Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“
A2-2630/0-0-5 Abzeichen b) Wer in 5, 10, 15, 20, 25 Kalenderjahren oder einem sonstigen Mehrfachen von 5 Kalenderjahren jedes Mal die für den Erwerb der Stufe III (Gold) geforderten Übungen erfüllt, erhält das Abzeichen mit der Zahl 5, 10, 15, 20, 25 usw. Es ist nicht Bedingung, dass die Jahre der Wiederholung unun- terbrochen aufeinanderfolgen. c) Das Leistungsabzeichen darf nicht „ehrenhalber“ vergeben werden. d) Jede Soldatin bzw. jeder Soldat, die bzw. der die Leistungen erfüllt hat, erhält ein Abzeichen im Original. Das Abzeichen geht in das Eigentum der Soldatin bzw. des Soldaten über. Gleichzeitig ist ein von den Einheiten/Dienststellen selbst zu fertigendes Besitzzeugnis mit Trageerlaubnis ge- mäß Anlage 7.2 auszuhändigen. e) Auf Antrag der bzw. des Disziplinarvorgesetzten kann die Trageerlaubnis für das Leistungsabzei- chen durch die bzw. den Vorgesetzte(n) mit der Disziplinargewalt eines Regimentskommandeur st en bzw. einer Regimentskommandeurin widerrufen werden, wenn gegen die Soldatin bzw. den Solda- sd i ten eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt oder sie bzw. er wegen eines Vergehens oder ng ru Verbrechens von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist. de Bei anhängendem Verfahren wird die Aushändigung bis zur Entscheidung ausgesetzt. Än m de 578. Trageberechtigter Personenkreis ht ic tn a) Trageberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten, einschließlich der aus dem Wehrdienst Aus- eg rli geschiedenen, nach Aushändigung des Besitzzeugnisses. te un b) Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte können das Abzeichen unter den gleichen k Bedingungen - jedoch ohne Einhaltung der festgelegten Mindestdienstzeit - erwerben, wenn die uc dr bzw. der zuständige Vorgesetzte die entsprechende fachliche Leistung und Gesamteignung bestä- us rA tigt hat. Wiederholungen der für den Erwerb der Stufe III (Gold) geforderten Leistungen sind nur se bei Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen nach Nr. 576 a) zu werten. ie D 579. Nachweis Für alle Soldatinnen und Soldaten, die das Leistungsabzeichen erwerben wollen, ist bei den jeweili- gen Truppenteilen ein Nachweis gemäß Anlage 7.3 zu führen. Der abgeschlossene Nachweis ist der Grundakte und der Nebenakte/Klarsichthülle beizufügen Seite 208 Stand: Oktober 2016
Abzeichen A2-2630/0-0-5 5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen Abb.: 416 Abb.: 417 (hier: Stufe II, Silber) (hier: Stufe III, Gold mit Wiederholungszahl 5) 580. Ausführung st en Das Reservistenleistungsabzeichen entspricht in der Ausführung dem Leistungsabzeichen mit einem sd i zusätzlich aufgeprägten „R“. ng ru de Das Tragen des Reservistenleistungsabzeichens in Miniaturausführung ist nur zum Zivilanzug gestattet. Än m de ht 581. Voraussetzungen und Bedingungen ic tn eg Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungs- rli te abzeichen erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des Leis- un k tungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen: uc dr us rA a) Schießen mit Maschinengewehr: se ie + Schulschießübung MG-S-3 als Wertungsübung 117 . D b) Handgranatenzielwurf: + Wurf aus einem Abwurfkreis von 3 m Durchmesser, je 4 Würfe in 20 m, 25 m, 30 m, 35 m ent- fernt liegende Ziele (Wurfkreise = Doppelkreise mit Innenkreis: 2 m und Außenkreis: 4 m Durchmesser). + Anzug: Feldanzug, Tarndruck oder Bord- und Gefechtsanzug; jeweils mit Gefechtshelm. 117 Gemäß Zentralrichtlinie A2-222/0-0-1210 „Schießen mit Handwaffen“. Seite 209 Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-5 Abzeichen Wertung: Als Treffer sind alle Handgranaten zu werten, die in das Ziel hineintreffen, Wertung nach folgender Punktetabelle (Treffer in): 20 m Entfernung im Innenkreis (2 m Ø) = 7 Punkte. 20 m Entfernung im Außenkreis (4 m Ø) = 3 Punkte. 25 m Entfernung im Innenkreis (2 m Ø) = 8 Punkte. 25 m Entfernung im Außenkreis (4 m Ø) = 4 Punkte. 30 m Entfernung im Innenkreis (2 m Ø) = 9 Punkte. 30 m Entfernung im Außenkreis (4 m Ø) = 5 Punkte. 35 m Entfernung im Innenkreis (2 m Ø) = st 10 Punkte. en 35 m Entfernung im Außenkreis (4 m Ø) sd = i 6 Punkte. ng ru de Geforderte Punkte für die einzelnen Stufen: Än m Lebensalter Stufe I de Stufe II Stufe III ht bis 29 Jahre 64 ic 66 70 tn bis 44 Jahre 60 eg 62 65 rli te ab 45 Jahre 55 un 58 60 k uc dr c) Hindernislauf: us rA + Laufstrecke 400 m mit 14 Hindernissen in einem annähernd ebenen Gelände. se + Anzug: Feldanzug, Tarndruck, allgemein. ie D Art der Hindernisse: + S Stolperstrecke: 1 x zu überwinden, (10 m lang, Drähte 35 cm über Erdboden und im Abstand von 1,25 m). + K Kriechstrecke: 1 x zu überwinden, (20 m lang, Drähte 60 cm über Erdboden und im Abstand von 1,25 m). + B Balkenhindernisse: 4 x zu überwinden, (3 Balken ca. 12 bis 15 cm Ø in 1, 2 und 3 m Höhe). + H Hürde: 4 x zu überwinden, (1 Balken 1 m hoch). + G Graben: 4 x zu überwinden, (Darstellung: zwei Trassierbänder, 10 cm über Erdboden und im Abstand von 1,5 m). Seite 210 Stand: Oktober 2016
Abzeichen A2-2630/0-0-5 Die Hindernisse sind in obiger Reihenfolge aufzubauen und wie folgt zu durchlaufen: S-K-B-H-G-B-H-G-B-H-G-B-H-G Geforderte Zeiten für die einzelnen Stufen: Lebensalter Stufe I Stufe II Stufe III bis 29 Jahre 3:00 min. 2:50 min. 2:40 min. bis 44 Jahre 3:40 min. 3:30 min. 3:20 min. ab 45 Jahre 4:20 min. 4:10 min. 4:00 min. oder st + Laufstrecke 225 m mit 11 Hindernissen auf einer Hindernisbahn in den Truppenunterkünften en des Heeres 118 ohne Hindernis 12 (Kampfstand). sd i ng + Anzug: Feldanzug, Tarndruck, allgemein. ru de Än Geforderte Zeiten für die einzelnen Stufen: m de Lebensalter Stufe I ht Stufe II Stufe III ic tn bis 29 Jahre 3:00 min. eg 2:50 min. 2:40 min. rli bis 44 Jahre 3:40 min. te 3:30 min. 3:20 min. un ab 45 Jahre k 4:20 min. 4:10 min. 4:00 min. uc dr us rA 582. Sonstiges se ie D Reservisten und Reservistinnen ist das Abzeichen durch die entsprechenden Vorgesetzten des Be- orderungstruppenteils oder des zuständigen Landeskommandos auszuhändigen. Die Aushändigung hat in würdiger Form zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts 5.12.2 (Leistungsabzeichen) analog. 118 Gemäß Zentralrichtlinie A2-221/0-0-1291 „Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)“ Seite 211 Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-5 Abzeichen 5.12.4 Schützenschnur Abb.: 418 (hier: Plakette, Stufe III, Gold) 583. Ausführung st Die Schützenschnur ist eine 45 cm lange geflochtene Schnur aus en sd i • silberfarbenem Metallgespinst (Heer und Luftwaffe) sowie ng ru • blauem Textilgespinst (Marine), de Än mit verbreitertem Geflecht und Stoffunterlage zur Befestigung der Plakette. Plakette in ovaler Form m de aus Metall mit aufgeprägtem Bundesadler und Eichenlaub in den Leistungsstufen Bronze, Silber oder ht Gold. ic tn eg Bei der Plakette in Gold kennzeichnet zusätzlich eine aufgeprägte Zahl (5, 10, 15, 20, 25) die Anzahl rli der insgesamt erbrachten Leistungen. te un k uc dr 584. Voraussetzungen und Bedingungen us rA Die Voraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb der Schützenschnur sind in der Zentralrichtlinie se ie A2-222/0-0-1210 „Schießen mit Handwaffen“ festgelegt. D 585. Nur Mannschaften und Unteroffiziere tragen die Schützenschnur an der/am: Heer Luftwaffe Marine Dienstjacke, grau / sandfarben Dienstjacke, blau / sandfarben Dienstjacke, dunkelblau / weiß oder sandfarben Schibluse Hemd, blau und weiß Seite 212 Stand: Oktober 2016
Abzeichen A2-2630/0-0-5 586. Trageweise Heer / Luftwaffe Marine st en sd i ng ru de Abb.: 419 Abb.: 420 Än (hier: Heer, Stufe II, Silber) m (hier: Stufe I, Bronze) de ht Die Schützenschnur wird an jeweils einem Die Schützenschnur wird auf der rechten ic 119 tn Knopf unter der rechten Schulterklappe und Ärmelnaht in Höhe der Schulternaht an einer eg dem rechten Revers befestigt. rli Öse mit dem Kreuzhaken in der Brustmitte unter te un dem Knoten des seidenen Tuches oder - bei der k 119 uc Dienstjacke - an einem Knopf unter dem rech- dr us ten Revers befestigt. rA se ie 587. Bei besonderen Anlässen kann die Schützenschnur auf Befehl zum Feldanzug, Tarndruck D getragen werden. 119 Beim Feldanzug, Tarndruck ist die Schützenschnur an jeweils einem Knopf unter der rechten Schulterklappe und dem rechten Revers zu befestigen. 119 Die Knöpfe sind selbst anzubringen. Seite 213 Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-5 Abzeichen 5.13 Ausländische, binationale und multinationale Abzeichen 5.13.1 Allgemeines 588. Verbands- und Dienststellenabzeichen ausländischer bi-/multinationaler Stäbe, Komman- 120 dobehörden und Dienststellen dürfen auf der Falte bzw. Mitte der rechten Brusttasche + an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben, + an der Schibluse, + an der Feldbluse bzw. Feldjacke, Tarndruck 121 , + an der Fliegerkombination 121 , + am Diensthemd, + an der Dienstbluse, st + am Bordhemd und en + an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges sd i ng 122 ru als Brustanhänger getragen werden . de Beispiele: Än m Abb.: 421 de Abb.: 422 ht (hier: Allied Command ic (hier: Joint Force Com- tn Operations (ACO), eg mand (JFC) Brunssum, rli Mons, Belgien) te Niederlande) un k uc dr 589. us Sofern die Verbands- und Dienststellenabzeichen Ärmelabzeichen sind, werden diese auf rA 122 dem rechten Oberärmel getragense . ie 590. D Die Berechtigung zum Tragen dieser Abzeichen und ihre Trageweise ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen des Stabes, der Kommandobehörde bzw. der Dienststelle und sind auf die Dauer der Zugehörigkeit beschränkt. Soldatinnen und Soldaten des Heeres tragen die nationalen Verbandsabzeichen gemäß Nr. 528 am Dienstanzug weiter. 120 Bei Dienstjacken ohne aufgesetzte Taschen an gleicher Stelle, ggf. als Ansteckabzeichen. 121 Befestigungsknopf ist selbst anzubringen. 122 Sind im Einsatzfall bzw. bei entsprechender Alarmstufe zu entfernen (Ausnahme NRF / EUBG). Seite 214 Stand: Oktober 2016
Abzeichen A2-2630/0-0-5 5.13.2 Verbandsabzeichen NRF und EUBG Ärmelabzeichen Ärmelabzeichen, farbgedämpft Brustanhänger/Ansteckabzeichen Abb.: 423 Abb.: 424 Abb.: 425 st en sd i ng ru de Än m de ht ic tn eg rli te Abb.: 426 Abb.: 427 un Abb.: 428 k uc 591. Die eingeführten Abzeichen für die NATO Response Force (NRF) und die EU Battlegroup dr us (EUBG) sind multinationale Verbandsabzeichen, die bei Zugehörigkeit zur NRF bzw. der EUBG zu rA tragen sind. se ie 592. D Die Tragegenehmigung gilt für die Vorbereitungsphase (z. B. gemeinsame Übungen), die 123 Stand-Bye-Phase und grundsätzlich für den Einsatzfall . 593. Die Stoffabzeichen (als Ärmelabzeichen) werden dienstlich zur Verfügung gestellt und am rechten Oberärmel an den Oberbekleidungsstücken des Kampfanzuges (Feldbluse, Feldjacke, Kampfjacke kurz/lang, Fliegerkombination etc.) getragen. Der Brustanhänger (Metall- oder Emailleabzeichen auf Lederlasche bzw. als Ansteckabzeichen) wird dienstlich nicht zur Verfügung gestellt. Die Tragebestimmungen richten sich nach den Nrn. 588 bzw. 589. Marineangehörige und Soldatinnen aller milOrgBer dürfen in adäquater Anwendung der Nr. 588 das NRF-Verbandsabzeichen und das EUBG-Verbandsabzeichen an der Dienstjacke als Ansteckabzeichen tragen. 123 Diese Regelung stellt die einzige Ausnahme zur Nr. 211 dar. Seite 215 Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-5 Abzeichen 5.13.3 Ausländische Tätigkeits- und Spezialabzeichen 594. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei 124 dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 81 Soldatengesetz oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen • aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder • nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schießen) erworben wurden. Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines getragen werden. 595. Unabhängig von den Tragebestimmungen der ausländischen Streitkräfte sind diese st Abzeichen auf der rechten Brustseite über oder auf der Brusttasche en 125 sd i + an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben, ng + an der Schibluse, ru de + an der Feldbluse bzw. Feldjacke, Tarndruck 126 , Än + an der Fliegerkombination 126 , m de + am Diensthemd, ht ic + an der Dienstbluse, tn eg + am Bordhemd 126 und rli te + an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges un k zu tragen. uc dr us rA se Es können bis zu zwei Sonder-/Tätigkeitsabzeichen getragen werden, davon ein ausländisches. ie D Wird ein ausländisches Tätigkeits-/Spezialabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem deut- schen zu tragen. 124 Siehe Regelungen-Online - „Gesetze im Internet - Spiegelung von Juris“. 125 Bei Dienstjacken ohne aufgesetzte Taschen an gleicher Stelle. 126 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden. Seite 216 Stand: Oktober 2016
Orden und Ehrenzeichen A2-2630/0-0-5 6 Orden und Ehrenzeichen 6.1 Zugelassene Orden und Ehrenzeichen 601. Soldatinnen und Soldaten dürfen Orden und Ehrenzeichen tragen, die • nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (in der aktuell gültigen 127 Fassung) zugelassen und in Nr. 604 aufgeführt und • von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden und in Nr. 605 aufgeführt sind. 128 602. Orden und Ehrenzeichen, die im Zeittraum 1933 bis 1945 verliehen worden sind st , wie auch Auszeichnungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik en 129 , dürfen nur gemäß der sd i Bestimmungen des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen an der Uniform getragen werden. ng ru de Än 603. Orden und Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer auslän- m de dischen Regierung verliehen worden sind, dürfen getragen werden, wenn die Annahme und das 130 ht Tragen genehmigt worden ist. Das gleiche gilt für Auszeichnungen internationaler Organisatio- ic tn nen (z. B. UNO, NATO, WEU). eg rli te un 604. Es dürfen folgende staatliche oder staatlich genehmigten/anerkannten Auszeichnungen k uc der Bundesrepublik Deutschland getragen werden: dr us rA • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland 131 se + Verdienstmedaille, ie D + Verdienstkreuz am Bande, + Verdienstkreuz 1. Klasse, + Großes Verdienstkreuz, + Großes Verdienstkreuz mit Stern, + Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, + Großkreuz, + Sonderstufe des Großkreuzes. 127 Siehe „Gesetze im Internet - Spiegelung von Juris“ (über Regelungen-Online). 128 Ausgenommen Bandenkampfabzeichen. 129 Sofern sie nicht gegen den „ordre public“ der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und für die durch das Bundespräsidialamt eine positive Einzelfallprüfung durchgeführt wurde. 130 Siehe dazu Zentralerlass B-2630/4 „Annahme und Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen...“. 131 Nach Verleihung einer höheren Stufe braucht die niedrigere nicht abgelegt zu werden. Seite 217 Stand: Oktober 2016