Energie-undKlimaschutzkonzeptLandkreisFreudenstadt3

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

/ 103
PDF herunterladen
Einleitung Einsparung des prognostizierten Energieverbrauchs um 20 %. Anteil der EE am Gesamtenergieverbrauch von 20 %. Bundesweite Klimaschutzziele: 2007: Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm 2010: Energiekonzept 2050 Folgende Ziele: Objekt        Beschreibung                                                            Zeitraum: Bis 2020 Bis 2050 THG           Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. …                40 %         80 – 95 % Energie       Anteil der EE am Brutto-Endenergieverbrauch …                           18 %         60 % Strom         Anteil der EE am Brutto-Stromverbrauch von …                            35 %         80 % Energie       Verringerung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 um …            20 %         50 % Strom         Verringerung des Stromverbrauchs gegenüber 2008 um …                    10 %         25 % Verkehr       Verringerung des Endenergieverbrauchs im Verkehrsbereich gegenüber 2005 10 %         40 % um … Gebäude       Erhöhung der jährlichen Sanierungsrate für Gebäude auf …                          2% Tabelle 1:  Bundesweite, deutsche Klimaschutzziele festgesetzt im Energiekonzept 2050 2011: Beschluss des vollständigen Atomausstiegs bis 2022 2013: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Titel Deutschlands Zukunft gestalten Ziel die deutschen THG-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 bis 2020 zu reduzie- ren Baden-Württemberg-weite Klimaschutzziele: 2011: Klimaschutzkonzept 2020plus Baden-Württemberg Vorgestellt durch die Landesregierung. Ziel: Verringerung der landesweiten THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. 30 % bis 2020 und 80 % bis 2050. 2013: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg am dem 31. Juli 2013 in Kraft trat vom Landesrecht Baden-Württemberg verabschiedet Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                            9
21

Einleitung Ziel: Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um 25 % bis 2020 und 90 % bis 2050. 2013: Kampagne zur Energiewende mit dem Titel 50 – 80 – 90 bis 2050 Dabei steht die 90 für das bereits im Klimaschutzgesetz festgelegte prozentuale Re- duktionsziel der THG-Emissionen bezogen auf 1990 bis 2050. Zudem sollen 80 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ermög- licht werden und ein um 50 % geringerer Energieverbrauch erreicht werden. 2013: Entwurf des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg Folgende Ziele Objekt          Beschreibung                                                           Zeitraum: Bis 2020      Bis 2050 THG             Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um …                    25 %           90 % Energie         Verringerung des Endenergieverbrauchs gegenüber 2010 um …              16 %           49 % Strom           Verringerung des Stromverbrauchs (Endenergieverbrauch) gegenüber         6%           14 % 2010 um … Strom           Anteil der EE an dem Brutto-Stromverbrauch von …                       36 %           89 % Strom           Anteil der EE an der Brutto-Stromerzeugung von …                       38 %           86 % (12 % PV,      (25 % PV) 10 % Wind, 8 % Biomasse, 8 % Wasser) Wärme           Verringerung des Brennstoffeinsatzes zur Wärmebereitstellung (ohne     22 %           66 % Stromeinsatz für Wärmezwecke) gegenüber 2010 um … Wärme           Verringerung des Endenergieverbrauchs zur Wärmebereitstellung gegen-   22 %           64 % über 2010 um … Wärme           Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von …                         21 %           88 % Verkehr         Verringerung der CO2-Emission des Verkehrs gegenüber 1990 um …         20 - 25 %      70 % Tabelle 2:   Landesweite Klimaschutzziele festgesetzt im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg in 2013 Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                               10
22

Einleitung 2.4 Nationale Verordnungen und Gesetze: EnEV, EEG und EEWärmeG Zentrale Komponenten im Klimaschutzpaket der Bundesregierung sind die Energieeinspar- verordnung (EnEV), das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare Ener- gien Wärmegesetz (EEWärmeG). EnEV: Wurde aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung gebildet Gehört zu den zwingend einzuhaltenden Bauvorschriften und untersteht dem Baurecht Grundlage für viele Berechnungen und Baumaßnahmen (unter anderem ist sie auch Berechnungsgrundlage für den Bedarfsausweis) EnEV schreibt bautechnische und primärenergetische Standards bei Neubau, Erweite- rung und Sanierung fest Gilt für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude Energieausweis: Zur Unterstützung beim Kauf oder Vermieten von Gebäuden/Wohnungen wurde zudem die Einführung des sogenannten Energieausweis (auch: Energiepass) festgelegt Dieses Dokument bewertet ein Gebäude aus energetischen Gesichtspunkten und er- möglicht potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizienz ei- nes Gebäudes zu gewinnen EEG: Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung Umsetzung: Zahlreiche Förderungen der erneuerbaren Energiequellen Letzte Novellierung: 1. August 2014 Differenzierte Ausbaukorridore: Für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien wur- den jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festgelegt. Werden mehr Anlagen errichtet, dann sinken die Vergütungen entsprechend stärker („atmender Deckel“) Solarenergie: 2.500 MW (brutto) Windenergie Onshore: 2.500 MW (netto) Windenergie Offshore: 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 Biomasse: rund 100 MW (brutto) (stark begrenzt, wegen der hohen Kosten) Geothermie: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung Wasserkraft: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                            11
23

Einleitung Abbildung 5:    EEG-Vergütungsstruktur für Neuanlagen im Jahr 2015 Sonnensteuer für Photovoltaik: Der selbst produzierte und selbst verwendete Eigen- strom wird mit einer Abgabe belastet (ausgenommen sind kleine Solaranlagen bis 10 kW). Ausgleichsregelung in der Industrie: Ausnahmeregelungen für energieintensive Indust- rien wurden reformiert. Schwellwert für die EEG-Umlage-Befreiung ist für 68 Kernbran- chen auf 15 Prozent gestiegen. Nächste Novellierung 2016 EEWärmeG: Ziel: Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältesektor Letzte Novellierung: 1. August 2014 Verpflichtet für neu zu errichtende Gebäude einen bestimmten Mindestanteil des gesam- ten Wärme- und/oder Kältebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken Solarthermie: mindestens 15 % Geothermie und Umweltwärme: mindestens 50 % fester oder flüssiger Biomasse: mindestens 50 % gasförmige Biomasse: mindestens 30 % Oder Ersatzmaßnahmen (anstatt Abdeckung aus erneuerbaren Energiequellen): mindestens 50 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs aus Abwärme oder aus Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Bedarf durch konventionell erzeugte Fernwärme oder Fernkälte abdecken Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                           12
24

Einleitung verbesserte Energieeinsparung beim Gebäude Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem sogenannten Marktan- reizprogramm (MAP) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien im Wärme- markt Landesweite Gesetz: EWärmeG Baden-Württemberg Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Vom 20. November 2007 Aktuelles Gesetz gilt vom 01.01.2010 bis voraussichtlich 1. Juli 2015 Abbildung 6:    Übersicht des EWärmeG Baden-Württemberg Ab dem 1. Juli 2015 gibt es wahrscheinlich eine Novellierung Profil der Novellierung: Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachungen im Vollzug Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer Energie von 10 % auf 15 % Mehr Erfüllungsoptionen / Mischung der Optionen Technologieoffenheit, Verzicht auf die Solarthermie als Ankertechnologie Einbeziehung von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden Einschränkung der Erfüllungsoption „Bioöl“ Erhöhung Anforderungen an die Erfüllungsoption „Biogas“ Integration des Gedankens „Sanierungskonzept“ Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                           13
25

Einleitung 2.5 Treibhausgas-Emissionen Grundsätzlich bedeutet THG, ein Gas das zum Treibhauseffekt beiträgt, also Einfluss auf den Wärmehaushalt der Erde hat. Die für den Klimaschutz relevanten Treibhausgase wer- den im Kyoto-Protokoll festgehalten – Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid, auch Lachgas genannt, und die drei F-Gase (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, vollhaloge- nierte Fluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid). Seit 2013 wird noch ein weiteres THG im Kyoto-Protokoll betrachtet und von den Mitgliedstaaten in die Klimabilanz einbezo- gen – das Stickstofftrifluorid. Um diese THG vergleichen zu können und um die Klimaschutzziele mit Zahlen belegen zu können, werden den THG ein sogenanntes Treibhausgaspotenzial (engl. Global Warming Potential (GWP)) zugeschrieben. Dieses Treibhausgaspotenzial entspricht der Treibhaus- wirksamkeit eines Gases bezogen auf diejenige von Kohlendioxid. Dafür wird definiert, dass das GWP von Kohlendioxid 1 ist. Da Lachgas 310-mal klimaschädlicher ist als Kohlendioxid, hat Lachgas ein GWP von 310. Demnach ist 1 t Lachgas äquivalent (engl.: equivalent, kurz: e) zu 310 t Kohlendioxid, wodurch sich die Einheit des GWP tCO2e ergibt. Die Werte für das GWP werden ständig überarbeitet. Zum einen wurden sie von der UNFCC in 1995 festgelegt und zum anderen in dem aktuellsten 5th Assemssment Peport des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) von 2013. In Tabelle 3 werden die GWP bei- der Quellen aufgezeigt, jeweils bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren. THG                                                 Summen-      GWP [tCO2e]            GWP [tCO2e] formel       nach UNFCCC, 1995      nach IPCC 5th Assessment Report, 2013 Kohlendioxid                                        CO2          1                      1 Methan                                              CH4          21                     28 Distickstoffmonoxid                                 N2O          310                    265 („Lachgas“) Teilhalogenierte Fluorkohlen-           z. B.: wasserstoff (H-FKW)                     HFC-23      CHF3         11.700                 12.400 (engl. hydrofluorocarbon (HFC))         HFC-32      CH2F2        650                    677 Vollhalogenierter Fluorkohlen-          z. B.: wasserstoffe (P-FKW)                    PFC-14      CF4          6.500                  6.630 (engl. perfluorocarbon (PFC))           PFC-116     C2F6         9.200                  11.100 Schwefelhexafluorid                                 SF6          23.900                 23.500 Stickstofftrifluorid                                NF3          war noch nicht bekannt 16.100 Tabelle 3:     Übersicht der relevanten direkten THG und deren Treibhausgaspotenzial Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                                14
26

Einleitung 2.6 Der Begriff Energie- und Klimaschutzkonzept Reine Klimaschutzkonzepte dienen als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungs- hilfe für zukünftige Klimaschutzanregungen und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei stützen sie sich auf internationale bis hin zu kommunalen Klima- schutzzielen. Diese Klimaschutzziele werden grundsätzlich durch Reduktionsziele der THG- Emissionen ausgedrückt. Reine Energiekonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zu- künftige Energieversorgung. Dabei werden die Ziele des energiepolitischen Dreiecks ver- folgt: Versorgungssicherheit, umweltschonende Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit. Das Ziel einer umweltschonenden Energieversorgung ergibt eine Schnittstelle zu den Klima- schutzzielen. Neu zu dem energiepolitischen Dreieck kommt das Ziel der sozialen Akzep- tanz. Die soziale Akzeptanz der Energieversorgung hat in den letzten Jahren stark an Be- deutung zugenommen. Energie: Klimaschutz: - Versorgungssicherheit - Umweltschonende - Treibhausgas- bzw. CO2-                             Energieversorgung Einsparungen                                          - Wirtschaftlichkeit - Neu: Soziale Akzeptanz Abbildung 7:    Bedeutung des Begriffes Energie- und Klimaschutzkonzept, Quelle: Energieagentur Ravensburg gGmbH Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                          15
27

Qualitative & Quantitative Ist-Analyse 3 Qualitative & Quantitative Ist-Analyse 3.1 Aktivitätsprofil 3.1.1 Der bisherige European Energy Award (eea)-Prozess 2008 wurde deutschlandweit durch die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award in Berlin der eea für Landkreise eingeführt. Am 26.09.2011 beschloss der Landkreis Freu- denstadt die Teilnahme am eea-Prozess. In diesem Prozess wurde bzw. wird analysiert, wo der Landkreis in den für den Klimaschutz bedeutendsten Handlungsfeldern (HF) Stärken und Schwächen aufweist um somit eine zukünftige, zielorientierte Maßnahmenplanung auf- stellen zu können. Dafür werden im eea-Prozess die folgenden sechs HF bearbeitet: HF 1: Entwicklung, Raumordnung HF 2: Kommunale Gebäude, Anlagen HF 3: Versorgung, Entsorgung HF 4: Mobilität HF 5: Interne Organisation HF 6: Kommunikation, Kooperation Am 26.06.2012 fand für den eea-Prozess des Landreises Freudenstadt das Kick-Off- Treffen statt, bei dem sich das Energie-Team zum ersten Mal traf. Im ersten Teil der Veran- staltung wurde vom Ersten Landesbeamten Klaus-Ulrich Röber die Gründe für die Teilnahme am eea den Energieteammitgliedern des Landratsamtes vorgestellt. Der eea-Berater Herr Schäfenacker von der Energieagentur Zollernalb präsentierte das Zertifizierungsverfahren und dessen Ablauf. In drei Sitzungen des Energieteams im August und September 2012 erfolgte die Klärung offener Fragen, die bei der Bearbeitung der Fragebögen zur Ist-Analyse / des Maßnahmen- katalogs aufgetaucht waren. Die Erfassung des Ist-Standes durch das Energieteam, mit Hilfe der Fragebögen zur Ist- Analyse war bis Dezember 2012 abgeschlossen. Der Berater hat die Ergebnisse anschlie- ßend in das Management Tool übertragen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Ist-Analyse und des eea-Berichtes wurde während des Workshops am 07.12.2012 und 06.03.2013 das Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) (auch Aktivitätenprogramm genannt) mit dem Maßnahmenplan für die Jahre 2013 - 2017 bearbeitet und am 10.06.2013 im Technischen Ausschuss vorberaten. Das EPAP inklusive der Maßnahmenplanung sind am 24.06.2013 vom Kreistag beschlossen worden. Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                              16
28

Qualitative & Quantitative Ist-Analyse Am 26.02.2014 fand das 1. Externe Zertifizierungsaudit statt. Eine ausführliche chronologische Übersicht über die bisherigen Ereignisse im eea- Prozess bietet folgende Auflistung: 26.09.2011          KT-Beschluss zur Teilnahme am eea® 26.06.2012          Auftaktveranstaltung (Kick-Off) 02.08.2012          Sitzung Energieteam Ist-Analyse: 1 Entwicklungsplanung und Raumordnung 2 Kommunale Gebäude und Anlagen 27.09.2012          Sitzung Energieteam Ist-Analyse: 3 Ver- und Entsorgung 4 Mobilität 08.08.2012          Sitzung Energieteam Ist-Analyse: 5 Interne Organisation 6 Kommunikation und Kooperation 07.12.2012          Sitzung Energieteam: Workshop "Ist-Analyse“ 06.03.2013          Sitzung Energieteam: -   Bewertungsstand eea-Zertifizierung Landkreis Freudenstadt -   Umsetzung Maßnahmenplan 2013 -   Fortschreibung Maßnahmenplan 2014/Energiepolitisches Arbeitspro- gramm (EPAP) 24.06.2013          Beschluss EPAP durch Kreistag 26.02.2014          1. Externes Zertifizierungsaudit 3.1.2 Ergebnisse des eea-Prozesses In dem eea-Prozess werden die einzelnen Handlungsfelder mit Punkten bewertet. Maximal können in allen HF zusammen 360 Punkte erreicht werden. Da die Landkreise oder Städte nicht alle Punkte erreichen können, da z. B. bestimmte Bereiche im Landkreis nicht vorhan- den sind, wird für jeden Fall speziell die möglich erreichbare Punktzahl heruntergerechnet. Die Anzahl der möglichen Punkte sind von der maximalen Punktzahl um 18 Punkte auf 342 reduziert worden. Um am eea teilnehmen zu können müssen von diesen möglichen Punkten mindestens 50 % (im Landkreis Freudenstadt demnach 171 Punkte) erreicht werden. In 2010 hat der Landkreis Freudenstadt bei der 1. Externen Zertifizierung 58 % der mögli- chen Punkte erreicht (198,9 Punkte). Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                   17
29

Qualitative & Quantitative Ist-Analyse Stärken und Schwächen der verschiedenen Bereiche zeigen die folgenden Abbildung 8 und Abbildung 9: Abbildung 8:    Bewertungsspinne der sechs HF während der 1. Externen eea-Zertifizierung in 2014 Abbildung 9:    Aktuelle und geplante Prozentpunkte der möglich erreichbaren Punkte im Landkreis Freudenstadt für alle sechs Handlungsfelder während der 1. Externen eea-Zertifizierung in 2014 Deutlich werden an dieser Darstellung bereits die Stärken im Bereich „Versorgung, Entsor- gung“, aber auch in den Bereichen „Interne Organisation“, „Kommunale Gebäude, Anlagen“ und „Mobilität“ liegen klar über den für den Award geforderten 50 %. Die größten Potenziale liegen im Bereich der „Kommunikation und Kooperation“. Energieagentur Ravensburg gGmbH                                                                            18
30

Zur nächsten Seite