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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission")

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Kommission "Wachstum, 5trukturwandel, t3asch5ftiguog" Ergebnisprotokoll 1. Sitzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" am 26. Juni 2018, 11:00-14:00 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Anlagen: •  Anlage 1: Teilnehmerliste •  Anlage 2: Beschlossene Geschäftsordnung •  Anlage 3: Beschlossene Organisationsstruktur Leitung der Sìtzunq Teilnehmer: siehe Anlage 1 TOP 1: Kurzvorstellung der Mitqlieder Nach einer Begrüßung durch BM Altmaier und die vier Vorsitzenden stellten sich alle Kommissionsmitglieder kurz vor. TOP 2: Geschäftsordnunq Die Abstimmung über den Entwurf der Geschäftsordnung erfolgt auf Vorschlag i mit einfacher Mehrheit der anwesenden Kommissionmitglieder. Mit jeweils deutlicher Mehrheit wurden nach einer Aussprache folgende Anderungen des vorliegenden Entwurfs angenommen: In § 3 Abs. 3 werden nach den Worten ,,...gehören insbesondere die Organisation des laufenden Austausches zwischen dén Vorsitzenden, der Kommission und der Bundesregierung sowie die Unterstützung" die Worte „der Vorsitzenden" eingefügt. Der Einschub dient der Klarstellung, dass die Vorsitzenden die Berichte schreiben und dabei von der Geschäftsstelle unterstiitzt werden. In § 4 Abs. 4 werden nach den Worten: „Mitglieder der Geschäftsstelle nehmen an allen Sitzungen der Kommission teil, ebenso" die Worte „mit Rederecht' eingefügt. Mit der Anderung wird geregelt, dass sowohl die Vertreter der Ministerien der Steuerungsgruppe als auch die Vertreter der genannten Bundesländer bei den Kommissionssitzungen ein Rederecht haben.
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Kummissiun "wachstum, 5trukturwandel, Beschäftlgung" Zu § 4 Abs. 6 bestand Einvernehmen, dass neben den Mitgliedern der Kommission auch deren Begleitung zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. In § 7 Abs. 2 werden nach den Worten: „Wird im Hinblick auf einen wesentlichen Gegenstand ..." die Wade „der Berichte und" eingefügt. Die Anderung dient der Klarstellung, dass — soweit einschlägig — unterschiedliche Ansichten auch den Teilberichten anzufogen sind. Die so geänderte Geschäftsordnung (siehe Anlage 2) wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Als Tischvorlage wurde die als Anlage 3 beigefügte Graphik verteilt. Die Kommission stimmte der von                        vorgeschlagenen Organisations- struktur zu und beschloss die Einrichtung der folgenden zwei Arbeitsgruppen, die zusätzlich zum Plenum und nicht zeitgleich tagen: • Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze in den Regionen" unter Leitung der Vorsitzenden Platzeck und Tillich, • Arbeitsgruppe „Energiewirtschaft und Klimaziele" unter Leitung der Vorsitzenden Pofalla und Praetorius. Die beiden Arbeitsgruppen dienen der Vorbereitung des Plenums und stehen allen Mitgliedern offen, ein Ausschlussverhältnis zwischen den Arbeitsgruppen besteht nicht. Es wurde vereinbart, dass Anhörungen von Sachverständigen etc. nur im Plenum erfolgen, um eine ausgewogene Wissensgrundlage zu gewährleisten. Reisen in die Reviere sollen nur vom Plenum und nicht von den Arbeitsgruppen durchgefiáhrt werden. Beschlosse werden ausschließlich im Plenum gefasst. Das Plenum sowie die Arbeitsgruppen sollen jeweils einmal im Monat tagen. wurden gebeten, schnellstmöglich die Termine bis zum Ende des Jahres festzulegen und diese spätestens in der nächsten Sitzung bekanntzugeben. TOP 4 Als Termin für die nächste Sitzung wurde der 13. Juli 2018, 10-16 Uhr, festgelegt. Ziel der Kommission ist es, in dieser Sitzung eine gemeinsame Faktenbasis zu schaffen sowie ungeklärte Fragen zu identifizieren. Zur Vorbereitung wurde Folgendes vereinbart: • Die Kommissionsmitglieder wurden gebeten, bis zum 29. Juni 2018 aus ihrer Sicht für die weitere Diskussion relevante Fragen, die noch ungeklärt sind, zu Obermitteln. • Die Geschäftsstelle wurde.gebeten, eine Sammlung von vorhandenen Materialien (Gutachten, etc.) Ober den Dokumentenserver bereitzustellen. • Die Vorsitzenden wurden gebeten, zu den Themen der beiden Arbeitsgruppen kompetente Experten einzuladen, die einen Gesamtoberblick geben können.
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Kommission "Wachstum, Strukturwandel, 8esohäftiguпg" Die Kommission bittet die Bundesregierung darum, ihr einen Pressespiegel zur Verfügung zu stellen. Die Kommission bittet zudem die Vorsitzenden darum, über relevante Entwicklungen auf EU-Ebene zu berichten.
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Stand 26.06.2015 Kommission „Wachstum , Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)" Geschäftsordnung § 1 Mitgliedschaft (1) Die Bundesregierung hat am 06. Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)" (im Folgenden: „die Kommission") eingesetzt. Der Bundesminister fiir Wirtschaft und Energie ernennt und entlässt ihre Mitglieder im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Umwelt, 'Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesminister Юг Arbeit und Soziales. Die Mitglieder sind auf schriftlichen Antrag aús der Kommission zu entlassen. (2) Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein persönliches Ehrenamt. Eine Vertretung ist ausgeschlossen.                     , § 2 Besetzung (1) Der Kommission gehören vier Vorsitzende und 24 weitere stimmberechtigte sowie drei nicht-stimmberechtigte Mitglieder an. Den Vorsitz der Kommission übernehmen Matthias Platzeck, Ronald Pofalla, Prof. Dr. Barbara Praetorius und Stanislaw Tillich. Die Vorsitzenden vertreten die Kommission nach außen und koordinieren die Arbeit nach innen. (2) Die Vorsitzenden handeln gemeinschaftlich, soweit sie nicht generell oder im Einzelfall bestimmte Aufgaben einem Vorsitzenden Obertragen. Die Vorsitzenden streben einvernehmliche Lösungen an. (3) Die Vorsitzenden bereiten gemeinsam die Kommissionssitzungen vor. In dringlichen organisatorischen Einzelfällen können die Vorsitzenden für die Kommission handeln. Sie haben dann unverzilglich der Kommission zu berichten. § 3 Geschäftsstelle (1)Zur organisatorischen Unterst0tzung wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Geschäftsstelle der Kommission eingeгiòhtet, die Sekretariatsaufgaben erfillt. (2) Die Geschäftsstelle stimmt sich in ihrer Aufgabenerfillung mit den Vorsitzenden ab. (3)Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Organisation des laufenden Austausches zwischen den Vorsitzenden, der Kommission und der Bundesregierung sowie die Unterstützung der Vorsitzenden bei der Erarbeitung des Entwurfes der Berichte der Kommission. (4) Fir inhaltliche Vorarbeiten stehen der Kommission die Kapazitäten der fachlich zuständigen Bundesministerien zur Verfügung, die von der Geschäftsstelle in Abstimmung Seite 1 von 3
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Stand 26.06.2018 mit den Kommissionsvorsitzenden, auf deren Anforderung oder auf der Grundlage eines Beschlusses der Kommission koordiniert werden. § 4 Sitzungen (1) Die Vorsitzenden bestimmen Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen und empfehlen den Arbeitsplan der Kommission. Die Vorsitzenden haben eine Sitzung anzuberaumen, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. (2) Die Vorsitzenden leiten die Sitzungen im Wechsel. Die Tagesordnung und die Vorlagen sollen den Mitgliedern spätestens fiinf Werktage vor dem Sitzungstag zugehen. Anträge zur Tagesordnung sind der Geschäftsstelle mindestens sieben Werktage vor dem Sitzungstag zu Obermitteln. (3) Die Mitglieder sind berechtigt, sich durch einen Mitarbeiter aus ihrem näheren Arbeitsumfeld begleiten zu lassen. Eine Vertretung ist unzulässig. (4) Mitglieder der Geschäftsstelle nehmen an allen Sitzungen der Kommission teil, ebenso mit Rederecht Vertreter der Ministerien der Steuerungsgruppe'BMWi, BMU, BMI und BMAS sowie der Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Vertreter des Bundeskanzleramtes haben Gaststatus. (5) Die Sitzungen finden grundsätzlich unter Ausschluss dér Öffentlichkeit statt. Durch Beschluss kann die Öffentlichkeit einzelner Sitzungen vorgesehen werden. (6) Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit Ober die Beratungen in nicht öffentlicher Sitzung und die als vertraulich bezeichneten Unterlagen verpflichtet. (7)Die Kommission kann weitere Teilnehmer sowie externe Sachverständige zu ihren Sitzungen hinzuziehen, um mit diesen Fachgespräche sowie Anhörungen durchzuführen. (8)Die Kommission kann empfehlen, dass die Ministerien zu einzelnen Fragen Gutachten in Auftrag geben. (9)Die Kommission kann auf Vorschlag der Kommissionsvorsitzenden Arbeitsgruppen bilden, die der Kommission regelmäßig berichten und ihr ihre Ergebnisse vorlegen. FOr die Arbeit der Arbeitsgruppen gilt die Geschäftsordnung der Kommission. § 5 Protokolle (1)Die Geschäftsstelle fertigt überjede Sitzung ein Ergebnisprotokoll an, welches durch die Vorsitzenden freigegeben wird und danach von der Geschäftsstelle an die Kommissionsmitglieder versandt wird. (2)Abstimmungsergebnisse werden in den Protokollen grundsätzlich allein nach der Anzahl der Stimmen (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) dokumentiert. (3) Die Kommissionsmitglieder erhalten binnen sieben Werktagen eine Abschrift in elektronischer Form. Die Ergebnisprotokolle unterliegen der Vertraulichkeit. Sie gelten, soweit kein Widerspruch erfolgt, zwei Wochen nach Ihrer Verteilung als angenommen. Seite 2 von 3
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Stand 26.06.2018 § 6 Beschliisse (1) Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (2)Beschlosse werden mit Zweidrittelmehrheit der stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. (3) Die Vorsitzenden sind stimmberechtigt. (4) Stimmenthaltungen sind zulässig. Abweichende Meinùngeh sind auf Verlangen in das Protokoll der Sitzung aufzunehmen. § 7 Empfehlungen und Abschlussbericht (1) Die Kommission legt auf der Grundlage des Einsetzungsbeschlusses und dessen Zeitplan ihre Arbeitsergebnisse in schriftlichen Berichten an den Staatssekretärsausschuss der Bundesministerien BMWi, BMU, BMI, BMAs, BMF, BIEL, BMVI und BMBF nieder sowie den Abschlussbericht der Bundesregierung vor. (2)Wird im Hinblick auf einen wesentlichen Gegenstand der Berichte und des Abschlussberichts eine einheitliche Auffassung nicht erzielt, so sollen dem Bericht die unterschiedlichen Ansichten angefogt werden. (3)Dessen unbeschadet bemoht sich die Kommission, zu allen Fragen eine einvernehmliche Lösung zu finden, da der Erfolg der Kommissionsarbeit letztlich davon abhängt, dass ein breiter Konsens zustande kommt. (4) Die Bundesregierung veröffentlicht die Berichte der Kommission und den Abschlussbericht sowiè die über die Kommission in Auftrag gegebenen Gutachten. § 8 Öffentlichkeitsarbeit Erklärungen fiàr die Kommission und deren Arbeit werden von den Vorsitzenden in miteinander abgestimmter Form abgegeben. § $ Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung fiir die Mitglieder der Kommission richten sich grundsätzlich nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen for die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschossen und Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen des Bundes in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Änderungen der Geschäftsordnung Änderungen der Geschäftsordnung bedorfen der Zweidrittelmehrheit der stimmen der Kommissionsmitglieder. § 11 Inkrafttreten Diese Geschaftsordnung.tritt am 26. Juni 2018 in Kraft. Seite 3 von 3
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Organisationsstruktur der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", stand 26.06.2018 Kornmission "Wachstum; strukturwande("und Besch'áftigun; Vorsitzende; Platzeck, Pofalla, Praetorius, Tillich CчescFíä;ftsstellë;> -tagt ein Mal im Monat дeгKoпîmission>~ é~                            -führt Anhörungen durch - bewertet Ergebnisse der Arbeitsgruppen - unterstützt organisatorisch                                    - fasst Beschlüsse -erstelltsitzungsunterlagen und Protokolle                       - bereitet Empfehlungen und Bericht vor - übermittelt Fragen und Aufträge der Kommission an die Bundesregierung - stellt Kommunikation zwischen Arbeitsgruppenj Plenum, Arbeitsgruppen und                                                             f> Kommisionsmitgliedern sicher                                     - bereiten Beschlüsse des Plenums vor - für alle Mitglieder offen - finden nicht parallel statt - tagen jeweils ein Mai im Monat Arbeitsgruppe                             Arbeitsgruppe 'Wirtschaftliche Entwicklung             Energiewirtschaft und kiimazieie" und ArЬeitsplгtze=гп den Regionen" Lëi.иnga
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Kommission "Wachstum, Stпvkturwaпdsl, 8eѕchäftigung"                          Anlage 02 1 Ergebnisprotokoll 4      2. Sitzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" s                                   am 13. Jul2018, 10:00 —16:00 Uhr 6                        im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 7 8   Anlaqen; 9       •   Anláge 1:       Teilnehmerliste 10       •   Anlage 2:       Antrag von 11       •   Anlage 3:       Presseinformation vom 13.07.2018 12 13   Leitunq der Sitzunq: 14 u    Teilnehmer: siehe Anlage 1 16 17    BLOCK 1: Organisatorisches 'Berichte 18 19    Orqanisatorische Fragen: 20 21   Protokoll_ zz   Das Protokoll der 1. Sitzung wurde verabschiedet. 23 24     Pressearbeit 25    Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung bat der Vorsitz die Mitglieder der 26    Kommission um Zurückhaltung bei der Pressearbeit und riet insbesondere von der 27    Wiedergabe von Inhalten der Sitzungen ab. Es wurde mitgeteilt, dass nach der Sitzung 28    die Veröffentlichung einer Presseinformation der vier Vorsitzenden geplant sei, in der 29    die angehörten Sachverständigen sowie die jeweiligen Themen genannt werden. Um 3o    dem lnformationsbedorfnis der Öffentlichkeit gerecht zu werden, ist geplant, die 31    Termine der jeweils ein bis zwei nächsten Sitzungen bekannt zu geben (vgl. hierzu 32    Anlage 3).                    .
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Kommissioa'Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" 33    SltzUngsptan 34   Den Mitgliedern der Kommission wurde im Vorfeld ein Sitzungsplan Obermittelt, der die 35   Terminé des Plenums sowie der AG-Sitzungen bis zum Dezember 2018 enthält. Er soll 36   nicht veröffentlicht werden. 37   In der Diskussion Ober den Sitzungsplan baten verschiedene Mitglieder um ein 38   Vorziehen der Besuche im Lausitzer und im Rheinischen Revier sowie um eine 39   Berücksichtigung auch des Mitteldeutschen Reviers. Ein diesbezuglich von ao   vorbereiteter Antrag wurde zu Protokoll genommen (siehe Anlage 2). Aus Sicht der 41   Lausitzrunde 1                    urde der Termin für den Besuch im Lausitzer Revier 42   befürwortet. Der Vorsitz sagte zu, in der nächsten Sitzung einen Vorschlag zu unter- 43   breiten, wie unter grundsätzlícher Beibehaltung des vorgeschlagenen Zeitplans und 44   eines effizienten Arbeitsmodus den vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen 45     werden kann. 46   Im Hinblick auf die Kurzfristigkeit der anberaumten Arbeitsgruppensitzungen am 47   16.07.2018 und 19.07.2018 sagte der Vorsitz zu, dass eventuelle Zwischenergebnisse 48   lediglich schriftlich festgehalten und in der nächsten Plénumssitzung am 23.08.2018 49   nochmals zur Diskussion gestellt werden. 50 51    Fragenkataloq 52   Die von den Kommissionsmitgliedern Obersandten Fragen wurden von der 53   Geschäftsstelle thematisch zu einem Fragenkatalog zusammengeführt, der auf dem 54   internen Server eingestellt wird. Von den rd. 1.000 Fragen sollen die Kernfragen durch 55   die Geschäftsstelle identifiziert und an die geeigneten Adressaten zur Beantwortung 56  weitergeleitet werden. Andere Fragen können im Rahmen der Anhörungen geklärt 57  werden. Eine Beantwortung aller Fragen wird jedoch nicht möglich sein. 58 59   Interner Server 8o   Es bestand Einigkeit, dass die Präsentationen der Sitzung im Nachgang auf dem 61   internen Server bereitgestellt werden. Neben den Kommissionsmitgliedern werden auch 62   die Sherpas Zugang zu dem Server der Kommission erhalten. 63 64   Sonstiqes 65   Es bestand der Wunsch, auch fir die Sherpas adäquate Sitzgelegenheiten mit Tischen 66   zur Verfigung zu stellen. Der Vorsitz wies darauf hin; dass als kinftige Tagungsorte 67   auch andere Ministerien vorgesehen seien. 68   Es wurde darum gebeten, Anträge künftig grundsätzlich fünf Tage vorher Ober den 69   Vorsitz bzw. die Geschäftsstelle zu ibermitteln. 70 2
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Kommission " Waohstum, Strukturwandel, Beschäftigung" 71    Berichte 72   European Coal Regions in Transition 73   Vortra.:                                              BMWi 74 75                           berichtete über die von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 76   gestartete Plattform „Kohleregionen im Wandel", mit der Regionen mit 77    Kohlebergbauaktivitäten bei der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von 78    Projekten unterstOtzt werden sollen. Am 12.07.2018 hatte das zweite Treffen der 79    Plattform in Brüssel stattgefunden. 80   Die Kommission bat das BMWi, Best-Practice-Beispiele und Informationen von anderen 81   Regionen über den internen Server bereit zu steilen. 82                            bot an, ergänzend Informationen an den Vorsitz zu übermitteln Ober аз   das High-Level Panel „European Decarbonisation Pathway Initiative", das im Herbst 84   2018 seinen Bericht vorlegen wird. Hiernach könnten unter der 2. Säule des EU- 85   Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe" ab 2021 erhebliche Mittel fiir die 86   betroffenen Regionen bereitgestellt werden.                                              . 87 as   BLOCK 2: Strukturpolitische Grundtagen 89 90    Rahmendaten der Braunko hiere viere 91    Vortraq: Leibnitz-Institut für Wrtschaftsforschunq (RWI ■ 93    Das RWI präsentierte die Ergebnisse einer im Auftrag des BMWi vorgenommenen 94    Bestandsaufnahme zu den wesentlichen Strukturdaten der Regionen. Das Gutachten 95   ist auf der Homepage des BMWi veröffentlicht (Kurz- und Langfassung); die 96   Präsentation wird auf dem internen Server bereitgestellt. 97   In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die geographische Abgrenzung 98    der Reviere (Verhältnis zu den „Kernrevieren") sowie die Altersstruktur der 99    Beschäftigten erörtert. Weiterer Informationsbedarf bestarid zur Ermittlung der direkten, ioo    indirekten und induzierten Beschäftigungseffekte. 1i1    Der Vorsitz beauftragte die AG „Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze in den 102    Regionen", am 19.07.2018 ein gemeinsames Verständnis darüber zu erarbeiten, 103      • ob die von RWI dargestellte geographische Abgrenzung der Regionen der 104         Kommissionsarbeit zugrunde gelegtwerden soll und 105      • ob die von RWI vorgenommene Charakterisierung der vier Reviere 106        (Stärken/Schwächen, Trends, Strukturdaten) grundsätzlich geteilt wird. 107
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