VH-KundensteuerungimNeuantragsverfahren
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“
Abwicklung Folgegespräch im Team Markt und Integration Vermittler Zuständigkeit für das Folgegespräch Inhalt des Folgegesprächs Je nach örtlicher oder fachlicher Vorbereitung auf das Beratungs- und Zuständigkeit ist die VFK für das Vermittlungsgespräch durch Prüfung der vorhandenen Folgegespräch verantwortlich. Daten und Informationen Die Vorgaben des Überprüfung der Zielvereinbarungen und Zielentwicklung Kundenkontaktdichtekonzeptes sind auf Grundlage der gültigen EinV dabei zwingend einzuhalten. Einfordern von Eigenbemühungen Überprüfung des Bewa entsprechend den Qualitätsstandards des Jobcenters und Bearbeitung entsprechend 4PM in vollem Umfang Kunden bei denen die VFK eine komplexe Profillage erkennt, sind entsprechend dem Vollzugshinweis FM in der Grundsicherung zu behandeln Vermittlungsvorschläge Setzen einer WV aufgrund der EinV und des Kundenkontaktdichtekonzeptes Wordbausteine für die Zielgruppen bei Folgeberatung im Rahmen des 4 PM Modells werden nach Neuerstellung zur Verfügung gestellt Seite 5 von 6 Stand: 28.01.2015
Stammdaten Ist die Agentur als zuständige Stelle in den Stammdaten eingetragen, ist dies bis zur Vorsprache in der Clearingstelle und Wahrscheinlichkeit von Bewilligung der ALG II Leistungen beizubehalten. Ansonsten muss das Jobcenter Wittelsbacher Land erscheinen. Die persönlichen Daten sind anhand der amtlichen Personalpapiere (Ausweis, Reisepass, ähnliches) zu prüfen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kundendaten Beginn der aktuellen Arbeitslosigkeit: - bei Neukunden ohne bisherige Meldung bei Agentur ist das Datum der Antragstellung zu verwenden - bei Kunden, die bislang alos gemeldet waren ist keine Änderung vorzunehmen Gesundheitliche Einschränkungen sind abzuprüfen, ggf. einzutragen und event. ein Gesundheitsfragenbogen auszuhändigen Sollte Nebenbeschäftigung bestehen sind die Angaben dazu zu dokumentieren Angaben der Kinder unter 15 Jahren sind einzutragen Speichern nicht vergessen! Der zutreffende Bewerberbetreuer ist zuzuordnen Ist ein Werdegang bereits vorhanden, ist dieser auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Angestrebt wird ein vollständiger beruflicher Werdegang (auch Nebenbeschäftigungen). Wo dies nicht möglich ist, sollten die letzten sieben Jahre wirklichkeitsgetreu abgebildet werden. Dabei sollten vorhandene Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise) auf deren Verwendbarkeit geprüft werden. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung oder Neuerstellung ist der Bewerbungsservice in Anspruch zu nehmen. Sind bislang keine Werdegangsdaten in Verbis vorhanden, ist der schriftlich vorgelegte Werdegang ebenfalls zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Die Eintragung in Verbis erfolgt nach Zuleitung durch die EZ. Das Bewerberprofil ist vollständig (einschließlich Fähigkeiten und Fertigkeiten) zu überarbeiten. Im Regelfall ist der Bewerber in den Vermittlungsprozess durch Veröffentlichung (i.d.R. anonym veröffentlicht) aufzunehmen. Es ist ein Profiling mit Aussagen zu allen Punkten zu erstellen. Das Eintragen von Platzhaltern ist nicht zulässig. Das Profiling muss im Kontext zum Bewerberprofil stehen. Sollten sich hier Abweichungen ergeben ist diesen nachzugehen. Der Zielberuf muss realistisch, angemessen und aktuell sein. Es ist eine zielgruppenbezogen und einzelfallgerechte Eingliederungsvereinbarung zu erstellen. Das Beratungsgespräch ist in der Kundenhistorie als Beratungsgespräch zu dokumentieren. Solange keine Bewilligung gegeben ist, können Arbeitsschritte wie ÄG einleiten, PD einschalten, für Maßnahme vormerken, BGS/AVGS ausgeben nicht vollzogen werden. Eine WV zur Kontaktsteuerung nach der Bewilligung kann entfallen. Für diese Steuerung ist die Eingangszone verantwortlich. Die VerBIS-Bearbeitungshilfen sind in ihren aktuellen Fassungen anzuwenden. Seite 6 von 6 Stand: 28.01.2015