OnyxPower_VorhabenbeschreibungzumScoping-Termin_V1_2021-05-04
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Farge (BNetzA-ID: BNA0147)“
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtsfoto Kraftwerk Farge ......................................................................................... 3 Abbildung 2: Übersichtslageplan bestehendes Kraftwerk ...................................................................... 5 Abbildung 3: Flächennutzungsplan Bremen am Kraftwerksstandort ..................................................... 6 Abbildung 4: Aufstellungsoption Gesamtübersicht .............................................................................. 10 Abbildung 5: Prozessfließbild der Brennstoffversorgung Variante 1 .................................................... 12 Abbildung 6: Übersichtsbild der möglichen Flächen für das Vorhaben ................................................ 17 Anlageverzeichnis Anlage A: Übersichtslageplan bestehendes Kraftwerk ......................................................................... 23
1. Zusammenfassung Die Vorhabenträgerin beabsichtigt das Kraftwerk Farge, vor dem Hintergrund des von der Bundesre- gierung beschlossenen Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG), künftig nicht mehr mit Steinkohle, sondern mit dem erneuerbaren Brennstoff Altholz der Güte A II und A III in einem reduzierten Lastbereich zu betreiben. Mit dieser Maßnahme soll der Traditionsstandort Bremen-Farge auch über den Kohleausstieg hinaus nachhaltig und zukunftsfähig ausgestellt werden, sowie lokale Beschäftigung und Wertschöpfung erhalten bleiben. Um den Betrieb der Anlage mit Biomasse realisieren zu können, bedarf es der teilweisen Modifikation des aktuellen Kraftwerksstandortes, hauptsächlich im Bereich der Altholzbereitstellung am Standort. Für die Altholzbereitstellung kommen im aktuellen Planungsstand drei Varianten in Betracht. Diese unterscheiden sich jeweils in dem Anteil und Aufwand der durch das Kraftwerk auf dem Kraftwerksge- lände durchzuführenden Brennstoffhandhabung. Da der neue Brennstoff Altholz der Güte A II und A III nicht ohne weiteres in der Staubfeuerung der aktuellen Dampferzeugerfeuerung im Kraftwerk genutzt werden kann, muss der Brennstoff durch eine Trocknung, Zerkleinerung und Störstoffabscheidung behandelt werden. Die Trocknung soll durch eine niederkalorische Heizdampfauskopplung aus dem Kraftwerksbetrieb realisiert werden, so dass ener- getisch nur wenig Effizienzverlust im Kraftwerksbetrieb hingenommen werden muss. Des Weiteren ist eine Optimierung der Rauchgasreinigung des Kraftwerks hinsichtlich des neuen Brennstoffs geplant. Durch die Einordnung von Altholz als Rest- beziehungsweise Abfallstoff wird ge- nehmigungsseitig der Kraftwerksbetrieb nicht mehr wie bisher konform zur 13 BImSchV sondern nun zur 17 BImSchV erfolgen, was aufgrund der großtechnischen Rauchgasbehandlungsanlage am Standort zu keiner höheren Belastung der Umgebung führen wird. Im Gegenteil, durch den Betrieb im reduzier- ten Lastbereich kann der CO2-Ausstoß signifikant, zum Wohle von Mensch und Natur, verringert wer- den. In diesem Zusammenhang ist die hochentwickelte Verbrennung des Altholzes in einer wirkungsgra- doptimierten Großkraftwerksanlage ein Vorteil gegenüber zum Beispiel kleineren Feuerungsanlagen oder Abfallverbrennungsanlagen, da hier die Energieumwandlung bestmöglich und mit geringen Ver- lusten umgesetzt werden kann. In dem vorliegenden Dokument wird für die Genehmigungsbehörde des Landes Bremen das geplante Vorhaben detailliert beschrieben, was als Grundlage dient, um im Gespräch alle erforderlichen und für das Vorhaben relevanten Untersuchungen und Prüfungen, sowie die Art und den Umfang der voraus- sichtlich benötigten Unterlagen, abzustimmen. Seite 1
2. Angaben zum Vorhaben 2.1. Planungsanlass Im Zusammenhang mit der Energiewende hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, eine Umstellung der Energieversorgung zu forcieren und hierbei stärker auf klimaneutrale und regenerative Energien zu setzen. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, welches bestrebt ist, geregelt und auch sozialverträglich sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohleenergie auszusteigen. Diese Um- gestaltung des Energiebereichs bringt wesentliche Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft mit sich. Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und die Änderung weiterer Gesetze (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzes ist es, die deutsche Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich rational zu be- enden und den Umbau der Energieerzeugung auf klimaneutrale Energien zu forcieren. In dem Gesetz werden unter anderem auch die Regelungen zum Steinkohleausstieg beschrieben. Hierbei soll die Steinkohlekraftwerksleistung bis Ende 2022 auf 15 Gigawatt, sowie acht Gigawatt bis Ende 2030, re- duziert werden. Im Jahr 2038 soll dann die Steinkohleverstromung planmäßig beendet sein. 2.2. Vorhabenträgerin Die Onyx Power Group ist ein europäisches Energieversorgungsunternehmen. Das Kerngeschäft des Unternehmens umfasst die Produktion von Strom in ausgewählten Regionen in Deutschland und den Niederlanden. Vorhabenträgerin ist die Onyx Germany GmbH. 2.3. Vorhaben Um den Kraftwerksstandort Farge auch über den Kohleausstieg hinaus nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen, ist seitens der Vorhabenträgerin geplant das Kraftwerk einem Brennstoffwechsel zu un- terziehen, so dass ein klimaneutraler Weiterbetrieb des Kraftwerksstandortes Farge und die damit ver- bundene Sicherung der Wirtschaftskraft für die Region möglich ist. Die Vorhabenträgerin plant hierzu einen Brennstoffwechsel von Kohle auf den CO2-neutralen Energieträger Altholz (beschränkt auf die Klassen A II und A III gemäß Altholzverordnung (AltholzV)). Das geplante Vorhaben mit einem Flächenbedarf von rund 3,5 ha (Abbildung 1: Übersichtsfoto Kraft- werk Farge), in nicht komplett zusammenhängenden Teilflächen, wird größtmöglich auf den bereits versiegelten Flächen des bestehenden Kohlelagerplatzes, Hubschrauberlandeplatzes, Parkplatzes und Rangier- beziehungsweise Abstellflächen des Kraftwerks errichtet. Kleinere Teilflächen, welche als neue Brennstofflagerflächen, beziehungsweise als Flächen für eine externe Aufbereitung, benötigt Seite 2
werden könnten, befinden sich nach aktuellem Planungsstand außerhalb der gegenwärtigen Kraft- werksumzäunung, jedoch noch im Bereich der im Flächennutzungsplan als Versorgungsflächen Elekt- rizität ausgewiesenen Flächen. Die Einrichtung einer temporären Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt ebenfalls auf Flächen, welche im Flächennutzungsplan als Versorgungsflächen Elektrizität ausgewiesen sind und welche im späteren Projektverlauf zu Brennstofflagerflächen umgewandelt werden könnten. Abbildung 1: Übersichtsfoto Kraftwerk Farge 2.4. Beschreibung des Standortes Die genaue Anschrift des Kraftwerks Farge ist: Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA A member of the Onyx Power Group Wilhelmshavener Straße 6 28777 Bremen Der Standort des Kraftwerks Farge liegt im Bremer Stadtteil Blumenthal im Stadtbezirk Nord der Stadt- gemeinde Bremen, der Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen in der Metropolregion Nord- west. Das Kraftwerksgelände, auf dem sich die Vorhabenfläche befindet, grenzt direkt an die Bun- deswasserstraße Weser. Seite 3
Der topografisch weitgehend ebene Standort liegt auf einer mittleren Höhenlage von rund 4,6 m ü. NHN. Eine Bestandsvermessung des Plangebietes liegt vor. Drückendes Hochwasser bei Weserhoch- wässern ist am Standort bisher nicht eingetreten. Die Erschließungsstraße zum Kraftwerk, Wilhelmshavener Straße, schließt östlich an das Plangebiet an und ist die Hauptzufahrt. Von der Erschließungsstraße erfolgt die Zufahrt zum Kraftwerk und zu den Vorhabenflächen. Südlich an den Vorhabenstandort grenzt ein Gewerbebetrieb sowie die Aufstellungsfläche eines Sen- demastes. Das nähere Umfeld des Vorhabenstandortes in süd-östlicher und östlicher Richtung ist durch landwirtschaftliche Nutzung (Mähwiesenflächen) geprägt. Die nächstgelegenen Ortslagen sind das Siedlungsgebiet im Nord-Osten an der Witteborg und dem Versflether Weg, im Süd-Osten das Fährhaus Farge sowie ein Gewerbegebiet im Nord, Nord-Osten, sowie der Bahnhof Bremen-Farge. 2.4.1. Anlage der Vorhabenträgerin Das Bestandskraftwerk in Farge besteht aus einem Block, der als Energieträger internationale Stein- kohle verwendet. Weitere Zusatz- beziehungsweise Ersatzbrennstoffe wie Klärschlamm, HSL und HEL, sind ebenfalls in der bisherigen Betriebsgenehmigung spezifiziert. Der Hauptbrennstoff Kohle wird über Schiffe über die Bundeswasserstraße Weser angeliefert. Die im folgenden genannten Kraftwerksdaten beziehen sich auf den aktuellen Anlagenstatus: ▪ Feuerungswärmeleistung: 1 x 845 MWth ▪ Elektrische Einspeiseleistung: max. 1 x 350 MWel ▪ Drehzahl Generator: 3.000 min-1 ▪ Frischdampfmassenstrom: 1.020 t/h ▪ Brennstoffmassenstrom: 1 x 122 t/h ▪ Abgastemperatur: 105°C ▪ Wirkungsgrad: 42,3% Am Standort befinden sich etwa 100 dauerhafte Arbeitsplätze. Weitere regionale Subunternehmer werden ebenfalls am Kraftwerksstandort beschäftigt. Seite 4
Abbildung 2: Übersichtslageplan bestehendes Kraftwerk 2.4.2. Schnittstellen zum Stromnetz Das Kraftwerk Farge speist Höchstspannung der Spannungen 380 kV in das Netz des deutschen Über- tragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH und Hochspannung der Spannung 110 kV in das Netz des regionalen Netzbetreibers Avacon Netz GmbH ein. 2.4.3. Bauleitplanung und Schutzgebietsausweisungen Im Flächennutzungsplan Bremen ist der Vorhabenstandort als Kraftwerksstandort (Flächen und Anla- gen für Ver- und Entsorgung / Versorgung – Elektrizität) ausgewiesen. Der Kraftwerksstandort wird im Südwesten von der Weser begrenzt. Im Süden und Osten grenzen Freiflächen/Grünflächen/Parkanlage (In den Wischen), sowie ein sehr kleines Stück einer gemischten Baufläche, und im Norden eine ge- werbliche Baufläche an das Kraftwerksgelände. Seite 5
Abbildung 3: Flächennutzungsplan Bremen am Kraftwerksstandort Abbildung 4: Auszug Legende Flächennutzungsplan Seite 6
Kleinere Teile des Vorhabenstandortes, die gegebenenfalls als Brennstofflagerflächen in Betracht kom- men könnten, grenzen an Freiflächen/Grünflächen. Die Vorhabenflächen liegen außerhalb nationaler und internationaler Schutzgebietsausweisungen. Die Weser, die an die Vorhabenfläche angrenzt und die weiterhin zur Frischwasserkühlung genutzt werden soll, ist in Teilen als Natura 2000 FFH-Gebiet ausgewiesen. In unmittelbarer Nähe des Kraftwerks Farge befinden sich drei FFH-Gebiete: ▪ „2717-301 Heide und Heideweiher auf der Rekumer Geest“; ▪ „2817-370 Weser zwischen Ochtummündung und Rekum“; ▪ „2516-331 Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“, in westlicher Richtung auf der gegenüberliegenden Weserseite. Ein Bebauungsplan für den Vorhabenbereich liegt nicht vor. Die Vorhabenfläche liegt nach Einschät- zung der Vorhabenträgerin im „Außenbereich“ nach § 35 BauGB und ist dort als privilegiertes Vorha- ben nach § 35 Abs. 1 BauGB zu betrachten. Das Vorhaben ist im Außenbereich des Ortsteils Farge als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zulässig, da das Vorhaben der öffentlichen Ver- sorgung mit Elektrizität dient und im Sinne dieser Vorschrift ortsgebunden ist. Eine Standortbindung im Sinne einer Ortsgebundenheit ist bei Anlagen der öffentlichen Versorgung vor allem insoweit gegeben, als dass sie leitungsgebunden sind. Bei der geplanten Änderung handelt es sich, um ein Vorhaben der öffentlichen Versorgung, für das ein Anschluss an das öffentliche Ener- gieversorgungsnetz über Stromleitungen notwendig ist. Die erforderliche Basisinfrastruktur am Kraft- werk Farge ist bereits gegeben und bedarf deswegen, angepasst an das Vorhaben, nur einer Modifi- zierung. Ein anderer Anschluss innerhalb des Gebiets Bremen kommt nicht in Betracht. Das geplante Vorhaben liegt hinsichtlich des Hochwasserschutzes in einem Risikogebiet. Der Hochwas- sergefahrenkarte Weser ist zu entnehmen, dass das Gebiet im Bereich einer potenziellen Über- schwemmungsfläche hinter einer Hochwasserschutzanlage liegt. Dies ist allerdings nur im Falle eines Extremhochwassers oder bei Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen zu erwarten. Die Anforde- rungen gemäß § 78 b Abs. 2 WHG werden in der Planung berücksichtigt. 2.5. Rechtliche Rahmenbedingungen Durch den geplanten Brennstoffwechsel von Kohle auf Altholz der Klassen A II und A III ändert sich die genehmigungsrechtliche Situation. Hierzu beabsichtigt die Vorhabenträgerin eine wesentliche Ände- rung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 16 des BImSchG für eine zukünftige Anlage nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs zur 4. BImSchV zu beantragen: „Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde.“ Seite 7
Durch die entsprechenden Brennstofflieferverträge und geplanten Anlieferungskontrollen, unter an- derem nach der Altholzverordnung, soll sichergestellt werden, dass nur Altholzmaterial der Kategorie A II und A III eingesetzt wird. Das Kraftwerk Farge wird auch nach dem Brennstoffwechsel entsprechend der Richtlinie 2000/76/EG seinen Hauptzweck in der Energieerzeugung und nicht zur thermischen Behandlung von Abfällen ha- ben. Die Genehmigungsbehörde wird ersucht, die Vorhabenträgerin über den vorhabenrelevanten Rahmen der Prüfungen, sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen, zu unter- richten. In einer weiteren Besprechung des Untersuchungsumfangs soll eine nachvollziehbare und ab- gesicherte Eingrenzung des Untersuchungsumfanges zwischen der Behörde und der Vorhabenträgerin abgestimmt werden. Dabei soll eine sinnvolle Auswahl und Gliederung, der durch die Vorhabenträge- rin vorzulegenden, entscheidungsrelevanten Unterlagen, über die zum Beispiel Umweltauswirkungen des Vorhabens, erfolgen. 2.5.1. Co-feuerung Trockenklärschlamm Das Kraftwerk Farge besitzt aktuell eine Genehmigung nach der 17. BImSchV zur Mitverbrennung von Trockenklärschlamm zu einem Anteil von maximal 5 v.H. Trockenmassenanteil. Es ist seitens der Vorhabenträgerin beabsichtigt zukünftig keinen Zusatzbrennstoff Klärschlamm zu verwenden. 2.6. Beschreibung der zukünftigen Anlage Die Vorhabenträgerin wird das Vorhaben der Altholzverbrennung (beschränkt auf die Altholzklassen A II und A III) mit entsprechend geeigneten Technologien umsetzen, die die Anforderungen an die be- sonderen Bedingungen des Einsatzes des Brennstoffs in der vorhandenen Kraftwerksanlage erfüllen. Die am Standort installierten Anlagen und Gebäude werden weiter betrieben und genutzt. Ein Abriss von existierenden Gebäuden und Einrichtungen ist, abgesehen von der bisherigen Bekohlungsanlage, zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht endgültig festgelegt und gegebenenfalls in nur sehr ge- ringem Umfang geplant. Folgende Veränderungen sind im aktuellen Planungsstadium angenommen: ▪ Die bisherige Kohlelagerung (inklusive Teile der Bekohlung) wird rückgebaut, so dass auf den dann zur Verfügung stehenden Flächen ein Altholzlager für den künftigen Betrieb errichtet werden kann. ▪ Am Standort wird eine Altholzaufbereitung implementiert werden, welche die angelieferte Altholzfraktion zerkleinert und trocknet, so dass diese in der vorhandenen Kraftwerksanlage einsetzbar wird. Die für den Standort geplante Implementierung der neuen Brennstoffanlieferung, Aufbereitung, Lage- rung und Zuführung zur Kraftwerksanlage wird entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt. Eine Seite 8
Umrüstung beziehungsweise Anpassung der eigenen Rauchgasreinigung wird entsprechend den Erfor- dernissen erfolgen. Die in das Netz einzuspeisende Gesamtleistung des Kraftwerks beträgt dann im angestrebten Nennlastpunkt circa 180 MW, beziehungsweise im Maximallastpunkt 200 MW, bei einer design Kühlwassereintrittstemperatur in den Kondensator von circa +11°C. 2.6.1. Hauptdaten des Vorhabens Die unten genannten angestrebten Daten beziehen sich auf eine Kühlwassereintrittstemperatur in den Kondensator von +11°C und den neu definierten 100% Maximallastpunkt, sowie einem Heizwert des neuen Brennstoffs Altholz der Klassen A II und A III von 14 MJ, vor der Zuführung in die vorhandenen Mühlen. ▪ Feuerungswärmeleistung: 1 x 580 MWth ▪ Elektrische Einspeiseleistung: max. 1 x 200 MWel ▪ Drehzahl Generator: 3.000 min-1 ▪ Frischdampfmassenstrom 1 x 684 t/h ▪ Brennstoffmassenstrom: 1 x 144 t/h ▪ Abgastemperatur: ca. 100°C ▪ Wirkungsgrad: ca. 34% Durch den Wechsel des fossilen Brennstoffes Kohle auf den klimaneutralen Energieträger Altholz kön- nen künftig CO2-Emissionen in signifikantem Umfang eingespart werden. 2.6.2. Prozessbeschreibung Die nachfolgende Prozessbeschreibung soll die drei Varianten der Brennstoffbereitstellung darstellen, welche derzeit in der Planung in Betracht gezogen werden. Die Variante 1 beinhaltet die Anlieferung von Altholz (bis zu einer Größe von G150) und die Aufberei- tung bis zur gewünschten Qualität < 2 mm durch die Vorhabenträgerin auf dem Kraftwerksgelände. Die Variante 2 beinhaltet die Anlieferung von Altholz (bis zu einer Größe von G150) und Aufbereitung bis zur einer Qualität G30/35 durch einen externen Aufbereiter auf dem Kraftwerksgelände. Danach erfolgt die Übergabe des Materials (G30/35) an die Vorhabenträgerin, welche die Weiterverarbeitung bis zur gewünschten Qualität < 2 mm übernimmt. Die Variante 3 beinhaltet die Anlieferung von Altholz in der Qualität G30/35 durch einen externen Aufbereiter. Somit entfallen die Aufbereitungsschritte von G150 auf G30/35 auf dem Kraftwerksge- lände. Die Vorhabenträgerin übernimmt das Altholz in der Qualität G30/35 für die Weiterverarbeitung bis zur gewünschten Qualität. Variante 1: Die nachfolgende Aufstellungsoption (Abbildung 4: Aufstellungsoption Gesamtübersicht) beinhaltet die in der Gesamtheit erforderlichen Anlagen für die komplette Brennstoffbereitstellung des angelie- ferten Materials G150 bis zur gewünschten Qualität < 2 mm. Seite 9