Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2001
. Schusswaffengebrauch gegen Personen
Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:
oder "gleichgesteliten Vergehen"
menge, aus der heraus Gewalt-
tätigkeiten begangen werden
Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
Verhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
Schusswaffengebrauch gegen
Personen in einer Menschen-
Leibes- und Lebensgefahr
Verhinderung von Verbrechen
in sonstigen Fällen
(nach Jedermannsrechten)
Fluchtvereitelung von
Notwehr/Nothilfe
Gefangenen
Wanshse | 5 |n| sw | 3
[Schusswaffengebrauch gegen sachn | 6 | 2 |
Schusswaffengebrauch gegen Personen I a se] 5 ba
1
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Te | 5 |
davon Unbeteiligte |
Vetter — | 1 |
davon Unbeteiligte
I. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 3950
Schusswaffengebrauch gegen Sachen
Il. Unzulässiger Schusswaffengebrauch
gegen Sachen
3
davon Uhbeteiligte
davon Unbeteiligte
06.05.02 Statistik01.xIs