bundesamt-in-zahlen-2014

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Statistiken für 2011/2012/2013/2014/2015 bzgl. Identitiätsfeststellung im Rahmen des Asylverfahrens sowie von Abschiebungen

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Neben Kroatien war dabei ein                    Zahl der Fortzüge registriert wurde, der zumeist weiterer deutlicher Anstieg der Zahl der Zuzüge von                    stärker ausfiel, als der Anstieg der Zuzüge, konnte ge- Staatsangehörigen aus Rumänien (+52,2 %), Bulgarien                    genüber allen EU-Nationalitäten ein positiver Wande- rungssaldo festgestellt werden. Insgesamt zogen etwa 340.000 Staatsangehörige aus den anderen EU-Staaten mehr nach Deutschland als fortzogen. Im Jahr 2013 5    Deutsche Staatsangehörige werden dabei nicht berück-              wurde ein Wanderungsgewinn von circa 300.000 Per- sichtigt.                                                         sonen registriert. Tabelle II - 3: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgern in den Jahren 2013 und 2014* Staatsangehörigkeit                            Zuzüge                        Fortzüge            Veränderung       Veränderung Zuzüge           Fortzüge 2013           2014           2013            2014 2013/2014 in %    2013/2014 in % Rumänien                              102.753          156.440         43.953          63.363       +52,2%             +44,2% Polen                                 136.682          143.760         57.227          70.700        +5,2%             +23,5% Bulgarien                               45.177          63.140         19.401          24.466       +39,8%             +26,1% Ungarn                                  47.023          48.063         19.378          23.679        +2,2%             +22,2% Italien                                 34.416          43.676         13.450          19.702       +26,9%             +46,5% Kroatien**                              18.633          37.060          6.642           9.416       +98,9%             +41,8% Griechenland                            24.921          23.361          7.366          10.127        -6,3%             +37,5% Spanien                                 21.552          21.375          6.918          10.352        -0,8%             +49,6% Slowakische Republik                    11.475          12.567          6.000           7.082        +9,5%             +18,0% Frankreich                              10.411          11.058          5.708           7.934        +6,2%             +39,0% Portugal                                10.426           9.175          3.957           5.219       -12,0%             +31,9% Tschechische Republik                    7.904           8.971          3.821           4.868       +13,5%             +27,4% Niederlande                              7.907           8.350          4.480           5.404        +5,6%             +20,6% Österreich                               7.351           7.925          4.861           5.948        +7,8%             +22,4% Vereinigtes Königreich                   7.492           7.401          4.331           5.782        -1,2%             +33,5% Litauen                                  7.114           6.832          3.282           3.764        -4,0%             +14,7% Lettland                                 6.174           5.810          2.654           3.199        -5,9%             +20,5% Slowenien                                3.194           3.477          1.418           1.723        +8,9%             +21,5% Belgien                                  1.883           2.149          1.019           1.396       +14,1%             +37,0% Luxemburg                                1.920           2.066             717          1.113        +7,6%             +55,2% Schweden                                 1.629           1.770          1.064           1.402        +8,7%             +31,8% Finnland                                 1.500           1.692          1.097           1.414       +12,8%             +28,9% Dänemark                                 1.431           1.484             871          1.270        +3,7%             +45,8% Irland                                   1.129           1.312             669            873       +16,2%             +30,5% Estland                                    928             819             387            511       -11,7%             +32,0% Zypern                                     412             445              79            175        +8,0%            +121,5% Malta                                       72              65              43             52        -9,7%             +20,9% EU gesamt                             521.509          630.243        220.793         290.934       +20,8%             +31,8% alle Staatsangehörigkeiten            884.493        1.149.045        366.833         472.315       Quelle: Ausländerzentralregister +29,9%             +28,8% *     Zuzüge ohne im Inland geborene ausländische Kinder. Fortzüge ohne Sterbefälle. ** Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Quelle: Ausländerzentralregister
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II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Unionsbürgern                                                               77 Abbildung II - 5: Zuzüge und Fortzüge von Unionsbürgern im Jahr 2014 Rumänien                                                                              156.440 63.363 Polen                                                                     143.760 70.700 Bulgarien                                   63.140 24.466 Ungarn                             48.063 23.679 Italien                        43.676 19.702 Kroatien                       37.060 9.416 Griechenland                 23.361 10.127 Spanien               21.375 10.352 Slowakische Republik              12.567 7.082 Frankreich         11.058 7.934 Portugal         9.175 5.219 Tschechische Republik           8.971 4.868 Niederlande         8.350 5.404 Österreich       7.925 5.948 Vereinigtes Königreich          7.401 5.782 Litauen        6.832 3.764 0      20.000    40.000    60.000   80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 Zuzüge      Fortzüge Angaben in Personen Quelle: Ausländerzentralregister
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78                                         II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken 4         Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken Im AZR werden seit dem Inkrafttreten des Zuwande-                         erfasst. Dadurch können die erteilten Aufenthaltstitel rungsgesetzes auch die Rechtsgrundlagen für die Ein-                      für zugewanderte Drittstaatsangehörige differenziert reise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen                       nach dem Aufenthaltszweck dargestellt werden. Tabelle II - 4: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und/oder Aufenthaltstiteln* Aufenthaltserlaubnisse                         Nie-     EU-       Auf-      Dul-         Gesamt Staatsan-          Stu- Sprach-     Sons-      Er- Huma- Fami- Sonstige derlas- Auf-                   ent-     dung                 dar.: gehörigkeit        dium kurs,        tige werbs- nitäre liäre            Gründe sungs- ent-           halts-     ****               weib- Schul-    Aus- tätig- Gründe Gründe                    erlaub- halts-     gestat-                         lich besuch  bildung keit**                                  nis*** recht       tung Syrien               992       163      45       208 33.041     3.025          73      21       58    16.848     1.239    69.658    23.368 Serbien (inkl. ehem. 174        47      49     2.542     152    1.417         126     204      694      8.911    7.270    35.054    15.854 Serbien und Montenegro) Kosovo                 59       18      71        83      58    3.766       1.190     140      264      8.223    2.043    24.306      9.726 China              9.147       518     266     3.376      33    2.418         299      82      118        394       71    22.073    11.324 Indien             4.038        38     241     5.111      50    3.992         375      61      257      1.469      292    21.081      6.776 Türkei             1.327       115      84     1.352     117    7.317         436   2.818      330      1.174      328    20.748      8.338 Russische 2.152       257      95     1.404     747    4.286         208     321      324      2.932    1.278    19.335    11.773 Föderation Vereinigte 3.833       868     505     4.707      26    3.075         871     149      231           5        9   18.527      8.668 Staaten Bosnien und 153        31     330     3.580      59    1.425         372     125      440      2.680    1.692    18.019      6.669 Herzegowina Eritrea                11        0        0        0     304       95           7      13        3    12.265       637    15.750      3.100 Albanien             307        45      21       164      35      445         347      17      466      7.122    1.113    15.681      6.566 Afghanistan          118         4      17         5  1.278       863          38      41       38      7.810    1.112    13.856      4.235 Mazedonien             90       24      28       243      36    1.005         497      63    1.062      2.803    2.536    13.648      6.441 Ukraine            1.147       153      85    1.759      292    2.642         147     212      354      2.432      295    12.828      7.786 Pakistan             932         6      14       103      46    1.798         380      29      194      3.652      366     9.543      2.351 Staatsange- hörige aus Nicht-EU-         47.869     6.112   3.778 37.252 44.614 63.677            10.400   5.911    9.436   118.331 28.578 518.802 210.179 Staaten insgesamt *      Ohne im Inland geborene ausländische Kinder. Die Differenz zwischen der Summe der aufgeführten Aufenthaltstitel und der Spalte „Gesamt“ erklärt sich dadurch, dass in der Tabelle nicht alle Aufenthaltsstatus aufgeführt sind. So sind in der Tabelle etwa Personen, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind sowie Personen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, nicht enthalten. **     Die Kategorie „Erwerbstätigkeit“ enthält neben den Personen, denen ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung nach § 18 AufenthG erteilt wurde, auch jene, die eine Blaue Karte EU (§ 19a AufenthG) erhielten oder als Forscher (§ 20 AufenthG) bzw. als Selbständige (§ 21 AufenthG) zugewandert sind. *** In etwa drei Vierteln dieser Fälle handelt es sich um Personen mit Wiedereinreise im jeweiligen Berichtsjahr. **** Hierbei handelt es sich vielfach um Personen, die 2014 als Asylbewerber eingereist sind und nach einem negativen Bescheid eine Duldung erhielten. Quelle: Ausländerzentralregister
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II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken                                        79 Im AZR wurden 1.149.045 ausländische Staatsange-                          Personen, die mehrfach im Jahr zu- und fortziehen, bei hörige registriert, die im Jahr 2014 nach Deutschland                     dieser Betrachtung nur einmal im AZR erfasst (Perso- zugezogen sind, darunter 518.802 Drittstaatsangehöri-                     nenstatistik). ge (45,2 %), also Personen, die nicht die Staatsangehö- rigkeit eines EU-Staates besaßen. Im Jahr 2013 waren                      Im Vergleich zum Vorjahr war ein Anstieg der Zu- es 884.493 Personen, darunter 362.984 Drittstaatsan-                      wanderung zum Zweck des Studiums (+13,4 %) fest- gehörige (41,0 %). Damit stieg die Zahl der Zuzüge von                    zustellen, während die Zuwanderung zum Zweck Drittstaatsangehörigen gegenüber 2013 um 42,9 %.                          des Sprachkurses/Schulbesuchs und der sonstigen Ausbildung relativ konstant blieben. Nachdem sich der Die Zuwanderungszahlen des AZR liegen in der Regel                        Familiennachzug in den Jahren 2010 bis 2013 auf rela- etwa 20 % unter den in der Wanderungsstatistik des                        tiv konstantem Niveau hielt, wurde 2014 ein Wieder- Statistischen Bundesamtes verzeichneten Zuzugs-                           anstieg um 13,6 % verzeichnet. Angestiegen gegenüber zahlen. Nach vorläufigen Ergebnissen aus der Wande-                       2013 ist zudem der Zuzug zum Zweck der Erwerbs- rungsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden                       tätigkeit (+10,8 %). Überproportional erhöht hat sich von Januar bis November 2014 1,251 Millionen Zuzü-                        – wie bereits von 2012 auf 2013 – die Zuwanderung ge von ausländischen Staatsangehörigen registriert.                       aus humanitären Gründen (+201,4 %) und die Zahl der ausgestellten Aufenthaltsgestattungen (+71,6 %). Hier Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen ist, dass                    spiegelt sich insbesondere die humanitäre Aufnahme Personen im AZR erst registriert werden, wenn sie sich                    von syrischen Staatsangehörigen sowie die deutliche nicht nur vorübergehend (i.d.R. länger als drei Monate)                   Zunahme der Asylerstanträge wider. im Bundesgebiet aufhalten. Zudem werden Daten von Abbildung II - 6: Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken Gesamtzahl: 518.802 9,2 % Studium 1,2 % Sprachkurs, Schulbesuch 0,7 % Sonstige Ausbildung 7,2 % Erwerbstätigkeit 12,3 % Familiäre Gründe 1,1 %  Niederlassungserlaubnis 1,8 %  EU-Aufenthaltsrecht 8,6 %  Humanitäre Gründe 22,8 %  Aufenthaltsgestattung 5,5 %  Duldung 29,5 %  Sonstige* *     Darunter fallen u.a. Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragt haben. Quelle: Ausländerzentralregister
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80                                                     II. Zu- und Abwanderung – Wanderungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken 12,3 % der Drittstaatsangehörigen zogen 2014 aus                                Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätig- familiären Gründen nach Deutschland. Bei diesem                                 keit ist jedoch nicht ausgeschlossen. Zudem besteht Aufenthaltszweck handelt es sich überwiegend um                                 die Möglichkeit für Hochschulabsolventen nach der eine auf Dauer angelegte Zuwanderung. 7,2 % der                                 Beendigung ihres Studiums an einer deutschen Hoch- Drittstaatsangehörigen, die im Jahr 2014 eingereist                             schule, sich innerhalb von 18 Monaten in Deutschland sind, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck                             eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung zu der Erwerbstätigkeit. 11,1 % zogen zum Zweck des                                suchen (§ 16 Abs. 4 AufenthG). 8,6 % der Zugewander- Studiums, des Besuchs einer Schule bzw. eines Sprach-                           ten erhielten eine Aufenthaltserlaubnis aus humani- kurses und zu sonstigen Ausbildungszwecken nach                                 tären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen, Deutschland. Aufenthalte zum Zweck der Beschäf-                                 22,8 % eine Aufenthaltsgestattung. Hier spiegelt sich tigung, des Studiums und der Ausbildung sind in                                 die gestiegene Asylzuwanderung wider. der Regel zunächst befristet. Die Verlängerung einer Abbildung II - 7: Zuzüge von Ausländern im Jahr 2014 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und ausgewählten Staatsangehörigkeiten 100% 15,5 90%     20,2                                                                                                                                                      19,1 26,5     27,8                                      29,7 32,0                                                      0,6                                         32,5 80%                   41,3              41,1                                                                                                           41,0 4,3                                                          43,1                                                  44,8                                   6,2 70% 11,0 26,0                                       2,1     18,9                                      16,6                                                                           12,3 60% 4,0                                                    22,2                                                                     2,8 15,5      15,3                                                                      7,9 50%                                                         8,4 3,6                                                                                  81,9                      64,4 40%                                                                                                  25,4                                                                           28,3 35,3 21,8                                         24,3 46,2                                 24,2 30%                                                                                                                                                    52,5 47,4                                                                                         7,4 42,2                                  3,9                                                                                                    8,6 20%                                               41,4      1,3 7,2      7,3 0,6                                                   19,9                                                      7,2 6,5      1,8 10%                                                        19,2                                      20,7                                                                            1,9 1,0                                                                                          9,2 7,3                                           6,4      11,1                                                                     1,0                           9,2 1,4                                                                                                                 2,0         1,9            2,0 0%                    0,5 Syrien                          Kosovo Russische Föderation Serbien (inkl. ehem. Vereinigte Staaten Staatsangehörige Afghanistan Albanien China    Indien   Türkei                                               Bosnien und   Eritrea Serbien und                                                                                           Herzegowina                                             aus Nicht-EU- Staaten insgesamt Montenegro) Studium                                                                                    Sprachkurs, Schulbesuch und sonstige Ausbildung Beschäftigung                                                                              Humanitäre Gründe Aufenthaltsgestattung und Duldung                                                          Familiäre Gründe Sonstige Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister
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II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration)                        81 Während im Jahr 2014 35,3 % der Staatsangehörigen                  des Studiums bzw. der Ausbildung ein. Unter den aus der Türkei aus familiären Gründen nach Deutsch-                Staatsangehörigen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea land zogen (2013: 36,2 %), überwog bei US-amerikani-               erhielt ein hoher Anteil an Personen entweder eine schen, bosnischen und indischen Staatsangehörigen                  Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis die Zuwanderung zum Zweck der Beschäftigung,                       aus humanitären Gründen. Überproportional häufig wobei indische Staatsangehörige insbesondere als                   wurden Aufenthaltsgestattungen auch an Staatsange- IT-Fachkräfte in Deutschland arbeiten. Über 40 % der               hörige aus Serbien, Kosovo und Albanien erteilt. chinesischen Staatsangehörigen reisten zum Zweck 5         Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Für Drittstaatsangehörige wurde mit Inkrafttreten                  Staatsangehörige seit dem Beitritt zur EU am 1. Juli des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 das bis                 2013 keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zum dahin notwendige doppelte Genehmigungsverfahren,                   Zweck der Erwerbstätigkeit mehr benötigen, zum wonach ein Bewerber die Arbeits- und die Aufent-                   anderen auf die Einführung der Blauen Karte EU zum haltserlaubnis jeweils bei verschiedenen Behörden be-              1. August 2012, da viele Fachkräfte aus Drittstaaten antragen musste, durch ein internes Zustimmungsver-                nun statt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 fahren ersetzt. Die Erlaubnis zur Beschäftigung wird               AufenthG eine Blaue Karte nach § 19a AufenthG er- zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis von der Aus-                 halten. länderbehörde erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat („one-stop-government“). Eine                Die größten Gruppen ausländischer Arbeitnehmer, die Zustimmung kann nur erfolgen, wenn ein konkretes                   im Jahr 2014 eingereist sind, waren Staatsangehörige Arbeitsplatzangebot vorliegt (§ 18 Abs. 5 AufenthG).               aus Indien, den Vereinigten Staaten, Bosnien-Herzego- wina und China. Die Bundesagentur kann der Erteilung einer Aufent- haltserlaubnis nach § 18 AufenthG zustimmen, wenn                  Betrachtet man die im Jahr 2014 zum Zweck der Be- sich durch die Beschäftigung von Ausländern keine                  schäftigung nach § 18 AufenthG eingereisten Dritt- nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt                     staatsangehörigen, so zeigt sich, dass etwa zwei Drittel ergeben und für die Beschäftigung deutsche Arbeit-                 von ihnen eine qualifizierte Beschäftigung nach § 18 nehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der                Abs. 4 AufenthG in Deutschland aufnehmen. Während Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder die             bei Staatsangehörigen aus Indien, China, Japan, der nach dem Recht der EU einen Anspruch auf vorrangi-                 Türkei, Mexiko und Korea überproportional viele Per- gen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfü-                sonen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer gung stehen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG).                          qualifizierten Beschäftigung erhielten, hat die Mehr- heit der ukrainischen, russischen, australischen und An Drittstaatsangehörige, die im Jahr 2014 eingereist              georgischen Staatsangehörigen eine Beschäftigung sind, wurden 29.696 Aufenthaltserlaubnisse zum                     aufgenommen, die keine qualifizierte Berufsausbil- Zweck der Erwerbstätigkeit nach § 18 AufenthG erteilt.             dung erfordert. Im Vergleich zum Vorjahr (26.836 erteilte Aufenthalts- erlaubnisse) bedeutet dies einen Wiederanstieg um                  Insgesamt lebten am 31. Dezember 2014 in Deutsch- 10,7 %. Im Jahr 2012 wurden noch 34.587 Aufenthalts-               land 90.204 ausländische Staatsangehörige mit einem erlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach § 18               Aufenthaltstitel nach § 18 AufenthG (Ende 2013: AufenthG erteilt. Der Rückgang von 2012 auf 2013 ist               89.056). zum einen darauf zurückzuführen, dass kroatische
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82                          II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Karte II - 1: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Drittstaatsangehörige
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Tabelle II - 5: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG in den Jahren von 2009 bis 2014 eingereiste Drittstaatsangehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit             2009                      2010                      2011                      2012                      2013                       2014 insge-    dar:    Frau-   insge-    dar:    Frau-   insge-    dar:    Frau-   insge-    dar:    Frau-   insge-    dar:    Frau-   insge-    dar:     Frau- samt    weib-    enan-    samt    weib-    enan-    samt    weib-    enan-    samt    weib-    enan-    samt    weib-    enan-    samt    weib-     enan- lich     teil             lich     teil             lich     teil             lich     teil             lich     teil             lich      teil Indien                  2.987     398    13,3%    3.404     496    14,6%    4.720     619    13,1%    4.318     602    13,9%    3.277     439    13,4%    3.920      576    14,7% Vereinigte Staaten      2.800     941    33,6%    3.368   1.198    35,6%    3.838   1.282    33,4%    3.482   1.245    35,8%    3.681   1.342    36,5%    3.644    1.378    37,8% Bosnien-Herzegowina     1.633      36     2,2%    1.621      51     3,1%                      2,1%    3.268      64     2,0%    2.881     161     5,6%    3.483      399    11,5% 2.748      58 China                   2.204     629    28,5%    2.707     747    27,6%    3.137     930    29,6%    3.052     809    26,5%    2.611     771    29,5%    2.774      752    27,1% Serbien (inkl. ehem. Serbien    1.085      54     5,0%    1.688      71     4,2%    2.130     108     5,1%    1.900      94     4,9%    1.834     115     6,3%    2.283      183     8,0% und Montenegro) Japan                   1.258     201    16,0%    1.585     257    16,2%    1.855     370    19,9%    1.715     312    18,2%    1.606     298    18,6%    1.751      330    18,8% Ukraine                 1.191     825    69,3%    1.231     897    72,9%    1.346     946    70,3%    1.320     950    72,0%     975      720    73,8%    1.204      875    72,7% Türkei                  1.029     157    15,3%     912      196    21,5%    1.209     196    16,2%    1.473     177    12,0%    1.133     158    13,9%    1.115      183    16,4% Mexiko                   272      136    50,0%     327      164    50,2%     421      142    33,7%     442      167    37,8%     316      131    41,5%      808      184    22,8% Russische Föderation    1.460   1.010    69,2%    1.411     947    67,1%                     62,2%    1.329     860    64,7%    1.020     678    66,5%      797      556    69,8% 1.553     966 sonstige Staats- 9.134    3.543   38,8%   10.044    3.993   39,8%   13.092    4.268   32,6%   12.288    4.096   33,3%    7.502    3.600   48,0%    7.917    3.965    50,1% angehörigkeiten Insgesamt              25.053   7.930    31,7%   28.298   9.017    31,9%   36.049   9.885    27,4%   34.587   9.376    27,1%   26.836   8.413    31,3%   29.696    9.381    31,6% Quelle: Ausländerzentralregister II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) 83
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84                           II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration) Tabelle II - 6: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit         keine qualifizierte     qualifizierte Be-     qualifizierte Be-   Beschäftigung     Beschäftigung Beschäftigung (§ 18 schäftigung nach            schäftigung im        allgemein         nach § 18 Abs. 3 AufenthG)      Rechtsverordnung         öffentlichen     (§ 18 AufenthG)       AufenthG (§ 18 Abs. 4 S. 1 Interesse (§ 18 Abs. 4                      insgesamt AufenthG)          S. 2 AufenthG) absolut      in %      absolut      in %     absolut      in %  absolut      in % Indien                             90      2,3%        3.733     95,2%        52        1,3%     45        1,1%       3.920 Vereinigte Staaten             1.475      40,5%        2.119     58,2%        39        1,1%     11        0,3%       3.644 Bosnien-Herzegowina            1.050      30,1%        2.376     68,2%        27        0,8%     30        0,9%       3.483 China                            356      12,8%        2.364     85,2%        43        1,6%     11        0,4%       2.774 Serbien (inkl. ehem. 868      38,0%        1.398     61,2%          8       0,4%       9       0,4%       2.283 Serbien und Montenegro) Japan                            227      13,0%        1.506     86,0%        17        1,0%       1       0,1%       1.751 Ukraine                          954      79,2%          235     19,5%          5       0,4%     10        0,8%       1.204 Türkei                           126      11,3%          947     84,9%        36        3,2%       6       0,5%       1.115 Mexiko                             95     11,8%          705     87,3%          4       0,5%       4       0,5%          808 Russische Föderation             401      50,3%          383     48,1%          6       0,8%       7       0,9%          797 Australien                       471      71,1%          187     28,2%          3       0,5%       1       0,2%          662 Kanada                           249      39,6%          365     58,1%        13        2,1%       1       0,2%          628 Korea (Republik)                   65     11,4%          497     87,3%          6       1,1%       1       0,2%          569 Georgien                          506     93,0%           31      5,7%          3       0,6%       4       0,7%          544 Brasilien                         169     35,9%          285     60,5%        12        2,5%       5       1,1%          471 sonstige 2.893      57,4%        1.999     39,6%       111        2,2%     40        0,8%       5.043 Staatsangehörigkeiten Insgesamt                      9.995      33,7%      19.130      64,4%       385        1,3%    186        0,6%      29.696 Quelle: Ausländerzentralregister Abbildung II - 8: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG im Jahr 2014 eingereiste Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl 29.696 13,2 % Indien 12,3 % Vereinigte Staaten 11,7 % Bosnien-Herzegowina 9,3 % China 7,7 %  Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 5,9 %  Japan 4,1 %  Ukraine 3,8 %  Türkei 2,7 %  Mexiko 2,7 %  Russische Föderation 26,7 %   sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister
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II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsmigration)                                        85 Inhaber einer Blauen Karte EU Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes der                          Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union                      höchstens vier Jahre befristet (§ 19a Abs. 3 AufenthG). (Richtlinie 2009/50/EG) zum 1. August 2012 wurde mit                      Nach 33-monatiger Beschäftigung als Hochqualifi- § 19a AufenthG die Blaue Karte EU als neuer Aufent-                       zierter und dem Nachweis von Leistungsbeiträgen haltstitel eingeführt.                                                    für diesen Zeitraum in eine Altersversorgung sowie von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache Diesen erhalten Drittstaatsangehörige, die über ei-                       ist einem Inhaber einer Blauen Karte EU eine unbe- nen akademischen Abschluss sowie ein konkretes                            fristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Werden Arbeitsplatzangebot verfügen. Dabei müssen sie ein                        ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen, ist die bestimmtes jährliches Bruttomindestgehalt erzielen,                       Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten das grundsätzlich bei zwei Dritteln der jährlichen Bei-                   auszustellen (§ 19a Abs. 6 AufenthG). tragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenver- sicherung liegt6 (2014: 47.600 Euro; 2015: 48.400 Euro).                  Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Bei Berufen, für die in Deutschland ein besonderer                        ledige Kinder) eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist Bedarf besteht (Mangelberuf), genügt ein Mindestge-                       bei Vorliegen der weiteren allgemeinen Voraussetzun- halt von 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze                          gen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Vom mit- (2014: 37.128 Euro; 2015: 37.752 Euro).                                   oder nachziehenden Ehegatten wird kein Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. 6     Die Gehaltsgrenzen sind in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) und in § 2 Abs. 2 BeschV geregelt. Tabelle II - 7: Zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 19a AufenthG (Blaue Karte EU) im Jahr 2014 eingereiste Drittstaats- angehörige nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit                                Regelberufe nach                      Mangelberufe nach               Beschäftigung § 19a AufenthG i. V. m.                § 19a AufenthG i. V. m.             nach § 19a § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV          § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder         AufenthG § 2 Abs. 2 BeschV                insgesamt absolut                in %            absolut                in % Indien                                            699               62,6%                417                37,4%             1.116 Russische Föderation                              291               56,8%                221                43,2%               512 Ukraine                                           191               43,4%                249                56,6%               440 Vereinigte Staaten                                303               80,4%                 74                19,6%               377 China                                             209               68,1%                 98                31,9%               307 Serbien (inkl. ehem. Serbien 121               48,2%                130                51,8%               251 und Montenegro) Ägypten                                           114               54,3%                 96                45,7%               210 Türkei                                            125               67,9%                 59                32,1%               184 Brasilien                                          81               63,3%                 47                36,7%               128 Iran                                               47               42,0%                 65                58,0%               112 sonstige Staatsangehörigkeiten                    918               52,7%                823                47,3%             1.741 Insgesamt                                       3.099               57,6%              2.279               42,4%              5.378 Quelle: Ausländerzentralregister
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