PharmAusbV_2009-1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zwischen-/Abschlussprüfungen Ausbildung Pharmakant

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Zeitliche Richtwerte in Wochen Lfd.                                           Zu vermittelnde                              im Ausbildungsmonat Ausbildungsberufsbild Nr.                              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten                             13. –      19. – 1. – 12. 18.        42. Monat Monat      Monat 1                2                                     3                                              4 (§ 4 Absatz 2            b)  Grundfunktionen des ausbildenden Abschnitt I Nummer 2)        Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c)  Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d)  Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben I.3 Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3) I.3.1 Sicherheit und a)  Gefährdung von Sicherheit und Gesundheitsschutz            Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen bei der Arbeit               und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung (§ 4 Absatz 2                ergreifen Abschnitt I Nummer 3.1) b)  berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden während c)  Verhaltensweisen bei Unfällen                          der gesamten beschreiben sowie erste Maßnahmen                      Ausbildung einleiten                                              zu vermitteln d)  Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen e)  Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern f)  persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben g)  Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten h)  Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen - Seite 7 von 19 -
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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Zeitliche Richtwerte in Wochen Lfd.                                            Zu vermittelnde                              im Ausbildungsmonat Ausbildungsberufsbild Nr.                              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten                              13. –      19. – 1. – 12. 18.        42. Monat Monat      Monat 1                2                                     3                                               4 II.9 Planen, Entwickeln, a)  bei der Erstellung einer Organisieren und             Herstellungsvorschrift und einer Sicherstellen von            Herstellungsanweisung mitwirken qualitätssichernden Maßnahmen                b)  Anweisungen und Pläne zur (§ 4 Absatz 2                Personalhygiene und betrieblichen Abschnitt II Nummer 9)       Hygiene entwickeln c)  Kalibrierung, Qualifizierung und Validierung planen, entwickeln, organisieren und dokumentieren d)  betriebliches Dokumentationssystem und technische Zulassungsdokumentation anwenden e)  Unterweisungen zu Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften vorbereiten und durchführen                                                                  12 f)  vorbereitende Maßnahmen für interne und externe Inspektionen durchführen g)  bei Selbstinspektionen mitwirken sowie Ergebnisse bewerten, Maßnahmen einleiten und deren Umsetzung sicherstellen h)  die Bearbeitung von internen und externen Reklamationen sicherstellen II.10 Elektrotechnische a)  „die fünf Sicherheitsregeln“ anwenden Arbeiten (§ 4 Absatz 2            b)  Schutzmaßnahmen zur Vermeidung Abschnitt II Nummer 10)      von Gefahren durch Strom bei unterschiedlichen Netzsystemen ergreifen c)  elektrische Größen im Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromkreis messen d)  Installationsschaltungen für ein-, mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen herstellen e)  Komponenten für Haupt- und                                                       12 Steuerstromkreise auswählen, einbauen, kennzeichnen und dokumentieren f)  elektrische Motoren unterscheiden, Motorschaltungen aufbauen und Motoren in Betrieb nehmen g)  Schutzeinrichtungen überprüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen einleiten h)  Vorschriften des elektrischen Explosionsschutzes anwenden - Seite 16 von 19 -
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