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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 25. Juni 2021 Seite 1 von 5 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 18. Juni 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Anlage: Schlüssel Verteilung Impfstoff Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Sehr geehrte Damen und Herren, Haltestelle: Polizeipräsidium das weitere Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist wie folgt fortzuset- zen:
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1. Impfung der Allgemeinbevölkerung und Impfangebote für beson-         Seite 2 von 5 dere Zielgruppen Ab dem 26. Juni 2021 können alle impfwilligen Personen ab 16 Jahren einen Termin im Impfzentrum buchen. Hierfür sind die Terminbuchungs- systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen zu nutzen. Das Terminbu- chungsfenster ist dabei auf den Zeitraum von 14 Tagen (vom Tag der Buchung) zu beschränken. Die Terminbuchungsmöglichkeiten werden täglich rollierend fortgeschrieben. Das MAGS wird zudem eine Zuweisung von Sonderkontingenten für Impfzentren prüfen, bei denen die Impfquote in den Kreisen und kreis- freien Städten niedriger ist als im Durchschnitt. Den Kreisen und kreisfreien Städten obliegt es festzulegen, ob von den durch das MAGS zur Verfügung gestellten Impfstoffkontingenten (s. An- lage) ebenfalls gezielte, aufsuchende Impfangebote für folgende Grup- pen geschaffen werden:   Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,   Beschäftigte in o der Fleischindustrie, o bei Paketdiensten, o im Öffentlichen Personennahverkehr, o im Baugewerbe sowie o im Reinigungsgewerbe,   24-Stunden-Pflegekräfte,   Prostituierte/Sexarbeiterinnen bzw. -arbeiter,   Langzeitpatientinnen und -patienten in somatischen und psychiat- rischen Krankenhäusern,   Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtteile.
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Insbesondere in Bezug auf die 24-Stunden-Pflegekräfte sind durch die     Seite 3 von 5 Impfzentren etwaige Zweitimpfungen, bei ggf. anderweitig erfolgten Er- stimpfungen, zu ermöglichen. Aufgrund der nun bestehenden Möglichkeit zur Impfung der breiten All- gemeinbevölkerung sind Personen, die bereits in den vergangenen Ta- gen einen Termin gebucht haben, die jedoch die zum Buchungszeitpunkt bestehenden Vorgaben hinsichtlich Alter, Vorerkrankung oder Berufszu- gehörigkeit nicht erfüllt haben, nicht von den Impfzentren zurückzuwei- sen. Ebenfalls entsprechend der Zulassung kann in den Impfzentren Astra- Zeneca auch an Personen unter 60 Jahren verabreicht werden. Dabei ist bereits im Rahmen der Terminbuchung auf die eingeschränkte Empfeh- lung der STIKO hinzuweisen. Im Impfzentrum ist die erforderliche Aufklä- rung sicherzustellen. Im Rahmen der Terminbuchung ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass Personen ab 16 und unter 18 Jahren ausschließlich ein Impfangebot mit BioNTech erhalten. Bei Impfungen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca ist künftig ein Impfintervall von acht Wochen anzusetzen. 2. Terminangebote aufgrund Nutzung sogenannter 7. bzw. 11. Dosen Abweichend von Punkt 2 des Erlasses zur Impfung der Bevölkerung ge- gen Covid-19 vom 11. Mai 2021 können nunmehr auch wieder Terminan- gebote geschaffen werden, die aus der Nutzung einer über die Zulassung
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hinausgehenden Anzahl an Impfdosen (sog. 7. bzw. 11. oder 12. Dosis)     Seite 4 von 5 resultieren. Zudem dürfen auch Impfstoffmengen, die aufgrund nicht wahrgenomme- ner Impftermine (sog. „No-Shows“) verfügbar sind, erneut der Terminie- rung zugeführt werden. 3. Bevorratung von Impfstoffen – Anpassung Abweichend von Punkt 2 des Erlasses zur Impfung der Bevölkerung ge- gen Covid-19 vom 1. Juni 2021 ist die Bevorratung von Impfstoff in den Impfzentren auf die tatsächlich erforderlichen Mengen im Bestellzeitraum von drei Tagen zu beschränken. Die Bildung darüberhinausgehender lokaler Reserven ist nicht gestattet. 4. Laufzeit der Impfzentren Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat das Kabinett der nordrhein-westfä- lischen Landesregierung festgelegt, dass die Laufzeit der Impfzentren zum 30. September 2021 endet. Nach einhelliger Einschätzung des MAGS und des Bundesgesundheits- ministeriums werden zu diesem Zeitpunkt alle impfwilligen Personen ab 12 Jahren die Möglichkeit einer abgeschlossenen Impfserie erhalten ha- ben. Das Impfgeschehen kann dann von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen. Ab Oktober wird es demnach nur noch vereinzelte Impfungen für Spätentschlossene, Genesene oder für Personen, die aus
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anderen Gründen nicht vorher geimpft werden konnten, geben müssen.       Seite 5 von 5 Diese Impfungen können im Regelversorgungssystem erfolgen. Das MAGS erarbeitet derzeit ein Konzept zur Vorhaltung von Strukturen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, um im Bedarfsfall die Koor- dination von Impfungen sicherzustellen. Auch nach Ende der Impfzentren wird gewährleistet sein, dass mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen oder in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise seltener über die Ärzteschaft erreicht werden, schnell umgesetzt werden (beispielsweise falls Auffrischungsimpfungen notwendig werden sollten). Die Kreise und kreisfreien Städte werden zu gegebener Zeit über die wei- teren Planungen durch das MAGS informiert werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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