Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2009
I. Schusswaffengebrauch gegen Personen
Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:
oder "gleichgestellten Vergehen"
ätigkeiten begangen werden
Verhinderung von Verbrechen
Verhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
menge, aus der heraus Gewalt-
Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
Personen in einer Menschen-
Schusswaffengebrauch gegen
Leibes- und Lebensgefahr
(nach Jedermannsrechten)
Fluchtvereitelung von
Notwehr/Nothilfe
Gefangenen
© lin sonstigen Fällen
chusswaffengebrauch gegen Sachen -
chusswaffengebrauch gegen Personen
Folgen
Tote .
avon Unbeteiligte .
Verletzte
avon Unbeteiligte
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ll. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 8429
Schusswaffengebrauch gegen Sachen \
Il. Unzulässiger Schusswaffengebrauch
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