Koalitionsvertrag 2021-2025

Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP für die Wahlperiode 2021–2025.

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243 Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je, denn auch in Deutschland 244 steht die pluralistische, freiheitliche Demokratie unter Druck. Akteurinnen und Akteure der 245 nachhaltigen Demokratieförderung, die auf Basis von Respekt, Toleranz, Würde und Menschenrechten 246 arbeiten, werden auch in Zukunft mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Arbeit und Finanzierung der 247 politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments 248 geschehen      unter     Einbeziehung     möglichst    aller   demokratischen      Fraktionen.   Die 249 Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln. 250 251 Föderalismus 252 Der Föderalismus ist eine Grundsäule der Bundesrepublik. Um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, 253 braucht es Klarheit bei den Aufgaben und der Finanzierung. Wir streben eine engere, zielgenauere und 254 verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an. Dazu werden wir gemeinsam 255 mit Kommunen und Ländern einen Föderalismusdialog zur transparenteren und effizienteren 256 Verteilung der Aufgaben, insbesondere zu den Themen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, 257 Bildung und Innere Sicherheit sowie zur Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, führen. 258 259 Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Hierzu wird der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern 260 Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung abschließen. 261 262 Wahlrecht 263 Wir werden innerhalb des ersten Jahres das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen 264 des Bundestages zu verhindern. Der Bundestag muss effektiv in Richtung der gesetzlichen Regelgröße 265 verkleinert werden. Eine Verzerrung der Sitzverteilung durch unausgeglichene Überhangmandate 266 lehnen wir ab. 267 268 Wir werden die „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der 269 Parlamentsarbeit“ erneut einsetzen. Die Kommission wird sich mit dem Ziel einer paritätischen 270 Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen und die rechtlichen 271 Rahmenbedingungen erörtern. Die Kommission wird zudem Vorschläge zur Bündelung von 272 Wahlterminen, zur Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre sowie zur Begrenzung der 273 Amtszeit des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin prüfen. 274 275 Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. 276 Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag 11
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277 auf 16 Jahre zu senken. Wir wollen die Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche 278 erleichtern. 279 280 Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung 281 Um    Deutschland     zügig  zu    modernisieren,  sind    schnelle  Verwaltungs-,  Planungs-  und 282 Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle 283 notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche 284 Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die 285 Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder 286 und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem 287 Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen. Alle staatlichen Stellen sollen 288 Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen 289 möglichst vermieden werden. Wir werden mehr Möglichkeiten im Rahmen des Verfassungs- und 290 Unionsrechts ausnutzen. 291 292 Wir werden die personellen und technischen Kapazitäten bei Behörden und Gerichten erhöhen. Für 293 eine Personal- und Weiterbildungsoffensive sowie die Digitalisierung auf allen Ebenen streben wir 294 einen     verlässlichen   und     nachhaltigen    Pakt    für    Planungs-,   Genehmigungs-    und 295 Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern an. Die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen 296 Hand werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach 297 zugreifen können. Die Einsatzmöglichkeiten für private Projektmanagerinnen und Projektmanager 298 werden ausgedehnt. Für Angelegenheiten des Planungsrechts schaffen wir die Voraussetzungen für 299 zusätzliche Senate am Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesregierung verstärkt ihre Kompetenz zur 300 Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren. 301 302 Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir priorisiert umsetzen. Wir 303 werden Behörden mit notwendiger Technik ausstatten, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern 304 standardisieren und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen 305 Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen. Bereits erhobene Daten sind, ggf. durch 306 Plausibilisierungen, möglichst lange nutzbar zu machen. Planungsprozesse werden mit 307 Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling) effizienter, kostengünstiger und 308 transparenter gestaltet. Die digitalen Möglichkeiten des Planungssicherstellungsgesetzes werden wir 309 nahtlos fortsetzen und insbesondere im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung weiterentwickeln. 310 12
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311 Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, werden wir eine frühestmögliche und intensive 312 Öffentlichkeitsbeteiligung einführen. Diese wird mit einer Mitwirkungspflicht für die anerkannten 313 Naturschutzverbände und für die betroffene Öffentlichkeit kombiniert. Wir wollen eine wirksame und 314 unionsrechtlich zulässige Form der materiellen Präklusion einführen. Wir werden frühzeitige 315 Verfahrenskonferenzen in den Behörden einführen. 316 317 Wir werden möglichst frühe Stichtage für die anzuwendende Sach- und Rechtslage vorsehen. Wir 318 wollen klarstellen, dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden 319 werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu 320 beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind. Wir werden 321 verwaltungsinterne Fristen und Genehmigungsfiktionen bei Beteiligung weiterer Behörden ausweiten. 322 323 Bei   besonders     prioritären Vorhaben    soll   der Bund    künftig  nach   dem    Vorbild  des 324 Bundesimmissionsschutzgesetzes kurze Fristen zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorsehen. 325 Wir wollen große und besonders bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen auch im Wege zulässiger und 326 unionsrechtskonformer Legalplanung beschleunigt auf den Weg bringen und mit hoher politischer 327 Priorität umsetzen. Unter solchen Infrastrukturmaßnahmen verstehen wir systemrelevante 328 Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke (z. B. kritische Brücken). Für die Ausgestaltung 329 werden wir uns eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, die erforderliche Umweltprüfung 330 durchführen und durch den Zugang zum Bundesverwaltungsgericht den Rechtsschutz und die 331 Effektivität des Umweltrechts sicherstellen. Für geeignete Fälle kommt auch eine Übernahme des 332 Raumordnungsverfahrens durch den Bund in Betracht. Beginnen werden wir mit Schienenprojekten 333 aus dem Deutschlandtakt – dem Ausbau/Neubau der Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor 334 Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, München-Kiefersfelden-Grenze D/A, Karlsruhe-Basel, 335 „Optimiertes Alpha E+“, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ, die Knoten Hamburg, 336 Frankfurt, Köln, Mannheim und München – sowie mit für die Energiewende zentralen Hochspannungs- 337 Gleichstrom-Übertragungsleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet. Weitere Vorhaben werden 338 hinzukommen. 339 340 Wir werden eine engere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren 341 ermöglichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Wir wollen das Instrument der Plangenehmigung, 342 insbesondere bei Unterhaltungs-, Sanierungs-, Erneuerungs-, Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen im 343 unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit existierenden Infrastrukturen innerhalb des 344 europäischen Rechtsrahmens stärker nutzbar machen. Wir streben an, Sonderregeln für einzelne 345 Gebiete der Fachplanung in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zu überführen, soweit dies 13
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346 möglich und sinnvoll ist. Wir wollen den Planerhalt stärken, indem wir die Planerhaltungsnormen und 347 Zielabweichungsverfahren ausweiten. 348 349 Verwaltungsgerichtsverfahren werden wir beschleunigen durch einen „frühen ersten Termin“ sowie 350 durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem Fehlerheilungen maßgeblich 351 berücksichtigt werden und auf die Reversibilität von Maßnahmen abgestellt wird. Klägerinnen und 352 Kläger, deren Rechtsbehelfe zur Fehlerbehebung beitragen, werden die Verfahren ohne Nachteil 353 beenden können. 354 355 Wir wollen die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch bundeseinheitliche gesetzliche 356 Standardisierung (insb. Signifikanzschwellen) erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken. 357 358 Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau 359 der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und 360 Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder 361 zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im 362 öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben 363 und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der 364 Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine 365 stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und 366 Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen. 367 368 Ähnliche Prüfungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wollen wir, wo möglich, in einer 369 integrierten Prüfung zusammenführen, ohne das Schutzniveau abzusenken. Wir wollen, 370 gegebenenfalls durch Öffnungsklauseln, dafür sorgen, dass das Zusammenwirken zwischen 371 Gemeinden und Ländern bei der Sicherstellung der Versorgung mit Erneuerbaren Energien gelingt. 372 Diese    Maßnahmen       werden    begleitet   durch    projektbezogene    und   gesamtbilanzierende 373 Ausgleichsmaßnahmen, die einen hohen Umwelt- und Naturschutz sicherstellen. 374 375 Zur schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung unserer Beschleunigungsvorhaben werden wir 376 eine   ressortübergreifende     Steuerungsgruppe     unter   Einbeziehung   der   Länder    einrichten. 377 378 379 Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur 380 14
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381 Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch. Wir wollen das Potenzial der 382 Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale 383 Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen. Dafür werden wir uns ambitionierte und überprüfbare Ziele 384 setzen sowie realistische und schnell spürbare Maßnahmen ergreifen. Kompetenzen in der 385 Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt, ein zentrales zusätzliches Digitalbudget 386 eingeführt und Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen. Die Verwaltung wird digitaler und 387 konsequent bürgerorientiert. Wir fördern digitale Innovationen sowie unternehmerische und 388 gesellschaftliche Initiative und setzen auf offene Standards und Diversität. Wir stärken die 389 Digitalkompetenz, Grundrechte, Selbstbestimmung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir 390 sorgen für Sicherheit und Respekt auch in Zeiten des Wandels. Wir machen aus technologischem auch 391 gesellschaftlichen Fortschritt. Dabei ist uns bewusst: Ein digitaler Aufbruch, der unsere Werte, die 392 digitale Souveränität und einen starken Technologiestandort sichert, gelingt nur in einem 393 fortschrittlichen europäischen Rahmen. 394 395 Digitaler Staat und digitale Verwaltung 396 Die Menschen erwarten vom Staat einfach handhabbare und zeitgemäße digitale Leistungen, 397 nutzerorientiert, medienbruchfrei und flächendeckend. Lösungen durch Automation – wie die 398 automatisierte Auszahlung der Kindergrundsicherung – setzen wir prioritär um. Die Weiterentwicklung 399 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geht mit einer ausreichenden Folgefinanzierung einher, mit der eine 400 klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) 401 unterstützt wird. Im Rahmen der IT-Konsolidierung schaffen wir klare Verantwortlichkeiten und führen 402 die IT-Budgets des Bundes zentral zusammen. Aus der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) machen wir 403 eine agile, flexible Einheit mit einem mehrjährigen Globalbudget. Kommunen müssen von 404 Bundesmitteln profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips entwickelte Lösungen übernehmen 405 können. Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u. a.) bauen wir mittels Generalklausel ab und 406 vereinheitlichen Begriffe (z. B. „Einkommen“). Ein vertrauenswürdiges, allgemein anwendbares 407 Identitätsmanagement sowie die verfassungsfeste Registermodernisierung haben Priorität. Für 408 öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel 409 als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Auf 410 Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und 411 Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf. 412 413 Digitale Infrastruktur 414 Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem 415 neuesten Mobilfunkstandard. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang. Insbesondere dort, wo der 15
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416 Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken, investieren wir. Unter Wahrung des 417 Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch. Wir 418 sorgen     für   Tempo     beim   Infrastrukturausbau     durch    schlanke    digitale  Antrags-     und 419 Genehmigungsverfahren, Normierung alternativer Verlegetechniken und Aufbau eines bundesweiten 420 Gigabit-Grundbuchs. Wir stärken den Verbraucherschutz bei zugesicherten Bandbreiten, nötigenfalls 421 durch pauschalierte Schadensersatzansprüche. Auf Basis von Potenzialanalysen treiben wir die 422 Glasfaserausbauförderung auch ohne Aufgreifschwelle voran. Bei öffentlicher Vollfinanzierung hat das 423 Betreibermodell Vorrang. Wir rücken die Förderung ganzer Cluster in den Fokus und machen 424 Markterkundungsverfahren schneller und verbindlicher. Wir stoßen als Ergänzung zu FTTH und 425 Inhouse-Glasfaserverkabelung, wo nötig, eine Förderung mittels Voucher an. Wir bündeln 426 Kompetenzen und Aufgaben für Festnetz und Mobilfunk. Wir richten die Frequenzvergabe auf 427 Vorgaben für Flächenversorgung aus, auch negative Auktionen sollen zum Einsatz kommen. Wir 428 beschleunigen die Maßnahmen für besseren Mobilfunk- und WLAN-Empfang bei der Bahn. Wir prüfen 429 Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für alle, z. B. durch Barrierefreiheit. Wir sichern die 430 Netzneutralität. 431 432 Digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit 433 Wir stärken digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit. Sie zu gewährleisten ist staatliche Pflicht. Wir 434 führen ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement, mit dem Ziel 435 Sicherheitslücken zu schließen, und die Vorgaben „security-by-design/default“ ein. Auch der Staat 436 muss verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten. Hersteller haften 437 für Schäden, die fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten verursacht werden. Die 438 Cybersicherheitsstrategie und das IT-Sicherheitsrecht werden weiterentwickelt. Darüber hinaus 439 sichern wir die digitale Souveränität, u. a. durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie 440 das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme, etwa bei 5G oder KI. Wir 441 leiten einen strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein, stellen das Bundesamt für 442 Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf und bauen es als zentrale Stelle im 443 Bereich IT-Sicherheit aus. Wir verpflichten alle staatlichen Stellen, ihnen bekannte Sicherheitslücken 444 beim BSI zu melden und sich regelmäßig einer externen Überprüfung ihrer IT-Systeme zu unterziehen. 445 Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, 446 z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein. Hackbacks lehnen wir als Mittel der 447 Cyberabwehr grundsätzlich ab. Nicht-vertrauenswürdige Unternehmen werden beim Ausbau 448 kritischer Infrastrukturen nicht beteiligt. 449 450 Nutzung von Daten und Datenrecht 16
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451 Die Potenziale von Daten für alle heben wir, indem wir den Aufbau von Dateninfrastrukturen 452 unterstützen und Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden 453 gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen. Wir streben einen 454 besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um Start-ups sowie KMU neue innovative 455 Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen. Ein Dateninstitut soll 456 Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen 457 etablieren. Für Gebietskörperschaften schaffen wir zu fairen und wettbewerbskonformen 458 Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen, insofern dies zur Erbringung ihrer Aufgaben der 459 Daseinsvorsorge erforderlich ist. Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken 460 wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten. Mit einem 461 Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Wir fördern 462 Anonymisierungstechniken, schaffen Rechtssicherheit durch Standards und führen die Strafbarkeit 463 rechtswidriger De-anonymisierung ein. Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und 464 verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine 465 gute internationale Standardsetzung. Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes 466 verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im 467 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse 468 ermöglichen. Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für 469 Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen. Wir 470 setzen uns für eine schnelle Verabschiedung einer ambitionierten E-Privacy-Verordnung ein. 471 472 Digitale Gesellschaft 473 Wir werden das digitale Ehrenamt sichtbarer machen, unterstützen und rechtlich stärken. Die 474 Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere 475 in den Bereichen Diversität und Civic Tech. Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung 476 der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr 477 großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie 478 klare Regelungen gegen Desinformationen ein. Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir 479 den Rechtsrahmen (u. a. Telemediengesetz, TMG und Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) 480 grundlegend überarbeiten. Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen. Allgemeine 481 Überwachungspflichten,       Maßnahmen        zum     Scannen   privater   Kommunikation       und  eine 482 Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren. 483 Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei 484 Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Wir schaffen die 485 rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private 17
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486 Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren. Wir werden die Einrichtung einer 487 Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen. 488 489 Digitale Schlüsseltechnologien 490 Wir werden Treiber eines starken Technologiestandorts, der auf europäischen Werten basiert, Talente 491 anzieht sowie Zukunftsfähigkeit und Wohlstand unseres Landes sichert. Investitionen in Künstliche 492 Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik 493 und weitere Zukunftstechnologien stärken wir messbar und setzen Schwerpunkte. Wir stärken 494 strategische Technologiefelder z. B. durch Important Projects of Common European Interest (IPCEIs) 495 und treiben den angekündigten EU Chips Act voran. Mit europäischen Partnerländern fördern wir die 496 Zusammenarbeit starker europäischer Forschungsstandorte, insbesondere bei KI, und ermöglichen 497 institutionelle Freiräume. Im Sinne eines lernenden, technologiefördernden Staates setzen wir digitale 498 Innovationen in der Verwaltung ein, schaffen notwendige Rechtsgrundlagen und Transparenz. Wir 499 unterstützen den europäischen AI Act. Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, 500 wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln 501 und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung. Biometrische Erkennung im öffentlichen 502 Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen. 503 504 Nachhaltigkeit in der Digitalisierung 505 Wir wollen die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit nutzen. Durch die Förderung 506 digitaler Zwillinge (z. B. die Arbeit an einem virtuellen Modell eines analogen Produktes) helfen wir den 507 Verbrauch an Ressourcen zu reduzieren. Wir werden Rechenzentren in Deutschland auf ökologische 508 Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten, u. a. durch Nutzung der Abwärme. Neue Rechenzentren 509 sind ab 2027 klimaneutral zu betreiben. Öffentliche Rechenzentren führen bis 2025 ein 510 Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ein. Für IT- 511 Beschaffungen des Bundes werden Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard. Ersatzteile und 512 Softwareupdates für IT-Geräte müssen für die übliche Nutzungsdauer verpflichtend verfügbar sein. 513 Dies ist den Nutzerinnen und Nutzern transparent zu machen. 514 515 Digitale Wirtschaft 516 Wir unterstützen ein Level Playing Field im Wettbewerb und setzen uns für ambitionierte Regelungen 517 des Digital Markets Act (DMA) ein, die nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen dürfen. 518 Dazu gehören auch europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtungen und Regelungen zur 519 Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt stärken wir im Umgang mit Plattformen. Wir fördern digitale 520 Startups in der Spätphasenfinanzierung und stärken den Venture-Capital-Standort. Wir wollen den 18
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521 Anteil von Gründerinnen im Digitalsektor erhöhen. Dafür schaffen wir ein Gründerinnen-Stipendium 522 und reservieren einen Teil des Zukunftsfonds. Öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungsprozesse 523 gestalten    wir   z. B.  für   Gov-    und   EduTech-Start-ups     einfacher.  Wir   werden    die 524 Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups attraktiver gestalten. Wir stärken den Games-Standort 525 Deutschland und verstetigen die Förderung. Wir stärken KMU bei der Digitalisierung durch 526 unkomplizierte Förderung und bauen die Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme 527 Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien aus. 528 529 530 Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung 531 532 Deutschland ist Innovationsland. Starke Wissenschaft und Forschung sind dabei die Garanten für 533 Wohlstand, Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Wir haben Lust 534 auf Zukunft und den Mut zu Veränderungen, sind offen für Neues und werden neue technologische, 535 digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft entfachen. Wir setzen neue Impulse für unsere 536 Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Unsere Universitäten und Hochschulen für Angewandte 537 Wissenschaften (HAW) werden wir als Herz des Wissenschaftssystems stärken, Innovation und 538 Transfer von der Grundlagenforschung bis in die Anwendung fördern und beschleunigen. Um unseren 539 Wissenschaftsstandort kreativer, exzellenter und wettbewerbsfähiger zu machen, wollen wir ihn 540 europäisch und international weiter vernetzen. Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in all ihren 541 Dimensionen sind Qualitätsmerkmale und Wettbewerbsfaktoren im Wissenschaftssystem. Wir wollen 542 den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP bis 543 2025 erhöhen. 544 545 Zukunftsstrategie Forschung 546 Für die Lösungen der großen gesellschaftlichen Herausforderungen benötigen wir eine starke 547 Wissenschafts- und Forschungspolitik. Die Entwicklung eines erfolgreichen Impfstoffes gegen 548 SarsCoV2 in Deutschland zeigt: Wir können unser Innovationspotenzial heben, wenn wir unsere 549 Ressourcen effektiv bündeln und einsetzen. An diesen Erfolg wollen wir anknüpfen, indem wir 550 Programmlinien, Hightech-Strategie und Ressortforschungen missionsorientiert weiterentwickeln. 551 Ergebnisse werden wir dabei an internationalen Zielkategorien messen und die Forschungsprojekte 552 übergreifend vernetzen. Gewagte Forschungsideen finden in der Zukunftsstrategie Platz. 553 Forschungsbedarfe müssen ressortübergreifend, schneller und wirksamer adressiert werden. 554 19
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555 Zentrale Zukunftsfelder sind unter anderem: Erstens: Moderne Technologien für eine 556 wettbewerbsfähige und klimaneutrale Industrie (wie Stahl- und Grundstoffindustrie) in Deutschland. 557 Sicherstellung sauberer Energiegewinnung- und -versorgung sowie die nachhaltige Mobilität der 558 Zukunft. Zweitens: Klima, Klimafolgen, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Erdsystem und entsprechende 559 Anpassungsstrategien, sowie nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem. Drittens: ein 560 vorsorgendes,     krisenfestes  und     modernes    Gesundheitssystem,     welches    die  Chancen 561 biotechnologischer und medizinischer Verfahren nutzt, und das altersabhängige Erkrankungen sowie 562 seltene oder armutsbedingte Krankheiten bekämpft. Viertens: technologische Souveränität und die 563 Potentiale der Digitalisierung, z. B. in Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie, für 564 datenbasierte Lösungen quer durch alle Sektoren. Fünftens: Erforschung von Weltraum und Meeren 565 und Schaffung nachhaltiger Nutzungsmöglichkeiten. Sechstens: gesellschaftliche Resilienz, 566 Geschlechtergerechtigkeit, Zusammenhalt, Demokratie und Frieden. 567 568 Forschung an Zukunftstechnologien werden wir stärker als bislang in europäischen Verbünden 569 zusammenführen. Wir fördern gezielt zukunftsweisende Großforschungsanlagen. Wir wollen in allen 570 Anwendungsgebieten biotechnologischer Verfahren forschen und die Ergebnisse nutzen. 571 572 Innovationen und Transfer 573 Mit einer modernen Förderpolitik sorgen wir für einen erfolgreichen Aufbruch in ein 574 Innovationsjahrzehnt. Mehr Innovationen stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland ebenso wie 575 die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Die Stärke unserer Innovationskraft liegt in den Regionen, 576 denn viele neue Ideen entstehen vor Ort, wo innovativ an den Lösungen der Zukunft gearbeitet wird. 577 Unser Ziel ist die Stärkung von anwendungsorientierter Forschung und Transfer zur Schaffung und 578 Stärkung regionaler sowie überregionaler Innovationsökosysteme. Dazu werden wir die Deutsche 579 Agentur für Transfer und Innovation (DATI) gründen, um soziale und technologische Innovationen 580 insbesondere an den HAW und kleinen und mittleren Universitäten in Zusammenarbeit u. a. mit Start- 581 ups, KMU sowie sozialen und öffentlichen Organisationen zu fördern. 582 583 Die bestehenden Förderprogramme für HAW bauen wir als zentrale Erfolgsfaktoren für die Agentur 584 aus. Perspektivisch wollen wir unter ihrem Dach relevante Förderprogramme aus den verschiedenen 585 Ressorts bündeln. Wir werden zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierräume ermöglichen, in 586 denen innovative Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen 587 erprobt werden können. Wir wollen ausgewählte Standorte als Leuchttürme unter die Spitzengruppe 588 internationaler Forschungs- und Transferregionen mit jeweils einem inhaltlichen Schwerpunkt 20
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