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27.05.2019                                           GA19.070-1Korrektur                                 Blatt 11 / 27 Proben-Nr.     Geschoss             Ort der Entnahme  Funktion                   Materialbeschreibung    Ergebnis MAT Dachgeschoss, A19.070- 081                      TRH vorne         Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen Gebäude hinten Dachgeschoss, A19.070- 082                      TRH vorne         Treppenwange               Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen Gebäude hinten A19.070- 083 1.OG, Gebäude hinten Flur              Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 084 1.OG, Gebäude hinten Flur              Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 085 1.OG, Gebäude hinten Flur              Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 086 1.OG, Gebäude hinten Flur              Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 087 1.OG, Gebäude hinten Flur              Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 088 1.OG, Gebäude hinten Raum 230          Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 089 1.OG, Gebäude hinten Raum 230          Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 090 1.OG, Gebäude hinten Raum 230          Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 091 1.OG, Gebäude hinten Raum 231          Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 092 1.OG, Gebäude hinten Raum 231          Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 093 1.OG, Gebäude hinten Raum 232          Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 094 1.OG, Gebäude hinten Raum 232          Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 095 1.OG, Gebäude hinten Raum 232          Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 096 1.OG, Gebäude hinten Raum 232          Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 097 1.OG, Gebäude hinten TRH hinten        Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 098 1.OG, Gebäude hinten TRH hinten        Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 099 1.OG, Gebäude hinten TRH hinten        Treppenwange               Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 100 1.OG, Gebäude hinten Raum 233          Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 101 EG, Gebäude hinten   Flur              Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 102 EG, Gebäude hinten   Flur              Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 103 EG, Gebäude hinten   Flur              Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 104 EG, Gebäude hinten   Flur              Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 105 EG, Gebäude hinten   Flur              Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen
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27.05.2019                                         GA19.070-1Korrektur                                  Blatt 12 / 27 Proben-Nr.     Geschoss           Ort der Entnahme  Funktion                   Materialbeschreibung    Ergebnis MAT A19.070- 106 EG, Gebäude hinten Raum 128          Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 108 EG, Gebäude hinten Raum 128          Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 109 EG, Gebäude hinten Raum 128          Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 110 EG, Gebäude hinten Raum 128          Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 111 EG, Gebäude hinten Raum 128          Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 112 EG, Gebäude hinten Raum 126          Deckenbekleidung           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 113 EG, Gebäude hinten Raum 126          Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 114 EG, Gebäude hinten Raum 126          Fensterleibungsverkleidung Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 115 EG, Gebäude hinten Raum 126          Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 116 EG, Gebäude hinten Raum 126          Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 118 EG, Gebäude hinten WC Jungen         Innenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 119 EG, Gebäude hinten WC Jungen         Außenwandbekleidung        Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen A19.070- 123 EG, Gebäude vorne  Raum 105          Heizkörpernische           Farbe / Spachtel / Putz kein Asbest nachgewiesen In 3 der 100 analysierten Wand-Deckenbekleidung konnte die Asbestart Anthophylit nachgewiesen werden (A19.070-20, -21, -22). Es handelt sich bei den positiven Asbestfunden um Wandbekleidung im vorderen Treppenhaus. Bewertung: Die zum Teil unbeschädigten asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen sind regelmäßig mit einem Anstrich bedeckt, so dass bei normaler Raumnutzung keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Bei Arbeiten an asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen müssen die schadstoffspezifischen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen der TRGS 519 berücksichtigt werden. 4.1.3.1.2 Asbesthaltige Fliesenkleber Verwendung: In den Nassbereichen des Gebäudes sind Fliesen mit einem Fliesenkleber an die Wände gebracht. Die Fliesenkleber wurde exemplarisch im Raum 101 mit der Probenummer A19.070-046 beprobt und auf Asbest analysiert.
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27.05.2019                                         GA19.070-1Korrektur                               Blatt 15 / 27 Ergebnisse: Proben-Nr.     Geschoss            Ort der Entnahme   Funktion           Materialbeschreibung            Ergebnis MAT PVC grün / Kleber /             kein Asbest nachgewiesen A19.070- 015 2.OG, Gebäude vorne Musikraum          Fußbodenbekleidung Ausgleichsmasse /               Chrysotilasbest schwarzer Kleber                Chrysotilasbest PVC grün                        kein Asbest nachgewiesen A19.070- 029 1.OG, Gebäude vorne Raum 214a          Fußbodenbekleidung Kleber / Ausgleichsmasse        kein Asbest nachgewiesen schwarzer Kleber                Chrysotilasbest Linoleum                        Amphibolasbest (Tremolit) A19.070- 035 1.OG, Gebäude vorne Schlafraum         Fußbodenbekleidung Kleber / Ausgleichsmasse        Amphibolasbest (Tremolit) Kleber, schwarz                 Chrysotilasbest A19.070- 050 EG, Gebäude vorne   Raum 104           Fußbodenbekleidung  schwarzer Kleber               Chrysotilasbest Flexplatte (orange) / schwarzer Chrysotilasbest A19.070- 057 EG, Gebäude vorne   Hausmeisterbüro    Fußbodenbekleidung Kleber                          Chrysotilasbest Bewertung: Bei Demontagearbeiten müssen, die schadstoffspezifischen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen der TRGS 519 berücksichtigt werden. 4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) „Alte“ Mineralwoll– Dämmstoffe sind Produkte, die vor 1996 verwendet wurden, die ohne weitere Prüfung als krebserzeugender Gefahrstoff aufgrund eines Kanzerogenitätsindexes (KI) (s. TRGS 905, Abschnitt 2.3) von weniger als 30 angenommen werden können. Nach 1996 bis zum Zeitpunkt des Herstellungs- und Verwendungsverbotes (6/2000) wurden sowohl „alte“ als auch „neue“ Mineralwolle Produkte mit unterschiedlichen Krebs erzeugenden Einstufungen hergestellt und verwendet. Unterschieden werden folgende Krebs erzeugende Wirkungen bzw. Einstufungen: o     Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex < 30 werden in die Kategorie 2 (K2 – Stoff) eingestuft. In die Kategorie K2 werden Stoffe eingestuft, die als Krebs erzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. o     Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex > 30 und < 40 werden in die Kategorie 3 (K3 – Stoff) eingestuft. In die Kategorie K3 werden Stoffe eingestuft, für die Anhaltspunkte vorliegen, die eine Krebs erzeugende Wirkung beim Menschen annehmen lassen. o     Für Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex > 40 erfolgt keine Einstufung für die Krebs erzeugende Wirkung. Bei Demontagearbeiten an den folgenden KMF-Produkten müssen die Expositionskategorien nach der TRGS 521 Abschnitt 4.1 bis 4.3 festgelegt werden, um die erforderlichen schadstoffspezifischen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
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27.05.2019                                     GA19.070-1Korrektur                     Blatt 17 / 27 4.2.2     KMF als Rasterdecke Abb. 18: Rasterdecke aus gepresster künstlicher Mineralwolle 4.2.3     KMF als Stopfmasse Abb. 19: KMF als Stopfmasse                                  Abb.20: KMF als Trennlage 4.3 Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Bewertungsgrundlagen: Baustoffe, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, wurden häufig aus oder unter Zuhilfenahme von Steinkohlenteerpech und / oder Bitumen hergestellt. Steinkohlenteerpech und Bitumen enthalten unterschiedlich hohe Anteile an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Je nach Höhe und Zusammensetzung der PAK – Belastung müssen unterschiedliche Schutzmaßnahmen bei Ausbau und Entsorgung solcher Baumaterialien ergriffen werden. Die Einstufung, ob der Baustoff dann „krebserzeugend“, „erbgutverändernd“ oder „fruchtbarkeitsgefährdend“ ist, erfolgt nach unterschiedlichen nationalen und europäischen Regelwerken. Alle nachfolgend genannten Regelwerke geben eine Grenzkonzentration von 50 mg/kg Benzo[a]pyren (BaP = PAK-Leitkomponente) an, oberhalb derer von einer Krebs erzeugenden Wirkung des Baustoffes ausgegangen werden muss.
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27.05.2019                                    GA19.070-1Korrektur                    Blatt 18 / 27     § 2 (3) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26.11.2010     TRGS       905       „Verzeichnis     Krebs   erzeugender,        Erbgut   verändernder           oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ vom März 2016 In Abhängigkeit der Analyseergebnisse der entnommenen Materialproben können nachfolgende Klassifizierungen vorgenommen werden. 4.3.1 PAK-haltige Bauteile ohne krebserzeugende Wirkung Die nachfolgend aufgeführten Materialien werden aufgrund der Gehalte des Leitparameters Benzo(a)pyren von kleiner 50 mg/kg im Sinne der o.g. Regelwerke als nicht krebserzeugender Gefahrstoffe eingestuft. Da jedoch die PAK-Summengehalte größer als 20 mg/kg sind, kann bei der Demontage der aufgeführten Bauteile eine über die übliche Grundbelastung hinausgehende Exposition nicht ausgeschlossen werden. Präventiv sollten bei umfangreichen Demontagearbeiten die gefahrstoffspezifischen Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 524                         und DGUV Regel 101-004 berücksichtigt werden, z.B. Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans in der Planungsphase, ggf. Benennung eines Arbeitsschutzkoordinators. 4.3.1.1 Dacheindeckung schwarze Dachbahn Verwendung: Auf dem Pausenhof ist ein Unterstand mit einer Dacheindeckung aus einer mehrlagigen schwarzen Dachbahnabicht verbaut. Diese Dacheindeckung wurde mit der Proben-Nr. A19.070-120 beprobt und auf PAK analysiert wurde. Abb.21: Ansicht Kernbohrung im Duschbereich Ergebnisse: Datum            Ort der Entnahme       Funktion           Materialbeschreibung     Ergebnis Probenahme                                                                          SB Summe PAK nach EPA: mehrlagige Dachbahn /    99,7 mg/kg 10.04.2019       Dachfläche Unterstand  Dachabdichtung Vergussmasse             Benzo[a]pyren: 5,0 mg/kg Details siehe Anhang
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