1812850-ungeschwaerzt-1

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 1141 –                               Drucksache 18/12850 In einer Antwort auf eine frühere Anfrage hatte die Bundesregierung die Auskunft erteilt, dass die HBW „im 7141 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes eingerichtet“ sei. Im Zusammenhang mit der internen Diskussion um die Offenlegung der Rechtsgrundlagen für die Arbeit der HBW wurde seitens des Rechtsreferats des BND eingewandt, dass jedenfalls die §§ 4 und 4a BDSG für die Über- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. mittlung von Daten durch das BAMF an die HBW nicht in Betracht kämen, weil den betroffenen Asylbewerbern die Weitergabe ihrer Daten nicht bekannt sei. Eine Befugnisnorm zur Datenübermittlung speziell an die HBW 7142 existiere nicht. h)            Auflösung der HBW aa)     Offenlegung der HBW als BND-Dienststelle Am 20. November 2013 teilte die Bundesregierung durch den Sprecher des BMI Jens Teschke im Rahmen einer 7143 Bundespressekonferenz erstmals öffentlich mit, dass die HBW dem BND zuzuordnen sei.                               Am selben Tag teilte das Referat 603 des Bundeskanzleramts im Wege einer internen E-Mail eine Sprachregelung mit, nach der die 7144 Hauptstelle für Befragungswesen organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet sei.                                 Diese Ände- rung der Sprachregelung sollte aus Sicht des BND zunächst keine Auswirkungen auf das Befragungswesen und 7145 den Betrieb der HBW als Legendenbehörde haben. Beides sollte vielmehr fortgeführt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMI, Dr. Ole Schröder, teilte am 28. November 2013 im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Einzelfrage schriftlich mit: „Die Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, ist eine dem Bundesnachrichtendienst, 7146 BND, zugeordnete Dienststelle.“ Im gleichen Zusammenhang teilte die Bundesregierung mit, dass die organisatorische Auflösung der HBW ange- 7147 strebt sei. bb)     Auflösung der HBW Die Auflösung der HBW hatte einen Vorlauf von mehreren Jahren. Bereits im Mai 2010 wurde durch das Orga- 7148 nisationsreferat des BND, ZYE, die Beendigung des „klassischen Befragungswesens“ in Betracht gezogen. Zudem wurden im Laufe der Jahre die Anzahl der Befrager und die sachliche Ausstattung kontinuierlich reduziert 7149 sowie Außenstellen geschlossen.               So habe sich etwa in der Außenstelle, in der der Zeuge R. C. tätig war, die 7141)    Antwort der Bundesregierung vom 29. Juli 1991 auf eine Kleine Anfrage der der Gruppe PDS/LINKE LISTE, BT-Drs. 12/996, S. 1. 7142)    E-Mail eines Mitarbeiters des BND-Referats ZYF (Rechtsreferat) an die Zeugin A. K. vom 7. November 2012, MAT A BND-2/1e, Bl. 111 (112), (VS-NfD – insoweit offen). 7143)    Protokoll der Bundespressekonferenz vom 20. November 2013, Nr. 127/2013. 7144)    E-Mail des Referats 603 des Bundeskanzleramts vom 20. November 2013, MAT A BND-2/2a, Bl. 255 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7145)    Besprechungsvermerk des BND-Referats EAZA zur geänderten Sprachregelung bzgl. der HBW vom 21. November 2013, MAT A BND- 2/2a, Bl. 271 (VS-NfD – insoweit offen). 7146)    Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Mündliche Frage des Abg. Jan Korte (DIE LINKE.), Frage 28, Plenarprotokoll 18/3, S. 212. 7147)    Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Mündliche Frage des Abg. Jan Korte (DIE LINKE.), Frage 28, Plenarprotokoll 18/3, S. 212 (213). 7148)    Leitungsvorlage des Referats ZYE vom 21. Mai 2010, MAT A BND-8a, Bl. 76 (79), (VS-NfD – insoweit offen). 7149)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 30 und Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 35.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 1142 –                                 Drucksache 18/12850 7150 Anzahl der Befrager zwischen 2003 und 2013 von zwölf auf sechs halbiert                            , bevor die Außenstelle im Septem- 7151                                                                                                  7152 ber 2013 geschlossen wurde.              Nach der Enttarnung der HBW sei deren Tätigkeit praktisch beendet worden. 7153 Die letzten noch nicht abgeschlossenen Befragungen seien Anfang 2014 zu Ende geführt worden. In einem Gespräch mit den integrierten Partnern wurde durch das Referat EAC am 28. November 2013 angekün- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. digt, dass angesichts von öffentlicher Berichterstattung über die HBW und parlamentarischer Anfragen hierzu erheblicher Druck auf die Bundesregierung ausgeübt würde, der zu organisatorischen Veränderungen im Inte- 7154 grierten Befragungswesen, bis hin zu dessen Auflösung, führen könne. Am 24. Januar 2014 traf der damalige BND-Präsidenten Gerhard Schindler die Entscheidung, die HBW und das 7155 Integrierte Befragungswesen schrittweise aufzulösen.                    Die formelle Auflösung der HBW erfolgte zum 30. Juni 7156 2014; bis Ende 2014 wurde sie endgültig abgewickelt. aaa) Gründe für die Auflösung Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, welche Gründe für die Schließung der HBW maßgeblich waren. Der Zeuge Albert Karl, der seit Anfang August 2013 Leiter des für die Fach- und Dienstaufsicht des BND zustän- 7157 digen Referats 603 des Bundeskanzleramts war                  , hat hierzu geschildert, dass innerhalb des BND eine Effizienz- kontrolle der HBW stattgefunden habe, deren Ergebnisse schließlich zur Entscheidung über ihre Auflösung ge- 7158 führt hätten.          Der entsprechende Controlling-Prozess habe weit vor 2013 eingesetzt, und in dessen Rahmen seien Statistiken über die Anzahl der Befragungen aus Zeiträumen vorgelegt worden, die weit vor 2013 gelegen hätten. Daher gehe er nicht davon aus, dass die Auflösung der HBW mit den Enthüllungen durch Edward J. 7159 Snowden im Zusammenhang gestanden, sondern es sich um eine fachliche Entscheidung gehandelt habe.                                       Fer- ner habe eine mögliche Nutzung der von der HBW erhobenen Daten für gezielte Tötungen durch AND oder deren 7160 Entsendestaaten bei den Überlegungen zur Auflösung des Befragungswesens keine Rolle gespielt. Der Zeuge Dr. Hanning hat angegeben, dass das Befragungswesen zusehends abgebaut worden sei, weil das ent- 7161 sprechende Aufklärungsinteresse geringer geworden sei.                     Der Zeuge Uhrlau hat bekundet, in der späteren Zeit der HBW sei „das Verhältnis von eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Erträgen [                                  ] 7162 nicht mehr gleichgewichtig gewesen“ 7150)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 10. 7151)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 33. 7152)   A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 34. 7153)   A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 35. 7154)   Unterrichtungsvorlage zu einem Gespräch des Referats EAC mit integrierten Partnern vom 2. Dezember 2013, MAT A BND-2/3c, Bl. 178 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7155)   Sprechzettel des BND für die Sitzung des PKGr am 19. Februar 2014, MAT A BK-2/8f, Bl. 31 (32), (VS-NfD – insoweit offen); Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 85. 7156)   A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 35. 7157)   Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 62. 7158)   Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 85. 7159)   Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 86. 7160)   Karl, Protokoll-Nr. ,76 I, S. 126. 7161)   Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 96. 7162)   Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 77.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            – 1143 –                            Drucksache 18/12850 Auch der Zeuge U. P. hat bekundet, dass im Rahmen von Überprüfungen die Ineffizienz des Befragungswesens 7163 als Nachrichtenquelle festgestellt worden sei. Die Zeugin A. K. hat geschildert, nicht die Enttarnung der HBW, sondern deren Ineffizienz sei der Grund für die 7164                                                                                             7165 Schließung gewesen.              Auch seien die Zahlen der Flüchtlinge und Asylbewerber rückläufig gewesen.                       Bereits Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 2009 hatte das Referat EAC einen drastischen Rückgang der Befragungsklientel festgestellt, wobei das Instrument 7166 des Befragungswesens damals noch nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde.                           Zudem hieß es in einer Lei- tungsvorlage des Referats EAC für den Leiter der Abteilung EA vom 3. Dezember 2013, den AND-Partnern sei in einer Besprechung am 28. November 2013, unter Bezugnahme u. a. auf Presseberichterstattung über die 7167 HBW            , eröffnet worden: „dass im Zuge der journalistischen Enthüllungen und der Antworten auf parlamentarische Anfragen zum Befragungswesen ggf. mit einschneidenden organisatorischen Konsequen- zen zu rechnen sei. Auch wenn es noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage gebe, müsse mit Veränderungen bis hin zur Auflösung des Integrierten Befragungswesens ge- 7168 rechnet werden“. bbb) Reaktionen der integrierten Partner Die Offenlegung der Legende „HBW“ und gleichzeitige Ankündigung der Auflösung des Integrierten Befra- gungswesens am 28. November 2013 sei von den Partnerdiensten als überraschend wahrgenommen worden. Es bestehe bei den Partnern der Eindruck, die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit sei vor dem Hintergrund me- 7169 dialen Drucks als nachrangig eingestuft worden. 2.       Die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des BMI. Bis Ende 2004 trug es den Namen „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)“. Neben der Zentrale in Nürnberg verfügt das BAMF über zahlreiche Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 AsylVfG für die Entscheidung über Asylanträge sowie ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Zur Quelle der HBW für Personenhinweise auf für eine Befragung in Betracht kommende Asylbewerber und Flüchtlinge heißt es in einer Leitungsvorlage des Referats EAC vom 16. August 2012: 7163)      U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 67. 7164)      A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 89. 7165)      A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 35. 7166)      Leitungsvorlage an den Leiter der Abteilung EA des BND vom 18. November 2009, MAT A BND-2/5c, Bl. 85 (86), (VS-NfD – insoweit offen). 7167)      Vgl. etwa: Süddeutsche Zeitung vom 20. November 2013 „Hauptstelle Horch“ und „Deutsche Behörde horcht Asylbewerber aus“. 7168)      Leitungsvorlage des Referats EAC an den Präsidenten des BND vom 3. Dezember 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 138 (VS-NfD – insoweit offen). 7169)      Leitungsvorlage des Referats EAC an den Präsidenten des BND vom 3. Dezember 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 138 (140), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                  – 1144 –                             Drucksache 18/12850 „Das BAMF ist die zentrale Tippbasis für das Befragungswesen und übermittelt [                               ] Tipps 7170 zu Asylbewerbern [                ] an den BND.“ Die Zusammenarbeit des BND mit dem BAMF sei im Rahmen von Besprechungen, aber auch durch Vereinba- 7171 rungen näher geregelt worden.                       Nach Schilderung der Zeugin Leistner-Rocca gab es einmal im Jahr Gespräche Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7172 zwischen der Leitung der Gruppe 43 bzw. dem Sicherheitsreferat im BAMF und der HBW. a)               Sicherheitsreferat und Clearingstelle Am 1. Februar 2002 wurde – auch als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den Verei- 7173 nigten Staaten von Amerika – innerhalb des BAFl ein sogenanntes „Sicherheitsreferat“ eingerichtet                                          , dessen 7174 vollständige Bezeichnung seit dem 1. März 2003                             Referat „Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bun- 7175                                                            7176 des und der Länder“ lautete.                       Seit 2004 hatte es die Nummer 432 (zuvor: 423                   ) und war der Gruppe 43 7177 „Operative Querschnittsaufgaben Asyl, Sicherheit“ in der Abteilung 4 des BAFl (später BAMF) zugeordnet. Im Sicherheitsreferat waren etwa 20 bis 25 Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes beschäf- 7178 tigt. „Der Arbeitsschwerpunkt des Sicherheitsreferats lag und liegt nicht auf dem Bereich der Integration, sondern der Gefahrenabwehr im weiteren Sinn, d. h. in der engen Zusammen- 7179 arbeit mit Polizeibehörden und Nachrichtendiensten“. Im Sicherheitsreferat war dementsprechend insbesondere auch die Zusammenarbeit mit dem BND bzw. der HBW 7180 angesiedelt. 7181 Die HBW hatte mindestens seit dem 1. Mai 2005                              einen festen Mitarbeiter in der Zentrale des BAMF in Nürn- 7182                                                                     7183 berg           , der als Verbindungsbeamter des BND fungierte.                          Der Verbindungsbeamte betrieb die sogenannte 7184 „Clearingstelle“                 , die organisatorisch nach der Neustrukturierung der HBW im Jahr 2011 im Referatsbereich 7185                                                                                  7186 EAC angesiedelt war                      und neben dem Verbindungsbeamten einen Stellvertreter umfasste.                       Er trat innerhalb des BAMF unter der Bezeichnung „Verbindungsstelle der Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundes- 7187 kanzleramts“ auf. 7170)          Leitungsvorlage des Referats EAC an den Präsidenten des BND vom 16. August 2012, MAT A BND-2/1e, Bl. 104 (105), (VS-NfD – insoweit offen). 7171)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 68. 7172)          Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 23. 7173)          Zusammenfassung zu Tätigkeiten und Aufgaben des Referats 423 (Stand: September 2003), MAT A BAMF-1a Bl. 89 (94). 7174)          Zusammenfassung zu Tätigkeiten und Aufgaben des Referats 423, (Stand: September 2003), MAT A BAMF-1a Bl. 89 (94). 7175)          Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 6. 7176)          Zusammenfassung zu Tätigkeiten und Aufgaben des Referats 423 (Stand: September 2003), MAT A BAMF-1a Bl. 89 (94). 7177)          Organigramm des BAMF, Stand: 1. September 2004, MAT A BAMF-2, Bl. 6. 7178)          Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 6. 7179)          Bericht des BAMF zur vorbeugenden Bekämpfung islamistischer Radikalisierung vom 28. Februar 2006, MAT A BAMF-1a, Bl. 197. 7180)          Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 6. 7181)          Unterrichtungsvorlage an den Präsidenten des BAMF vom 10. Mai 2005, MAT A BAMF-1a, Bl. 27 (29). 7182)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 48; vgl. auch Leitungsvorlage des Referats EAC an den Präsidenten des BND vom 16. August 2012. MAT A BND-2/1e, Bl. 104 (105), (VS-NfD – insoweit offen). 7183)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 61. 7184)          A. K, Protokoll-Nr. 64 I, S. 48; Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 14. 7185)          Schreiben des BND an das Bundeskanzleramt vom 2. Februar 2011, MAT A BK-2/8e, Bl. 56 (61), (VS-NfD – insoweit offen). 7186)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 67. 7187)          Präsentation der Clearingstelle, MAT A BAMF-1b, Bl. 61 ff.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 1145 –                                 Drucksache 18/12850 Die Zeugin Leistner-Rocca hat bekundet, der Verbindungsbeamte habe – anders als sonstige Mitarbeiter des BND 7188 – freien Zugang zum BAMF gehabt.                Er war, nach Angaben der Zeugin A. K. nicht funktional dem Sicherheits- 7189                                                                                         7190 referat des BAMF zugeordnet.             Auch sonst hätten dort keine legendierten BND-Angehörigen gearbeitet. 7191 Der Verbindungsbeamte sei aber in derselben Liegenschaft tätig gewesen. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7192 Die Zeugin A. K. hat weiterhin geschildert, der Verbindungsbeamte sei „abgedeckt unter HBW“ tätig gewesen. Nur der Präsident des BAMF und die unmittelbare Ansprechpartnerin der Zeugin A. K. in dieser Behörde hätten 7193 gewusst, dass es sich um einen BND-Mitarbeiter gehandelt habe.                      Dem gegenüber ist die Zeugin Leistner- Rocca davon ausgegangen, dass den meisten mit Asylverfahren befassten Mitarbeitern im BAMF bekannt gewe- 7194 sen sei, dass es sich bei der Clearingstelle um einen BND-Mitarbeiter handelte. Der Verbindungsbeamte leitete die durch das BAMF erbrachten Tipps an die HBW weiter [dazu näher unter H.II.2.b.] und führte an den BAMF-Außenstellen Schulungen durch, in deren Rahmen er die Interessen der HBW 7195 bekannt machte. Neben dem Verbindungsbeamten des BND gab es nach Auskunft der Zeugin A. K. im BAMF einen Verbindungs- 7196 beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), mit dem es jeweils Fachkontakte gegeben habe. b)        Auswahl von für die HBW in Betracht kommenden Personen durch das BAMF und Übermittlung entsprechender Daten Noch im Jahr 2002 erfolgte die Zusammenarbeit des BAMF mit der HBW direkt auf der Ebene der jeweiligen Außenstellen. Seit Juli 2002 wurde das Sicherheitsreferat von den Außenstellen des BAMF über an die HBW 7197 weitergegebene Informationen in Kenntnis gesetzt. Später habe es eine Weisung der BAMF-Zentrale gegeben, nach der die direkte Übermittlung von Tipps durch 7198 die Außenstellen an die HBW unterbleiben solle, obwohl es noch 2005 Ausnahmen gegeben habe.                                  In der Amtszeit der Zeugin Leistner-Rocca als der für das Sicherheitsreferat zuständigen Gruppenleiterin sei der Vor- gang der Datenweitergabe an den BND wie folgt abgelaufen: „Die Entscheider hatten alle diesen Kriterienkatalog des BND und auch des Verfassungs- schutzes, und wenn im Verlauf eines Asylverfahrens, insbesondere im Verlauf einer An- hörung, Schilderungen kamen, wo die Kollegen angenommen haben, dass es unter diesen Kriterienkatalog oder unter ein, zwei Stichworte der Kriterienkataloge zu subsummieren ist, dann haben die Kollegen uns diesen Fall geschickt. Also, mit ‚uns‘ meine ich jetzt das 7188)   Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 35. 7189)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 86. 7190)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 86. 7191)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 93. 7192)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 86. 7193)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 62 f. 7194)   Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 14. 7195)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 85; vgl. auch Schulungspräsentation des Verbindungsbeamten des BND beim BAMF vom 17. Dezember 2010, MAT A BAMF-1b, Bl. 61 (63 ff.), (VS-NfD – insoweit offen). 7196)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 91. 7197)   Analyse der Zusammenarbeit des BAMF mit Sicherheitsbehörden im Jahr 2002 vom 19. Mai 2003, MAT A BAMF-1a, 17 (20), (VS-NfD – insoweit offen). 7198)   Beitrag der Außenstelle AD40 zum Jahresbericht der HBW 2005, MAT A BND-2/5b, Bl. 46 (47), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                 – 1146 –                             Drucksache 18/12850 Sicherheitsreferat. Meine Kollegen haben sich den Fall dann noch mal angesehen und ha- 7199 ben dann entschieden, ob das Anhörungsprotokoll weitergegeben wird und an wen.“ 7200 Das Sicherheitsreferat habe dann die als relevant bewerteten Fälle an die Clearingstelle weitergeleitet.                                    Der Verbindungsbeamte des BND habe die Anhörungsprotokolle an die zuständigen Außenstellen der HBW ver- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7201 teilt.          Übersandt worden seien ausschließlich Anhörungsprotokolle und im Einzelfall einzelne Dokumente der 7202 Angehörten, keine vollständigen Asylakten und auch keine zusammenfassenden Berichte des BAMF.                                              Nach Einführung der elektronischen Akte im BAMF sei die Übermittlung der Anhörungsprotokolle an den Verbin- 7203 dungsbeamten elektronisch erfolgt. aa)        Allgemeine Kriterien Die Zeugin Leistner-Rocca hat bekundet, dass ihrer Erinnerung nach grundsätzlich nur Anhörungsprotokolle von Erstantragstellern an den BND weitergeleitet worden seien. Es sei Wert darauf gelegt worden, dass die Befragung durch die HBW stets erst nach der Erstanhörung des Betroffenen durch das BAMF erfolgte und vorher keine Hinweise auf Asylantragsteller an die HBW gegeben würden, auch wenn zwischen der Antragstellung und der 7204 Anhörung mehrere Monate vergingen.                            Die Bundesregierung hat insoweit dahingehend Auskunft erteilt, dass an den durch das BAMF durchgeführten Anhörungen im Asylverfahren Mitarbeiter der HBW nicht, auch nicht 7205 unter einer Legende als „Praktikant“, teilgenommen hätten. 7206 Ferner seien bestimmte Altersgruppen für eine Weitergabe nicht in Betracht gekommen.                                     Die Mitteilung von 7207 Anhörungsprotokollen Minderjähriger und älterer Personen sei nicht sinnvoll gewesen und daher unterblieben. In einem Beitrag zum Jahresbericht der HBW aus dem Jahr 2008 heißt es demgegenüber, es sei festzuhalten, „dass die Qualität der Personenhinweise sehr zu wünschen übrig lässt. So befanden sich 7208 unter den Zielpersonen sowohl Minderjährige als auch Greise“. Der Zeuge R. C. hat hingegen bekundet, dass minderjährige Personen durch die HBW nicht befragt worden seien. 7209 Darauf sei genau geachtet worden. bb)        Der Kriterienkatalog der HBW Zur Konkretisierung seiner Interessen an Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutsch- land von sicherheitspolitischer Bedeutung sind, stellte der BND dem BAMF einen sogenannten Kriterienkatalog 7199)           Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12. 7200)           A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 92; vgl. auch Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12. 7201)           A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 68. 7202)           A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 14; vgl. auch Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 48. 7203)           Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 33. 7204)           Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 26 f. 7205)           Antwort der Bundesregierung vom 19. Dezember 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/215, S. 4. 7206)           Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34. 7207)           Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 35. 7208)           Beitrag der Außenstelle 2C63 zum Jahresbericht der HBW 2008, MAT A BND-2/5b, Bl. 114 (115), (VS-NfD – insoweit offen). 7209)           R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 41.
1146

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                           – 1147 –                                Drucksache 18/12850 7210 zur Verfügung.                Dieser Katalog habe allen mit der Entscheidung über Asylanträge befassten Mitarbeitern vor- 7211 gelegen           ; er befand sich als Anlage zur Dienstanweisung für Einzelentscheider bzw. der Dienstanweisung Asyl des BAMF. 7212 Die Zeugin A. K. hat bekundet, der Kriterienkatalog sei durch den BND erstellt worden                              und der Zeuge R. C. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. hat ergänzend mitgeteilt, die Erstellung sei in erster Linie durch die mit der Auswertung befassten Stellen er- 7213                                                                    7214 folgt.          Er sei am Auftragsprofil der Bundesregierung orientiert.                Nach Kenntnis der Zeugin A. K. haben die 7215 ausländischen Partner an der Erstellung des Kriterienkatalogs nicht mitgewirkt.                        Der Zeuge R. C. hat ausgesagt, ob die Interessenschwerpunkte von AND-Partnern in die Erstellung des Katalogs eingeflossen seien, wisse er 7216                                                                                                            7217 nicht.          Kriterienkataloge ausländischer Nachrichtendienste hätten beim BAMF nicht vorgelegen. Unter der Bezeichnung „Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts“ wurden seit spätestens 2004 die dort genannten, im Untersuchungszeitraum nicht mehr veränderten Kriterien für Personenhinweise in zwei Kategorien unterteilt: themenbezogene und funktionsbezogene Interessensgebiete. Die themenbezogenen Interessenspunkte lauteten: –   Inner- und zwischenstaatliche Konflikte, Krisen / Krisenpotentiale -     Ersthinweise und Entwicklungen -     Menschenrechtsverletzungen –   Fundamentalismus / Extremismus –   Internationaler Terrorismus -     Organisation, Gruppierungen, Strukturen, Finanzierung usw. –   Organisierte Kriminalität -     Geldwäsche -     Drogenproblematik (Organisation, Anbau, Handel, Wege) -     Narcoterrorismus (Finanzierung des Internationalen Terrorismus durch Drogenhandel und an- dere OK-Formen) -     Migration, Schlepper- und Schleuserwesen –   Wissenschaft und Technik  Atomphysik und –technologie 7210)       Vgl. etwa DA-Asyl, Stand: Juni 2004, MAT A BAMF-3/1, Bl. 55, (VS-NfD – insoweit offen). 7211)       Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12. 7212)       A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 10. 7213)       R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 14. 7214)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 60. 7215)       A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 17. 7216)       R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 16. 7217)       Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 17.
1147

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 1148 –                                 Drucksache 18/12850  Biologische Forschung und Produktion  Genforschung  Chemische Forschung und Produktion Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.  Trägertechnologie  Technologietransfer  Rüstungsindustrie und Waffentechnik –     Waffenhandel. Funktionsbezogene Interessen bestanden im Hinblick auf Führungskräfte oder Personen mit Spezialwissen aus den Bereichen: –     Militär –     Paramilitärische Organisationen –     Politik, Parteien, oppositionelle Organisationen –     Staatliche Administration –     Wirtschaft, auch Energie und Rohstoffe –     Infrastruktur 7218 –     Nachrichtendienste. Die Zeugin Leistner-Rocca hat hierzu angegeben, dass der Kriterienkatalog des BND bzw. der HBW in den zehn 7219 Jahren ihrer Zuständigkeit für das Sicherheitsreferat nicht geändert worden sei.                       Er sei bewusst allgemein ge- 7220 halten, um ihn nicht konsequenterweise täglich der sich ändernden Weltlage anpassen zu müssen. Neben dem Kriterienkatalog seien durch die HBW auch immer wieder Hinweise auf Länder erteilt worden, die 7221 von besonderem aktuellem Interesse gewesen seien. Die Datenweitergabe auf Grund des Kriterienkatalogs wurde durch das BAFl als Vorgängereinrichtung des BAMF bereits im Jahr 1995 als rechtmäßig gewertet. Die erforderliche Einzelfallbezogenheit der Ersuchen bzw. der Übermittlungen ergebe sich aus dem geringen Anteil der übermittelten Daten am Gesamtaufkommen der 7222 Asylanträge. cc)     Die Montagsliste Die Zeugin Leistner-Rocca hat vor dem Ausschuss geschildert: 7218)     Kriterienkatalog des BND, Anlage 3 zur Dienstanweisung für Einzelentscheider, Stand: März 2004, MAT A BAMF-3/1, Bl. 40 f. (VS- NfD – insoweit offen); vgl. auch Schulungspräsentation des Verbindungsbeamten des BND beim BAMF vom 17. Dezember 2010, MAT A BAMF-1b, Bl. 61 (63 ff.), (VS-NfD – insoweit offen). 7219)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 21. 7220)     E-Mail des Verbindungsbeamten des BND beim BAMF vom 18. Februar 2010, MAT A BAMF-1b, Bl. 54 (VS-NfD – insoweit offen); Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 21. 7221)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 21; Schulungspräsentation des Verbindungsbeamten des BND beim BAMF vom 17. Dezember 2010, MAT A BAMF-1b, Bl. 61 (66 f., 69), (VS-NfD – insoweit offen). 7222)     Schreiben des Bundesministerium des Innern an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 12. Juli 1995, MAT A BAMF-1b, Bl. 22 (26), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 1149 –                              Drucksache 18/12850 „Wir hatten dann in späteren Jahren die sogenannte Montagsliste. [                   ] Wir haben von un- serem Statistikreferat uns jeden Montag eine Liste mit angehörten Asylbewerbern aus be- stimmten Herkunftsländern geben lassen. Die Listen haben wir dann noch mal aussortiert nach Altersgruppen, haben uns die Liste noch kurz angesehen und haben die Daten an die Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7223 HBW [         ] dann weitergegeben.“ Die Listen seien auf Anforderung der HBW erstellt worden und hätten nur die Daten von bereits durch das BAMF angehörten Erstantragstellern enthalten. Auf Grund dieser Datenübermittlung habe die HBW dann Interesse an 7224 konkreten Einzelpersonen geäußert, deren Anhörungsprotokolle weitergegeben worden seien. Dieses Verfahren sei durch den damaligen Vizepräsidenten des BAMF Wolfgang Weickhardt gegengezeichnet 7225                                                                                                          7226 worden.         Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sei innerhalb des BAMF diskutiert und angenommen worden. Maßgeblich sei gewesen, dass im Rahmen der Montagslisten eine Beschränkung auf Erstantragsteller erfolgt und 7227 Personen bestimmter Altersgruppen aussortiert worden seien. dd)     Sonderaktionen zu bestimmten Ländern Die Zeugin Leistner-Rocca hat vor dem Ausschuss weiterhin bekundet, dass es neben der Datenweitergabe auf Grund des Kriterienkatalogs und der Montagslisten in zwei Fällen länderspezifische sogenannte Sonderaktionen 7228 gegeben habe. Diese seien anlassbezogen und zeitlich begrenzt erfolgt und hätten Iran und Somalia betroffen. In einer E-Mail des Sicherheitsreferats an die BAMF-Außenstellen vom 19. Januar 2005 heißt es: „Die HBW bittet um Überlassung aller Anhörungsprotokolle von iranischen Asylbewer- bern, welche ab dem 01.10.2004 eine[n] Asylantrag gestellt haben. Damit der Verwaltungs- aufwand so gering wie möglich gehalten werden kann, werden die Mitarbeiter der HBW sich direkt mit den zuständigen Außenstellen in Verbindung setzen und vorhandene Proto- 7229 kolle abholen. Ich bitte Sie, das Ersuchen der HBW zu unterstützen.“ Auch die Zeugin Leistner-Rocca hat mitgeteilt, dass die Ersuchen für die Sonderaktionen vom BND gekommen seien. Das BAMF habe sie geprüft und sich entschieden, ihnen stattzugeben. Es seien allerdings wiederum die 7230 Protokolle von Minderjährigen und älteren Personen aussortiert worden. Der Anlass für die Sonderaktion bezüglich des Irans sei ihr nicht mehr erinnerlich. Diese habe einige Monate 7231 angedauert.            Die Sonderaktion zu Somalia sei im Zusammenhang mit dem Bundeswehreinsatz am Horn von 7232 Afrika und der Pirateriebekämpfung erfolgt. 7223)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 12. 7224)     Leistner- Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 19. 7225)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 22. 7226)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 20. 7227)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34. 7228)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34. 7229)     E-Mail des Sicherheitsreferats an die BAMF-Außenstellen vom 19. Januar 2005, MAT A BAMF-1b, Bl. 33. 7230)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 35. 7231)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 34. 7232)     Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 35.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 1150 –                             Drucksache 18/12850 c)        Auswirkungen von Befragungen durch die HBW auf das Asylverfahren Der Ausschuss hat sich näher mit der Frage befasst, ob bzw. inwieweit die Befragung einer Asyl beantragenden Person durch die HBW Einfluss auf die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag hatte. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. aa)     Grundsatz: Keine Auswirkungen Bereits 1991 erklärte die Bundesregierung: „Der Verlauf des Asylverfahrens hängt nicht davon ab, ob der Asylbewerber bereit ist, sich 7233 befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.“ Es entsprach der Praxis der HBW, die zu befragende Person zunächst unter anderem dahingehend zu belehren, 7234 dass die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Befragung keinerlei Auswirkungen auf das Asylverfahren habe [siehe hierzu auch unter H.II.3.b)bb)]. Der Zeuge U. P. hat insoweit bekundet: „Wenn jetzt die Asylbewerberin, der Asylbewerber sagt: ‚Nein, ich möchte das nicht‘, dann ist man, auf Deutsch gesagt, einfach wieder ‚abgedackelt‘. Das hat keinerlei Einfluss ge- 7235 habt.“ 7236 Auch das BAMF habe auf die Unabhängigkeit der Kooperation mit der HBW vom Asylverfahren Wert gelegt 7237 und dies gegenüber der HBW im Rahmen von Besprechungen mehrfach zum Ausdruck gebracht. Zwar habe es seitens befragter Personen auch Nachfragen nach etwaigen Vorteilen einer Kooperation mit der 7238 HBW gegeben. Diese seien aber stets verneint worden.                    Man habe Asylbewerbern auch nie ein schnelleres 7239 Asylverfahren als Gegenleistung für ihre Kooperation versprochen. 7240 Die Mehrzahl der Befragten sei zum Zeitpunkt der Befragung bereits als asylberechtigt anerkannt gewesen.                           In einer Entscheidungsvorlage des Referats EAC für den Präsidenten des BND vom 16. August 2012 heißt es inso- weit: „Es werden fast ausschließlich Asylbewerber befragt, bei denen von einer positiven asyl- 7241 rechtlichen Entscheidungsprognose durch das BAMF auszugehen ist.“ 7233)    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe PDS/Linke Liste vom 29. Juli 1991, BT-Drs. 12/990, S. 2. 7234)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 20; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68. 7235)    U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 69. 7236)    Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 22. 7237)    Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 32. 7238)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 23. 7239)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 105. 7240)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 23. 7241)    Entscheidungsvorlage des Referats EAC für den Präsidenten des BND vom 16. August 2012, MAT A BND-2/1e, Bl. 104 (105), (VS- NfD – insoweit offen).
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