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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“
BKK Mobil Oil Bereich Leistungen Stefan Soltysiak/Maik Westphal Volle Erwerbsminderung Voll erwerbsgemindert ist nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI der Versicherte, dessen Leistungsver- mögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Bei folgenden Krankheiten kann eine Minderung der EF angenommen werden: Fibromyalgie (Rheuma), schwere psychische Erkrankungen, Mul- tiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata), Schlaganfall mit negativer Prognose, Psoriasis, Neurodermitis mit schwerer/schwerster Ausprägung etc. Stand: 07.08.2020 Inhaltsverzeichnis Seite 24 von 24