Staedtebaufoerderung2017_Anwenderhinweise
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stadtumbau-Ost-Mittel“
Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat SW I 4 · 11055 Berlin E-Mail: SWI4@bmub.bund.de · Internet: www.bmub.bund.de Redaktion BMUB, Referat SW I 4 Gestaltung PROFORMA, Gesellschaft für Unternehmenskommunikation mbH & Co. KG, Berlin Bildnachweise Siehe Seite 59. Stand Juli 2017 Download dieser Publikation www.bmub.bund.de/publikationen Hinweis Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 3 Inhalt Einführung 4 I. Die Programme der Städtebauförderung 9 1. Soziale Stadt 10 2. Stadtumbau 16 3. Städtebaulicher Denkmalschutz 22 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 26 5. Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke 29 6. Zukunft Stadtgrün 33 7. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 36 II. Verfahren der Städtebauförderung 41 1. Antragstellung 42 2. Umsetzung 45 3. Gebündelter Fördermitteleinsatz in Gebieten der Stadterneuerung 49 4. Abschluss der Fördermaßnahme 58 Bildnachweise 59
Einführung Bund und Länder messen der Städtebauförderung große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung bei. Sie sehen in ihr eine wichtige Aufgabe und ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung, das zugleich als Leit- programm für die Bündelung mit anderen Fördermöglichkeiten dient. Deshalb stellt der Bund den Ländern zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahr 2017 Finanzhilfen in Höhe von 790 Millionen Euro (Verpflichtungsrah- men) zur Verfügung. Diese werden eingesetzt für die Programme: 1. Soziale Stadt 2. Stadtumbau 3. Städtebaulicher Denkmalschutz 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 5. Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke 6. Zukunft Stadtgrün
Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 5 Die Programme der Städtebauförderung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, zur Erneuerung des Wohnum- feldes sowie zur Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren. Mit dem in 2017 neu aufgelegten Programm Zukunft Stadtgrün unterstützt der Bund die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung des urbanen Grüns. Rechtliche Grundlage der Finanzhilfen zur Städtebauförderung ist die Verwal- tungsvereinbarung (VV) über die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maß- nahmen 2017 (VV Städtebauförderung 2017). Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung ist der nachhaltige Einsatz der För- dermittel. Vor der Umsetzung ist es daher notwendig, die Fördermaßnahmen auf eine nachhaltige Wirkung der Investitionen zu prüfen. Bei der Umsetzung der konkreten Fördermaßnahmen sollen daher die Bedürfnisse der Bürgerin- nen und Bürger, insbesondere der Familien beziehungsweise der Haushalte mit Kindern und der älteren Menschen, berücksichtigt werden. Das umfasst auch die Ausstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen, Spielplätzen und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Bund und Länder unterstreichen die Bedeutung von Grün- und Freiräumen für den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in den Städten und Gemeinden, die biologische Vielfalt, die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt in Stadtquartieren. Sie bekräftigen das Ziel der energetischen Erneuerung in den Quartieren sowie die besonderen Möglichkeiten der Städtebauförderung, öffent- liche Räume und Gebäude sowie das Wohnumfeld barrierefrei beziehungsweise barrierearm zu gestalten, Infrastrukturen bedarfsgerecht anzupassen und damit die Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert und nutz- bar zu erhalten. Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Impulse der Städtebauförderung sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt und die Inte gration aller Bevölkerungsgruppen in den Städten auswirken. Dies schließt auch die notwendige Integration von Flüchtlingen ein. Insbesondere der neue „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ schafft wesentlich verbesserte Fördermöglichkeiten zur Sanierung und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Kommunen. Vor allem geht es darum, den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort zu unterstützen, wie zum Beispiel durch den Umbau von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und
6 Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 Kindergärten oder auch von Quartiertreffs. Bis zum Jahr 2020 sind dafür jährli- che Bundesmittel in Höhe von 200 Millionen Euro vorgesehen. Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein Ziel, auf das sich Bund und Länder verpflichtet haben. Daher ist es notwendig, dass alle Maßnahmen der Städtebauförderung so durchgeführt werden, dass sie sowohl unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleich- behandlungen verhindert beziehungsweise abgebaut werden. Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Aspekte der Baukultur bei der Umsetzung der Städtebauförderprogramme zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Steigerung von Planungs- und Bauqualitäten sowie die Verbesse- rung der Vermittlung von qualitätsvollem Bauen und Stadtgestaltung in der Öffentlichkeit. Die Sicherung von Altbauten und anderen das Stadtbild prä-
Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 7 Das Schulzentrum, die IGS in Garbsen genden Gebäuden kann ab 2017 in allen Städtebauförderungsprogrammen mit einem reduzierten kommunalen Eigenanteil von zehn Prozent gefördert werden. Damit setzen sich Bund und Länder noch stärker als bisher für die Bestands- und Innenentwicklung und den Erhalt des baukulturellen Erbes ein. Eine Verwendung von Bundesmitteln der Städtebauförderung für den Abriss von Denkmalen im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen ist nicht zulässig. Der Bund wird Erleichterungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung für Kommunen in Haushaltsnotlagen gewähren. Für 12,5 Prozent der Bundesmittel kann der Bundesanteil der Förderung gleichzeitig mit dem Landesanteil auf bis zu jeweils 45 Prozent erhöht werden. Der kommunale Eigenanteil kann in diesen Fällen auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Dies soll es besonders betroffenen Kommunen erleichtern, Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. Die Förderung des Bundes ist während des Baus und nach Fertigstellung der städtebaulichen Maßnahme öffentlich zu dokumentieren.
8 Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 Darüber hinaus können für städtebauliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden: ∙∙ Kredite aus den Infrastrukturprogrammen der KfW Förderbank (KfW) und aus weiteren KfW-Programmen, insbesondere über die vom Bund aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanzierten KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren ∙∙ Steuerliche Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanie- rungs- und Entwicklungsgebieten und von Baudenkmalen Der Bund nimmt bis zu 0,5 Prozent seiner Finanzhilfen für Forschungsvorha- ben in Anspruch, mit dem Ziel, die Effizienz der Programme zu bewerten sowie Erkenntnisse aus geförderten Maßnahmen für andere Fördergebiete nutzbar zu machen. Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Pro- jekte des Städtebaus werden Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro zur Förderung von national bedeutsamen städtebaulichen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Förderschwerpunkte 2017 sind hierbei insbesondere die Konversion von Militär- flächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demografiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. Aktuelle Informationen zur Städtebauförderung des Bundes erhalten Sie auch unter: www.staedtebaufoerderung.info
I. DIE PROGRAMME DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG
1. Soziale Stadt Zweck der Förderung Das Programm „Soziale Stadt“ ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwick- lungspolitik des Bundes und gilt als Leitprogramm der sozialen Integration im Rahmen der Städtebauförderung. Es richtet seine Aufmerksamkeit auf die Stabi- lisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteilig- ter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Woh- nens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das integrierte Entwicklungskonzept als wichtiges Kernelement des Programms bringt alle Akteure und Ressourcen im Quartier zusammen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bringt neue Ideen und bessere Ergebnisse und erhöht die Akzeptanz von Baumaßnahmen. Bislang wurden rund 780 Gesamtmaßnahmen in rund 440 Städten und Gemein den in das Bund-Länder-Programm aufgenommen (Stand 31. Dezember 2016).
Anwenderhinweise Städtebauförderung 2017 11 Gegenstand der Förderung Die Programmmittel werden auf der Grundlage von Artikel 104 b GG für Inves- titionen in städtebauliche Maßnahmen eingesetzt. Sie sollen dazu beitragen, die Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt zu erhöhen, die Generationen- gerechtigkeit in den Quartieren zu verbessern und die Integration aller Bevölke- rungsgruppen zu ermöglichen. Die Fördermittel können insbesondere in folgenden Maßnahmengruppen eingesetzt werden: ∙∙ Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltgerechtigkeit zu erhöhen ∙∙ Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie weiterer sozialer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken ∙∙ Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund ∙∙ Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierearmut beziehungsweise -freiheit ∙∙ Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bür- ger (auch „Tag der Städtebauförderung“) und Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, Quartiersmanagement, Erarbeitung und Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Wichtige Grundlage und Voraussetzung zur Förderung ist ein integriertes städte bauliches Entwicklungskonzept, das die Gemeinde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufstellt. Darin werden die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dar- gestellt und auch Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus getroffen. Sofern ein gesamtstädtisches Konzept bereits vorliegt, ist das Entwicklungskonzept darin einzubetten beziehungsweise davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist regelmäßig sicherzustellen.