REB2008

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Waffenexporte und Exportländer der letzten 10 Jahre

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67 c) Unterwasserortungsgeräte, besonders                a)	Kampfflugzeuge und -hubschrauber und konstruiert für militärische Zwecke, und                     besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Steuereinrichtungen hierfür; b)	andere „Luftfahrzeuge“ und „Luftfahrtgerät d) U-Boot- und Torpedonetze;                              nach dem Prinzip leichter-als-Luft“, beson- ders konstruiert oder geändert für militäri­ e) nicht belegt;                                          sche Zwecke einschließlich militärischer Aufklärung, militärischen Angriffs, militä­- f)	Schiffskörper-Durchführungen und -Steck­              ri­scher Ausbildung, Beförderung und Luft­ verbinder, besonders konstruiert für militä-          landung von Truppen oder militärischer rische Zwecke, die das Zusammenwirken                 Ausrüstung, logistische Unterstützung sowie mit Ausrüstung außerhalb eines Schiffes               besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ermöglichen; c)	unbemannte Luftfahrzeuge und zugehörige Anmerkung 1:                                                 Ausrüstung, besonders konstruiert oder Unternummer 0009f schließt Steckverbinder                    geändert für militärische Zwecke, wie folgt für Schiffe in Einzelleiter-, Mehrfachleiter-,        sowie besonders konstruierte Bestandteile Koaxial- und Hohlleiterausführung sowie               hierfür: Schiffskörperdurchführungen ein, die jeweils    		 1.	unbemannte Luftfahrzeuge einschließ- unbeeinflusst bleiben von (eventuellem) Leck­              lich ferngelenkter Flugkörper („remotely wasser von außen und die geforderten Merk­                 piloted air vehicles“ – RPVs), autonome male in Meerestiefen von mehr als 100 m bei-               programmierbare Fahrzeuge und „Luft­ behalten, sowie faseroptische Steckverbinder               fahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als- und optische Schiffskörperdurchführungen,                  Luft“, besonders konstruiert für den Durchgang von     		 2.	zugehörige Startgeräte und unterstüt- Laserstrahlen, unabhängig von der Wasser­tiefe.            zende Bodengeräte, 3.	zugehörige Ausrüstung für die Steue­ Anmerkung 2:                                                      rung; Unternummer 0009f umfasst nicht übliche Schiffskörperdurchführungen für Antriebs­         d)	Triebwerke, besonders konstruiert oder ge- wellen und Ruderschäfte.                              ändert für militärische Zwecke, und beson- ders konstruierte Bestandteile hierfür; g)	geräuscharme Lager, besonders konstruiert für militärische Zwecke, mit aerodynami­          e)	Bordausrüstung einschließlich der Einrich­ scher/aerostatischer Schmierung oder mag­             tungen für Luftbetankung, besonders kon- netischer Aufhängung, aktiv kontrollierter            struiert für die Verwendung in den von Signatur- oder Schwingungsunterdrückung,              Unternummer 0010a oder 0010b erfassten und Ausrüstung, die solche Lager enthält.             „Luftfahrzeugen“ oder in den von Unter­ nummer 0010d erfassten Triebwerken, und 0010	„Luftfahrzeuge“, „Luftfahrtgerät nach dem                 besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Prinzip leichter-als-Luft“, unbemannte Luft­ fahrzeuge, Triebwerke, „Luftfahrzeug“-Ausrüs­         f)	Tankwagen und Ausrüstung zum Druck­ tung, Zusatzausrüstung und Bestandteile,                  betanken, besonders konstruierte Ausrüs­ besonders konstruiert oder geändert für militä-           tung zur Erleichterung von Operationen in rische Zwecke, wie folgt:                                 begrenzten Abschnitten und Bodengeräte, besonders entwickelt für die von Unternum­ Anmerkung:                                                mer 0010a oder 0010b erfassten „Luftfahr­ Lenk- und Navigationsausrüstung siehe Nummer                  zeuge“ oder für die von Unternummer 0011a, Anmerkung 7.                                       0010d erfassten Triebwerke;
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68  Anlage 2a g)	militärische Sturzhelme und Schutzmasken             Anmerkung 1: sowie besonders konstruierte Bestandteile      	Unternummer 0010b erfasst nicht „Luftfahr­zeuge“ hierfür, nach dem Überdruckprinzip arbei-            oder Varianten dieser „Luftfahrzeuge“, besonders tende Atemgeräte und Überdruckanzüge                 konstruiert für militärische Zwecke, die: für einzelne Körperteile zur Verwendung in           a)	nicht für eine militärische Verwendung konfi- „Luftfahrzeugen“, Anti-g-Anzüge, Geräte                   guriert sind und die nicht mit technischen zum Umwandeln von flüssigem in gasför-                    Ausrüstungen oder Zusatzeinrichtungen ver- migen Sauerstoff für „Luftfahrzeuge“ oder                 sehen sind, die für militärische Zwecke beson- Flugkörper, katapult- und patronenbetä­                   ders konstruiert oder geändert sind, und tigte Einrichtungen zum Notausstieg der              b)	von einer Zivilluftfahrtbehörde eines „Teil- Besatzung aus „Luftfahrzeugen“;                           neh­merstaates“ für die zivile Verwendung zugelassen sind. h)	Fallschirme und zugehörige Ausrüstung für Kampftruppen oder zum Absetzen von                   Anmerkung 2: Lasten oder Bremsschirme für „Luftfahr­              Unternummer 0010d erfasst nicht: zeuge“, wie folgt, und besonders konstruier-         a)	Triebwerke, konstruiert oder geändert für te Bestandteile hierfür:                                  militärische Zwecke, die von einer Zivilluft­ 1.	 Fallschirme für                                           fahrt­behörde eines „Teilnehmerstaates“ für a)	Punktziel-Absprung von Einzel-                           die Ver­wendung in „zivilen Luftfahrzeugen“ käm­p­fern,                                        zugelassen sind, sowie deren besonders kon- b) Absprung von Fallschirmjägern,                            struierte Bestandteile, 2.	 Lastenfallschirme,                                   b)	­Hubkolbentriebwerke oder deren besonders 3.	Para-Gleiter, Bremsschirme, Steuer­schir­                 konstruierte Bestandteile, mit Ausnahme me zur Stabilisierung und Steuerung der               solcher, die für unbemannte Luftfahrzeuge Fluglage fallender Körper (z.B. Rettungs­             besonders konstruiert sind. kapseln, Schleudersitze, Bomben), 4.	­Steuerschirme für die Verwendung in                 Ergänzende Anmerkung: Schleudersitzsystemen zur Steuerung              Siehe jedoch Teil I C, Nummer 9A994. des Entfaltungs- und Füllungsablaufs von Notfallschirmen,                             Anmerkung 3: 5.	Bergungsfallschirme für Lenkflugkörper,        	Die Erfassung in Unternummer 0010b und 0010d Drohnen und Raumfahrzeuge,                       von besonders konstruierten Bestandteilen und 6.	Landeanflugbremsschirme und Lande­                   zugehöriger Ausrüstung für nichtmilitärische bremsschirme,                                    „Luftfahrzeuge“ oder Triebwerke, die für militä- 7.	 andere militärische Fallschirme,                     rische Zwecke geändert sind, erstreckt sich nur 8.	Ausrüstung, besonders konstruiert für                auf solche militärischen Bestandteile und zuge- Fallschirmspringer, die aus großer Höhe          hörige militärische Ausrüstung, die für die abspringen (z.B. Anzüge, Spezialhelme,           Änderung für militärische Zwecke nötig sind. Atemgeräte, Navigationsausrüstung); 0011	Elektronische Ausrüstung, soweit nicht ander- i)	automatische Lenksysteme für Fallschirm­             weitig von der Liste für Waffen, Munition und lasten, für militärische Zwecke besonders            Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst, wie folgt und konstruierte oder besonders geänderte Ge­            besonders konstruierte Bestandteile hierfür: räte für das gesteuerte Entfalten bei Absprün­ gen aus beliebiger Höhe einschließlich               a)	Elektronische Ausrüstung besonders kons­ Sauerstoffgeräten.                                        truiert für militärische Zwecke;
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69 Anmerkung:                                             a)	Waffensysteme mit hoher kinetischer Ener­ Nummer 0011a schließt folgende Ausrüstung                  gie („kinetic energy weapon systems“), be- ein:                                                sonders konstruiert für die Vernichtung 1.	Ausrüstung für elektronische Gegenmaß­                 oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) nahmen (ECM) und elektronische Schutz­          eines gegnerischen Objekts; maßnahmen (ECCM), einschließlich elek- tronischer Ausrüstung zum Stören und        b)	besonders konstruierte Mess- und Auswer­ Gegenstören, d.h. Geräte, konstruiert, um       tungsvorrichtungen sowie Versuchsmodelle in Radar- oder Funkgeräten Störsignale          einschließlich Diagnoseinstrumentierungen oder verfälschende Signale zu erzeugen          und Diagnoseobjekten für die dynamische oder auf andere Weise den Empfang, den          Prüfung von Geschossen und Systemen mit Betrieb oder die Wirksamkeit gegnerischer       hoher kinetischer Energie. Empfänger einschließlich der Geräte für Gegenmaßnahmen zu stören,                   Anmerkung 1: 2.	schnell abstimmbare Röhren („frequency           	Nummer 0012 schließt folgende Ausrüstung ein, agile tubes“),                              sofern sie besonders konstruiert ist für Waffen­ 3.	elektronische Systeme oder Ausrüstung,             systeme mit hoher kinetischer Energie: konstruiert entweder für die Überwa­chung   a) Startantriebssysteme, die Massen größer als und Beobachtung des elektro­magnetischen  		0,1 g auf Geschwindigkeiten über 1,6 km/s in Spektrums für Zwecke des militärischen          den Betriebsarten Einzelfeuer oder Schnell­ Nachrichtenwesens bzw. der militärischen        feuer beschleunigen können, Sicherheit oder um derartigen Überwa­       b)	Ausrüstung für die Erzeugung von Primär­ chungs- und Beob­ach­tungsmaßnahmen             energie, Elektroschutz („electric armour“), entgegenzuwirken,                               Energiespeicherung, Kontrolle des Wärme­ 4.	Ausrüstung für Unterwassergegenmaß­                    haushalts und Klimatisierung, Schaltvorrich­ nahmen einschließlich akustischer und           tungen und Ausrüstung für die Handhabung magnetischer Störung und Täuschung, die         von „Treibstoffen“, elektrische Schnittstellen in Sonarempfängern Störsignale oder ver-        zwischen Stromversorgung, Geschütz und an- fälschende Signale erzeugen,                    deren elektrischen Richtfunktionen des Turms, 5.	Geräte zum Schutz der Datenverarbei­tung,          c)	Zielerfassungs-, Zielverfolgungs-, Feuerleit­sys­ Datensicherungsgeräte und Geräte zur            teme und Systeme zur Wirkungsermitlung, Sicherung der Datenübertra­gung und Zei­    d)	Zielsuch-, Zielansteuerungssysteme und Sys­ chengabe, die Verschlüsse­lungsverfahren        teme zur Umlenkung des Vortriebs (seitliche verwenden,                                      Beschleunigung) für Geschosse. 6.	Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte („keyloader“) sowie      Anmerkung 2: Schlüssel-Management, -Generierungs-      	Nummer 0012 erfasst Systeme, die eine der fol- und -Verteilungsausrüstung.                 genden Antriebsarten verwenden: 7. Lenk- und Navigationsausrüstung.                    a) elektromagnetisch, b) elektrothermisch, b)	Ausrüstung zum Stören von weltweiten            c) Plasmaantrieb, Satelliten-Navigationssystemen (GNSS).          d) Leichtgasantrieb oder e)	chemisch (sofern in Kombination mit den 0012	Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie       		 zu a) bis d) aufgeführten Antriebsarten („high velocity kinetic energy weapon systems“)   		 verwendet). und zugehörige Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
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70    Anlage 2a Ergänzende Anmerkung:                                   Anmerkung 3: Waffensysteme, die Unterkalibermunition ver-          	Unternummer 0013d erfasst nicht einzelne Kör­ wenden oder allein mit chemischem Antrieb               per­panzer oder Schutzbekleidung, wenn diese arbeiten und Munition hierfür: siehe Nummern                von ihren Benutzern zu deren eigenem persön- 0001, 0002, 0003 und 0004.                              lichen Schutz mitgeführt werden. 0013	Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung und          	Ergänzende Anmerkung: Konstruktionen sowie Bestandteile wie folgt:            Siehe auch Teil I C, Nummer 1A005. a)	Panzerplatten wie folgt:                      0014	Spezialisierte Ausrüstung für die militärische 1.	hergestellt, um einen militärischen                    Ausbildung oder für die Simulation militäri­ Standard oder eine militärische Spezi­fi­       scher Szenare, Simulatoren, besonders konstru- kation zu erfüllen, oder                        iert für die Ausbildung an den unter Nummer 2.	 geeignet für militärische Zwecke;                      0001 oder 0002 erfassten Waffen, sowie beson- b)	Konstruktionen aus metallischen oder nicht-         ders konstruierte Bestandteile und besonders metallischen Werkstoffen oder Kombina­              konstruiertes Zubehör hierfür. tionen hieraus, besonders konstruiert, um militärische Systeme beschussfest zu ma-            Technische Anmerkung: chen, und besonders konstruierte Bestand­     	Der Begriff spezialisierte Ausrüstung für die teile hierfür;                                      militärische Ausbildung schließt militärische Aus­füh­rungen von folgender Ausrüstung ein: c) militärische Helme;                                  Angriffssimulatoren, Einsatzflug-Übungsgeräte, d)	Körperpanzer und Schutzkleidung, die                Radar-Zielübungsgeräte, gemäß militärischen Standards bzw. Spezifi­         Radar-Zielgeneratoren, kationen oder hierzu gleichwertigen                 Feuerleit-Übungsgeräte, Leistungsanforderungen hergestellt sind,            Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung, und besonders konstruierte Bestandteile             Flugsimulatoren einschließlich der für das hierfür.                                      	Training von Piloten oder Astronauten ausge- leg­ten Zentrifugen, Ergänzende Anmerkung:                                  Radartrainer, „Faser- oder fadenförmige Materialien“, die bei             Instrumentenflug-Übungsgeräte, der Herstellung von Körperpanzern verwendet            Navigations-Übungsgeräte, werden, siehe Teil I C, Nummer 1C010.                  Übungsgeräte für den Flugkörperstart, Zieldarstellungsgeräte, Anmerkung 1:                                           Drohnen, Unternummer 0013b schließt Werkstoffe ein,                  Waffen-Übungsgeräte, besonders konstruiert zur Bildung einer explo-   	Geräte für Übungen mit unbemannten „Luftfahr­ sions-reaktiven Panzerung oder zum Bau militä-         zeugen“, rischer Unterstände („shelters“).                      bewegliche Übungsgeräte, Übungsausrüstung für militärische Bodenopera­ Anmerkung 2:                                           tionen. Unternummer 0013c erfasst nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausge-         Anmerkung 1: rüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten 	Nummer 0014 schließt Systeme zur Bilderzeu­ geändert oder konstruiert sind.                        gung („image generating“) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert oder besonders geändert sind.
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71 Anmerkung 2:                                               h)	fotochrome oder elektrooptische, elektrisch Nummer 0014 erfasst nicht besonders konstru­                       ausgelöste Verschlüsse mit einer Verschlussge­ ierte Ausrüstung für das Training im Umgang mit                schwindigkeit kleiner als 100 μs, ausgenom- Jagd- und Sportwaffen.                                         men Verschlüsse, die ein wesentlicher Teil einer Hochgeschwindigkeitskamera sind, 0015	Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegen­                 i) faseroptische Bildinverter, maßnahmen, besonders konstruiert für mili­                j) Verbindungshalbleiter-Fotokathoden. tärische Zwecke, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders kon-              Anmerkung 2: struiertes Zubehör hierfür:                         	Nummer 0015 erfasst nicht „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“ oder Ausrüstung, beson- a)	Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbei­                 ders konstruiert für den Einsatz von „Bildverstär­ tungs­ausrüstung;                                     kerröhren der ersten Generation“. b)	Kameras, fotografische Ausrüstung und                 Ergänzende Anmerkung: Filmverarbeitungsausrüstung;                    	Zur Erfassung von Waffenzielgeräten mit „Bildverstärkerröhren der ersten Generation“: c) Bildverstärkerausrüstung;                              Siehe Unternummern 0001d, 0002c und 0005a. d) Infrarot- oder Wärmebild-Ausrüstung;                   Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Teil I C, Unternummern 6A002a2 und e) Kartenbildradar-Sensorausrüstung;                      6A002b. f)	Ausrüstung für Gegenmaßnahmen (ECM)             0016	Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfer- und zum Schutz vor Gegenmaßnahmen                     tige Erzeugnisse, deren Verwendung in einer (ECCM) für die von den Unternummern                   erfassten Ware anhand von Materialzusam­men­ 0015a bis 0015e erfasste Ausrüstung.                  setzung, Geometrie oder Funktion bestimmt werden kann und die für eine der von Nummer Anmerkung:                                                   0001, 0002, 0003, 0004, 0006, 0009, 0010, 0012 Unternummer 0015f schließt Ausrüstung ein,                   oder 0019 erfassten Waren besonders konstru- konstruiert zur Beeinträchtigung des Betriebs         iert sind. oder der Wirksamkeit militärischer Bildsys­teme oder zur Reduzierung solcher Beeinträchti­gun­        Anmerkung: gen auf ein Minimum.                                  Nummer 0016 schließt Mischungen von „ener­ getischen Materialien“, formuliert für die Her­- Anmerkung 1:                                               stel­lung von Treibladungspulver, ein. Andere Der Begriff besonders konstruierte Bestandteile                Mi­schungen von „energetischen Materialien“ schließt folgende Einrichtungen ein, sofern sie für        siehe Nummer 0008. militärische Zwecke besonders konstruiert sind: a) IR-Bildwandlerröhren,                            0017	Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, b) Bildverstärkerröhren (andere als solche der             Materialien und Bibliotheken wie folgt sowie ersten Generation),                                           besonders konstruierte Bestandteile hierfür: c) Mikrokanalplatten, d) Restlichtfernsehkameraröhren, e) Detektorgruppen (einschließlich elektroni-­ scher Kopplungs- oder Ausgabesysteme), f) pyroelektrische Fernsehkameraröhren, g) Kühler für Bildsysteme,
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72  Anlage 2a a)	unabhängige Tauch- und Unterwasser­                 Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) schwimmgeräte wie folgt:                            erfasst wird; 1.	Atemgeräte mit geschlossener und halb- geschlossener Atemlufterneuerung,            g)	Nukleare Energieerzeugungs- oder Antriebs­ besonders konstruiert für militärische            ausrüstung, einschließlich „Kernreaktoren“, Zwecke (z.B. besondere amagnetische               besonders konstruiert für militärische Konstruktion),                                    Zwecke, sowie besonders für militärische 2.	besonders konstruierte Bestandteile zur              Zwecke konstruierte oder geänderte Bestand­ Umrüstung von Geräten mit offenem                ­teile; Kreislauf in solche für militärische Zwecke,                                      h)	Ausrüstung und Material, beschichtet oder 3.	Gegenstände, ausschließlich konstruiert              behandelt für die Unterdrückung von für die militärische Verwendung mit von           Signaturen, besonders konstruiert für mili- Unternummer 0017a erfassten Geräten;              tärische Zwecke, soweit nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und b)	Bauausrüstung, besonders konstruiert für             Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst; militärische Zwecke; Anmerkung: c)	Halterungen („fittings“), Beschichtungen     		Unternummer 0017h erfasst nicht einzelne und Behandlungen für die Unterdrückung               Erzeugnisse aus vorgenanntem Material ein- von Signaturen, besonders konstruiert für            schließlich Bekleidung, wenn diese von ihren militärische Zwecke;                                 Benutzern zu deren eigenem persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. d)	Ausrüstung für technische Betreuung, be-        i)	Simulatoren, besonders konstruiert für mili- sonders konstruiert für den Einsatz in einer         tärische „Kernreaktoren“; Kampfzone; j)	mobile Reparaturwerkstätten, besonders e)	„Roboter“, „Roboter“steuerungen und                  konstruiert oder geändert zur Wartung „Roboter-Endeffektoren“ mit einer der fol-           militärischer Ausrüstung; genden Eigenschaften: 1.	besonders konstruiert für militärische          k)	mobile Stromerzeugeraggregate, besonders Zwecke,                                           konstruiert oder geändert für militärische 2.	ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der              Zwecke; Hydraulikleitungen gegen Beschädigun­ gen von außen durch umherfliegende           l)	Container, besonders konstruiert oder geän- Munitionssplitter (z.B. selbstdichtende           dert für militärische Zwecke; Leitungen) und konstruiert für die Ver­ wendung von Hydraulikflüssigkeiten mit       Technische Anmerkung: einem Flammpunkt über 839 K (566 °C)      	‚Besonders konstruiert für militärische Zwecke‘ oder                                         im Sinne von Unternummer 0017l ist die Ausstat­ 3.	besonders konstruiert oder ausgelegt für        tung mit einer der folgenden militärspezifischen einen Einsatz in einer EMP-Umgebung          Eigenschaften: (EMP = elektromagnetischer Impuls);          a)	Schutz gegen EMP (EMP = elektromagne- tischer Impuls), f)	Bibliotheken (parametrische technische          b) ABC-Schutz, Datenbanken), besonders entwickelt für          c)	Beschichtung zur Signaturunterdrückung militärische Zwecke in Verbindung mit                (Infrarot oder Radar) oder Ausrüstung, die von der Liste für Waffen,       d) ballistischer Schutz.
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73 m)	Fähren, soweit nicht anderweitig von der        Anmerkung 1: Liste für Waffen, Munition und Rüstungs­      	Unternummern 0018a und 0018b schließen fol- material (Teil I A) erfasst, Brücken und        gende Ausrüstung ein: Pontons, besonders konstruiert für militä-      a) kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen, rische Zwecke;                                  b)	Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften: n)	Testmodelle, besonders konstruiert für die    		 1.	Antrieb durch einen oder mehrere Motoren „Entwicklung“ der von Nummer 0004, 0006,                mit einer Gesamtnennleistung größer als 0009 oder 0010 erfassten Waren.                         298 kW, 2. Nutzlast größer/gleich 113 kg oder o)	Laserschutzausrüstung (z.B. Schutzeinrich­    		 3.	Ausübung einer tungen für Augen und Schutzeinrichtungen                Zentrifugalbeschleunigung von minde- für Sensoren), besonders konstruiert für                stens 8 g auf eine Nutzlast größer/gleich militärische Zwecke.                                    91 kg (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/sec2]), c) Trockenpressen, Technische Anmerkungen:                             d)	Schneckenstrangpressen, besonders konstru- 1.	‚Bibliothek‘ (parametrische technische              iert oder geändert für militärische Treibstoffe, Datenbank) im Sinne von Nummer 0017 ist         e)	Schneidmaschinen zum Ablängen strangge- eine Sammlung technischer Informationen             presster Treibstoffe, militärischer Natur, deren Ausnutzung die       f)	Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durch­mes­ Leistungsfähigkeit militärischer Ausrüstung         sern größer/gleich 1,85 m und einem Produk­ oder Systeme erhöhen kann.                          tionsvermögen größer als 227 kg, 2.	‚Geändert‘ im Sinne von Nummer 0017 be-         g) Stetigmischer für Festtreibstoffe, deutet eine bauliche, elektrische, mecha-       h)	Strahlmühlen („fluid energy mills“) zum Zer­ nische oder sonstige Änderung, die eine             kleinern oder Mahlen der Bestandteile von mi- nichtmilitärische Ausrüstung mit militä-            litärischen Treibstoffen, rischen Eigenschaften ausstattet, so dass die   i)	Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit Ausrüstung gleichwertig zu einer für militä-        einheitlicher Partikelgröße bei den in Unter­ rische Zwecke besonders konstruierten               nummer 0008c8 aufgeführten Metallpulvern, Ausrüstung ist.                                 j)	Konvektionsströmungskonverter („convection current converters“) für die Konversion der in 0018	Ausrüstung für die „Herstellung“ der in der             Unternummer 0008c3 aufgeführten Stoffe. Liste für Waffen, Munition und Rüstungs­mate­ rial (Teil I A) genannten Waren wie folgt:          Anmerkung 2: a)	Der Begriff ,in der Liste für Waffen, Munition a)	besonders konstruierte oder besonders ge-           und Rüstungsmaterial (Teil I A) genannte änderte Ausrüstung für die „Herstellung“            Waren‘ schließt ein: der von der Liste für Waffen, Munition und    		 1.	Waren, die nicht erfasst sind, weil sie ge- Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren              ringere als die spezifizierten Konzen­tra­tio­ und besonders konstruierte Bestandteile                 nen haben, wie folgt: hierfür;                                      			 a) Hydrazin (siehe Unternummer 0008c4), b) „Explosivstoffe“ (siehe Nummer 0008), b)	besonders konstruierte Umweltprüfein­rich­    		 2.	Waren, die nicht erfasst sind, weil die tech- tungen für die Zulassungs- und Eignungs­                 nischen Grenzwerte nicht überschritten prüfung der von der Liste für Waffen,                    werden, das sind „supraleitende“ Werk­ ­Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)               stoffe, die gemäß Teil I C, Nummer 1C005 erfassten Waren und besonders konstruier-               von der Erfassung ausgenommen sind, te Ausrüstung hierfür.                       			 „supraleitende“ Elektromagnete, die
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74  Anlage 2a gemäß Teil I C, Unternummer 3A001e3                      Anmerkung 3: von der Erfassung ausgenommen sind,          	Anmerkung 2b8 zu Nummer 0018 stellt nicht die „supra­leitende“ elektrische Ausrüstung,           Ausfuhr von Herstellungsausrüstung für nicht- die gemäß Unternummer 0020b von der                antike Handfeuerwaffen frei, auch wenn sie zur Erfas­sung ausgenommen ist,                        „Herstellung“ von Reproduktionen antiker Hand­ 3.	metallische Brennstoffe und Oxidations­               feuerwaffen eingesetzt wird. mittel, die in laminarer Form aus der Dampfphase abgeschieden sind (siehe          0019	Strahlenwaffen-Systeme, zugehörige Ausrüs­ Unternummer 0008c5),                               tung, Ausrüstung für Gegenmaßnahmen oder b)	Der Begriff ‚in der Liste für Waffen, Munition        Versuchsmodelle wie folgt und besonders kon- und Rüstungsmaterial (Teil I A) genannte              struierte Bestandteile hierfür: Waren‘ schließt nicht ein: 1.	Signalpistolen (siehe Unternummer                     a)	„Laser“-Systeme, besonders konstruiert für 0002b),                                                die Vernichtung oder Abwehr (Unterbre­ 2.	Stoffe, die gemäß Anmerkung 3 zu Num­                     chung des Einsatzes) eines gegnerischen mer 0007 von der Erfassung ausgenommen                 Objekts; sind, 3.	Strahlendosimeter für den persönlichen                b)	Teilchenstrahl-Systeme, geeignet für die Gebrauch (siehe Unternummer 0007g) und                 Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung Arbeitsschutzmasken gegen bestimmte                    des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; Gefahren im gewerblichen Bereich; siehe auch Teil I C ,                                    c)	energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeig- 4. Difluoroamin und Kaliumnitratpulver                        net für die Vernichtung oder Abwehr (Unter­ (siehe Anmerkung 6 zu Nummer 0008),                          brechung des Einsatzes) eines gegnerischen 5.	Flugtriebwerke, die gemäß Nummer 0010                     Objekts; unter Bezugnahme auf Teil I C, Nummer 9A001 von der Erfassung ausgenommen                d)	Ausrüstung, besonders konstruiert für die sind,                                                  Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr 6.	herkömmliche Stahlhelme, die weder mit                    der von Unternummer 0019a, 0019b oder Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die                 0019c erfassten Systeme; Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind (siehe Anmerkung 2           e)	physische Versuchsmodelle und zugehörige zu Nummer 0013),                                       Dokumentation für die von Nummer 0019 7.	Ausrüstung, die mit nicht erfassten indus-                erfassten Systeme, Ausrüstung und Bestand­ triellen Maschinen versehen ist, wie nicht             teile; anderweitig genannte Beschichtungs­ein­ richtungen und Geräte zum Gießen von               f)	Dauerstrich- oder gepulste „Laser“-Systeme, Kunststoffen,                                          besonders konstruiert, um eine dauerhafte 8.	Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor                  Erblindung bei einer Beobachtung ohne 1938 hergestellt wurden, Reproduktionen                vergrößernde Optik zu verursachen, d.h. bei von Musketen, Gewehren und Karabinern,                 einer Beobachtung mit unbewaffnetem deren Originale vor 1890 hergestellt wurden,           Auge oder mit korrigierender Sehhilfe. Revolver, Pistolen und Maschinen­waffen, die vor 1890 hergestellt wurden, und ihre          Anmerkung 1: Reproduktionen.                              	Von Nummer 0019 erfasste Strahlenwaffen schlie- ßen Systeme ein, deren Leistungsfähigkeit be- stimmt wird durch den kontrollierten Einsatz von
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75 a)	„Lasern“ mit einer Dauerstrich- oder Impuls­        a)	Ausrüstung, besonders konstruiert oder aus- ener­gie, die eine mit herkömmlicher Munition           gelegt für den Einbau in ein militärisches vergleichbare Vernichtungswirkung erreichen,            Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und b)	Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen             fähig, während der Fahrt eine Temperatur oder ungeladenen Strahl mit Vernichtungs­               kleiner als 103 K (-170 °C) zu erzeugen oder wirkung aussenden,                                      aufrechtzuerhalten; c)	Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsener­ gie oder hoher Durchschnittsenergie, die ein        Anmerkung: ausreichend starkes Feld erzeugen, um elektro- 	Unternummer 0020a schließt mobile Systeme nische Schaltungen in einem entfernt liegen-        ein, die Zubehör und Bestandteile enthalten oder den Ziel außer Betrieb zu setzen.                   verwenden, die aus nichtmetallischen oder nicht elektrisch leitenden Werkstoffen, z.B. aus Kunst­ Anmerkung 2:                                            stoffen oder epoxidharzimprägnierten Werk- Nummer 0019 schließt folgende Ausrüstung ein,               stof­fen, hergestellt sind. sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlen­ waffensysteme:                                          b)	„supraleitende“ elektrische Ausrüstung (ro- a)	Geräte für die Erzeugung von Primärenergie,             tierende Maschinen und Transformatoren), Energiespeicher, Schaltvorrichtungen, Geräte            besonders konstruiert oder besonders aus- für die Energiekonditionierung und Geräte für           gelegt für den Einbau in ein militärisches die Handhabung von Treibstoffen,                        Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und b)	Zielerfassungs- und Zielverfolgungssysteme,             betriebsfähig während der Fahrt. c)	Systeme für die Auswertung der Schadens­ wirkung, Zerstörung oder Einsatzunter­              Anmerkung: brechung,                                      	Unternummer 0020b erfasst nicht hybride, d)	Geräte für die Strahllenkung, -ausbreitung und      homo­polare Gleichstromgeneratoren mit einem -ausrichtung,                                       einpoligen, normal ausgelegten Metallanker, e)	Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur          der in einem Magnetfeld rotiert, das mit Hilfe schnellen Bekämpfung von Mehrfachzielen,            „supraleitender“ Wicklungen erzeugt wird, f)	anpassungsfähige Optiken oder                       vorausgesetzt, dass diese Wicklungen die einzige Phasenkonjugatoren („phase conjugators“),           „supraleitende“ Baugruppe im Generator sind. g)	Strominjektoren für negative Wasserstoff­ ionen­strahlen,                                0021 „Software“ wie folgt: h)	„weltraumgeeignete“ Beschleuniger-Bestand­ ­­­­teile („accelerator components“),              a)	„Software“, besonders entwickelt oder geän- i)	Ausrüstung für die Zusammenführung von                  dert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ Strahlen negativ geladener Ionen („negative             oder „Verwendung“ von Ausrüstung oder ion beam funnelling equipment“),                        Materialien, die von der Liste für Waffen, j)	Ausrüstung zur Steuerung und Schwenkung                 Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) eines energiereichen Ionenstrahls,                      erfasst werden; k)	„weltraumgeeignete“ Folien zur Neutralisie­ rung von negativen Wasserstoffisotopen­             b)	spezifische „Software“ wie folgt: strahlen.                                      		 1.	„Software“, besonders entwickelt für: a)	Modellierung, Simulation oder 0020	Kryogenische (Tieftemperatur-) und „supralei-                      Auswertung militärischer Waffen­ tende“ Ausrüstung wie folgt sowie besonders                        systeme, konstruierte Bestandteile und besonders kon-       			 b)	„Entwicklung“, Überwachung, War­ struiertes Zubehör hierfür:                                        tung oder Umrüstung („up-dating“) von in militärischen Waffensystemen integrierter „Software“,
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76    Anlage 2a c)	Modellierung oder Simulation militä-  		    4.	„Technologie“, „unverzichtbar“ für die rischer Operationsszenare, sofern               „Entwicklung“, „Herstellung“ oder nicht von Nummer 0014 erfasst,                  „Verwendung“ von „Biopolymeren“ oder d)	Anwendungen im Rahmen von Füh­                          spezifischer Zellkulturen, die von der rungs-, Informations-, Rechner- und             Unternummer 0007h erfasst werden, Aufklärungssystemen (C3I oder C4I),   		    5.	„Technologie“, „unverzichtbar“ aus- 2.	„Software“ für die Ermittlung der Wir­                   schließlich für die Beimischung von kung herkömmlicher, atomarer, che-                  „Biokatalysatoren“, die von der Unter­ mischer oder biologischer Kampfmittel,              num­mer 0007i1 erfasst werden, zu mili- 3.	„Software“, nicht erfasst von Unter­num­                 tärischen Trägersubstanzen oder militä- mer 0021a, 0021b1 oder 0021b2, beson-               rischem Material. ders entwickelt oder geändert, um nicht von der Liste für Waffen, Munition und      Anmerkung 1: Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasste Aus­ 	„Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Entwick­ rüstung zu befähigen, die militärischen     lung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von in Funktionen der von Nummer bzw. Unter­       der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsma­ nummer 0005, 0007g, 0009c, 0010e,           terial (Teil I A) erfassten Gütern, bleibt auch dann 0011, 0014, 0015, 0017i oder 0018 erfass­   erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetz- ten Ausrüstung zu erfüllen.                 bar ist. 0022 „Technologie“ wie folgt:                           Anmerkung 2: Nummer 0022 erfasst nicht „Technologie“, wie a)	„Technologie“, soweit nicht von Unter­         folgt: nummer 0022b erfasst, die für die „Entwick­    a)	„Technologie“, die das unbedingt notwendige lung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“             Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und der von der Liste für Waffen, Munition und         Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Güter        erfasst werden oder für die eine Ausfuhrge- „unverzichtbar“ ist;                               neh­migung erteilt wurde; b) „Technologie“ wie folgt:                        b)	„Technologie“, bei der es sich um „allgemein 1.	„Technologie“, „unverzichtbar“ für                   zugängliche“ Informationen, „wissenschaft- Konstruktion, Bestandteilmontage,               liche Grundlagenforschung“ oder für Patent­ Betrieb, Wartung und Instandsetzung             anmeldungen erforderliche Informationen vollständiger „Herstellungs“anlagen für         handelt; in der Liste für Waffen, Munition und       c)	„Technologie“ für die magnetische Induktion Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasste            zum Dauerantrieb ziviler Transporteinrich­ Waren, auch wenn die Bestandteile die-          tungen. ser „Herstellungs“anlagen nicht erfasst werden; 2.	„Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Entwicklung“ und „Herstellung“ von Handfeuerwaffen, auch wenn sie zur „Herstellung“ von Reproduktionen anti- ker Handfeuerwaffen eingesetzt wird, 3.	„Technologie“, „unverzichtbar“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Ver­ wendung“ von toxischen Wirk­stoffen, zugehöriger Ausrüstung oder Bestand­ teile, die von den Unternummern 0007a bis 0007g erfasst werden,
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