BAR-ArbeitshilfeRPKStand2010

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

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Kapitel 4                                                                                                    Kapitel 4 Dem dynamischen Verlauf psychischer Störungen entsprechend muss bei der Prognosebeurteilung         Entsprechend dem individuellen Rehabilitationsbedarf des psychisch kranken Menschen (vgl. Kap. 2) wie bei der Rehabilitationsplanung die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass Schwankungen         bedarf es eines flexiblen Systems von rehabilitativen Hilfen, das Angebote enthält zur in der persönlichen Stabilität mit Auswirkungen in den Bereichen Alltagsbewältigung, soziale            F örderung und Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und Befähigung zur Inan- Beziehungsfähigkeit und berufliche Belastbarkeit auftreten können. Das Gutachtenverfahren und              spruchnahme notwendiger Hilfen, die Prognose müssen sich daher auf überschaubare Zeitabschnitte und sowohl realistische Teil- als auch Gesamtziele beziehen und mit dem Fortschreiten des Rehabilitationsprozesses regelmäßig             Förderung und Erprobung alltagspraktischer Fertigkeiten, überprüft und angepasst werden.                                                                         Förderung und Erprobung kommunikativer und sozialer Fertigkeiten,  Belastungserprobung, Es ist im Einzelfall auf Basis der Entwicklung in der Vergangenheit zu prognostizieren und zu ge- wichten, wie sich die Krankheitsdynamik – insbesondere die einzelnen Kontextfaktoren – auf den          Berufsfindung und beruflichen Anpassung, Rehabilitationserfolg und dessen Nachhaltigkeit auswirken werden.                                       Förderung und Erprobung beruflicher Fertigkeiten, „D  Erlangung bzw. zum Erhalt eines Arbeitsplatzes. Nach den Besonderheiten des Einzelfalles sind die jeweils notwendigen Hilfen bedarfsgerecht par- allel bzw. aufeinander aufbauend zu erbringen. Dabei sind jeweils kleinschrittige, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes erreichbare Ziele zugrunde zu legen. Das System der Hilfen ist darüber hinaus flexibel zu gestalten, um bei krankheits- und/oder behinderungsbedingten Schwankungen in der persönlichen Stabilität und Belastbarkeit dem sich er    Stabilisierung im Alltag und bei der Alltagsbe-              verändernden Bedarf an Hilfe und Förderung zu entsprechen. wältigung kommt eine zentrale Bedeutung zu.“                       Die Festlegung der anzustrebenden Rehabilitationsziele erfolgt in Abstimmung mit dem Rehabi- litanden unter Berücksichtigung seines Selbstbildes und seiner Lebensziele, ausgehend von Art und Ausmaß der eingetretenen oder drohenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und Teilhabe sowie der Dauer der Erkrankung und Behinderung. Auch bei mehrjähriger, teilweise jahrzehntelanger Chronifizierung einer psychischen Störung         So ist z. B. bei einem chronisch psychisch kranken Menschen, der über einen längeren Zeitraum mit weitreichenden funktionalen Einschränkungen und sozialen Beeinträchtigungen sind je nach        in einer stationären Einrichtung versorgt oder von Bezugspersonen betreut wurde, langfristig Krankheitsdynamik noch Rehabilitationserfolge möglich. Dies kann der Fall sein, wenn sich z. B.     zunächst die Befähigung zu einer möglichst eigenständigen und von Pflege weitgehend unabhän- die Kontextfaktoren oder die Copingfähigkeit bzw. die Krankheitsdynamik positiv und grundle-        gigen Lebensführung durch rehabilitative Maßnahmen anzustreben. gend verändern. Auf der Erreichung von basalen (Teil-) Zielen mit Hilfe rehabilitativer Leistungen kann später – bei gegebener Rehabilitationsfähigkeit – mit weiteren Teilhabeleistungen aufgebaut    Bei einem erstmals psychisch kranken Menschen, der berufstätig ist und im eigenen Haushalt lebt, werden. Dieser Umstand sollte bei der Abgabe einer prognostischen Einschätzung bezüglich der        werden – je nach Art und Ausmaß drohender oder eingetretener Beeinträchtigungen und Behin- Erreichung von Rehabilitationszielen berücksichtigt werden. Eine individuelle Zielformulierung      derungen – Maßnahmen zum Erhalt der selbstständigen Lebensführung und zum Erhalt bzw. der sollte erfolgen.                                                                                    Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund stehen. Der Stabilisierung im Alltag und bei der Alltagsbewältigung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die z. B. im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation gewonnene Fähigkeit zu weitestgehend eigenverantwortlicher Alltagsgestaltung und -bewältigung bildet die Voraussetzung für die Einlei- tung Erfolg versprechender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für die Bewilligung bestimmter Leistungen, z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung, ist eine spezifische, auf das jeweilige gesetzlich festgeschriebene Ziel ausgerichtete Prognostik erforderlich. Allein die Mög- 50 lichkeit, dass eine Besserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eintreten kann, bein-                                                                                                        51 haltet hier keine ausreichende Bewilligungsgrundlage. So muss z. B. die Erreichung des Rehabili- tationsziels der Rentenversicherung „überwiegend wahrscheinlich“ sein. Ein geringerer Grad von Wahrscheinlichkeit, also die bloße Möglichkeit des Rehabilitationserfolgs, genügt nicht. BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen    BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                      Kapitel 5 5 Hilfen für psychisch kranke Menschen                                                                Zu den zu berücksichtigenden Besonderheiten gehört insbesondere, dass sich chronische psychi- sche Erkrankungen und Behinderungen nicht linear bzw. kontinuierlich im Sinne eines vorgezeich- Das System der Hilfen für psychisch kranke Menschen befindet sich in einem Prozess der fortlau-       neten Schemas, sondern dynamisch und prozesshaft entwickeln (vgl. Kap. 1). Der Verlauf wird fenden Entwicklung. Nach wie vor stehen dabei vor allem der Auf- und Ausbau wohnortnaher              durch das Zusammenwirken und die wechselseitige Beeinflussung von biologischen, psychischen und ambulanter Hilfen im Vordergrund, um die Einbindung des sozialen Umfeldes in die Ver-             und sozialen Faktoren geprägt und erfordert ein mehrdimensionales Behandlungs- und Rehabi- sorgung zu ermöglichen und für den psychisch kranken Menschen den Verbleib im gewohnten               litationskonzept entsprechend dem im Einzelfall bestehenden Hilfebedarf (vgl. Kap. 2.2 und 4). Lebensfeld sicherzustellen.                                                                           Dabei sind bezüglich der Organisation und Ausgestaltung von Hilfen für psychisch kranke Men- schen folgende Leitlinien und Prinzipien handlungsleitend: Bei den bestehenden Einrichtungen und Diensten zur Behandlung und Rehabilitation psychisch kranker Menschen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:                                      Gemeindeintegrierte Hilfen  D  er überwiegende Teil der Angebote bietet ein breit gefächertes Spektrum von Hilfen an.        Um die sozialen Bindungen der psychisch kranken Menschen zu erhalten und die Integration im Dementsprechend bestehen Überlappungen zwischen den Aufgabenbereichen einzelner                gewohnten Lebensumfeld zu fördern, ist ein wohnortnahes Angebot an Leistungen zur medizini- Einrichtungen und Dienste, die regional unterschiedlich ausgeprägt sind.                       schen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft erforderlich.  D  ie Hilfeangebote sind hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung und personellen Ausstattung in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedlich strukturiert. Auch bei gleicher Die rehabilitativen Angebote sind auf regionaler Ebene – im Rahmen gemeindepsychiatrischer Bezeichnung der einzelnen Dienste und Einrichtungen werden historisch bedingt unter- Verbundsysteme – so aufeinander abzustimmen, dass sie je nach dem individuellen Bedarf ein- schiedliche Leistungen angeboten. zeln, in Kombination oder nacheinander in unterschiedlicher Reihenfolge in Anspruch genommen werden können. Die Vorstellung der Hilfen berücksichtigt die Vielfalt und stellt die jeweils zentralen Aufgabenstel- lungen und Zielsetzungen heraus.  Koordination und Zugänglichkeit der Angebote Voraussetzung für eine effektive und effiziente Versorgung psychisch kranker Menschen bildet auf      Die einzelnen Maßnahmen und Angebote der Rehabilitation müssen durch eine enge Kooperation regionaler Ebene das Vorhandensein der für ein gemeindepsychiatrisches Hilfesystem notwendi-          der beteiligten Einrichtungen und Dienste einschließlich der niedergelassenen Ärzte auf regiona- gen Angebote (Verfügbarkeit der Hilfefunktionen). Darüber hinaus ist die Kenntnis des differen-       ler Ebene sowie für jeden Einzelfall abgestimmt und sinnvoll koordiniert sein. Dabei ist psychisch zierten Systems und seiner Bestandteile einschließlich der jeweiligen Zuständigkeiten innerhalb       kranken Menschen entsprechend den individuellen Anspruchsvoraussetzungen und ihrem Bedarf der Region notwendig. Diesem Ziel dienen eine enge Kooperation der beteiligten Träger und             an Förderung und Hilfe der einfache Zugang zu entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Organisationen und die Koordination der Hilfen innerhalb der Region. Hierdurch werden die Auf- gaben unterschiedlicher Institutionen konkretisiert, aufeinander abgestimmt und in die regionale       Flexible, am individuellen Bedarf orientierte Hilfen Gesamtversorgung im Sinne eines gemeindepsychiatrischen Verbundes integriert.                         Aufgrund der Komplexität der Störungen und der behinderungsbedingten Schwankungen in der persönlichen Stabilität und dem Leistungsvermögen muss die Rehabilitation schrittweise geplant, Dem Aufbau gemeindepsychiatrischer Verbundsysteme kommt insbesondere für den Personenkreis            durchgeführt und die Prognose entsprechend fortgeschrieben werden. Dabei müssen Rehabili- der chronisch psychisch kranken Menschen große Bedeutung zu. Der zum Teil komplexe Bedarf             tationsplanung und -verlauf zielgerichtet und für den Rehabilitanden, für die Mitarbeiter in den an rehabilitativen und nachgehenden Hilfen in den verschiedenen Lebensbereichen erfordert ein         Einrichtungen und die Leistungsträger überschaubar bleiben. abgestimmtes und integriertes Angebot. In den einzelnen Rehabilitationsabschnitten muss eine Anpassung an einen sich erhöhenden Neben der Kooperation auf der institutionellen Ebene ist mit Menschen, die infolge der psychi-        oder verringernden Bedarf an Förderung und Hilfe möglich sein, ohne dass der psychisch kranke schen Störung einen komplexen Bedarf an Hilfe haben, jeweils im Einzelfall ein Behandlungs-           Mensch aus seinem sozialen Bezugssystem, zu dem auch die jeweiligen Mitarbeiter von Diensten bzw. Rehabilitationsplan zu erarbeiten, der eine zentrale Grundlage für eine personenbezogene         und Einrichtungen gehören, ausgegliedert wird. (einrichtungs- und ggf. leistungsträgerübergreifende), am individuellen Bedarf orientierte Erbrin- gung von Hilfen beinhaltet.                                                                            Kontinuität 5.1 O   rganisation und Ausgestaltung der Rehabilitation für psychisch kranke                        Bei der Rehabilitation psychisch kranker Menschen kommt der personellen Kontinuität bei der Menschen                                                                                       therapeutisch notwendigen Beratung und Betreuung sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zentrale Bedeutung zu. Es wäre daher wünschenswert, dass unter den für einen Sowohl das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) wie auch           Rehabilitanden zuständigen Fachkräften eine therapeutische Bezugsperson (und eine Vertretung) 52 das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)                                                                                                            53 benannt wird. Aufgabe dieser therapeutischen Bezugsperson ist, im kontinuierlichen persönlichen enthalten die Handlungsnorm, wonach den besonderen Belangen psychisch kranker Menschen                Kontakt den betroffenen Menschen zu begleiten und die Durchführung des Rehabilitationspro- Rechnung zu tragen ist.                                                                               gramms in Anpassung an die Entwicklung des psychisch kranken Menschen und seiner sozialen Situation zu koordinieren. BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen      BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                   Kapitel 5 Insbesondere bei längerfristig verlaufenden psychischen Störungen ist darauf zu achten, dass       Die wirksamsten Faktoren in Rehabilitationsprogrammen und damit Eckpfeiler eines rehabilitati- z. B. bereits während der Krankenhausbehandlung der Wechsel von stationären zu ambulanten          onsfördernden Milieus sind: Angeboten sorgfältig vorbereitet wird und frühzeitig der Kontakt zu weitergehenden Hilfen aufge-  partnerschaftliche Einbeziehung des Rehabilitanden, nommen und aufgebaut werden kann.  Einbeziehung der Familienangehörigen und anderer Bezugspersonen,  Realitätsnähe und Bezug zum Lebensumfeld                                                            Förderung angemessen positiver Erwartungen, Zu den wesentlichen Zielen gehört die Erhaltung oder die Eingliederung in möglichst normale           strukturierte Aktivitäten mit schrittweiser Übertragung von Verantwortung, Lebensverhältnisse. Die Lebensbedingungen während rehabilitativer Maßnahmen müssen daher  aktions- statt erklärungszentrierte Behandlung, soweit wie möglich an der Lebenswirklichkeit orientiert sein. Dementsprechend hat die Erbringung von Hilfeleistungen im gewohnten sozialräumlichen Umfeld – und je nach Erfordernissen auch im           organisierte, strukturierte Programme, die Überforderung ebenso vermeiden wie Unter- Lebensumfeld – des Rehabilitanden (z. B. in der Wohnung, dem Wohnumfeld, am Arbeitsplatz)          		 forderung, Vorrang vor der Aufnahme in die besondere Lebenswelt einer stationären Einrichtung.                   Schwerpunktsetzung auf konkrete Fertigkeiten in z. B. Haushalt, Beruf, Je größer der Unterschied zwischen den Bedingungen während der Leistungen zur Rehabilitation          Schaffung von Kontakten in der Gemeinschaft, und Teilhabe und dem „normalen Leben“ ist, umso größer ist die Gefahr, dass die durch die Leis-       stützende Begleitung. tungen erzielten Erfolge nicht in das normale Leben übertragen werden können.  Multidisziplinäres Team  Einbeziehung des sozialen Umfeldes Die Rehabilitation und Behandlung der psychischen Störungen muss sich mit den körperlichen, Ein wohnortnahes Angebot an rehabilitativen Hilfen ist zugleich auch eine Voraussetzung, um        psychischen und sozialen Faktoren der Erkrankung und Behinderung auseinandersetzen. Diesen Ressourcen im sozialen Umfeld zu mobilisieren und ggf. bestehende Belastungen nach Möglich-        komplexen Zusammenhängen wird durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit Rechnung getra- keit zu vermindern. Einzubeziehen sind nach den Besonderheiten des Einzelfalles z. B.              gen, in der insbesondere somatische, milieu- und soziotherapeutische sowie psychotherapeutische  Familienangehörige und andere Bezugspersonen,                                                 Vorgehens- und Verfahrensweisen von Bedeutung sind.  Nachbarn oder Vermieter,                                                                      Die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Rehabilitation können unter anderem erbracht  Vorgesetzte und Kollegen.                                                                     werden von  F  achärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Psychosomatik und Psycho- Die hierbei zu berücksichtigenden Aspekte und die Bedeutung der Einbeziehung von Bezugsper-               therapie und Fachärzten für Psychiatrie, sonen sind in Kapitel 1.3.3 dargestellt.  ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Unter bestimmten Umständen kann jedoch auch die vorübergehende Distanzierung von einem                Psychologen, belastenden Umfeld zum Gelingen der Rehabilitation beitragen.                                         Pädagogen,  Rehabilitationsförderndes Milieu                                                                    Sozialarbeitern/Sozialpädagogen, In der rehabilitativen und therapeutischen Arbeit mit psychisch kranken Menschen kann bei der         Gesundheits- und Krankenpflegern, Gestaltung des Umgangs und der Hilfen von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass alle Ein-            Ergotherapeuten, flüsse und Bedingungen als günstig anzusehen sind, die auch einen nicht behinderten Menschen          Physiotherapeuten/Bewegungstherapeuten, in seiner sozialen Entwicklung fördern und stabilisieren. Aufgrund ihrer Sensibilität und Verletz- lichkeit benötigen psychisch kranke Menschen in besonderem Maße ein Milieu, das von Verständ-         Fachkräften für berufsfördernde Maßnahmen. nis und Respekt geprägt ist. Die Verwirklichung der multidisziplinären Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer ganzheitlichen Aufgrund ihrer häufig gestörten Beziehung zu sich und ihrer sozialen Umgebung – mit der Folge,     Wahrnehmung des betroffenen Menschen wie auch der angemessenen Nutzung der Behand- beim Aufbau tragfähiger Beziehungen beeinträchtigt zu sein und sich nicht auf sich selbst ver-     lungs- und Betreuungsmöglichkeiten erfordert bei der Rehabilitation psychisch kranker Menschen lassen zu können – benötigen psychisch kranke Menschen eine Umgebung, in der sie Sicherheit        besondere Anstrengungen. erfahren können. Hierzu gehören neben Verlässlichkeit und Kontinuität sowie Klarheit und Ein- 54                                                                                                    Dem Arzt kommt in der Rehabilitation für psychisch kranke Menschen eine Schlüsselfunktion zu.    55 deutigkeit im Kontakt auch übersichtliche und klare Strukturen aller institutionellen, räumlichen, personellen und finanziellen Verhältnisse. Zu einem optimalen rehabilitativen Milieu gehören des   Er führt die medizinische Versorgung einschließlich der medikamentösen Therapie durch und ist Weiteren Beweglichkeit und Offenheit, um sich dem veränderten Hilfebedarf bei eintretenden         insbesondere für die Einleitung, die Klärung des Umfangs und die Beendigung von notwendigen Besserungen ebenso wie bei Verschlechterungen anpassen zu können.                                  Leistungen zur Behandlung und Rehabilitation verantwortlich. BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen   BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                      Kapitel 5 Für die Diagnostik, insbesondere die qualitativ und quantitativ möglichst genaue Erfassung von       Mit den Gemeinsamen Servicestellen sollen Probleme der Zuständigkeitsklärung vermieden vorhandenen Fähigkeiten wie auch der Funktionsstörung und die Fortschreibung der Rehabilitati-       werden. Die Gemeinsamen Servicestellen klären daher das Anliegen des Ratsuchenden, nehmen onsprognose ist die Zusammenarbeit des Arztes mit den anderen Mitgliedern des therapeutischen        Rehabilitationsanträge auf und ermitteln den zuständigen Rehabilitationsträger. Wenn notwendig, Teams unerlässlich. Die multidisziplinäre Zusammenarbeit erfordert ein abgestimmtes Vorgehen         wird auch der weitere Kontakt zum zuständigen Rehabilitationsträger hergestellt und der Antrag aller Berufsgruppen des Rehabilitationsteams. Diese umfasst insbesondere die                         weitergeleitet. Auch in laufenden Rehabilitationsverfahren kann sich der Ratsuchende erneut an  Sicherstellung der dem Bedarf des Einzelfalles entsprechenden Hilfen und Förderung,             die Gemeinsame Servicestelle wenden.  Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und Selbsthilfeorientierung,                        Die Gemeinsamen Servicestellen unterstützen den betroffenen Menschen also von der Antragstel-  Einbeziehung der Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes.                                      lung bis zum Abschluss des Verfahrens. 5.1.1 Sozialpsychiatrische Dienste                                                                   Als Anlaufstelle erfüllt die Gemeinsame Servicestelle nach §§ 22, 84 SGB IX umfassende Bera- tungs- und Unterstützungsaufgaben, insbesondere: Sozialpsychiatrische Dienste erfüllen einerseits Aufgaben in der Versorgung und Betreuung psy- chisch kranker Menschen und nehmen andererseits in der Regel koordinierende Funktionen im               d  ie Information (z. B. über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger System psychiatrischer Hilfen wahr.                                                                         einschließlich deren Inhalt und Ablauf, Klärung der Zuständigkeit),    die Klärung des Rehabilitationsbedarfs (z. B. Hilfe bei der Klärung des Teilhabe-/Rehabili- Zu der Koordinationsfunktion gehören u. a. die Beratung anderer Dienste und der niedergelasse-              tationsbedarfs, Antragstellung und -weiterleitung), nen Ärzte im Einzugsgebiet und zum Teil die Organisation bzw. Geschäftsführung der regionalen    die Beratung (über besondere Hilfen im Arbeitsleben/bei Verwaltungsabläufen, bei der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Inanspruchnahme von Leistungen, Hinwirken auf Entscheidungen), Die zentralen Aufgaben in der patientenbezogenen Arbeit liegen in der Erbringung vorsorgen-               die unterstützende Begleitung und Koordination (z. B. Vorbereitung der Entscheidung, der und nachgehender Hilfen, auch durch Hausbesuche, sowie in der Krisenintervention. Ein                   Koordinierung und Vermittlung, Information des zuständigen Rehabilitationsträgers), Schwerpunkt ist die Kontaktaufnahme mit behandlungsbedürftigen Personen, die aus mangelnder             beim Persönlichen Budget, Eigeninitiative bzw. eingeschränktem Hilfesuchvermögen nicht die erforderlichen psychiatrischen Hilfen von sich aus in Anspruch nehmen können. Diese Kontakte dienen dem Ziel, die betroffenen          beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Menschen an geeignete Einrichtungen und Dienste zu vermitteln und – sofern erforderlich – eine begleitende Hilfe durch eigene Mitarbeiter sicherzustellen.                                          Bei Bedarf können zur Beratung weitere Sachverständige (z. B. Ärzte, Sozialarbeiter) hinzugezo- gen werden. Mit Einverständnis des betroffenen Menschen können Vertreter z. B. von Behinder- In den meisten Bundesländern sind Sozialpsychiatrische Dienste Bestandteil des öffentlichen          tenverbänden, Selbsthilfegruppen, Interessenvertretungen behinderter Frauen an den Beratungen Gesundheitswesens und organisatorisch an die kommunalen bzw. staatlichen Gesundheitsämter            beteiligt werden. angegliedert. Sie nehmen hier in der Regel auch hoheitliche Aufgaben (Beteiligung am Unter- bringungsverfahren) nach den Landesgesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch            Weitere Informationen zu den Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen und den Leistungen Kranke (PsychKG) bzw. den Unterbringungsgesetzen der Länder wahr.                                    der verschiedenen Sozialleistungsträger sind in dem von der BAR erarbeiteten „Handbuch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation“ und in der Sozialpsychiatrische Dienste verfügen in der Regel über ein multidisziplinäres Team (Facharzt,       Rahmenvereinbarung „Gemeinsame Servicestellen“ zu finden.                                         22 Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegefach- kraft, zum Teil Psychologen). Die personelle Ausstattung ist teilweise von Region zu Region unter-   5.1.3 Persönliches Budget schiedlich.                                                                                          Mit dem Persönlichen Budget wird behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestal- 5.1.2 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation                                                   tung zu decken. Seit 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Entsprechend dem SGB IX unterhalten die Rehabilitationsträger Gemeinsame Servicestellen für          Rechtsanspruch. Das Persönliche Budget ist ein Angebot für alle Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation. Diese erbringen eine umfassende, qualifizierte, individuelle, neutrale aber verbind- von dem niemand aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfanges liche Beratung und Unterstützung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe.                         der benötigten Leistungen (zur Teilhabe) ausgegrenzt wird. Es bietet die Möglichkeit, die Leistun- gen ganz am individuellen Bedarf auszurichten und die Wunsch- und Wahlrechte potentieller Für jeden Landkreis/jede kreisfreie Stadt besteht mindestens eine Gemeinsame Servicestelle. Das      Budgetnehmer umfassend zu berücksichtigen. 56 tatsächliche Angebot ist in den Regionen unterschiedlich entwickelt. Ein aktuelles Verzeichnis aller                                                                                                      57 Gemeinsamen Servicestellen befindet sich im Internet.21                                              Ein Persönliches Budget nach § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX setzt einen Anspruch auf Teilhabeleistun- gen bzw. andere budgetfähige Sozialleistungen voraus. Der behinderte Mensch hat die Möglichkeit 21 www.reha-servicestellen.de                                                                        22 www.bar-frankfurt.de oder für das Handbuch: Thieme Verlag, 2. Auflage, Stuttgart/New York 2009 BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen     BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                                                                                             Kapitel 5 und das Recht, diese Leistungsansprüche in Form von Geldleistungen (ggf. auch Gutscheinen) als                                                                            5.2 Krankenbehandlung Alternative zu Sachleistungen zu verwirklichen. Wie vor jeder Leistungsbewilligung ist auch vor der Bewilligung eines Persönlichen Budgets vom Kostenträger u. a. zu prüfen, ob der Antragsteller                                                                         5.2.1 Hausärzte einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung hat. Dieser besteht, wenn der Antragsteller die Vor-                                                                          Hausärzte, z. B. niedergelassene praktische Ärzte sind vielfach eine erste Anlaufstelle für psy- aussetzungen für die Leistungsbewilligung, die sich aus den Vorschriften des jeweiligen Leistungs-                                                                        chisch kranke Menschen. Bei leichteren vorübergehenden psychischen Beeinträchtigungen können gesetzes ergeben, erfüllt. Das Persönliche Budget ist also keine neue Leistung, sondern eine neue                                                                         sie vielfach selbst den Patienten beraten und behandeln. Bei Bedarf sollte der niedergelassene Form der Leistungserbringung. Als Budgetnehmer erhält der behinderte Mensch die ihm bewilligten                                                                           Arzt den Patienten an einen geeigneten niedergelassenen Facharzt überweisen. Leistungen als Geldbetrag und kann damit auf Grundlage der Zielvereinbarung selbst darüber ent- scheiden, wann, wo, wie und durch wen er seine der Leistung zu Grunde liegenden Bedarfe deckt                                                                             5.2.2 Niedergelassene Fachärzte für psychische Erkrankungen und wie und wodurch die vereinbarten Ziele erreicht werden. Damit soll für behinderte Menschen die Grundlage dafür geschaffen werden, im stärkeren Maße ein möglichst selbstbestimmtes und                                                                               Aufgabe der niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für selbstständiges Leben in eigener Verantwortung zu führen. Dies gilt auch bei einer Vertretung durch                                                                       Psychosomatik und Psychotherapie, der Fachärzte der Psychiatrie ist die ambulante Behandlung einen rechtlichen Betreuer oder einen Erziehungsberechtigten. Dabei ist zu beachten, dass psy-                                                                            psychisch kranker Menschen. Sie umfasst insbesondere: chisch kranke Menschen mit der eigenständigen Nutzung des Persönlichen Budgets krankheitsbe-                                                                                 Diagnostik, dingt überfordert sein können und der besonderen Beratung und Unterstützung bedürfen.  Beratung auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen, Anträge auf Ausführung von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets kann die Antrag                                                                                     Einzel- und Gruppengespräche, stellende Person bei allen Leistungsträgern oder den Gemeinsamen Servicestellen schriftlich oder                                                                             Pharmakotherapie, durch sonstige Willenserklärung stellen.  Psychotherapie, An der Ausführung eines persönlichen Budgets sind abhängig von individuell festgestellten Bedarfen                                                                           Notfallbehandlung und Krisenintervention, die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfall-                                                                            Verordnung von Ergotherapie, ambulanter Soziotherapie, häuslicher Krankenpflege, versicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge, die Träger der öffentlichen                                                                          Mitwirkung bei der Erstellung eines Teilhabeplans. Jugendhilfe, die Träger der Sozialhilfe, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Einige Ärzte arbeiten bei Bedarf zusätzlich mit spezifischen Fachkräften (z. B. für Gesundheits- Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, handelt es sich um ein trägerübergreifendes Persönliches                                                                          und Krankenpflege, Soziotherapie) zusammen. Budget, welches als Komplexleistung und „wie aus einer Hand“ erbracht wird. Mit dem im We- sentlichen in der Budgetverordnung verankerten Verfahren wird ein Rehabilitationsträger zum                                                                               5.2.3 Niedergelassene Psychotherapeuten Beauftragten, der dem Budgetnehmer als Ansprechpartner in allen Fragen zu seinem Persönlichen                                                                             Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Psychotherapie zu den Leistungen, Budget zur Verfügung steht, alle daran beteiligten Leistungen koordiniert und im Auftrag der be-                                                                          die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden. Voraussetzung für die Erbrin- teiligten Leistungsträger handelt.                                                                                                                                        gung ist, dass eine Weiterbildung in einem zugelassenen Psychotherapieverfahren erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen worden ist. Zugelassen für die Richtlinien-Psychotherapie Erwachse- Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig. Dies gilt für alle                                                                          ner sind ausschließlich entsprechend fortgebildete Ärzte und Psychologen. in § 5 SGB IX genannten Leistungsgruppen und damit für  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,                                                                                                                          Die Qualität der Richtlinien-Psychotherapie ist umfassend geregelt. Näheres zur Indikation, Zielsetzung und Durchführung sowie den zugelassenen Behandlungsverfahren einer psychothera-  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, peutischen Behandlung ist in den „Psychotherapie-Richtlinien“ sowie der „Vereinbarung über die  Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.                                                                                                                 Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung“ geregelt.                     24 Neben den Leistungen zur Teilhabe sind nach § 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX auch die weiteren erfor-                                                                            5.2.4 Krankenhäuser zur Behandlung psychisch kranker Menschen derlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfall- Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zur Behandlung psychisch versicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe budgetfähig, wenn kranker Menschen verfügen über ein breites Spektrum an stationären, teilstationären und ambu- sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen lanten Behandlungsmöglichkeiten. oder durch Gutscheine erbracht werden können. 58                                                                                                                                                                                                                                                                               59 Die Behandlung ist jeweils personenbezogen durch entsprechende individuelle Behandlungsplä- Die Leistungen, die als Persönliches Budget erbracht werden, können zwischen den Leistungsträ- ne umzusetzen. Die Krankenhausbehandlung psychisch kranker Menschen umfasst neben der gern variieren. Beispielhafte Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets können den Hand- lungsempfehlungen entnommen werden.                                23 24 www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20 23 BAR – Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“ vom 1. April 2009 unter www.bar-frankfurt.de BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen                                                                          BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                        Kapitel 5 medizinischen Grundversorgung und der Pharmakotherapie auch Psychotherapie, Arbeits- und            5.2.5 Soziotherapie-Leistungserbringer Beschäftigungstherapie, sozio- und milieutherapeutische Angebote sowie Bewegungstherapie. Bei den Leistungserbringern von ambulanter Soziotherapie (vgl. Kap. 6.2.1) handelt es sich um Die Kliniken verfügen über multidisziplinäre Teams mit Fachärzten, (Fach-) Gesundheits- und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen oder (Fach-) Gesundheits- und Krankenpflegekräfte für Psychi- Krankenpflegekräften, Psychologen, Ergotherapeuten, Bewegungstherapeuten, atrie, die diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben, hierüber einen Vertrag mit den Krankenkassen Physiotherapeuten/Krankengymnasten und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen. bzw. deren Landesverbänden abgeschlossen haben und in ein gemeindepsychiatrisches Verbund- system oder vergleichbare Versorgungsstrukturen eingebunden sind.                               25  Tagesklinische Behandlung Tagesklinische (teilstationäre) Behandlung erfüllt eine Brückenfunktion zwischen stationärer und    5.2.6 Ergotherapeuten ambulanter Behandlung. Die Behandlung kommt für Patienten in Betracht an Stelle oder nach Ergotherapie gehört zu den therapeutischen Dienstleistungen, die unter die Heilmittel fallen. Diese stationärer Behandlung, wenn Leistung für psychisch kranke Menschen kann auch ambulant durch niedergelassene Ergothera-  durch stationäre Behandlung eine gewisse Stabilisierung eingetreten ist,                       peuten erbracht werden (vgl. Kap. 6.2.1).  e in Aufenthalt während der Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende in häuslicher Umgebung möglich, aber                                                                       5.2.7 Pflegedienste  eine ambulante Behandlung nicht oder noch nicht ausreichend ist.                               Ambulante Pflegeeinrichtungen (z. B. Sozialstation, Hauskrankenpflege, Zentrum für pflegerische Dienste) erbringen ambulante Leistungen im Bereich der häuslichen Kranken-, Haus-, Familien- Die tagesklinische Behandlung dient der (weitergehenden) psychischen Stabilisierung, der Be-        und Altenpflege. Sie verfügen über ein breitgefächertes Leistungsangebot, in der Regel mit den lastungserprobung, der Förderung sozialer Fertigkeiten im Alltag und in der Arbeitswelt und der     Bereichen: Befähigung zur Krankheitsbewältigung. Der Aufenthalt der Patienten in der häuslichen Umgebung           h äusliche Krankenpflege (gem. § 37 SGB V, vgl. Kap. 6.2.1) als Leistung der Krankenbe- während der Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende wird diagnostisch und therapeu-                    handlung, tisch genutzt, ebenso wie ggf. ein betriebliches Praktikum oder die stufenweise Wiedereingliede-  Hilfe zur Pflege nach SGB XI, rung am eigenen Arbeitsplatz als (stundenweise) ausgelagerte Arbeitstherapie.  Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Einige Kliniken bieten Ergotherapie auch in teilstationärer bzw. ambulanter Form an. Dieses An- gebot wendet sich an Patienten, die nach einer Krankenhausbehandlung spezifische Förderung im       In einigen Bundesländern bzw. Regionen verfügen die Dienste zur häuslichen Krankenpflege über Bereich der Belastungserprobung benötigen.                                                          psychiatrisch qualifiziertes Personal und bieten insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten sowie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung vor allem bei Der tägliche Wechsel zwischen Therapie und Alltag ist in besonderem Maße geeignet, die Über-        chronisch psychisch kranken Menschen Hilfen in der häuslichen Umgebung an (vgl. Kap. 6.2.1). tragung der Therapiefortschritte in das eigene Leben des Patienten und seine Verantwortung praktisch zu realisieren.                                                                           5.3 M   edizinische Rehabilitation in psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitationseinrichtungen  Psychiatrische Institutsambulanzen                                                                Die medizinische Rehabilitation psychisch kranker Menschen erfolgt in psychosomatisch und psy- Institutsambulanzen (§ 118 SGB V) sind an psychiatrische Krankenhäuser sowie an Allgemein-          chotherapeutisch ausgerichteten Rehabilitationseinrichtungen und in Rehabilitationseinrichtungen krankenhäuser mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regio-   für psychisch kranke und behinderte Menschen (vgl. Kap. 5.4). naler Versorgungsverpflichtung angegliedert. Ihr vorrangiges Ziel besteht in der Vermeidung von Krankenhausaufenthalten und der Verkürzung der Krankenhausverweildauer. Sie zeichnen sich           Psychosomatisch und psychotherapeutisch ausgerichtete Rehabilitationseinrichtungen wenden durch die multidisziplinäre Zusammensetzung des Mitarbeiterteams (z. B. Facharzt, Psychologi-       sich mit ihren Konzepten vorrangig an einen Personenkreis mit affektiven Störungen, Angst- und scher Psychotherapeut, Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, (Fach-) Gesundheits- und Krankenpflege-       Zwangsstörungen, somatoformen Störungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie An- kraft) aus.                                                                                         passungsstörungen im Rahmen kritischer Lebensereignisse. Für Gruppen von Rehabilitanden mit solchen psychischen Störungen, für deren Behandlung sehr spezifische Anforderungen hinsichtlich Schwerpunktmäßig bieten sie – insbesondere im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung –             Rehabilitationskonzept, Behandlungssetting und therapeutische Kompetenz erfüllt sein müssen chronisch psychisch kranken Menschen, die vom niedergelassenen Facharzt im Hinblick auf den         (z. B. Essstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Schizophrenie) existieren Spezialisie- komplexen Behandlungsbedarf nicht ausreichend versorgt werden können, die erforderliche vor-        rungen in bestimmten Rehabilitationseinrichtungen. sorgende, beratende, intervenierende und nachgehende Hilfe an, die auch Hausbesuche umfasst. 60                                                                                                     Auf der Basis eines integrativen, biopsychosozialen, multidisziplinären Rehabilitationsansatzes     61 Wenn die therapeutische Kontinuität für den Erfolg der ambulanten Behandlung durch die Insti-       liegt der Behandlungsschwerpunkt in den psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitations- tutsambulanz wichtig ist, kann diese auch integriert von der Station bzw. Tagesklinik aus erfolgen, einrichtungen vor allem im verbalen und interaktiven Bereich. Ergänzend kommen u. a. übende, in der der Patient eine therapeutische Beziehung aufgebaut hat. 25 www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20 BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen    BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                                                      Kapitel 5 aktivitätsfördernde und kreativtherapeutische Module zum Einsatz. Therapeutische Interventionen                                   5.5 Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen vorwiegend in offener oder geschlossener Gruppenform. Die Rehabilitationsleistung kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden dann erbracht, wenn die Aussichten beruflich je nach individuellem Bedarf ganztags ambulant oder stationär durchgeführt werden, die Nach- 26 tätig zu werden oder zu bleiben, infolge einer eingetretenen oder drohenden Behinderung nicht haltigkeit kann durch eine anschließende Leistung zur Rehabilitationsnachsorge unterstützt werden. nur vorübergehend wesentlich gemindert und deshalb besondere Hilfen erforderlich sind. Die zahlreichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben reichen z. B. von der behinderungsgerechten 5.4 R   ehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen Ausstattung des Arbeitsplatzes bis zu umfassenden Weiterbildungsmaßnahmen. Die Leistungen (RPK) zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vor allem darauf ausgerichtet, den betroffenen Menschen mög- Die Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen ist eine möglichst                                    lichst dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. gemeindenahe Einrichtung für Menschen, die umfassende Hilfen und Förderung in den Bereichen der medizinischen Rehabilitation und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.                                       Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in Betrieben, durch Bildungsträger, durch Ein- richtungen der beruflichen Rehabilitation (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, berufliche Mit der RPK wurde ein Einrichtungstypus geschaffen, der insbesondere schwerer psychisch be- 27 Trainingszentren und andere vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation), durch einträchtigten Menschen die Möglichkeit einer integrierten medizinisch-beruflichen Rehabilitation                                 Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (RPK-Einrichtungen) sowie durch Werk- eröffnet. Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben                                 stätten für behinderte Menschen erbracht werden. Maßnahmen in Einrichtungen der beruflichen werden unter einem organisatorischen Dach und aus einem Guss im Rahmen einer integrierten                                         Rehabilitation werden nur gefördert, wenn Art und Schwere der Behinderung oder die Sicherung Komplexleistung möglichst im Kontext und unter Einbeziehung regionaler Versorgungsstrukturen                                      des Rehabilitationserfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. und Ressourcen erbracht (vgl. Kap. 3.1 und 3.3). RPKs sind kleine Einrichtungen mit enger regio- naler Vernetzung.                                                                                                                 5.5.1 Berufliche Trainingszentren (BTZ) Berufliche Trainingszentren sind regionale Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Ar- 29 In einer RPK werden vorrangig Personen mit den Diagnosen Schizophrenie, schizotype und beitsleben. Sie dienen in erster Linie dem Wiedereinstieg von Erwachsenen mit einer psychischen wahnhafte Störungen, affektive Störungen und schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Störung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies geschieht über rehabilitiert.  die Abklärung vorhandener Kompetenzen, Die RPK-Empfehlungsvereinbarung legt neben Diagnosestellung und Rehabilitationszielen 28  die Wiederauffrischung früherer beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen, ausführlich die personellen und strukturellen Anforderungen an eine RPK dar, regelt die Zustän- digkeiten der beteiligten Rehabilitationsträger und beschreibt die Verfahren bei Leistungen zur                                       die Erarbeitung beruflicher Anpassungen und, wenn notwendig, medizinischen Rehabilitation sowie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine wesentliche                                      den Erwerb von Teilqualifikationen. Weiterentwicklung bezieht sich auf die Möglichkeiten, Leistungen mittlerweile sowohl in ganztägig ambulanter als auch stationärer Form bedarfsgerecht erbringen und damit flexibel auf die beson-                                   Neben dieser Hauptaufgabe für den Personenkreis, der in der Regel über eine abgeschlossene deren Bedürfnisse psychisch kranker Menschen in ihrem Lebensumfeld eingehen zu können.                                            Ausbildung bzw. Berufserfahrung verfügt, wird in geringerem Umfang an manchen Orten  Berufsfindung durchgeführt oder Die Anforderungen an die ärztliche Leitung sind in der RPK-Empfehlungsvereinbarung geregelt. Danach ist der ärztliche Leiter für die Umsetzung des umfassenden Rehabilitationskonzepts im                                          Vorbereitung auf Umschulung oder Ausbildung angeboten. Rahmen der Vorgaben der Leistungsträger bezogen auf den einzelnen Rehabilitanden verantwort- lich. In einem multidisziplinär zusammengesetzten Rehabilitationsteam arbeiten Ärzte, Psycholo-                                   Die Einrichtungen verfügen über Berufsfachkräfte sowie Pädagogen, Ergotherapeuten und Mit- gen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Gesundheits- und                                         arbeiter aus dem psychosozialen Bereich (Psychologen, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen), die Krankenpflegekräfte und Fachkräfte für die berufliche Rehabilitation zusammen.                                                    in einem multidisziplinären Team arbeiten und den behinderten Menschen bis zur Integration in eine Arbeitsstelle und Übergabe an Integrationsfachdienste begleiten. Als regionale Einrichtun- Ziel der RPK ist es, die Fähigkeiten des psychisch kranken Menschen zur Wiedereingliederung                                       gen kooperieren sie eng mit den vorbehandelnden klinisch-medizinischen und den begleitenden durch Aktivierung, körperliche und psychische Stabilisierung, Training der Fähigkeiten zur selbst-                                gemeindepsychiatrischen Hilfeangeboten. ständigen Lebensführung sowie Heilung, Besserung und Verhütung der Verschlimmerung von Krankheit zu erreichen. Außerdem werden – soweit erforderlich – durch Abklärung von berufli-                                      Berufliche Trainingszentren sind bestrebt, die betriebliche Realität nachzubilden und nutzen be- cher Eignung und Neigung sowie Hinführung zu beruflichen Maßnahmen die Voraussetzungen für                                        triebliche Praktika als integralen Bestandteil des Trainings. eine möglichst weitgehende und dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeits- markt – auch in Integrationsprojekten – oder in Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen.                                   5.5.2 Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke (BBW, BFW) 62                                                                                                                                                                                                                                     63 Berufsbildungswerke sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie dienen der erstmaligen 30 26 Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen unter www.bar-frankfurt.de 27 Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen unter www.bagrpk.de                                        29 Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren (BAG BTZ) unter www.bag-btz.de 28 RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29. September 2005 unter www.bar-frankfurt.de                                                  30 Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) unter www.bagbbw.de BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen                                  BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                     Kapitel 5 Berufsausbildung vornehmlich junger behinderter Menschen, die nur in einer auf ihre Behinde-        Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungs- rungsart und deren Auswirkungen ausgerichteten Ausbildungsorganisation zu einem Abschluss           bedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermögli- nach dem Berufsbildungsgesetz gelangen. Die kontinuierliche ausbildungsbegleitende Betreuung        chen und zu erhalten. erfolgt durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und andere Fachkräfte der Rehabilitation. Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung Berufsförderungswerke sind überregionale und überbetriebliche Rehabilitationseinrichtungen. Sie 31 behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des dienen in erster Linie der beruflichen Weiterbildung (z. B. Qualifizierungs- und Umschulungsmaß-    allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integ- nahmen) behinderter Erwachsener, die nicht durch betriebliche oder allgemeine Leistungen für nicht- ration des behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. behinderte Menschen weitergebildet werden können. Die Einrichtungen verfügen neben den Ausbil-      Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizie- dungsstätten über begleitende medizinische, psychologische und soziale Dienste und ermöglichen      ren“. Die Qualifikation erfolgt direkt am Arbeitsplatz. somit notwendige begleitende Hilfen und bieten darüber hinaus Freizeit- und Sportmöglichkeiten. Die Maßnahmen sind in der Regel gegenüber der üblichen Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt.     Diese Form der Beschäftigung ist eine neue Möglichkeit, insbesondere Schulabgängern aus För- derschulen eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. Dabei geht es vorrangig Berufsförderungswerke haben ihre Angebote inzwischen flexibilisiert und ergänzt um Verfahren        um Personen, für die eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung wegen Art oder zum Reha-Assessment, spezielle Reha-Vorbereitungslehrgänge für Menschen mit einer psychi-           Schwere ihrer Behinderung nicht in Betracht kommt, bei denen aber gleichwohl die Prognose be- schen Störung und um Möglichkeiten zum Erwerb von Teilqualifikationen. Berufsförderungswerke        steht, dass eine Beschäftigungsaufnahme mit Hilfe der Unterstützten Beschäftigung gelingen kann. sind auch mit regionalen Außenstellen vor Ort und lebensfeldbezogen insbesondere mit Maßnah-        Das bedeutet auch, dass Unterstützte Beschäftigung nachrangig ist gegenüber Berufsausbildungen men zur betrieblichen Integration tätig.                                                            und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Unterstützte Beschäftigung kann aber auch für solche Personen eine Alternative sein, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinde- Eine Adressensammlung stellt das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation (rehadat) zur    rung einstellt und für die derzeit mangels Alternativen oftmals nur die WfbM in Frage kommt. Verfügung.        32 5.5.5 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 5.5.3 Integrationsprojekte Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am 34 Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsun-  Arbeitsleben. Für Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder ternehmen), unternehmensinterne, von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe (Integrations-     noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, bieten sie betriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Men-           e ine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung schen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.                                                                    angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis und Begriff und Aufgaben der Integrationsprojekte sind in § 132 ff. SGB IX geregelt. Diese sind ein         d ie Möglichkeit, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu Angebot für schwerbehinderte Menschen, die prinzipiell dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfü-             erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln. gung stehen, den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aber nicht Stand halten können. Die Arbeitsbedingungen sind hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsklimas und der Arbeitsorga-    WfbM verfügen zunehmend über spezielle Abteilungen für psychisch kranke Menschen. nisation so gestaltet, dass sie den spezifischen Bedürfnissen des Personenkreises entsprechen. Die WfbM führen Eingangsverfahren und Maßnahmen im Berufsbildungsbereich durch und bieten Integrationsprojekte bieten Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich im Wesentli-     Beschäftigungen im Arbeitsbereich. In der Regel verfügen sie über ein breites Angebot unterschied- chen über die am Markt erzielten Erlöse für erbrachte Dienstleistungen oder produzierte Waren       licher Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsplätze, zunehmend auch ausgelagert in Betrieben. finanzieren. Das Integrationsamt fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen oder erbringt Leistun- gen bei verminderter Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen sowie für den im Einzelfall        Die Leistungen im Eingangsverfahren, die für die Dauer von vier Wochen, im Einzelfall bis zu notwendigen Unterstützungsbedarf.                                                                   drei Monaten erbracht werden können, dienen zur Feststellung, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist, welche Leistungen 5.5.4 Unterstützte Beschäftigung                                                                    zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen und um einen Eingliederungsplan zu erstellen. Damit mehr Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erarbeiten zu können, wurde am 1. Januar             Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden erbracht, wenn die Leistungen erforderlich sind, 2009 die Unterstützte Beschäftigung eingeführt.                                    33 um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit wie möglich zu entwi- 64                                                                                                     ckeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, und wenn erwartet werden kann, dass der behin-              65 derte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich 31   Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke (BAG BFW) unter www.arge-bfw.de 32   www.rehadat.de 33   Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB) unter www.bag-ub.de     34 Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) unter www.bagwfbm.de BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen    BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                                Kapitel 5 können bis zu maximal zwei Jahre erbracht werden. Sie werden in der Regel zunächst für ein                             die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen Jahr bewilligt. Sie werden für ein weiteres Jahr bewilligt, wenn die Leistungsfähigkeit des behin-                       zu unterstützen, derten Menschen weiterentwickelt oder wiedergewonnen werden kann.                                                      die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere lern- und seelisch behinderter Jugendlicher zu begleiten, Leistungen im Arbeitsbereich erhalten behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung                         geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen, oder eine berufliche Ausbildung wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder                           die schwerbehinderten Menschen auf den vorgesehenen Arbeitsplatz vorzubereiten und sie – noch nicht wieder in Betracht kommen. Dennoch sind sie in der Lage, wenigstens ein Mindestmaß                            solange erforderlich – am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Die Leistungen sind darauf gerichtet,                       am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten, dem behinderten Menschen die Aufnahme und Ausübung einer seiner Neigung und Eignung ent-    mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder der sprechenden Beschäftigung zu ermöglichen. Außerdem soll durch arbeitsbegleitende Maßnahmen Dienststelle über Art und Auswirkung der Behinderung und über entsprechende Verhaltens die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert und der Übergang regeln zu informieren und zu beraten, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen gefördert werden. „D  eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen,    als Ansprechpartner für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen und über Leistungen zu informieren sowie    in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für ie Leistungen sind darauf gerichtet, dem behinderten                              schwerbehinderte Menschen notwendigen Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen. Menschen die Aufnahme und Ausübung einer seiner Neigung und Eignung entsprechenden Beschäftigung zu                        5.6 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Kontaktstellen, Tageszentren und Tagesstätten sind von großer Bedeutung für psychisch kranke ermöglichen.“                                                              Menschen, die Hilfen in der Tagesstrukturierung benötigen. Das gilt insbesondere, wenn sie nicht regelmäßig einer Arbeit nachgehen, die den Alltag strukturiert und auch soziale Kontakte für die Freizeit ermöglicht. 5.5.6 Zuverdienstfirmen und -angebote                                                                             Wenn die sozialen Folgen erheblich werden, die Wohnung verloren geht, wirtschaftliche Not- Zuverdienstfirmen wenden sich insbesondere an psychisch kranke Menschen, die vorübergehend                        lagen entstehen, soziale Isolation droht, können unterschiedliche Eingliederungshilfen und ggf. oder auch für längere Zeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung                      Grundsicherung (nach dem SGB XII) in Anspruch genommen werden. Die Leistungen zur Teilhabe stehen. Gemeinsam ist allen Zuverdienstangeboten, dass sie die Möglichkeit zu bezahlter stunden-                  am Leben in der Gemeinschaft unterliegen bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe den Kriterien der weiser Beschäftigung eröffnen. Zuverdienstangebote bestehen im Bereich der Integrationsunter-                     Bedürftigkeitsprüfung. nehmen, daneben aber auch teilweise in Einrichtungen der gemeindepsychiatrischen Versorgung (z. B. in Tagesstätten).                                                                                          Besondere Bedeutung hat das Betreute Wohnen gewonnen. Für psychisch kranke Menschen, die nicht mehr stationär behandlungsbedürftig sind, jedoch vorübergehend oder auf längere Sicht einer Be- 5.5.7 Integrationsfachdienste (IFD)                                                                               treuung im Wohnbereich bedürfen, stehen Wohnheime für behinderte Menschen, Übergangsheime oder ambulant betreutes Wohnen zur Verfügung, die jedoch nicht in jeder Region vorhanden sind. Die Integrationsfachdienste35 unterstützen schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Hierzu gehören ausdrücklich auch Menschen mit einer                      Die Fragmentierung der Hilfen im Wohnbereich kann Nachteile haben. Es ist zu prüfen, ob Hilfen psychischen Störung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und die Teilhabe am                   zur Selbstversorgung im Wohnbereich möglich sind. Diese kann der psychisch kranke Mensch Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert.                                                          erhalten unabhängig davon, ob er in der eigenen Wohnung lebt oder Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Dabei sollten Hilfen unterschiedlich „dosiert“ werden können, möglichst ohne einen Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste umfasst sowohl die Beratung, Unterstützung und                   Wechsel der betreuenden Bezugspersonen und der Wohnung. Vermittlung schwerbehinderter Menschen wie auch die Information und Beratung von Arbeitge- bern. Zu den Aufgaben gehören im Einzelnen:                                                                       Auch für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll auf die wichtige Bedeutung des Kon- 66    d  ie Fähigkeiten der schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und                           textes, in dem die Aktivitäten stattfinden, hingewiesen werden (vgl. Kap. 2.2). Dabei geht es um   67 dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den              Integration oder Partizipation in möglichst normalen Kontexten. allgemeinen Arbeitsmarkt zu erarbeiten, Bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist auch der Aspekt der Teilhabe am Arbeitsleben 35 Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter www.integrationsaemter.de von besonderer Bedeutung. BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen                  BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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Kapitel 5                                                                                                      Kapitel 5 5.6.1 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen                                                     Das Betreuungsangebot umfasst Hilfe und Förderung im Bereich alltagspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ziel einer möglichst eigenständigen Lebensführung sowie soziale Beratung und Die Aufgaben der Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion sind je nach Bundesland unterschied- Unterstützung bei der Sicherung der finanziellen und sonstigen Lebensgrundlagen. Je nach perso- lich ausgerichtet und verbreitet. Sie arbeiten zumeist im Verbund mit anderen gemeindepsychiat- neller Ausstattung und konzeptioneller Orientierung werden tagesstrukturierende Angebote durch rischen Hilfeangeboten (z. B. Tagesstätte, Angebote des Betreuten Wohnens) und bieten psychisch die Mitarbeiter selbst oder in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten sichergestellt. kranken Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Betreuung und Hilfe. Ihr An- gebotsspektrum umfasst insbesondere Beratung, auch für Bezugspersonen und unter Berücksichti- Ambulante betreute Wohnangebote wenden sich an psychisch kranke Menschen, die eine inten- gung der regionalen Besonderheiten ggf. auch sivere aktivierende Hilfe und Begleitung in ihrem Lebensumfeld benötigen. Je nach der möglichen  Hilfen zur Tagesgestaltung,                                                                      Betreuungsintensität und der Kooperation mit anderen ambulanten und/oder teilstationären Hilfen  lebenspraktisches Training,                                                                      bieten betreute Wohnangebote chronisch psychisch kranken Menschen eine Alternative zum Ver- bleib bzw. zur Aufnahme in eine stationäre Einrichtung.  Ergotherapie,  Hilfe zum Erhalt und Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen,                                    5.6.4 Übergangseinrichtungen  Hilfen zur Sicherung von häuslichen und materiellen Ansprüchen.                                  Übergangseinrichtungen sind – soweit sie in den Bundesländern noch zum Angebotsspektrum ge- hören – hinsichtlich ihrer Funktion und Ausstattung unterschiedlich strukturiert. Es handelt es sich 5.6.2 Tagesstätten                                                                                    um stationäre Einrichtungen, in denen für psychisch kranke Menschen zeitlich begrenzt gezielte Leistungen angeboten werden. Aufnahme finden insbesondere Rehabilitanden im Anschluss an Für Tagesstätten besteht in den Bundesländern keine einheitliche Konzeption. Zum Teil werden in eine stationäre Behandlung, wenn sie notwendige rehabilitative Hilfen und Förderung zur Erlan- einigen Regionen auch offene Kontakt- und Betreuungsangebote als Tagesstätte bezeichnet. gung weitergehender Selbstständigkeit benötigen. Tagesstätten als teilstationäre Einrichtung verfügen in der Regel über ein kleines multidisziplinäres Die Übergangseinrichtungen verfolgen das Ziel, psychisch kranke Menschen zu fördern und in Team ohne ärztliche Mitarbeiter und bieten vorrangig chronisch psychisch kranken Menschen ein ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Belastbarkeit so zu stabilisieren, dass sie Angebot zur Tagesstrukturierung, das in der Regel  e ine größtmögliche Selbstständigkeit und Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen  Ergotherapie, Lebensführung (Wohnen, Alltagsbewältigung) erreichen,  Förderung alltagspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten,  beruflich in den allgemeinen oder besonderen Arbeitsmarkt integriert werden können.  Förderung der Kontakt- und Beziehungsfähigkeit,  F örderung der Neigungen und Interessen im Bereich der Freizeitgestaltung (kulturelle und       Schwerpunkte der in Übergangseinrichtungen angebotenen Hilfen liegen im Bereich milieu- und sportliche Aktivitäten) sowie                                                                  soziotherapeutischer Angebote zur Förderung sozial-kommunikativer Fähigkeiten, der persön- lichen Stabilität und der Fertigkeiten zur Alltagsbewältigung. Maßnahmen zur Belastungserpro-  soziale Beratung umfasst.                                                                        bung im Vorfeld oder während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden zumeist in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten sichergestellt (z. B. Tageskliniken, Tagesstät- Das Angebot wendet sich an psychisch kranke Menschen, die einen umfassenden Bedarf an                 ten, Werkstätten für behinderte Menschen, Selbsthilfefirmen und Arbeitstrainingsmaßnahmen auf Betreuung haben, für die das Angebot einer begleitenden und aktivierenden Hilfe (z. B. durch          dem allgemeinen Arbeitsmarkt). betreute Wohnangebote) oder einer nachgehenden ambulanten Betreuung (z. B. durch Sozialpsy- chiatrische Dienste) nicht ausreicht und die noch nicht die hinreichende Stabilität und Belastbarkeit Zur Erreichung einer möglichst realitätsnahen Milieugestaltung verfügen Übergangseinrichtun- für ein regelmäßiges Arbeits- und Beschäftigungsangebot erlangt haben.                                gen häufig über kleine, überschaubare Wohngruppen, zum Teil auch über dezentral organisierte Außenwohngruppen. 5.6.3 Ambulante betreute Wohnformen In den Bundesländern hat sich eine Vielfalt betreuter Wohnangebote mit unterschiedlichen Orga-        Die personelle Ausstattung umfasst üblicherweise Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Gesundheits- nisationsformen, konzeptioneller Orientierungen und personellen Ausstattungen entwickelt. Die         und Krankenpfleger und je nach Konzeption auch Psychologen und Ergotherapeuten. Neben angebotsbezogen vereinbarten Personalausstattungen variieren bundesweit und werden teilweise          der ambulanten ärztlichen Behandlung durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. durch Fachleistungsstunden abgedeckt. Es handelt sich in der Regel um ambulante Hilfsangebote         Fachärzte für Psychiatrie (Facharztpraxis, Institutsambulanz) erfolgt in der Regel eine fachärztliche durch Fachkräfte (zumeist Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Gesundheits- und Krankenpfleger),           Mitarbeit in der Einrichtung stundenweise auf Honorarbasis. die je nach Zielgruppe und Konzeption auch auf eine längerfristige Betreuung entsprechend dem 68 Bedarf des Einzelfalles ausgerichtet sind. Die ärztliche Versorgung erfolgt in der Regel durch nie-   5.6.5 Wohnheime                                                                                       69 dergelassene Fachärzte oder Institutsambulanzen.                                                      Für psychisch kranke Menschen, die zwar nicht mehr stationär behandlungsbedürftig sind, jedoch vorübergehend oder auf längere Sicht nicht oder noch nicht in der Lage sind ambulant betreut zu wohnen, stehen Wohn- und Pflegeheime für behinderte Menschen zur Verfügung. BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen      BAR: Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen
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