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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Chemikalienexporte“
Anhang 3 Eigentums gehen auf den Leasingnehmer über; bei Vertragsende wird der Leasingnehmer auch rechtlich Eigentümer der Waren. (d) Rücksendung und Ersatzlieferungen von Waren, die ursprünglich unter den Schlüsselnummern 31 bis 34 und 71 bis 99 registriert wurden, sind unter der entsprechenden Nummer zu erfassen. Die Rücksendung unveredelter Waren ist unter der Schlüsselnummer 51 anzumelden. (e) Lohnveredelung umfasst Vorgänge (Verarbeitung, Aufbau, Zusammensetzen, Verbesserung, Renovierung usw.) mit dem Ziel der Herstellung einer neuen oder wirklich verbesserten Ware. Eine Neuzuordnung innerhalb der Warennomenklatur ist ein Indiz für eine Lohnveredelung. Die vom Veredeler für eigene Rechnung vorgenommene Veredelung („Eigenveredelung“) ist nicht un- ter diesen Nummern zu erfassen, sondern unter Schlüsselnummer 11. Reparaturen (Schlüsselnummer 67) sind hier ebenfalls nicht zu erfassen. (f) Unter diesen Schlüsselnummern werden erfasst: Geschäfte ohne Eigentumsübertragung, und zwar (i) Reparaturen und Wartungen, Miete, Leihe, Operate-Leasing und die sonstige vorübergehende Verwendung für die Dauer von weniger als 24 Monaten, außer Lohnveredelungsvorgänge (Schlüs- selnummer 41 bzw. 42 und 51 bzw. 52). Diese Warensendungen sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit. (g) Die Reparatur (einschließlich Wartung) einer Ware führt zur Wiederherstellung ihrer ursprüngli- chen Funktion oder ihres ursprünglichen Zustandes. Durch die Reparatur soll lediglich die Betriebs- fertigkeit der Ware aufrechterhalten werden; damit kann ein gewisser Umbau oder eine Verbesse- rung (z. B. im Rahmen des technischen Fortschritts) verbunden sein, die Art der Ware wird dadurch jedoch in keiner Weise verändert. (h) Unter der Schlüsselnummer 81 sind nur jene Geschäfte zu erfassen, bei denen keine einzelnen Lieferungen in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Arbeiten erfasst. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Geschäfte unter der Schlüsselnummer 11 zu erfassen. (i) (c) Unter Operate-Leasing versteht man alle Leasingverträge, die nicht Finanzierungsleasing sind. (j) Zu erfassen ist hier die Einfuhr von Waren im Eigentum eines Gebietsfremden auf ein im Inland befindlichen Zolllager sowie die Wiederversendung/Wiederausfuhr aus einem Zolllager. (k) Die Schlüsselnummern 31 - 34 kommen nur in Betracht, wenn bei einem Eigentumswechsel tat- sächlich keine Gegenleistung in irgendeiner Form erfolgt (wie z. B. bei einer Schenkung). 149
Anhang 4 Anhang 4 - Zu Feld Nr. 29: Ausgangszollstelle/Eingangszollstelle - Verzeichnis der anzugebenden Schlüsselnummern - A. Verzeichnis deutscher Zollstellen bei der Aus- und Einfuhr über die Land- grenze zwischen Deutschland und der Schweiz Vor die Schlüsselzahl (Spalte 3) ist jeweils der Zusatz „DE00“ zu setzen. Zu Spalte 1: DZA = Deutsches Zollamt Zu Spalte 4: L = Landstraße DAbfSt = Deutsche Abfertigungsstelle E = Eisenbahn ZA = Zollamt Bi = Binnenschifffahrt Abfst = Abfertigungsstelle RL= Rohrleitungen Deutsch-schweizerische Grenze ZA Bad Säckingen 4209 L DZA Basel 4058 E DAbfSt Basler Häfen 4085 Bi ZA Bietingen 4101 L ZA Erzingen 4201 L AbfSt Friedrichshafen-Fähre 9420 L ZA Friedrichshafen 9402 Bi ZA Grenzacherhorn 4051 L ZA Jestetten 4203 L ZA Konstanz-Autobahn 4005 L ZA Laufenburg 4204 L ZA Lottstetten 4205 L ZA Neuhaus 4102 L ZA Rheinfelden-Autobahn 4062 L AbfSt Rheinfelden/Rheinhafen 4086 Bi AbfSt Rheinhafen 4087 Bi ZA Rielasingen 4103 L ZA Singen-Bahnhof 4105 E ZA Stetten 4053 L ZA Stühlingen 4206 L 150
Anhang 4 ZA Waldshut 4208 L ZA Weil am Rhein-Autobahn 4055 L AbfSt Weil am Rhein-Umschlagbahnhof 4081 E Rohrleitungen GVS Rheintalleitung (Gas) 9963 RL Lottstetten (Erdgas) 9962 RL GVS Oberschwabenleitung 9984 RL (Gas) Trinkwasser 9982 RL 151
Anhang 4 B. Verzeichnis deutscher Zollstellen im Luftverkehr Vor die Schlüsselzahl (Spalte 3) ist jeweils der Zusatz „DE00“ zu setzen. Zu Spalte 1: HZA = Hauptzollamt ZA = Zollamt AbfSt = Abfertigungsstelle ZA Aschersleben 7352 AbfSt Augsburg-Flughafen 7430 ZA Berlin-Flughafen Schönefeld 2102 ZA Berlin-Flughafen Tegel 2105 ZA Bremen-Flughafen 2301 ZA Dortmund-Flughafen 8131 ZA Flughafen Dresden 5552 ZA Düsseldorf-Flughafen 2601 AbfSt Erfurt-Luftverkehr 3030 ZA Frankfurt a. M.- Fracht 3302 HZA Frankfurt a. M. - Sachgebiet C Flughafen 3301 Überwachung ZA Hahn-Flughafen 6756 ZA Hamburg-Flughafen 4701 ZA Hannover-Flughafen 5103 AbfSt Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden 5881 ZA Flughafen Köln/Bonn 7154 ZA Laage 9102 ZA Flughafen Leipzig 5604 AbfSt Flughafen Memmingerberg 7554 ZA München-Flughafen 7650 ZA Münster-Flughafen 8306 ZA Nürnberg-Flughafen 8755 ZA Flughafen Paderborn 8380 ZA Saarbrücken-Flughafen 9304 ZA Stuttgart-Flughafen 9555 AbfSt Flughafen Weeze 2705 152
Anhang 4 C. Verzeichnis deutscher Zollstellen im Seeverkehr Vor die Schlüsselzahl (Spalte 3) ist jeweils der Zusatz „DE00“ zu setzen. Zu Spalte 1: ZA = Zollamt AbfSt = Abfertigungsstelle Zollstellen an der Ostsee AbfSt Flensburg-Hafen 6132 ZA Heiligenhafen 6302 AbfSt Kiel-Norwegenkai 6231 ZA Kiel-Wik 6203 AbfSt Lübeck-Hafen 6332 ZA Mukran 9154 ZA Rendsburg 6206 ZA Rostock 9104 AbfSt Stralsund 9180 ZA Wismar 9103 ZA Wolgast 9152 Rohrleitung Erdgas Russische Föderation 9991 RL Zollstellen an der Nordsee außer Bremen, Bremerhaven und Hamburg ZA Brake 5301 ZA Brunsbüttel 6151 ZA Cuxhaven 4501 ZA Emden 5004 ZA Helgoland 4506 ZA Husum 6155 ZA Papenburg 5008 ZA Stade 5203 ZA Wilhelmshaven 5310 Rohrleitung Eldfisk (Erdgas) 9964 RL 153
Anhang 4 Zollstelle in Hamburg ZA Hamburg-Waltershof 4851 Zollstellen in Bremen einschließlich Bremerhaven ZA Bremen 2325 ZA Bremerhaven 2452 D. Sonstige Vor die Schlüsselzahl (Spalte 3) ist jeweils der Zusatz „DE00“ zu setzen. Förderbänder 9903 (Einfuhr mit Förderbändern) Poststellen 9901 (Einfuhr im Postwege) AbfSt IPZ 3305 (Internationales Postzentrum - Ausfuhr im Postwege) Werksbahn 9902 (Einfuhr mit Werksbahnen) 154
Anhang 5 Anhang 5 - Zu Feld Nr. 36: Präferenz Abschnitt A - Anzuwendende Codes Der dreistellige Code besteht aus einem einstelligen Element zur Bezeichnung des Präferenznach- weises und einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des betreffenden Präferenzgrundes. Die Liste der ein- und zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Verzeichnis der Ziffern zur Codierung 1. Die erste Ziffer des Codes Code Abgabenbegünstigung 1 Abgabenbegünstigung erga omnes (ohne Präferenznachweis) 2 Allgemeine Zollpräferenzen für Entwicklungsländer (APS; Formblatt A) 3 Andere Zollpräferenzen (EUR.1/EUR-MED oder gleichwertiges Dokument) 4 Abgabenerhebung in Anwendung der von der Europäischen Union geschlossenen Zollunionsabkommen (A.TR, T2, T2L oder gleichwertiges Dokument) 2. Die beiden folgenden Ziffern des Codes Code Abgabenbegünstigung 00 Keiner der nachstehenden Fälle 10 Zollaussetzung 15 Zollaussetzung mit Endverwendung 18 Zollaussetzung mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 1) 19 Zollaussetzung für mit Freigabebescheinigung eingeführte Waren 2 20 Zollkontingent ) 2) 23 Zollkontingent mit Endverwendung 2) 25 Zollkontingent mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 2) 28 Zollkontingent nach passiver Veredelung 40 Endverwendung nach dem Gemeinsamen Zolltarif 50 Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware Anmerkungen: 1) Verordnung (EU) 2018/581 des Rates vom 16. April 2018 zur zeitweiligen Aussetzung der autono- men Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die zum Einbau in oder zur Ver- wendung für Luftfahrzeuge bestimmt sind, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 (ABl. L 98 vom 18.4.2018, S. 1). 2) In den Fällen, in denen das beantragte Zollkontingent erschöpft ist, gilt der gestellte Antrag für die Durchführung jeder anderen bestehenden Präferenz, soweit die Voraussetzungen für deren An- wendung vorliegen. 155
Anhang 5 Abschnitt B - Liste der gebräuchlichsten Codes Teil I - Ohne Präferenznachweis Code Anwendungsbereich 100 Anwendung des Drittlandszollsatzes (Angabe aus statistischen und dv-technischen Gründen notwendig) 110 Vorübergehende Zollaussetzung für bestimmte Waren aus dem landwirtschaftli- chen, chemischen, luftfahrttechnischen und mikroelektronischen Bereich 115 Zollaussetzungen wie in 110 genannt, jedoch verbunden mit einer Endverwendung gemäß Artikel 254 UZK und Zollaussetzungen gemäß Anhang I der Kombinierten Nomenklatur, Teil 1 - Einführende Vorschriften - Titel II - Besondere Bestimmungen „Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- und Förderplatt- formen“ 120 Nichtpräferenzielle Zollkontingente (einschl. WTO- und autonome Zollkontingente, Erga omnes und ursprungsbezogene Kontingente) [Hinweis: Die Angabe der Kon- tingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 123 Nichtpräferenzielle Zollkontingente (einschl. WTO- und autonome Zollkontingente, Erga omnes und ursprungsbezogene Kontingente) bei Endverwendung [Hinweis: Die Angabe der Kontingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 125 Nichtpräferenzielle Zollkontingente (einschl. WTO- und autonome Zollkontingente, Erga omnes und ursprungsbezogene Kontingente) aufgrund einer besonderen Bescheinigung (z. B. Abstammungsbescheinigungen Bescheinigungen für hand- gearbeitete und auf Handwebstühlen hergestellte Waren; die Präferenz wird nur bei Vorlage der erforderlichen Dokumente gewährt) [Hinweis: Die Angabe der Kon- tingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 140 Alle Fälle der Endverwendung mit einem entsprechenden Fußnotenhinweis im EZT (Maßnahmeschlüssel 105) 150 Abgabenbegünstigung unter Vorlage einer der betreffenden Bescheinigungen z. B. Echtheitszeugnis, Bescheinigung der Ursprungsbezeichnung, Reinheitszeugnis, siehe unter „Besondere Bestimmungen“ im EZT Teil II - Mit Präferenznachweis Form A oder Ursprungserklärung auf der Rechnung Code Anwendungsbereich 200 Anwendung des APS Zollsatzes ohne weitere Bedingungen oder Einschränkungen 220 Anwendung des APS Zollsatzes im Rahmen eines Zollkontingents [Hinweis: Die Angabe der Kontingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 225 Anwendung des APS Zollsatzes im Rahmen eines Zollkontingents mit Bescheini- gung über die Beschaffenheit der Ware [Hinweis: Die Angabe der Kontingents- nummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] Teil III - Mit Präferenznachweis EUR.1/EUR-MED oder gleichwertigem Dokument Code Anwendungsbereich 300 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes ohne weitere Bedingun- gen oder Einschränkungen 320 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes innerhalb eines Zollkon- tingents (Angabe der Kontingentsnummer [Feld Nr. 39] erforderlich) 156
Anhang 5 323 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes innerhalb eines Zollkon- tingents unter der Bedingung der Endverwendung [Hinweis: Die Angabe der Kon- tingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 325 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes im Rahmen eines Zollkon- tingents mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware [Hinweis: Die Anga- be der Kontingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 328 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes innerhalb eines Zollkon- tingents bei der Wiedereinfuhr von Textilien im Rahmen der passiven Veredelung [Hinweis: Die Angabe der Kontingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 350 Anwendung des betreffenden präferenzierten Zollsatzes unter Vorlage einer der betreffenden Bescheinigungen z. B. Echtheitszeugnis, Bescheinigung der Ur- sprungsbezeichnung, Reinheitszeugnis, siehe unter „Besondere Bestimmungen“ im EZT. Teil IV - Mit Warenverkehrsbescheinigung A.TR, Versandpapier T2, T2L oder gleichwertigem Dokument Code Anwendungsbereich 400 Bei Waren anzuwenden, für die wegen einer Zollunion keine Abgaben erhoben werden (z. B. Andorra betr. Waren der Kap. 25 bis 97 des EZT) 420 Zollkontingente im Rahmen einer Zollunion z. B. Türkei [Hinweis: Die Angabe der Kontingentsnummer im Feld Nr. 39 ist erforderlich.] 157
Anhang 6 Anhang 6 - Zu Feld Nr. 37: Verfahren bei der Versendung/Ausfuhr bzw. beim Eingang/bei der Einfuhr Abschnitt A - Erstes Unterfeld Der vierstellige Code besteht aus einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des angemeldeten Verfahrens und aus einem weiteren zweistelligen Element zur Bezeichnung des vorangegangenen Verfahrens. Die Liste der zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Als vorangegangene Verfahren gilt das Verfahren, in dem sich die Waren befanden, bevor sie in das das angemeldete Ver- fahren übergeführt wurden. Falls die vorangegangene Verfahren ein Zolllagerverfahren oder eine vorübergehende Verwendung war, oder die Ware aus einer Freizone kommt, ist der entsprechende Code nur zu verwenden, falls die betreffenden Waren nicht vorher in ein anderes besonderes Verfahren übergeführt wurden (aktive oder passive Veredelung). Beispiel: Wiederausfuhr von Waren aus einer aktiven Veredelung, die danach in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden: Code 3151 und nicht 3171 (erster Vorgang: 5100; zweiter Vorgang: 7151; Wiederausfuhr: 3151). Desgleichen gilt die Überführung in eines der vorgenannten besonderen Verfahren anlässlich der Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor vorübergehend ausgeführt worden sind, als einfache Einfuhr im Rahmen dieses Zollverfahrens. Die Wiedereinfuhr wird erst erfasst, wenn die Waren in den zollrecht- lich freien Verkehr übergeführt werden. Beispiel: Überlassung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, die im Rahmen der passiven Veredelung ausgeführt und bei der Wiedereinfuhr in ein Zolllagerverfahren überge- führt worden waren: Code 6121 und nicht 6171 (erster Vorgang = vorübergehende Ausfuhr - PV = 2100; zweiter Vorgang = Zolllagerverfahren = 7121; Überlassung in den zoll- und steuer- rechtlich freien Verkehr = 6121). Die in der folgenden Auflistung mit dem Buchstaben (a) versehenen Codes können nicht als erstes Element des Verfahrenscodes verwendet werden, sondern weisen lediglich auf ein vorangegangenes Verfahren hin. Beispiel: 4054 = Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lie- ferung (nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 UStG), die zuvor im Rahmen einer „Einzigen Bewil- ligung“ in einem anderen Mitgliedstaat in die aktive Veredelung übergeführt worden sind. 158