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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 19. Oktober 2021 Seite 1 von 4 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Verbände der Pflege und der Eingliederungshilfe Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de 4. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 www.mags.nrw ab Oktober 2021 Fortschreibung des Erlasses vom 28. September 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium das Impfgeschehen gemäß Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021 vom 9. September 2021 in der Fas- sung vom 28. September 2021 wird wie folgt fortgeschrieben:
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1    Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Perso-     Seite 2 von 4 nengruppen Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt COVID-19-Auffrischungsimpfungen auch für Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen (vgl. Punkt 3.2 des Er- lasses vom 9. September 2021). Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen aufsuchender Impfangebote für die in den Einrichtungen versorgten und betreuten Personen auch allen in den genannten Einrichtungen beschäftigten Personen ein Angebot zur Auffrischungsimpfung zu unterbreiten. Sofern Beschäftigten in ambulanten Diensten keine betriebliche Impfung angeboten wird, steht ihnen das Impfangebot der ambulanten Arztpraxen zur Verfügung. 2    Auffrischungsimpfungen bei medizinischem Personal Auch für die Beschäftigten medizinischer Einrichtungen mit direktem Pa- tientenkontakt empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Auffrischungsimp- fung. Dies erfolgt in der Regel über den Betrieb selbst. Die KoCI stellen für ihren Zuständigkeitsbereich sicher, dass Kranken- häuser und Rehabilitationseinrichtungen ohne eigene Möglichkeit des Impfstoffbezugs die erforderlichen Impfstoffmengen zur Impfung des Per- sonals mit direktem Patientenkontakt erhalten. Die Datenmeldung im Rahmen des Digitalen Impfquotenmonitorings ist in diesem Fall durch die KoCI sicherzustellen.
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Beschäftigte in Zahnarztpraxen, im Rettungsdienst und weiteren medizi-    Seite 3 von 4 nischen Einrichtungen, die ggf. keine eigenen Möglichkeiten des Impf- stoffbezugs haben, nehmen die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung durch Betriebsmediziner/-innen sowie in ambulanten Arztpraxen wahr. 3    Auffrischungsimpfungen bei Personen ab 70 Jahren Die von der STIKO für die Personengruppe der älteren Menschen ab 70 Jahren empfohlenen COVID-19-Auffrischungsimpfungen erfolgen über ambulante Arztpraxen. Das MAGS wird die betreffenden Personen über die Kreise und kreis- freien Städte über die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung informieren. Ein entsprechender Erlass wird den Kreisen und kreisfreien Städten ge- sondert übermittelt. 4    Auffrischungsimpfungen nach Impfung mit Johnson & Johnson Personen, die mit Impfstoff der Firma Johnson & Johnson gegen COVID- 19 geimpft wurden, wird durch die STIKO ebenfalls eine Auffrischungs- impfung empfohlen. Da der Impfstoff in der Vergangenheit gezielt auch für die Immunisierung von schwer erreichbaren Personengruppen ge- nutzt wurde, stellen die KoCI über die von ihnen organisierten nied- rigschwelligen Impfungen Angebote zur Auffrischungsimpfung nach Johnson & Johnson-Einmalimpfung sicher. 5    Art und Zeitpunkt der Auffrischungsimpfungen Auffrischungsimpfungen erfolgen immer mit einem mRNA-Impfstoff (der- zeit ausschließlich mit BioNTech). Handelt es sich um Auffrischungsimp- fungen nach Punkt 1 bis 3, sind diese frühestens sechs Monate nach er- folgter Zweitimpfungen durchzuführen. Eine kürzere Frist gilt ausschließ- lich für schwer immuninsuffiziente Personen, bei denen bereits nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung i.S. einer Optimierung der primären
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Impfserie angezeigt sein und nach ärztlichem Ermessen ausschließlich in Seite 4 von 4 ambulanten Arztpraxen erfolgen kann. Auffrischungsimpfungen nach Punkt 4 erfolgen nach frühestens vier Wo- chen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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