Staedtebaufoerderung_2017_Brgerinfo
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stadtumbau-Ost-Mittel“
4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Profil: ∙∙ Stärkung der Funktionsvielfalt in Zentren ∙∙ Integriertes Handeln ∙∙ Aktivierung von Kooperationen und privatem Engagement ∙∙ Kombination von Baumaßnahmen mit Beteiligungs- und Mitwirkungs maßnahmen Laufzeit: seit 2008 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: ∙∙ 2013: rund 97 Millionen Euro ∙∙ 2014: rund 110 Millionen Euro ∙∙ 2015: rund 110 Millionen Euro ∙∙ 2016: rund 102 Millionen Euro ∙∙ 2017: rund 110 Millionen Euro Geförderte Städte und Gemeinden: rund 600 Gesamtmaßnahmen: 690 Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3 Prozent
Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 23 Das Zentrenprogramm mit seinem integrierten Ansatz unterstützt die Vielfalt der Zentren und verfolgt ihre Stärkung als Orte für Wirtschaft und Kultur, zum Arbeiten und Wohnen sowie für Versorgung und Freizeit, aber auch als Identifi- kationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Die Kombination und die Bündelung von Maßnahmen in unterschiedlichen Hand- lungsfeldern erhalten und stärken die stadtbaukulturelle Substanz, die städte- bauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Stadt- und Ortsteilzentren. Das Programm fördert die Sicherung und den Ausbau der Angebots- und Funk- tionsvielfalt in Innenstädten und Ortszentren, die Gestaltung der öffentlichen Räume, Initiativen für den Umgang mit Leerständen sowie Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung. Es zielt ab auf den Anstoß positiver Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie die Initiierung neuer Formen privat-öffentlicher Kooperationen. Mit dem Verfügungsfonds wurde die Städtebauförderung um ein Instrument ergänzt, das private Finanzressourcen und zivilgesellschaftliches Engagement aktiviert. Die Ausrichtung des Programms mit seinen Instrumenten und den integrierten Handlungsansätzen fördert eine kooperative und aktivierende Stadtentwicklung. Innovative Lösungen für nachhaltige Entwicklungsprozesse ermöglichen neue Wege der Stadtentwicklung – auch vor dem Hintergrund knapper Ressourcen. Die Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung, insbesondere für: ∙∙ Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte ∙∙ Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze, quartiers verträgliche Mobilität) ∙∙ Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) ∙∙ Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brach- flächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
24 Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 ∙∙ Quartiers- beziehungsweise Citymanagement, Beteiligung von Nutzungs berechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 Baugesetz- buch (BauGB) sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften ∙∙ Maßnahmen zur Barrierearmut beziehungsweise -freiheit ∙∙ Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), Leistungen Beauftragter Durch barrierefreie Zugänge bleiben Menschen mit körperlichen Einschränkungen unabhängig.
5. Kleinere Städte und Gemeinden – über örtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Profil: ∙∙ Stärkung kleinerer Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen ∙∙ Unterstützung aktiver interkommunaler und überörtlicher Kooperationen ∙∙ Anpassung und zukunftsfähige Gestaltung der Infrastruktur ∙∙ Integriert handeln, finanzieren und fördern Laufzeit: seit 2010 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: ∙∙ 2013: rund 55 Millionen Euro ∙∙ 2014: rund 70 Millionen Euro ∙∙ 2015: rund 70 Millionen Euro ∙∙ 2016: rund 65 Millionen Euro ∙∙ 2017: rund 70 Millionen Euro Geförderte Gesamtmaßnahmen: rund 540, insbesondere interkommunale Kooperationen Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3 Prozent
26 Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 Als Baustein der Initiative „Ländliche Infrastruktur“ wurde im Jahr 2010 das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgelegt, das sich als Kooperationsoffensive der Kommunen in ländlichen Räumen versteht. Vor allem Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen sind wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren und Anker- punkte für die Sicherung der Daseinsvorsorge in der Region. Da sich die Nach- frage im Zuge des demografischen und wirtschaftlichen Wandels verändert, ist die Tragfähigkeit vieler Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten oder von Angeboten der Nahversorgung jedoch bedroht. Wird die Infrastruktur reduziert, hat dies unmittelbare Folgen für die Wohn- und Lebensqualität in den Kommu- nen und in der Region. Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder kleinere Städte und Gemein- den in ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen darin, ihre Funktion als Standorte zum Wohnen, zum Arbeiten und der Versorgung langfristig für die Bevölkerung in der Region zu sichern. Für eine zukunftsfähige Entwicklung der Infrastruktur ist eine aktive Zusammenarbeit der Kommunen unerlässlich. Vorrangig gefördert werden deshalb Kommunen, die Kooperationen mit Nach- bargemeinden eingehen und gemeinsam Lösungen zur Sicherung der Daseins- vorsorge und Lebensqualität umsetzen. Grundlage hierfür sind überörtliche integrierte Entwicklungskonzepte, die Aussagen zu gemeinsamen Entwicklungs- zielen und Handlungsschwerpunkten enthalten. Auf Basis der abgestimmten Konzepte können die Kommunen Zuschüsse für Investitionen zur Stärkung der Stadt- und Ortskerne, zum Umgang mit Leerständen sowie zur Anpassung und bedarfsgerechten Gestaltung der Infrastruktur erhalten. Die Bevölkerung und weitere Partner vor Ort werden aktiv in die Entwicklung einbezogen. Gefördert werden insbesondere: ∙∙ Erarbeitung und Fortschreibung interkommunaler beziehungsweise über- örtlicher integrierter Entwicklungskonzepte zur Festlegung von Strategien und Schwerpunkten zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorg ∙∙ Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation einschließ- lich Kooperationsmanagement
Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 27 ∙∙ Investitionsbegleitende Maßnahmen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und der Öffentlichkeitsarbeit ∙∙ Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“) ∙∙ Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände und zur Anpassung der Infrastruktur der Daseinsvorsorge, die im überörtlichen Abstimmungs- prozess als wichtig erkannt wurde, wie ∙∙ Bauliche Maßnahmen zur Anpassung und Sanierung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen ∙∙ Sanierung und bedarfsorientierter Umbau leer stehender Gebäude (zum Beispiel zu flexibel nutzbaren Multifunktionshäusern für eine wohnortnahe Versorgung) ∙∙ Maßnahmen zur Innenentwicklung sowie zur Barrierearmut oder -freiheit von Gebäuden und Flächen Engelgasse, Gengenbach
6. Zukunft Stadtgrün Profil: Erneuerung und Entwicklung urbaner Grün- und Freiräume Laufzeit: seit 2017 Volumen der Städtebaufördermittel des Bundes: 2017: rund 50 Millionen Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 33,3 Prozent Die Bundesfinanzhilfen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur sind bestimmt für städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung beziehungsweise Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte.
Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 29 Die städtebaulichen Maßnahmen dienen der Steigerung der Lebens- und Wohn- qualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns, sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung. Gefördert werden insbesondere: ∙∙ Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte ∙∙ Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiflächen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen ∙∙ Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung ∙∙ Vernetzung von Grün- und Freiräumen ∙∙ Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brach- flächen einschließlich Nachnutzung beziehungsweise Zwischennutzung als Grün- und Freiflächen ∙∙ Maßnahmen zur Barrierearmut beziehungsweise -freiheit ∙∙ Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten
7. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Profil: ∙∙ Quartiere mit besonderen Integrationsanforderungen ∙∙ Sanierung sozialer Infrastrukturen zur Stärkung sozialer Integration ∙∙ Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft ∙∙ Integrationsmanagement Laufzeit: seit 2017 Volumen der Bundesmittel: 2017: rund 200 Millionen Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 75 Prozent
Bürgerinformation Städtebauförderung 2017 31 Quartiere und Nachbarschaften sind zentrale Orte des Zusammenlebens und der Integration. Hier entscheidet sich, ob Integration gelingt. Auch die Aufgaben und Herausforderungen der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen stellen sich zuerst in Städten und Gemeinden. Integration in die Gesellschaft bedeutet gleiche Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion. Inwieweit dies gelingt, hängt auch von der Qualität und dem Angebot sozialer Infrastruk- turen für die vorhandenen und neuen Bewohnerinnen und Bewohner in der Nachbarschaft ab. Gerade Quartiere mit besonderen Integrationsherausforde- rungen werden in den kommenden Jahren erhebliche Bedarfe im Hinblick auf den Ausbau und die Ertüchtigung sozialer Infrastrukturen wie Stadtteilzentren, Stadtteilschulen oder Kitas haben. Daher sind, um den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland auch künftig zu gewährleisten, unter anderem mehr Investitionen in Erweite- rung, Sanierung und Neubau sozialer Infrastruktur ebenso notwendig wie eine Verbesserung begleitender personeller Ressourcen. Vor diesem Hintergrund hat der Bund 2017 gemeinsam mit den Ländern das neue Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ auf- gelegt. Es geht darum, die Kommunen bei ihren Investitionen in die öffentliche soziale Infrastruktur zu unterstützen, um neue Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen beziehungsweise be stehende Infrastruktur als „neue“ Orte der Integration zu qualifizieren. Das Pro- gramm richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier, sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationshintergrund. Gefördert werden können die bauliche Sanierung und Erweiterung sowie im Einzelfall auch der Ersatz- beziehungsweise Neubau von sogenannten Gemein- bedarfs- und Folgeeinrichtungen, die zur sozialen Integration und zum sozialen Zusammenhalt beitragen. Dies können zum Beispiel öffentliche Bildungsein- richtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder weitere Einrichtungen sein, wenn sie eine besondere Bedeutung für die soziale Integra- tion im Quartier haben. Jeweils zugehörige Anlagen und Grün- und Freiflächen können ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen in den Programmgebieten der Städtebauförderung von Bund und Ländern liegen.