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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vergabeunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-Nr: T11g228420

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221 (P.'msr.nnaiung hn 7nsrhiaqskalkvlabon) Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der        Gosamt-            i Angebotssumme Tck(leistungen =        zuschlago unmittelbare            gern. 2.4 Herstellungskosten C Eigene Lohnkosten 'V       h       I h (1. 6 )   X       Gesamtstunden X 3.2.    Stoffkosten (einschl. Kosten fur Hilfsstoffe) 3.3.    Gerätekosten (einschließlich Kosten fur Energie und Betriebsstoffe) 34      Sonstige Kosten l (vom Bieter zu erläutern) 35   ' Nachuntemehmerfeistungen' Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erlauterungen des Bieters' Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmar(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB München Stand 12/2019
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222 lnreise mittluric be Kalkulation uber die I:ndsun:me) Bieter                                             ! Vergabenummer Datum Baumaßnahme               LSA Gerateaustausch mit Provtsonum, 4 Lose Leistung                  Lieferung und Montage Angaben zur Ka(kulation über die Endsumme Lohn Angaben tiber den Verrechnungslohn E/h Mittellohn ML einseht. Lohnzulagen u. Lohnerhohung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2     Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Sozia(löhne 1.3     Lohnnebenkosten Auslosungen, Fahrgelder 1.4     Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 1.6 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H Umlage aus 2.1) Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) I eventuelle Erlauterungen des Bieters: VHB Munchen Stand 12/2019
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222 (P eisermiltlung bei K*'kulalx>n ut.r.r die i ndsumme) Ermittlung der Angebotssumme L Betrag             (lesamt                    Umlage Surrmo 3 auf dw F                          t.irzelkostcn fur d:e Frn ittlonq der FH Preise Einzolkosten der Teiäeistungen        u n mittelbare Hersteäungskoslen Eigene Lohnkoslen Kalkulatonslohn (1 4) x Gesamtstunden x 2.2       Stoffkosten (einseht Kosten fur Hit!sstoäe) 2.3       Gerätekosten (einseht Kr>>ten lur I.nergie und Botr;r:bsstuffe) 24        Sonstige Kosten (Vom Roter >u e lautem) 2.5       Nachunternohmorlelslungen ' Elnzelkosten der Teiäeistungon (Summe 2)                                                                                nocii >ii veneilcn LZusammensetzung der Umlagesummon Umlago         Anteg      Antoif AGK Anteil W+G gesamt (<)     BGK (E)    (q)              (E) 2.1 eigene Lohnkoslen 2.2 Stoffkoslen 2.3 Gorätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunlernohmerlelstungen Raustegengemeinkoslen, Aägommne Geschaltskostes, INagnis und Gowmn 3.1       ilaustegengerroüsknstnn (soweit h,eifer kern bosorderen Ansatze m Leistungsvorro ohr. s vorgesehen arno) 3.1.1     Lohnkoslcn mnsrmlinßlmh Hilfe>ohne Bei Angccotssumnwn unter 5 Mio E Angabe uris Betrages Bm Angebotssummen uber 5 Minf Kalkuiatiunsluhn (1 4) x Gesamlstundon 3.1.2    Gei.altskcstor: fur Baüf lotung, Abrechnung Vernwssung usiv 3.1 3    Vo hskr.n u Reparoh:r der Gerate u Ausrustunges, Energ>evcrbraurz>, Iakirkreuge u Kl mgerate, Mstonaikr>sten 3.1.4    An. u Abtransport der Cerato ü Ausnlstungen, Hiässtcffe f'sei'.ten usw 3.1.5 l Sorderkoslen der Baustefü., wie tcrmn J   Ausfuhrungsbearbeitung, oblcktbezogono Vrxsmherungen Bausteffengemeinkoston (Summe 3.1) 3.2      Aägemelne Geschäftskosten (Summü3 2) 3.3      Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) 3.3.1    Gewinn 3.3 2    Betrlebsbozogenss Wagnis (Wagnis fUr das aägemelne osllslkol 3.3.3    Leislungsbozogonos Wagnis (mit den AusfUhrungen der Leistungen Umlage auf die Einzelkoston (Summe 3) Angebotssumme ohno Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 'Auf vwlenqen sind fi>r ii ee Leislungon d o Anqoben r Kelkulxlion der(s) Nsohunlomehmor(el rlem A flr ggeoer vouu>egon VHB Munc(ten Stand 12/2019
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223 (Aufgliederung cor Finhnitsprwse) Vergabenummer Datum BaumaSnahme                      LSA Gergteaustausch mit Provisorium, 4 Lose Leistung                         Deferung und Montage Aufgliederung der Einheitspreise iTraikosten emsch l'uschlage in k 07                                                                    'tonne umsnlrstouer iii Mengene nheit des          Kurzbezeichnung d Toäoislung                                                                           Angotfotoiii!r LV'                                                                    Lohne ' ' I Stoffe   Gerate ' '  Sonstiges t.ii,lmitspreis tSp Srs Tts) /      ,    a               'I <Qctp                                                  tLTCC     W + K L               a Tk                                                   b( Ck v 'g c n                                            t a t C k.k. ' Wird vom AuNraggeber vorgogeben. .,' Ist bei allen Teglelstungon anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnohmer oder ein Nachunternehmer erbringen wh d. ' Sofern der zugrundo gefegte Vsrrechnungslohn nicht mit den Angabon in don FormbläNern 221 oder 222. flbereinstimmt, hat der Bieter dios offenzuiegsn. ' Fflr Gerätskosten einseht. der Belriebsstoflkoston, soweit diese den Einzelkosten der angogebonen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. VHB Munchen Stand 12/2019
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621 (Morkblall Vowondung umwollfioundaol'or aaualolle) Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Bauteile und Bauarten Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes findet bei der Durchfuhrung von Bauvorhaben der Landeshauptstadt Munchen besondere Beachtung Als offontlicher Auftraggeber sieht sie sich verpflichtet, die Forderung nach umweltfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die bei ihrer Verwendung Schaden von Mensch und Umwelt abwenden und unvermeidbare Beeintrachtigungen minimieren, in den Vordergrund zu stellen. Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten die Umweltbedoutsamkeit zu beachtensowie ökologische und okonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe, Bauteile und Bauarten im Hinbkck auf ihre Umweltverlräglichkeit in das Angebot einbezogen werden. Umweltfreundliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten sind im Angebot zu kennzeichnen. Von der Möghchkelt, Nebenangeboteoder Änderungsvorschläge einzureichen, istGebrauch zu machen, es sei denn, Nebenangeboto sind nach Ziffer 7 des Formblatts 211 bzw. 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) ausgeschlossen Dabei ist zu beachten, dass dieangebotenen Baustoffe, Bauteile und Bauarten den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik entsprechen museen, und dass bei Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die noch nicht allgemein gebrauchlich und bewährt sind, die Brauchbarkeitfurden Verwendungszweck nachgewiesen werden muss. Untervorstehenden Voraussetzungen kommen Nebenangebote in die engere Wahl, wenn der Vergleich mit dem herkömmlichen Baustoff, Bauteil oder Bauart keine Nachteile erwarten lässt, die Umweltfreundlichkeit durch Prufungszeugnisse, Inhaltsangaben, Angaben über Ausflihrung und Beschaffenheit belegt ist und eine allgemein anerkannte Kennzeichnung/Auszeichnung der Umweltfreundlichkelt vorliegt Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt unter Einbeziehung vorgenannter Gesichtspunkte. Vl-IB Munchen Stand 12/2019
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625 (Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to) Abbiegeassistenzsysteme für LKW ab 7,5 to Vertragsstrafe Zum Schutz vor Personenschaden museen die vom Auftragnehmer zur Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulbssigen Gesamtgewicht von 7,5 to uber die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Uberwachung des rechten Abbiegebereichs ausgerustet sein (entweder Kamera-Monitor-System mit Aufschaltung des Kamerabildes auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung des Abbiegevorgangs oder radar-/sensorbasiertes System mit Warnung des Fahrers bei Hindernissen im Abbiegobereich) Auf Verlangen hat der Auflragnehmer das verwendete System nachzuweisen Am Ort der Leistungserbnngung (Baustellenbereich) hat er dem Auftraggeber Besichtigungen der LKW jederzeit zu gestatten. Vorstohonde Pfbchten bestehen auch beim Einsatz von Nachuntemehmern. Für jede Anfahrt eines LKW an den Ort der Leistungserbringung (Baustelle) ohne das vorgeschriebene System hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu entrichten, es sei denn, er hat dios nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe fallt pro LKW und Tag hbchstens einmal an; sie ist insgesamt auf 2 % des Netto-Auftragswortes, maximal jedoch 5 000 Euro, begrenzt. Die Regelung gilt nur im Verhaltnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Anspruchs Dntter entstehen hieraus nicht. VI10 München Stand 12/2019
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