bpjm_entscheid_4902_rammstein_sehnsucht
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungsberichte“
2 Sachverhalt Die CD „Sehnsucht" der Gruppe „RA111\1STEIN" ist 1997 im Vertrieb ... erschienen. Die CD enthält 11 musikalische Beiträge mit folgenden Titeln: ,,Sehnsucht", ,,Engel", ,,Tier", ,,Bestrafe mich", ,,Du Hast", ,,Bück Dich", ,,Spiel mit mir", ,,Klavier", ,,Alter Mann", ,,Eifersucht", ,,Küss mich Fellfrosch". Der Antragsteller beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Zur Begründung verweist er auf einen Liedtext mit dem Titel „Tier", in dem nach Ansicht des Antragstellers Inzest und Sodomie verharmlost werde. Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 05.05.1999 entschieden werden soll. Die Postzustellungsurkunde wurde nicht abgeholt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte sowie den der CD Bezug genommen. Die Mitglieder des 12er-Gremiums haben die CD in voller Länge bei normaler Laufgeschwindigkeit gehört. Gründe Die CD „Sehnsucht" der Gruppe „RA111\1STEIN" war nicht in die Liste der jugendgefähr denden Schriften aufzunehmen. Nach ausführlicher Beratung ist das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle zu der Auffassung gelangt, dass in dem von dem Antragsteller beanstandeten Liedtext mit dem Titel „Tier" Sodomie und Inzest nicht verharmlost wird. Der Text hat folgenden Wortlaut: ,, 'Tier' Was macht ein Mann was macht ein Mann der zwischen Mensch und Tier nicht unterscheiden kann was Er wird zu seiner Tochter gehen sie ist schön und jung an Jahren und dann wird er wie ein Hund
mit eigen Fleisch und Blut sich paaren Was tust du Was fühlst du Was bist du doch nur ein Tier Was macht die Frau was macht die Frau die zwischen Tier und Mann nicht unterscheiden kann Sie taucht die Feder in sein Blut schreibt sich selber einen Brief entseelte Zellen an die Kindheit als der Vater bei ihr schlief Was tust du Was fühlst du Was bist du doch nur ein Tier.“ Die überwiegende Mehrheit des Gremiums ist zu der Auffassung gelangt, dass in dem Lied Inzest eher verurteilt denn verharmlost wird. Es wird ausgeführt, dass derjenige, der solche Vorgänge vollzieht, „nur ein Tier sei“. Ebenso wird dort dargestellt, dass dieses Handeln von der Tochter eindeutig verurteilt wird, mit den Worten: „Sie taucht die Feder in sein Blut“, so dass verharmlosende Tendenzen hier nicht sichtbar werden. Basierend auf dem Grundgedan- ken, dass die Bundesprüfstelle nicht an die Ausführung des Antrags gebunden ist, hat sich das Gremium mit den weiteren Texten der CD ausführlich befasst. Zumindestens als problema- tisch wurde der Text des Liedes „Spiel mit mir“ eingestuft, da dieser Text auch die Interpre- tation zulässt, dass sexuelle Vorgänge zwischen Geschwistern beschrieben werden. Doch auch dieser Text ist nicht so eindeutig gestaltet, dass das Gremium eine eindeutige Jugendge- fährdung bejahen konnte. Der Liedtext hat folgenden Wortlaut: „ Spiel mit mir‘ Wir teilen Zimmer und das Bett Brüderlein komm und sei so nett Brüderlein komm fass mich an Rutsch ganz dicht an mich heran Vor dem Bett ein schwarzes Loch und hinein fällt jedes Schaf bin schon zu alt und zähl sie doch denn ich finde keinen Schlaf Unterm Nabel im Geäst wartet schon ein weisser Traum Brüderlein komm halt dich fest und schüttel mir das Laub vom Bauch(??)
Spiel ein Spiel mit mir gib mir deine Hand und spiel mit mir ein Spiel spiel mit mir ein Spiel spiel mit mir weil wir alleine sind spiel mit mir ein Spiel Vater Mutter Kind Dem Brüderlein schmerzt die Hand er dreht sich wieder an die Wand der Bruder hilft mir dann und wann damit ich schlafen kann Spiel ein Spiel mit mir gib mir deine Hand spiel mit mir ein Spiel spiel mit mir ein Spiel spiel mit mir weil wir alleine sind spiel mit mir ein Spiel Vater Mutter Kind.“ Die Textzeile „Spiel mit mir ein Spiel Vater Mutter Kind“ kann auch den Schluß zulassen, dass sexuelle Vorgänge geschildert werden sollen; demgegenüber ist jedoch das Spiel „Vater, Mutter, Kind“ ein Synonym für ein beliebtes Kinderspiel, was zumindest bei Kindern nicht zwingend den Eindruck hinterläßt, dass zum Spielen von sexuellen Situationen aufgefordert wird. Das 12er-Gremium hat betont, dass es sich hier um einen Grenzfall handelt, doch es hat eben- so hervorgehoben, dass die Textzeilen zwar Interpretationsmöglichkeiten zulassen, dass je- doch in keinem der Texte eindeutig bestimmte sexuelle Situationen beschrieben werden. We- gen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit konnte das Gremium daher eine Indizierung der CD nicht vornehmen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Proto- koll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, An- fechtungsklage erhoben werden. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die
' . 5 Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, ver treten durch die Bundesprüfstelle zu richten(§§ 20 GjS, 42 VwGO). ) )