Klimaanpassungskonzept_Hagen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

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Mobilisierungspotential: -   hoch, da es um die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Nutzung von Gebäuden geht. Klimaanpas- sung kann hier als positiver Nebeneffekt kommuniziert werden. Möglicher Investitionsbedarf, Folgekosten und Fördermöglichkeiten: -   eher gering, da die Gemeinden im Rahmen des Stadtumbauprogramms Fördermittel u.a. für die bauliche Sanierung erhalten. In der Regel werden mit den Projekten multifunktionale Ziele verbunden, so dass die Investitionen nicht durch die positiven Effekte für die Klimaanpassung anfallen, sondern aufgrund ande- rer städtebaulicher Erfordernisse (z.B. Sicherung der Daseinsvorsorge) getätigt werden. Querbezüge: -   Synergien ergeben sich zu den Maßnahmen Nr. 1, 4, 6, 9, 11, und 13 Relevante Grundlagen und Daten: -   Klimaanalyse und Planungshinweise (Stadtklima) -   Mikroskalige Modellierung des Stadtklimas (ENVI-met) -   Auswertung sozialer Infrastrukturen Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen 117
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M6: Verwendung geeigneter Baumaterialien und -farben Handlungsfelder: -    Menschliche Gesundheit -    Stadtentwicklung und Bauwesen -    Wirtschaft und Gewerbe Klimatische Einflussfaktoren: -    Hitze Räumliche Ebene und Priorität: -    Wohnbezirke und Quartiere -    Umsetzungspriorität insbesondere im Stadtzentrum/Innenstadt, in Wehringhausen und Haspe sowie in Gewerbe- und Industriegebieten. Hintergrund der Maßnahme: Städte und Ballungsräume verursachen aufgrund der physikalischen Eigenschaften ihrer Oberflächen im Ver- gleich zu ihrem weniger stark bebauten und stärker durchgrünten Umland klimatische Effekte, die unter dem Begriff ‚Stadtklima‘ zusammengefasst werden. Die Folgen des Stadtklimas sind ein erhöhtes thermisches Niveau im Vergleich zum Umland (‚Städtische Wärmeinsel‘), oftmals eingeschränkte Belüftungsverhältnisse aufgrund der z.T. dichten und hohen Bebauung, meist niedrigere Luftfeuchtigkeitsverhältnisse und eine Verschlechterung der städtischen Luftqualität. Diese Eigenschaften des städtischen Klimas können sich bei einer starken Ausprägung negativ auf die in den Städten lebenden Menschen auswirken. Der Klimawandel führt gerade in urbanen Bereichen zu einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur. Zusätzlich erhöht sich die Wahrscheinlichkeit zunehmender und länger anhaltender Hitzeperioden, womit insgesamt der Klima- komfort deutlich zurückgeht. Die Veränderung der Belastungssituation ist anhand der Entwicklung von sogenannten Heißen Tagen und Tropennächten am deutlichsten erkennbar. Städtische Oberflächen können sich aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften stärker aufheizen als natürliche Oberflächen und begünstigen damit die Entstehung von Wärmeinseln in den Städten und Ballungsräumen. Insbesondere Beton, Stahl und Glas besitzen eine hohe Wär- mekapazität: sie heizen sich in den Tagstunden stark auf und kühlen sich nachts nur langsam ab. Dadurch kühlen sich in den Sommermonaten nachts auch die Luftmassen nur sehr langsam ab. In Abhängigkeit von Farbe und Material einer Oberfläche wird ein mehr oder weniger großer Teil der eingestrahlten Sonnenenergie wieder reflektiert und kann damit nicht zur Erwärmung dieser Materialien/Oberflächen beitragen. Helle Materialien/Oberflächen reflektie- ren mehr kurzwellige Sonnenstrahlung als dunklere und können dem Effekt der Erwärmung entgegenwirken. Beschreibung der Maßnahme: Die Wärmeleitfähigkeit und Wärmespeicherfähigkeit (auch Wärmekapazität) der Baukörper hängt stark von den eingesetzten bzw. verwendeten Materialien und Farben ab. Asphaltierte oder gepflasterte Verkehrsflächen und dichte Bebauungsstrukturen erwärmen sich deutlich stärker als natürliche Oberflächen wie beispielsweise Grün-/ Rasenflächen. Durch den gezielten Einsatz von Materialien mit geringerer Wärmeleitfähigkeit und Wärmespei- cherfähigkeit kann eine starke Aufheizung vermieden und der Wärmeinseleffekt verringert werden. Helle Oberflä- chenbeläge auf Verkehrsflächen sowie helle Baumaterialien und Anstriche an Gebäuden reflektieren im Gegen- satz zu dunklen Oberflächen einen größeren Anteil der eingestrahlten Sonnenenergie (Albedo, als Maß für das Rückstrahlvermögen). So lässt sich die Erwärmung von Oberfläche mindern und damit auch die der Stadtluft. 118 Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen
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Insbesondere in Bereichen mit hohem Versiegelungsgrad und städtischen Wärmeinseln sollte eine hohe Albedo der Oberflächen erreicht werden, um die Reflexion der Sonneneinstrahlung zu erhöhen. So heizen sich Gebäude und Verkehrsflächen tagsüber nicht so stark auf und geben dementsprechend nachts weniger wärme wieder ab. Neben innerstädtischen Bereichen sind vor allem auch Industrie- und Gewerbegebiete betroffen und weisen An- passungserfordernisse auf. Stadtentwicklungsrelevante Folgewirkungen, Synergien und Konflikte: Durch eine Erhöhung der Albedo (Rückstrahlvermögen) von Gebäudeaußenfassaden und -dächern kann Energie für die Kühlung einspart werden. Außerdem erhöht sich durch die Verbesserung des Stadtklimas und Innenraum- klimas von Gebäuden die Aufenthalts- und Wohnqualität. Die passive Nutzung von Sonnenergie kann im Widerspruch zur Klimaanpassung stehen. Hierbei gilt es über die Ausrichtung der Gebäude, geeignete Fassaden und Materialien im Winter eine passive Speicherung der Energie zu gewährleisten und im Sommer eine adäquate Verschattung. Maßnahmenbeispiele: Über die Richtlinien der Stadt Hagen über die Gewährung von Zuwendungen für die Begrünung und Gestaltung von Hof- und Hausflächen im Programmgebiet ‚Soziale Stadt Wehringhausen‘ können folgende Maßnahmen sub- ventioniert werden: - Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen und Vorgärten - Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich des dazu notwendigen Her- richtens der Flächen - Gestaltung von Außenwänden: Die Renovierung und Restaurierung; das Reinigen, Verputzen und Strei- chen von Fassaden und Giebeln; der Rückbau von Fassadenverkleidungen oder -verklinkerungen; die Wiederherstellung der ursprünglichen Fenster- und Putzgliederung - künstlerische Gestaltung von Fassaden, sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten Nebenkosten für eine fachlich zwingend erforderliche Beratung und/oder Betreuung (z.B. Planung, Bauleitung) Die Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen soll zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung der Wohnsituation beitragen. Darüber hinaus können Synergien genutzt werden, da die geförderten Maßnahmen auch zur Klimaanpassung beitragen. Insbesondere die Bepflanzung der Innen- höfe, Abstandsflächen und Vorgärten, Dach- und Fassadenbegrünung sowie helle bzw. weiße Gebäudeanstriche sowie Fassadendämmung im Zuge von Restaurierungen tragen ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas und Innenraumklimas bei. Eine Übertragung der Förderrichtlinien und entsprechenden Subvention der genannten Maßnahmen auf das gesamte Stadtgebiet wären sinnvoll. Weitere Hilfreiche Beispiele, Grundlagen und Publikationen: -   Leitfaden zum klimarobusten Planen und Bauen der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: httpen.de/ -   Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu): https://difu.de/77 -   BauNetz Online-Lexikon: https://www.baunetzwissen.de/sonnenschutz Umsetzungsansätze, -erfordernisse und mögliche Hemmnisse: -   Rechtsgrundlagen: ArbSchG; ArbStättV; Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR); Gestaltungsleitlinien; Städtebauliche Verträge -   Fassaden- und Hofgestaltungsprogramm Wehringhausen Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen   119
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Maßnahmenverantwortlichkeit: -    Immobilieneigentümer -    Betreiber von Infrastruktureinrichtungen -    Fachbereich Gebäudewirtschaft (GWH) -    Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften, Bauvereine Zu beteiligende Akteure und Gremien: -    abhängig von den Besitzverhältnissen der Gebäude ggf. Investoren oder städtische Gesellschaften Inves- toren, Träger öffentlicher Einrichtungen -    Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung bzw. städtebauliche Sanierung, Stadtumbau oder Soziale Stadt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. -    Stadtentwicklungsausschuss, Fachausschuss GWA Mobilisierungspotential: -    hoch, da über Subventionen zusätzliche Anreize geschaffen werden können. Möglicher Investitionsbedarf, Folgekosten und Fördermöglichkeiten: -    Gering bis mittel, da in der Regel mit den Projekten/Maßnahmen multifunktionale Ziele verbunden sind, so dass die Investitionen nicht durch die positiven Effekte für die Klimaanpassung anfallen, sondern auf- grund anderer städtebaulicher Erfordernisse (z.B. Wohnumfeldverbesserung, Sanierung) getätigt werden. -    Fördermöglichkeit über die Soziale Stadt Wehringhausen Querbezüge: -    Synergien ergeben sich zu den Maßnahmen Nr. 1, 5, 9, 11 und 13 Relevante Grundlagen und Daten: -    Klimaanalyse und Planungshinweise (Stadtklima) -    Mikroskalige Modellierung des Stadtklimas (ENVI-met) 120 Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen
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M7: Hochwasser- und Überflutungsschutz für Gebäude Handlungsfelder: -    Menschliche Gesundheit -    Stadtentwicklung und Bauwesen -    Feuerwehr, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe -    Wirtschaft und Gewerbe Klimatische Einflussfaktoren: -    Starkregen -    Hochwasser Räumliche Ebene und Priorität: -    Gesamtstadt, Stadtbezirke, Wohnbezirke und Quartiere -    Umsetzungspriorität insbesondere entlang von Gewässern sowie in exponierten Lagen und besonders gefährdeten Bereichen. Hintergrund der Maßnahme: Die gesamtstädtische Analyse für Hagen hat für die Gegenwart und Zukunft z.T. starke Betroffenheiten gegen- über Extremereignissen ermittelt. Durch die zu erwartenden Folgen des Klimawandels und der exponierten topo- graphischen Lage werden sich die Belastungen im urbanen Raum voraussichtlich weiter verschärfen. In Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg der Belastungssituation durch die Zunahme von Extremereignissen wie Starkre- gen und Hochwasser zu rechnen. Dabei wird zwischen den beiden folgenden Überflutungsarten unterschieden: 1. Flusshochwasser: Dabei liegt der Wasserstand eines Flusses für längere Zeit über dem Normalmaß. Die Folge sind Überschwemmungen, die Schäden verursachen, wenn gefährdete Gebiete bebaut wurden. 2. Starkregen: Starkregenereignisse bzw. urbane Sturzfluten sind stark von der Topographie und Fließhinder- nissen abhängig (z.B. Bahndämme, Straßen, Gebäude usw.). Sie entstehen im Zusammenspiel zwischen außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen in kurzer Zeit, der Kanalisation und Siedlungsentwässe- rung und können prinzipiell überall auftreten. Lokal sind außergewöhnlich hohe Fließgeschwindigkeiten und Wasserstände möglich. Solche Extremereignisse können sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben und Leib und Leben gefährden. Überflutungen bzw. Überschwemmungen durch Starkregen und Hoch- wasser können zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen führen. Beschreibung der Maßnahme: Viele Stadtteile sind durch ihre Lage an Ruhr, Lenne, Volme und Ennepe hochwassergefährdet. Hinzu kommen zahlreiche Bäche im Hagener Stadtgebiet, wie z.B. der Epscheider Bach, Hasper Bach, Nahmer Bach, Selbecker Bach oder Sterbecker Bach sowie weitere kleine Fließgewässer, die z.T. auch unterirdisch und verrohrt im Stadt- gebiet verlaufen. Die bewegte Topografie der Stadt Hagen kann die potentiellen Gefahren von Überflutungen verstärken. Gebäude und Infrastruktureinrichtungen und Anlagen sind auf verschiedene Arten anfällig gegenüber Hochwasser und Überflutungen. Alle Eintrittsmöglichkeiten für Wasser sollten beim Bau mitgedacht werden. Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen 121
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Hierzu gehören: - Schutz vor Oberflächenwasser durch Starkregen oder Flusshochwasser -   Schutz vor Rückstauwasser aus der Kanalisation -   Schutz vor Eindringendem Grundwasser - Auf diese Gefahren sollten Gebäude im Bereich Neubau aber auch im Bestand angepasst werden. Die Objekt- schutzmaßnahmen dienen dazu, in Bereichen in denen Überflutungen nach Starkregen nicht verhindert oder nur minimiert werden können, zumindest die schädlichen Auswirkungen zu begrenzen. Dies betrifft neben pri- vaten Gebäuden vor allem öffentliche Gebäude wie Schulen oder Seniorenheime und Anlagen der technischen Infrastruktur wie z.B. Kläranlagen oder Umspannwerke. Insbesondere die sozialen Einrichtungen mit sensitiven Bevölkerungsgruppen oder sensitiver Nutzung sollten entsprechen gesichert werden. Darüber hinaus sollten Pri- vateigentümer für potentielle Gefahren an Haus und Bewohnern sensibilisiert werden. Stadtentwicklungsrelevante Folgewirkungen, Synergien und Konflikte: Die genannten Maßnahmen wirken vielschichtig und weisen zahlreiche Synergieeffekte auf. Die naturnahe Ge- staltung von Rückhalteräumen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen können z.B. eine Abkühlung bewirken, Rückhalt bei Starkregen bieten und darüber hinaus auch gestalterisch ein wertvolles Element im Stadt- und Freiraum sein. Im Zuge des Bevölkerungsrückgangs können Flächenpotentiale freigesetzt werden, die gezielt zur Verringerung der Exposition gegenüber den Extremereignissen genutzt werden können. So können z.B. Flächen genutzt wer- den, die im Zuge des Rückbaus von Problemimmobilien oder nicht mehr marktfähigen Wohnungsbeständen entstehen um dort Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen durchzuführen. Maßnahmenbeispiel: Bei der Schutzgewährung vor Schäden durch Starkregen und Hochwasser stehen insbesondere bauliche und technische Vorsorgemaßnahmen sowie die Risikovorsorge im Vordergrund, die ein Eindringen von Wasser in Gebäude verhindern bzw. finanzielle Absicherung bieten. Die Anpassung der Bauweise und Nutzung beinhalten dabei abschirmende Maßnahmen, Abdichtungs- und Schutzeinrichtungen, kontrollierte Flutung bzw. die soge- nannte ‚nasse Vorsorge‘, eine abflusssensible Gelände- und Grundstücksgestaltung, die Ableitung von Oberflä- chenwasser über Notwasserwege und das Sammeln und Versickern in Retentionsmulden sowie Möglichkeiten der Aufkantung und Abdichtung der Gebäude. Technische Maßnahmen beinhalten bspw. Flutschutztore, mobile Schotts, Rückstausicherungen oder Hebeanlagen. Zur finanziellen Vorsorge zählen insbesondere ein ausreichen- der Versicherungsschutz, die Anpassung und ggf. Erweiterung der Gebäude- und Hausratsversicherung sowie Elementarschadenversicherungen. Grundlegend sollten sich Eigentümer, Bauwillige und Bauträger über die örtlichen Hochwasser- und Starkregen- gefahren (Grundstück und Gebäude) informieren und die Lage des Gebäudes berücksichtigen (z.B. Hanglage oder Senke). Außerdem gilt es das Dach, die Gebäudehülle und Entwässerungssysteme regelmäßig zu prüfen und zu warten. Eine angepasste Nutzung in gefährdeten Geschossen (z.B. Keller- und Erdgeschoss) und Gebäude- teilen und die Sicherung elektrischer Versorgungseinrichtungen und Heizungsanlagen (z.B. Verankern von Heizöl- und Gastanks gegen Aufschwimmen) kann Schäden minimieren. Die Stadt Hagen hat im Zuge ihrer Abwasserbeseitigungspflicht (nach § 56 WHG und § 53 LWG NRW) dafür Sorge zu tragen, dass das öffentliche Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist. Die verschiedenen siedlungswasserwirt- schaftlichen Maßnahmen sind bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufeinander abzustimmen 122 Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen
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und es empfiehlt sich, die Folgen des Klimawandels (hier z.B. Starkregenereignisse oder generell veränderte Nie- derschlagsabflussvolumina) und sich daraus ggf. ergebene Anpassungserfordernisse frühzeitig zu berücksichti- gen. Hilfreiche Beispiele, Grundlagen und Publikationen: -   Hochwasserschutzfibel des BMUB für Objektschutz und bauliche Vorsorge: https://www.bmub.bund.de/ fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/hochwasserschutzfibel_bf.pdf -   Praxisleitfaden Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW: https://www. kommunalagenturnrw.de/wp-content/uploads/2018/Leitfaden%20Hochwasser-%20und%20 %C3%9Cberflutungsschutz.pdf -   Leitfaden der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-StEB_DRUCK_OHNE-SCHNITTKANTEN.pdf Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) stellt bereits Informationsmaterial zur Verfügung das über den Schutz vor Starkregen- und Hochwasserfolgen sowie das Verhalten bei Starkregen und Hochwasser aufklärt. Entsprechende Flyer werden bereits mit den Informationen über die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstückes (Entwässerungsmitteilung) an die Grundstückseigentümer herausgegeben: https://www.wbh-hagen.de/entwa- esserung/grundstuecksentwaesserung/downloads.html Umsetzungsansätze und -erfordernisse, mögliche Hemmnisse: -   Es bestehen konkrete kommunale Pflichten im Rahmen der Daseinsvorsorge und behördlichen Gefah- renabwehr. Der Schutz vor Hochwasser ist zunächst gemeindeübergreifend zu leisten und eine Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben können erhebliche Auswir- kungen auf die gemeindliche Bauleitplanung haben. -   Im Zuge der Implementierung der EU-Hochwassermanagementrichtlinie sind bereits Hochwassergefah- ren- und Risikokarten erstellt und veröffentlicht worden. Diese können z.B. über das Fachinformationssys- tem ELWAS-WEB abgerufen werden: http://www.elwasweb.nrw.de -   Vorhandenes Informationsmaterial sollte im Rahmen einer Bauherrenberatung bereitgestellt werden. Die Stadt ist aufgerufen die Bevölkerung über Hochwasserrisiken aufzuklären. -   Rechtsgrundlagen: GG (z.B. Schutz des Eigentums); BauGB (z.B. Entschädigung Planungsschaden, Scha- densersatzanspruch); BGB (z.B. Amtshaftung); WHG; LWG NRW; ZSKG; BHKG; Störfall-Verordnung -   Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB ist in festgesetz- ten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Absatz 1 Nr. 3 WHG grundsätzlich verboten. Die Errichtung und Erweiterung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn die im Gesetzt gegeben Bedingungen erfüllt sind. Die wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes werden vom Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) ergänzt und konkretisiert. Maßnahmenverantwortlichkeit: -   Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung -   Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) -   Umweltamt: Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde -   Investoren, Wohnungsunternehmen, öffentliche Träger Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen 123
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Zu beteiligende Akteure und Gremien: -    Bauingenieure, Architekten -    Fachbereich Jugend und Soziales (Hilfen für Senioren, Pflegebedürftige und behinderte Menschen; Heim- aufsicht) -    Bezirksregierung Arnsberg -    Enervie / Mark-E, Telekommunikationsunternehmen -    Stadtentwicklungsausschuss Mobilisierungspotential: -    Hoch, da eine Vielzahl von in Überschwemmungs- und Überflutungsbereichen lebenden Personen be- troffen ist, es um den Schutz privaten und öffentlichen Eigentums geht und u.U. bereits in der Vergan- genheit Schäden aufgetreten sind. Möglicher Investitionsbedarf, Folgekosten und Fördermöglichkeiten: -    Bei Neubau- oder Sanierungsplänen ist der Investitionsbedarf gering bis mittel einzustufen. Es sind nicht zwangsläufig investive Maßnahmen notwendig und der Erstcheck des Hochwasserpass ist kostenlos. -    Kosten fallen für den Interessenten nur bei Einschaltung eines Sachverständigen im Einzelfall und ggf. erforderlichen Bauvorsorgemaßnahmen an, die aber erforderlich werden können, um eine ggf. nicht vor- handene erweiterte Elementarschadenversicherung abschließen zu können. Querbezüge: -    Synergien ergeben sich zu den Maßnahmen Nr. 2, 7, 8, 12, 13 und 14 Relevante Grundlagen und Daten: -    2D-Oberflächenabflussmodellierung (Starkregengefahrenkarte) -    Hochwassergefahren- und -risikokarten -    Tabelle betroffener sozialer Infrastruktureinrichtungen 124 Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen
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M8: Rückbau und Entsiegelung zur Verbesserung des Stadtklimas und Vermeidung von Überflutungsschäden (Standortwahl) Handlungsfelder: -    Menschliche Gesundheit -    Stadtentwicklung und Bauwesen -    Grün- und Freiflächenentwicklung Klimatische Einflussfaktoren: -    Hitze -    Starkregen -    Hochwasser Räumliche Ebene und Priorität: -    Gesamtstadt, Stadtbezirke, Wohnbezirke und Quartiere -    Umsetzungspriorität insbesondere entlang von Gewässern, in besonders gefährdeten Bereichen, expo- nierten Lagen und Bereichen mit starker Hitzebelastung. Hintergrund der Maßnahme: Städte und Ballungsräume verursachen aufgrund der physikalischen Eigenschaften ihrer Oberflächen im Ver- gleich zu ihrem weniger stark bebauten und stärker durchgrünten Umland klimatische Effekte, die unter dem Begriff ‚Stadtklima‘ zusammengefasst werden. Die Folgen des Stadtklimas sind ein erhöhtes thermisches Niveau im Vergleich zum Umland (‚Städtische Wärmeinsel‘), oftmals eingeschränkte Belüftungsverhältnisse aufgrund der z.T. dichten und hohen Bebauung, meist niedrigere Luftfeuchtigkeitsverhältnisse und eine Verschlechterung der städtischen Luftqualität. Diese Eigenschaften des städtischen Klimas können sich bei einer starken Ausprägung negativ auf die in den Städten lebenden Menschen auswirken. Der Klimawandel führt gerade in urbanen Bereichen zu einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur. Zusätzlich erhöht sich die Wahrscheinlichkeit zunehmender und länger anhaltender Hitzeperioden, womit insgesamt der Klimakomfort deutlich zurückgeht. Die Veränderung der Belastungssituation ist anhand der Entwicklung von sogenannten Heißen Tagen und Tropennächten am deutlichsten erkennbar. Die gesamtstädtische Analyse für Hagen hat für die Gegenwart und Zukunft z.T. starke Betroffenheiten gegenüber Extremereignissen ermittelt. Durch die zu erwartenden Folgen des Klimawandels und der exponierten topographischen Lage werden sich die Belastungen im urbanen Raum voraussichtlich weiter verschärfen. In Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg der Belastungssituation durch die Zunahme von Extremereignissen wie Starkregen und Hochwasser zu rechnen. Im Zuge des Bevölkerungsrückgangs können Flächenpotentiale freigesetzt werden, die gezielt zur Verringerung der Exposition gegenüber den Extremereignissen genutzt werden können. Beschreibung der Maßnahme: Bei künftigem Rückbau, der Nachverdichtung im Innenbereich oder Neuausweisung im Außenbereich gilt es, im Rahmen der Bauleitplanung verstärkt Synergien zu nutzen und Konflikte zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere potentielle Auswirkungen auf das Stadtklima, die Starkregenvorsorge sowie den Überflutungs- und Hochwasser- schutz. Die Stadt Hagen sollte konkrete Potentiale für Siedlungsrückzug in Gebieten mit Hochwasser- und Überflu- tungsgefahren im Zuge der Bauleitplanung prüfen. Bei der Ermittlung von Rückbaupotentialen sind die Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen 125
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Auswirkungen des demografischen Wandels und des Klimawandels zu berücksichtigen. Entsprechende Maßnah- menempfehlung sind auch in HWRM-Plänen enthalten, z.B. hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren als ein weiterer Bestandteil des präventiven Hochwasserschutzes oder Nutzungsaufgabe der gefährdeten Flächen wie beispielsweise eine Umsiedlung in letzter Konsequenz zur vollständigen Reduzierung des Schadenspotentials. Die Planungshinweiskarte stellt Ausgleichs- und Lasträume, raumspezifische und lokale Hinweise sowie Informa- tionen zum Luftaustausch dar. Dazu werden sowohl konkrete Flächen identifiziert, die sich aus klimatischer Sicht für eine weitere maßvolle Verdichtung oder Neubebauung eignen, als auch Bereiche, in denen auf eine weitere Verdichtung verzichtet werden sollte. Zudem werden u.a. an bestimmten Siedlungsrändern Empfehlungen zur Festsetzung von Bebauungsgrenzen ausgesprochen, die dem Schutze bzw. Erhalt der klimaökologischen Funktio- nen der angrenzenden Grün- und Freiflächen dienen sollen. Stadtentwicklungsrelevante Folgewirkungen, Synergien und Konflikte: Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen sind im gesamten Stadtgebiet sinnvoll, da sie sowohl Hitzebelastungen reduzieren als auch dem Rückhalt und der Versickerung von Niederschlägen dienen. Die Maßnahmen haben so- mit starke positive Wirkungen auf das Stadtklima und können auch den Schutz vor Hochwasser und Starkregen fördern. Maßnahmenbeispiele: Im Interesse des vorbeugenden Hochwasserschutzes sind in der Bauleitplanung und Ausführung bestimmter Vor- haben Möglichkeiten zum Erhalt, der Verbesserung und Wiederherstellung des natürlichen Rückhaltevermögens zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen und Überschwemmungsgebieten, die Vermeidung oder der Rückbau von Bodenversiege- lungen, die Versickerung von Niederschlagswasser, die Renaturierung von Gewässern und sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, den oberflächigen Abfluss des Niederschlagswassers zu vermindern. Die Renaturierung der Lenneaue in Hagen zwischen Henkhausen und Garenfeld ist hier als ein gelungenes Bei- spiel zu nennen. Die Maßnahme beinhaltet nicht nur die gewässerökologische Aufwertung, sondern führt auch zu einer verbesserten Erlebbarkeit des Flusses und fördert den Hochwasserschutz. Weitere Ansätze bietet das Integreirte Handlungskonzept Wohnen in Hagen. Die als Grundlage erarbeitete Woh- nungsmarktstudie empfiehlt eine Doppelstrategie aus Rückbau und Neubau. Trotz bestehender Wohnraumnach- frage und Neubaubedarfen in Teilmärkten ist vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Leerstandes sowie des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs bis zum Jahr 2030 mittelfristig ein verstärkter Rückbau von nicht mehr marktfähigen Wohnungsbeständen sinnvoll. Im Zuge dieses Rückbaus gilt es stadtklimatische und lufthygienische Belange sowie den Hochwasser- und Überflutungsschutz miteinzubeziehen. Anknüpfungspunktet bieten sich hier u.a. in Wehringhausen, wo sozialen und städtebaulichen Missständen, im Rahmen des Programms ‚Soziale Stadt‘, entgegengesteuert wird. Darüber hinaus werden, mithilfe von Landesmitteln, identifizierte Problemimmobilien von der Stadt aufgekauft und wieder marktfähig entwickelt oder aber zurückgebaut. Hier ist z.B. der Rückbau an der Pelmkestraße zwischen Augustastraße und Lange Straße zu nennen, wo ein Mehrgenerationenpark entstehen soll. Umsetzungsansätze, -erfordernisse und mögliche Hemmnisse: -  Rückbau- und Entsiegelungsgebot (nach § 179 BauGB) -  Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen können über die Städtebauförderung subventioniert werden, insbesondere über Stadtumbaumaßnahmen (§§ 171a – d BauGB). 126 Integriertes Klimaanpassungskonzept Stadt Hagen
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