IREK_SHK_Abschlussbericht_Phase_1_Bestandsanalyse_Stand_29.06.20211

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

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Saale-Holzland-Kreis                  Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 2.7.10 Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungswesens übernehmen wich- tige Funktionen für die Daseinsvorsorge. Da sich Kapitel 2.6 dieses Konzeptes jedoch vorrangig mit der sozialen Infrastruktur beschäftigt, wurde der Fachteil „Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen“ in das Kapitell 2.7 eingeordnet. Der Landkreis ist entsprechend des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes zuständig. Die Gemeinden sind für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe vor Ort verantwortlich. Zudem erfüllt der Landkreis die Aufgabe des Katastrophen- schutzes im übertragenen Wirkungskreis. Weiterhin ist er Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Kreisgebiet. Auf Kreisebene gibt es eine Stabstelle für den Brand- und Kata- strophenschutz. Der Landkreis hat neben dem Kreisbrandinspektor sechs Kreisbrandmeister und einen Kreisjugendfeuerwehrwart bestellt. Die Zentrale Leitstelle in Jena wurde seitens des SHK mit der Aufgabenerfüllung beauftragt und ist seit 2002, nach Schließung der Leitstelle Hermsdorf, für den Saale-Holzland-Kreis zuständig. Mo- mentan wird ein Verbund mit der Leitstelle in Gera aufgebaut. Brandschutz und Feuerwehren Im Jahr 2019 wurden durch die Freiwilligen Feuerwehren insgesamt 142 Brandeinsätze und 960 Technische Hilfeleistungen im Landkreis durchgeführt. 195 Statistische Daten zu den Feuerwehren im Saale-Holzland-Kreis Kennwert                                    Anzahl Gemeindefeuerwehren/                        69 Freiwillige Feuerwehren Feuerwachen                                 111 Jugendfeuerwehren                           35 Aktive Mitglieder                            - Freiwillige Feuerwehren: 1.871, davon 136 Frauen - Jugendfeuerwehr: 544 Fahrzeuge/Ausstattung der FFW                - Atemschutzgeräteträger: 528 - Löschfahrzeuge: 114 - Hubrettungsfahrzeuge: 6 - Rüst- und Gerätewagen: 18 - Sonstige Fahrzeuge: 126 - Boote: 13 - Fernmeldeanlagen: 756 - Anzahl elektronische Funkansteuerungen: 169 Sechs vom Landkreis anerkannte Stützpunktfeuerwehren in Bürgel, Dornburg-Camburg, Eisen- berg, Hermsdorf, Kahla und Stadtroda übernehmen neben der örtlichen Gefahrenabwehr zusätzlich 195 Stabsstelle für den Brand- und Katastrophenschutz Saale-Holzland-Kreis (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                           Seite 103
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Saale-Holzland-Kreis                    Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 überörtliche Aufgaben. Der Landkreis unterstützt die betroffenen Gemeinden bei den dafür erforder- lichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. Eine Werks- oder Berufsfeuerwehr ist im Kreisgebiet nicht vorhanden. In den letzten Jahren wurde damit begonnen, die Ersatzbeschaffungen für die Einheiten und Ein- richtungen des Brand- und Katastrophenschutzes des Landkreises zu intensivieren bzw. eine Mo- dernisierung zu forcieren. In diesem Rahmen erfolgt auch die Migration vom Analogfunk auf den Digitalfunk. In mehreren Gemeinden im Landkreis bestehen Probleme hinsichtlich der finanziellen Leistungsfä- higkeit und damit der Mittel für die Feuerwehrausstattung. Weiterhin gibt es in FFW häufiger Defizite bezüglich der personellen Besetzung, insbesondere in Bezug auf die Sicherung der Tagesalarmbe- reitschaft (u. a. durch berufsbedingtes Pendeln), aber auch durch (potenziell) weniger ehrenamtlich Tätige für den Brandschutz vor dem Hintergrund des fortschreitenden demografischen Wandels. Die Mehrheit der kreisangehörigen Gemeinden hat daher bereits Zweckvereinbarungen zur gemeinsa- men Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Die 22 Gemeinden im Landkreis ohne Feuerwehr haben den Brandschutz per Übertragungszweckvereinbarung an eine andere Gemeinde übertragen. Defizite gibt es in Teilbereichen im Landkreis auch bei der Löschwasserversorgung. Im Zuge des Klimawandels konnte in den zurückliegenden Jahren eine Ausweitung des landesweiten Waldbrand- geschehens beobachtet werden, was einen Bedarf an Löschwasserentnahmestellen und durch Löschfahrzeuge befahrbaren Waldwegen aufzeigt. Das Netz an Rettungspunkten ist auszubauen 196 und zu optimieren. In den nächsten Jahren stellt die Behebung der genannten Defizite im Landkreis einen Schwerpunkt dar und wird von Gemeinden voraussichtlich schwierig zu bewältigen sein. Katastrophenschutz Die Aufgaben des Landkreises für den Katastrophenschutz sind im ThürBKG und der ThürKatSVO geregelt und beinhalten insbesondere die Bereitstellung von Einheiten und Einrichtungen des Kata- strophenschutzes. Hierzu setzt der Landkreis öffentliche Einheiten und Einheiten privater Hilfsorga- nisationen ein. Die Einheiten des Katastrophenschutzes sind im Saale-Holzland-Kreis zum Großteil bei den Freiwilligen Feuerwehren verteilt. Ferner gibt es eine Vereinbarung mit dem DRK Kreisver- band Jena-Eisenberg-Stadtroda e. V. zu dessen Mitwirkung im Katastrophenschutz. Ein zu prüfen- des Potenzial stellt eine kreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes, insbesondere die gemeinsame Bildung von Einheiten und Einrichtungen, dar. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) im November 2019 wird der Landkreis zudem mit neuen zusätzlichen Aufgaben konfrontiert. Wei- terhin stellt auch die Stärkung der Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung durch geeignete Maßnah- men (Bevölkerungsschutz) ein wichtiges Handlungsfeld des Brand- und Katastrophenschutzes dar. Grundsätzlich besteht erweiterter Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Vorhaltung von größeren öf- fentlichen, technisch ausgestatteten Plätzen bzw. Flächen für die Einrichtung von Kraftsammelstel- len bzw. hinsichtlich der Schaffung und Verteilung von Führungsstellen verschiedener Einzelab- schnitte bei Einsatzlagen aus besonderem Anlass (z. B. größeren Gefahrenlagen, Katastrophen, Geiselnahmen). Die Bereitstellung und entsprechende (technische) Ertüchtigung solcher Flächen 196 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – Stellungnahme zum IREK (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                             Seite 104
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 wird durch die Landespolizeiinspektion Jena empfohlen, da dadurch ein positiver Effekt für die Be- wältigung solcher Anlässe zu erwarten ist. Als sinnvoll wird auch die Prüfung der perspektivischen Einrichtung eines gemeinsamen Kompetenz- und Ausbildungszentrums für Behörden und Organi- sationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst) in verkehrsgünstiger Lage zwischen BAB 4 und BAB 9 eingeschätzt. Rettungswesen Im Kreisgebiet gibt es fünf Rettungswachen in Kahla, Stadtroda, Hermsdorf, Eisenberg und Dorn- dorf-Steudnitz, die über zwei Notarzteinsatzfahrzeuge, fünf Rettungswagen und fünf Krankentrans- portwagen verfügen. Träger ist der DRK Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e. V., der auch die Rettungswache Jena betreibt. Die Rettungswachen Eisenberg und Dorndorf-Steudnitz bzw. Herms- dorf und Stadtroda bilden jeweils einen Wachverbund mit 33 bzw. 32 Mitarbeitern im Schichtbetrieb. Auf der Rettungswache Kahla sind 16 Mitarbeiter im Schichtbetrieb tätig. Die Rettungswachen Ei- 197 senberg und Stadtroda sind anerkannte Lehrrettungswachen. Unter Beteiligung der Stadt Jena, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, des Rettungsdienstzweck- verbandes Ostthüringen und des Saale-Holzland-Kreises wurde eine kommunale Arbeitsgemein- schaft mit dem Ziel der Einführung einer einheitlichen digitalen Einsatzdokumentation im Rettungs- dienst entsprechend den Landesvorgaben gegründet. Parallel gibt es Bestrebungen des Freistaates eine landeseinheitliche Lösung einzuführen. Die Einführung eines Systems zur einheitlichen digita- len Einsatzdokumentation wird im Bereich Rettungsdienst zukünftig im Fokus stehen. 2.7.11 Weitere Aktivitäten im Landkreis Angebote zur Umweltbildung und Waldpädagogik bietet das Forstamt Jena-Holzland an in Form verschiedener Veranstaltungen (u. a Waldjugendspiele). Aktivitäten im Bereich der Umweltbildung und Landschaftspflege führen z. B. auch die BUND-Kreisgruppe Saale-Holzland-Kreis (zugleich Um- welt- und Naturschutzverein Stadtroda e. V.) und der NABU-Kreisverband Saale-Holzland e. V. durch (z. B. Themenwanderungen, Vorträge, Exkursionen, Pflegeeinsätze). Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, Stiftungen und Akteure, die sich im Landkreis für Umweltbildung einsetzen. Seit 1995 wird jährlich der Umweltpreis des Saale-Holzland-Kreises verliehen zur Würdigung und Förderung herausragender Bemühungen und Aktivitäten für den Umwelt- und Naturschutz sowie zur Energieeinsparung. 197 DRK Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e. V. (2020 abgerufen) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 105
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Saale-Holzland-Kreis                Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 2.8 Öffentliche Finanzen und Verwaltung Berücksichtigte Planungen, Konzepte und Strategien             Beteiligte Akteure und Institutionen -    Vorbericht zum Haushalt des Saale-Holzland-Kreises        -    Abteilungs- und relevante Amtsleiter der für die Haushaltsjahre 2020 und 2021                           Abteilung 1 (Zentrale Verwaltung) Saale- -    Beteiligungsbericht des Saale-Holzland-Kreises für             Holzland-Kreis das Geschäftsjahr 2019 -    Stellenplan 2020 -    Allgemeine Geschäftsanweisung für das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis und seinen Eigenbetrieben und Einrichtungen (2019) -    E-Government-Strategie für den Saale-Holzland-Kreis (Entwurf) -    Aktionsplan 2019 zur Umsetzung der E-Government- Strategie des Saale-Holzland-Kreises (Entwurf) 2.8.1 Öffentliche Verwaltung Der Saale-Holzland-Kreis erbringt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG für die Bürger des Landkreises eine Vielzahl öffentlicher Leistungen. Diese werden in unter- schiedlichen Organisationsformen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kernverwaltung reali- siert. Verwaltungsstruktur und -organisation Gemäß § 86 Abs. 3 ThürKO ist der Saale-Holzland-Kreis verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungs- fähigkeit für eine ordnungsgemäße Verwaltung zu sorgen. Kraft der Organisationshoheit bestimmt der Landkreis selbst über seine Aufbau- und Ablauforganisation. Der Hauptsitz des Landratsamtes befindet sich im Barockschloss Christiansburg in der Kreisstadt Eisenberg. Außenstellen sind ebenso in Eisenberg sowie in Dornburg-Camburg (Ortsteil Camburg), Stadtroda und Jena eingerichtet. Der Aufbau der Kernverwaltung ist durch ein flaches hierarchisches System charakterisiert. Neben den direkt dem Landrat unterstellten Landratsbereichen besteht die Struktur aus drei Abteilungen, welche sich in Ämter gliedern. Die meisten der Ämter sind in Sachgebiete unterteilt, um Zuständig- keiten klar abzugrenzen. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                         Seite 106
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Saale-Holzland-Kreis                    Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 Verwaltungsstruktur des Landratsamtes198 Liegenschaften Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist gegenwärtig auf 14 Standorte in Eisenberg, Dorn- burg-Camburg und Stadtroda verteilt. Die Verwaltungsgebäude weisen häufig bauliche und funktionale Defizite (u. a. bezüglich der Effek- tivität der Zusammenarbeit der Ämter; IT-Ausstattung) auf. Vor allem am Gebäude in der Clauß- straße (Eisenberg) besteht ein höherer Investitionsbedarf im Rahmen der energetischen Sanierung. In keiner der vorhandenen Liegenschaften an den Standorten gibt es noch erschließbare Potenziale für die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten. Aus IT-technischer Sicht ist im Zuge der voran- schreitenden Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungsangeboten ein Aufrechterhalten vieler Standorte künftig nur mit einem enormen personellen und hohen finanziellen Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag mit Beschluss von 09/2020, auf der Grundlage einer durchge- führten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, eine Grundsatzentscheidung zur Konzentration der Verwal- tung an nur noch wenigen Standorten getroffen. Bestandteil des Kreistagsbeschlusses war zudem die Initiierung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, in dem Miete, Mietkauf oder Kauf mit Eigenrealisierung als Optionen zu berücksichtigen sind. Mit der Bündelung eines Großteils der Fachämter an einem zentralen Standort soll zudem die Erle- digung persönlicher Behördengänge für den Bürger erleichtert und ein modernes, zeitgemäßes Um- feld mit dem Ziel einer hohen Bürgerfreundlichkeit geschaffen werden. Nicht zuletzt wird mit einem 198 Internetauftritt des Saale-Holzland-Kreises (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                             Seite 107
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 neuen Verwaltungsgebäude auch das Ziel verfolgt, eine attraktive Arbeitsumgebung zu schaffen, um dem Landkreis bessere Chancen im Ringen um qualifizierte Fachkräfte zu ermöglichen. Personal Gesetzlich vorgeschrieben ist gem. § 111 Abs. 1 ThürKO, dass die Thüringer Landkreise fachlich geeignetes Personal vorhalten müssen, um die Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungs- kreis erfüllen zu können. In der Landkreisverwaltung (inkl. der landkreiseigenen Einrichtungen - u. a. Schulen, Dienstleis- tungsbetrieb) gibt es zum Stand 31.12.2020 ca. 460 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE), davon ca. 68 VbE Beamtenstellen und ca. 392 VbE Angestelltenstellen. Neben der Personalbetreuung stehen für die Personalführung Maßnahmen zur Personalentwick- lung, Personalbeschaffung und -auswahl auch zukünftig im Mittelpunkt. Personalbedarfe sind dabei nicht nur aufgrund planbarer Renteneintritten zu decken. Dynamische Personalbewegungen, der stetige Wandel der zu erfüllenden Aufgaben sowie die heterogene Entwicklung von Fallzahlen in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen machen die Rekrutierung von Beschäftigten zur alltäg- lichen Herausforderung. Daher positioniert sich die Landkreisverwaltung nicht nur als attraktiver Arbeitgeber, sondern auch bei Nachwuchskräften als interessanter Ausbilder. Aktuell sind 16 Auszubildende/Anwärter/Studen- ten in der Kernverwaltung tätig. Dazu gehören Verwaltungsfachangestellte, Anwärter der Laufbahn- ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst, Studierende der Bachelorstudiengänge Soziale Dienste, Praktische Informatik und Öffentliches Management sowie Anwärter der Laufbahnausbil- dung im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Das Landratsamt bietet damit eine sehr attraktive Auswahl für Ausbildungssuchende. Der Altersdurchschnitt der in der Landkreisverwaltung beschäftigten Mitarbeiter liegt aktuell bei ca. 45 Jahren. Die Gesundheitsquote im Landratsamt lag 2019 auf ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren bei 92,5 %. Um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und zu verbessern, bietet der Landkreis neben dem gesetzlich geltenden betrieblichen Eingliederungsmanagement eine flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitarbeit mit individueller Sollzeitverteilung, die Möglichkeit der mobilen Arbeit sowie eine leis- tungsorientierte Bezahlung. Zudem werden einige gesundheitsorientierte Leistungen angeboten, u. a. ergonomische Arbeitsplatzeinrichtung, Kostenübernahme verordneter Bildschirmarbeitsplatz- brillen und Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt. Beteiligungen Ein Teil der Kreisverwaltungsleistungen wird in privat-rechtlich geführten Beteiligungsunternehmen des Landkreises erbracht. Die Unternehmen agieren dabei vor allem in den Bereichen Pflege, Ge- sundheit, Verkehr, Wirtschaftsförderung und erneuerbare Energien. Insgesamt ist der Saale-Holz- land-Kreis an zehn Gesellschaften und einer Genossenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 108
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Saale-Holzland-Kreis                  Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 199 Beteiligungsstruktur des Saale-Holzland-Kreises Neben der Wahrnehmung o. g. wichtiger öffentlicher Aufgaben leisten die Beteiligungsunternehmen des Landkreises einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftskraft und sind ein bedeutender Faktor für den lokalen und regionalen Arbeitsmarkt. Aktuell arbeiten fast 1.000 Beschäftigte in den Unternehmen, davon ca. 40 Auszubildende. Aufgabenbestand und -erfüllung Entsprechend §§ 87 und 88 ThürKO obliegt dem Saale-Holzland-Kreis die Erfüllung seiner Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis. Der eigene Wirkungskreis beinhaltet die Aufgaben hinsichtlich überörtlicher Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht über die Grenzen des Kreisgebietes hinausgeht. Es wird diesbezüglich zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben differenziert. Bei den Pflichtaufgaben handelt es sich bei- spielsweise um die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes, die Aufgaben des Brandschutzes, der Schulverwaltung, Jugendhilfe und Abfallbeseitigung. Zu den freiwilligen Aufga- ben, die der Landkreis erfüllt, zählen die Sport- und Kulturförderung sowie die Kreisentwicklung. Der übertragene Wirkungskreis umfasst öffentliche Aufgaben des Staates oder anderer Körper- schaften des öffentlichen Rechts, welche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von den Land- kreisen zu erfüllen sind. Dieser beinhaltet beispielsweise das Personenstandswesen, Namensrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerwesen, Waffenrecht, den Katastrophenschutz sowie den Ju- gendschutz. 199 Beteiligungsbericht des Saale-Holzland-Kreises für das Geschäftsjahr 2019 (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                           Seite 109
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 Angesichts des demographischen Wandels steht das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis vor der Herausforderung des sich zuspitzenden Fach- und Führungskräftemangels. Dieser Umstand führt zu zahlreichen unbesetzten Stellen, wodurch die Aufgabenerfüllung gefährdet wird. Ein weiteres Spannungsfeld betrifft die möglichst kurzfristige Herstellung der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes und der damit einher- gehenden elektronischen Verwaltungsarbeit. Der Landkreis ist bestrebt, eine strukturierte Aufgabenkritik zur effizienteren Gestaltung von Arbeits- und Organisationsabläufen stetig durchzuführen. Um möglichst wirtschaftlich zu handeln, werden durch eine zentrale Stelle in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitern der entsprechenden Orga- nisationseinheiten analytische und empirische Personalbedarfsbemessungen vorgenommen. Digitalisierung/E-Government Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft durch immer neue Möglichkeiten der Informa- tionstechnologie ändern sich auch die Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die Verwaltung. Eine moderne Kreisverwaltung mit umfassenden, qualitativ hochwertigen, schnellen und sicheren Dienstleistungen kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung vieler Herausforderungen wie z. B. knappe öffentliche Kassen, demographischer Wandel, europäische Standards und technologischer Wandel leisten Mit der Verabschiedung der Strategie für E-Government und IT des Freistaates Thüringen und des Thüringer E-Government-Gesetzes hat die Landesverwaltung die Vorgaben für die Landesverwal- tung, die Kommunalverbände sowie der Städte und Gemeinden konkretisiert. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleis- tungen bis spätestens Ende des Jahres 2022 auch online anzubieten. Als Grundlage für die Umsetzung dieser Aufgaben wird im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises eine E-Government-Strategie erarbeitet. Die umzusetzenden Maßnahmen werden in einem Aktions- plan ständig fortgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Thüringer E-Government-Ge- setz und dem OZG. Erfolgreich umgesetzt wurden u. a. -    De-Mail als sicheres Behördenpostfach, -    die elektronische Bezahlmöglichkeit, -    die barrierefreie Gestaltung der Homepage, -    der elektronische Rechnungsempfang, -    der Zugang zum Behördenpostfach (beBPO), -    Bereitstellung von Informationen über den Zuständigkeitsfinder, -    Nutzung des Thüringer Antragsportals (Thavel), -    Bereitstellung iKFZ Stufe 1–3. Im Landratsamt ist die Einführung der E-Akte geplant. Erste Schritte zur Umsetzung, Mitwirkung an einer interkommunalen Arbeitsgruppe und der Beitritt in den Zweckverband Kommunaler IT-Dienst- leister Sachsen (KISA) sind erfolgt. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 110
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 Bürgerfreundlichkeit und -service In der Präambel der Allgemeinen Geschäftsanweisung für das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis und seinen Eigenbetrieben und Einrichtungen (2019) ist Bürgerfreundlichkeit und -service als einer der wichtigsten Grundsätze verankert: „Das Landratsamt dient dem Gemeinwohl und ist als Dienstleister für die Bürger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Beschlüsse der Organe des Landkreises tätig. Die Beschäf- tigten haben die ihnen übertragenen Aufgaben ohne Ansehen der Person nach sachlichen Gesichts- punkten unter Einhaltung und Beachtung der Gesetzlichkeiten, Verfügungen und GA/DA sorgfältig, gerecht und unbestechlich zu erfüllen. Die Beschäftigten haben sich gegenüber jedermann höflich und zuvorkommend zu verhalten. Tele- fongespräche sind durch eine kurze Vorstellung (Behörde, Organisationseinheit, Name des Be- schäftigten) entgegenzunehmen. Anliegen der Bürger sind gewissenhaft und gründlich zu erledigen; Auskünfte sind klar und erschöpfend zu erteilen. Bürger, welche in einem Bereich vorsprechen, der für ihre Angelegenheiten nicht zuständig ist, werden an die zuständige Stelle verwiesen oder deren Anliegen wird aufgenommen und übermittelt. Die Entscheidungen der Verwaltung sind kurz, sachlich und verständlich zu formulieren. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, schwangere Frauen sowie Personen mit Kleinkindern sind bevorzugt zu behandeln.“ Mit dem Beitritt 2016 als erster thüringischer Landkreis zum bundesweiten Verbund der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird den Bürgern des Landkreises werktags von 08–18 Uhr ermöglicht, ihre Anliegen an das Landratsamt, eine Landes-/Bundesbehörde oder auch an ihre Gemeinde vor- zutragen. Der Internetauftritt des Saale-Holzland-Kreises ist mobiloptimiert und es erfüllt weitestgehend seine Funktion als Informations- und Dienstleitungsportal für die Bürger des Landkreises. Jedoch wird der in der Digitalisierungsstrategie (Entwurf) enthaltene Anspruch, dass sich alle geeigneten Verwal- tungsangelegenheiten über das Internet abschließend elektronisch erledigen lassen, bei weiten noch nicht umfänglich erfüllt. Der Landkreis nutzt mittlerweile zahlreiche software- bzw. onlinebasierte Plattformen, die die Arbeit der Fachabteilungen im Landratsamt und der Verwaltungen in den kreisangehörigen Kommunen erleichtern und verbessern. Beispiele dafür sind das Flächenmanagement-Tool FLOO und die On- line-Unternehmensdatenbank KWIS. Im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landkreises und des regelmäßig fortzuschreibenden Aktionsplans ist eine Nutzungsausweitung die- ser digitalen Möglichkeiten vorgesehen. Durch die kommunale Kleinteiligkeit und Vielzahl ehrenamtlich tätiger Bürgermeister im Saale-Holz- land-Kreis besteht ein überdurchschnittlicher Unterstützungs-/Betreuungsbedarf für verantwortli- chen Akteure in den kreisangehörigen Kommunen, dem das Landratsamt laut der Rückmeldungen aus der durchgeführten Bürgermeisterbefragung nur unzureichend gerecht wird. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 111
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Saale-Holzland-Kreis                 Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 06/2021 2.8.2 Öffentliche Finanzen Haushaltssituation Das Volumen des Gesamthaushaltes des Saale-Holzland-Kreises ist seit 2015 von ca. 94.000 TEUR um rund 23 % auf ca. 116.000 TEUR (2020) gestiegen. Der Anstieg des Volumens vom erheblich kleineren Vermögenshaushalt war mit +68 % deutlich höher als der vom Verwaltungshaushalt, der sich in diesem Zeitraum um 18 % vergrößerte. Der Anteil des Vermögenshaushaltes am Gesamt- haushalt des Landkreises hat sich seit 2015 von knapp 10 % auf 13 % erhöht. Entwicklung des Kreishaushaltes 2015–2021 (alle Angaben in TEUR) 200 Ergebnis     Ergebnis     Ergebnis     Ergebnis     Plan        Plan        Plan 2015         2016         2017         2018         2019        2020        2021 Verwaltungshaushalt      85.245,6     90.605,6     94.349,1     95.945,8     97.348,0    100.960,0 104.852,4 Änderung zum Vorjahr     +4.183,4     +5.360,0     +3.743,5     +1.596,7     +1.402,2    +3.612,0 +3.892,4 Vermögenshaushalt        9.040,8      13.554,3     24.456,9 10.845,8         12.646,7    15.151,8    14.561,9 Änderung zum Vorjahr     +1.030,4     +4.513,5     +10.902,6 -13.611,1       +1.800,9    +2.505,1    -589,9 Gesamthaushalt           94.286,4     104.159,9 118.806,0 106.791,6 109.994,7 116.111,8 119.414,3 Änderung zum Vorjahr +5.213,8         +9.873,5 +14.646,1 -12.014,4 +3.203,1 +6.117,1 +3.302,5 Hauptgründe für die gestiegenen Ausgaben der letzten Jahre im Verwaltungshaushalt sind vor allem Mehrbedarfe in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Förderung des öffentlichen Personen- nahverkehrs, Tarif- und Besoldungserhöhungen für das Kreisverwaltungspersonal sowie aufgaben- bedingte Stellenerweiterungen. Etwas entlastend für die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wirkt sich das anhaltend niedrige Niveau der Zahl an Bedarfsgemeinschaften im Bereich des SGB II aus. Den stetig steigenden Ausgabebedarfen im Verwaltungshaushalt steht eine nicht ausreichende Ein- nahmesituation hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs entgegen. Der Landkreis ist dabei im Wesentlichen auf die Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) sowie den Um- lagen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angewiesen. Spezielle Einnahmen aus Steuern stehen ihm mangels entsprechender gesetzlicher Ermächtigun- gen nicht zu. Während die auf gemeindlicher Steuerkraft und gemeindlichen Schlüsselzuweisungen basierenden Umlagegrundlagen seit 2015 von ca. 63,23 Mio. Euro um ca. 21,3 % auf 76,67 Mio. Euro (2020) gestiegen sind, hat sich die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen zwischen 2015 (28,28 Mio. Euro) und 2020 (28,42 Mio. Euro) kaum verändert (ca. +0,5 %). Nach einer Entscheidung der Thü- ringer Landesregierung kann der Saale-Holzland-Kreis mit zusätzlichen Schlüsselzuweisungen von etwa 2,3 Millionen Euro für das Jahr 2021 rechnen. Der Umlagesatz für die Kreis- und Schulumlage liegt aktuell zusammengerechnet bei 47,89 v. H. (2020) und ist damit um ca. 3,37 % höher als 2015 (44,52 v. H.). Im Kreistag am 24.03.2021 wurde für das Haushaltsjahr 2021 der Gesamtumlagesatz von 47,37 v. H. beschlossen. 200 Vorbericht zum Haushalt des Saale-Holzland-Kreises für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                           Seite 112
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