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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 1021 –                       Drucksache 18/12850 beim Auftragsprofil der Bundesregierung über die Umsetzung im BND, in der Auswertung, über die Abteilung 6129 GL in die Abteilung und dann eben die Feinsteuerung in der Abteilung TA umfasst. Der Zeuge Karl hat in seiner Vernehmung bestätigt, dass dieser Sachstandsbericht wesentliche Arbeitsgrundlage des Referats 603 in der Zeit der Aufarbeitung nach dem März 2015 gewesen sei: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Natürlich, wenn zum Beispiel ein Bericht des BND einging, hat ein Referent oder haben zwei Referenten den Bericht zunächst mal geprüft. Der ging zwar bei mir ein; aber ich habe den dann den zuständigen Referenten Frau Dr. Nökel oder Herrn Bernard oder in der da- maligen Zeit auch teilweise Herrn Kleidt zur Prüfung zugewiesen. Die haben mir dann berichtet ihre Einschätzung des Berichtes. Wir haben erörtert, was man dazu nachfragen müsste, was für uns unklar war oder nicht plausibel, oder wir haben die Nachfragen aufbe- reitet bzw. - - Entschuldigung, wir haben die Berichterstattung des Dienstes aufbereitet für eine Vorlage an den Staatssekretär, haben Fragen vorgeschlagen und nach Billigung durch den Staatssekretär dann entsprechend die Weisung an den BND gegeben oder die Nachfra- 6130 gen gestellt.“ Hinsichtlich der Konsequenzen, die aus dem Besuch am 20. März 2015 folgten, hat der Zeuge Fritsche zudem erklärt, dass Präsident Schindler eine externe Organisationsuntersuchung des BND vorgeschlagen habe. Diesem 6131 Vorschlag sei das Bundeskanzleramt gefolgt.            Dabei habe die Notwendigkeit eine Rolle gespielt, die Qualitäts- sicherung im Allgemeinen zu verbessern. Der Zeuge Schindler hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass bereits vor den Snowden-Enthüllungen Überlegungen darüber angestellt worden seien, wie in der Abteilung TA ein Qualitätsmanagement eingeführt werden könne: „Das war aber jetzt nicht, weil wir uns besonders den Kopf zerbrochen haben über X oder Y, sondern es ging einfach um die Kapazität, also: Weniger ist mehr, als wenn man riesige Datenhaufen dort hält. Und so sind ja im Mai 2013 erste Überlegungen angestellt worden, wie wir ein solches Qualitätsmanagement einführen können. Als ich dann die Unterneh- mensberatung - will jetzt den Namen nicht nennen – beauftragt habe, die Abteilung Tech- nische Aufklärung in mehreren Schritten zu untersuchen, dann war ein wichtiger Punkt 6132 nämlich, genau ein solches Qualitätsmanagement in der Abteilung TA einzuführen.“ Der Zeuge Fritsche hat hierzu weiter ausgeführt: „Hierzu hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes uns vorgeschlagen in der Fach- und Dienstaufsicht, dass er nicht nur die Bundesdatenschutzbeauftragte hier enger mit ein- binden will und dass er selbst ein Kontrollgremium im Dienst mit der behördlichen Daten- schutzbeauftragten eingerichtet hat, sondern dass er auch im Hinblick auf die Organisati- 6129)   Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 38. 6130)   Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 84. 6131)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 10. 6132)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 7.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 1022 –                  Drucksache 18/12850 onsdefizite, die es gibt und die die Bundesregierung ja in ihrer Presseerklärung vom Früh- jahr 2015 angesprochen hat - - dass hier etwas geschehen muss, dass er vorschlägt, dass 6133 das einem Externen zur Untersuchung übergeben wird.“ Diese Untersuchung habe zu einem Abschlussbericht geführt. Derzeit sei der BND dabei, die Ergebnisse dieses Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Berichts aufzuarbeiten und zu den darin gemachten Vorschlägen Stellung zu beziehen. Im Ergebnis sollten ge- 6134 meinsam mit der Fach- und Dienstaufsicht die Strukturen des Dienstes verbessert werden. 6135 Nach Aussage der Zeugin Dr. Nökel werde zudem gegenwärtig eine „Dienstvorschrift-SIGINT“ erarbeitet. Ein bedeutendes Element der Aufarbeitung sei zudem die Änderung des BND-Gesetzes gewesen. Der Zeuge Fritsche hat darauf hingewiesen, dass auch die Änderung des BND-Gesetzes Teil der Aufarbeitung des Besuchs in Pullach gewesen sei: „[    ] hier gab es ja auch eine politische Diskussion; die Bundesregierung hat hier immer gesagt, dass sie von einer rechtlichen Klarstellung ausgeht, dass also auch die allgemeine Befugnisnorm des § 1 Absatz 2 Satz 1 des BND-Gesetzes als Rechtsgrundlage reicht - - dass wir aber auch vor dem Hintergrund von gerichtlichen Verfahren hier eine deutliche Klarstellung hinsichtlich der Routine brauchen. Und das hat die Bundesregierung mit ver- 6136 anlasst, auch durch die Diskussion in diesem Ausschuss.“ Und weiter hat er erklärt: „Nach dem März 2015 haben wir nicht nur unsere Weisungen gegeben, sondern eine der Folgen war auch, das BND-Gesetz zu reformieren, und hier ist ganz dezidiert gesagt, dass es einen besonderen Schutz für EU-Bürger, für EU-Einrichtungen und für Regierungen von EU-Mitgliedstaaten gibt, dass das zwar nicht ausschließt - das steht auch in dem Gesetz; das ist in der Routine; und hier geht es ja bei der Rechtsgrundlage nur um die Routineauf- klärung -, dass das künftig eine Rolle spielen könnte, aber es sind bestimmte Hürden for- meller Art, nämlich wer es zu genehmigen hat, bis hin zum Chef des Bundeskanzleramtes, um mit dieser politischen Frage umzugehen. Das ist die definitive Änderung gegenüber der 6137 Zeit vor dem März 2015.“ Der Zeuge Heiß hat hierzu ausgeführt: „Das ist das ganze Paket der Aufklärung und der Sicherheitsmargen, die eine Wiederholung verhindern. Also, das ging erst mal los: Erstens. Obleute wurden unterrichtet. Zweitens. Die 28 Top-Level-Domains mussten sofort rausgeschmissen werden. Drittens. Die dreistu- fige Filterung in DAFIS, da wurde die Filterstufe 3 ausgesprochen geschärft. Dann wurden diese Routineüberprüfungen mit DAFIS auf eine Woche - früher war das vierteljährlich, 6133)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30. 6134)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30. 6135)   Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 41. 6136)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 13. 6137)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 32.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 1023 –                          Drucksache 18/12850 soviel ich weiß - angeordnet. Es gab dann die Einsetzung dieser Qualitätsarbeitsgruppe um 6138 die Datenschutzbeauftragte.“ Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge Heiß vor dem Ausschuss resümiert, dass eine sehr aufwendige Aufarbei- tung des gesamten Sachverhalts vorgenommen worden sei. Dabei habe es eine Fülle von mindestens 17 Einzel- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. weisungen und ein Fülle von Maßnahmen zur Aufarbeitung gegeben. Er hat dabei insbesondere Folgendes her- vorgehoben: „Es ist ganz klargestellt worden, dass jeder Selektor eine Deutung haben muss, die APB- konform, also konform mit dem Aufgabenprofil der Bundesregierung sein muss, und das muss überprüft werden. Dafür muss es eine qualitätssichernde Einheit geben. Das ist ein- gerichtet. Zweitens ist durch die Novelle zum BND-Gesetz auch ganz klargezogen worden, dass bestimmte Selektoren nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingesteuert werden dürfen. Ich denke da eben an Partnerselektoren, die nur unter den Bedingungen bestimmter 6139 Schwellen und formaler Erfordernisse eingesteuert werden dürfen.“ 6138)   Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 42. 6139)   Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 9.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 1024 –                         Drucksache 18/12850 VI.     Kenntnisstand und (weitere) Korrekturbemühungen im Bundeskanzleramt 1.      Abteilung 6 Die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes ist für die Fach- und Dienstaufsicht über den BND zuständig. Dort sei Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. die Existenz von „Selektoren“ allgemein bekannt gewesen, wie der Leiter der Abteilung 6, der Zeuge Heiß, vor dem Ausschuss erklärt hat. Ihm seien BND-eigene Selektoren konkret immer mal wieder untergekommen. So wisse er, dass der BND bestimmte Selektoren einsteuere, „um zum Beispiel in Entführungsfällen Hilfe zu leisten, in bestimmten Bereichen Informationen zu heben, nach zum Beispiel § 5 G 10-Gesetz, die strategische Fernmel- 6140 deaufklärung“. Insbesondere sei ihm die Thematik aber im Rahmen der Aufklärung der abgelehnten US-Selektoren im Frühjahr 6141 2015 zur Kenntnis gekommen, als es dort auch um BND-eigene Selektoren gegangen sei. Auch der Leiter des für die Fach- und Dienstaufsicht über die Abteilung TA zuständigen Referats 603, der Zeuge Karl, erklärte in seiner Vernehmung, dass ihm Selektoren als generelle Methode technischer Aufklärung bekannt 6142 gewesen seien. Gleichzeitig hat der Zeuge Heiß aber auch festgestellt, dass der Ausdruck „Selektor“ in der Abteilung 6 vor Früh- jahr 2015 so nicht verwandt worden sei. Vielmehr sei in diesem Zusammenhang von Telekommunikationsmerk- malen oder Suchbegriffen die Rede gewesen, die im Hinblick auf die genannten Bereiche eingesteuert worden seien. Der Ausdruck „Selektor“ habe sich erst im Rahmen der Aufklärung der abgelehnten US-Selektoren „ein- 6143 gebürgert“. Der Zeuge Heiß hat in seiner Vernehmung indes auch ausgeführt, dass die Snowden-Veröffentlichungen für die Abteilung 6 Anlass gewesen seien, sich beim BND auch hinsichtlich der eigenen Steuerung zu erkundigen: „Wir haben uns natürlich im Hinblick auf die Snowden-Veröffentlichungen auch Gedan- ken gemacht: Welche Parallelen gibt es da? Und wir haben mediale Diskussionen sozusa- gen projiziert auf den BND. Da ging es ja im Wesentlichen um massenhafte, flächendek- kende, anlasslose Überwachungen. Wir haben uns beim BND natürlich auch schlauge- macht, ob es so was überhaupt beim BND gibt, obwohl wir natürlich schon vorher etwa die Struktur seiner Überwachung kannten. Aber auch da hat er uns noch mal bestätigt, dass es 6144 keine parallelen Vorgänge insoweit gibt.“ Insofern habe bis zum März 2015 kein Anlass bestanden, hinsichtlich der BND-eigenen Selektoren „misstrauisch“ zu werden. Insbesondere habe es keine Anzeichen dafür gegeben, dass der BND irgendwelche Suchbegriffe nutze, die er nicht nutzen sollte, weil sie politisch heikel oder rechtlich nicht zulässig seien. Man sei erst misstrauisch geworden „mit der Entdeckung dieser sogenannten Quarantäne- oder Gruppenliste bzw. bösgläubig in Hinblick 6145 auf die amerikanischen Suchbegriffe, als die Ablehnungsliste auftauchte“. 6140)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6. 6141)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6. 6142)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 80. 6143)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6. 6144)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32 f. 6145)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 7.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 1025 –                   Drucksache 18/12850 In diesem Zusammenhang hat der Zeuge Heiß vor dem Ausschuss auch ausgeführt, zunächst keinen Zusammen- hang zwischen der Weisung von Kanzleramtsminister Pofalla und der im März 2015 bekannt gewordenen Selek- torenliste gesehen zu haben: „Dann wurde mir aber erklärt, dass diese Quarantäneliste oder Gruppenliste auf diese Ge- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. schichte zurückginge, dass es mal irgendwann die Weisung des Präsidenten gegeben habe, bestimmte Steuerungen zu entfernen. Und da wurde mir klar: Das ist sozusagen die Folge der damaligen präsidentiellen Weisung in die TA hinein, bestimmte Steuerungen zu sper- 6146 ren oder rauszunehmen.“ Auch für den Zeugen Karl ergaben sich vor März 2015 keine Anhaltspunkte für einen problematischen Umgang des BND mit den eigenen Selektoren. Letztlich sei der Fokus nach seiner Übernahme der Leitung des Referats 6147 603 darauf ausgerichtet gewesen, die Kooperation des BND mit Partnerdiensten zu beleuchten. Schließlich hat die Zeugin Dr. Nökel, Referentin im Referat 603, in ihrer Vernehmung angegeben, im April 2015 6148 erstmals mit dem Thema „kritische BND-eigene Selektoren“ in Berührung gekommen zu sein.                      Auch sie habe 6149 bis zum Besuch des ChefBK in Pullach keine Kenntnis von der Gruppenliste erlangt.                Dies habe insbesondere auch für den Zeitpunkt der Aussage der Bundeskanzlerin am 24. Oktober 2013 gegolten: „Also, ich kann nicht fürs gesamte Bundeskanzleramt sprechen, sondern nur für mich und 6150 ein Stück weit für mein Referat. Und die Annahme hatten wir nicht.“ Auch sei dieses Thema bis März 2015 niemals von Herrn Fritsche oder Herrn Heiß angesprochen worden. Zwar seien Selektoren genauso wie die Arbeit des Ausschusses Gegenstand in entsprechenden Besprechungen inner- 6151 halb der Abteilung 6 gewesen. Ihr persönlich sei der Sachverhalt aber erst seit dem Jahr 2015 bekannt.                     Auch der Zeuge Karl hat in diesem Zusammenhang bestätigt, von seinen Vorgesetzten zwischen Sommer 2013 und 6152 März 2015 niemals auf das Thema kritische BND-eigene Selektoren angesprochen worden zu sein. Auf Nachfrage im Rahmen seiner Zeugenvernehmung, ob dies möglicherweise bewusst nicht geschehen sei, er- klärte er: „Man könnte im Prinzip die Nichtweitergabe der Information vom Oktober 2013 dahin gehend werten; aber vielleicht gab es auch Gründe, das nicht zu tun - die ich allerdings 6153 nicht kenne.“ Und weiter hat er ausgeführt, eine derartige Nichtweitergabe von Informationen in dieser Form zum ersten Mal erlebt zu haben. Dies sei für ihn ein einmaliger Vorgang gewesen, da er sich ansonsten in die sein Referat betref- 6154 fenden Sachverhalte eingebunden fühle. 6146)    Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 42. 6147)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 81. 6148)    Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 36. 6149)    Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 42. 6150)    Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 46. 6151)    Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 62. 6152)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 106. 6153)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 102. 6154)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 104.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 1026 –                             Drucksache 18/12850 Raum nahm im Ausschuss auch die Frage ein, ob die Veröffentlichungen bezüglich der Enttarnung des BND- Spions Markus R. Anlass für Nachfragen beim BND gegeben hätten. Dabei wurde insbesondere auf die Presse- berichterstattung verwiesen, nach der der BND Gespräche der beiden US-Außenminister Hillary Clinton und 6155 John Kerry mitgehört habe. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Der Zeuge Karl hat dazu erklärt, sich an diesen Sachverhalt nicht erinnern zu können. Auf den Zusammenhang mit Markus R. angesprochen hat er erklärt: 6156 „Das ist ein Anknüpfungspunkt, an den ich mich erinnere, aber nicht mehr im Detail.“ Auf die Frage, ob die BND-eigenen Selektoren unter dem Stichwort „Beifang“ Thema in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramts gewesen seien, hat er ausgeführt: „Was ich sagen kann: Auch damals war Thema Selektoren nicht Thema in dem Zusam- 6157 menhang.“ Auch auf den Vorhalt, dass Medien im August 2014 berichtet hätten, die Abhörpraxis des BND habe sich geän- dert 6158   und seit Sommer 2013 gelte die Anweisung, Material wie das über die US-Außenministerin Hillary Clin- ton sofort zu    vernichten 6159,   hat der Zeuge Karl wiederholt, dass ihm bis Frühjahr 2015 weder das Gespräch vom Oktober 2013 noch die Weisung von ChefBK Pofalla noch die daraus hervorgegangenen Folgerungen beim BND bekannt gewesen seien.6160 Auch die Zeugin Dr. Nökel hat auf die Frage, ob diese Berichterstattung Anlass für Diskussionen in der Abteilung 6161 6 des Bundeskanzleramtes gewesen sei, erklärt, sich hieran nicht erinnern zu können. Auf die Frage, was sich in der Abteilung 6 gegenüber dem BND aufgrund der Selektorenproblematik verändert habe, hat der Zeuge Heiß erklärt, dass der Berichtstakt seitens des BND viel enger geworden sei. Aber auch darüber hinaus habe sich die Art und Weise verändert, wie die Fach- und Dienstaufsicht ausgeübt werde: „Wir fragen sehr viel mehr nach, was wir jetzt auch kapazitär besser können mit mehr Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; das hat sich entscheidend geändert, während wir also früher sozusagen die Ergebnisse zur Kenntnis genommen haben und damit umgegangen sind. Insbesondere bei der Fernmeldeaufklärung interessiert uns jetzt tatsächlich auch - ich pauschalisiere das jetzt leicht -: Wie werden sie im Einzelnen technisch gehoben? Wie geht das? - Das war natürlich während der Aufbereitung der Unterlagen für den Ausschuss im Bereich der Snowden-Affäre, aber eben auch für das neue Gesetz ausgesprochen notwen- dig, sodass wir inzwischen, sagen wir mal, mit guter Expertise dabei sind, eine Aufsicht 6162 auch über die TA zu führen.“ 6155)       Siehe z. B. Der Spiegel vom 18. August 2014 „Beifang im Netz“. 6156)       Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 107. 6157)       Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 109. 6158)       Die Welt vom 18. August 2014 „Empörung über die NSA wird für die Regierung zum Boomerang“. 6159)       Süddeutsche Zeitung vom 16. August 2014 „BND hörte Hillary Clinton ab“. 6160)       Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 118. 6161)       Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 69. 6162)       Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 38.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 1027 –                        Drucksache 18/12850 Auch der Zeuge Karl hat zunächst darauf hingewiesen, dass im Referat 603 die Zahl der Mitarbeiter des höheren Dienstes von zwei auf vier verdoppelt worden sei. 6163 Zudem sei die Kontrolle der Abteilung TA enger geworden: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Also, unsere Besuche haben sich erhöht, natürlich die Nachfragen dazu, die Gespräche mit dem BND. Es wird viel mehr Zeit und natürlich auch Personal dafür aufgewandt. Ich meine, ein Arbeitsbereich, den ich mal aus der Genese kannte, hat vielleicht ursprünglich mal 60 Prozent des Referats ausgemacht. Das ist jetzt letztendlich zurückgegangen auf 20, weil absolute Priorität die technische Aufklärung hat, mit allen Fragen. Das war eine der Folgerungen, die man eben aus den Umständen aus dem Frühjahr 2015 gemacht hat. Das 6164 sind ja konkrete Änderungen sowohl im BND als auch innerhalb der Abteilung 6.“ 2.      Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche a)         Kenntnis Auch der Zeuge Fritsche hat in seiner Vernehmung auf die Frage zur Begrifflichkeit „Suchbegriffe / Selektoren“ und deren grundsätzlicher Existenz ausgeführt, dass es ihm auch vor dem Hintergrund von anderen Operationen mit Partnerdiensten grundsätzlich bekannt gewesen sei, dass es „solche Suchbegriffe“ gebe: 6165 „Aber, wie gesagt, in der Ausführlichkeit bisher, bis zum 13. März 15, nicht“. Auf eine Nachfrage hat der Zeuge zudem mitgeteilt, nichts davon gewusst zu haben, dass in der Routine des BND europäische Ziele, wie Regierungseinrichtungen in Partnerstaaten, Botschaften, internationale Einrichtungen, EU- Kommission und Ähnliches mehr, gesteuert worden          seien. 6166   Darüber hinaus hat er in diesem Zusammenhang betont, bei seinem Amtsantritt im Januar 2014 von Herrn Heiß nicht über die in Rede stehenden Vorgänge infor- miert worden zu sein, denn „sonst würde ja nicht stimmen, was ich einleitend gesagt habe: dass ich erst am 13.03.2015 6167 von dieser Selektorenproblematik erfahren habe“. Auf die Frage, warum dies seiner Ansicht nach nicht der Fall gewesen sei, hat der Zeuge Fritsche erklärt, dass über diese Frage nur der Zeuge Heiß verlässlich Auskunft geben könne. Für ihn, den Zeugen Fritsche, sei aber nachvollziehbar, „dass er gesagt hat, dass das, was offensichtlich im Sommer oder im Oktober, glaube ich - nach Aktenstudium weiß ich das ja -, 2013 passiert ist - - dass er die Verknüpfung nicht gezogen hat und dass er erst jetzt, als das im März 2015 aufgeploppt ist, die Verknüpfung 6168 in der Deutlichkeit gesehen hat“. 6163)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 113. 6164)    Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 123. 6165)    Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 6. 6166)    Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 19. 6167)    Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30. 6168)    Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 1028 –                         Drucksache 18/12850 Auch der nach Aussage des früheren Kanzleramtsministers Pofalla im Oktober 2013 angeforderte Bericht sei seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt nicht „aufgetaucht“ bzw. ihm, dem Zeugen Fritsche, bekannt geworden.6169 Im Laufe seiner Vernehmung wurde der Zeuge Fritsche zudem gefragt, ob er die Weisung des Leiters der Abtei- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. lung TA im BND vom April 2014 erhalten habe. 6170 Er hat hierzu erneut erklärt, von der Problematik erst am 13. März 2015 erfahren und dann nachfolgend aus den Akten entnommen zu haben, dass „es dort Weisungen des Abteilungsleiters TA von 2014 gibt und, und, und. Das war mir zu 6171 dem Zeitpunkt, als das Ganze passiert ist, 2014, nicht bekannt“. Der Vorgang sei zum damaligen Zeitpunkt komplett an ihm „vorbeigegangen“: „Und es ist ja wohl auch, wenn ich das aus dem Aktenstudium entnehme, mit der Amtslei- 6172 tung des BND nur unzureichend besprochen worden.“ Auf die Frage, ob er wisse, ob der Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, der Zeuge Heiß, die Weisung von 2014 damals bekommen habe, hat der Zeuge Fritsche ausgesagt: „Also, wenn ich mich richtig erinnere - und weil ich die Akten ja gelesen habe - ist das ein 6173 internes Papier, das den Bundesnachrichtendienst nicht verlassen hat.“ Hinsichtlich der Frage, ob und wann er von der Existenz kritischer BND-eigener Selektoren hätte Kenntnis erlan- gen können, wurde der Zeuge Fritsche vom Ausschuss u. a. auf die sog. Finished Intelligence angesprochen. Hierzu hat der Zeuge ausgeführt: „Also, erstens kann ich mich nicht erinnern, dass in dem Zusammenhang ich jemals so eine Finished Intelligence gesehen habe, wo Sie dann unterstellen, dass man da nachfragen sollte; sondern es wird ja immer vom Bundesnachrichtendienst im Hinblick auf die Ziele, die die Bundesregierung ihm vorgegeben hat - - Und nehmen wir an, es geht um ein Land; dann wird eben zu diesem Land berichtet, wenn es denn zulässigerweise im APB steht - davon gehe ich aus -; dann wird zu diesem Land berichtet und nicht zu einem Parlament 6174 eines befreundeten Staates, um es mal so zu sagen.“ Erneut auf diese Frage angesprochen hat der Zeuge Fritsche betont, dass sich der sog. Finished Intelligence nicht entnehmen lasse, wer zum Beispiel mit wem telefoniert habe und woher der BND dies erfahren habe. Vielmehr enthalte diese eine aufgrund der vom BND erlangten Erkenntnisse erstellte Bewertung eines Sachverhalts. Aus diesen Informationen ließen sich aber keine Schlüsse darüber ziehen, wie die in Rede stehenden Informationen erlangt worden seien und mit welchen nachrichtendienstlichen Aufklärungsmethoden dies geschehen sei. Ent- 6175 sprechende kritische Telefonate seien ihm erst durch das Aktenstudium bekannt geworden. 6169)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 23. 6170)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 62. 6171)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 51. 6172)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I S. 52. 6173)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 62 f. 6174)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20. 6175)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 52.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 1029 –                        Drucksache 18/12850 Der Zeuge Fritsche hat zudem zur mit dem „ANSO-Skandal“ verbundenen Weisung des Bundeskanzleramts aus dem Jahre 2008 hinsichtlich der „ITO-Aufklärung“ Stellung genommen. Die in Rede stehende Weisung sei ihm zwar bekannt gewesen, habe sich aber von der im Rahmen der Ausschussarbeit behandelten SIGINT-Aufklärung unterschieden: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Also, wenn ich mich richtig erinnere, hat der ITO-Ansatz - das ist ja eine andere techni- sche Maßnahme, die ja auch nicht in dem Bereich hier eine Rolle spielt, weil sie mit SI- 6176 GINT nichts zu tun hat - - war ja ein ganz anderer.“ Nach seiner Erinnerung habe es eine zufällige, unbeabsichtigte Aufklärung in einem Bereich gegeben, den die Fach- und Dienstaufsicht nicht für zulässig gehalten habe: „Das hat sich, wie die ITO-Maßnahme - - Das ist ja damals öffentlich rauf- und runterdis- kutiert worden hinsichtlich Afghanistan und einer deutschen Journalistin, die dort jeden- falls bei den Maßnahmen eine Rolle gespielt hat. In dem Zusammenhang hat man sich mit den Fällen beschäftigt und hat dann festgestellt, dass eben von einer supranationalen Or- ganisation hier jemand zufälligerweise und nicht als Ziel in die Aufklärung gekommen 6177 ist.“ Vor diesem Hintergrund sei damals beschlossen worden, dass supranationale Organisationen, „also unterstellen wir mal: die EU oder die VN“ automatisiert ausgefiltert werden sollten: „Und daraufhin gab es eine Nachfrage, eine Verständnisfrage des Bundesnachrichtendien- stes, wie denn das zu verstehen ist; denn das würde ja bedeuten, wenn man das generell untersagt, dass künftig das auf alle Beschaffungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes eine Auswirkung hat, also nicht nur im ITO-Bereich, sondern eben auch im SIGINT-Be- reich und im HUMINT-Bereich. Und der BND hat damals geschrieben, wie er es versteht. 6178 Wir haben keinen Anlass gesehen, an dem zu zweifeln.“ Konkretisierend hat der Zeuge Fritsche zu dem Thema ausgeführt, das Bundeskanzleramt habe damals angewie- sen, dass die in Rede stehende zufällige Erfassung für die Zukunft möglichst automatisiert auszuschließen sei, „worauf der BND zurückgefragt hat: Ja, gilt das jetzt ganz grundsätzlich? Und wir - - Das Schreiben des BND, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, war: Das werden wir für die Zukunft, was das zufällige Aufgreifen angeht, also das nicht beabsichtigte Aufgreifen, verhindern; im Übrigen hätte natürlich das Auswirkungen auf HUMINT, SIGINT und auf 6179 die gesamte Tätigkeit, wenn wir das grundsätzlich untersagen würden“. In diesem Zusammenhang hat der Zeuge Fritsche auch darauf hingewiesen, dass es auch nach dem neuen BND- Gesetz und nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung „durchaus möglich“ sei, dass berechtigterweise der BND in diesen Bereichen Aufklärung betreibe: 6176)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20. 6177)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20. 6178)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20. 6179)   Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 31.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                – 1030 –                     Drucksache 18/12850 „Und das wollen wir nicht über einen Kamm scheren. Deswegen haben wir gesagt: ‚Bei den zufällig Erfassten, das habt ihr auszuschließen‘, und das hat der BND noch einmal rückfragend quasi bestätigt. Wir haben dann gesagt dazu: Damit sind wir einverstanden, 6180 müssen wir, ich glaube, auch keine schriftliche Antwort geben.“ Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Zwar sei in diesem Zusammenhang im Bundeskanzleramt darüber nachgedacht gedacht worden, eine auf SIGINT bezogene Dienstanweisung zu erlassen: Dies sei mit dem BND besprochen und in der Folge aber verneint wor- 6181 den. Denn: „Ich weiß nicht, wie weit der Text jetzt eingestuft ist; aber ich könnte, glaube ich, ganz allgemein sagen, dass dort vom BND gesagt worden ist: Ähnliche Probleme oder Pannen, 6182 wie sie im Bereich ITO existieren, können im SIGINT-Bereich nicht auftreten.“ Der Zeuge Fritsche hat dabei aber eingeräumt, dass sich dies im Nachgang als Fehleinschätzung erwiesen 6183 habe. Auch der Zeuge Müller, im fraglichen Zeitraum Leiter des Referats 623 im Bundeskanzleramt, konnte sich an den in Rede stehenden Vorgang erinnern und hat bestätigt, dass die entsprechende Weisung zu ITO an den BND 6184 aus seinem Referat ergangen sei.                      Er hat ausgeführt, tätig geworden zu sein, damit das Problem in diesem 6185 konkreten Sonderfall abgestellt werde.                       Allerdings habe er keinen Grund gesehen, den Vorgang nachzuhalten und zum Beispiel seinen Nachfolger über die Problematik zu informieren: „Der Vorgang war für mich lange abgeschlossen. Das war kein Vorgang, den ich meinem Nachfolger ans Herz legen musste oder sonst was. Der auslösende Punkt war ein Fehlver- halten in einem operativen Vorgang: die Operation war lange beendet. Der Vorgang war 6186 schriftlich angewiesen: Das hat nicht mehr zu erfolgen.“ b)             Konsequenzen In seiner Vernehmung äußerte sich der Zeuge Fritsche zudem zu weiteren Korrekturen, die infolge der Proble- matik der BND-eigenen Selektoren vorgenommen wurden. Er hat dabei zunächst rekapituliert: „Aus meiner Sicht war das Erste, materielle Konsequenzen zu ziehen und zu folgern. Das waren die, wie ich vorhin schon auf mehrere Fragen gesagt habe: von den ersten Weisungen bis hin Qualitätssicherung und der Frage, wie die Organisation im BND künftig verbessert 6187 werden kann.“ 6180)       Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 31. 6181)       Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20 f. 6182)       Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I S. 21. 6183)       Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 21. 6184)       Müller, Protokoll-Nr. 121 I, S. 52. 6185)       Müller, Protokoll-Nr. 121 I, S. 53. 6186)       Müller, Protokoll-Nr. 121 I, S. 55. 6187)       Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 29.
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