20210917-urteil-vg-berlin-sitzungsprotokoll_geschwarzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit Bundesanzeiger-Verlag

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- 11 - BESCHLUSS Der Wert des Streitgegenstandes wird gemäߧ§ 39 ff., 52 f. des Gerichtskostenge- setzes auf 5.450,00 Euro festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Ber- lin-Brandenburg zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 55a der Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Sie ist innerhalb von sechs Monaten einzulegen, nachdem die Entscheidung in der Haupt- sache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat. Der Ver- tretung durch einen Prözessbevollmächtigten bedarf es nicht. Dr. Rabenschlag
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