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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1001 Drucksache 18/12850 den knapp sechs Jahren seiner Tätigkeit in Bad Aibling keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine aus der Zentrale 6007 kommende Weisung nicht umgesetzt worden sei. Auch im konkreten Fall habe er keinen Anlass gehabt, die Umsetzung der Weisung zu kontrollieren: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es damals, wenn es unklar gewesen wäre, wie die Wei- 6008 sung von oben nach unten weitergegeben wurde, auch zu Rückfragen gekommen wäre. Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge R. U. auch in als GEHEIM eingestufter Sitzung bekräftigt, von den Arbei- ten an der Quarantäne- bzw. Gruppenliste keine Kenntnis erlangt zu haben: Weil ich konkret, wenn es um Selektoren ging, nicht mit Selektoren gearbeitet habe, und in der Zeit, als diese Quarantäneliste in der Zentrale erstellt worden ist - das muss ja dann auch 2013, 14, 15, also auf alle Fälle nach Snowden irgendwann mal gewesen sein -, war ich beschäftigt - sehr, sehr viel beschäftigt, wie ich es auch vorher schon mal gesagt habe -, also ich als Mensch, mit den BfDI-Besuchen, mit den Anfragen, mit den Beweisbeschlüs- sen. Ich habe mich um einzelne Selektoren, egal ob die jetzt von der Quarantäneliste kom- 6009 men oder drauf waren oder warum da sind, nicht gekümmert. Zwar habe es regelmäßige Besprechungen mit den zuständigen Sachgebietsleitern gegeben. Aber auch in diesem 6010 Rahmen sei nicht im Detail über Quarantänelisten oder einzelne Selektoren gesprochen worden. 2. Kontrolle der Umsetzung der Weisung durch die Hausleitung des BND und die Fachauf- sicht im Bundeskanzleramt? Angesichts der späteren Ereignisse hat sich der Ausschuss auch mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Umset- zung der Weisungen vom Oktober 2013 durch die verantwortlichen Akteure kontrolliert worden ist. Der Zeuge Schindler hat hierzu erklärt, dass dies zumindest in der ersten Phase erfolgt sei, da er regelmäßig mit dem zustän- digen Abteilungsleiter TA darüber gesprochen habe. Dabei sei es zum Beispiel um die Frage gegangen, wie die Weisung für die einzelnen Bearbeiter so ausgestaltet werden könne, dass diese ein gutes Gefühl bei der Deak- tivierung oder Nichtdeaktivierung von bestimmten Selektoren hätten. Über die unmittelbare erste Phase hinaus habe er sich dann aber nicht mehr informieren lassen: Nachdem aber das Rüstwerk stand, selbst habe ich mich dann nicht mehr unterrichten lassen über - also, ein fiktives Beispiel -: Sind 1 000, sind 2 000 oder sind 3 000 Selektoren 6011 gelöscht worden? Das habe ich dann nicht mehr gemacht. Gleichzeitig hat der Zeuge Schindler aber den Vorwurf zurückgewiesen, den Prozess laufen gelassen zu haben. Vielmehr sei er sich sicher gewesen, dass die Weisung schrittweise in der Abteilung TA umgesetzt werde, wobei mich auch nicht erschrocken hat, dass teilweise zwei Jahre dazu gebraucht worden sind, sondern ich habe ja eben 6007) R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 14. 6008) R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 29. 6009) R. U., Protokoll-Nr. 116 II Auszug offen, S. 12. 6010) R. U., Protokoll-Nr. 116 II Auszug offen, S. 12. 6011) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1002 Drucksache 18/12850 versucht, darzustellen: Die aktive Steuerung, die Krisenbearbeitung hat ganz klar Vorrang vor einer Aktenbear- 6012 beitung. Er habe eine weitergehende Kontrolle auch deshalb nicht für notwendig erachtet, weil die Verbesserung der Qua- lität der Abteilung TA ohnehin ein permanenter Prozess gewesen sei, über den man laufend gesprochen habe. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Dies habe mit den Snowden-Veröffentlichungen nichts zu tun gehabt, sondern schon davor die Frage betroffen: 6013 Wie organisieren wir uns? Wie können wir uns besser aufstellen?. Dies sei Dauerthema gewesen. Außerdem sei er in den Prozess der Verschriftlichung seiner Weisung im Frühjahr 2014 eingebunden gewesen [siehe dazu unter G.V.3.]: Danach kam ja Bewegung in dieses System, indem, nach meiner Erinnerung, mich der damalige Abteilungsleiter mehrfach unterrichtet hat über den Fortschritt einer Weisung, die er quasi auf der Basis meiner mündlichen Weisung dann als Handlungsleitlinie - oder wie immer man das nennen will - in seine Abteilung hineingeben wollte. Also: Die Länder ja, die Länder nein oder die Länder nur nach Zustimmung des Abteilungsleiters oder des Präsidenten. - Also, es wurde so eine Art Weisungsentwurf diskutiert und auch mit mir diskutiert. Insofern wusste ich: Die Abteilung arbeitet daran, meine Weisung sehr konkret 6014 und sehr genau umzusetzen. Dem Zeugen D. B. war es hingegen insgesamt nicht erinnerlich, dass der Zeuge Schindler sich über die Umset- 6015 zung der Weisung oder das Ergebnis der Überprüfung unterrichten ließ. Konkret hat er hierzu ausgesagt: Er beauftragt seinen Leitungsstab, bei der Abteilung nachzufragen, wenn er das hätte wis- sen wollen. Unsere Pflicht als Abteilung wäre gewesen: Wenn wir dieser Weisung nicht nachgekommen wären oder verzögert nachgekommen wären, das hätten wir melden müs- sen. Es war keine explizite Meldung, Vollzugsmeldung von ihm verlangt, und insofern ist 6016 dann auch keine erfolgt. Zudem hat der Zeuge D. B. ausgesagt, selbst auch keine Listen mit deaktivierten Selektoren erhalten zu haben. Er 6017 habe lediglich gewusst, dass die Deaktivierungen vorgenommen worden seien. Einheitlich haben die als Zeugen vernommenen Bundeskanzleramtsmitarbeiter hingegen darauf hingewiesen, eine Kontrolle der Umsetzung der Weisung von Kanzleramtsminister Pofalla sei nicht erfolgt, da man keine Kenntnis von ihr gehabt habe. Die Weisung war nur dem Zeugen Heiß bekannt [dazu siehe sogleich]. Hierzu hat der Zeuge Pofalla erklärt, nicht kontrollieren zu müssen, welche Weisung der BND-Präsident in Um- setzung seiner eigenen Weisung erlasse. Insbesondere hat er den zugrundeliegenden Sachverhalt vor diesem Hin- tergrund wie folgt geschildert: 6012) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53. 6013) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53. 6014) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9 f. 6015) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 33. 6016) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 33. 6017) D. B., Protokoll-Nr. 118 II Auszug offen, S. 114.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1003 Drucksache 18/12850 Das, was er uns geschildert hat, und die Deutlichkeit, dass das zu unterbleiben hat, zwi- schen uns Dreien, wie wir da saßen, also Herrn Schindler, Herrn Heiß und mir, war völlig unstreitig. Also, ich musste ja jetzt nicht Herrn Schindler anweisen, gegen seinen Willen etwas abzustellen, was er für richtig gehalten hat, sondern - er hat mir mitgeteilt, was pas- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. siert ist, und wir waren der Auffassung: Das muss abgestellt werden, und deshalb habe 6018 ich gesagt: Ist bitte abzustellen. Punkt. Auch habe er als ChefBK keinen Anlass gesehen, mit dem Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt nochmals über dieses Thema zu sprechen. Insbesondere sei das Berichtswesen im Kanzleramt so konsequent gewesen, dass er sicher habe sein können, den von ihm angeforderten schriftlichen Bericht zum Umfang der Steuerung kritischer Selektoren auch zu erhalten: Also, das Kanzleramt ist da gnadenlos. Wenn Sie einen Bericht anfordern, kommt der. Da brauchen Sie keine Frist notieren. Die wird eingehalten, wenn Sie eine setzen; da brauchen 6019 Sie gar nichts machen. Und deshalb war die Sache für mich auch klar. Zudem habe es keinen Grund gegeben, hinsichtlich des Berichts nachzufragen. Denn auch dort habe er die Erfah- rung gemacht, dass geliefert werde, was zuvor angefordert worden sei: Es hat manchmal länger gedauert, weil bestimmte Fragen geklärt werden mussten, und manchmal hatte ich auch spezielle Fragen, die waren wahrscheinlich aufwendig zu klären. 6020 Aber wenn ich einen Bericht angefordert habe, ist der gekommen. Der Zeuge Pofalla hat ferner auf seine zum damaligen Zeitpunkt vielfältigen, anderen Aufgaben hingewiesen. Insbesondere sei er als Leiter der Leitungsgruppe der Koalitionsverhandlungen extrem eingespannt gewesen. Da- her hat er seine Haltung im Nachgang des Gesprächs mit Präsident Schindler auch vor diesem Hintergrund wie folgt beschrieben: Also, die Sache war angewiesen: Einstellen! Es war die Bitte: Bericht. Damit war die Sache für mich abgehakt, weil dafür hatte ich ein ganz anderes Tagespensum in den dann 6021 heißen Wochen der Koalitionsverhandlungen. Auch aus Sicht des Zeugen Heiß war angesichts der Umstände eine Kontrolle der Umsetzung der Weisung nicht erforderlich. Mit ChefBK Pofalla und BND-Präsident Schindler hätten die obersten politischen Verantwortlichen entschieden, wie mit den kritischen Selektoren zu verfahren sei. In der Konsequenz habe dies bedeutet, dass man da nicht noch, jedenfalls nach unserer Ansicht, eine gesonderte Kontrolle einfügen muss. Das passiert dann auch. Darauf habe ich mich verlassen. 6022 Darüber hinaus hat der Zeuge erklärt, dass er die Arbeitsebene im Bundes- kanzleramt über das Gespräch nicht informiert habe. 6018) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 105. 6019) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 106. 6020) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 107. 6021) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 110. 6022) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 31.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1004 Drucksache 18/12850 Der zuständige Referatsleiter 603 der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, der Zeuge Karl, bestätigte bei seiner Befragung vor dem Ausschuss, im Jahr 2013 keine Kenntnis von der Problematik oder der Weisung vom Oktober 2013 erlangt zu haben, deren Umsetzung sein Referat daher auch nicht begleiten konnte: Ja, es gab keinen Anlass, konkret zu der Problematik Selektoren nachzufassen. [...] Es gab Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. einfach keinen Anlass, in der Tiefe damals das zu betrachten, wie wir es dann tatsächlich halt im März/April ff. [2015] getan haben. Wäre das bekannt gewesen, hätten wir wahr- 6023 scheinlich das im Oktober 2013 genauso gemacht." Nach Ausführungen des Zeugen Heiß sei BND-Präsident Schindler mit entsprechenden Weisungen in seine zu- ständige Abteilung gegangen und damit sei die Sache für den AL 6 BK Heiß erledigt gewesen. 6024 Denn in der Folge des Gesprächs vom 28. Oktober 2013 habe er sich darauf verlassen können, dass Herr Schindler das Ent- sprechende in der Abteilung veranlasse. Insbesondere hat er dabei auf die damalige Bedeutung der Thematik hingewiesen: Man muss auch sehen, dass das nicht dieses Gewicht aus unserer damaligen Sicht gehabt hat, wie es später bekommen hat, als wir eben diese sogenannte Quarantäneliste, also die- jenigen Sachen, die dann ausgeschieden wurden im Hinblick auf diese Weisung, gesehen 6025 haben. Und weiter hat er zu seiner Perspektive zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeführt: Aus der Perzeption, die ich jetzt habe, ist es so gelaufen, dass ich diese Sache für erledigt gehalten habe, dass ich sie gehalten habe für ein Problem, was einzelfallmäßig eingrenzbar ist - also wenige Einzelfälle oder ein kleiner Kreis von Fällen -, und dass dieses Problem geregelt ist. Insofern hatte ich keinen Anlass, weiter darüber nachzudenken - so ist jeden- falls meine heutige Erinnerung oder meine heutige Perzeption -, das noch weiter in die 6026 Abteilung zu geben. Hinzu sei aus seiner Sicht gekommen, dass der Vorgang nach der Darstellung von Präsident Schindler APB- konform gewesen sei, da das Aufklärungsinteresse dem Krisenland und nicht dem Partner gegolten habe. Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge Heiß wie folgt dargelegt, wann und warum er erkannt habe, einer Fehleinschät- zung unterlegen gewesen zu sein: Erst als klar wurde, als im März 2015 diese Listen auftauchten, dass dahinter sehr viel mehr steckt, haben wir auch gemerkt, dass wir uns vielleicht hätten kümmern sollen; aber 6027 wir hatten vorher, wie ich eben dargelegt hatte, [...] keinen Anlass dazu. 6023) Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 81 und 87. 6024) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 31. 6025) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 31. 6026) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32. 6027) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 50 f.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1005 Drucksache 18/12850 Vor diesem Hintergrund habe der Zeuge Heiß weder den Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche noch den neuen Kanzleramtsminister Peter Altmaier bei deren Amtsantritt über den Vor- gang informiert: Was das Problem Gespräch 28.10. anging, soviel ich weiß, nicht. Das war für mich ein Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 6028 erledigter Einzelfall. Auch der Zeuge Pofalla hat zur Frage, ob er seinen Nachfolger Peter Altmaier über das Gespräch/ die Weisung vom Oktober 2013 unterrichtet habe erklärt, dass dies aus den gleichen Gründen wie bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht geschehen sei, da der genaue Sachverhalt ja noch von Herrn Schindler geklärt werden 6029 musste. Auf Nachfrage hat der Zeuge Pofalla wiederholt, den ChefBK Altmaier nicht unterrichtet zu ha- 6030 ben und ergänzend zu dem von ihm geführten Übergabegespräch im Hinblick auf die Selektorenproblematrik ausgeführt: Da mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass es Selektoren gibt, das es gar den Begriff gibt, hätte ich mit ihm gar nicht darüber reden können, weil ich selber die Kenntnis nicht 6031 hatte. Der Zeuge Heiß hat auf die Frage, ob es beim Wechsel von ChefBK Pofalla zu ChefBK Altmaier Übergabege- spräche gegeben habe, ausgeführt: Übergabegespräche gab es in meiner Abteilung nicht, weil wir ja keinen Wechsel erfahren haben. Der Wechsel an der politischen Spitze - also sprich: ChefBK -, da habe ich keinen Einblick, ob es da Übergabegespräche gegeben hat, und, wenn ja, was da gesagt worden 6032 ist. 3. Die Weisung des Abteilungsleiters TA im BND vom 4. April 2014 a) Probleme bei der Umsetzung der Weisung vom Oktober 2013 Die Zeugenbefragungen haben ergeben, dass die Weisungen vom damaligen ChefBK Ronald Pofalla und in der Folge vom seinerzeitigen BND-Präsident Gerhard Schindler innerhalb des Dienstes als zu weitgehend einge- schätzt wurden. Diese Einschätzung bestätigte das Parlamentarische Kontrollgremium in seiner öffentlichen Be- wertung vom 7. Juli 2016. 6033 Der Zeuge D. B. hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wei- sung des Präsidenten weitergehender gewesen sei als seine eigene aus dem Frühjahr/Sommer 2013 [siehe dazu unter G.IV.]. Insofern seien die Deaktivierungen im August 2013 nur eine Teilmenge dessen gewesen, was dann Ende Oktober/Anfang November 2013 deaktiviert worden sei. 6034 6028) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32. 6029) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 88. 6030) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 139. 6031) Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 140. 6032) Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 11. 6033) Öffentliche Bewertung des Parlamenarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S: 13f.; siehe hierzu auch Teil G.II. 6034) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 37.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1006 Drucksache 18/12850 Auch der Zeuge D. B. hat auf die Gefahr hingewiesen, dass man bei einer pauschalen Deaktivierung auch be- rechtigte Aufklärungsziele mit deaktiviere. Dies sei aus seiner Sicht auch in Einzelfällen geschehen. Ebenso sei 6035 es möglich gewesen, dass in der Folge gewünschte Ergebnisse nicht mehr erzielt würden. Gleichwohl habe es aus Sicht des Zeugen D. B. zunächst keinen Grund gegeben, die Weisung des Präsidenten in Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Frage zu stellen, da diesem im Vorfeld seiner Weisung die Argumente der Fachabteilung erläutert worden seien. Insofern habe aus seiner Sicht keine Notwendigkeit bestanden, ihm dieselben Argumente erneut vorzutragen und um eine Änderung der Weisung zu bitten, denn ich hatte schon den Eindruck, [BND-Präsident Schindler] hat die Argumente sehr wohl verstanden und hat diese Weisung so erteilt entweder aufgrund eigener Entscheidung oder 6036 aufgrund von Vorgaben des Bundeskanzleramtes. Es gab daran nichts zu diskutieren. Gleichwohl habe es sich aber um eine sehr weitgehende Weisung gehandelt, die aber eins zu eins umzusetzen 6037 gewesen sei und keiner Kritik oder Diskussion mehr bedurft habe. Auch der Zeuge Schindler hat in seiner Vernehmung betont, zum damaligen Zeitpunkt nicht infrage gestellt zu haben, dass das Verbot möglicherweise 6038 zu kategorisch gewesen sei. Ungeachtet dessen wurde von den verantwortlichen Stellen im BND bald nach Erlass der Weisung versucht, mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und diesen dann auch entgegenzuwirken. Der damalige Leiter der Ab- teilung TA, der Zeuge Pauland, hat in seiner Vernehmung berichtet, dass am Anfang schon darauf hingewiesen worden sei, dass mit der blockweisen Außerkraftsetzung schon ganz schön viel verloren geht, wo man meint, dass eine Menge an nachrichtendienstlichem Mehrwert drin ist Dieses Problem sei dabei auch bewusst von den 6039 Nachrichtenbearbeitern angesprochen worden, die gesehen haben, dass viel auf der Strecke blieb. Auch der Zeuge D. B. hat erklärt, dass zum Teil pauschal deaktiviert worden sei, so dass auch gewisse sinnma- 6040 chende Steuerungen in diesem Zusammenhang mit deaktiviert wurden. Vor diesem Hintergrund ist seitens der Abteilungsleitung auch dazu aufgefordert worden, über mögliche Miss- stände aktiv zu berichten. Der Zeuge Pauland hat hierzu ausgeführt: Es gab Fragen; es gab Schwierigkeiten. Und es führte ja auch dazu, dass [nachgesteuert wurde]. Man musste ja erst mal die Reaktionen jetzt abwarten, was passiert, wenn so viele Selektoren rausgenommen werden: Hat das Einfluss auf die Erfassung? Hat das keinen Einfluss auf die Erfassung? - Und hier mussten die Reaktionen abgewartet werden. Wir haben das auch den auswertenden Abteilungen mitgeteilt, dass sie eben sehen. Und wenn sie jetzt irgendwo was groß vermissen oder irgendeinen Rückgang feststellen, dass sie dann eben mit uns koppeln sollen; das ist eben der normale Steuerungsprozess - - eben jetzt durch diesen besonderen Einschnitt noch mal eben auch besonders darauf hingewiesen 6035) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 18. 6036) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36. 6037) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36. 6038) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 32. 6039) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 56. 6040) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1007 Drucksache 18/12850 worden. Und dann ging da so ein Wechselspiel eben los, wenn plötzlich verschiedene Be- 6041 reiche komplett Schwierigkeiten hatten, andere haben es vielleicht gar nicht gemerkt. Auch der Zeuge Gerhard Schindler hat zu dieser Thematik ausgeführt, dass infolge seiner Weisung ganz sicher 6042 über das Ziel hinausgeschossen worden sei. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Entsprechende Signale hätten ihn sehr schnell aus der Abteilung TA erreicht, von der er auf die Folgen der pau- schalen Deaktivierungen aufmerksam gemacht worden sei: [ ] Das ist Terrorismusbereich; das ist Proliferation; hier haben wir einen klaren Auftrag sogar aus dem Auftragsprofil der Bundesregierung, wo dieses Land sogar genannt wird. 6043 Also, warum man das dann nicht steuert, ist ja dann unlogisch. Auch der Zeuge W. K. hat vor dem Ausschuss das Problem der pauschalen Deaktivierungen und die sich daraus ergebenden Folgen beschrieben: Im Oktober/November, also nachdem Herr Präsident diese dringende Weisung ja erlassen hat, wurde relativ großzügig in den Quarantänebereich verschoben, weil es musste schnell gehen. Die Weisung war da: jetzt aber sofort aus der Steuerung nehmen, was - - Der Aus- löser waren, glaube ich, Botschaften, Botschaftsverkehre, und dann hat man großzügig ganze Länderkenner in die Quarantäne verschoben - und hat dann natürlich festgestellt: Es gibt ja auch in der EU Terroristen, Proliferation. Und man hat mit dieser blockweisen Ver- schiebung in die Quarantäne natürlich all diese Selektoren auch in die Quarantäne gescho- ben, und das ist ja nicht Sinn der Maßnahme, dass wir hier vollkommen blind werden. Und 6044 die wurden sukzessive über den Winter auch wieder rausgenommen. In der Folge sei auch nach Angaben des Zeugen Schindler versucht worden, diesen ersten Schnellschuss schritt- 6045 weise wieder zu korrigieren Daher seien aufgrund seiner Entscheidung rückwärts wieder viele ehemals deaktivierte Selektoren in die aktive Steuerung hineingenommen worden, insbesondere im Terrorismusbe- 6046 reich. Nach Erinnerung des Zeugen Pauland wurde dabei bereits im November oder Dezember 2013 mit den Reakti- 6047 vierungen begonnen. Dieser Prozess sei dabei als Zusammenspiel mit der Auswertung erfolgt, in dessen 6048 Folge man sich eben schrittweise angenähert habe: Und das führte ja auch dazu, dass teilweise wieder Selektoren eingestellt wurden nach 6049 Prüfung; das war so ein ständiges Wechselspiel. Der Zeuge D. B. hat diesen Prozess dabei wie folgt beschrieben: 6041) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 26. 6042) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 33. 6043) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 33. 6044) W. K., Protokoll-Nr. 118 II Auszug offen, S. 43. 6045) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 33. 6046) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 33. 6047) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 63. 6048) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 28. 6049) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 26.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1008 Drucksache 18/12850 Und auf Antrag der zuständigen Stelle konnte natürlich gesagt werden: Aus diesem und jenem Grund handelt es sich nicht um die im Prinzip in Rede stehende Steuerung und nicht das Verbot, und es ist aufgrund unseres Auftragsprofils erforderlich, dass diese wieder re- 6050 aktiviert werden. - Und dem wurde dann im Einzelfall entsprochen. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Auf Nachfrage hat der Zeuge Pauland dabei bestätigt, dass im Zuge der Reaktivierungen genau die Abwägungen stattgefunden hätten, die das PKGr in seinem Bericht gefordert hatte: Ja, man hat dann abgewogen und genauer auf APB geprüft und das deutlicher gemacht, also das, was man nachher hoffentlich institutionalisiert hat. Da hat man sich mehr mit den einzelnen Sachen beschäftigt, eben auch auf höheren Ebenen. Da haben wir alle reinge- 6051 guckt, richtig. Der Zeuge D. B. hat die einer Reaktivierung vorgeschaltete Prüfung dahingegehend beschrieben, dass eine genaue Begründung habe geschrieben werden müssen, warum dieser Selektor reaktiviert werden sollte. Dabei habe es sich im Prinzip um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Frage gehandelt, welche Ergebnisse der betreffende Selektor in der Vergangenheit gebracht habe: Und die Genehmigung war auf hoher Ebene in der Abteilung vorgesehen. Also, das IT- Referat hat nur reaktiviert, nachdem ein Abteilungsleiter oder ein Unterabteilungsleiter da 6052 entsprechend dieses auch gebilligt hat. In der ersten Phase sei die Reaktivierung dabei an eine Entscheidung des Unterabteilungsleiters T2, zum damali- gen Zeitpunkt des Zeugen D. B., gebunden gewesen: Ich kann mich erinnern, es wurden nur einige wenige gebilligt, es wurden aber viele - - wurde versagt, dass sie zu reaktivieren wären. Und die IT-Abteilung hat nur reaktiviert - und die war die einzige Stelle, die reaktivieren konnte -, sofern schriftlich das vom Unter- 6053 abteilungsleiter vorlag. Entsprechende Vorlagen seien dabei über die Nachrichtenbearbeiter über die Unterabteilung T2 an die Vorge- 6054 setzten herangetragen worden. Der Zeuge Hartmut Pauland hat in seiner Vernehmung durch den Ausschuss zum Entscheidungsprozess ausge- führt: Ich habe auch mit den Auswertern gesprochen, ob das wichtig ist für sie, ob sie das wirk- lich brauchen, damit wir das begründen können gegenüber dem Präsidenten oder der näch- sten Ebene, warum wir das gemacht oder nicht gemacht haben. Manchmal wurde auch die 6055 Entscheidung des Präsidenten dazu eingeholt. 6050) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36. 6051) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 40. 6052) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 18. 6053) D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 36. 6054) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 41. 6055) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 41 f.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1009 Drucksache 18/12850 Des Weiteren hat der Zeuge Pauland hierzu ausgeführt, die Entscheidung über Reaktivierungen an die Unterab- teilung T2 und das Rechtsreferat der Abteilung TA weitergegeben zu haben. Bei Zustimmung aller drei Ebenen sei eine Reaktivierung erfolgt, die Unterabteilung habe dies dann eigenständig ohne weitere Genehmigung des Abteilungsleiters umgesetzt. 6056 Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. b) Die Erarbeitung der Weisung vom 4. April 2014 Angesichts der sich aus der Situation ergebenden Unsicherheiten wurde in der veränderten Weisungslage ab März 6057 bzw. April 2014 (4. April 2014 ) durch den Abteilungsleiter TA die Steuerung von Selektoren genauer gere- 6058 gelt. Die Initiative hierzu ging vom damaligen Leiter der Abteilung TA, dem Zeugen Hartmut Pauland, aus. Grund seien die bei der Umsetzung der Weisung vom Oktober 2013 aufgetretenen Fragen und Probleme gewesen: Und dann, glaube ich, war es schon mal an der Zeit, zu sagen - - einen sauberen Schnitt da auch schriftlich machen. Wenn Sie es komplett rausnehmen, gut, dann brauche ich nichts schriftlich zu machen; das ist einfach. Aber die Schwierigkeiten kamen eben dann 6059 mit dem blockweisen Reinstellen - und Wiedergängig-Machen einzelner Bereiche. Auch der Zeuge Schindler hat die Notwendigkeit zur Erarbeitung einer schriftlichen Weisung damit begründet, dass in der Abteilung TA eine totale Verunsicherung geherrscht habe: Was darf man jetzt eigentlich noch und was nicht?: Der Zeuge hat dazu erläutert: Um überhaupt den Kolleginnen und Kollegen an der Front ein Stück weit Arbeitssicher- heit zu geben, war es wichtig, dass sie eben truppensicher ein Papier hatten, wo sie erken- nen könnten: Das darf ich, und das darf ich nicht mehr. - Und nur mündlich zu agieren, das 6060 hätte diese Verunsicherung nicht beseitigt. Zum Ablauf hat der Zeuge Pauland erklärt, nach einem Telefonat mit dem Präsidenten im März 2014 zunächst eine Kurzweisung erlassen zu haben. Anlass für die Erstellung der ersten Weisung im März 2014 sei dabei ein Einzelfall gewesen. Im Anschluss sei im April 2014 eine ausführliche Weisung mit Fallbeispielen entstanden, die 6061 im August 2014 nochmals ergänzt worden sei. Zu der Weisungserstellung im April 2014 hat der Zeuge Pauland dabei den Ablauf wie folgt beschrieben: Da habe ich gesagt: Jetzt ziehen wir uns das hoch, und jetzt machen wir mal eine ausführ- liche Weisung zum Umgang mit diesem Thema und nehmen auch Fallbeispiele darin auf, damit die Handlungssicherheit eben wieder da ist. - Und die ist dann - wie ich auch finde: 6062 relativ schnell - nach vier Wochen gekommen. 6056) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 64. 6057) Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 40. 6058) T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 85 ff. 6059) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 28 f. 6060) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 34. 6061) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 27 f. 6062) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 27.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1010 Drucksache 18/12850 Dies sei insbesondere angesichts des hohen Abstimmungsbedarfs für eine Weisung dieser Bedeutung ein sehr 6063 zügiger Ablauf gewesen. Bei der Erstellung der Weisung seien dabei die Arbeiten des Zeugen D. B. vom Sommer 2013 berücksichtigt 6064 worden. Seine Weisung sei insofern natürlich in diese Richtung gegangen. Eine wesentliche Änderung sei Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. aber gewesen, dass politisch brisante Dinge nicht, wie von D. B. vorgesehen, durch den Unterabteilungsleiter T2, 6065 sondern durch den Leiter der Abteilung TA, den Zeugen Pauland, entschieden werden sollten. Darüber hinaus sei seine Weisung vom April 2014 wesentlich ausführlicher gewesen und habe einen hohen Beispielanteil enthal- 6066 ten. Weiter hat der Zeuge Pauland dazu ausgeführt: Es sollte eine gute, ausführliche Darstellung und Handreichung werden. Ich denke, dass es wesentlich ausführlicher war und die Beispiele - - und eben, dass aber auch zusätzliche 6067 Beispiele aufgeführt wurden. Das war, glaube ich, vorher nicht drin. In seiner Vernehmung hat der Zeuge Gerhard Schindler erklärt, von der Fortschreibung der Weisungen durch den Leiter der Abteilung TA Kenntnis gehabt zu haben. Er hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass der Zeuge Hartmut Pauland mehr oder weniger regelmäßig dieses Thema angesprochen und über den Stand der Weisung informiert habe: Der hat sich auch manchmal versichert: Ist das auch in Ihrem Sinne, wenn wir es so ma- chen? - Also, in den Grundzügen war ich über diese Weisungen, diese Absicht unterrichtet, 6068 und Herr Pauland hat sie dann auch umgesetzt. Konkret hat er zum avisierten Weisungsinhalt dargelegt: Also: Die Länder ja, die Länder nein oder die Länder nur nach Zustimmung des Abtei- 6069 lungsleiters oder des Präsidenten. Nach seinem Verständnis habe die Abteilung TA dabei daran gearbeitet, seine eigene Weisung sehr konkret und 6070 sehr genau umzusetzen. Die Erarbeitung sei dabei auch aus Sicht des Zeugen Schindler ein fließender Prozess gewesen, im Zuge dessen sich die höheren Hierarchieebene mehrfach hätten korrigieren müssen. Es sei zwar versucht worden, die Weisung zügig zu erstellen, aufgrund von Nachfragen aus den Arbeitsbereichen hätte aber immer wieder nachgebessert 6071 werden müssen. 6063) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 27. 6064) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 30. 6065) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 29. 6066) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 30. 6067) Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 30. 6068) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 34. 6069) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9 f. 6070) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 10. 6071) Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 34.