bgh-beschluss
Eingegangen ES Da Feb. 29 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 84/21 vom 27. Januar 2022 in dem Rechtsstreit Bundesinstitut für Risikobewertung, vertreten durch den Präsidenten, Max-Dohrn- Straße 8-10, Berlin, Kläger und Beschwerdeführer, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rohnke und Dr. Winter - gegen Arne Semsrott, c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.,Singerstraße 109, Berlin, Beklagter und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Ackermann - ECLI:DE:BGH:2022:270122BIZR84.21.0
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2022 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Feddersen, die Richterinnen Pohl, Dr. Schmaltz und den Richter Odörfer beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Mai 2021 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten ge- stützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (8 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß 8 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (8 97 Abs. 1 ZPO). Sireitweri: 25.000 € Koch Feddersen Pohl Schmaltz Odörfer Ausgefertigt: le als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs