Kooperationsvertrag Luca-App mit Schleswig-Holstein

Kooperationsvertrag zwischen dem IT-Verbund Schleswig-Holstein AÖR und der culture4life GmbH

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

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Kooperationsvertrag Zwischen dem ITVSH vertreten durch IT-Verbund Schleswig-Holstein AÖR Reventlouallee 6, D-24105 Kiel — „ITSVH“ — und der culturedlife GmbH Charlottenstraße 59, D-10117 Berlin — „eulture4life" — — der ITSVH und culture4life einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ — Präambel (A)     Der ITSVH    ist bestrebt, zum Schutz der Bevölkerung      im ITSVH  effektive Maßnahmen     zur Eindämmung      der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und etwaiger Mutationen („Pandemie“) zu ergreifen. (B)  _ culture4life forscht unter anderem zu und entwickelt Software für digitale Kontaktnachverfolgungssysteme. (C)     Die Parteien beabsichtigen, im Bereich der digitalen Kontaktnachverfolgung zum Zwecke der Bekämpfung der Pandemie zusammenzuarbeiten. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: 1.       Vertragsgegenstand | Ablauf des Projektes 1    Dieser Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit der Parteien bei der Vorbereitung und dem Einsatz einer digitalen Kontaktnachverfolgungslösung zum Zwecke der Bekämpfung der Pandemie auf der Grundlage eines Konzepts zum      sicheren, digitalen und einfachen   Datenaustausch zwischen     Privaten sowie den zuständigen kommunalen      und/oder Landesgesundheitsbehörden       innerhalb des Staatsgebiets des ITSVHes      („Einsatzge- biet“) (insgesamt „Projekt“).. 1.2    Zum Zwecke der Realisierung des Projektes wird culture4life der ITSVH während der Laufzeit dieses Koopera- tionsvertrages gegen Gewährung einer Kostenbeteiligung bei der flächendeckenden Implementierung (Roll-out) der von culture4life entwickelten digitalen Kontaktnachverfolgungslösung „luca“ („Software“) unterstützen, ins- besondere bei der Implementierung und dem Betrieb der Software auf Seiten der kommunalen und/oder Lan- desgesundheitsbehörden sowie bei dem Betrieb der Software durch Unternehmen (insb. Gastronomie), Wirt- schafts- und Kulturverbände, Kultureinrichtungen, religiöse Einrichtungen sowie Trägern von Pflegeeinrichtun- gen und anderen Veranstalter (gemeinsam „Gastgeber“) sowie Bürger. Bu        Die Funktionsweise und aktuellen Leistungsmerkmale der Software sind in Anlage A beschrieben. a] 1.4    Die Parteien begreifen das Projekt als Kooperationsprojekt, welches neben dem Erbringen der vereinbarten Leistungsbeiträge auch darauf abzielt, dass beide Parteien ergebnisoffen Erkenntnisse gewinnen sollen. Neben dem unmittelbaren Ziel der Eindämmung der Pandemie ist es gemeinsames Ziel der Parteien bei dor Umset- zung des Projektes Erkenntnisse im Bereich digitaler Kontaktnachverfolgungssysteme durch Erprobung in der Praxis zu gewinnen. Ein Ziel von culture4life ist dabei insbesondere die Erforschung, Überprüfung, Verbesse- rung und Fortentwicklung der Software. Seite 1 von 4
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Kooperationsvertrag 1.5    Den Ablauf des Projektes vereinbaren die Parteien wie folgt: 1.5.1     Während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages wird culture4life die Software                  Nutzung durch kommunale und/oder Landesgesundheitsbehörden,          Gastgeber und Bürger nach      Maßgabe     der Regelung in Ziffer 4 zur Verfügung stellen. 1.5.2     Das Recht von culture4life, die Software außerhalb des Einsatzgebietes     ggf. nach eigenem Ermessen zu kommerzialisieren, bleibt unberührt. Der ITSVH wird die Software in angemessener Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und diese in angemessener Weise bewerben. Entsprechende Pressemitteilungen, Marketingkonzepte und sonstige Maßnahmen werden die Parteien gemeinschaftlich erarbeiten. 1.5.5     culture4life wird geeignete  Maßnahmen     ergreifen, um Gastgebern  und Bürgern die Nutzung      der Soft- ware innerhalb des Einsatzgebietes zu ermöglichen. 1.6  _ Über die in den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.5 genannte Zusammenarbeit hinaus und unbeschadet der sons- tigen Regelungen dieses Kooperationsvertrages begründet dieser Kooperationsvertrag keine wechselseitigen Verpflichtungen der Parteien. 1.7.   Soweit erforderlich, wird culture4life zum Zwecke der Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten nach eigenem Ermessen in angemessener Weise Verträge mit Dritten schließen. 2      Kommunikation | Zusammenarbeit 2.1    Die Parteien sind davon überzeugt, dass das Projekt ein hohes Maß an Transparenz und partnerschaftlicher Zusammenarbeit erfordert.       Die Parteien werden daher stets eine vertrauensvolle, offene und sachliche Kom- munikation pflegen, um das Projekt zur beidseitigen Zufriedenheit durchzuführen. 2.2    Durch diesen Kooperationsvertrag        wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen     Rechts oder eine sonstige Gesellschaft gegründet. Eine Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes findet nicht statt. Kostenbeteiligung | Kostentragung Die Kostenbeteiligung versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 4.       Recht zur Nutzung der Software | Verfügbarkeit 4.1      cultured4life gewährt während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages Nutzungsrechte an der Software nach Maßgabe der Lizenzbedingungen in Anlage B. Seite 2 von 4
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Kooperationsvertrag 5.     Geistiges Eigentum n      Haftung 6.1   Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen, (a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (b) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; und (c) für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Ansprüche    aus einer Garantie, wegen      Arglist, sowie für Personenschäden    und Sachschäden       nach   dem Produkthaftungsgesetz. 6.2   Die Parteien haften einander bei einfach fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Vertraaspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien bei einfach fahrlässiger Scha- densverursachung ausgeschlossen. Be Te     Vertragsdauer | Kündigung 7.2    DasRecht der Parteien, diesen Kooperationsvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein solche Kündigung bedarf der Schriftform. 8.     Vertraulichkeit | Datenschutz 8.1   Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über sämtliche während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages im Rahmen seiner Durchführung bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Verhältnisse der jeweili- gen anderen Partei, insbesondere geschäftliche, betriebliche, organisatorische und technische Kenntnisse, Vor- gänge     und Informationen   über Projekte,   Partner, Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden,   Unterlagen,   Ideen und Konzepte sowie Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Wil- len der anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen oder als vertraulich gelten, Stillschweigen zu bewahren. 8.2   Die vorgenannten Vertraulichkeitsverpflichtungen erstrecken sich nicht auf Kenntnisse und Unterlagen, die der Allgemeinheit bekannt sind. Sie bestehen auch insoweit nicht, als eine gesetzliche Verpflichtung zur Bekannt- gabe bestimmter Informationen besteht. 8.3   Die Parteien werden im Rahmen dieses Kooperationsvertrages und des Projektes die einschlägigen Gesetze, Insbesondere die anwendbaren         datenschutzrechtlichen Vorschriften, einhalten. Sollte nach gültigem Daten- schutzrecht im Zusammenhang         mit diesem Kooperalionsvertrag der Abschluss einer Vereinbarung          über eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein oder werden, werden die Parteien eine solche Vereinbarung in rechts- konformer Weise abschließen. 9.     Anlagen Die folgenden Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Kooperationsvertrages: Anlage A              Leistungsbeschreibung der Software Anlage B              Lizenzbedingungen Software
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Kooperationsvertrag Anlage C             Kostenbeteiligung — Aufschlüsselung der Verwendung 10.      Schlussbestimmungen 10.1     Änderungen oder Ergänzungen dieses Kooperationsvertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit unter Ausschluss der Regelung des $ 127 Abs. 2 BGB der Schriftform nach $ 126 BGB sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Kooperationsvertrag. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben. 10.2     Dieser Kooperationsvertrag unterliegt unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechis eines anderen Staates führen, ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kooperati- onsvertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist Berlin, Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Kooperationsvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaf- ten Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Kooperationsvertrages vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Ko- operationsvertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern $ 139 BGB insgesamt abbedungen ist. Kiel, den LA.        F. 24                                    Berlin, den 5 1       12.74 ITVSH                                                         culture4life GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Hennig vertreten durch IT-Verbund Schleswig-Holstein AÖR 4 .  4   6  .  2  7                                      FE UT Kiel, de2n ITVSH                                                        culturedlife GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Trojan vertreten durch IT-Verbund Schleswig-Holstein AÖR Seite 4 vorf 4
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AnlageB Lizenzbedingungen Software culture4life gewährt dem Bundesland sowie den Gesundheitsbehörden bzw. den für die Pandemiebekämpfung zuständigen Behörden (z. B. Gesundheitsämter) im Einsatzgebiet während der Laufzeit dieses Kooperationsver- trages das nicht-ausschließliche Recht, die Software zur Eindämmung der Pandemie im Einsatzgebiet bestim- mungsgemäß zu nutzen. Das Bundesland stellt sicher, dass sich die vorgenannten Stellen diese Lizenzbedingun- gen einhalten. rn   culture4life verpflichtet sich zudem, ggf. nach Maßgabe gesondert zu schließender Nutzungsvereinbarungen, Bür- gern, sowie Unternehmen, Verbänden, Kultureinrichtungen, religiösen Einrichtungen und anderen Veranstaltern die kostenfreie Nutzung der Software zu gestatten. 4.   Die Software darf nur in vollständiger Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften genutzt werden. Jeder Nutzer der Software ist selbst dafür verantwortlich, nutzerseitige Geräte und Dienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Software erforderlich sind zu beschaffen und verfügbar zu halten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Hardware, Computerprogramme, Betriebssysteme, Netzwerke und Internetzugänge. culture4life steht nicht für einen solchen nutzerseitigen Zugang zu der Software ein. Jeder Nutzer ist alleine für die Inhalte aller Daten und jedweden anderen Materials, die von dem Nutzer über oder mit Hilfe der Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden verantwortlich. culture4life kann die während der Nutzung der Software durch einen Nutzer eingegebenen      Informa- tionen nicht kontrollieren und kann die Richtigkeit dieser Informationen nicht gewährleisten Seite 1 von 2
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13: cultured4life unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass Nutzern die Software über das Internet nicht vr                                                        N     Jahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und   sieben     agen pro      Woche) zur Verfügung steht, ausgenommen temporärer Nichtver- fügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch oder für culture4life sowie Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die culturedlife keinen Einfluss hat. 12. Diese Lizenzbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrages und gelten insoweit ergänzend. Im Falle eines Widerspruches haben diese Lizenzbedingungen Vorrang vor dem Kooperationsvertrag. Seite 2 von 2 /
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Anlage C Kostenbeteiligung — Aufschlüsselung der Verwendung luca Infrastruktur und Einführung Gesundheitsämter im Einsatzgebiet luca Gesundheitsamt System, Wartung, Support Monate) -      Zertifikate der Bundesdruckerei -     Service und Support, Anwendungssupport -     Nutzung und Betrieb der Infrastruktur -     Umsetzung Sicherheitskonzept zur Anbindung an die Gesundheitsämter (Schlüsselmanagement) -     Anfragen von Kontaktdaten für Betreiber (Handel, Gastro, Pflegeheime etc.) -     Abruf von Besuchshistorien Luca Backend System, Wartung, Support -     Koordinierung der Gesundheitsamt Anfragen an Betreiber - _ Koordinierung der Besuchshistorien -     Management der Betriebe -     Management der Standorte -     Management der Schnittstelle zu Apps und WebApp -     Management der Schlüsselanhänger -     Management der Checkin Vorgänge -    Verifizierung von Telefonnummern über SMS TAN -      Serverstandorte des Betriebes des luca Systems bei Bundesdruckerei und Telekom Luca Betreiber Service -   Anlegen, Ändern, Hinzufügen von Standorten - _ Beantwortung von Gesundheitsamt Anfragen -     Checkin von Gästen über Standort QR Codes -     Checkin über stationäre Geräte - _ Management und Konfiguration von Bereichen Luca App (iOS, Android, WebApp) -   Erfassung von Kontaktdaten -   Verifizierung der Telefonnummer -   Benachrichtigung bei Datenanfrage bei Betreiber -    Möglichkeiten zur Anbindung von Schnelltests etc. Jährliche Kosten netto Einrichtung, Einführung Gesundheitsämter, Zertifikate, Anwendersupport, (Monate) Software Lizenz und Wartung luca Gesundheitsamt Software inkl. Schlüsselmanagement IT-Infrastruktur und Rechenzentrumsressourcen für luca Backend, Software Lizenz und Wartung Backend, Betreiber, Gäste System, 2E-Mail Support (EN Größenabschätzung Statistik Betriebe und Einwohner ME Yon                           mE            BEE Einmalkosten pauschal netto Nutzung von verifizierten Telefonnummern (SMS), Abschlag Millionen            SMS     pen: Größenordnundhiionen Einwohner Kostenbeteiligung  Gesamt netto
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