Koalitionsvertrag Berlin 2021-2026 SPD/Grüne/Linke

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fortgeschrieben   und   die   Wohnungsbauprämie         verstetigt. Die    Koalition  wird  die Wohnraumförderung ausbauen und die Förderhöhen sowie Förderzahlen erhöhen. Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wird sich an einem Fördervolumen für 5.000 Wohneinheiten (WE) jährlich orientieren. Ziel der Koalition ist dabei, die Zahl von Sozialwohnungen in Berlin mindestens stabil zu halten. Die Koalition strebt die Verlängerung von Bindungszeiten für Miet- und Belegungsbindungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an. Es wird geprüft, inwieweit die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen verlängert werden kann. Die    mit   dem    sogenannten      Zweiten     Förderweg    geschaffene      Möglichkeit  der Wohnungsneubauförderung        für    mittlere    Einkommensgruppen       (bis    180   Prozent Bundeseinkommensgrenze)       soll   fortgeführt   und   weiterentwickelt   werden,   um   den Wohnungsneubau auch im mittleren Segment zu verstärken. Innerhalb des S-Bahn-Rings wird auf eine Obergrenze des gebundenen Wohnraums verzichtet. Der Senat wird die großen Wohnbauprojekte ressortübergreifend zentral koordinieren. Dazu wird der Senat in einer monatlich tagenden Senatskommission den Umsetzungsstand großer Wohnbauprojekte verfolgen und Umsetzungsprobleme zwischen Fachressorts und in Kooperation mit den Bezirken lösen. Die Bezirksvereinbarungen mit dem Senat werden fortgesetzt und insbesondere bei Nachverdichtungen wird verwaltungsintern sowie öffentlich das Ziel der Wohnraumschaffung verfolgt. Wir werden die Voraussetzung dafür schaffen, das Bebauungsplanverfahren mit Hilfe eines digitalen Verfahrensmanagers und planungsbegleitender Lenkungsrunden durchzuführen. Wir wollen die Genehmigungsfiktion bei Sondernutzungserlaubnissen für Nebenstraßen zur Baustelleneinrichtung ermöglichen und diese Regelung nach zwei Jahren evaluieren. Die Personal- und Ressourcenbedarfe der Bezirke für die Aufstellung von sektoralen Bebauungsplänen sowie strategisches Flächenmanagement, vorbereitende Bauleitplanung, Grünflächenplanung, Umwelt- und Naturschutz, Verkehrsplanung und Denkmalschutz werden angemessen berücksichtigt. Insbesondere will die Koalition die Bezirksämter und die befassten Sonderbehörden personell verstärken, damit schneller geplant und genehmigt werden kann. Zur Erreichung der prioritären Wohnungsbauziele wird der Senat auch künftig einzelne Bebauungspläne übernehmen. Die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen soll so organisiert werden, dass auch kleinere Auftragnehmende zum Zuge kommen. Die Koalition wird gemeinsam mit der Bauwirtschaft eine Ausbildungsoffensive für Bauberufe starten. Dazu zählt auch die Stärkung der dualen Ausbildung in technischen und planenden Fachgebieten. Die Koalition wird von der gesetzlich neu geschaffenen Möglichkeit, sektorale Bebauungspläne aufzustellen, Gebrauch 18
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machen, um zusätzliche Potenziale für den sozialen Wohnungsbau zu erschließen. Bebauungspläne, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine soziale und klimagerechte Stadt genügen, werden geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Koalition unterstützt die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die kooperative Baulandentwicklung anzuwenden und die Qualität zu sichern. Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungsbauunternehmen zu    erhöhen,    setzt   sich   die  Koalition   für   transparente   und   ergebnisoffene Partizipationsverfahren zur Umsetzung ein. Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen. Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Vertretungen der Genossenschaften und der privaten Wohnungsunternehmen, die zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen und Mieterverbände einbezieht, um Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungsneubau konsequent und koordiniert voranzutreiben. Wir setzen dabei auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation. Ziel des Bündnisses ist es auch, für bezahlbare Mieten im Bestand zu sorgen, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten und Verdrängung entgegenzuwirken. Das Bündnis soll neben dem Wohnungsneubau auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz bei allen Neu- und Bestandsbauten sowie eine integrative Wohnungspolitik für den Erhalt sozial ausgewogener Nachbarschaften und die besondere Berücksichtigung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen zum Inhalt haben. Ziel der Koalition ist es, innerhalb des ersten Halbjahres 2022 eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, den Wohnungsunternehmen und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Berlins zu schließen, um den Wohnungsneubau im Sinne des weiterentwickelten Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung und unter Nutzung der durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten voranzubringen. Hierin sollen die Unterzeichner*innen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Schaffung qualitativ anspruchsvoller, bezahlbarer Quartiere und Gebäude übernehmen und sich gemeinsam auf konkrete Schritte zur Erreichung des Wohnungsbauziels von 20.000 Wohnungen im Jahr verständigen. Dabei sollen Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen werden: •      Maßnahmen für eine sozialverträgliche Mietengestaltung im Bestand und in Folge von Modernisierungen auch über die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen hinaus (zum Beispiel durch ein freiwillig vereinbartes Mietenmoratorium) 19
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•      Anzahl der Wohnungen im jeweiligen Jahr mit Baubeginn •      Anteil der Neubauvolumina im geförderten Preissegment für untere und mittlere Einkommen und Anteil der Eigentumswohnungen zur Refinanzierung •      Anteil des Wohnraumförderprogramms des Landes für den geförderten Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment •      Anteil der Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Wohnungslose und andere Wohnungsnotfälle •      Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsverlust insbesondere von Familien mit Kindern •      Maßnahmen zur Unterstützung von Wohnungstausch •      Ökologische       Kompensation       und     soziale      Verträglichkeit    von Verdichtungsmaßnahmen möglichst im Quartier •      Maßnahmen der Flächenbereitstellung für die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum •      Maßnahmen zur        Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung von Bauplanungs- und Genehmigungsprozessen •      Geeignete Maßnahmen der Effizienzsteigerung und des Einsatzes regenerativer Energien und Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche •      Partizipationsverfahren und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Partner des Wohnungsbaubündnisses kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um sich über den Fortschritt der Umsetzung der Bündnisvereinbarungen auszutauschen, ein Monitoringverfahren zu etablieren und gegebenenfalls nachzusteuern, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Wir setzen uns angesichts des extrem angespannten Berliner Wohnungsmarkts weiter für einen konsequenten Schutz der Mieter*innen ein. Alle bestehenden Instrumente werden wir nutzen, schärfen und soweit nötig neue einführen. Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum,     gewerbliches     Wohnen,    Leerstand   und   Sanktionen    verschärfen,   die Wohnungsaufsicht         stärken     und    beide     Gesetze     möglichst     in   einem Wohnraumschutzgesetz vereinen. Die Bezirke sollen zur Durchsetzung ausreichend Personal erhalten. Die Koalition wird das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung dahingehend ändern, dass die Zwangsmittel Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Falle von vertretbaren Handlungen gleichermaßen angewandt werden können. Dazu gehört auch die konsequente Durchführung von Treuhänderlösungen sowie die Einrichtung eines Fonds für Ersatzvornahmen. Die Koalition wird prüfen, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden können. Bei Kurzzeitvermietungen wollen wir die Vermietungsplattformen durch Vereinbarungen (Datenpakte) zur Löschung illegaler Angebote verpflichten. 20
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Die Koalition prüft binnen eines halben Jahres, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher, effektiv und digital umgesetzt werden kann. Ziel ist die zügige Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuerhinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markttransparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Eigentümer*innen sollen verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über Status- Änderungen       ihrer  Wohnung      zu   informieren.   Der    Wohnraumbedarfsbericht    wird fortgeschrieben. Die Koalition wird die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete mit einheitlichen Kriterien sowie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen unterstützen, und, falls nötig, neue Gebiete auch auf Landesebene festsetzen. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Ausübung des Vorkaufsrechts fordert die Koalition den Bund auf, eine klarstellende, rechtssichere Regelung für das vom BVerwG eingegrenzte Vorkaufsrecht sehr schnell umzusetzen, damit Berlin seine Strategie des Ankaufs von Wohnraum durch Ausübung des Vorkaufsrechts (auch preislimitiert) in sozialen Erhaltungsgebieten fortsetzen kann, um so Erwerber*innen von Wohnhäusern zum          Abschluss    von Abwendungsvereinbarungen zu           bewegen.  Das existierende Verwaltungsverfahren soll auf dieser Grundlage verbessert und mit notwendigen finanziellen und juristischen Ressourcen abgesichert werden, etwa durch die Einbeziehung der    Bezirke     bei   Zuschussentscheidungen        oder    eine   Gesamtkoordination   bei bezirksübergreifenden Vorkäufen, und dafür sorgen, dass Genossenschaften ausreichend Zeit für die Prüfung etwaiger Vorkäufe haben. Die Koalition unterstützt neben den LWU auch Genossenschaften beim Ankauf (Belegungsrechte) und als Begünstigte von Vorkaufsrechten. Vorkaufsrechtsausübungen können     weiterhin   bezuschusst     werden.   Die   Koalition   unterstützt die gegründete genossenschaftliche Ankaufsagentur. Wir prüfen einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf Landesebene. Die Koalition nutzt alle Möglichkeiten, um gegen Share Deals vorzugehen. Die Koalition will den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, organisierter Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen weiter verbessern, um dauerhaft sichere Mieten und das Gemeinwohl zu fördern. Hierzu gehört auch das Initiativenforum Stadtpolitik Berlin. Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieteraktivierung wird weitergeführt und seine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft. 21
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Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und prüft geeignete baurechtliche Maßnahmen für solche Nutzungen, die vertraglich legitimiert sind. Die kostenfreien bezirklichen Mieterberatungen sollen ausgebaut werden. Wir unterstützen die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Die Datenabfrage und - weitergabe an die Bezirke zu Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen wollen wir verbessern. Berlin wird sich im Bund weiterhin für Mieterschutz und gegen Immobilienspekulation einsetzen und – wenn nötig – dafür geeignete Bundesratsinitiativen einbringen. Die Koalition spricht sich für ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungsumlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucherparagraphen, für einen     Umwandlungsvorbehalt      über    das    Jahr   2025     hinaus,     für   Schutz    vor Eigenbedarfskündigungen,      für   die  Berücksichtigung      sozialer/öffentlich   gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte    Umlagefähigkeit    von   Betriebskosten    aus.   Die   Einführung     einer    neuen Wohngemeinnützigkeit durch den Bund werden wir zügig umsetzen. Um Missstände im bis 2003 geförderten sozialen Wohnungsbau zu beenden, wird die Koalition zügig rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie bewirkt werden kann, dass Vermieter*innen entsprechender Wohnungen keine fiktiven Kosten auf die Miete umlegen können und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen. Bei den Berliner Landeswohnungsunternehmen wird der bisherige Kurs für die soziale Wohnraumversorgung          und    einer    sozialen    Mietengestaltung        fortgesetzt.   Die Investitionsfähigkeit der LWU wird durch das Land Berlin gesichert. Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden. Neben dem Neubau bleibt der zielgerichtete Ankauf von Wohnungsbeständen durch die LWU Teil der Bestandserweiterung. Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Versorgungsauftrag für Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Die Ergänzungsvereinbarung von 2021 wird beibehalten. Die soziale Härtefallklausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt. 22
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Die Regelungen des Mieterschutzes bei den LWU vom 01. Juni 2021 gelten bis Februar 2025 und werden zur Mitte der Legislatur mit Blick auf die mietpreisdämpfende Wirkung und die Wohnungsmarktlage evaluiert. Bei allen den Landeseigenen übertragenen sozialen Aufgaben muss die wirtschaftliche Stabilität gewahrt bleiben. Die LWU wenden transparente Vermietungsverfahren an. Sie fördern die Baukultur und loben bei großen Bauprojekten Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe aus oder führen qualitätssichernde konkurrierende Verfahren durch und stellen ihre Projekte im Baukollegium vor. Wir wollen eine tragfähige Aufgabenbestimmung für die Berlinovo als öffentliches Unternehmen auch im Umgang mit ihren dauerhaft vermieteten Wohnungsbeständen. Diese unterliegen künftig den Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Die Servicequalität vor Ort soll durch eine stärkere Integration der Dienstleistungen in den LWU bei Kostenneutralität für die Mieter*innen verbessert werden. Kleingewerbe soll stärker im Gebäudebestand und im Neubau der LWU gefördert werden. Bei Gewerbeflächen wird durch die Kooperationsvereinbarung ein deutlicher Anteil an gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen zu leistbaren Konditionen vergeben. Die Gewerbemieter*innen erhalten mehr Beteiligungsrechte. Die Koalition prüft im ersten Halbjahr 2022, ob und wie durch eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) die Mietermitbestimmung und die sozialen Vermietungsregeln der LWU abgesichert und das Profil der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) AöR in ihren Aufgaben der Mietermitbestimmung, der Kontrolle, Evaluierung und Weiterentwicklung der LWU gestärkt werden können. Hierzu prüft die Koalition auch, inwieweit die gesetzliche Verankerung der Mieterbeiräte, ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Mieterräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Erörterungsrechte der Mieterbeiräte einen Beitrag dazu leisten könnten. Zur Konfliktregelung zwischen Mieter*innen und LWU streben wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle bei der WVB mit Auskunftsrecht an. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird für eine auskömmliche Finanzierung zur klimagerechten Errichtung geförderter Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen weiterentwickelt. Die Möglichkeit dauerhafter Mietpreis- und Belegungsbindungen wird in Kombination mit der am sozialen Nutzen orientierten Vergabe von Erbbaurechten geschaffen. Für angekaufte gewerbliche Objekte, auch für Mischnutzungen beispielsweise mit Wohnen, wird eine Förderung für energetische und barrierefreie Modernisierung geprüft. Im Rahmen 23
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der      Aufstockung      der    Genossenschaftsförderung      wird    der    Erwerb    von Genossenschaftsanteilen für einkommensarme Haushalte erleichtert. Die Koalition verfolgt das Ziel, das Geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen auszuweiten. Die Koalition weitet das Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen aus. Über ein Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) werden gemeinnützigen Trägern ab 2024 Darlehen zur Verfügung gestellt, wenn diese Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Dazu werden auch weiter landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Die Koalition wird einen festen Korridor der landeseigenen Wohnungsunternehmen für Wohnungslose zur Verfügung stellen. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus. In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe untergebrachte Menschen erhalten einen      WBS        mit     höchster    Dringlichkeitsstufe.   Anspruchsvoraussetzungen, Dringlichkeitskriterien und Wohnungsvergabe werden in einem Landesgesetz geregelt. Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss      zur    Erarbeitung     eines   Gesetzentwurfs     durch    den   Senat    zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ und wird verantwortungsvoll damit umgehen. Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen       der   Umsetzung    des   Volksbegehrens    ein.  Die  Besetzung    der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft. In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise. In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden. In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet. Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen 24
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Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten. Auf   Basis    der  Empfehlungen      der   Expertenkommission    legen    die  zuständigen Senatsverwaltungen       im     Jahr    2023     gegebenenfalls     Eckpunkte      für    ein Vergesellschaftungsgesetz vor. Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen. Es wird eine Geschäftsstelle für die Expertenkommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen. 25
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3. Arbeit Gute Arbeit in allen Bereichen ist für uns der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Die Koalition will die Transformation von Wirtschaft und Arbeit gerecht, ökologisch und sozial gestalten. Der Senat will mit der Brandenburger Landesregierung eine Fachkräftestrategie entwickeln und wird dafür eine gemeinsame Fachkräftestudie vorschlagen. Bei landeseigenen Unternehmen und überall dort, wo das Land Berlin die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten direkt beeinflussen kann, setzt sich die Koalition weiter für sichere und tariflich bezahlte Beschäftigung sowie für die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Für uns gilt das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, auch im Sinne einer schrittweisen Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen. Sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes sind weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus im ersten Jahr einen Bericht vorlegen, der die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen beschreibt und einen Zeitplan zur Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses aus der letzten Legislatur beinhaltet. Die Koalition lehnt Aus- und Neugründungen aus öffentlichen Betrieben ab. Diese dürfen nur sachlich   begründet    erfolgen. Ausgründungen     mit  der  Folge   der    Tarifflucht, der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Lohndumpings wollen wir schrittweise zurückführen. Um Gute Arbeit in den Verwaltungen und den landeseigenen Unternehmen zu verbessern, wird das Land Berlin eine Befragung der Mitarbeiter*innen mit dem DGB-Index Gute Arbeit durchführen. Das Land Berlin und die landeseigenen Unternehmen erhöhen die Anzahl der Ausbildungsplätze, insbesondere für strukturell benachteiligte Menschen. In den Verwaltungen und landeseigenen Betrieben wird der Entgeltgleichheit-Check verbindlich angewendet, um Geschlechter- und Lohngerechtigkeit zu garantieren. Die Koalition unterstützt die Jobcenter, ihren Aufgaben im Sinne der Leistungsberechtigten besser zu entsprechen und zugleich die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen zu verbessern. Die Koalition erkennt die ungleichen Arbeitsbedingungen von kommunalen Beschäftigten der Jobcenter und den Beschäftigten der Bundesagentur in den Jobcentern 26
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sowie die Finanzierungsprobleme im Eingliederungstitel als Probleme an und wird einen Runden Tisch einberufen, um mit allen zuständigen Akteur*innen eine Lösung zu erarbeiten. Die Koalition steht für eine auskömmliche Finanzierung der Berliner Jobcenter. Ebenso setzt sich die Koalition für eine Entkoppelung der Personalbemessung von den reinen „Fallzahlen“ ein. Die Koalition wird, gemeinsam mit den Bezirken, die Einsetzung von Beauftragten für Gute Arbeit und Ausbildung in den Bezirken prüfen. Hierfür wird bis Ende 2023 ein Gesamtkonzept erarbeitet. Die Koalition schützt die Grundrechte der Arbeitnehmer*innen. Sie wird die Bildung einer spezialisierten Arbeitseinheit in der Berliner Staatsanwaltschaft veranlassen, die gegen betriebsverfassungsrechtliche       Straftaten    vorgeht.   Die    Dienstaufsicht      über   die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt bei der Senatsverwaltung für Arbeit. Die Koalition setzt sich für eine tarifliche Bezahlung sowohl im Zuwendungs- als auch im Entgeltbereich ein. Dazu wird der Senat ein Konzept vorlegen, wie die freien Träger dazu befähigt werden, entsprechende Tarife anzuwenden. Außerdem wird die Koalition prüfen, wie im Einzelfall Sachkosten oder anteilige Sachkosten einschließlich der darin enthaltenen Overhead-Kosten besser berücksichtigt werden können. Die Koalition wird bei der Refinanzierung der Arbeit der freien Träger die Kosten berücksichtigen, die den freien Trägern durch die Arbeit der bei ihnen gebildeten Betriebsräte entstehen. Dafür muss entsprechend haushaltspolitisch Vorsorge getroffen werden. Die Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistent*innen im Arbeitgebermodell wird sichergestellt. Die Koalition wirkt in Kooperation mit den Berliner karitativen, diakonischen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen        aktiv    auf    einen    umfassenden        diskriminierungsfreien Arbeitnehmerschutz hin. Die      Koalition     will    Menschen        aus     der    Grundsicherung         heraus      in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Das Land Berlin wird verstärkt auf den Weiterbildungsbonus und die Förderung der dreijährigen Ausbildung durch den Bund zurückgreifen. Die Koalition wird die bestehenden Verträge im Solidarischen Grundeinkommen (SGE) fortführen. Sofern eine Refinanzierung über Bundesprogramme möglich ist, wird das Projekt fortgesetzt. Die Koalition setzt sich im Bund dafür ein, den Passiv-Aktiv-Transfer auszuweiten. Das Jobcoaching wird weitergeführt und systematisch weiterentwickelt. 27
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