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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ID Wallet des Bundeskanzleramts, ein Projekt der Bundesregierung: Datenschutzrechtliche Aspekte“
-3- lung der Beteiligen; ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten; angenommene rechtliche Grundlagen) und technischer (u. a. Aufstellung der beteiligten Systeme; Datenfluss- modell; Liste der Datenverarbeitungen) Sicht erarbeitet werden. Diese Erkenntnisse müssen dann in jeweils geeignete Dokumente eingehen (u. a. Datenschutzkonzept, Datenschutzfolgeabschätzung, Löschkonzept, Konzept zur Wahrung der Betroffe- nenrechte, benötigte spezialgesetzliche Grundlagen, Vertrag mit Auftragsdatenver- arbeitern, Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeiten). Auch die Zuständigkeitsgrenzen des BfDI und der LfDIs wurde erörtert. Es wurde vereinbart den Regeltermin beizubehalten, in dem der BfDI bei Fragen zu den zu erarbeitenden Dokumenten berät. Außerdem prüft der BfDI Zwischenstände von Dokumenten. Zunächst will BKAmt das Zielsystem und die Beteiligten der Da- tenverarbeitung skizzieren, sowie ein Datenflussmodell darstellen und dem BfDI vor- legen. Stellungnahme Die Zielrichtung des Projekts ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie die Souveränität der Betroffenen in den Vordergrund rückt und auf dezentrale Datenhaltung bei den Nutzenden setzt. Das BKAmt muss zunächst Beteiligungen und Verantwortlichkeiten des Zielsystem klären um dann entsprechende Vereinbarungen zu erarbeiten. Entscheidend wird hierbei die Ausgestaltung des dezentralen Identifikators sein und ob diese tatsächlich nur mit nicht personenbezogenen Daten auskommt Bislang gibt es keine verlässlichen Einschätzungen über das Vertrauensniveau, das eine so ausgestaltete Identität erreichen könnte. Deshalb könnte es zweckmäßig sein, darauf hinzuwirken, dass — zumindest in Bezug auf Anwendungen mit entspre- chend hohem Sicherheitsniveau -— die Kernidentitätsdaten nicht über den dezentralen Identifikator verifiziert werden, sondern eine digitale Funktion eines Ausweisdoku- ments genutzt wird. Dazu könnte sowohl die vorhandene Onlineausweisfunktion als auch der „Elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät“ (Personalausweis oder elD-Karte, als auch Dokumenten nach 8 78 Absatz 5 Aufent- haltsgesetz), an dessen Einführung auf Grundlage des abgeschlossenen Projekts Optimos 2.0 gearbeitet wird (Gesetzentwurf des BMI hierzu geht in Kürze ins Kabi- nett, Änderungsbitten hierzu hat das BMI nicht umgesetzt, hierüber hat Referat 21 in der Referatsleiterrunde am 01.02.2021 berichtet), zusätzlich zum SSI-System heran- gezogen werden. 12541/2021
Im Auftrag 12541/2021