Traditionspflege im Heer
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer“
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer 6.29.3 Ausgewählte Literatur • Hg. Militärgeschichtliches Forschungsamt, Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, München, 1979 ff. • Hg. Hans-Günther Tiele, Wehrmachtsausstellung, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1997 • Der Bundesminister der Verteidigung – Fü B I 4 – Az 35-08-07 vom 01.07.1965 („Bundeswehr und Tradition“) • ZDv 10/1 „Innere Führung“, Februar 1993, Anlage 7/3: BMVg/ Fü S I 3 – Az 35-08-07 vom 20.07.1982 (Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr) st ! en di gs ru n de Än em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 120 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 6.30 Die Nationale Volksarmee (NVA) ! st en di gs ru n de Än em td ic Soldaten des Panzerregiments 22, Spechtsberg, März 1981 h tn eg In Gesprächen über die Traditionswürdigkeit der NVA werden häufig folgende Auffassungen terli vertreten: un „Die NVA war die Streitkraft des anderen deutschen Staates, der DDR. Zwischen ihr und der k us Bundeswehr gibt es keinen Unterschied!“ druc „Die NVA war eine Parteiarmee, Die Soldaten, die in ihr dienten, waren zum bedingungslosen er A Gehorsam gegenüber der SED verpflichtet! Die Offiziere waren zu 97% Mitglieder der SED!“ ie s „Die Soldaten, die in der NVA dienten, leisteten ehrenvollen soldatischen Dienst. Ausnahmen D gab es nur bei den Grenztruppen. Die Volksarmisten fühlten sich ihrem Vaterland DDR genauso verpflichtet wie die Soldaten der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland.“ „Für uns muss auch die NVA traditionswürdig sein. Sie ist eine deutsche Armee und Bestandteil der Geschichte.“ 6.30.1 Hintergrund 883. Nationale Volksarmee (NVA) war die Bezeichnung für die Streitkräfte der Deutschen Demokratischen Republik. Sie bestand aus den Landstreitkräften, den Luftstreitkräften sowie der Volksmarine. Die Friedensstärke der NVA betrug ca. 174.000 Soldaten. Im Falle einer Mobilmachung wären die 47.000 Mann der „Grenztruppen der DDR“ in die NVA eingegliedert worden, so dass mit Seite 121 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer einzuberufenden Reservisten eine Gesamtstärke von 400.000 Soldaten hätte erreicht werden können. 6.30.2 Überlegungen 884. Bundeswehr und Nationale Volksarmee sowie ihre Einbindung in die jeweiligen Bündnisse sind wesentliche Kennzeichen deutscher Militärgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. 885. Zwischen beiden Armeen gab es substantielle Unterschiede. Dies wird bei der NVA schon an folgenden Kernpunkten deutlich: • Fahneneid: „ich schwöre der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauernregierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre, an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten Länder als st ! Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu en verteidigen und mein Leben zur Erinnerung des Sieges einzusetzen […]“ di gs • Verflechtung zwischen der NVA und der SED: Die Mehrzahl der Vorgesetzten in der NVA ru n de gehörte der SED an. Der Dienstbetrieb wurde intensiv von den „Stellvertretern für die politische Än Arbeit“ aller Ebenen beeinflusst, die zum einen den truppendienstlichen Vorgesetzten und zum em anderen dem „Politorgan“ der vorgesetzten Dienststelle unterstellt waren. td 886. ic h Deshalb kann die NVA für die Bundeswehr keine Tradition begründen. Dies schließt tn aber nicht aus, dass Soldaten, die in der NVA gedient und sich menschlich anständig verhalten eg te haben, unsere Achtung verdienen und in geeigneten Fällen auch als Vorbild einbezogen werden rli können (Stichwort 6.14). un k 887. us Viele junge Soldaten der NVA versahen ihren Dienst im guten Glauben an ihren Staat. Nur druc ganz wenige junge Männer konnten sich vor ihrer Einberufung in die NVA der Indoktrination durch er A das politische System entziehen. Offene Grenzen und die Informationsfreiheit, wie sie für den ie s Bundesbürger der alten Bundesrepublik selbstverständlich waren, fehlten. Nach dem Mauerbau 1961 D gab es nur wenige Möglichkeiten zu Kontakten in nichtsozialistische Länder. Dies ist bei einer Beurteilung der NVA stets zu berücksichtigen. Seite 122 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 Die ZDv 10/1 stellt heraus: „Unstrittig ist […], dass die mit der Vereinigung Deutschlands aufgelöste Nationale Volksarmee wegen ihres Charakters als Partei- und Klassenarmee eines kommunistischen Systems keine Tradition für die Bundeswehr stiften kann.“ Merke: • Die NVA war eine Partei- und Klassenarmee auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht. • Die Orientierung der NVA an der sozialistischen Ideologie und ihre Einbindung in das System des Warschauer Paktes werden unter anderem im Fahneneid deutlich. • Viele Menschen leisteten ihren Dienst in der NVA guten Glaubens an ihren Staat. Es ist nicht zu rechtfertigen, denen die Achtung zu versagen, die sich nichts Ehrenrühriges haben zuschulden kommen lassen. ! st en di gs 6.30.3 Ausgewählte Literatur ru n de • Beck, Thomas: Die Nationale Volksarmee der DDR – Herausgegeben 1986 von der Friedrich- Än Ebert-Stiftung em • Liebe zum Sozialismus – Hass auf den Klassenfeind, in Deutsche Studien – Sonderheft 1983 td ic h • Foster, Thomas: Die Nationale Volksarmee. Frankfurt a. M. 1983 tn • Im Auftrag des MGFA: Diedrich, Ehlert, Wenzke: Im Dienste der Partei, Berlin: Links Verlag, 1998 eg terli un k us druc er A ie s D Seite 123 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Anlagen 7 Anlagen 1 Ergänzende Begriffsbestimmungen 2 Ansprechstellen 3 Strafgesetzbuch, §§ 86, 86a 4 Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr (BMVg – Fü S I 3 – Az 35-08-07 vom 20.09.1982) 5 Weisung zur Intensivierung der historischen Bildung in den Streitkräften (BMVg – GenInspBw – Fü S I 7 – Az 35-20-01 vom 02.03.1994) ! st 6 en Richtlinien zur Unterstützung der politisch-historischen Bildung di gs durch militärgeschichtliche Exponate (Sammlungen) (BMVg – ru n GenInspBw – Fü S I 4 – Az 50-50-90 vom 19.03.1999) de Än 7 Bildnachweis em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 124 Stand: März 2015
Anlagen D1-2650/0-1350 7.1 Ergänzende Begriffsbestimmungen 7.1.1 Traditionsverständnis 901. bezeichnet den Prozess der Traditionsbildung und sein Ergebnis. Traditionsverständnis beruht auf politischer Bildung und setzt die Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Auftrages und Selbstverständnisses der Bundeswehr voraus. 7.1.2 Traditionsbewusstsein 902. Traditionsbewusstsein ist das Begreifen der eigenen Tradition. Es kann nicht verordnet werden, sondern muss vielmehr geweckt werden. Das heißt, der Soldat muss angehalten werden, den Prozess der Traditionsbildung zu durchlaufen. Dies ist eine wesentliche Aufgabe aller ! Vorgesetzten. st en di 7.1.3 Tradition begründen gs ru n 903. Siehe Traditionsbildung (Stichwort 3.1.6) de Än 7.1.4 Tradition übergeben und übernehmen em td 904. ic h In der Bundeswehr werden Traditionen übergeben bzw. übernommen, wenn Truppenteile tn der Bundeswehr aufgelöst werden. Der die Tradition des aufzulösenden Truppenteils übernehmende eg te Truppenteil wird mit der Pflege der Tradition des aufzulösenden Truppenteils beauftragt. rli un 905. Traditionen werden in der Bundeswehr nicht verliehen. k us 7.1.5 druc Traditionsangelegenheiten er A 906. Traditionsangelegenheiten ist ein Sammelbegriff für alle Dinge, die im Zusammenhang mit Tradition stehen. ie s D 7.1.6 Werteordnung des Grundgesetzes 907. Unter der Werteordnung des Grundgesetzes wird die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts von 1952 (Entscheidungssammlung, Bd. 2) verstanden. 908. Sie wird insbesondere durch folgende Prinzipien gekennzeichnet: • Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, • die Volkssouveränität, • die Gewaltenteilung, • die Verantwortlichkeit der Regierung, Seite 125 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Anlagen • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, • die Unabhängigkeit der Gerichte, • der Förderalismus, • das Mehrheitsprinzip und • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. 909. Ausgangspunkt ist eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes, die dem Willen der jeweiligen Mehrheit auf der Basis von Freiheit und Gleichheit entspricht. 7.1.7 Werte, Normen, Ethik ! st 910. Die im Wegweiser „Traditionspflege im Heer“ angesprochenen Werte und Normen ergeben en sich aus der Werteordnung des Grundgesetzes. di gs 911. Dies gilt gleichermaßen für unser Verständnis von Ethik. ru n de Än 7.1.8 Pflichten und Tugenden des Soldaten em 912. td Die Pflichten und Tugenden des Soldaten der Bundeswehr ergeben sich aus dem ic h Soldatengesetz. tn eg 7.2 Ansprechstellen terli un 7.2.1 k In allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten us druc Kommando Heer Postfach 1162 er 15332 Strausberg A ie s Amt HeeresentwicklungD Brühler Str. 300 50968 Köln Ausbildungskommando General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 04157 Leipzig Seite 126 Stand: März 2015
Anlagen D1-2650/0-1350 7.2.2 In truppengattungsbezogenen und diesen entsprechenden Angelegenheiten Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr Tutzinger Str. 46 82340 Feldafing Infanterieschule Rommelstr. 31 97762 Hammelburg Ausbildungszentrum Munster Am Park 331 29633 Munster Gebirgs- und Winterkampfschule ! Karwendel-Kaserne st 82481 Mittenwald en di Luftlande- und Lufttransportschule gs Franz-Josef-Strauß-Kaserne ru n Burglachbergstr. 30 de 86972 Altenstadt Än Heeresfliegerwaffenschule em Schäferkaserne td 31675 Bückeburg ic h tn Artillerieschule eg Rilchenberg-Kaserne terli 55743 Idar-Oberstein un k Schule ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben us Jäger-Kaserne druc Mühlenweg 12 87527 Sonthofen er A ie s Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik D Prinz-Eugen-Kaserne Cosimastr. 60 81927 München Technische Schule Landsysteme und Fachschule des Heeres für Technik Trierer Str. 445 52078 Aachen Logistikschule der Bundeswehr Lucius D. Clay-Kaserne Bremerhavener Heerstraße 10 27711 Osterholz-Scharmbeck Zentrum Operative Kommunikation Kürrenberger Steig 34 56727 Mayen Seite 127 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Anlagen 7.2.3 In speziellen Angelegenheiten Amt für den Militärischen Abschirmdienst Postfach 100203 50442 Köln Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Zeppelinstr. 127-128 14471 Potsdam Zentrum Innere Führung Von-Witzleben-Strasse 17 56076 Koblenz Zentrum Militärmusik Robert-Schuman-Platz 3 Postfach 53109 ! 53175 Bonn st en Bundesarchiv-Militärarchiv di gs Wiesentalstr. 10 ru 79115 Freiburg n de Än em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 128 Stand: März 2015
Anlagen D1-2650/0-1350 7.3 Strafgesetzbuch (SGB) 38 7.3.1 § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, st ! en 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs di gs dieses Grundgesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder ru n de Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen Än nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im em td Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich 39 ic h zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. tn eg (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt terli gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der un Völkerverständigung gerichtet ist. k us dr (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen uc Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der er A Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge der Zeitgeschichte oder der ie s Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. D 38 §86 Abs. 1 geänd. Durch G v. 28.10.1994 (BGBl. S. 3186) und geänd. durch Art. 4 Iu KDG v. 22.07.1997 (BGBl. I, S. 1870) 39 §86 Abs. 1 ist nach Art. 296 EGStGB v. 02.03.1974 (BGBl. I S. 469) – Nr 85a – nicht anzuwenden auf Zeitungen und Zeitschriften, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes in ständiger, regelmäßiger Folge erscheinen und dort allgemein und öffentlich vertrieben werden. Seite 129 Stand: März 2015