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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1111 Drucksache 18/12850 Die US-Botschaft habe das Auswärtige Amt weiterhin darüber informiert, dass Ramstein zudem die Planung, 6852 Überwachung und Auswertung zugewiesener Luftoperationen unterstütze. Die Obleute des Auswärtigen Aus- 6853 schusses des Bundestages seien über das Gespräch am 28. September 2016 unterrichtet worden. Der Politische Direktor des Auswärtigen Amtes, Andreas Michaelis, hat gegenüber dem Ausschuss in einer Beratungssitzung Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. erklärt, die Bundesregierung habe weitere Fragen zu diesem Themenkomplex und diese der US-Seite auch mit- 6854 geteilt. 7. AFRICOM Das USAFRICOM (im Folgenden AFRICOM) ist eines von sechs Regionalkommandos des Militärs der Verei- 6855 nigten Staaten und damit eines von zehn sogenannten Unified Combatant Commands (COCOMs). Diese Kom- mandos stellen auf strategischer Ebene die höchste Gliederungsstufe des US-Militärs dar; die Verantwortungsbe- 6856 reiche der Regionalkommandos sind geografisch definiert. So ist AFRICOM für den gesamten afrikanischen 6857 Kontinent (54 Staaten) mit Ausnahme Ägyptens zuständig. In diesem Umfang ist es verantwortlich für sämt- liche Operationen, Übungen und Sicherheitskooperationen des US-Verteidigungsministeriums auf dem afrikani- 6858 schen Kontinent, afrikanischen Inselstaaten und den umgebenden Gewässern. Wie die anderen COCOMS, ist 6859 AFRICOM eine teilstreitkräfteübergreifende Kommandobehörde. 6860 AFRICOM hat seinen Hauptsitz in den Kelley-Barracks in Stuttgart-Möhringen. Weitere Abteilungen befin- 6861 den sich auf der MacDill Air Force Base in Florida und dem Luftwaffenstützpunkt in Molesworth, England. Es verfügt über ca. 2 000 zugewiesene Mitarbeiter, bei denen es sich um militärisches Personal, Angestellte von 6862 US-Bundesbehörden und Arbeitnehmer von Vertragsunternehmen handelt. 1 500 davon sind im Hauptquartier 6863 in Stuttgart tätig. a) Die Errichtung von AFRICOM aa) Vorstellung des Planes zur Errichtung von AFRICOM durch die US-Seite Mit Demarche vom 15. Januar 2007 unterbreitete der US-amerikanische Gesandte John Koenig der Bundesregie- rung die Planungen der US-Regierung, ein neues Militärkommando mit Zuständigkeit für Afrika zu schaffen und 6852) Antwort des Staatsministers Michael Roth (AA) vom 30. November 2006 auf die Frage des Abg. Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205, S. 20453; Notizentransskript zum Gespräch vom 26. August 2016, MAT A AA-8, Bl. 3 (VS-NfD insoweit offen). 6853) Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 30. November 2006 auf die Frage des Abg. Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205, S. 20452. 6854) Michaelis, Protokoll-Nr. 127, S. 5 f.; Wortprotokoll (Protokoll-Nr. 127 III), dort S. 2. 6855) Gesprächsführungshinweise für den Besuch des Leiters der Nachrichtenabteilung von AFRICOM beim Vizepräsidenten des BND am 6. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 155 (157), (VS-NfD insoweit offen). 6856) Gesprächsführungshinweise für den Besuch des Leiters der Nachrichtenabteilung von AFRICOM beim Vizepräsidenten des BND am 6. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 155 (157), (VS-NfD insoweit offen). 6857) Sachstand Aufbau USAFRICOM Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 137 (VS-NfD insoweit offen). 6858) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen). 6859) Gesprächsführungshinweise für den Besuch des Leiters der Nachrichtenabteilung von AFRICOM beim Vizepräsidenten des BND am 6. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 155 (157), (VS-NfD insoweit offen). 6860) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (55), (VS-NfD insoweit offen). 6861) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54 f.), (VS-NfD insoweit offen). 6862) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen). 6863) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen).
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1112 Drucksache 18/12850 6864 dieses bis auf weiteres in Stuttgart anzusiedeln. Die Zuständigkeit für Afrika innerhalb der militärischen Struk- 6865 tur der Vereinigten Staaten lag bis dahin überwiegend beim ebenfalls in Stuttgart ansässigen USEUCOM , für 6866 6867 Sudan, Äthiopien, Eritrea, Kenia und Somalia bei USCENTCOM in Tampa, Florida und für Madagaskar 6868 6869 bei USPACOM in Honolulu, Hawaii . Die Ansiedlung von AFRICOM am selben Ort sollte vorübergehend Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 6870 erfolgen, um einstweilen die dort bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Die Entscheidung eile, weil US- Präsident George W. Bush die Errichtung von AFRICOM in seiner Rede zur Lage der Nation am 23. Januar 2007 6871 erwähnen wolle. Der Zeuge Dirk Brengelmann, damals Leiter des u. a. für Grundsatzfragen der Verteidigungs- und Sicherheitspo- 6872 litik sowie bilaterale sicherheitspolitische Beziehungen und Konsultationen zuständigen Referats 201 des Aus- wärtigen Amtes, hat hierzu vor dem Ausschuss bekundet: Es ist vielleicht wichtig, zu sagen, dass die Funktionen, die dann von AFRICOM über- nommen wurden, im Grunde genommen schon da waren. Denn das Europäische Command war vorher für all die Fragen, praktisch alle Fragen mit einer Ausnahme zuständig, die AFRICOM dann in Stuttgart übernommen hat. Es war also, wenn Sie so wollen, ich glaube Im Start-up-Bereich würde man von einer Ausgründung reden. Die Funktionen als solche waren schon da, wurden dann aber in eine eigene Einheit übertragen. Wenn ich es richtig erinnere, war damals auch Teil des Vortrags, dass sie für diese Ausgründung eine kleine Verstärkung brauchten; aber ich betone, es war angedacht als provisorische Ge- 6873 schichte. bb) Die Reaktion der Bundesregierung Ebenfalls am 15. Januar 2007 erfolgten Gespräche des US-Gesandten mit dem stellvertretenden politischen Di- rektor des Auswärtigen Amtes Ulrich Brandenburg dem Zeugen Brengelmann und dem damaligen Parlamenta- 6874 rischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Christian Schmidt. Im Rahmen dieser Gesprä- 6875 che wurde eine Antwort bis zum 17. Januar 2007 in Aussicht gestellt. Zudem wurde durch Brandenburg an- geregt, bei einer öffentlichen Mitteilung der Pläne durch die US-Seite den Bezug zu Deutschland zu verschwei- 6876 gen, um ein kritisches Medienecho zu vermeiden. Der Zeuge Brengelmann hat hierzu bekundet: 6864) Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 31. 6865) Talking Points des US-Gesandten John Koenig vom 15. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 49; vgl. auch Brengelmann, Protokoll- Nr. 84 I, S. 6. 6866) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (57). 6867) Übersicht der Unified Combatant Commands aus dem Jahr 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 138 (VS-NfD insoweit offen). 6868) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (57). 6869) Übersicht der Unified Combatant Commands aus dem Jahr 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 138 (VS-NfD insoweit offen). 6870) Talking Points des US-Gesandten John Koenig vom 15. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 49. 6871) Talking Points des US-Gesandten John Koenig vom 15. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 49. 6872) Organigramm des Auswärtigen Amtes, Stand: Dezember 2011, MAT A AA-2a, Bl. 11. 6873) Brengelmann, Protokoll-Nr. 84 I, S. 6. 6874) Auf Wikileaks veröffentlichter Bericht der US-Botschaft vom 16. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 50 f.; Brengelmann, Protokoll- Nr. 84 I, S. 7. 6875) Auf Wikileaks veröffentlichter Bericht der US-Botschaft vom 16. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 50 (51). 6876) Auf Wikileaks veröffentlichter Bericht der US-Botschaft vom 16. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 50 (51).
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1113 Drucksache 18/12850 Ich hatte ein eigenes Gespräch mit dem Gesandten Koenig. Er war danach noch bei dem Sicherheitspolitischen Direktor des Auswärtigen Amtes, und er war auch im BMVg. Und in der Tat hat er damals die Absicht vorgestellt, in Stuttgart das AFRICOM Command zu 6877 gründen, provisorisch. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Das Referat 201 befürwortete die Planungen und regte eine positive Beantwortung durch die Bundesregierung 6878 6879 an. Die entsprechende Vorlage lag dem Zeugen Dr. Steinmeier vor. Darin heißt es u. a.: Gewisse Zweifel in der Öffentlichkeit könnten höchstens dadurch entstehen, dass AFRICOM auch für Somalia zuständig sein soll (bisher CENTCOM). US-Aktionen in So- malia in den letzten Tagen gaben Anlass zu Kritik. Wir haben daher ggü. der US-Seite informell angeregt, dass Präsident Bush in seiner Rede die Gründung AFRICOM ohne 6880 Spezifizierung des Standortes nennt. Der Zeuge Brengelmann hat hierzu ausgeführt: Für mich war noch ein anderer Punkt wichtig, warum ich das, glaube ich, auch gesagt habe, also nicht nur in dem einen Gespräch, und das ist der Aspekt, dass es ja eigentlich ein Provisorium sein sollte, und ein Provisorium wird nicht dadurch als Provisorium weiter 6881 bestätigt, dass man es besonders hervorhebt. 6882 Der Anregung durch die deutsche Seite wurde nachgekommen. Ausweislich einer Auskunft der Bundesregierung stimmte diese der Ansiedlung von AFRICOM in Stuttgart mündlich zu, wobei hieran der Zeuge Dr. Steinmeier auf Seiten des Auswärtigen Amts und der zuständige Staats- 6883 sekretär im BMVg beteiligt gewesen seien. Der Bundestag sei mit der Entscheidung nicht befasst worden, weil 6884 diese im Rahmen der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung getroffen worden sei. Der Zeuge Dr. Steinmeier hat zu den Gründen für die Zustimmung bekundet: dass wir nicht nur keine Einwände hatten gegen die Ansiedlung von AFRICOM, sondern es sogar begrüßt haben aus zwei ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten: erstens weil man die Präsenz der Amerikaner hier in Deutschland verfestigen konnte, vielleicht sogar die Hoffnung haben konnte, dass es noch zu einem Aufbau an Personal kommt, und zweitens natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass aus der Ansiedlung von AFRICOM, selbst wenn noch nicht absehbar war, wie lange das in Stuttgart und damit in Deutschland bleiben 6877) Brengelmann, Protokoll-Nr. 84 I, S. 6. 6878) Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 31 (33). 6879) Handschriftlicher Vermerk auf Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 34. 6880) Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 31 (33). 6881) Brengelmann, Protokoll-Nr. 84 I, S. 9. 6882) Vgl. E-Mail des Referats 200 im AA an das Büro der Staatssekretärin im AA vom 31. Mai 2013, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 48. 6883) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Dezember 2013, BT-Drs. 18/237, S. 3. 6884) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Dezember 2013, BT-Drs. 18/237, S. 2; Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper vom 28. November 2013, Plenarprotokoll 3/18, S. 130.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1114 Drucksache 18/12850 sollte, auf jeden Fall damit klar geworden ist, dass die Amerikaner sich stärker um Afrika 6885 kümmern wollten. Weiterhin ging die Bundesregierung davon aus, dass die zunächst als vorläufig geplante Ansiedlung von AFRICOM in Stuttgart den vertrauensvollen und herausgehobenen Charakter der deutsch-amerikanischen Bezie- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 6886 hungen im Allgemeinen und der strategischen Partnerschaft im Besonderen illustrierten. cc) Gründe der US-Regierung für die Errichtung von AFRICOM Durch die Errichtung eines eigenständigen Regionalkommandos mit dem Verantwortungsbereich Afrika wollte die US-Regierung der wachsenden wirtschaftlichen, militärischen und politischen Bedeutung dieses Kontinents 6887 im internationalen Rahmen Rechnung tragen. AFRICOM sei der Beitrag des US-Verteidigungsministeriums 6888 zu einem ganzheitlichen Ansatz der US-Regierung gegenüber Afrika. Dabei spielten auch verschiedene für Afrika spezifische Sicherheitsprobleme eine Rolle, etwa erstarkender Terrorismus und Extremismus, Piraterie und Menschenhandel, ethnische Auseinandersetzungen, irreguläre Armeen und Gebiete mit versagender Staat- 6889 lichkeit. Auch demografische Umstände, namentlich eine abnormal number of fighting age males (15-29 6890 year olds) [ungewöhnliche Anzahl von Männern im waffenfähigen Alter (im Alter von 15 bis 29 Jahren)] 6891 wurden als problematischer Aspekt der Lage in Afrika eingestuft. dd) Verlauf der Errichtung von AFRICOM Die Planungsphase zur Errichtung von AFRICOM begann auf US-amerikanischer Seite bereits am 13. November 6892 2006 und dauerte bis Anfang Februar 2007 an. Am 7. Februar 2007 wies US-Präsident Bush die Errichtung 6893 formell an. In einer zweiten Phase wurde ein sogenanntes Transition Team, bestehend aus ca. 50 Militäran- 6894 gehörigen und 15 Zivilisten , damit beauftragt, bis zum 1. Oktober 2007 die einstweilige Einsatzbereitschaft 6895 6896 (initial operational capability) herzustellen , was auch gelang. Als Luftwaffenkomponente wurde AFRICOM die auf der Air Base in Ramstein stationierte 17th Air Force zuge- 6897 6898 wiesen. Sie nahm am 18. September 2008 ihre Arbeit auf. 6885) Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 56. 6886) Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 31 (33). 6887) Talking Points des US-Gesandten John Koenig vom 15. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 49. 6888) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (56). 6889) Präsentation der Nachrichtenabteilung von AFRICOM vom 6. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 162 (165). 6890) Übersetzung durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages. 6891) Präsentation der Nachrichtenabteilung von AFRICOM vom 6. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 162 (171). 6892) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (60). 6893) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (54). 6894) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (59). 6895) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (60). 6896) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen). 6897) Daily Defense vom 9. Oktober 2008, Pentagon Begins Constituting Special Operations Command to Support AFRICOM Efforts, MAT A AA-3/1a_1, Bl. 73. 6898) Stars and Stripes vom 19. September 2008, Air Force component of AFRICOM activates, MAT A BND-2/3a, Bl. 132.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1115 Drucksache 18/12850 6899 Am 1. Oktober 2008 wurde, wie vorgesehen , die volle Arbeitsbereitschaft (full operational capability) von 6900 AFRICOM hergestellt. Damit wurde die Aufstellung AFRICOMs als unabhängiges Regionalkommando ab- 6901 geschlossen . Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. ee) Geplante Verlegung von AFRICOM in ein afrikanisches Land Die ursprüngliche Planung der US-Administration ging dahin, dass Stuttgart nur vorübergehend als Standort von AFRICOM dienen und in drei bis fünf Jahren nach Errichtung ein Hauptquartier auf dem afrikanischen Kontinent 6902 6903 eingerichtet werden sollte , nicht zuletzt um den Vorwurf des Neokolonialismus zu vermeiden. Bereits am 8. Februar 2007 führte der damalige stellvertretende Befehlshaber des US European Command und spätere erste Kommandeur von AFRICOM, General William E. Ward, Gespräche mit marokkanischen Militär- 6904 und Regierungsvertretern über eine mögliche Stationierung von AFRICOM in Rabat. Gespräche mit weiteren 6905 afrikanischen Regierungsvertretern in Dakar, Senegal schlossen sich an. Libyen und Algerien lehnten eine 6906 Stationierung auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet ab. Im April 2007 bereiste der Principal Undersecretary of Defense for Policy Ryan Henry sechs afrikanische Länder (Nigeria, Südafrika, Kenia, Äthiopien, Ghana und Se- negal), um mögliche endgültige Standorte für AFRICOM zu prüfen, ohne dass eine abschließende Entscheidung 6907 fiel. Im Auswärtigen Amt wurde die Wahrscheinlichkeit einer Verlegung des Hauptquartiers von AFRICOM innerhalb der angestrebten Zeit als gering angesehen: Dabei ist der tatsächliche Zeithorizont, auch wenn die USA von drei bis fünf Jahren spre- chen, letztlich unwägbar. Ein Umzug ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, bspw. von der Notwendigkeit geeigneter Infrastruktur, der Bereitschaft eines Gastlandes zur Sta- tionierung von US-Truppen, der Stabilität des Gastlandes und der Gewährung ausreichen- 6908 der Sicherheit für die dorthin dislozierten Soldaten. Im Mai 2008 gab AFRICOM bekannt, es gebe einstweilen keine Planungen zur Verlegung des Standorts seines 6909 Hauptquartiers. Am 5. Februar 2013 nahm US-Präsident Barack Obama Abstand von Plänen zur Verlegung von AFRICOM in 6910 ein afrikanisches Land. Die von den Vereinigten Staaten als host nation in Betracht gezogenen afrikanischen 6899) Präsentation des Transition Teams AFRICA Command vom 13. Juni 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 53 (60). 6900) Sachstand Aufbau USAFRICOM vom Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 135 (VS-NfD insoweit offen). 6901) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen); Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (VS-NfD insoweit offen). 6902) Talking Points des US-Gesandten John Koenig vom 15. Januar 2007, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 49. 6903) Zusammenfassung des Report for Congress zum Thema Africa Command: U.S. Strategic Interests and the Role of the U.S. Military in Africa, MAT A BND-2/3a, Bl. 23 (VS-NfD insoweit offen). 6904) Meldung vom 16. Februar 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 17 (VS-NfD insoweit offen). 6905) Meldung vom 16. Februar 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 17 (18), (VS-NfD insoweit offen). 6906) Meldung vom 16. Februar 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 17 (18), (VS-NfD insoweit offen). 6907) Zusammenfassung des Report for Congress zum Thema Africa Command: U.S. Strategic Interests and the Role of the U.S. Military in Africa, MAT A BND-2/3a, Bl. 23 (VS-NfD insoweit offen). 6908) Ministervorlage der Abteilung 2 des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2007, MAT A, AA-3/1a_1, Bl. 31 (32 f.). 6909) Meldung des BND zu AFRICOM aus dem Mai 2008, MAT A BND-2/3a, Bl. 106 (107), (VS-NfD insoweit offen); Sachstand Aufbau USAFRICOM vom Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 135 (VS-NfD insoweit offen). 6910) Antwortentwurf für eine Frage des Abg. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMVg-3/1g, Bl. 234 (235).
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1116 Drucksache 18/12850 6911 Staaten hätten eine solche abgelehnt. In einer Hintergrundinformation des Bundesministeriums der Verteidi- gung heißt es zu den Gründen hierfür: Viele afrikanische Entscheidungsträger haben Misstrauen gegenüber den von USA Seite geäußerten sicherheitspolitischen und humanitären Absichten geäußert, die hinter dem Pro- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. jekt USAFRICOM stehen sollen. Darüber hinaus vermuten sie, dass die USA-Regierung ihre Außenpolitik unter dem Deckmantel des Antiterrorkampfes zu militarisieren beabsich- tigt und in erster Linie die Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen vom afrikanischen 6912 Kontinent im Fokus des USA-Interesses stehen könnte. Zu der Entscheidung Präsident Obamas hat der Zeuge Dr. Steinmeier geäußert: Ich weiß nicht, ob dauerhaft wirklich dauerhaft heißt oder ob AFRICOM zunächst mit Blick auf die Entwicklungen vor allen Dingen in Nordafrika deshalb in Stuttgart bleibt. Ansonsten sind wir als Auswärtiges Amt jedenfalls nicht in diese amerikanischen Planun- gen einbezogen worden. Es kann damit zu tun haben, dass aufgrund der Turbulenzen in 6913 Nordafrika gegenwärtig an keine Verlegung gedacht wird. b) Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit von AFRICOM Auch für die Ansiedlung von AFRICOM auf deutschem Staatsgebiet ist nach Auskunft der Bundesregierung der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik vom 23. Oktober 1954 die einschlä- 6914 gige Rechtsgrundlage. Eine Zustimmung des Parlaments zur Errichtung von AFRICOM gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) 6915 ist nicht erfolgt. Art. 59 Abs. 2 GG lautet: Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegen- stände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesver- waltung entsprechend. Nach Auffassung der Bundesregierung war die Regelung des Art. 59 Abs. 2 GG nicht einschlägig, weil der Auf- enthalt von Streitkräften der USA bereits durch den Aufenthaltsvertrag legitimiert sei, für den ein Vertragsgesetz 6916 gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG vorliege. 6911) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (68), (VS-NfD insoweit offen). 6912) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (68), (VS-NfD insoweit offen). 6913) Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 62. 6914) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. Dezember 2013, BT-Drs. 18/237, S. 3. 6915) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. Dezember 2013, BT-Drs. 18/237, S. 4. 6916) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. Dezember 2013, BT-Drs. 18/237, S. 3.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1117 Drucksache 18/12850 Auch die im AFRICOM eingesetzten Angehörigen der US-Streitkräfte sind im Rahmen ihres Aufenthalts in 6917 Deutschland den Regeln des NATO-Truppenstatuts, insbesondere Artikel II NTS unterworfen. Der Zeuge Sohm hat hierzu zusammenfassend ausgeführt: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. [ ] die Amerikaner [haben] mit uns einen Aufenthaltsvertrag, aufgrund dessen sie in Deutschland Truppen stationieren können. Es gibt dann die Art und Weise der Stationie- rung, also die bestehenden Rechte und Pflichten, wie das abläuft; die sind im NATO-Trup- pen-statut und in einem speziellen Zusatzabkommen geregelt. In dem Rahmen können sie natürlich eigenständige Dienststellen und Strukturen errichten, die dann nicht, soweit ich weiß, durch gesonderte völkerrechtliche Verträge nochmals gesondert rechtlich verankert 6918 werden. c) Die Funktion des AFRICOM aa) Aufbau von AFRICOM AFRICOM wird von einem Kommandeur geleitet, dem zwei Stellvertreter zugeordnet sind, von denen einer für 6919 militärische Operationen und der andere für zivile und militärische Aktivitäten zuständig ist. Neben verschiedenen Stabsbüros (etwa Büro des außenpolitischen Beraters, Rechtsabteilung, Abteilung für Öf- fentlichkeitsarbeit) ist AFRICOM in sechs Direktorate unterteilt: Direktorat für Außenbeziehungen, Direktorat für Planung und Programme, Nachrichtendirektorat, Direktorat für computergestütze Kommunikations-, Kom- 6920 6921 mando- und Controllsysteme (C4 Systems ), Einsatz- und Logistikdirektorat und Ressourcendirektorat. 6922 Ferner gibt es mehrere sogenannte Regionale Integrationsteams. Jedem Direktorat sind mehrere Abteilungen 6923 (Divisions) untergeordnet. AFRICOM verfügt zudem über mehrere untergeordnete Kommandos, namentlich: U. S. Army Africa (USARAF), mit Sitz in Vicenza, Italien U. S. Naval Forces Africa (NAVAF), mit Hauptquartier in Neapel, Italien U. S. Air Forces Africa (USAFAF), mit Sitz in Ramstein U. S. Marine Corps Forces Africa (MARFORAF) mit Sitz in Stuttgart Combined Joint Task Force-Horn of Africa (CJTF-HOA), mit Sitz in Camp Lemonnier, Dschibuti 6924 U. S. Special Operations Command Africa (SOCAFRICA), mit Sitz in Stuttgart. 6917) Sachstandszusammenfassung zu AFRICOM und AOC der US-Streitkräfte in Deutschland aus dem Jahr 2013, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 80 (VS-NfD insoweit offen). 6918) Sohm, Protokoll-Nr. 86 I, S. 97. 6919) Übersicht Kommandostruktur USAFRICOM aus dem Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 139 (VS-NfD insoweit offen). 6920) Vgl. Department of Defense, Dictionary of Military and Associated Terms, Stand: Mai 2017, abrufbar unter www.dtic.mil/doc- trine/new_pubs/dictionary.pdf, S. 273. 6921) Übersicht Kommandostruktur USAFRICOM aus dem Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 139 (VS-NfD insoweit offen). 6922) Übersicht Kommandostruktur USAFRICOM aus dem Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 139 (VS-NfD insoweit offen). 6923) Übersicht Kommandostruktur USAFRICOM aus dem Januar 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 139 (VS-NfD insoweit offen). 6924) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (55 f.), (VS-NfD insoweit offen).
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1118 Drucksache 18/12850 bb) Inhaltliche Ausrichtung der Arbeit von AFRICOM Von US-amerikanischer Seite wurde betont, dass das zivil-militärische Engagement der USA mittels AFRICOM nachhaltiger Natur sein und insbesondere keine Militarisierung der amerikanischen Afrikapolitik bedeuten Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 6925 solle. AFRICOM schütze und verteidige US-Interessen, indem es die Verteidigungsfähigkeiten afrikanischer Staaten und regionaler Organisationen stärke und, falls angeordnet, mittels militärischer Operationen transnationale Be- 6926 drohungen aufhalte und besiege. Durch die Unterstützung afrikanischer Staaten und regionaler Organisationen in Verteidigungsbelangen stärke man bei diesen die Fähigkeit, mit Sicherheitsbedrohungen umzugehen, und re- 6927 duziere Gefahren für US-Interessen. In einem Hintergrundpapier des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Mai 2013 heißt es: AFRICOM soll darüber hinaus Verbesserungen im Bereich der wirtschaftlichen Entwick- lung, des verstärkten Aufbaus des Gesundheitswesen, der Bildung und der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bewirken und vor allem eine koordinierende Funktion übernehmen. USAFRICOM soll die AU und ihre Regionalorganisationen unterstützen und dabei eng mit europäischen Partnern zusammen wirken. Hervorzuheben ist dabei im Rah- men des comprehensive approach das klare Bekenntnis einerseits zum ganzheitlichen Ansatz, andererseits zum Primat der außenpolitischen Vorgaben durch das DoS [Depart- ment of State = Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika] für dieses Instru- ment des DoD [Department of Defense = Verteidigungsministerium der Vereinigten Staa- 6928 ten von Amerika]. Diesem Ansatz entspreche der Umstand, dass ein erheblicher Teil der Dienstposten AFRICOMs mit Personal aus streitkräftefremden Ressorts der US-Regierung (etwa Äußeres, Justiz, Inneres, Heimatschutz und Entwicklungs- 6929 zusammenarbeit) besetzt sei. In einer Zusammenstellung der Leitprinzipien von AFRICOM vom 7. Dezember 2007 äußerte General Ward, Ziel des Kommandos sei es, die militärische Zusammenarbeit mit afrikanischen, US- und internationalen Partnern 6930 auf dem afrikanischen Kontinent und Inseln neu zu definieren. Dazu sei man auf den Rat von und die Zusam- menarbeit mit den Afrikanern angewiesen und wolle mit der ganzen Bandbreite an afrikanischen Regierungen 6931 und Sicherheitsorganisationen sowie der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten. AFRICOM werde keine Basen mit hoher Truppenstärke in Afrika stationieren, sondern bedarfsabhängig und nur auf der Grundlage 6925) Vermerk des BND vom 10. März 2009, MAT A BND-2/3a, Bl. 194 (195), (VS-NfD insoweit offen). 6926) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen). 6927) Englischsprachige Hintergrundinformation zu AFRICOM vom 27. Juni 2013, MAT A BMVg-3/8a, Bl. 14 (54), (VS-NfD insoweit offen). 6928) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD). 6929) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (68), (VS-NfD). 6930) AFRICOMs Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73. 6931) AFRICOMs Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73.
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1119 Drucksache 18/12850 6932 diplomatischer Beratungen (only in full diplomatic consultation) mit den Partnern Präsenz zeigen. Auf An- forderung solle AFRICOM eine Unterstützerrolle für US- und internationale Organisationen spielen, die an der 6933 Verbesserung der humanitären Situation in Afrika arbeiten. AFRICOM verstand sich ursprünglich als (einziges) Regionalkommando ohne kinetic mission, d. h. es hatte Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. mit Ausnahme von 2 000 Soldaten der Combined Joint Task Force Horn of Africa keine eigenen Kräfte 6934 6935 unterstellt. Bei Bedarf musste sich AFRICOM Kräfte von EUCOM ausborgen. Als Konsequenz aus den Ereignissen am 11. September 2012 in Bengasi (Libyen), als bei einem Angriff auf das 6936 dortige US-Konsulat u. a. der US-Botschafter in Libyen starb , wurden dem Oberbefehlshaber von AFRICOM 6937 am 1. Oktober 2012 sog. Commanders In-extremis Forces (CIF) unterstellt. Bei diesen handelte es sich um besonders ausgebildete und bewaffnete Spezialkräfte für die Einsatzarten Direct Action und Counter Terro- 6938 rism. CIFs bestehen i. d. R. aus Kräften in Kompaniestärke, die sich wiederum aus 4 bis 6 Operational De- 6939 tachement Teams zu je zwölf Mann zusammensetzen. Die Kräfte sollten in Böblingen stationiert werden, aber 6940 extrem schnell verlegbar sein. d) Kontakte und Verbindungen der Bundeswehr und des BMVg zu AFRICOM aa) Das Verbindungskommando der Bundeswehr Mit Schreiben vom 3. Juni 2009 lud der Kommandeur von AFRICOM den Generalinspekteur der Bundeswehr 6941 ein, einen deutschen Verbindungsoffizier im Dienstgrad eines Obersts in das Kommando zu entsenden. Bereits seit Mitte der 1990er Jahr hatte ein sogenanntes Verbindungskommando (VKdo) der Bundeswehr bei 6942 USEUCOM in Stuttgart bestanden. Grundlage hierfür war ein Memorandum of Agreement (MoA) zwischen 6943 dem BMVg und dem Verteidigungsministerium der USA vom 12. Juli 1996. Auf Befehl des damaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr nahm der deutsche Verbindungsoffizier bei EU- 6944 COM seit dem 26. Juli 2009 die Aufgaben des Verbindungsoffiziers bei AFRICOM als Zweitfunktion wahr. Ende 2012 wurde das VKdo unter Umbenennung in DEU VKdo USEUCOM/AFRICOM offiziell auf das neue 6932) AFRICOMs Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73 (74). 6933) AFRICOMs Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73 (74). 6934) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6935) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6936) Spiegel Online vom 13. September 2012, So lief der Angriff auf das US-Konsulat in Bengasi. 6937) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6938) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6939) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6940) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (67), (VS-NfD insoweit offen). 6941) Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (68), (VS-NfD insoweit offen). 6942) Antwortentwurf des BMVg zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 2013, BT-Drs. 17/14047, MAT A BMVg-3/1k, Bl. 136 (137). 6943) Antwortentwurf des BMVg zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 2013, BT-Drs. 17/14047, MAT A BMVg-3/1k, Bl. 136 (137). 6944) Antwortentwurf des BMVg zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 2013, BT-Drs. 17/14047, MAT A BMVg-3/1k, Bl. 136 (137); Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013, MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66 (68), (VS-NfD insoweit offen).
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1120 Drucksache 18/12850 6945 US-Regionalkommando ausgeweitet. Es besteht aus einem Verbindungsstabsoffizier im Rang eines Obersts 6946 und einem Stabsdienstfeldwebel (Feldwebel bis Stabsfeldwebel). Hauptaufgabe des VKdo sei: Mitwirkung an der Planung, Vorbereitung, Anlage und Analyse von NATO-Übungen und NATO-Einsät- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. zen oder sonstigen Übungen und Einsätzen, an denen sich deutsche und amerikanische Streitkräfte beteili- gen oder bei denen amerikanische und deutsche Interessen berührt sind, Unterstützung bei der Koordinierung der Besuche von Amtsträgern der Bundeswehr beim USEU- COM/AFRICOM und von Besuchen von USEUCOM/AFRICOM bei Dienststellen der Bundeswehr und BMVg, Weiterleitung von Informationen zur Planung, Taktik, zu Einsätzen, zur Strategie sowie zur einschlägigen Forschung und Entwicklung, soweit dies gemäß den Rechtsvorschriften und Usancen beider Regierungen zulässig ist sowie Mitwirkung bei der Erleichterung und Beschleunigung der Vorlage und Genehmigung von Anträgen auf 6947 Information oder Unterstützung. Nach Auskunft des Zeugen Luther hatte der Verbindungsoffizier keinen Zugang zu Operationszentralen in EU- 6948 COM oder AFRICOM. bb) Kontakte des BMVg zu AFRICOM Der Zeuge Luther hat vor dem Ausschuss bekundet, dass im Zuge einer 2011 durch den damaligen Bundesmini- ster der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière angestoßenen Neuorganisation des BMVg dieses begonnen habe, 6949 Kontakte zu AFRICOM zu etablieren. Mein Abteilungsleiter hat einen Besuch abgestattet bei US-AFRICOM, auf seiner Ebene, [ ] um sich vorzustellen [ ]. Der erste Kontakt, wenn ich mich erinnere, war in 13, relativ früh, also Februar 13. Dort ist ein erster Kontakt zustande gekommen in einem Besuch des Abteilungsleiters bei US AFRICOM, und danach haben wir dann die Freigabe bekommen auch auf unserer Ebene. [ ] Und da haben wir dann die Freigabe bekommen, auch auf der Arbeitsebene entsprechend in Kontakt zu treten. Das haben wir gemacht. Mich hat besucht in Berlin [ ] der Operationsleiter von US AFRICOM, zu der Zeit ein Generalmajor Hooper [ ] und dort haben wir besprochen, dass wir diese Kontakte intensivieren möch- 6950 ten. 6945) Antwortentwurf des BMVg zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 2013, BT-Drs. 17/14047, MAT A BMVg-3/1k, Bl. 136 (137). 6946) Zuarbeit per E-Mail vom 20. Juni 2013, MAT A BMVg-3/1i, Bl. 10. 6947) Antwortentwurf des BMVg zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 2013, BT-Drs. 17/14047, MAT A BMVg-3/1k, Bl. 136 (137). 6948) Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 131. 6949) Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 127. 6950) Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 132.