bundesamt-in-zahlen-2014
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Statistiken für 2011/2012/2013/2014/2015 bzgl. Identitiätsfeststellung im Rahmen des Asylverfahrens sowie von Abschiebungen“
76 II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Unionsbürgern 3 Wanderungen von Unionsbürgern Betrachtet man die Zu- und Fortzüge von Unions- (+39,8 %) und Italien (+26,9 %) festzustellen. Rückläufig bürgern, so zeigt sich, dass 2014 die Zahl der Zuzüge 5 waren die Zuzugszahlen insbesondere für Griechen- von Staatsangehörigen aus den EU-28-Staaten (inkl. land, Spanien, Portugal, dem Vereinigten Königreich, Kroatien, aber ohne Deutschland) im Vergleich zum Litauen und Lettland. Vorjahr um 20,8 % angestiegen ist; bei der Zahl der Fortzüge von Unionsbürgern war eine Zunahme um Obwohl für die meisten EU-Staaten ein Anstieg der 31,8 % zu verzeichnen. Neben Kroatien war dabei ein Zahl der Fortzüge registriert wurde, der zumeist weiterer deutlicher Anstieg der Zahl der Zuzüge von stärker ausfiel, als der Anstieg der Zuzüge, konnte ge- Staatsangehörigen aus Rumänien (+52,2 %), Bulgarien genüber allen EU-Nationalitäten ein positiver Wande- rungssaldo festgestellt werden. Insgesamt zogen etwa 340.000 Staatsangehörige aus den anderen EU-Staaten mehr nach Deutschland als fortzogen. Im Jahr 2013 5 Deutsche Staatsangehörige werden dabei nicht berück- wurde ein Wanderungsgewinn von circa 300.000 Per- sichtigt. sonen registriert. Tabelle II - 3: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgern in den Jahren 2013 und 2014* Staatsangehörigkeit Zuzüge Fortzüge Veränderung Veränderung Zuzüge Fortzüge 2013 2014 2013 2014 2013/2014 in % 2013/2014 in % Rumänien 102.753 156.440 43.953 63.363 +52,2% +44,2% Polen 136.682 143.760 57.227 70.700 +5,2% +23,5% Bulgarien 45.177 63.140 19.401 24.466 +39,8% +26,1% Ungarn 47.023 48.063 19.378 23.679 +2,2% +22,2% Italien 34.416 43.676 13.450 19.702 +26,9% +46,5% Kroatien** 18.633 37.060 6.642 9.416 +98,9% +41,8% Griechenland 24.921 23.361 7.366 10.127 -6,3% +37,5% Spanien 21.552 21.375 6.918 10.352 -0,8% +49,6% Slowakische Republik 11.475 12.567 6.000 7.082 +9,5% +18,0% Frankreich 10.411 11.058 5.708 7.934 +6,2% +39,0% Portugal 10.426 9.175 3.957 5.219 -12,0% +31,9% Tschechische Republik 7.904 8.971 3.821 4.868 +13,5% +27,4% Niederlande 7.907 8.350 4.480 5.404 +5,6% +20,6% Österreich 7.351 7.925 4.861 5.948 +7,8% +22,4% Vereinigtes Königreich 7.492 7.401 4.331 5.782 -1,2% +33,5% Litauen 7.114 6.832 3.282 3.764 -4,0% +14,7% Lettland 6.174 5.810 2.654 3.199 -5,9% +20,5% Slowenien 3.194 3.477 1.418 1.723 +8,9% +21,5% Belgien 1.883 2.149 1.019 1.396 +14,1% +37,0% Luxemburg 1.920 2.066 717 1.113 +7,6% +55,2% Schweden 1.629 1.770 1.064 1.402 +8,7% +31,8% Finnland 1.500 1.692 1.097 1.414 +12,8% +28,9% Dänemark 1.431 1.484 871 1.270 +3,7% +45,8% Irland 1.129 1.312 669 873 +16,2% +30,5% Estland 928 819 387 511 -11,7% +32,0% Zypern 412 445 79 175 +8,0% +121,5% Malta 72 65 43 52 -9,7% +20,9% EU gesamt 521.509 630.243 220.793 290.934 +20,8% +31,8% alle Staatsangehörigkeiten 884.493 1.149.045 366.833 472.315 Quelle: Ausländerzentralregister +29,9% +28,8% * Zuzüge ohne im Inland geborene ausländische Kinder. Fortzüge ohne Sterbefälle. ** Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Quelle: Ausländerzentralregister
II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Unionsbürgern 77 Abbildung II - 5: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgern im Jahr 2014 Rumänien 156.440 63.363 Polen 143.760 70.700 Bulgarien 63.140 24.466 Ungarn 48.063 23.679 Italien 43.676 19.702 Kroatien 37.060 9.416 Griechenland 23.361 10.127 Spanien 21.375 10.352 Slowakische Republik 12.567 7.082 Frankreich 11.058 7.934 Portugal 9.175 5.219 Tschechische Republik 8.971 4.868 Niederlande 8.350 5.404 Österreich 7.925 5.948 Vereinigtes Königreich 7.401 5.782 Litauen 6.832 3.764 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 Zuzüge Fortzüge Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister
78 II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken 4 Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken Im AZR werden seit dem Inkrafttreten des Zuwande- erfasst. Dadurch können die erteilten Aufenthaltstitel rungsgesetzes auch die Rechtsgrundlagen für die Ein- für zugewanderte Drittstaatsangehörige differenziert reise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen nach dem Aufenthaltszweck dargestellt werden. Tabelle II - 4: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und/oder Aufenthaltstiteln* Aufenthaltserlaubnisse Nie- EU- Auf- Dul- Gesamt Staatsan- Stu- Sprach- Sons- Er- Huma- Fami- Sonstige derlas- Auf- ent- dung dar.: gehörigkeit dium kurs, tige werbs- nitäre liäre Gründe sungs- ent- halts- **** weib- Schul- Aus- tätig- Gründe Gründe erlaub- halts- gestat- lich besuch bildung keit** nis*** recht tung Syrien 992 163 45 208 33.041 3.025 73 21 58 16.848 1.239 69.658 23.368 Serbien (inkl. ehem. 174 47 49 2.542 152 1.417 126 204 694 8.911 7.270 35.054 15.854 Serbien und Montenegro) Kosovo 59 18 71 83 58 3.766 1.190 140 264 8.223 2.043 24.306 9.726 China 9.147 518 266 3.376 33 2.418 299 82 118 394 71 22.073 11.324 Indien 4.038 38 241 5.111 50 3.992 375 61 257 1.469 292 21.081 6.776 Türkei 1.327 115 84 1.352 117 7.317 436 2.818 330 1.174 328 20.748 8.338 Russische 2.152 257 95 1.404 747 4.286 208 321 324 2.932 1.278 19.335 11.773 Föderation Vereinigte 3.833 868 505 4.707 26 3.075 871 149 231 5 9 18.527 8.668 Staaten Bosnien und 153 31 330 3.580 59 1.425 372 125 440 2.680 1.692 18.019 6.669 Herzegowina Eritrea 11 0 0 0 304 95 7 13 3 12.265 637 15.750 3.100 Albanien 307 45 21 164 35 445 347 17 466 7.122 1.113 15.681 6.566 Afghanistan 118 4 17 5 1.278 863 38 41 38 7.810 1.112 13.856 4.235 Mazedonien 90 24 28 243 36 1.005 497 63 1.062 2.803 2.536 13.648 6.441 Ukraine 1.147 153 85 1.759 292 2.642 147 212 354 2.432 295 12.828 7.786 Pakistan 932 6 14 103 46 1.798 380 29 194 3.652 366 9.543 2.351 Staatsange- hörige aus Nicht-EU- 47.869 6.112 3.778 37.252 44.614 63.677 10.400 5.911 9.436 118.331 28.578 518.802 210.179 Staaten insgesamt * Ohne im Inland geborene ausländische Kinder. Die Differenz zwischen der Summe der aufgeführten Aufenthaltstitel und der Spalte „Gesamt“ erklärt sich dadurch, dass in der Tabelle nicht alle Aufenthaltsstatus aufgeführt sind. So sind in der Tabelle etwa Personen, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind sowie Personen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, nicht enthalten. ** Die Kategorie „Erwerbstätigkeit“ enthält neben den Personen, denen ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung nach § 18 AufenthG erteilt wurde, auch jene, die eine Blaue Karte EU (§ 19a AufenthG) erhielten oder als Forscher (§ 20 AufenthG) bzw. als Selbständige (§ 21 AufenthG) zugewandert sind. *** In etwa drei Vierteln dieser Fälle handelt es sich um Personen mit Wiedereinreise im jeweiligen Berichtsjahr. **** Hierbei handelt es sich vielfach um Personen, die 2014 als Asylbewerber eingereist sind und nach einem negativen Bescheid eine Duldung erhielten. Quelle: Ausländerzentralregister
II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken 79 Im AZR wurden 1.149.045 ausländische Staatsange- Personen, die mehrfach im Jahr zu- und fortziehen, bei hörige registriert, die im Jahr 2014 nach Deutschland dieser Betrachtung nur einmal im AZR erfasst (Perso- zugezogen sind, darunter 518.802 Drittstaatsangehöri- nenstatistik). ge (45,2 %), also Personen, die nicht die Staatsangehö- rigkeit eines EU-Staates besaßen. Im Jahr 2013 waren Im Vergleich zum Vorjahr war ein Anstieg der Zu- es 884.493 Personen, darunter 362.984 Drittstaatsan- wanderung zum Zweck des Studiums (+13,4 %) fest- gehörige (41,0 %). Damit stieg die Zahl der Zuzüge von zustellen, während die Zuwanderung zum Zweck Drittstaatsangehörigen gegenüber 2013 um 42,9 %. des Sprachkurses/Schulbesuchs und der sonstigen Ausbildung relativ konstant blieben. Nachdem sich der Die Zuwanderungszahlen des AZR liegen in der Regel Familiennachzug in den Jahren 2010 bis 2013 auf rela- etwa 20 % unter den in der Wanderungsstatistik des tiv konstantem Niveau hielt, wurde 2014 ein Wieder- Statistischen Bundesamtes verzeichneten Zuzugs- anstieg um 13,6 % verzeichnet. Angestiegen gegenüber zahlen. Nach vorläufigen Ergebnissen aus der Wande- 2013 ist zudem der Zuzug zum Zweck der Erwerbs- rungsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden tätigkeit (+10,8 %). Überproportional erhöht hat sich von Januar bis November 2014 1,251 Millionen Zuzü- – wie bereits von 2012 auf 2013 – die Zuwanderung ge von ausländischen Staatsangehörigen registriert. aus humanitären Gründen (+201,4 %) und die Zahl der ausgestellten Aufenthaltsgestattungen (+71,6 %). Hier Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen ist, dass spiegelt sich insbesondere die humanitäre Aufnahme Personen im AZR erst registriert werden, wenn sie sich von syrischen Staatsangehörigen sowie die deutliche nicht nur vorübergehend (i.d.R. länger als drei Monate) Zunahme der Asylerstanträge wider. im Bundesgebiet aufhalten. Zudem werden Daten von Abbildung II - 6: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken Gesamtzahl: 518.802 9,2 % Studium 1,2 % Sprachkurs, Schulbesuch 0,7 % Sonstige Ausbildung 7,2 % Erwerbstätigkeit 12,3 % Familiäre Gründe 1,1 % Niederlassungserlaubnis 1,8 % EU-Aufenthaltsrecht 8,6 % Humanitäre Gründe 22,8 % Aufenthaltsgestattung 5,5 % Duldung 29,5 % Sonstige* * Darunter fallen u.a. Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragt haben. Quelle: Ausländerzentralregister
80 II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken 12,3 % der Drittstaatsangehörigen zogen 2014 aus Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätig- familiären Gründen nach Deutschland. Bei diesem keit ist jedoch nicht ausgeschlossen. Zudem besteht Aufenthaltszweck handelt es sich überwiegend um die Möglichkeit für Hochschulabsolventen nach der eine auf Dauer angelegte Zuwanderung. 7,2 % der Beendigung ihres Studiums an einer deutschen Hoch- Drittstaatsangehörigen, die im Jahr 2014 eingereist schule, sich innerhalb von 18 Monaten in Deutschland sind, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung zu der Erwerbstätigkeit. 11,1 % zogen zum Zweck des suchen (§ 16 Abs. 4 AufenthG). 8,6 % der Zugewander- Studiums, des Besuchs einer Schule bzw. eines Sprach- ten erhielten eine Aufenthaltserlaubnis aus humani- kurses und zu sonstigen Ausbildungszwecken nach tären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen, Deutschland. Aufenthalte zum Zweck der Beschäf- 22,8 % eine Aufenthaltsgestattung. Hier spiegelt sich tigung, des Studiums und der Ausbildung sind in die gestiegene Asylzuwanderung wider. der Regel zunächst befristet. Die Verlängerung einer Abbildung II - 7: Zuzüge von Ausländern im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und ausgewählten Staatsangehörigkeiten 100% 15,5 90% 20,2 19,1 26,5 27,8 29,7 32,0 0,6 32,5 80% 41,3 41,1 41,0 4,3 43,1 44,8 6,2 70% 11,0 26,0 2,1 18,9 16,6 12,3 60% 4,0 22,2 2,8 15,5 15,3 7,9 50% 8,4 3,6 81,9 64,4 40% 25,4 28,3 35,3 21,8 24,3 46,2 24,2 30% 52,5 47,4 7,4 42,2 3,9 8,6 20% 41,4 1,3 7,2 7,3 0,6 19,9 7,2 6,5 1,8 10% 19,2 20,7 1,9 1,0 9,2 7,3 6,4 11,1 1,0 9,2 1,4 2,0 1,9 2,0 0% 0,5 Syrien Kosovo Russische Föderation Serbien (inkl. ehem. Vereinigte Staaten Staatsangehörige Afghanistan Albanien China Indien Türkei Bosnien und Eritrea Serbien und Herzegowina aus Nicht-EU- Staaten insgesamt Montenegro) Studium Sprachkurs, Schulbesuch und sonstige Ausbildung Beschäftigung Humanitäre Gründe Aufenthaltsgestattung und Duldung Familiäre Gründe Sonstige Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister
II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) 81 Während im Jahr 2014 35,3 % der Staatsangehörigen des Studiums bzw. der Ausbildung ein. Unter den aus der Türkei aus familiären Gründen nach Deutsch- Staatsangehörigen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea land zogen (2013: 36,2 %), überwog bei US-amerikani- erhielt ein hoher Anteil an Personen entweder eine schen, bosnischen und indischen Staatsangehörigen Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis die Zuwanderung zum Zweck der Beschäftigung, aus humanitären Gründen. Überproportional häufig wobei indische Staatsangehörige insbesondere als wurden Aufenthaltsgestattungen auch an Staatsange- IT-Fachkräfte in Deutschland arbeiten. Über 40 % der hörige aus Serbien, Kosovo und Albanien erteilt. chinesischen Staatsangehörigen reisten zum Zweck 5 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Für Drittstaatsangehörige wurde mit Inkrafttreten Staatsangehörige seit dem Beitritt zur EU am 1. Juli des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 das bis 2013 keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zum dahin notwendige doppelte Genehmigungsverfahren, Zweck der Erwerbstätigkeit mehr benötigen, zum wonach ein Bewerber die Arbeits- und die Aufent- anderen auf die Einführung der Blauen Karte EU zum haltserlaubnis jeweils bei verschiedenen Behörden be- 1. August 2012, da viele Fachkräfte aus Drittstaaten antragen musste, durch ein internes Zustimmungsver- nun statt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 fahren ersetzt. Die Erlaubnis zur Beschäftigung wird AufenthG eine Blaue Karte nach § 19a AufenthG er- zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis von der Aus- halten. länderbehörde erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat („one-stop-government“). Eine Die größten Gruppen ausländischer Arbeitnehmer, die Zustimmung kann nur erfolgen, wenn ein konkretes im Jahr 2014 eingereist sind, waren Staatsangehörige Arbeitsplatzangebot vorliegt (§ 18 Abs. 5 AufenthG). aus Indien, den Vereinigten Staaten, Bosnien-Herzego- wina und China. Die Bundesagentur kann der Erteilung einer Aufent- haltserlaubnis nach § 18 AufenthG zustimmen, wenn Betrachtet man die im Jahr 2014 zum Zweck der Be- sich durch die Beschäftigung von Ausländern keine schäftigung nach § 18 AufenthG eingereisten Dritt- nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt staatsangehörigen, so zeigt sich, dass etwa zwei Drittel ergeben und für die Beschäftigung deutsche Arbeit- von ihnen eine qualifizierte Beschäftigung nach § 18 nehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Abs. 4 AufenthG in Deutschland aufnehmen. Während Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder die bei Staatsangehörigen aus Indien, China, Japan, der nach dem Recht der EU einen Anspruch auf vorrangi- Türkei, Mexiko und Korea überproportional viele Per- gen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfü- sonen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gung stehen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG). qualifizierten Beschäftigung erhielten, hat die Mehr- heit der ukrainischen, russischen, australischen und An Drittstaatsangehörige, die im Jahr 2014 eingereist georgischen Staatsangehörigen eine Beschäftigung sind, wurden 29.696 Aufenthaltserlaubnisse zum aufgenommen, die keine qualifizierte Berufsausbil- Zweck der Erwerbstätigkeit nach § 18 AufenthG erteilt. dung erfordert. Im Vergleich zum Vorjahr (26.836 erteilte Aufenthalts- erlaubnisse) bedeutet dies einen Wiederanstieg um Insgesamt lebten am 31. Dezember 2014 in Deutsch- 10,7 %. Im Jahr 2012 wurden noch 34.587 Aufenthalts- land 90.204 ausländische Staatsangehörige mit einem erlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach § 18 Aufenthaltstitel nach § 18 AufenthG (Ende 2013: AufenthG erteilt. Der Rückgang von 2012 auf 2013 ist 89.056). zum einen darauf zurückzuführen, dass kroatische
82 II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Karte II - 1: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Drittstaatsangehörige
Tabelle II - 5: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG in den Jahren von 2009 bis 2014 eingereiste Drittstaatsangehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insge- dar: Frau- insge- dar: Frau- insge- dar: Frau- insge- dar: Frau- insge- dar: Frau- insge- dar: Frau- samt weib- enan- samt weib- enan- samt weib- enan- samt weib- enan- samt weib- enan- samt weib- enan- lich teil lich teil lich teil lich teil lich teil lich teil Indien 2.987 398 13,3% 3.404 496 14,6% 4.720 619 13,1% 4.318 602 13,9% 3.277 439 13,4% 3.920 576 14,7% Vereinigte Staaten 2.800 941 33,6% 3.368 1.198 35,6% 3.838 1.282 33,4% 3.482 1.245 35,8% 3.681 1.342 36,5% 3.644 1.378 37,8% Bosnien-Herzegowina 1.633 36 2,2% 1.621 51 3,1% 2,1% 3.268 64 2,0% 2.881 161 5,6% 3.483 399 11,5% 2.748 58 China 2.204 629 28,5% 2.707 747 27,6% 3.137 930 29,6% 3.052 809 26,5% 2.611 771 29,5% 2.774 752 27,1% Serbien (inkl. ehem. Serbien 1.085 54 5,0% 1.688 71 4,2% 2.130 108 5,1% 1.900 94 4,9% 1.834 115 6,3% 2.283 183 8,0% und Montenegro) Japan 1.258 201 16,0% 1.585 257 16,2% 1.855 370 19,9% 1.715 312 18,2% 1.606 298 18,6% 1.751 330 18,8% Ukraine 1.191 825 69,3% 1.231 897 72,9% 1.346 946 70,3% 1.320 950 72,0% 975 720 73,8% 1.204 875 72,7% Türkei 1.029 157 15,3% 912 196 21,5% 1.209 196 16,2% 1.473 177 12,0% 1.133 158 13,9% 1.115 183 16,4% Mexiko 272 136 50,0% 327 164 50,2% 421 142 33,7% 442 167 37,8% 316 131 41,5% 808 184 22,8% Russische Föderation 1.460 1.010 69,2% 1.411 947 67,1% 62,2% 1.329 860 64,7% 1.020 678 66,5% 797 556 69,8% 1.553 966 sonstige Staats- 9.134 3.543 38,8% 10.044 3.993 39,8% 13.092 4.268 32,6% 12.288 4.096 33,3% 7.502 3.600 48,0% 7.917 3.965 50,1% angehörigkeiten Insgesamt 25.053 7.930 31,7% 28.298 9.017 31,9% 36.049 9.885 27,4% 34.587 9.376 27,1% 26.836 8.413 31,3% 29.696 9.381 31,6% Quelle: Ausländerzentralregister II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) 83
84 II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Tabelle II - 6: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit keine qualifizierte qualifizierte Be- qualifizierte Be- Beschäftigung Beschäftigung Beschäftigung (§ 18 schäftigung nach schäftigung im allgemein nach § 18 Abs. 3 AufenthG) Rechtsverordnung öffentlichen (§ 18 AufenthG) AufenthG (§ 18 Abs. 4 S. 1 Interesse (§ 18 Abs. 4 insgesamt AufenthG) S. 2 AufenthG) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Indien 90 2,3% 3.733 95,2% 52 1,3% 45 1,1% 3.920 Vereinigte Staaten 1.475 40,5% 2.119 58,2% 39 1,1% 11 0,3% 3.644 Bosnien-Herzegowina 1.050 30,1% 2.376 68,2% 27 0,8% 30 0,9% 3.483 China 356 12,8% 2.364 85,2% 43 1,6% 11 0,4% 2.774 Serbien (inkl. ehem. 868 38,0% 1.398 61,2% 8 0,4% 9 0,4% 2.283 Serbien und Montenegro) Japan 227 13,0% 1.506 86,0% 17 1,0% 1 0,1% 1.751 Ukraine 954 79,2% 235 19,5% 5 0,4% 10 0,8% 1.204 Türkei 126 11,3% 947 84,9% 36 3,2% 6 0,5% 1.115 Mexiko 95 11,8% 705 87,3% 4 0,5% 4 0,5% 808 Russische Föderation 401 50,3% 383 48,1% 6 0,8% 7 0,9% 797 Australien 471 71,1% 187 28,2% 3 0,5% 1 0,2% 662 Kanada 249 39,6% 365 58,1% 13 2,1% 1 0,2% 628 Korea (Republik) 65 11,4% 497 87,3% 6 1,1% 1 0,2% 569 Georgien 506 93,0% 31 5,7% 3 0,6% 4 0,7% 544 Brasilien 169 35,9% 285 60,5% 12 2,5% 5 1,1% 471 sonstige 2.893 57,4% 1.999 39,6% 111 2,2% 40 0,8% 5.043 Staatsangehörigkeiten Insgesamt 9.995 33,7% 19.130 64,4% 385 1,3% 186 0,6% 29.696 Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung II - 8: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl 29.696 13,2 % Indien 12,3 % Vereinigte Staaten 11,7 % Bosnien-Herzegowina 9,3 % China 7,7 % Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 5,9 % Japan 4,1 % Ukraine 3,8 % Türkei 2,7 % Mexiko 2,7 % Russische Föderation 26,7 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister
II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) 85 Inhaber einer Blauen Karte EU Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes der Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union höchstens vier Jahre befristet (§ 19a Abs. 3 AufenthG). (Richtlinie 2009/50/EG) zum 1. August 2012 wurde mit Nach 33-monatiger Beschäftigung als Hochqualifi- § 19a AufenthG die Blaue Karte EU als neuer Aufent- zierter und dem Nachweis von Leistungsbeiträgen haltstitel eingeführt. für diesen Zeitraum in eine Altersversorgung sowie von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache Diesen erhalten Drittstaatsangehörige, die über ei- ist einem Inhaber einer Blauen Karte EU eine unbe- nen akademischen Abschluss sowie ein konkretes fristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Werden Arbeitsplatzangebot verfügen. Dabei müssen sie ein ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen, ist die bestimmtes jährliches Bruttomindestgehalt erzielen, Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten das grundsätzlich bei zwei Dritteln der jährlichen Bei- auszustellen (§ 19a Abs. 6 AufenthG). tragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenver- sicherung liegt6 (2014: 47.600 Euro; 2015: 48.400 Euro). Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Bei Berufen, für die in Deutschland ein besonderer ledige Kinder) eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist Bedarf besteht (Mangelberuf), genügt ein Mindestge- bei Vorliegen der weiteren allgemeinen Voraussetzun- halt von 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Vom mit- (2014: 37.128 Euro; 2015: 37.752 Euro). oder nachziehenden Ehegatten wird kein Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. 6 Die Gehaltsgrenzen sind in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) und in § 2 Abs. 2 BeschV geregelt. Tabelle II - 7: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 19a AufenthG (Blaue Karte EU) im Jahr 2014 eingereiste Drittstaats- angehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit Regelberufe nach Mangelberufe nach Beschäftigung § 19a AufenthG i. V. m. § 19a AufenthG i. V. m. nach § 19a § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder AufenthG § 2 Abs. 2 BeschV insgesamt absolut in % absolut in % Indien 699 62,6% 417 37,4% 1.116 Russische Föderation 291 56,8% 221 43,2% 512 Ukraine 191 43,4% 249 56,6% 440 Vereinigte Staaten 303 80,4% 74 19,6% 377 China 209 68,1% 98 31,9% 307 Serbien (inkl. ehem. Serbien 121 48,2% 130 51,8% 251 und Montenegro) Ägypten 114 54,3% 96 45,7% 210 Türkei 125 67,9% 59 32,1% 184 Brasilien 81 63,3% 47 36,7% 128 Iran 47 42,0% 65 58,0% 112 sonstige Staatsangehörigkeiten 918 52,7% 823 47,3% 1.741 Insgesamt 3.099 57,6% 2.279 42,4% 5.378 Quelle: Ausländerzentralregister