REB2014
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Waffenexporte und Exportländer der letzten 10 Jahre“
ANLAGE 4 75 d) Körperpanzer und Schutzkleidung sowie 0014 ‚Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Bestandteile hierfür, wie folgt: Ausbildung‘ oder für die Simulation militärischer 1. weichballistische Körperpanzer oder Szenare, Simulatoren, besonders konstruiert für die Schutzkleidung, hergestellt nach militärischen Ausbildung an den unter Nummer 0001 oder 0002 Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu erfassten Waffen, sowie besonders konstruierte gleichwertigen Anforderungen, und besonders Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör konstruierte Bestandteile hierfür; hierfür. Anmerkung: Für die Zwecke der Unternummer Technische Anmerkung: 0013d1 schließen militärische Standards bzw. Der Begriff ‚spezialisierte Ausrüstung für die militärische Spezifikationen mindestens Spezifikationen für Ausbildung‘ schließt militärische Ausführungen von den Splitterschutz ein. folgender Ausrüstung ein: a) Angriffssimulatoren, 2. hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, b) Einsatzflug-Übungsgeräte, die einen ballistischen Schutz größer/gleich c) Radar-Zielübungsgeräte, Stufe III (NIJ 0101.06, Juli 2008) oder entspre- d) Radar-Zielgeneratoren, chenden nationalen Anforderungen bewirken. e) Feuerleit-Übungsgeräte, f) Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung, Anmerkung 1: Unternummer 0013b schließt Werkstoffe g) Flugsimulatoren einschließlich der für das Training ein, die besonders konstruiert sind zur Bildung einer von Piloten oder Astronauten ausgelegten explosions-reaktiven Panzerung oder zum Bau militäri- Zentrifugen, scher Unterstände (shelters). h) Radartrainer, i) Instrumentenflug-Übungsgeräte, Anmerkung 2: Unternummern 0013c und 0013d erfas- j) Navigations-Übungsgeräte, sen nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit k) Übungsgeräte für den Flugkörperstart, Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit l) Zieldarstellungsgeräte, Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind. m) Drohnen, n) Waffen-Übungsgeräte, Anmerkung 3: Unternummer 0013d erfasst nicht einzel- o) Geräte für Übungen mit unbemannten ne Helme, Körperpanzer oder Schutzbekleidung, wenn „Luftfahrzeugen“, diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persön p) bewegliche Übungsgeräte, lichen Schutz mitgeführt werden. q) Übungsausrüstung für militärische Bodenopera tionen. Anmerkung 4: Nummer 0013 erfasst nur solche beson- ders für Bombenräumpersonal konstruierte Helme, die Anmerkung 1: Nummer 0014 schließt Systeme zur besonders für militärische Zwecke konstruiert sind. Bilderzeugung (image generating) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein, sofern sie für Ergänzende Anmerkung 1: militärische Zwecke besonders konstruiert oder beson- Siehe auch Nummer 1A005 des Anhangs I der ders geändert sind. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in der jeweils geltenden Fassung. Anmerkung 2: Nummer 0014 erfasst nicht besonders konstruierte Ausrüstung für das Training im Umgang Ergänzende Anmerkung 2: mit Jagd- und Sportwaffen. „Faser- oder fadenförmige Materialien“, die bei der Herstellung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010 des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
76 ANLAGE 4 0015 Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnah Anmerkung 2: Nummer 0015 erfasst nicht men, besonders konstruiert für militärische Zwecke, „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ oder Aus- wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile rüstung, die besonders konstruiert ist für den Einsatz und besonders konstruiertes Zubehör hierfür: von „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“. a) Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbeitungsaus Ergänzende Anmerkung: rüstung; Zur Erfassung von Waffenzielgeräten mit „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ siehe b) Kameras, fotografische Ausrüstung und Unternummern 0001d, 0002c und 0005a. Filmverarbeitungsausrüstung; Ergänzende Anmerkung:Siehe auch Unternummern c) Bildverstärkerausrüstung; 6A002a2 und 6A002b des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in der jeweils geltenden Fassung. d) Infrarot- oder Wärmebildausrüstung; e) Kartenbildradar-Sensorausrüstung; 0016 Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse, die besonders konstruiert sind für eine f) Ausrüstung für Gegenmaßnahmen (ECM) und zum der von Nummer 0001, 0002, 0003, 0004, 0006, 0009, Schutz vor Gegenmaßnahmen (ECCM) für die von 0010, 0012 oder 0019 erfassten Waren. den Unternummern 0015a bis 0015e erfasste Ausrüstung. Anmerkung 1: Nummer 0016 erfasst unfertige Erzeug nisse, wenn sie anhand von Materialzusammensetzung, Anmerkung: Unternummer 0015f schließt Geometrie oder Funktion bestimmt werden können. Ausrüstung ein, die konstruiert ist zur Beeinträchtigung des Betriebs oder der Wirksamkeit Anmerkung 2: Nummer 0016 schließt Mischungen militärischer Bildsysteme oder zur Reduzierung sol- von „energetischen Materialien“ ein, die formuliert sind cher Beeinträchtigungen auf ein Minimum. für die Herstellung von Treibladungspulver. Andere Mischungen von „energetischen Materialien“ siehe Anmerkung 1: In Nummer 0015 schließt der Begriff be- Nummer 0008. sonders konstruierte Bestandteile folgende Einrichtun gen ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert sind: 0017 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien a) IR-Bildwandlerröhren, und ‚Bibliotheken‘ wie folgt sowie besonders konstru- b) Bildverstärkerröhren (andere als solche der ersten ierte Bestandteile hierfür: Generation), c) Mikrokanalplatten, a) unabhängige Tauch- und Unterwasserschwimm d) Restlichtfernsehkameraröhren, geräte wie folgt: e) Detektorgruppen (einschließlich elektronischer 1. Atemgeräte mit geschlossener und halbge- Kopplungs- oder Ausgabesysteme), schlossener Atemlufterneuerung, besonders f) pyroelektrische Fernsehkameraröhren, konstruiert für militärische Zwecke (z. B. beson- g) Kühler für Bildsysteme, dere amagnetische Konstruktion), h) fotochrome oder elektrooptische, elektrisch ausgelös- 2. besonders konstruierte Bestandteile zur te Verschlüsse mit einer Verschlussgeschwindigkeit Umrüstung von Geräten mit offenem Kreislauf kleiner als 100 µs, ausgenommen Verschlüsse, die ein in solche für militärische Zwecke, wesentlicher Teil einer Hochgeschwindigkeitskamera 3. Gegenstände, ausschließlich konstruiert für die sind, militärische Verwendung mit von Unter- i) faseroptische Bildinverter, nummer 0017a erfassten Geräten; j) Verbindungshalbleiter-Fotokathoden.
ANLAGE 4 77 b) Bauausrüstung, besonders konstruiert für militäri- Anmerkung: Unternummer 0017h erfasst nicht sche Zwecke; einzelne Erzeugnisse aus vorgenanntem Material einschließlich Bekleidung, wenn diese von ihren c) Halterungen (fittings), Beschichtungen und Behand Benutzern zu deren eigenem persönlichen Gebrauch lungen für die Unterdrückung von Signaturen, mitgeführt werden. besonders konstruiert für militärische Zwecke; i) Simulatoren, besonders konstruiert für militärische d) Ausrüstung für technische Betreuung, besonders „Kernreaktoren“; konstruiert für den Einsatz in einer Kampfzone; j) mobile Werkstätten, besonders konstruiert oder e) „Roboter“, „Roboter“steuerungen und „Roboter“- ‚geändert‘ zur Instandhaltung militärischer “Endeffektoren“ mit einer der folgenden Ausrüstung; Eigenschaften: 1. besonders konstruiert für militärische Zwecke, k) mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konst- 2. ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der ruiert oder ‚geändert‘ für militärische Zwecke; Hydraulikleitungen gegen Beschädigungen von außen durch umherfliegende Munitionssplitter l) Container, besonders konstruiert oder ‚geändert‘ (z. B. selbstdichtende Leitungen) und konstru- für militärische Zwecke; iert für die Verwendung von Hydraulikflüssigkeiten mit einem Flammpunkt Technische Anmerkung: über 839 K (566°C) oder ´Besonders konstruiert für militärische Zwecke´ im 3. besonders konstruiert oder ausgelegt für Sinne von Unternummer 0017l ist die Ausstattung einen Einsatz in einer EMP-Umgebung mit einer der folgenden militärspezifischen (EMP = elektromagnetischer Impuls); Eigenschaften: a) Schutz gegen EMP (EMP = elektromagnetischer Technische Anmerkung: Impuls), Der Begriff elektromagnetischer Puls bezieht sich b) ABC-Schutz, nicht auf eine unbeabsichtigte Störbeeinflussung, c) Beschichtung zur Signaturunterdrückung die durch elektromagnetische Abstrahlung nahe (Infrarot oder Radar) oder gelegener Ausrüstung (z. B. Maschinenanlagen, d) ballistischer Schutz. Vorrichtungen oder Elektronik) oder Blitzschlag verursacht wird. m) Fähren, soweit nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) f) ‚Bibliotheken‘ (parametrische technische erfasst, Brücken und Pontons, besonders konstru- Datenbanken), besonders entwickelt für militäri- iert für militärische Zwecke; sche Zwecke in Verbindung mit Ausrüstung, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungs- n) Testmodelle, die besonders konstruiert sind für die material (Teil I A) erfasst wird; „Entwicklung“ der von Nummer 0004, 0006, 0009 oder 0010 erfassten Waren; g) nukleare Energieerzeugungs- oder Antriebsaus rüstung, einschließlich „Kernreaktoren“, besonders o) Laserschutzausrüstung (z. B. Schutzeinrichtungen konstruiert für militärische Zwecke, sowie beson- für Augen und Schutzeinrichtungen für Sensoren), ders für militärische Zwecke konstruierte oder besonders konstruiert für militärische Zwecke; ‚geänderte‘ Bestandteile; p) „Brennstoffzellen“, soweit nicht anderweitig von h) Ausrüstung und Material, beschichtet oder behan- der Liste für Waffen, Munition und Rüstungs delt für die Unterdrückung von Signaturen, beson- material (Teil I A) erfasst, besonders konstruiert ders konstruiert für militärische Zwecke, soweit oder ‚geändert‘ für militärische Zwecke. nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst;
78 ANLAGE 4 Technische Anmerkungen: f) Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durchmessern 1. ‚Bibliothek‘ (parametrische technische Daten größer/gleich 1,85 m und einem bank) im Sinne von Nummer 0017 ist eine Produktionsvermögen größer als 227 kg, Sammlung technischer Informationen militäri- g) Stetigmischer für Festtreibstoffe, scher Natur, deren Ausnutzung die Leistungs h) Strahlmühlen (fluid energy mills) zum fähigkeit militärischer Ausrüstung oder Systeme Zerkleinern oder Mahlen der Bestandteile von erhöhen kann. militärischen Treibstoffen, 2. ‚Geändert‘ im Sinne von Nummer 0017 bedeutet i) Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit eine bauliche, elektrische, mechanische oder sons- einheitlicher Partikelgröße bei den in tige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüs Unternummer 0008c8 aufgeführten tung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, Metallpulvern, so dass die Ausrüstung gleichwertig zu einer für j) Konvektionsströmungskonverter (convection militärische Zwecke besonders konstruierten current converters) für die Konversion der in Ausrüstung ist. Unternummer 0008c3 aufgeführten Stoffe. 0018 Ausrüstung und Bestandteile für die „Herstellung“ 0019 Strahlenwaffen-Systeme, zugehörige Ausrüstung, wie folgt: Ausrüstung für Gegenmaßnahmen oder Versuchs- modelle wie folgt und besonders konstruierte a) besonders konstruierte oder besonders geänderte Bestandteile hierfür: Ausrüstung für die „Herstellung“ der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I a) „Laser“-Systeme, besonders konstruiert für die A) erfassten Waren und besonders konstruierte Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Bestandteile hierfür; Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; b) besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen b) Teilchenstrahl-Systeme, geeignet für die für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des der Liste für Waffen, Munition und Ein-satzes) eines gegnerischen Objekts; Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür. c) energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Anmerkung: Unternummern 0018a und 0018b schlie- Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; ßen folgende Ausrüstung ein: a) kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen, d) Ausrüstung, besonders konstruiert für die b) Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr der von Eigenschaften: Unternummer 0019a, 0019b oder 0019c erfassten 1. Antrieb durch einen oder mehrere Motoren Systeme; mit einer Gesamtnennleistung größer als 298 kW, e) physische Versuchsmodelle und zugehörige 2. Nutzlast größer/gleich 113 kg oder Dokumentation für die von Nummer 0019 erfass- 3. Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung ten Systeme, Ausrüstung und Bestandteile; von mindestens 8 g auf eine Nutz-last größer/ gleich 91 kg f) „Laser“-Systeme, besonders konstruiert, um eine (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/sec²]), dauerhafte Erblindung bei einer Beobachtung c) Trockenpressen, ohne vergrößernde Optik zu verursachen, d.h. bei d) Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert einer Beobachtung mit bloßem Auge oder mit kor- oder geändert für militärische Treibstoffe, rigierender Sehhilfe. e) Schneidmaschinen zum Ablängen stranggepress- ter Treibstoffe,
ANLAGE 4 79 Anmerkung 1: Von Nummer 0019 erfasste Strahlen 0020 Kryogenische (Tieftemperatur-) und „supraleitende“ waffensysteme schließen Systeme ein, deren Leistungs Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte fähigkeit bestimmt wird durch den kontrollierten Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör Einsatz von hierfür: a) „Lasern“ mit einer Energie, die eine mit her- kömmlicher Munition vergleichbare a) Ausrüstung, besonders konstruiert oder ausgelegt Vernichtungswirkung erreichen, für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, b) Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen oder Luft- oder Raumfahrzeug und fähig, während der ungeladenen Strahl mit Vernichtungswirkung Fahrt eine Temperatur kleiner als 103 K ( 170°C) zu aussenden, oder erzeugen oder aufrechtzuerhalten; c) Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsenergie oder hoher Durchschnittsenergie, die ein ausrei- Anmerkung: Unternummer 0020a schließt mobile chend starkes Feld erzeugen, um elektronische Systeme ein, die Zubehör und Bestandteile enthalten Schaltungen in einem entfernt liegenden Ziel oder verwenden, die aus nichtmetallischen oder nicht außer Betrieb zu setzen. elektrisch leitenden Werkstoffen, z. B. aus Kunst stoffen oder epoxidharz-imprägnierten Werkstoffen, Anmerkung 2: Nummer 0019 schließt folgende hergestellt sind. Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlenwaffensysteme: b) „supraleitende“ elektrische Ausrüstung (rotierende a) Geräte für die Erzeugung von Primärenergie, Maschinen und Transformatoren), besonders kons- Energiespeicher, Schaltvorrichtungen, Geräte für truiert oder besonders ausgelegt für den Einbau die Energiekonditionierung und Geräte für die in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raum Handhabung von Treibstoffen, fahrzeug und betriebsfähig während der Fahrt. b) Zielerfassungs- und Zielverfolgungssysteme, c) Systeme für die Auswertung der Anmerkung: Unternummer 0020b erfasst nicht Schadenswirkung, Zerstörung oder Einsatz- hybride, homopolare Gleichstromgeneratoren mit unterbrechung, einem einpoligen, normal ausgelegten Metallanker, d) Geräte für die Strahllenkung, -ausbreitung und der in einem Magnetfeld rotiert, das mit Hilfe „supra -ausrichtung, leitender“ Wicklungen erzeugt wird, vorausgesetzt, e) Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur dass diese Wicklungen die einzige „supraleitende“ schnellen Bekämpfung von Mehrfachzielen, Baugruppe im Generator sind. f) anpassungsfähige Optiken oder Phasenkonjuga toren (phase conjugators), g) Strominjektoren für negative Wasserstoffionen 0021 „Software“ wie folgt: strahlen, h) „weltraumgeeignete“ Beschleuniger-Bestandteile a) „Software“, besonders entwickelt oder geändert (accelerator components), für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwen- i) Ausrüstung für die Zusammenführung von dung“ von Ausrüstung Materialien oder „Software“, Strahlen negativ geladener Ionen (negative ion die von der Liste für Waffen, Munition und Rüs beam funnelling equipment), tungsmaterial (Teil I A) erfasst werden; j) Ausrüstung zur Steuerung und Schwenkung eines energiereichen Ionenstrahls, b) spezifische „Software“, nicht erfasst von k) „weltraumgeeignete“ Folien zur Neutralisierung Unternummer 0021a, wie folgt: von negativen Wasserstoffisotopenstrahlen. 1. „Software“, besonders entwickelt für militäri- sche Zwecke und besonders entwickelt für die Modellierung, Simulation oder Auswertung militärischer Waffensysteme,
80 ANLAGE 4 2. „Software“, besonders entwickelt für militäri- 4. „Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Ent sche Zwecke und besonders entwickelt für die wicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ Modellierung oder Simulation militärischer von „Biopolymeren“ oder spezifischer Zellkul Operationsszenarien, turen, die von der Unternummer 0007h erfasst 3. „Software“ für die Ermittlung der Wirkung werden, konventioneller, atomarer, chemischer oder 5. „Technologie“, „unverzichtbar“ ausschließlich biologischer Kampfmittel, für die Beimischung von „Biokatalysatoren“, die 4. „Software“, besonders entwickelt für militäri- von der Unternummer 0007i1 erfasst werden, sche Zwecke und besonders entwickelt für zu militärischen Trägersubstanzen oder militä- Anwendungen im Rahmen von Führungs-, rischem Material. Informations-, Rechner- und Aufklärungs- systemen (C3I oder C4I); Anmerkung 1: „Technologie“,“unverzichtbar“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von in c) „Software“, nicht erfasst von Unternummer 0021a, der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial 0021b1 oder 0021b2, besonders entwickelt oder ge- (Teil I A) erfassten Gütern, bleibt auch dann erfasst, ändert, um nicht von der Liste für Waffen, Munition wenn sie für Güter einsetzbar ist, die nicht von der Liste und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasste Ausrüstung für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) zu befähigen, die militärischen Funktionen der von erfasst werden. der Liste für Waffen, Munition und Rüstungs material (Teil I A) erfassten Ausrüstung zu erfüllen. Anmerkung 2: Nummer 0022 erfasst nicht „Technologie“, wie folgt: a) „Technologie“, die das unbedingt notwendige 0022 „Technologie“ wie folgt: Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht a) „Technologie“, soweit nicht von Unternummer erfasst werden oder für die eine Ausfuhrgeneh 0022b erfasst, die für die „Entwicklung“, „Herstel migung erteilt wurde; lung“ oder „Verwendung“ der von der Liste für b) „Technologie“, bei der es sich um „allgemein zu- Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) gängliche“ Informationen, „wissenschaftliche erfassten Güter „unverzichtbar“ ist; Grundlagenforschung“ oder für Patentanmel dungen erforderliche Informationen handelt; b) „Technologie“ wie folgt: c) „Technologie“ für die magnetische Induktion zum 1. „Technologie“, „unverzichtbar“ für Kon struk Dauerantrieb ziviler Transporteinrichtungen. tion, Bestandteilmontage, Betrieb, Wartung und Instandsetzung vollständiger „Herstellungs“- anlagen für von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren, auch wenn die Bestandteile dieser „Herstel lungs“anlagen nicht erfasst werden, 2. „Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Entwicklung“ und „Herstellung“ von Hand- feuerwaffen, auch wenn sie zur „Herstellung“ von Reproduktionen antiker Handfeuerwaffen eingesetzt wird, 3. „Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Entwick lung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von toxischen Wirkstoffen, zugehöriger Ausrüstung oder Bestandteile, die von den Unternummern 0007a bis 0007g erfasst werden,
81 Anlage 5 Kriegswaffenliste 14. Kampfhubschrauber, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen: 1. integriertes Waffensystem, das insbesondere über Teil A Zielauffassung, Feuerleitung und entsprechende Schnittstellen zur Avionik verfügt, Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik 2. integrierte elektronische Kampfmittel, Deutschland verzichtet hat (Atomwaffen, biologische und 3. integriertes elektronisches Kampfführungssystem chemische Waffen) 15. Zellen für die Waffen der Nummern 13 und 14 16. Strahl-, Propellerturbinen- und Raketentriebwerke für Von der Begriffsbestimmung der Waffen ausgenommen die Waffen der Nummer 13 sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen, Substanzen und Organismen, die zivilen Zwecken oder der wissenschaftlichen, medizinischen oder industriellen III. Kriegsschiffe und schwimmende Unterstützungs Forschung auf den Gebieten der reinen und angewandten fahrzeuge Wissenschaft dienen. Ausgenommen sind auch die Sub stanzen und Organismen der Nummern 3 und 5, soweit sie 17. Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die zu Vorbeugungs-, Schutz- oder Nachweiszwecken dienen. Ausbildung verwendet werden 18. Unterseeboote (Teil A der Kriegswaffenliste wird hier nicht wiedergege- 19. kleine Wasserfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von ben.) mehr als 30 Knoten, die mit Angriffswaffen ausgerüstet sind 20. Minenräumboote, Minenjagdboote, Minenleger, Teil B – Sonstige Kriegswaffen Sperrbrecher sowie sonstige Minenkampfboote 21. Landungsboote, Landungsschiffe I. Flugkörper 22. Tender, Munitionstransporter 23. Rümpfe für die Waffen der Nummern 17 bis 22 7. Lenkflugkörper 8. ungelenkte Flugkörper (Raketen) 9. sonstige Flugkörper IV. Kampffahrzeuge 10. Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der 24. Kampfpanzer tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur 25. sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der Panzer- und Fliegerabwehr gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge 11. Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nummer 8 26. Spezialfahrzeuge aller Art, die ausschließlich für den einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen Einsatz der Waffen der Nummern 1 bis 6 entwickelt sind sowie der Raketenwerfer 27. Fahrgestelle für die Waffen der Nummern 24 und 25 12. Triebwerke für die Waffen der Nummern 7 bis 9 28. Türme für Kampfpanzer II. Kampfflugzeuge und -hubschrauber V. Rohrwaffen 13. Kampfflugzeuge, wenn sie mindestens eines der folgen- 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit den Merkmale besitzen: Wasserkühlung, 1. integriertes Waffensystem, das insbesondere über b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Zielauffassung, Feuerleitung und entsprechende Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militäri- Schnittstellen zur Avionik verfügt, schen Streitkraft eingeführt worden sind, 2. integrierte elektronische Kampfmittel, c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, 3. integriertes elektronisches Kampfführungssystem die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
82 ANLAGE 5 d) h albautomatische Gewehre mit Ausnahme derjeni- 51. Munition für die Waffen der Nummer 30 gen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei ei- 52. Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 ner militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, 53. Gewehrgranaten und der Jagd- und Sportgewehre 54. Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 30. Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, 55. Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 Granatpistolen 31. Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art 32. Maschinenkanonen IX. Sonstige wesentliche Bestandteile 33. gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32 56. Gefechtsköpfe für die Waffen der Nummern 7 34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 bis 9 und 40 35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 57. Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 40, 43, 44, 36. Trommeln für Maschinenkanonen 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder 58. Zielsuchköpfe für die Waffen der Nummern 7, 9, 40, 44, VI. Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, 49, 59 und 60 Minenleg- und Minenwurfsysteme 59. Submunition für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61 37. rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehr 60. Submunition ohne Zünder für die Waffen der waffen Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61 38. Flammenwerfer 39. Minenleg- und Minenwurfsysteme für Landminen X. Dispenser VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition 61. Dispenser zur systematischen Verteilung von Submunition 40. Torpedos 41. Torpedos ohne Gefechtskopf (Sprengstoffteil) 42. Rumpftorpedos (Torpedos ohne Gefechtskopf - XI. Laserwaffen Sprengstoffteil - und ohne Zielsuchkopf) 43. Minen aller Art 62. Laserwaffen, besonders dafür konstruiert, dauerhafte 44. Bomben aller Art einschließlich der Wasserbomben Erblindung zu verursachen. 45. Handflammpatronen 46. Handgranaten 47. Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 48. Sprengladungen für die Waffen der Nummer 43 VIII. Sonstige Munition 49. Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50. Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenom- men Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern 1. das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und 2. Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird
83 Anlage 6 Waffenembargos im Jahr 2014 Nachfolgend sind die Länder aufgeführt, bezüglich derer im Berichtsjahr ein Waffenembargo bestand. Der Kreis der von Waffenembargos betroffenen Länder kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen zu den bestehenden Waffenembargos und den jeweiligen (rechtlichen) Grundlagen finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.ausfuhrkontrolle.info) unter „Embargos“. Armenien Aserbaidschan China Côte d‘Ivoire Eritrea Irak Iran, Islamische Republik Kongo, Demokratische Republik Korea, Demokratische Volksrepublik Libanon Liberia Libyen Myanmar Simbabwe Somalia Sudan Südsudan Syrien, Arabische Republik Russische Föderation Weißrussland Zentralafrikanische Republik
84 Anlage 7 Wichtigste Bestimmungsländer im Jahr 2014 Die 20 wichtigsten Bestimmungsländer für erteilte Einzelgenehmigungen 2014 waren: Nr.67 Land Wert in 2014 Güterbeschreibung in Euro 1 (6) Israel68 684.563.088 U-Boot, Schiffskörperdurchführungen und Teile für U-Boote, Unterwasserortungsgeräte (A0009/88,4 %) 2 (3) Vereinigte Staaten 415.431.945 Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinenpistolen, Gewehre ohne KWL-Nummer, Scharfschützengewehre, Revolver, Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Sportpistolen, Selbstladebüchsen, Repetierflinten, Jagdselbstladeflinten, Schalldämpfer, Rohrwaffen- Lafetten, Mündungsfeuerdämpfer, Waffenzielgeräte und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinenpistolen, Gewehre ohne KWL- Nummer, Scharfschützengewehre, Revolver, Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Sportpistolen, Selbstladebüchsen, Mündungsfeuerdämpfer, Waffenzielgeräte (A0001/29,6 %); Munition für Kanonen, Granatmaschinenwaffen, Granatpistolen, Gewehre, Maschinen pistolen, Nebelwerfer, Jagdwaffen, Sportwaffen, Revolver, Pistolen, Jagdflinten, Sportflinten, Zünderstellvorrichtungen und Teile für Kanonenmunition, Mörsermunition, Panzerabwehrwaffenmunition, Granatmaschinenwaffenmunition, Granatpistolenmunition, Gewehrmunition, Maschinengewehrmunition, Jagdwaffenmunition, Sportwaffenmunition, Revolvermunition, Pistolenmunition, Jagdflintenmunition, Sportflintenmunition, Flintenmunition (A0003/11,5 %); Triebwerke, Bodengeräte und Teile für Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Flugzeuge, Hubschrauber, unbemannte Luftfahrzeuge, Triebwerke, Luftbetankungsausrüstung, Bodengeräte (A0010/8,4 %); Laborchemikalien, Chemikalien für Airbags, Analysechemikalien, Sattellittentreibstoff, Aluminiumpulver und Fluorverbindungen (A0008/7,6 %); Schmiedestücke, Gussstücke und unfertige Erzeugnisse (A0016/7,4 %); Zielerfassungssysteme, Zielentfernungsmesssysteme, Zielortungsgeräte, Prüfausrüstung, Justierausrüstung und Teile für Feuerleiteinrichtungen, Bordwaffen-Steuersysteme, Zielerfassungssysteme, Zielzuordnungssysteme, Zielerfassungsradar, Justierausrüstung (A0005/6,8 %); Leuchtraketen, Simulatoren, Minen [Schulungsmaterial], Seeminenräumausrüstung, Abfeuerausrüstung, Flugkörperabwehrsystem und Teile für Raketen, Flugkörper, Minen [Schulungsmaterial], Handgranaten, Granaten [Schulungsmaterial], Seeminenräumausrüstung, Abfeuerausrüstung, Flugkörperabwehrsysteme (A0004/6,4 %); Elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Messausrüstung, Prüfausrüstung, Verstärker, Wanderfeldröhren, Kathodenstrahlröhren, Schleifringe, Ortungsausrüstung, Stromversorgungen und Teile für elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Mikrowellen empfänger, Ortungsausrüstung, Baugruppen, Navigationsausrüstung, Stromversorgungen (A0011/6,1 %) 3 (9) Singapur 328.976.340 Panzer, Brückenlegepanzer, Pionierpanzer, LKW und Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, amphibische Fahrzeuge, LKW, Landfahrzeuge (A0006/93,4 %) 67 Listenplatz des Vorjahres in Klammern. 68 In dieser Aufstellung nachgewiesene Ausfuhren nach Israel können aus völkerrechtlichen Gründen auch Ausfuhren umfassen, die zum Endverbleib bei der Palästinensischen Behörde oder Palästinensischen Polizei genehmigt wurden.