SKM_C45819050615480
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung“
-4- eine Reihe von Untersuchungen zur Kostenabschätzung gestartet, z.B. durch das Umweltbundesamt, die Klimzug-Projekte sowie einzelne Länder. Die Ansätze und Fallstudien sind sehr vielfältig. Im Prinzip lassen sich drei Ausrichtungen unterschei- den: 1. Bewertung der Kosten des Klimawandels und Identifikation besonders betroffener Sektoren (UfZ für ST, REKLAM, KlimzugNord) 2. Bewertung von Anpassungsmaßnahmen und Vorschläge zur Priorisierung von Maßnahmen anhand multikriterieller Analysen (UBA Kosten-Nutzen, RadOst) 3. Beratung und Unterstützung in der erfolgreichen Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (Wirtschaftsförderung, Innovationsforschung) (NordWest 2050, Nordhessen) Die meisten Untersuchungen befinden sich in einer frühen Phase. Aktuell liegen vor allem qualitative Aussagen zu Chancen und Risiken für bestimmte regionale Sektoren vor. Diese basieren auf der Auswertung volkswirtschaftlicher Statistiken und /oder auf Unternehmensbefragungen und Stakeholderdialogen. Unter den Ländern hat bis- her nur ST eine erste quantitative Studie vorgelegt. Andere Länder arbeiten derzeit an eigenen Studien (z.B. HH, NRW, SN). Ergebnisse werden erst in den nächsten Monaten bzw. in 2013 erwartet. Das UBA legt mit der Studie. „Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel“ erstmals ein Kriterienset zur einheitlichen Bewertung von Maßnahmen vor und zeigt anhand 28 konkreter Fallstudien wie eine umfassende ökonomische Bewertung erfolgen kann. Nach aktuellem Stand hat die Studie die umfangreichste Quantifizierung von Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Mit dem entwickelten Kriterienset können Maßnahmen auch über Sektoren hinweg verglichen werden. Das Set integriert neben reinen Kosten-Nutzen Relationen auch weitere fachliche Kriterien (Zeitdimension, Flexibilität, externe Effekte, Wechselwirkungen usw.) und kann ggf. als Referenz für zukünftige Studien der Länder dienen. C) Integrations- und Vernetzungskosten Aktivitäten im Bereich der Koordinierung und Vernetzung von Regionen und Fachpolitiken, des Dialog- und Beteiligungsprozesses und der zentralen Informationsbereitstellung einschließlich Forschung dienen dazu, Betroffene oder potenziell gefährdete Einzelpersonen, Akteure oder Ak- teursgruppen auf allen Ebenen möglichst frühzeitig zu informieren und zur Eigenvor- sorge zu befähigen. Ziel ist es außerdem, insgesamt günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine kosteneffiziente Transformation zu einer klimawandelrobusten, zukunftsfähigen Gesellschaft ermöglichen. Diese Integrations- und Vernetzungsanforderungen ergeben sich aus dem Verständ- nis, dass für eine erfolgreiche Anpassung neben fachlich orientierten Umsetzungen ein integrierender Ansatz voran gebracht werden muss, mit dem Ziel ein konzertier- tes Vorgehen sicher zu stellen. Auch die Themen Beteiligung und Bewusstseinsbil- dung sind wichtige Aufgaben, da es sich bei der Anpassung um die Begleitung eines
-5- Wandelprozesses handelt, der auf gesellschaftlicher und persönlicher Ebene Werte und:Normen betrifft. Diese Aufgaben können grundsätzlich auf verschiedenen Ebenen bearbeitet werden. Für die 0.9. Aufgaben hat es sich die Bundesregierung mit der DAS und den konkre- ten Aktivitäten im Aktionsplan Anpassung zur Aufgabe gemacht, Unterstützung für alle Ebenen und eine breite Akteurspalette bereit zu stellen. Auch die Länder und Regionen erarbeiten Anpassungsstrategien mit dem Ziel der vernetzten Herange- hensweise an die Aufgaben der Anpassung. Bsp.: Kosten einer Anpassungsstrategie auf Landkreisebene: In Sachsen-Anhalt wurde eine modellhafte Anpassungsstrategie für den Landkreis Mansfeld-Südharz und die Kreisstadt Sangerhausen erarbeitet. Inklusive des aus den Ergebnissen entwickelten Leitfa- dens sind dafür ca. 100.000 € für den Erarbeitungsprozess durch die Hochschule Harz angefallen. Darüber hinaus wurden insgesamt ca. 4 Monate an Arbeitsleistung durch den Landkreis, die Stadt und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange direkt beigetragen. Zusätzlich fallen für die Vorbereitung der in den Sitzungen vorgetragenen Positionen und die interne Abstimmung weitere Zeiten und auch noch Reisekosten an. Für die Konferenz mit ca. 150 Teilnehmern zur Vorstellung der Ergebnisse waren zusätzlich ca: 1 Arbeitsmonat sowie Kosten für Einladung, Saalmiete etc. erforder- lich. a) Koordinierung und Vernetzung Sowohl beim Bund als auch in den Ländern und auf regionaler Ebene existieren Ko- ordinierungsstellen für Anpassungsfragen. Diese werden durch nachgeordnete Be- hörden, spezifisch dafür eingerichtete Kompetenzzentren, Netzwerke, inter- und “ intraministerielle Arbeitsgruppen u.Ä. unterstützt. Bsp.: Vulnerabilitätsnetzwerk der Bundesoberbehörden Unter der Federführung des Umweltbundesamtes wird ein Netzwerk der Bundesoberbehörden (BASt, BBK, BBSR, DWD, RKI, THW und UBA) von 2011 bis 2014 ein deutschlandweites und sektoren- übergreifendes Vulnerabilitäts-Gesamtbild erstellen. Ziel dieses Vorhabens ist eine semi- quantitative Zusammenführung der bereits vorhandenen regionalen und sektoralen Klimafolgenbe- trachtungen und Vulnerabilitätsabschätzungen zu einem Gesamtbild der Vulnerabilität in Deutschland als Grundlage für eine Priorisierung von Klimarisiken und den Fortschrittsbericht zur DAS in 2014. Expertise und Forschungsergebnisse der Länder werden in die Erarbeitung einbezogen. Zur Unterstützung der im Netzwerk organisierten Behörden und der Umsetzung der Netzwerkziele hat das UBA im Auftrag des BMU ein Konsortium beauftragt. Dieses ist unter der Federführung von adelphi cönsult für die inhaltlich-organisatorische Betreuung des Netzwerks und für die Erarbeitung der Ergebnisse im .engen Austausch mit den Behörden des Netzwerkes verantwortlich. Zentrale Auf- gaben des Konsortiums sind dabei die wissenschaftliche Vorbereitung der abzustimmenden Inhalte, Methoden und Ergebnisse in engem Austausch mit den Behörden sowie die Organisation des dazu nötigen Abstimmungsprozesses innerhalb des Netzwerks: Weitere Projektpartner des Konsortiums sind plan & risk consult, EURAC Bozen und IKU. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 740 T. € und werden durch BMU / WAI 1 getragen. b) Dialog- und Beteiligungsprozess
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Um den Prozess des ‚Mainstreaming’ umzusetzen ist es notwendig, Bewusstsein für
die Erfordernisse der Anpassung zu bilden und im Dialog mit Betroffenen Maßnah-
men voran zu bringen.
Bsp.: Regionalkonferenzen
Bund und Länder sehen es als Teil des Dialog- und Beteiligungsprozesses zur DAS und zum Aktions-
plan sowie zu den Strategien der Länder als gemeinsame Aufgabe an, die Handlungserfordernisse im
Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auch „vor Ort” vorzustellen und
zu diskutieren. Damit soll zweierlei erreicht werden: die Weiterentwicklung politischer Strategien und
die Bewusstseinsbildung/ Information lokaler und regionaler Handlungs- und Entscheidungsträger.
Daher hat das BMU zusammen mit dem AFK die Idee und das Konzept zu gemeinsam ausgerichteten
Regionalkonferenzen entwickelt. Ziele von Regionalkonferenzen sind die unterschiedlichen Ebenen der
Anpassung vorzustellen, insbesondere Kommunen aber auch andere regionale Akteure und Multiplika-
toren vor Ort anzusprechen und durch den Austausch die Handlungsebenen möglichst konsistent zu
verknüpfen. '
Als erste Regionalkonferenz des Bundes und der Länder hat am 30. und 31. März 2011 die Könferenz
„Klimaanpassung Küstenregion” in Hamburg stattgefunden. Eine Regionalkonferenz Oberrheingraben
wird für den 26. und 27. März 2012 in Karlsruhe vorbereitet. Für die „Küstenregion” wird eine Folge-
konferenz im 2. Halbjahr 2012 in Bremerhaven stattfinden. Planungen für eine Regionalkonferenz der
mittel- und ostdeutschen Trockengebiete sind angelaufen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen belaufen sich die Kosten für die Planung und Durchführung einer
2 tägigen Veranstaltung mit etwa 400 Teilnehmenden auf zwischen 50 000 bis 100 000 €.
c) Informationsbereitstellung und Forschung
Die Verfügbarkeit und der Zugang zu möglichst belastbaren Abschätzungen der künf-
tigen Klimaänderungen und der damit verbundenen Folgen sind eine wesentliche
Voraussetzung für angemessene politische, administrative, betriebliche und private
Entscheidungen und entsprechendes Handeln in der Anpassung an die Folgen des
Klimawandels.
Bsp.: DAS — Säule 1 „Wissen bereitstellen, informieren, befähigen“
Die im DAS-Aktionsplan genannten und mit Kosten unterlegten Vorhaben und Aktivitäten der Säule 1
umfassen (für den Umsetzungszeitraum der nächsten 2 - 4 Jahre) ein Budget von rund 150 Mio. €.
Nicht alle genannten Vorhaben sind mit Kosten unter-legt. Viele werden aus Ressortbudget finanziert
und sind nicht explizit ausgewiesen, wie z.B. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Personalkosten in
Ressorts oder Oberbehörden. Als größte Einzelposten aus dem Bereich Forschung / Wissenserwerb
sind zu nennen die sieben KLIMZUG-Verbünde (BMBF) mit insgesamt 83 Mio. € und KLI-WAS (BMVBS)
mit ca. 15 Mio. €.
In den meisten Ländern wurden inzwischen in die Ressortforschung Forschungspro-
jekte im Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ aufgenommen. Einige Länder ha-
ben ressortübergreifende Forschungsprogramme /Verbundforschungsvorhaben auf-
gelegt.
Beispiele: Forschungsförderung in den Ländern
Sachsen-Anhalt finanziert durch die Ressortforschung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt
jährlich zwischen 50.000 und 150.000 Euro an Forschungsprojekten im Bereich „Anpassung an den
Klimawandel“. Das Forschungsressort hat bisher einmalig ein Projekt mit einer Laufzeit von drei Jah-
ren mit ca. 100.000 Euro gefördert.
Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren mit den Forschungsprogrammen „Herausforde-
rung Klimawandel“ und „KLIMOPASS“ ressortübergreifend Forschungsvorhaben im Volumen von meh-
reren Mio. Euro gefördert. Die Projektauswahl erfolgt in Abstimmung der berührten Ressorts.
1. Finanzierungsquellen auf EU-Ebene a. Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten - EU-Förderpolitik 2007 — 2013 EFRE 2007 - 2013 = Priorität Umwelt, u. a. Hilfen zur Abschwächung der Auswirkungen von Klima- veränderungen ELER 2007 - 2013 = ein Schwerpunkt ist die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung "= im Rahmen der landesspezifischen Umsetzung können Maßnahmen zur Klimaanpassung finanziert werden EMFF 2007 - 2013 (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) = Förderschwerpunkt „Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur“ mit Relevanz zum Bereich Klimaanpassung LIFE + 2007 — 2013, Teilbereich Umwelt und Verwaltungspraxis = gefördert wird die Entwicklung innovativer Konzepte, Technologien/Methoden und Instrumente =» Hauptziel Klima: Gewährleistung der Anpassung von Wirtschaft und Gesellschaft, Natur und biologischer Vielfalt, Wasserressourcen und menschlicher Gesundheit innerhalb der Europäischen Union an die nachteiligen Auswirkungen des Klima- wandels (an einen potenziellen Temperaturanstieg von 2 °C aufgrund der gestie- genen Treibhausgaskonzentrationen) und Abschwächung dieser Auswirkungen b. Künftige Finanzierungsmöglichkeiten - EU-Förderpolitik 2014 — 2020 Für die Förderperiode ab 2014 wurde die Anpassung an den Klimawandel als Förder- ziel bereits in den Allgemeinen Papieren verankert, so dass fast alle Programme diesen Schwerpunkt enthalten. Die thematische Konzentration der Programme liegt auf den Zielen zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Ein zentrales Instrument ist die Entwicklung eines „Ge- meinsamen Strategischen Rahmens" für die Fonds EFRE, ESF; ELER und ..EMFF. Für die künftige Förderpolitik im Rahmen der Allgemeinen Verordnung (AVO) wurden in Artikel 8 die Schwerpunktziele der EU - darunter auch die Klimapolitik - und in Ar- tikel 9 wurden 11 thematische Ziele festgelegt. Ein Ziel ist die Förderung der Anpassung an den Klimawandel. Die Ausgestaltung der thematischen Ziele bzw. deren Auswahl für die einzelnen Programme ist Gegenstand der Einzelverordnungen zu den Fonds. Der übergreifende Zielkanon aus Artikel 8 gilt darüber hinaus für alle Verordnungen.
-8- Das Ziel „Anpassung an den Klimawandel“ wurde in folgenden Fonds ver- ankert: EFRE 2014 - 2020 = ein Schwerpunkt ist die Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements, u. a. Unterstützung gezielter Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel « Förderung für weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2014 - 2020 (Finanzierung aus EFRE) "» grenzübergreifende Zusammenarbeit "= transnationale Zusammenarbeit ‘> je Programm Auswahl von bis zu vier Zielen aus der Allgemeinen Verordnung "= interregionale Zusammenarbeit > je Programm können alle Ziele aus der Allgemeinen Verordnung ausgewählt werden ELER 2014 - 2020 = Alle Prioritäten müssen den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung tragen. "= Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in verschiedenen Förderschwer- punkten enthalten (z. B. vorbeugende Maßnahmen, Forstwirtschaft und Wald- bewirtschaftung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) - EMFF 2014 —- 2020 (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) » In die Operationellen Programme der Mitgliedsstaaten wird ein schlüssiges Konzept für Innovation sowie die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen aufgenommen. LIFE 2014 —- 2020 = neues Teilprogramm Klimapolitik, "» ein Schwerpunktbereich Anpassung an den Klimawandel "» spezifische Zielsetzungen: - Beitrag zur Durchführung und Weiterentwicklung der EU-Politik und des EU- Rechts in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel (Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Politik- oder Managementkonzepten, bewährten Verfahren und Lösungen) - Verbesserung der Wissensgrundlage für die Entwicklung, Bewertung, Über- wachung, Evaluierung und Durchführung effektiver Anpassungsaktionen und — maßnahmen
-0- - Erleichterung der Entwicklung und Durchführung integrierter Konzepte, bspw. für Anpassungsstrategien und —aktionspläne, auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene - Beitrag zur Entwicklung und Demonstration innovativer Anpassungstechno- logien, -systeme, -methoden und -instrumente, die sich für eine Wiederho-lung, Übertragung oder ein Mainstreaming eignen. 2. Finanzierungsquellen auf Bundesebene a. Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten Bund-Länder-Finanzierungsprogramme Die Umsetzung von Lösungsansätzen in der Landwirtschaft bedarf gemeinsamer An- strengungen von Bund und Ländern. Hierzu stehen neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) als weitere Instru- mente vor allem die Ausrichtung von Agrarumweltmaßnahmen an Klimakriterien, die Intensivierung der landwirtschaftlichen Beratung und die weitere Innovationsförde- rung in gezielten Bundesprogrammen zur Verfügung. Seit 2007 wurde die GAK in verschiedenen Bereichen weiter fortentwickelt. Dabei wurde u. a. auch den neuen Prioritäten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker Rechnung getragen durch die Ergänzung der Förderung einzelbetrieblicher Energie- beratung, durch Förderung von Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawan- del, auf erneuerbare Energien, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors. Einen wichtigen Beitrag leistet die Förderung „markt- und standortangepasster.Land- bewirtschaftung”. Insbesondere die extensive Landwirtschaft führt zu einer Verringe- rung des Ressourceneinsatzes, was die Anpassung an den Klimawandel erleichtert. Neben der Förderung des Küstenschutzes im regulären Rahmenplan der GAK ist der Beitrag des Sonderrahmenplans der GAK „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels” (BMELV, Länder, 2009 - 2025) zur beschleunigten Umsetzung der Küstenschutzprogramme der Länder hervorzuheben. Dieser Sonderrahmenplan ver- folgt das Ziel, die Sicherung festgelegter Sicherheitsniveaus flächendeckend zu ge- währleisten. Dafür werden pro Jahr 35,7 Mio. € Bundes- und Landesmittel veraus- gabt. Einschlägige Förderprogramme des Bundes für Anpassungsmaßnahmen "= Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Die Nationale Klimaschutzinitiative ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms Deutschlands sowie der natio- nalen Klimaschutzziele des Energiekonzeptes. Sie setzt Anreize, um die Potenzia- le zur Emissionsminderung kosteneffizient und breitenwirksam zu erschließen. Die Nationale Klimaschutzinitiative fördert bereits über 900 Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zugleich stellt die Nationale Klimaschutzinitiative seit 1.1.2011 Kommunen Fördermöglichkeiten zum Thema Klimaanpassung im Rahmen integ- rierter Klimaschutzkonzepte oder sogenannter Teilkonzepte zur Verfügung, um das Thema Anpassung auf der kommunalen Ebene gezielt anzugehen.
- 10 - "» Förderbekanntmachung des BMU vom 20.10.2011 zur „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ Ergänzt wird die Förderung kommunaler Anpassungskonzepte im Rahmen der NKI durch die Förderbekanntmachung des BMU vom 20.10.2011, die finanzielle Unterstützung von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren vorsieht. So wer- den u.a. Kommunen sowie interkommunale oder regionale Verbünde beim Auf- bau von Kooperationen, der Erstellung von integrierenden Konzepten zur Anpas- sung an den Klimawandel und deren pilothafte Umsetzung (Leuchtturmvorha- ben) unterstützt. = Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, das mit 15 Mio. € pro Jahr veranschlagt ist, wird im Förderschwerpunkt ‚Ökosystemdienstleistungen’ die ‚Sicherung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel’ neben anderen Förderzielen ausdrück- lich genannt. b. Künftige Finanzierungsquellen auf Bundesebene Das BMU hat eine Bereitstellung von Mitteln für Anpassungsmaßnahmen aus dem Energie- und Klimafonds im Haushaltsplan ab 2013 in Höhe von 10 Mio. € jährlich vorgesehen. Allerdings liegt der Höhe des Budgets ein angenommener Durch- schnittspreis von 17 €/ Zertifikat zugrunde, während der Preis aktuell bei 6,80 Eu- ro/Zertifkat, also 40 % der Kalkulationsgrundlage, liegt. c. Ergänzende Finanzierungsquellen auf Bundesebene Um zusätzliche Finanzierungsquellen des Bundes zu erschließen, hat Hessen das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Frühjahr 2011 beauftragt, "Lösungsansätze zur systemeffizienten Ausgestaltung der nationalen Mit- teiverwendung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-ETS" zu finden. Das Ergebnis der Studie ist, = dass eine unmittelbare Länderbeteiligung an den Versteigerungserlösen dem Verfassungsrecht nicht entgegensteht, aber einer bundesgesetzlichen Grund- lage bedarf, «= dass eine Länderbeteiligung indirekt über eine Aufstockung der "Gemein- schaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" möglich ist = dass man alternativ auch eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Klimawandel und Anpassung" einrichten könnte. Eine Erweiterung von weiteren Bundesförderprogrammen in Richtung Kli- maanpassung ist aus Sicht der Länder wünschenswert. Hier könnten sich z.B. För- derprogramme des BMVBS im Bau- und Wohnsektor eignen, die sich bisher nur auf die energetische Sanierung von Gebäuden und Städten beziehen. Hier zu nennen sind:
- 11 - = Die KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Sanie- ren" im Rahmen des „CO »-Gebäudesanierungsprogramms"“ des Bundes = Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ Weiter sollte geprüft werden, ob im Rahmen von weiteren Programmen zur Förde- rung von Umwelt, Klima oder Nachhaltigkeit Anpassungsmaßnahmen finanziert wer- den können. 3. Finanzierungsmöglichkeiten auf Länderebene Um die bestehenden und möglichen Finanzierungsquellen auf Länderebene zu ermit- teln wurde eine Abfrage unter den Ländern durchgeführt. Die meisten Länder verfügen bereits über zentrale Titel/Länderprogramme zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawan- dels. Die Maßnahmen lassen sich in die folgenden Gruppen zusammen fassen: = Wissensaufbau / Forschung « Öffentlichkeitsarbeit » Erarbeitung von Anpassungsstrategien = Konkrete Anpassungsmaßnahmen / Umsetzung von Maßnahmen aus Plänen und Strategien. Bei Forschungsprogrammen zu den Auswirkungen .des Klimawandels haben einige Länder Verbundvorhaben bzw. ressortübergreifende Programme aufgelegt. Die genannten Budgets / Programme sind in ihrem Volumen eher. bescheiden (die Spannbreite reicht von einigen hunderttausend EURO bis ca. 1,5 Mio. € / Jahr). Dar- "über hinaus sind Anpassungsmaßnahmen in den meisten Bundesländern aus Titeln für Klimaschutz auslösbar. In den meisten Ländern führen daneben die Fachressorts und Fachabteilungen Forschungsvorhaben zu Anpassungsfragen durch. Dies betrifft insbesondere die Be- reiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft. Nähere Angaben hierzu liegen nur sehr vereinzelt vor. Hinzu kommt die Förderung von Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen Landwirt- schaft und Forstwirtschaft durch Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen von ELER oder im Rahmen von EFRE. Im Bereich des Hochwasserschutzes haben einzelne Länder den „Lastfall Klimawan- del“ bei der Auslegung von Hochwasserschutzanlagen eingeführt. Mehrkosten wer- den ggf. aus den Budgets für den Hochwasserschutz gedeckt. Ein Bundesland fördert die Umsetzung von Hochwasserschutzplänen, in denen die Auswirkungen des Klima- wandels berücksichtigt sind, im Rahmen der Flurneuordnung. In Ländern, die noch nicht über ein Budget für die Anpassung verfügen werden Maßnahmen/Fragestellungen zur Anpassung aus den Haushalten der Fachressorts finanziert. - Die genannten Maßnahmen sollen weitergeführt und z.T. in der kommenden Förder- periode aus Mitteln der EU-Fonds verstärkt werden.
Sitzung IMA-Anpassungsstrategie am 18.04.2012 Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz BMELV hat der AMK im Okt. 2011 einen Bericht zum Thema vorgelegt. Er geht auf das Treibhausgasemissionsgeschehen in der deutschen Landwirtschaft ein und stellt Schwerpunkte für THG- Emissionsminderungen heraus, z. B.: - Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Kohlenstoffspeichern (Ag- rarökosysteme). - Optimierung des Düngemanagements - Energieeinsparung in den Betrieben und nachgelagerten Bereichen Außerdem wird darauf eingegangen, dass Maßnahmen im Agrarbereich, die neben Umweltbelangen auch den Klimaschutz berücksichtigen, heu- te bereits Teil der von EU, Bund und Ländern gemeinsam geförderten Agrarumweltmaßnahmen sind. Sie beziehen sich im Einzelnen auf die Verbesserung von Produktionsverfahren im Hinblick auf Biodiversität, Klima- und Ressourcenschutz sowie Flächenproduktivität. Der Bund ist gebeten worden, zur Herbst-AMK 2012 über das Treib- hausgasemissionsgeschehen in der deutschen Landwirtschaft zu berich- ten und die Vorschläge zu möglichen Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft zu konkretisieren. Ebenso soll der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern fortgesetzt werden.