Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch 2005

Das Dokument wurde von der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch finden sich auf unserer Webseite polizeischuesse.cilip.de/statistik.

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Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2005

I. Schusswaffengebrauch gegen Personen

Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:

        

    
 

       

    

 

          

   

menge, aus der heraus Gewalt-

oder "gleichgestellten Vergehen"
tätigkeiten begangen werden

   

Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
Verhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
Schusswaffengebrauch gegen
Personen in einer Menschen-

      

Leibes- und Lebensgefahr
Verhinderung von Verbrechen

in sonstigen Fällen
(nach Jedermannsrechten)

Fluchtvereitelung von

Gefangenen

  

Notwehr/Nothilfe

    

 

[Schusswaffengebrauchgegen Sachen | 12 | - | » | - | - | - |

  
  
 
 

  
  

Ben
TE | 3 1-14 | - 1-1 00
davon ge — — — | -. 1-1 7 1 - I III
Ve 3 0 3 — — — — — — | ıs: 12] 2 I - 1-17
davon Unbeteiligte  - 1-1 1 | - L- I: =]

 
   
 

Q.

    
    

 
 

 

ll. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen

  

gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere *

Schusswaffengebrauch gegen Sachen

Ill. Unzulässiger Schusswaffengebrauch

gegen Sachen

gegen Personen

 

* Aufgund der Änderung des WE-Eriasses vom 14.11.2005 (HE) bzw. 04.03.2005 (ST) ist der
Schusswaffengebrauch gegen Tiere (sog. Fangschuss) in Hessen und Sachsen-Anhalt nicht
mehr melidepflichtig.

   

Schusswaffengebrauch gegen Personen | 2 | s| 2 | - | - | .
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