Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch 1994
IE; Fälle von.: I. Schußwaffengebrauch gegen. 31. Schußvarfengebraüch gegen More) Sachen ‚Schuß äfteng 5a ch zum: Töten gefährlicher, kranker ‚oder ‚xerletzter 2 Schußwaffengebrauch gegen Sachen Unzulässiger Schußwaffengäbräuch Verletzte ‚(davon Unbeteiligte _ olizeiltchem Schüßwaffengebrauch für das Jahr 1994, „1898. we, KU «
