Energie- und Klimaschutzkonzeptdes Landkreises Ravensburg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte“
Einleitung tivitäten zu festigen, auszubauen und zu institutionalisieren. Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Rottweil liefert die Basis für Entscheidungen um gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, der regionalen Wirtschaft und den Bürgern die kreisweiten vorhandenen Poten- ziale zu nutzen und weiter auszubauen. Es umfasst in der vorliegenden Form die folgenden Punkte: 1. Energie- und CO2-Bilanz 2. Potenzialanalyse 3. Beteiligung der Öffentlichkeit 4. Maßnahmenkatalog 5. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit 6. Konzept für das Controlling 7. Verstetigung des Prozesses in der Verwaltung Im Folgenden wird kurz auf diese Inhalte und die zugehörigen Kapitel eingegangen. In Kapitel 2 wird in das Konzept eingeführt. Zu Beginn wird der Landkreis Rottweil vorge- stellt. Wichtig für die kommunale Klimaschutzpolitik sind die internationalen und nationalen Klimaschutzziele, welche anschließend veranschaulicht werden. Zudem werden die nationa- len Verordnungen und Gesetze wie die EnEV, das EEG und das EEWärmeG sowie das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg skizziert. Da diese Klimaschutzziele, Verord- nungen und Gesetze die Treibhausgas-Emissionen als Parameter verwenden, werden diese Emissionen kurz erläutert. Am Ende des einführenden Kapitels werden der Begriff sowie der Aufbau des Energie- und Klimaschutzkonzeptes beschrieben. Kapitel 3 veranschaulicht die qualitative Ist-Analyse des Landkreises Rottweil. Die qualitative Ist-Analyse skizziert zu Beginn das Aktivitätsprofil des Landkreises Rottweil, in welchem die bisherigen Aktivitäten bezüglich der Themen Energie und Klimaschutz aufgeführt werden. Anschließend werden die wichtigsten Akteure dieser Bereiche zusammengefasst. Weiterhin werden für die Struktur im Landkreis die demografische Entwicklung, die Sozialstruktur, die Siedlungsstruktur, die Verkehrsstruktur, die Struktur der Ver- und Entsorgung sowie die Flä- chenangaben zusammengefasst dargestellt. Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt im Kapitel 4 die quantitative Ist-Analyse des Landkrei- ses. Für die quantitative Ist-Analyse wird eine ausführliche Energie- und CO2-Bilanz des Landkreises auf Grundlage von Daten die überwiegend von 2012 und 2013 stammen vorge- stellt. In dieser werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme analysiert und zu- dem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger ent- standen sind. Aufbauend auf die Ist-Analyse erfolgt in Kapitel 5 die Potenzialanalyse. In diesem Kapitel werden die Potenziale des Landkreises analysiert um die jährlichen CO2-Emissionen zu re- 12 21.11.2016
Einleitung duzieren. Dafür werden die Potenziale durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerung, durch Nutzung der erneuerbaren Energien sowie durch primärenergieschonende Ener- gieumwandlung betrachtet. In Kapitel 6 werden die Steckbriefe zu den Liegenschaften des Landkreises zusammenge- fasst. Sie beinhalten einen ersten Überblick über den energetischen und baulichen Zustand der einzelnen Liegenschaften und verstehen sich als Basis für eine weitere Detailierung. Um einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog erstellen zu können, wurden neben den Exper- tisen der Energieagentur und des eea-Teams Ideen und Wünsche wesentlicher Handlungs- träger und der allgemeinen Öffentlichkeit abgefragt und aufbereitet. Die Beteiligung der Öf- fentlichkeit ist in Kapitel 7 beschrieben. Kapitel 8 gibt den mit der Unterstützung der genann- ten Quellen erstellten Maßnahmenkatalog wieder. Hier sind auch die Beschreibungen der Bewertung sowie der Gliederung zu finden. Da der Landkreis bereits erfolgreich m eea teil- nimmt wurde der Maßnahmenkatalog in die auch dort üblichen übergeordneten sechs Hand- lungsfelder unterteilt. Im Einzelnen sind dies: (1) Entwicklung und Raumordnung, (2) Kom- munale Gebäude und Anlagen, (3) Versorgung und Entsorgung, (4) Mobilität, (5) Interne Organisation sowie (6) Kommunikation und Kooperation. In Kapitel 9 wird das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, das in intensiver Zu- sammenarbeit mit der Verwaltung des Landkreises erarbeitet wurde. Es beinhaltet Angaben zu den unterschiedlichen Kommunikationsinstrumenten sowie darüber auf welchen Wegen, die einzelnen Zielgruppen angesprochen werden sollen. Das Controlling-Konzept, das zum Ziel hat die Erfolge der durchgeführten Maßnahme objek- tiv zu erfassen und darstellbar zu machen orientiert sich wiederum stark an den Optionen und Vorgaben des eea und den dort bereitgestellten Werkzeugen. Kapitel 10 beinhaltet die entsprechende Beschreibung. Auch das in Kapitel 11 wiedergegebene Verstetigungskonzept orientiert sich an den Vorgaben des eea und den mittlerweile eingespielten Verfahrenswei- sen. Abschließend folgt in Kapitel 12 ein Fazit des gesamten Energie- und Klimaschutzkonzeptes, das die Ergebnisse des Konzeptes knapp zusammenfasst und die in den Projekten gewon- nen Erkenntnisse zusammenfassend wiedergibt. An dieser Stelle möchten sich die Autoren für die Unterstützung aller Beteiligten bedanken. Das gilt sowohl für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung für ihre fachlich fundierten und zielführenden Hilfestellungen als auch für die Teilnehmer an den Veranstaltungen, die mit ihrer Expertise, Ideen und Anregungen wesentlich zu den Inhalten des Maßnahmenkatalogs beigetragen haben. 21.11.2016 13
Einführende Informationen 2 Einführende Informationen 2.1 Vorstellung des Landkreises Rottweil Im Landkreis Rottweil, südlich der baden- württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart gele- gen, leben (Stand 04/2013) 135.319 Einwohner auf einer Fläche von 769,43 km². Der Landkreis ist überwiegend ländlich geprägt. Die Bevölkerungs- dichte beträgt 175 Einwohner / km² (Landesdurch- schnitt 296 Einwohner / km²). Der Landkreis umfasst 21 Städte und Gemeinden. Mit 24.378 Einwohnern ist die Stadt Rottweil die Abbildung 2-1: Logo des Landkreises Rottweil größte Stadt im Landkreis. Sie ist ebenfalls Sitz des Landratsamtes. Schramberg ist die zweite Große Kreisstadt mit 20.716 Einwohnern. Der Landkreis Rottweil grenzt im Norden an den Landkreis Freudenstadt, im Osten an den Zollernalbkreis, im Südosten an den Landkreis Tuttlingen, im Südwesten an den Schwarz- wald-Baar-Kreis und im Westen an den Ortenaukreis. (1) Abbildung 2-2: Lage des Landkreises und Landkreiskarte mit eingezeichneten Gemeindegrenzen (2) Er bildet zusammen mit dem Landkreis Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis die Re- gion Schwarzwald-Baar-Heuberg und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. Der Landkreis Rottweil liegt an der Nahtstelle Baden-Württembergs – da, wo Schwarzwald und Schwäbische Alb auf Sichtweite zusammentreffen. Das Kreisgebiet erstreckt sich von 14 21.11.2016
Einführende Informationen den Höhen des mittleren Schwarzwalds über das obere Neckargäu bis zum Trauf der Schwäbischen Alb – ein buntes Mosaik von Naturräumen. Der Landkreis Rottweil ist ein grü- ner Landstrich: Über weite Strecken prägen Wälder, Wiesen und Felder das Landschaftsbild. Die intakte Landschaft ist das Hauptkapital des Tourismus an Neckar und Glatt, Schiltach und Kinzig. Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb sind Natur und Kultur in harmoni- scher Wechselbeziehung zu erleben – gleich ob man zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs ist. Die Höhenlage erstreckt sich von 295 m ü. NN in Schiltach bis 943 m ü. NN in Schramberg Ortsteil Tennenbronn (Brunnholzer Höhe am Windkapf). Der Landkreis Rottweil weist (Stand 10/2013) 377,99 km² geschützte Flächen auf. Diese bestehen aus dem Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord, Natur- und Landschaftsschutzgebie- ten, FFH-Flächen und weiteren geschützte Flächen und Naturdenkmälern. (3) Die vielseitige und natürliche Landschaft der Randgebiete des Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb macht die Region zu einem beliebten Ausflugziel mit vielfältigen kulturel- len und touristischen Angeboten. Der überwiegende Teil besteht aus landwirtschaftlich genutzter Fläche und Waldfläche (1): - Landwirtschaftliche Fläche 42,7 % - Waldfläche 42,9 % - Siedlungs- und Verkehrsfläche 12,9 % o darunter Gebäude- und Freifläche 6,8 % o darunter Verkehrsfläche 5,4 % - Wasserfläche 0,6 % Die Wirtschaftsstruktur ist im Landkreis Rottweil sehr vielfältig und durch die Mischung aus großen Industriebetrieben, mittelständischen Betrieben, bodenständigem Handwerk und at- traktivem Einzelhandel geprägt. Heute ist die Wirtschaft im Landkreis Rottweil vorwiegend mittelständisch geprägt. Traditio- nell dominieren die Metallindustrie und die Elektrotechnik. Doch die Dienstleister holen auf und stellen bereits über 40 Prozent der Arbeitsplätze. Diese gesunde Mischung macht den Landkreis Rottweil, der in die Technologieregion Schwarzwald-Baar-Heuberg eingebettet ist, zu einem Wirtschaftsstandort mit Zukunftsperspektiven. Aktive Wirtschaftsförderer in den Städten und Gemeinden kümmern sich um die Anliegen junger und innovativer Existenzgründer ebenso wie um die Bedürfnisse der großen Indust- riebetriebe. In den zahlreichen Industrie- und Gewerbegebieten findet jeder Betrieb den pas- senden Standort. 21.11.2016 15
Einführende Informationen Der Kreis Rottweil unterhält zum aktuellen Zeitpunkt keine eigenen Kliniken. Die Versorgung ist durch private Betreiber gesichert. Kommunale Daten (4): - Landrat: Dr. Wolf-Rüdiger Michel (CDU) - Budget des Landkreises (gesamt Stand Haushaltsvolumen: 145,647 Mio. € 2012): Schuldenstand: 3,5 Mio. € - Budget des Landkreises (gesamt Stand Haushaltsvolumen: 146,645 Mio. € Schuldenstand: 2,7 Mio. € 2013): - Budget des Landkreises (gesamt Stand Haushaltsvolumen: 152,185 Mio. € 2014): Schuldenstand: 1,8 Mio. € - Budget des Landkreises (gesamt Stand Haushaltsvolumen: 158,358 Mio. € 2015): Schuldenstand: 1,2 Mio. € 2.2 Internationale und nationale Klimaschutzziele Weltweite Klimaschutzziele: 1992: Weltgipfel in Rio de Jainero (UNCED; UN Conference on Environment and Develop- ment) - Ergebnis war die Agenda 21, die ein globales Aktionsprogramm für das 21. Jahrhun- dert mit Handlungsempfehlungen darstellt. - Einführung der Klimarahmenkonvention (KRK), die Ziele zur Reduzierung des Treib- hausgas-Effektes (THG) festlegt und 1994 in Kraft trat. 1995: Erste UN-Klimakonferenz (COP(Conference of the Parties)-1) in Berlin - Überprüfung, ob die KRK für einen effektiven Klimaschutz ausreichten 1997: Dritte UN-Klimakonferenz (COP-3) in Kyoto - Einführung des Kyoto-Protokolls - Verpflichtung aller Industriestaaten die THG um min. 5 % unter das Niveau von 1990 im Zeitraum von 2008 bis 2012 (erste Verpflichtungsperiode) zu reduzieren 16 21.11.2016
Einführende Informationen 2012: 18. UN-Klimakonferenz (COP 18) in Doha - Beschluss der Verlängerung des Kyoto-Protokolls von 2013 bis 2020 (zweite Ver- pflichtungsperiode) - Umstritten, da die teilnehmenden Staaten für nur unter 15 % der globalen Emissionen verantwortlich sind Europäische Klimaschutzziele: 2011: Energiefahrplan 2050 - Wurde der Europäischen Kommission vorgestellt. - Der Fahrplan soll das von den EU-Staats- und Regierungschefs verkündete Klima- schutzziel erfüllen. - Ziel: Verringerung der THG der EU gegenüber 1990 um min. 85 – 90 %. 2013: Grünbuch „Ein Rahmen für die Energie- und Klimapolitik bis 2030“ - Im Mittelpunkt des Politikrahmens steht das „20-20-20-Ziel“: Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um 20 %. Einsparung des prognostizierten Energieverbrauchs um 20 %. Anteil der EE am Gesamtenergieverbrauch von 20 % Bundesweite Klimaschutzziele: 2007: Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm 2010: Energiekonzept 2050 mit folgenden Zielen: Tabelle 2-1: Bundesweite, deutsche Klimaschutzziele festgesetzt im Energiekonzept 2050 (5) Objekt Beschreibung Zeitraum: Bis 2020 Bis 2050 THG Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. … 40 % 80 – 95 % Energie Anteil der EE am Brutto-Endenergieverbrauch … 18 % 60 % Strom Anteil der EE am Brutto-Stromverbrauch von … 35 % 80 % Energie Verringerung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 um 20 % 50 % … Strom Verringerung des Stromverbrauchs gegenüber 2008 um … 10 % 25 % Verkehr Verringerung des Endenergieverbrauchs im Verkehrsbereich 10 % 40 % gegenüber 2005 um … Gebäude Erhöhung der jährlichen Sanierungsrate für Gebäude auf … 2% 21.11.2016 17
Einführende Informationen 2011: Beschluss des vollständigen Atomausstiegs bis 2022 2013: Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD (6 S. 50) - Titel Deutschlands Zukunft gestalten - Manifestierung der Energiewende - Ziel: Die deutschen THG-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 bis 2020 zu reduzie- ren - Ziel: Der Anteil der erneuerbaren Energien soll im Jahr 2025 40 bis 45 und im Jahr 2050 55 bis 60 Prozent betragen Baden-Württemberg-weite Klimaschutzziele: 2011: Klimaschutzkonzept 2020plus Baden-Württemberg - Vorgestellt durch die Landesregierung. - Ziel: Verringerung der landesweiten THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. 30 % bis 2020 und 80 % bis 2050 2013: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - am 31. Juli 2013 in Kraft getreten - vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet - Ziel: Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um 25 % bis 2020 und 90 % bis 2050 2013: Kampagne zur Energiewende mit dem Titel 50 – 80 – 90 bis 2050 - Dabei steht die 90 für das bereits im Klimaschutzgesetz festgelegte prozentuale Re- duktionsziel der THG-Emissionen bezogen auf 1990 bis 2050. - Zudem sollen 80 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ermög- licht werden und - ein um 50 % geringerer Energieverbrauch erreicht werden 2013: Entwurf des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg - mit Beschluss vom 15. Juli 2014 und folgenden Zielen 18 21.11.2016
Einführende Informationen Tabelle 2-2: Landesweite Klimaschutzziele festgesetzt im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzep- tes Baden Württemberg in 2013 Objekt Beschreibung Zeitraum: Bis 2020 Bis 2050 THG Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um … 25 % 90 % Energie Verringerung des Endenergieverbrauchs gegenüber 2010 um 16 % 49 % … Strom Verringerung des Stromverbrauchs (Endenergieverbrauch) 6% 14 % gegenüber 2010 um … Strom Anteil der EE an dem Brutto-Stromverbrauch von … 36 % 89 % Strom Anteil der EE an der Brutto-Stromerzeugung von … 38 % 86 % (12 % PV, (25 % 10 % Wind, PV) 8 % Bio- masse, 8 % Was- ser) Wärme Verringerung des Brennstoffeinsatzes zur Wärmebereitstel- 22 % 66 % lung (ohne Stromeinsatz für Wärmezwecke) gegenüber 2010 um … Wärme Verringerung des Endenergieverbrauchs zur Wärmebereit- 22 % 64 % stellung gegenüber 2010 um … Wärme Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von … 21 % 88 % Verkehr Verringerung der CO2-Emission des Verkehrs gegenüber 20 - 25 % 70 % 1990 um … 2.3 Nationale Verordnungen und Gesetze: EnEV, EEG und EEWärmeG Zentrale Komponenten im Klimaschutzpaket der Bundesregierung sind die Energieeinspar- verordnung (EnEV), das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare Ener- gien Wärmegesetz (EEWärmeG). EnEV: - Wurde aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung gebil- det - Grundlage für viele Berechnungen und Baumaßnahmen (unter anderem ist sie auch Berechnungsgrundlage für den Bedarfsausweis) - EnEV schreibt bautechnische und primärenergetische Standards bei Neubau, Erwei- terung und Sanierung fest - Gilt für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude Energieausweis: 21.11.2016 19
Einführende Informationen - Zur Unterstützung beim Kauf oder Vermieten von Gebäuden/Wohnungen wurde zu- dem die Einführung des so genannten Energieausweises (auch: Energiepass) festge- legt. - Dieses Dokument bewertet ein Gebäude aus energetischen Gesichtspunkten und ermöglicht potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizi- enz eines Gebäudes zu gewinnen. EEG: - Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung - Umsetzung: Zahlreiche Förderungen der erneuerbaren Energiequellen - Letzte Novellierung: 1. August 2014 - Differenzierte Ausbaukorridore: Für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien wurden jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festge- legt. Werden mehr Anlagen errichtet, dann sinken die Vergütungen entsprechend stärker („atmender Deckel“) o Solarenergie: 2.500 MW (brutto) o Windenergie Onshore: 2.500 MW (netto) o Windenergie Offshore: 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 o Biomasse: rund 100 MW (brutto) (stark begrenzt, wegen der hohen Kosten) o Geothermie: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung o Wasserkraft: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung 20 21.11.2016
Einführende Informationen Abbildung 2-3: EEG-Vergütungsstruktur für Neuanlagen im Jahr 2015 (7) - Sonnensteuer für Photovoltaik: Der selbst produzierte und selbst verwendete Eigen- strom wird mit einer Abgabe belastet (ausgenommen sind kleine Solaranlagen bis 10 kW). - Ausgleichsregelung in der Industrie: Ausnahmeregelungen für energieintensive In- dustrien wurden reformiert. Schwellenwert für die EEG-Umlage-Befreiung ist für 68 Kernbranchen auf 15 Prozent gestiegen. - Nächste Novellierung 2016 EEWärmeG: - Ziel: Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältesektor - Letzte Novellierung: 1. Mai 2011 - Verpflichtet für neu zu errichtende Gebäude einen bestimmten Mindestanteil des ge- samten Wärme- und/oder Kältebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken o Solarthermie: mindestens 15 % o Geothermie und Umweltwärme: mindestens 50 % o feste oder flüssige Biomasse: mindestens 50 % 21.11.2016 21