s-bahn_verkehrsvertrag

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verträge mit Berliner ÖPNV-Betreibern

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verkehrsvertraq zwischen den Ländern Berlin und Brandenbure und der S-Bahn Berlin 'GmbH , zur Angebotsanpassung vorlegen, die den maximal zulässigen Umfang ge- mäß lit. ,c) nicht übersteigen dürfen, e) Der betroffene Aufgabenträger wird die von der S-Bahn Bartin GmbH unter- breiteten Vorschläge prüfen und binnen einer Frist von weiteren 3 'W ochen ab Zugang der Vorschläge nach lil. d) milleilen, welchem Vorschlag er folgen möchte. Sofern er keinem der von der S:-Bahn Berlin GmbH unterbreiteten Vorschläge 'folgen möchte, kann er -im Einvernehmen mit dem jeweils anderen Aufgabenträger innerhalb der vorgenannten 3 Wochenfrist.eigene Vorschläge einbringen, die den maximal zulässigen Umfang gemäß lit. c) nicht überstei- gen dürfen. Die S-Bahn Berlin GmbH wird diese Vorschläge bezüglich der für die Restlaufzelt des Vertraqes durch die vorgeschlagenen Vertragsanpassun'- , gen .bewirkten Veränderung der Erträge LInd Aufwendungen gemäß § 242 Abs . 2 HGB bewerten: ' Hinsichtlich der Angebotsanpassungen werden sich qie Aufqabenträqer mit dem Ziel einer verkehrlieh. betrlebiich und für die S~Bahn Berlln GmbH wirt- , .schaftüch vertretbaren Lösung -'untereinander abstimmen. Innerhalb einer weiteren Frist von 3 Woche.n nach Zugang der Mitteilung mich Salz 1 oder? werden die Vertragspartner anstreben, Einvernehmen über die Angebotsan- passung zu erzleien.        ' . f) Erzielen die Vertragspartner innerhalb. der in liL e) nach Satz 5 bestimmten Frist Einvernehmen über die Angebotsanpassung, wird die S-Bahn Berlin GmbH unverzüglich, spätestens 3 Monate nachdem Einvernehmen über die Angebotsanpassung erzielt wurde, die insoweit bestimmten Verkehrsanqe- bete einstellen, 'sofern ' sich die betroffenen Vertragspartner. nicht auf _einen anderen Zeitpunkt verständigt haben.                            ' g) Erzielen die Vertragspartner innerhalb der in lit. e) nach Satz 5 bestimmten Frist kein Einvernehmen über die Angebotsanpassung, werden die Vertraqs- partner bin nen einer weiteren -Woche gemeinsam einen 'Sachverständige n bestimmen undbeauftraqen.                                                         - ,               .                    . Können sich die Vertragspartner nicht auf einen 'g em einsamen Sachverstän- digen verständ igen, benennen die Aufgabenträger gemeinsam und die S · , ' .B ahn Berlin GmbH jeweils zwei Sachverständige. Es wird der Präsident ,d er' Wirts.chaftsprüferkarnmer gebeten, einen Sachverständigen aus den von den ' Vertraqspartnern benannten Sachverständigen auszuwählen. Auf Verlangen hat die S-Bahn Berlin GmbH dem Sachverständigen die für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorzuleqen ,                                 ' DerSachverständiqe soll binnen 4 Wocheh ab dem Zeitpunkt der Beauftra- gung mitteilen, welcher der ihm ,vorgelegten Vorschtäge für die S-Bahn Berlin Grnbl-l am wlrtschafüich günstigsten ist. Der von dem Sachverständigen zu prüfende Maßstab 9~S wirtschaftlich günstigsten Vorschlags bestimmt sich nach dem Saldo der durch die Anqebotsanpassunq für die Restlaufzeit des Vertrages bewirkten Veränderu-ng der Erträge und Aufwehdungen dsr .S-Bahn Berlin GmbH 'im Sinne von § 242 Abs. 2 HGB zum Zeitpunkt der Angebotsan- passung. Berechnungsgrundlage für die Ermil11ung des Saldos zwischen Er- trägen und -Aufwendungen ist der testierte Jahresabschluss vor Eintritt der Kürzung des finanziellen Beitrages.                            I. Angebotsanpassung erzielt wurde, die insoweit bestimmten Verkehrsanqe- bete einstellen, 'sofern ' sich die betroffenen Vertragspartner. nicht auf _einen
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Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH Die Vertragspartner verpflichten sich, den Sachverständigen bei seiner Auf- gabe nach Kräften zu unlerstützen und dabei eng und vertrauensvoll zusam- men zu arbeiten. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Vertragspartner jeweils zu glei- chen Teilen, Die darüber hinausgehenden Kosten trägt jeder Vertragspartner selbst. , Kommtder Sachverständige innerhalb von vier Wochen zu keinem Ergebnis, ist der betroffene Aufgabenträger verpflichtet zu bestimmen, welcher der von der S-Bahn Berlin Gmbh gemäß Absatz 5, lit. d) eingereic.hten Vorschl äqe zur Angebotsanpassung zur Umsetzung kommt. Kommt der betroffene Aufga- benträqer der vorgenannlen Besllrnrnunqspflicht nicht innerhalb von 14 Tagen- in nach Ablauf der Absatz 5 lit. g) Satz 9 genannten 4 Wochen nach, ist die' S- Bahn Berliri GmbH berechtigt, einen der von. ihr nach Absatz 5 ·liL .d) vorge- legten Vorschläge zur Angebotsanpassung umzusetzen. sofern der betroffene .Aufgabenträger von seinem Recht nach Absatz 5 lit. i) zur Reduzierung des finanziellen Beitrags Gebrauch macht.                                 . h) Die S Bahn Berlln GmbH wird unverzüglich, spätestens drei Monate nach Mitteiiung des Sachverständigen oder nach Entscheidunq gemäß li1. g} die in- soweit bestirnrnten Verkehrsanqebote einstellen. if    Der betroffeneAufpabenträqer ist 'erst ab dem Zeitpunkt zur Reduztetunq des .flnanzlellen Beitrages berechtigt, zu dem die S-Bahn Berlin GmbH dienach lit.' c) oder lit. h) einzustellenden Verkehrsangebote nicht mehr erbringt, davon unabhängig jedoch 6 Monate nach derMitteitung nach Iit.. b). Sofern sich die betroffenen Vertragspartner darauf verständigt haben, dass die Umsetzung der Angebotsanpassung zu elnern späteren Zeitpunkt erfolgen soll, ist der betroffene AUfgabenträger erst ab' dem einvernehmlich bestimmten Zeitpunkt zur Reduzierung des finanziellen Beitrags berechtigt,                    " (6)   Bei Kürzunqen der § 8 Abs: i-Mittel im Sinne von Absatz 4 Satz 2 gilt folgendes: ,a) Der jeweils betroffene Aufqabenträqer ist berechtigt, seinen jährlichen finan- ziellen Beitrag 81:> dem in üt, h) bezeichneten Zeitpunkt höchstens um den nachfolgend bestimmten maximalen Reduzierungsbetrag zu reduzieren,' Für die Berechnung des maximalen' Reduzierungsbetrages wird jeweils nur der , 'auf"die S.-8ahn B~rlin GmbH entfallende Anteil der § 8 Äbs :,1-Mittel des. je- weiligen Landes berücksichtigt. D.h.;· zunächst werden für den betroffenen Aufgabenträger die dem Land im Jahr vor lnkrafttreten des geänderten RßgG . zuqewiesenen § 8 Abs. ,i -Mittel wie auch die ihm im Jahr nach Inkrafttreten -" , des geänderten RegG .jährlich zugewiesenen' § 8 'A bs ~ t-Mittel mit dem zum Zeitpunkt der Berechnung bestehenden aktuellem prozentualenAnteil der von der S~Bahn Berlin GmbH erbrachten Verkehrsangebote 'p,a.-am Gesarnturn- fang des SPNV-Ängebotes p. a. im jeweiligen Land (auf Basis der jährlichen , Zugkilometer) multipliziert. Die Differenzzwischen beiden Beträgen ist für den jeweils betroffenen Aufgabenträger der maximale Reduzierungsbetrag. ,              , b) Der' betroftene Aufgabenträger teilt der S-Bahn Berlin GmbH schriftlich mit, um welchen konkreten Umfang und ab welchem .Zeitpunkt der jährliche finan- zielle Beitrag reduziert werden soll, wobei der angezeigte Reduzierungsbetrag den maximalen Reduzierungsbetrag nach li1. a) nicht überschreiten darf. Gleichzeitig teilt der betroffene Aufgabenträger der S-Bahn Berlin GmbH mit, unabh§ngig jedoch ö Monate nach derMitteilunq nach Iit.. b). Sofern sich die betroffenen Vertragspartner darauf verständigt haben, dass die Umsetzung • • ' '"                          '. •      ~. .   '           • •       • •• & • •
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, Verkehrsverlrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH nach welchen verkehrlichen Grundsätzen die Anpassung des Verkeh rsange- botes erfolgen soll. e) Macht ein Aufgabenträger von seinem. Recht zur Reduzierung des finanziellen Beitrags Gebrauch, ist die S-Bahn Berün GmbH berechtigt, das Verkehrsan- gebot anzupassen, insbesondere Verkehrsangebote innerhalb des Gebietes des jeweiligen Landes einzustellen (Angebotsanpassung). Oie S-Bahn Berlin GmbH wird den Aufgabenträgern innerhalb von 4 ,W ochen ab Zugang der Mitteilung nach lit. b) einen Vorschlag über eine Angebotsanpassung vorle- gen. Dabei wird die S-Bahn Berlin GmbH den von ,den Autqabenträqern mit- geteilten verkehrliehen Grundsätzen nach Möglichkeit Rechnung tragen, so-· weit diese mit den nachfolgend genannten wirtschaftlichen Grundsätzen ver- einbar .sind. Oie Vertraqspariner sind sich bei der Angebotsanpassung über die Anwendung folgender Grundsätze einig:                                     . Die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vertrags für die S-Bahn Berlin GnibH über die Restlaufzeit des Vertrages wird durch die Reduzierung des finanziellen ' Beitrags und die Angebotsanpassung insgesamt nicht verändert . Die Gesamtwirtschaftlichkeit bestimmt sich naeh dem Saldo der" zu erwarten- den Erträge und AufWendungen der S~.Bahl') Berlin GmbH im Sinne von § 242 Abs. 2 HGB, soweit sie mit diesem vorliegenden Verkehrsverträg im' Zusam- menhang stehen, Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Saldos zwi- sehen Erträgen und Aufwendungen ist der testierte Jahresabschluss, vor Ein- tritt der f\ü rzung des flnanzleil en Beitraqes. . Der Saldo aus der durch die Angebotsanpassu ng bewirkten Veränderung vorstehend qenannter Erträge und Aufwendungen muss über die Restlaufzeit des Vertrages den' Betrag ausqteichen, um den der finanzielle Beitrag gemäß der Anlagen 4, 4a, 4b jeweils Spalte 8 vermihdert wird. .              , Eine weitere Angebo.tsanpassung aufgrund der vorgenannten Kurzung erfolqt nicht. d) Der betroffene Aufgabenträger wirc die von der S-Bahn Berlin GmbH vorge- schlaqene Angebotsanpassung innerhalb.von weiteren 6 Woc~en ab Zugang des Vorschlags nach lit. c) prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag im Einvernehmen mit dem anderen 'Aufgabenträger unterbreiten, Die Ver-' traqspartnsr werden sich innerhalb der vorgenannten Frist von 6 Wochen hin- sichtlich dervorqeschlapenen Angebotsanpassung rnit dem Ziel einer ver- kehrlich, betrieblich und für die S~Bahn Berlin Gm'bH wirtschaftlich vertretba- ren Lösunq untereinander abstimmen. e) ' Erzielen die Vertragspartner innerhalb der in lit. d) qenannten Frist'von 6 Wo- chen Einvernehmen: über die Angebotsanpassung, wird die S-Bahn ' Berlin GmbH unverzüglich, spätestens 3 Monate nachdem Einvernehmen erzielt wurde, die Angebotsanpassung umsetzen, sofern sich die betroffenen Ver- t'ragspartner nicht auf einen anderen Zeitpunkt verständigt haben, ' f) ' Erzielen die Vertragspartner innerhalb der in lit. d) bestimmten Frist von 6 Wochen kein Einvernehmen Ober die Angebotsanpassung, werden die Ver-' tragspartner binnen einer weiteren Woche gemeinsam einen Sachverständi- , gen beauftragen.                  '                                        . Können sich die Vertragspartner nicht auf einen qemeinsamen Sachverstän- Der Saldo aus der durch die Angebotsanpassu ng bewirkten Veränderung vorstehend cenannter Erträce und Aufwendunaen muss über die Restlaufzeit
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VerkehrsverlrC1g zwischen den L ändern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH Bahn Berlin GmbH jeweils zwei Sachverständige. Es wird der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer gebeten, einen Sachverständigen aus den von den Vertra gspa rtnern ben annten Sachve rstä ndigen auszuwäh Ien. 'Der Sachverständige hat die Aufgabe, die vorl iegenden Vorschläge zur An- gebotsanpassung daraufhin zu überprüfen. ob die nach lit. c) vereinbarten Grundsätze eingehalten sind. Der Sachverständige soll binnen 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Beauftra- gung mitteilen, ob die vorgeschlagenen Angebotsanpassungen den vorge- nannten Grundsätzen nach Iit. c) entsprechen. Die ' V ertraq spartner verpflichten sich, den Sachverständigen bei seiner Auf- gabe nach Kräften zu unterstützen' und dabei eng und vertrauensvoll zusam- men zu arbeiten. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Vertragspartner jeweils zu qlei- ehen Teilen. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt jeder Vertragspartner selbst. g) Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass die vorgeschlagene Ange- botsanpassunq der Aufgabenträger den Grundsätzen nach lit. 'c) entspricht, wird die S-Bahn Berlin GmbH die insoweit- bestimmte Angebotsanpassung unverzüglich, spätestens 3 Monate nach Mitteilung des Sachverständigen nach lit. f) umsetzen. Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass beide Vorschläge zur Ange- botsanpassung den Grundsätzen nach llt. c) entsprechen, so wird die S:Bahn Berlin GmbH den Vorschlag der Aufgabenträger' umsetzen. ,         ' Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass nur der Vorschlag der S- Bahn Berlin GmbH zur Ängebotsanpassung den Grundsätzen nach lit. c) ent- spricht, so wird die S-Bahn-Berlin GmbH diesen Vorschlag umsetzen . ,              , Kommt der Sachverständige zum "Ergebnis, dass , kein Vorschlag den Grundsätzen nach ·\il. c) entspricht, 'unterbreitet der .Sachverständqe einen Vorschlag, der den Gr.undsätien nach lit. c) entspricht. Kommt eine Einigung innerhalb von drei Wochen mit den Aufgabenträgern nicht zu Stande, wird der Vorschlag des Sachverständigen umgesetzt. Kommt der Sachverständige zu keinem Ergebnis, ist die S-Bahn Berlin GmbH berechtigt, ihren Vorschlag nach IiLc) umzusetzen .                                   ' h) Der jeweils betroffene Aufgabenträger ist erst ab dem Zeitpunkt zu-r Reduzte- rung des finanziellen Beitrages berechtiqt, zu dem die S-Bahn Berlin GmbH das sich aus der Angebotsanpassung ergebende neue Verl<ehrsangebot um- gesetzt hat, davon unabhängig jedoch 8 Monate nach, der Mitteilung nach lit. b). Sofern sich die betroffenen Vertragspartner darauf verständigt haben, dass die Umsetzung der Anqebotsanpassunq zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, ist der betroffene Aufgabenträger erst ab dem- einvernehmlich bestimmten Zeitpunkt zur Reduzierung des finanziellen Beitrags berechtigt. " . (7)    Ab dem Zeitpunkt einer Reduzierung - des finanziellen Beitrages durch den be- troffenen Aufgabenträger bzw, einer Angebotsanpassung nach Absatz 5 oder 6 wird diesem Vertrag, insbesondere § 13, der sich aus der Reduzierung bzw. An- gebotsanpassung rechnerisch ergebende finanziel[e Beitrag pro Zugkilometer zu r.--l5oi§ahp'assun~f     den  (;-ruridsätzen -riacl1'nt.'"'c) 'entsprecrisn.' so wira die I::H3ahri Berlin GmbH den Vorschlag der Aufqabsnträqer' umsetzen.
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Verkehrsvertrao zwischen den L ändern BC3rlin und Brandenburg und der S-Bahn Ber lin GmbH wird, indem der von dem betroffenen Aufqabenträqernach der Reduzierung des finanziellen Beitrags geschuldete jährliche finanziellen Beitrag du reh die von der S-Bahn Berlin GmbH nach der Angebotsanpassung im Gebiet des betroffenen Aufgabenträgers zu erbringenden Zugkilometer p.a. dividiert wird; die 'A nlagen 4, 4 a und b werden entsprechend angepasst. §§ 13 .bis 15 bleiben für die weitere, Vertrapslaufzeit im Übrigen unberührt § 24 Veränderungen der Marktorganisation (1)     Seitens der AUfgabentr,äger besteht die Möglichkeit, dass die Rechte und Pflich- ten aus diesem, Vertrag auf eine noch zu gründenden Organisation überqehen, die das' Angebot im Nahverkehr in der Reqion Berlin durch entsprechende Re- gievorgaben integrieren soll.                                    . '(2) Die S-Bahn Berlin GmbH erklärt ihre Zustimmung zu einem vertraglich zu verein- barenden Üb~rgang der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag von den Auf- gabenträgern auf die neu, zu qründende Organisation, soweit 'diese wettbewerbs- neutral organisiert ist.                                           . (3)     Im Falle des Vertraqsüberqanqs auf die neue Organisation haftet jeder -Aufga- ' benträger begrenzt auf den auf ihn bzw. seinen Zuständigke itsbereich eritfallen- .: den finanziellen Beitrag und für die Erfüllung der anderen ihm nach' diesen Ver- trag obliegenden vertraglichen Verpflichtungen . ' ,§ 25      Schlussbestimmungen (1) Soweit Rechte aus diesem Vertrag den jeweiligen Aufgabenträgern zuzuordnen sind, können die jeweiligen Aufgabenträger diese als Teilgläubiger qeltend ma- chen.                                                                                . (2), Nebenabreden und Änderungen des Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform . Dlesespilt auch für die Änderunq dieses Schrifttorrnerfordernisses. (3) Die ' Vertragspartner haben .                ' sicherzustellen, 'dass für die Erfü.llung aller ' vertragli- chen Pflichten auch die jeweiligen Rechts:' bzw. Besitznachfolger uneinge- schränkt haften. (4) Die S-Bahn Berlin GmbH teilt den Aufgabenträgern -alle wesentlichen Änderun- gen ihrer gesellschaftsrechtlichen Verhä'tnisse mit, soweit 'd iese auf die Ver- tragsdurchführung Auswirkung haben. ' Dies gilt insbesondere tür Änderungen des haftenden Kapitals, GewinnabfOhrungs-, Beherrschunqs- und Konzerneinqliede- runqsve rlräg e. (5)      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder aus tats ächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für einen der Vertrapspart- ner unzumutbar wird, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht ,berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke -zelqen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungien oder zur Ausfüll~ng ei-
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:rkehrsvertrag zwische n den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH ner Rege(ungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Ver- tragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 6) Dieser Vertrag ist dreifach gefertigt. Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar. .:kgfl;.,uoo. o~f.·1!:rt/;J/ flII ?~o , nu.i+!·U den                                                    den                   I 'I ~~~~?i!tky'fy                              ou. .           ~~~~~~ß·~·~ ·_ · _· _· _ · uC?#'(,0..u o , den 'Il..·JI.i-<J.~dl .l(/C<{ 'r2- ............. ~ ,c. S-Bahn Berlin GmbH \7         ,{ , ~ , Ivc~~, , ~/  . . - --        - --    -                                                             --:;;~-___!_~L:---
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Protokollnotiz zum Verkehrsvertrap vom           April 2004 zwischen dem Land Berlin, dem'Land Brandenburg . und der S-Bahn Berlin Gmbl-l über dle Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr in.der Region Berlln/ßrandenburp zu    Lärmminderungsmaßnahmen 'a n den S,-Bahnfahrzeugen Die Fahrzeuqflotte der S-Bahn Berlin GmbH umfa.sst rd. 500 Züge der Baureihe (BR) 481, die derzeit noch nicht vollständig ausgeliefert sind. Sie haben eine Einsatzdauer , von 25 bis 30 Jahren. Die von der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzten Züge der BR 481 sind erheblich,lauter als vergleichbare Züge. Untersuchungen der TU Berlin und bahneigene Untersuchungen weisen ein Lärmminderungspotential aus. Oie Vertragspartner des Verkehrsvertrages (Partner)' streben an, Lärmmi nderungs~ , ,maßnahmen an den Zügen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund verst ändiqen sich die Partner auf die folgende Abslchtserklärunq:                  ' Die Partner werdem auf der Gr~ndlcige der Ge~prächsrunde vom 16.04.2003 bei der Sen,atsverwaltung für Sta'dtentwicklung die von der' Firma 'Bombardier unterbreiteten Vorschlage zur Lärrnrnfnderunq prüfen, Im Einzelnen.handelt es sich um .   .           " ,     .   . -    Montage der Radschallabsorber, Entkoppelung von Motor und Fahrgestell, -    Anpassunq von GTO- in IG81-Technik, ggf. Austausch des vorhandenen Rades,gegen ein schalloptimiertes Rad, um den Geräuschpegel in Summe möglichst um 5 d8(A) zu senken und das tonale Geräusch beim 'Abbremsen und Anfahren soweit wie möglich zu reduzieren. •           •    I      ' Die 'S-Bahn Berlin GmbH wird nach einer positiven Prüfung mit der Firma Bombard ier Verhandlungen 'mit dem Ziel aufnehmen, dass die erforderlichen Nachrüstbausteine innerhalb der nächsten 12 Monate angeboten werden.
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jrolokollnotiz zum Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - Die Partner werden dann im Rahmen ihrer vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam prüfen und einvernehmlich festlegen, ob und inwieweit an einzelnen Fahrzeugen der BR 481 die Nachrüstbausteine der Firma Bombardier in der Praxis erprobt werden sollen . Sollten sich in der Praxiserp,robung die Nachrüstbausteine als technisch zuverlässig und lärmmindernd erweisen, werden die Partner anschließend einvernehmlich prüfen und gegebenenfalls festlegen, ob und inwieweit die Nachrüstung weiterer S-Bahn- Fahrzeuge der BR 481 erfolgen soll. Dies ist, insbesondere hinsichtlich der Frage der Finanzierung, Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung. \.J / ;{--L                       Pt .. . . . .. . . . . . . . . . . ... ~ • _.<: ..... Land Brande                            urg I ~'2..!lj....vU S-Bahn Berlin GmbH ------ ------------------,r-!---""?"'<~+--__!_                                           .. /!v /Jl                        _.,..<#_,_- S-Bahn Berlin GmbH
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Anlagen zum Verkehrsvertrag über die Bedienunq der Strecken im S-Bahnverkehr in der Region Berlin I Brandenburg Anlage 1           Vorgaben zum Verkehrsangebot Anlage 1.1         Grundangebot im S-Bahnverkehr AI11age.1 .2       Bedienunqshäutigkelt und Taktfolge zusarnmenqetasster Streckenabschnitte Anlage 1.3         Definition der Bedienungszeilen, der Tal<tfolge im Nachtverkehr und der Reisezeitobergrenzen '        . Anlage 1.4         Zugangebot (Laufwege, Zugfahrten, Verkehrstage und Zugkilometer) Anlage '1.5        Planungskalender für das Verkehrsangebot Anlage 2           Qualitätsstandards Anlage 2.1         Pünktlichkeit, Zugausfall und Anschlusssicherung Anlage 2.2         Fahrzeugeinsatz und -standards Anlag~ 2.3         Bereitstellung eines ausreichenden Platzangebotes Anlage 2.4        Ersatzkonzepte bei Betriebsstörunqen Anlage 2.5        Personal Anlage 2.6        Sauberkeit Anlage 2.7        Sicherheit Anlage 2.8        Information der Fahrgäste Anlage 2.9        Ermittlung der Kundenzufriedenheit Anlage 3          Vertrieb der S-Bahn Berlin GmbH Anlage 4          Finanzieller Beitrag der Länder Berlin und Brandenburg Anlage 4a         Finanzieller Beitrag des Landes Berlin AnlQge 4b         Finanzieller Beitrag des Landes Brandenburg Anlage 5          Muster der Liefernachweise , Anlage 5.1        Zusammenfassender Liefernachweis der Betriebsleistung Anlage 5.2        Abweichungen im Monat' Januar 2004 durch FPlO'en Anlage 5.3        Beitriebsstörungsanalyse S-Bahn Berlin Anlage ~.4        Ersalzverkehre für die S-Bahn Berlin GmbH Anlage 5.5        Darstellung des Pünktlichkeitsgrades der S~8ahn Berl\n GmbH Anläge 5.6        Anschlusssicherung . Anlage 5.7        Maßnahmen zur Gewährleistung der Sauberkeit der Stationen Änlage 5.8        Maßnahmen der Sicherheit und deren Erfolge Anlage 5.9        Umfang und Ergebnisse der Fahrkartenkonfrollen , Anlage 5.10       Meldung der Einnahmen aus Verbundtarif nach Tarifpositionen Anlage 5.11       Maßnahmen zur Information der Fahrgäste Anlage 5.12       Anforderungen an das Personal Anlaqe 5.13       Entwicklung der Fabrzeuqflolle Anlage 5.14       BeschwerdenmanagementS-Bahn Berlin GmbH x. Quartal jjjj Anlage 5.15       ':'1el~u~g ,pe~K~~d:.nz~~~iedehheitswerte nach dem PSI-Verfahren bei I Anlage 2.9        Ermittlung der Kundenzufriedenheit
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Anlagen 1 bis 3 zum Verkehrsvertrag zwischen Berlln und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH Anlage 1 Vorgaben zum Ve,rkehrsangebot Anlage 1.1        Grundangebot im S-Bahnverkehr G run d ange.b.0 t Zahl Zuggruppen {Züge je 20-min~ Linie                Abschnitt                        Grundtakt}                        Bemerkungen 1       2     3 HVZ NVZ         SVZ S1     Wannsee - Zehlendorf                        2·     2       1 Zehlendorf - Potsdamer Platz                3'     2      2 PotsdamerPlatz - Nordbahnhof                2      2       2 Nordbahnhof -.Frohnau                       2      2       1 Frohnau .- orantenburc                       1      1      1 S2    Blankenfelde - Lichtenrade                   1      1      1 Lichlenrade - Buch                          2      2       1 'Buch - Bernau                              ·1      1      1 NachFertlgslellung SlrecJ<en vertangerung S 25 TeHow Sladt - Lichterfelde Süd                1      1      1 NVZSB/So 20·rnin·Takl . Lichterfelde SUd - Nordbahnhof              2      2      1 Nach Absctllun 3. Bausluie SehOnhall - Tegel Verdiwlung Nordbahnhof - Tegel                         1      1      1   auf 21211 Teqe',- Henniqsdorf                         1· '  '1      1                  .          . AuchSoiSeIm Sommerhalbjanr IQ·mln·T;kl im r.~es· 83     Erkner- Friedrichshagen                     2      1      1   velke~r Friedrichshaoen - Ostbahnhof-               ~      2      1 Ostbahnhof- Charlotlenburq .              .1       1      . 84     Rinq.:                                      3      3      2   NVZ SaiSo 10·rnin·"akl 8 45   +- Schönefeld -  Hermannslraße              1      1      -   Linievel1<ehrf nur Me·Fr S 46 Kö,nigs Wuslerhausen - Gesund-                1      1      1 brunrien S 47 Spindlersfeld - Westend                       1      1      1 20·Minu{en-Tak1nadJ Henle[Jung der KreuLungsrroglich. . S5     Sirausberg Nord - Strausberg                1      1     0,5  kelt He<JetmOhl.e : Slrausberq - Hoonecarten                    1      1      1 Hoooeqarten - Mahlsdorf                     2      1      1 Mahlsdorf- Warschauer Str./ Ost-            3      2      1 bahnhof Oslbahnhof - Weslkreuz                      2      1      1 87    .Ahrensfelde - Warschauer SIr.               3      2      1 Warschauer Sir. - Polsdam Hbf:              2      2'     1 875 Wartenbera - Warschauer Slr.:                  2      2      1 Warschauer Sir . - Spantlau                 1      1      1 SB     Zeulhen - Grünau, '                         1      -      - Grünau - Schöneweide                        2      1      1 Schöneweide - Blankenbure                   2      2      1 .          . AuchSoiSeIm Sommerhalbjanr IQ·mln·Tökl im r. ~es· velke~r
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