Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2004
l. Schusswaffengebrauch gegen Personen
Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:
Leibes- und Lebensgefahr
Verhinderung von Verbrechen
oder "gleichgestellten Vergehen"
Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
Verhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
Schusswäffengebrauch gegen
Personen in einer Menschen-
menge, aus der heraus Gewalt-
täfigkeiten begangen werden
in sonstigen Fällen
(nach Jedermannsrechten)
Fluchtvereitelung von
Gefangenen
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davon Unbeteiligte
“) ll. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 5769
Schusswaffengebrauch gegen Sachen
Il. Unzulässiger Schusswaffengebrauch
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22.04.2005 Statistik-04.xIs