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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums

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`' \ -5- Pharmapatente, wo die Produktlon geschützter Produkle billig sei und Nachahmer jmmer in den Staftlöchem stünden. lm E[nvemehmen aller T®ilnehmer konstitujerte sjch der Begleitkreis unter der Bezeichnung Arbeftsltreis Teclinologje und Technologistransfer mit dem Zjel, den standlgen Austausd " dem TEC zu den dort geführten Debatten zu betieiben. Dieser Arbeftskrejs solle sich je- denfalls bald nach der nächsten TEC-Sitzung (6. bls 8. September 2012 in Bangkok) staffin- den, also` Mitte bis Ende September 2012 und wieder als Videokonferenz. l n der anschließenden Ressor(besprechung referierte                  die Beratungen und Engebnisse des Begleftkreises und lenkte dle Debatte sodan.n auf die Fragen der Budgetie- rung, Er ben`ch'tete, dass das BMW zvvar die Verhandlungsführung für den T6chnalog¢me- chanismus habe, daraiis aber njcht autoriatisch dje volle Haushallsverantwonung folge. Die Energie-Titel im Einzelplan des BMwi d;ckten dies nlcht ab, diese seien.für Maßnahmen der Energieeffi!ienz und der F`ohstoffpartnerschaften gewidmet, Sjnnvo» wäre dle Nutzung von Mmeln aus dem Sondervemögen des Energie- und Klimafonds. Dje jnsoweit dem BMVvi zu- gewiesenenTitelseienabernichtpassend.=-__brichteeineÄnpassungde? Hau.shalts6esetzes ins Gesbräch.. Dazu nahm das Haushaltsreferat des BMwi in der Weise Stellung, dass der Haushaft 2013 yom Kabinett bereits beschlossen sei und ab Herbst im Parlament behandeft werden, daher könne nur noch elne Erläuterungsziffer ergänzt werden. BMU war bei der RessoTtbesprec'hung nlcht venreten, BMZ wles Haushaltsverantwortung von sich, BMBF zeigte vorsichtige Bereftschaft, teiweise Unterstützung zu leisten. C. Bewertui" •Dass im Rahmen der UNFCCC Fragen des Technologietransfers behandelt werden, dürfte eine stariaj sachliche Berechtigung haben. Passende Technologie, die unter den Bedinguh gen des konkreten Einsatzes .öinfach und Zuveriässü funldionieA. ist vemLftlich ein Schlüs- sel für den Erfblg von Bemühungen zur Bekämpfting des Klimäwandels. Dle lndustrieländer, in denen diese Technologien weftgehend selbstverständlich zur Verfügüng stehen. m eine gewlsse Brihgschuld, den Transfer dieser Technologien zu befördem, Technologjetrangfer bingt zwar immer die Gefahr, Forderungen nach ejner Aufweichun; des.Schutzsystems für gewerbliche Schutzrechte zu provozienen, aber das ist ein notwendiges Übel. das Oberdies h HändendesBMwiindustriefteundlichundalsoihsinnederbhwAnliegengehandhabtvrird. Der Begl?itkfieis / Arbeftskneis Technologie und Technologietransfer soMte vom BMJ durch- aus beobachtöt werden, allerdings in der berechtigten Annahme, dass BMJ den eigenen Standpunktnicht`allz`jverbissengelteno'machenniuss, 11.     H®rm RL 1118 4 m.d.B.u.K. 1?lo T                                        '
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