211004_41.ErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCOVID-19

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 4. Oktober 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände, Eingliederungshilfeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 41. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 Telefax 0211 855-3683 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung poststelle@mags.nrw.de vom 14. September 2021 www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Sehr geehrte Damen und Herren, Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium aufgrund der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung (§ 11 Abs. 1 S. 6 CoronaImpfV) ist es erforderlich, dass die Schlussrechnungen zur Ab- rechnung der Kosten des Impfgeschehens bis zum 5. November 2021 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Kosten
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für den Rückbau der Impfzentren sind bis spätestens zum 31. Dezember         Seite 2 von 2 2021 einzureichen. Die Fristen zur Einreichung der Beleglisten bei den Bezirksregierungen für die Monate September und Oktober bleiben davon unberührt. Sofern im Einzelfall eine nachträgliche, ggf. ergänzende Rechnungsein- reichung erforderlich ist, ist dies der Bezirksregierung im Vorfeld anzuzei- gen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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