Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch 2005
Das Dokument wurde von der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch finden sich auf unserer Webseite polizeischuesse.cilip.de/statistik.
Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2005 I. Schusswaffengebrauch gegen Personen Schusswaffengebrauch gegen Einzelpersonen in Fällen von: menge, aus der heraus Gewalt- oder "gleichgestellten Vergehen" tätigkeiten begangen werden Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines "gleichgestellten Vergehens" Verhinderung der gewaltsamen Gefangenenbefreiung Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschen- Leibes- und Lebensgefahr Verhinderung von Verbrechen in sonstigen Fällen (nach Jedermannsrechten) Fluchtvereitelung von Gefangenen Notwehr/Nothilfe [Schusswaffengebrauchgegen Sachen | 12 | - | » | - | - | - | Ben TE | 3 1-14 | - 1-1 00 davon ge — — — | -. 1-1 7 1 - I III Ve 3 0 3 — — — — — — | ıs: 12] 2 I - 1-17 davon Unbeteiligte - 1-1 1 | - L- I: =] Q. ll. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere * Schusswaffengebrauch gegen Sachen Ill. Unzulässiger Schusswaffengebrauch gegen Sachen gegen Personen * Aufgund der Änderung des WE-Eriasses vom 14.11.2005 (HE) bzw. 04.03.2005 (ST) ist der Schusswaffengebrauch gegen Tiere (sog. Fangschuss) in Hessen und Sachsen-Anhalt nicht mehr melidepflichtig. Schusswaffengebrauch gegen Personen | 2 | s| 2 | - | - | .
