Microsoft Word - Bericht2006_v2.0_Komplettfassung_ohne VS.doc
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Waffenexporte und Exportländer der letzten 10 Jahre“
0010 (Fortsetzung) i) automatische Lenksysteme für Fallschirmlasten, für militärische Zwecke besonders konstru- ierte oder besonders geänderte Geräte für das gesteuerte Entfalten bei Absprüngen aus beliebi- ger Höhe einschließlich Sauerstoffgeräten. Anmerkung 1: Unternummer 0010b erfasst nicht "Luftfahrzeuge" oder Varianten dieser "Luft- fahrzeuge", besonders konstruiert für militärische Zwecke, die: a) nicht für eine militärische Verwendung konfiguriert sind und die nicht mit technischen Ausrüstungen oder Zusatzeinrichtungen versehen sind, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind, und b) von einer Zivilluftfahrtbehörde eines "Teilnehmerstaates" für die zivile Verwen- dung zugelassen sind. Anmerkung 2: Unternummer 0010d erfasst nicht: a) Triebwerke, konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, die von einer Zivilluftfahrtbehörde eines "Teilnehmerstaates" für die Verwendung in "zivilen Luftfahrzeugen" zugelassen sind, sowie deren besonders konstruierte Bestand- teile, b) Hubkolbentriebwerke oder deren besonders konstruierte Bestandteile, mit Ausnahme solcher, die für unbemannte Luftfahrzeuge besonders konstruiert sind. Ergänzende Anmerkung: Siehe jedoch Teil I C, Nummer 9A994. Anmerkung 3: Die Erfassung in Unternummer 0010b und 0010d von besonders konstruierten Be- standteilen und zugehöriger Ausrüstung für nichtmilitärische "Luftfahrzeuge" oder Triebwerke, die für militärische Zwecke geändert sind, erstreckt sich nur auf solche militärischen Bestandteile und zugehörige militärische Ausrüstung, die für die Ände- rung für militärische Zwecke nötig sind. 0011 Elektronische Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile, soweit nicht anderweitig von Teil I A erfasst, wie folgt: a) Elektronische Ausrüstung besonders konstruiert für militärische Zwecke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Anmerkung: Nummer 0011a schließt folgende Ausrüstung ein: 1. Ausrüstung für elektronische Gegenmaßnahmen (ECM) und elektronische Schutzmaßnahmen (ECCM), einschließlich elektronischer Ausrüstung zum Stören und Gegenstören, d.h. Geräte, konstruiert, um in Radar- oder Funkgeräten Störsignale oder verfälschende Signale zu erzeugen oder auf andere Weise den Empfang, den Betrieb oder die Wirksamkeit gegnerischer Empfänger einschließlich der Geräte für Gegenmaßnahmen zu stören, 2. schnell abstimmbare Röhren (frequency agile tubes), 3. elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit oder um derartigen Überwachungs- und Beobachtungsmaß- nahmen entgegenzuwirken, 4. Ausrüstung für Unterwassergegenmaßnahmen einschließlich akustischer und magnetischer Störung und Täuschung, die in Sonarempfängern Stör- signale oder verfälschende Signale erzeugen, 5. Geräte zum Schutz der Datenverarbeitung, Datensicherungsgeräte und Geräte zur Sicherung der Datenübertragung und Zeichengabe, die Verschlüsselungsverfahren verwenden, 80
0011 a) Anmerkung (Fortsetzung) 6. Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte (keyloader) sowie Schlüssel-Management, -Generierungs- und -Verteilungs- ausrüstung. 7. Lenk- und Navigationsausrüstung. b) Ausrüstung zum Stören von weltweiten Satelliten-Navigationssystemen (GNSS). 0012 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (high velocity kinetic energy weapon systems) und zu- gehörige Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür: a) Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (kinetic energy weapon systems), besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegneri- schen Objekts; b) besonders konstruierte Mess- und Auswertungsvorrichtungen sowie Versuchsmodelle ein- schließlich Diagnoseinstrumentierungen und Diagnoseobjekten für die dynamische Prüfung von Geschossen und Systemen mit hoher kinetischer Energie. Anmerkung 1: Nummer 0012 schließt folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie: a) Startantriebssysteme, die Massen größer als 0,1 g auf Geschwindigkeiten über 1,6 km/s in den Betriebsarten Einzelfeuer oder Schnellfeuer beschleunigen kön- nen, b) Ausrüstung für die Erzeugung von Primärenergie, Elektroschutz (electric armour), Energiespeicherung, Kontrolle des Wärmehaushalts und Klimatisie- rung, Schaltvorrichtungen und Ausrüstung für die Handhabung von "Treibstof- fen", elektrische Schnittstellen zwischen Stromversorgung, Geschütz und ande- ren elektrischen Richtfunktionen des Turms, c) Zielerfassungs-, Zielverfolgungs-, Feuerleitsysteme und Systeme zur Wirkungs- ermittlung, d) Zielsuch-, Zielansteuerungssysteme und Systeme zur Umlenkung des Vortriebs (seitliche Beschleunigung) für Geschosse. Anmerkung 2: Nummer 0012 erfasst Systeme, die eine der folgenden Antriebsarten verwenden: a) elektromagnetisch, b) elektrothermisch, c) Plasmaantrieb, d) Leichtgasantrieb oder e) chemisch (sofern in Kombination mit den zu a bis d aufgeführten Antriebsarten verwendet). Ergänzende Anmerkung: Waffensysteme, die Unterkalibermunition verwenden oder allein mit chemischem Antrieb arbeiten und Munition hierfür: Siehe Nummern 0001, 0002, 0003 und 0004. 81
0013 Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung und Konstruktionen sowie Bestandteile wie folgt: a) Panzerplatten wie folgt: 1. hergestellt, um einen militärischen Standard oder eine militärische Spezifikation zu erfüllen, oder 2. geeignet für militärische Zwecke; b) Konstruktionen aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen oder Kombinationen hier- aus, besonders konstruiert, um militärische Systeme beschussfest zu machen, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; c) militärische Helme; d) Körperpanzer und Schutzkleidung, die gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu gleichwertigen Leistungsanforderungen hergestellt sind, und besonders kon- struierte Bestandteile hierfür. Ergänzende Anmerkung: "Faser- oder fadenförmige Materialien“, die bei der Herstellung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Teil I C, Nummer 1C010. Anmerkung 1: Unternummer 0013b schließt Werkstoffe ein, besonders konstruiert zur Bildung einer explosions-reaktiven Panzerung oder zum Bau militärischer Unterstände (shelters). Anmerkung 2: Unternummer 0013c erfasst nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatz- geräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder kon- struiert sind. Anmerkung 3: Unternummer 0013d erfasst nicht einzelne Körperpanzer oder Schutzbekleidung, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden. Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Teil I C, Nummer 1A005. 82
0014 Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung oder für die Simulation militärischer Szenare, Simulatoren besonders konstruiert für die Ausbildung an den unter Nummer 0001 oder 0002 erfassten Waffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür. Technische Anmerkung: Der Begriff spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung schließt militärische Ausführun- gen von folgender Ausrüstung ein: Angriffssimulatoren, Einsatzflug-Übungsgeräte, Radar-Zielübungsgeräte, Radar-Zielgeneratoren, Feuerleit-Übungsgeräte, Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung, Flugsimulatoren einschließlich der für das Training von Piloten oder Astronauten ausgelegten Zentrifugen, Radartrainer, Instrumentenflug-Übungsgeräte, Navigations-Übungsgeräte, Übungsgeräte für den Flugkörperstart, Zieldarstellungsgeräte, Drohnen, Waffen-Übungsgeräte, Geräte für Übungen mit unbemannten "Luftfahrzeugen", bewegliche Übungsgeräte, Übungsausrüstung für militärische Bodenoperationen. Anmerkung 1: Nummer 0014 schließt Systeme zur Bilderzeugung (image generating) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert oder besonders geändert sind. Anmerkung 2: Nummer 0014 erfasst nicht besonders konstruierte Ausrüstung für das Training im Umgang mit Jagd- und Sportwaffen. 83
0015 Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür: a) Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbeitungsausrüstung; b) Kameras, fotografische Ausrüstung und Filmverarbeitungsausrüstung; c) Bildverstärkerausrüstung; d) Infrarot- oder Wärmebild-Ausrüstung; e) Kartenbildradar-Sensorausrüstung; f) Ausrüstung für Gegenmaßnahmen (ECM) und zum Schutz vor Gegenmaßnahmen (ECCM) für die von den Unternummern 0015a bis 0015e erfasste Ausrüstung. Anmerkung: Unternummer 0015f schließt Ausrüstung ein, konstruiert zur Beeinträchti- gung des Betriebs oder der Wirksamkeit militärischer Bildsysteme oder zur Reduzierung solcher Beeinträchtigungen auf ein Minimum. Anmerkung 1: Der Begriff besonders konstruierte Bestandteile schließt folgende Einrichtungen ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert sind: a) IR-Bildwandlerröhren, b) Bildverstärkerröhren (andere als solche der ersten Generation), c) Mikrokanalplatten, d) Restlichtfernsehkameraröhren, e) Detektorgruppen (einschließlich elektronischer Kopplungs- oder Ausgabe- systeme), f) pyroelektrische Fernsehkameraröhren, g) Kühler für Bildsysteme, h) fotochrome oder elektrooptische, elektrisch ausgelöste Verschlüsse mit einer Verschlussgeschwindigkeit kleiner als 100 µs, ausgenommen Verschlüsse, die ein wesentlicher Teil einer Hochgeschwindigkeitskamera sind, i) faseroptische Bildinverter, j) Verbindungshalbleiter-Fotokathoden. Anmerkung 2: Nummer 0015 erfasst nicht "Bildverstärkerröhren der ersten Generation" oder Aus- rüstung, besonders konstruiert für den Einsatz von "Bildverstärkerröhren der ersten Generation". Ergänzende Anmerkung: Zur Erfassung von Waffenzielgeräten mit "Bildverstärkerröhren der ersten Genera- tion": Siehe Unternummern 0001d, 0002c und 0005a. Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Teil I C, Unternummern 6A002a2 und 6A002b. 0016 Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse, deren Verwendung in einer erfassten Ware anhand von Materialzusammensetzung, Geometrie oder Funktion bestimmt werden kann und die für eine der von Nummer 0001, 0002, 0003, 0004, 0006, 0009, 0010, 0012 oder 0019 erfassten Waren besonders konstruiert sind. Anmerkung: Nummer 0016 schließt Mischungen von “energetischen Materialien“, formuliert für die Herstellung von Treibladungspulver, ein. Andere Mischungen von “energetischen Materialien“ siehe Nummer 0008. 84
0017 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und Bibliotheken wie folgt sowie besonders kon- struierte Bestandteile hierfür: a) unabhängige Tauch- und Unterwasserschwimmgeräte wie folgt: 1. Atemgeräte mit geschlossener und halbgeschlossener Atemlufterneuerung, besonders konstruiert für militärische Zwecke (z.B. besondere amagnetische Konstruktion), 2. besonders konstruierte Bestandteile zur Umrüstung von Geräten mit offenem Kreislauf in solche für militärische Zwecke, 3. Gegenstände, ausschließlich konstruiert für die militärische Verwendung mit von Unter- nummer 0017a erfassten Geräten; b) Bauausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke; c) Halterungen (fittings), Beschichtungen und Behandlungen für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke; d) Ausrüstung für technische Betreuung, besonders konstruiert für den Einsatz in einer Kampf- zone; e) "Roboter", "Roboter"steuerungen und "Roboter"-"Endeffektoren" mit einer der folgenden Ei- genschaften: 1. besonders konstruiert für militärische Zwecke, 2. ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der Hydraulikleitungen gegen Beschädigungen von außen durch umherfliegende Munitionssplitter (z.B. selbstdichtende Leitungen) und konstruiert für die Verwendung von Hydraulikflüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 839 K (566° C) oder 3. besonders konstruiert oder ausgelegt für einen Einsatz in einer EMP-Umgebung (EMP = elektromagnetischer Impuls); f) Bibliotheken (parametrische technische Datenbanken), besonders entwickelt für militärische Zwecke in Verbindung mit Ausrüstung, die von Teil I A erfasst wird; g) Nukleare Energieerzeugungs- oder Antriebsausrüstung, einschließlich "Kernreaktoren", beson- ders konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders für militärische Zwecke konstruierte oder geänderte Bestandteile; h) Ausrüstung und Material, beschichtet oder behandelt für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, soweit nicht anderweitig von Teil I A erfasst; Anmerkung: Unternummer 0017h erfasst nicht einzelne Erzeugnisse aus vorgenanntem Material einschließlich Bekleidung, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. i) Simulatoren, besonders konstruiert für militärische "Kernreaktoren"; j) mobile Reparaturwerkstätten, besonders konstruiert oder geändert zur Wartung militärischer Ausrüstung; k) mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke; l) Container, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke; Technische Anmerkung: ´Besonders konstruiert für militärische Zwecke´ im Sinne von Unternummer 0017l ist die Aus- stattung mit einer der folgenden militärspezifischen Eigenschaften: a) Schutz gegen EMP (EMP = elektromagnetischer Impuls), b) ABC-Schutz, c) Beschichtung zur Signaturunterdrückung (Infrarot oder Radar) oder d) ballistischer Schutz. 85
0017 (Fortsetzung) m) Fähren, soweit nicht anderweitig von Teil I A erfasst, Brücken und Pontons, besonders kon- struiert für militärische Zwecke; n) Testmodelle, besonders konstruiert für die "Entwicklung" der von Nummer 0004, 0006, 0009 oder 0010 erfassten Waren. Technische Anmerkungen: 1. ´Bibliothek´ (parametrische technische Datenbank) im Sinne von Nummer 0017 ist eine Sammlung technischer Informationen militärischer Natur, deren Ausnutzung die Leistungsfähigkeit militäri- scher Ausrüstung oder Systeme erhöhen kann. 2. ´Geändert´ im Sinne von Nummer 0017 bedeutet eine bauliche, elektrische, mechanische oder sonstige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüstung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, so dass die Ausrüstung gleichwertig zu einer für militärische Zwecke besonders konstruierten Ausrüstung ist. 0018 Ausrüstung für die "Herstellung" der in Teil I A genannten Waren wie folgt: a) besonders konstruierte oder besonders geänderte Ausrüstung für die "Herstellung" der von Teil I A erfassten Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; b) besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von Teil I A erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür. Anmerkung 1: Unternummern 0018a und 0018b schließen folgende Ausrüstung ein: a) kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen, b) Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. Antrieb durch einen oder mehrere Motoren mit einer Gesamtnennleistung größer als 298 kW, 2. Nutzlast größer/gleich 113 kg oder 3. Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens 8 g auf eine Nutz- last größer/gleich 91 kg (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/sec²]), c) Trockenpressen, d) Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert oder geändert für militärische Treibstoffe, e) Schneidmaschinen zum Ablängen stranggepresster Treibstoffe, f) Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durchmessern größer/gleich 1,85 m und einem Produktionsvermögen größer als 227 kg, g) Stetigmischer für Festtreibstoffe, h) Strahlmühlen (fluid energy mills) zum Zerkleinern oder Mahlen der Bestandteile von militärischen Treibstoffen, i) Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit einheitlicher Partikelgröße bei den in Unternummer 0008c8 aufgeführten Metallpulvern, j) Konvektionsströmungskonverter (convection current converters) für die Konversion der in Unternummer 0008c3 aufgeführten Stoffe. 86
0018 (Fortsetzung) Anmerkung 2: a) Der Begriff ´in Teil I A genannte Waren´ schließt ein: 1. Waren, die nicht erfasst sind, weil sie geringere als die spezifizierten Konzen- trationen haben, wie folgt: a) Hydrazin (siehe Unternummer 0008c4), b) "Explosivstoffe" (siehe Nummer 0008), 2. Waren, die nicht erfasst sind, weil die technischen Grenzwerte nicht über- schritten werden, das sind "supraleitende" Werkstoffe, die gemäß Teil I C, Nummer 1C005 von der Erfassung ausgenommen sind, "supraleitende" Elektromagnete, die gemäß Teil I C, Unternummer 3A001e3 von der Erfassung ausgenommen sind, "supraleitende" elektrische Ausrüstung, die gemäß Unternummer 0020b von der Erfassung ausgenommen ist, 3. metallische Brennstoffe und Oxidationsmittel, die in laminarer Form aus der Dampfphase abgeschieden sind (siehe Unternummer 0008c5), b) Der Begriff ´in Teil I A genannte Waren´ schließt nicht ein: 1. Signalpistolen (siehe Unternummer 0002b), 2. Stoffe, die gemäß Anmerkung 3 zu Nummer 0007 von der Erfassung ausge- nommen sind, 3. Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch (siehe Unternummer 0007f) und Arbeitsschutzmasken gegen bestimmte Gefahren im gewerblichen Bereich; siehe auch Teil I C , 4. Difluoroamin und Kaliumnitratpulver (siehe Anmerkung 6 zu Nummer 0008), 5. Flugtriebwerke, die gemäß Nummer 0010 unter Bezugnahme auf Teil I C, Nummer 9A001 von der Erfassung ausgenommen sind, 6. herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind (siehe An- merkung 2 zu Nummer 0013), 7. Ausrüstung, die mit nicht erfassten industriellen Maschinen versehen ist, wie nicht anderweitig genannte Beschichtungseinrichtungen und Geräte zum Gießen von Kunststoffen, 8. Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden, Repro- duktionen von Musketen, Gewehren und Karabinern, deren Originale vor 1890 hergestellt wurden, Revolver, Pistolen und Maschinenwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden, und ihre Reproduktionen. Anmerkung 3: Anmerkung 2b8 zu Nummer 0018 stellt nicht die Ausfuhr von Herstellungsaus- rüstung für nicht-antike Handfeuerwaffen frei, auch wenn sie zur "Herstellung" von Reproduktionen antiker Handfeuerwaffen eingesetzt wird. 87
0019 Strahlenwaffen-Systeme, zugehörige Ausrüstung, Ausrüstung für Gegenmaßnahmen oder Versuchs- modelle wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: a) "Laser"-Systeme, besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; b) Teilchenstrahl-Systeme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Ein- satzes) eines gegnerischen Objekts; c) energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbre- chung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; d) Ausrüstung, besonders konstruiert für die Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr der von Unternummer 0019a, 0019b oder 0019c erfassten Systeme; e) physische Versuchsmodelle und zugehörige Dokumentation für die von Nummer 0019 er- fassten Systeme, Ausrüstung und Bestandteile; f) Dauerstrich- oder gepulste "Laser"-Systeme, besonders konstruiert, um eine dauerhafte Erblin- dung bei einer Beobachtung ohne vergrößernde Optik zu verursachen, d.h. bei einer Beobach- tung mit unbewaffnetem Auge oder mit korrigierender Sehhilfe. Anmerkung 1: Von Nummer 0019 erfasste Strahlenwaffen schließen Systeme ein, deren Leistungs- fähigkeit bestimmt wird durch den kontrollierten Einsatz von a) "Lasern" mit einer Dauerstrich- oder Impulsenergie, die eine mit herkömmlicher Munition vergleichbare Vernichtungswirkung erreichen, b) Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen oder ungeladenen Strahl mit Ver- nichtungswirkung aussenden, c) Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsenergie oder hoher Durchschnittsener- gie, die ein ausreichend starkes Feld erzeugen, um elektronische Schaltungen in einem entfernt liegenden Ziel außer Betrieb zu setzen. Anmerkung 2: Nummer 0019 schließt folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlenwaffensysteme: a) Geräte für die Erzeugung von Primärenergie, Energiespeicher, Schaltvorrich- tungen, Geräte für die Energiekonditionierung und Geräte für die Handhabung von Treibstoffen, b) Zielerfassungs- und Zielverfolgungssysteme, c) Systeme für die Auswertung der Schadenswirkung, Zerstörung oder Einsatz- unterbrechung, d) Geräte für die Strahllenkung, -ausbreitung und -ausrichtung, e) Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur schnellen Bekämpfung von Mehr- fachzielen, f) anpassungsfähige Optiken oder Phasenkonjugatoren (phase conjugators), g) Strominjektoren für negative Wasserstoffionenstrahlen, h) "weltraumgeeignete" Beschleuniger-Bestandteile (accelerator components), i) Ausrüstung für die Zusammenführung von Strahlen negativ geladener Ionen (negative ion beam funnelling equipment), j) Ausrüstung zur Steuerung und Schwenkung eines energiereichen Ionenstrahls, k) "weltraumgeeignete" Folien zur Neutralisierung von negativen Wasserstoffiso- topenstrahlen. 88
0020 Kryogenische (Tieftemperatur-) und "supraleitende" Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstru- ierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür: a) Ausrüstung, besonders konstruiert oder ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und fähig, während der Fahrt eine Temperatur kleiner als 103 K (-170° C) zu erzeugen oder aufrechtzuerhalten; Anmerkung: Unternummer 0020a schließt mobile Systeme ein, die Zubehör und Bestand- teile enthalten oder verwenden, die aus nichtmetallischen oder nicht elek- trisch leitenden Werkstoffen, z.B. aus Kunststoffen oder epoxidharzimprä- gnierten Werkstoffen, hergestellt sind. b) "supraleitende" elektrische Ausrüstung (rotierende Maschinen und Transformatoren), be- sonders konstruiert oder besonders ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und betriebsfähig während der Fahrt. Anmerkung: Unternummer 0020b erfasst nicht hybride, homopolare Gleichstromgenera- toren mit einem einpoligen, normal ausgelegten Metallanker, der in einem Magnetfeld rotiert, das mit Hilfe "supraleitender" Wicklungen erzeugt wird, vorausgesetzt, dass diese Wicklungen die einzige "supraleitende" Baugruppe im Generator sind. 0021 "Software" wie folgt: a) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Teil I A erfasst werden; b) spezifische "Software" wie folgt: 1. "Software", besonders entwickelt für: a) Modellierung, Simulation oder Auswertung militärischer Waffensysteme, b) "Entwicklung", Überwachung, Wartung oder Umrüstung (up-dating) von in militärischen Waffensystemen integrierter "Software", c) Modellierung oder Simulation militärischer Operationsszenare, sofern nicht von Nummer 0014 erfasst, d) Anwendungen im Rahmen von Führungs-, Informations-, Rechner- und 3 4 Aufklärungssystemen (C I oder C I), 2. "Software" für die Ermittlung der Wirkung herkömmlicher, atomarer, chemischer oder biologischer Kampfmittel, 3. "Software", nicht erfasst von Unternummer 0021a, 0021b1 oder 0021b2, besonders ent- wickelt oder geändert, um nicht von Teil I A erfasste Ausrüstung zu befähigen, die mili- tärischen Funktionen der von Nummer bzw. Unternummer 0005, 0007f, 0009c, 0010e, 0011, 0014, 0015, 0017i oder 0018 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. 89