Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 1999
l. Schusswaffengebrauch gegen Personen
Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:
oder "gleichgestellten Vergehen"
menge, aus der heraus Gewallt-
tätigkeiten begangen werden
Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
Verhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
Schusswaffengebrauch gegen
Personen in einer Menschen-
Verhinderung von Verbrechen
Leibes- und Lebensgefahr
in sonstigen Fällen
(nach Jedermannsrechten)
Fluchtvereitelung von
Notwehr/Nothilfe
Gefangenen
Wamschüsse — | 56 | mo | a7
Schusswaffengebrauch gegen Sachen | 7 | - |
14
24
1
8 |
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Schusswaffengebrauch gegen Sachen
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davon Unbeteiligte = =
® Il. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 3227
Schusswaffengebrauch gegen Sachen 13
IN. Unzulässiger Schusswaffengebrauch
gegen Sachen
davon Unbeteiligte
davon Unbeteiligte
16.07.03 STATISTIKS9.xIs