524-BMn-LV Stellungnahme Leopoldina Bioenergie
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bioenergie“
Abteilung: 5 Datum: 08.08.2012 Gesch. Zeichen: 524-66011/0011 Hausruf: 3879 / 4695 Referatsleiter/-in: MinR´in Dr. Böttcher Angefordert am: 26.07.2012 Vorzulegen bis: 11.08.2012 Mitarbeiter/-in: RA Virks Termin am: Durchschrift an: Frau Bundesministerin Aigner fester Verteiler und Bedienung variabler Verteiler durch Fachreferat eingeschränkter Verteiler (innere Angelegenheit / interne Meinungsbildung) über Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt Herrn Staatssekretär Dr. Kloos StV-ELV Referat 611 für ELV- } gleichzeitig zugeleitet Referenten/-innen UAL 52, 121, 411, 521, 531, 525, 535, FNR, DBFZ mit der Bitte um Kenntnisnahme Leopoldina-Stellungnahme „Bioenergie-Möglichkeiten und Grenzen“, Juli 2012 I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 13. Juli 2012 übersendet der Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Herr Hacker, die oben genannte Stellungnahme, welche politische Empfehlungen zur Bioenergienutzung in Deutschland geben will. Die Leopoldina- Stellungnahme ist eine Fortsetzung von diversen generellen Empfehlungen zur Energie- forschung im Zeitraum 2008 bis 2011. Während die Bioenergienutzung in den vorgenannten Empfehlungen noch grundsätzlich als sinnvoller Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands angesehen wurde, wird das Thema Bioenergie von der Leopoldina in der vorliegenden Stellungnahme zunehmend kritisch gesehen. Folgende Kernaussagen werden zur Bioenergie gemacht: o Kein Ausbau der Bioenergienutzung – statt dessen Ausbau Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie aufgrund günstigerer Flächeneffizienz, Treibhausgasreduktion und weniger Umweltbeeinträchtigungen o Vorrang von Energieeinsparungen und Energieeffizienz o Fokussierung auf die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Rest- und Abfall- stoffen bei Beachtung umfangreicher Lebenszyklus- und Treibhausgasbilanzen o Dezentrale Bioenergieproduktion; ausschließlich nachhaltige Biomasseimporte Sie, Frau Bundesministerin, hatten Abteilung 5 um eine Stellungnahme gebeten. Dateiname: 524-BMn-LV Stellungnahme Leopoldina Bioenergie.doc; zuletzt geändert: 08.08.2012 11:36
SEITE 2 VON 4 II. Stellungnahme Die Stellungnahme der Leopoldina hat in der 30. KW in Politik, Medien und Wirtschaft große Aufmerksamkeit erfahren. Dabei ist diese Stellungnahme eine Mischung ver- schiedenster und teilweise älterer Studien und Annahmen. Insgesamt beinhaltet die Stellungnahme inhaltlich wenig Neues und ist nicht durchgängig wissenschaftlich anspruchsvoll. Die wesentlichen Kernaussagen der Leopoldina sind wenig angreifbar, da mehrheitlich Positionen übernommen werden, bei denen in Deutschland politisch seit mehreren Jahren Konsens besteht. So hat die Bundesregierung insbesondere mit den Regelungen zur Biowärme und zum Biostrom mit dem EEG und EEWärmeG bereits Instrumente geschaffen, die auch hin- sichtlich der Effizienzanforderungen regelmäßig angepasst werden. Sowohl das EEG als auch die Projektförderung im Biokraftstoffbereich fokussieren sich zunehmend auf Effizienzkriterien, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Rest- und Abfallstoffen und andere Pflanzen sowie Produktionsverfahren, die nicht in Konkurrenz zur Lebens- und Futtermittelproduktion stehen. Mit der 36. BImSchV werden Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen inzwischen doppelt auf die Biokraftstoffquote angerechnet. Hinzu kommt, dass Deutschland der erste Mitgliedstaat ist, der die EU- Regelungen zu Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Biostrom- und Biokraftstoffförderung konsequent umgesetzt hat. Die BioKraftNachV umfasst u.a. An- forderungen an die Treibhausgasreduktion über den gesamten Lebenszyklus von der Pflanzenproduktion bis hin zur Zapfsäule. Lediglich die Dezentralität der Bioenergie- produktion ist in vielen Fällen aufgrund höherer Stückkosten weiterhin problematisch in der praktischen Umsetzung. Daneben setzt die Bundesregierung aufgrund anderer Einschätzungen zu bestehenden Biomassepotenzialen auf einen zukünftigen Ausbau der Bioenergie. Die Stärken der Stellungnahmen liegen in dem sichtbaren Bemühen, durch Aufzeigen von physikalischen Grenzen zur Diskussion um Umsetzbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse beizutragen und die globale Sinnhaftigkeit von Lösungsansätzen zu hinterfragen. Die Schwächen der Stellungnahme der Leopoldina offenbaren sich im Detail und können teilweise darauf zurückgeführt werden, dass kaum Agrar- und Forstwissenschaftler ein- bezogen wurden. Eine ausführlichere Diskussion der Schwächen findet sich im Anhang. Eklatante Defizite der Arbeit bestehen z.B. darin, gesetzliche und untergesetzliche Anbauvorschriften nicht in die Überlegungen einzubeziehen. Damit hätten Fehlschlüsse
SEITE 3 VON 4 zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit leicht vermieden werden können. Die Notwendigkeit der Pflanzenzüchtung, die die einzige Chance eröffnet, zu leistungsfähigeren Nutzpflanzen zu gelangen, und deren hoher ökonomischer Nutzen hinlänglich belegbar ist, wird regelrecht verkannt. Deshalb wundert es nicht, dass auch insgesamt ökonomische Aspekte und dabei vor allem der Marktmechanismus und die Wettbewerbssituation völlig außer Acht gelassen werden. Dabei ist die verwendete Biomasse-Bezugseinheit „Nettoprimärproduktion (NPP)“ viel zu undifferenziert, um damit unterschiedlichen Produktivitäts- und Verbrauchsentwicklungen in den verschiedenen Biomasse-Verwendungsbereichen angemessen Rechnung tragen zu können. Die Nutzung von Kuppelprodukten der Bioenergie als Futtermittel wird sogar gänzlich ausgeklammert. Die NPP-Schätzwerte für Deutschland können mit Blick auf die globale Ernährungs- sicherung wenig über die Verfügbarkeit von Biomasse als Energiequelle aussagen. Während die Leopoldina kaum von der Verfügbarkeit globaler Bioenergiepotenziale ausgeht, weisen andere Studien auch nach Sicherstellung der Ernährung einer wachsen- den Weltbevölkerung noch nutzbare Bioenergiepotenziale aus. Daneben führen die vorgenommenen Kalkulationen zur CO2-Bilanzierung von Wald und Holz auf Grund von groben Vereinfachungen zu falschen Rückschlüssen. So lassen die Autoren zum Beispiel die vermiedenen CO2-Emissionen aus fossilen Quellen durch die stoffliche Verwendung von Holz völlig außer Acht, die fast doppelt so hoch sind wie die vermiedenen Emissionen durch die energetische Verwendung von Holz. Die mehrfachen Aussagen zur Gefährdung der Nachhaltigkeit der deutschen Forst- wirtschaft durch zu hohe Holznutzungen sind falsch oder irreführend. Sie beruhen nicht auf den Daten der Bundeswaldinventur, sondern auf irreführenden Vergleichen von Einschlagsstatistik und Bundeswaldinventur oder sind hinsichtlich Quellenlage unklar. Viele Schlussfolgerungen hinsichtlich der Forstwirtschaft entbehren damit der Grundlage. Weiteres Vorgehen: o Die Ergebnisse der Leopoldina-Stellungnahme sollen in das BMU-Projekt „Meilensteine 2030“ zur Entwicklung einer tragfähigen nachhaltigen Bioenergie- strategie, welches vom DBFZ erarbeitet wird, einfließen. BMELV ist hier über den Begleitausschuss mit Vertretern der Abteilungen 4 und 5 eingebunden und kann die hier dargelegte Haltung vertreten. o Das BMELV erarbeitet derzeit ein Positionspapier, das Wege zur Erschließung nachhaltiger Biomassepotentiale im Bereich der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe bestimmen soll. Daneben soll auch der künftige Forschungsbedarf ausgewiesen werden. o Das vTI wurde um Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der Leopoldina- Stellungnahme gebeten.
SEITE 4 VON 4 III. Vorschlag Kenntnisnahme. UAL 535 525 521 524 52 BF St Fr. Erg. Vir eingef. 8/8 De 6/8 i.A. Bö 7/8 CH 6/8 6/8 Neumann 8/8 AL 5