Traditionspflege im Heer
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer“
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 6.19 Singen? Ja natürlich? – Aber was? ! st en di gs ru n de Än em td Eigentlich sollten wir im deutschen Heer wieder mehr singen. Aber was darf denn eigentlich ic h gesungen werden? tn eg Darf die Truppe nur die Lieder singen, die im Liederbuch der Bundeswehr stehen? terli Was ist mit den Liedern, die in früheren Bundeswehrliederbüchern standen und heute fehlen? un Sind diese jetzt verboten? k us dr Gibt es eine Verbotsliste? Für welche Lieder oder Strophen sind bestimmte Textfassungen uc festgelegt? er A 790. Das Vorwort zum derzeit aktuellen Liederbuch der Bundeswehr von 1991 stellt fest: „Die ie s D Sammlung schließt nicht aus, dass auch andere Lieder gesungen werden.“ 791. Bereits mit der Information für die Kommandeure 1/60 stellte der Generalinspekteur am 19.11.1960 fest, dass das Liedgut der Bundeswehr nicht „[…] im Widerspruch zu der politischen Haltung der Bundesrepublik oder zu unseren ethischen Verpflichtungen […]“ stehen dürfe. Er verlangt von den Vorgesetzten, „auf den erzieherischen und gemeinschaftsbildenden Wert der Texte“ zu achten, erinnert daran, dass die Lieder nicht gegen Sitte und Anstand verstoßen dürfen und stellt fest: „Ein Soldatenlied kann manchmal derb, darf aber niemals gemein sein.“ 792. Mit dem Erlass vom 12.07.1968 gab BMVg/Fü S I 5 Kriterien für die Auswahl von Liedern oder Strophen bekannt. Danach ist das Singen von Liedern in der Bundeswehr verboten, die • Eroberungsdenken zum Ausdruck bringen, • geeignet sind, das nationale Gefühl unserer Verbündeten zu verletzen, Seite 87 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer • den Krieg durch gefühlsbetonte Äußerungen verherrlichen oder • ein überhebliches Pathos pflegen. Diese Kriterien sind bis heute gültig. 793. Unter Beachtung dieses Maßstabes dürfen z.B. folgende Lieder, die 1978 und 1984 bereits Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren, nicht gesungen werden: • „Wenn bei Danzig die rote Flotte im Meer versinkt“, • „Hinter den Bergen“, • „Wir flogen jenseits der Grenzen“ sowie in den Liedern • „Rot scheint die Sonne“ und • „Wir tragen den stürzenden Adler am Rock“ ! st Einzelstrophen oder einzelne Zeilen beanstandet haben. en di Für diese Strophen oder Zeilen stehen mittlerweile in Liederbüchern der 1.LLDiv und der gs ru LL/LTS auf die zulässigen Strophen gekürzte Fassungen sowie in einer 1998 vom Heeresamt n de erarbeiteten Liedersammlung Neufassungen zu Verfügung, die gesungen werden dürfen. Än em Der Traditionserlass bestimmt in Nr. 27: td ic h „Das Singen in der Truppe ist ein alter Brauch, der bewahrt werden soll. Das Liedgut ist im tn Liederbuch der Bundeswehr zusammengestellt. Diese Sammlung ist Richtschnur für die Auswahl.“ eg Merke: terli un • Es gibt keine Verbotsliste für Lieder. Aber es gibt Kriterien, vor denen die Texte bestehen k müssen, die wie singen. us druc • Und: Nicht jedes Lied passt zu jedem Anlass! er A ie s D Seite 88 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 6.20 Märsche ! st en di gs ru n de Än em td Wenn für unsere Veranstaltung ein Musikkorps zur Verfügung steht, sollen Ablauf und ic h tn Musikstücke vorab mit dessen Chef vorab besprochen werden. eg Was aber ist zu beachten, wenn Musik vom Tonträger gespielt werden soll oder wenn ein terli ziviles Musikkorps eine Veranstaltung musikalisch gestaltet? un 794. k Der Blick in die ZDv 10/8 klärt die meisten Fragen, die mit dem Ablauf derartiger us dr Veranstaltungen zu tun haben. Der Chef des nächsten Musikkorps kann weiteren Rat geben. uc er A 6.20.1 Darüber hinaus sollte man wissen ie s 795. D So wie es durch Gesetz verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gibt, existieren auch Musikstücke, die nicht gespielt werden dürfen. 796. Das bekannteste Lied ist das Horst Wessel Lied, bei dem bereits 1962 das bayerische Oberlandesgericht schon das Abspielen der bloßen Melodie unter Strafe gestellt hat. Dasselbe gilt für: Es zittern die morschen Knochen. 797. Strafbar ist auch das öffentliche Abspielen von Liedern, in denen die Losung „Deutschland erwache“ (SA), „Meine Ehre heißt Treue“ (SS) oder „Blut und Ehre“ (HJ) verwendet werden. Solche Formeln wurden häufig in Liedern der Arbeiter- oder Jugendbewegung hinein getextet, die zum Teil auch heute noch gebräuchlich sind. Vorsicht ist am Platze, sachkundige Recherche ist angeraten, wenn man solche Melodien benutzen möchte. Seite 89 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer 798. Les Preludes von Franz Liszt wurde bis 1945 als Titelmusik für Bekanntgaben des Oberkommandos der Wehrmacht genutzt. Es ist deswegen nicht verboten – es bietet sich aber auch nicht unbedingt an, um eine Veranstaltung zu untermalen, mit der sich ein Truppenteil des Heeres vorstellt. 799. Anders verhält es sich mit dem Badonviller/Badenweiler-Marsch von Georg Fürst. Da er nur zu offiziellen Anlässen unter Anwesenheit Hitlers gespielt werden durfte, gilt er als Inbegriff der Militärmusik des Dritten Reiches. Es wird in der Bundeswehr nicht gespielt. Die einzige Ausnahme ist das jährliche Treffen der letzten Angehörigen des Königlich-Bayerischen Infanterie-Leibregiments, für das der Marsch während der Kämpfe um Badonville im Elsass am 12.08.1914 komponiert worden war. 800. Die Märsche Unsere Marine von Richard Thiele (komponiert 1866), in dem das Lied Stolz ! st weht die Flagge: schwarz-weiß-rot verarbeitet ist, und Silberkondor von Hans-Felix Husadel en di (ehemals Fliegergeschwader Horst-Wessel-Marsch) stehen für uns im Heer ohnehin nicht zur gs Diskussion. ru n de 801. Wir liegen immer richtig, wenn wir Musik nicht verwenden, die sich auf der jährlich Än weitergeschriebenen Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) findet. Sie em td erfasst Bücher, CDs, Platten, Computerspiele, MCs, Videos und seit jüngstem auch Online-Angebote. ic h 6.20.2 Truppenmärsche tn eg 802. terli Die Zuteilung bestimmter Märsche an Verbände ab Regimentsebene aufwärts und die un Festlegung des Präsentiermarsches sind im Erlass BMVg – Fü S I 3 – Az 59-30 vom 22.11.1998 k erfolgt. us druc Der 803. Traditionserlass bestimmt in Nr. 28: er „Die Militärmusik hat eine lange du reiche Geschichte. Sie dient der Ausgestaltung dienstlicher A ie s Veranstaltungen und der Repräsentation der Bundeswehr im In- und Ausland.“ D Merke: • Wenn wir mit dem eigenen Musikkorps zusammenarbeiten, werden wir keine Fehler machen, solange wir dem Rat des Fachmannes folgen. • Nur zwei Stücke der Musikliteratur sind wegen ihres Symbolcharakters für das 3. Reich ausdrücklich verboten. • Darüber hinaus gibt es Werke, die wir nicht spielen. Sie könnten missverstanden werden, weil sie früher missbraucht wurden. • Bei Tonträgern mit neuesten Produktionen (auch älterer Werke) empfiehlt sich immer der Blick in die aktuelle Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Seite 90 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 6.20.3 Kontaktadresse • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Kennedyallee 105-107, 53157 Bonn, Telefon 02 28 – 37 66 31, Fax 02 28 – 37 90 14 ! st en di gs ru n de Än em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 91 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer 6.21 Denk mal: ein Denkmal! st ! en di gs ru n de Än em td Ehrenmal des Heeres Ehrenbreitenstein/Koblenz ic h tn Am Ehrenmal des Heeres in der Festung Ehrenbreitstein bei Koblenz findet alljährlich die eg te zentrale Gedenkfeier des Heeres für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft statt. Wie aber rli un gehen wir mit den Gedenksteinen um, die sich im Laufe der Zeit in unseren Kasernen angesammelt haben? k us druc 804. Gedenksteine halten Erinnerungen wach. Gedenksteine in Kasernen sollen an die Soldaten er erinnern, die aus dieser Kaserne oder ihrer Umgebung A in den Krieg gezogen sind und nicht ie zurückkehrten. Auch wenn wie die Gefallenen und Vermissten nicht kennen – um jeden von ihnen s D haben Angehörige und Kameraden getrauert. 805. Gedenksteine drücken damit unsere Verbundenheit mit den Kameraden aus, die nicht mehr leben. Sie sind oft Ausdruck unserer Zusammengehörigkeit, immer aber Zeichen unserer Ehrfurcht vor dem Tode. 806. Das Heer betreut deshalb außerhalb der eigenen Traditionspflege auch weitere Denkmale verschiedener Herkunft. Hierzu gehören z.B.: • Gedenkstätten und militärische Einrichtungen, die an die Toten von Truppenteilen/Dienststellen erinnern, die früher in der in der jeweiligen Kaserne stationiert waren, wobei der Bogen weit in die deutsche Geschichte zurückreicht, aber auch die anderen Streitkräfte der Verbündeten, die sowjetischen Streitkräfte und die NVA einschließt, Seite 92 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 • Gedenkstätten, die bei der Freiräumung anderer Kasernen oder aus dem zivilen Bereich in die jeweilige militärische Einrichtung überführt und in die Obhut der Truppe genommen wurden, • Gedenkstätten dieser Art, die sich außerhalb militärischer Einrichtungen befinden, aber von der Truppe betreut werden, z.B. an einer Unglücksstelle, an der Soldaten zu Tode kamen, • Soldatenfriedhöfe früherer Kriege, Begräbnisstätten für Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter, KZ- Häftlinge und andere Opfer der Gewaltherrschaft in der Obhut der Truppe oder auf militärischem Gelände, • Gedenksteine, die an aufgelöste Truppenteile/Dienststellen der Bundeswehr erinnern. Hierbei handelt es sich meist um Tafeln oder um Steine, die mitunter in „Ehrenhainen“ zusammengefasst sind. ! st Nr. 24 des Traditionserlasses sieht die en di gs „[…]Übernahme und Pflege von Gedenkstätten, Mahn- und Ehrenmalen […]“ ausdrücklich vor. Merke: ru n de • Die Besitzverhältnisse sollten eindeutig geklärt sein. Zusätzlich ist zu klären, ob Bestimmungen Än des Denkmalschutzes zu beachten sind. em • Geschichte und übernommene td Verpflichtungen sollten in den Unterlagen des ic h Traditionsbeauftragten des Truppenteils jederzeit verfügbar sein. tn • Gedenksteine, Gedenktafeln oder Denkmale, die in ihrer Gestaltung an Soldaten oder an eg terli Truppenteile erinnern, die nicht traditionswürdig sind, sind nicht aufzustellen bzw. zu entfernen. un k us druc er A ie s D Seite 93 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer 6.22 Trauerfeier – Gedenkappell – Kranzniederlegung st ! en di gs ru n de Än em td Soldatenfriedhof Cernay/Frankreich ic h tn eg Warum werden solche Veranstaltungen überhaupt durchgeführt? Wer entscheidet über die terli Teilnahme an Gedenkfeiern in der Öffentlichkeit? Was ist Gedenkfeiern zu beachten? un 807. Bei Trauerfeiern und Gedenkappellen drücken wir in soldatischer Weise unsere k us dr Verbundenheit mit Verstorbenen und unser Mitgefühl mit ihren Hinterbliebenen aus. uc 808. er Die militärischen Ehren, also Ehrenposten, Ehrengeleit, Gedenkminute, Senken der A ie Truppenfahne, Kranzniederlegung und das „Lied vom guten Kameraden“ sind in der Geschichte s D gewachsener Ausdruck der Zusammengehörigkeit, der Kameradschaft, des Erinnerns und des Mitgefühls mit den Angehörigen. Sie sind Zeichen unserer Ehrfurcht vor dem Tode. 809. Totenehrung im Rahmen von Gedenkfeiern für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft finden statt • an den jeweiligen Gedenkstätten in der Öffentlichkeit z.B. am Volkstrauertag, wobei der Standortälteste die Beteiligung zu genehmigen hat und den Anträgen auf Gestellung von Ehrenposten und Ehrenzügen nach Möglichkeit zu entsprechen ist, oder • in militärischen Liegenschaften bei besonderen Anlässen, z.B. anlässlich von Gedenktagen, Jubiläen oder bei Treffen von Traditionsverbänden, Kameradenkreisen oder Soldatenvereinigungen. Die Verantwortung für solche Gedenkfeiern trägt der durchführende Kommandeur, Dienststellenleiter oder Kasernenkommandant. Die Durchführung ist im Ablauf mit Seite 94 Stand: März 2015
Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer D1-2650/0-1350 den Militärgeistlichen abzustimmen. Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes ist vorzusehen. Das Soldatenbeteiligungsgesetz ist zu beachten. 810. Von solchen Gedenkfeiern zu unterscheiden sind die militärischen Ehren bei der Überführung oder Beisetzung von • verstorbenen oder tödlich verunglückten Soldaten der Bundeswehr, • Personen, die durch im Dienst befindliche Soldaten oder zivile Mitarbeiter der Bundeswehr oder durch Wehrmaterial ums Leben gekommen sind, • verstorbene ehemalige Soldaten der Bundeswehr, • verstorbene ehemalige Berufssoldaten der Deutschen Wehrmacht, der Reichswehr und der Armeen und der Marine des Kaiserreiches, • verstorbenen Inhabern/Trägern höchster Verdienst-/Tapferkeitsauszeichnungen ! und Ordensträgern. st en Einzelheiten regelt die ZDv 10/8 in Kapitel 3. di gs 811. ru Bei Totenehrungen im Rahmen von Gedenkfeiern in militärischen Liegenschaften n de • Gedenken wir stets aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, auch wenn der Anlass für diese Än Veranstaltung ein Gedenktag oder das Treffen eines Traditionsverbandes, Kameradenkreises oder em einer Soldatenvereinigung ist, td ic • wählen wir ein würdiges Umfeld, nach Möglichkeit ein vorhandenes Denkmal, h tn • entscheidet der Kommandeur/die eg Kommandeurin oder der Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin über den te Umfang rli des militärischen Zeremoniells, wobei das für un Veranstaltungen in der Öffentlichkeit festgelegte Zeremoniell (ZDv 10/8, Kapitel 3) ein guter Anhalt k ist, us druc • kann nach Entscheidung des Kommandeurs/der Kommandeurin oder des Dienststellenleiters/der er Dienststellenleiterin eine Gedenkansprache gehalten werden. Spricht hierbei ein Redner von A ie außerhalb der Bundeswehr, so berechtigt seine Verantwortung für Ablauf und Inhalt der s D Veranstaltung den Kommandeur/die Kommandeurin, sich den Redetext vorab geben zu lassen. 812. Dem Missbrauch von Gedenkfeiern zu politischen Demonstrationen durch das Zeigen verbotener Symbole oder das Auftreten von Personen und Organisationen, die Ziele verfolgen, die nicht mit dem Grundgesätzen für die Traditionspflege der Bundeswehr vereinbar sind, muss bereits bei der Vorbereitung der Veranstaltung vorgebeugt werden. Tritt ein solcher Zwischenfall ein, muss das militärische Ehrenzeremoniell notfalls abgebrochen werden. 813. Bei Veranstaltungen in militärischen Liegenschaften setzen wir unser Hausrecht durch. 814. Jeder Einsatz unserer Soldaten bei Gedenkfeiern, Beisetzungen und Kranzniederlegungen nehmen wir zum Anlass, um ihnen die Bedeutung und geschichtliche Entwicklung (ZDv 10/8, Kapitel 3) der eingesetzten Symbole und Zeichen sowie das Zeremoniell zu erklären. Seite 95 Stand: März 2015
D1-2650/0-1350 Stichworte zur Traditionsbildung und -pflege im Heer Der Traditionserlass erinnert in Nr. 18: „Menschlichkeit hat nach unserem Grundgesetz einen hohen Rang. Das Selbstverständnis der Bundeswehr ist dem verpflichtet.“ Merke: • Der Respekt vor dem Tod und das Mitgefühl mit den Trauernden verbieten es, Trauerfeiern und Kranzniederlegungen zur politischen Demonstration zu missbrauchen. • Wir respektieren diese Regel, wir setzen sie aber auch durch. • Unabhängig vom Anlass gedenken wir stets aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. st ! en di gs ru n de Än em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 96 Stand: März 2015