1812850-ungeschwaerzt-1

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                – 1161 –                             Drucksache 18/12850 Aufgrund angespannter Personalsituation in der Berliner Außenstelle stimmte die Zeugin A. K. zu, dass die AND- Befrager gegebenenfalls auch durch einen deutschen „Praktikanten“ oder Bürosachbearbeiter begleitet werden 7326 konnten.              Bei den „Praktikanten“ habe es sich um Auszubildende zum gehobenen Verwaltungsdienst des Bun- 7327 des gehandelt, die einen praktischen Teil ihrer Ausbildung beim Bundesnachrichtendienst absolviert hätten. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Von BND-Mitarbeitern, die keine Befrager gewesen seien, seien nur solche mitgeschickt worden, die Kenntnisse 7328 über den Ablauf der Befragung und der damit verbundenen Vorgänge gehabt hätten.                                    Diese Mitarbeiter seien 7329 auch erfahren genug gewesen, das Verhalten der AND-Befrager zu beaufsichtigen und einzuschätzen.                                        Nach Auskunft des Zeugen R. C. seien „Praktikanten“ immer nur mit erfahrenen Kollegen mitgeschickt worden, um 7330 Erfahrungen zu sammeln. Eine Aufsichtsfunktion hätten sie nicht ausgeübt. In der Zeit, als durch die HBW noch Langzeitbefragungen mit operativen Anteilen durchgeführt wurden [vgl. hierzu unter H.II.1.e.cc.], wohnten den Befragungen in verschiedenen Fällen Mitarbeiter der auswertenden Stellen 7331 sowohl von BND- als auch von AND-Seite bei.                          Auch später nahmen in Einzelfällen Mitarbeiter der Auswer- 7332 tung an Befragungen teil. cc)       Alleinbefragungen durch AND-Mitarbeiter Von dem Grundsatz, dass AND-Befrager bei Befragungseinsätzen durch einen BND-Mitarbeiter begleitet werden sollten, wurde innerhalb der HBW in unterschiedlichem Ausmaß abgewichen. Die Zeugin A. K. hat bekundet, der 7333 Grundsatz habe sich aus personellen Gründen nicht durchhalten lassen.                             Die Befragung durch AND-Mitarbeiter 7334 ohne Anwesenheit von BND-Personal sei aber die Ausnahme geblieben.                                  Sie sei auch erst in Betracht gekom- men, wenn ein AND-Befrager hinreichend Erfahrung und deutsche Sprachkenntnis gehabt habe, um die Legende 7335 einer deutschen Befragungsbehörde aufrecht erhalten zu können.                             Der Zeuge R. C. hat aus seiner Erfahrung geschildert, die Alleinbefragung durch Partnerbefrager sei nicht die Regel gewesen, aber häufig vorgekom- 7336 men.           Er hat ferner bekundet: „Nicht immer waren alle vor Ort, abwesenheitsbedingte Ausfälle gab es immer, Krankheit, Urlaub, Sonstiges. Wenn ich zu einem entsprechenden Zeitraum nur zwei Befrager vor Ort habe, dann kann ich natürlich auch nur die beiden einsetzen. Und wenn ich dann acht Ter- mine entsprechend vergeben muss und bedienen muss, kann ich es mir nicht leisten, die 7337 irgendwo im Team hinzuschicken.“ In der Berliner Außenstelle sei dagegen – so der Zeuge U. P. – eine solche Alleinbefragung nur in seltenen Aus- 7338 nahmefällen vorgekommen. 7326)          Protokoll der HBW-Quartalsbesprechung vom 12. Juni 2013, MAT A BND-2/3c, Bl. 43 (45), (VS-NfD – insoweit offen). 7327)          A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 6. 7328)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 37. 7329)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 38. 7330)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31. 7331)          Beitrag der HBW-Außenstelle AD40 zum Jahresbericht 2005, MAT A BND-2/5b, Bl. 46 (47), (VS-NfD – insoweit offen); Beitrag der HBW-Außenstelle BC40 zum Jahresbericht 2006, MAT A BND-2/5b, Bl. 73 (74), (VS-NfD – insoweit offen). 7332)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 43; Beitrag der HBW-Außenstelle 2C60 zum Jahresbericht 2009, MAT A BND-2/5b, Bl. 135 (136), (VS- NfD – insoweit offen). 7333)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 14. 7334)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 58. 7335)          E-Mail des Referats EAC vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7336)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21. 7337)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31. 7338)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 1162 –                              Drucksache 18/12850 Die Zeugin A. K. hat geschildert, Ergebnisse einer durch einen AND-Befrager allein durchgeführten Befragung 7339 seien im Rahmen der Nachbereitung stets dem BND zugeflossen.                         Der Zeuge R. C. hat insoweit ergänzt, es habe zur Vereinbarung im Integrierten Befragungswesen gehört, dass alles Material, das der AND erhoben habe, 7340 dem BND zur Verfügung habe gestellt werden müssen. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Auf der Ebene des Kanzleramts sei nicht bekannt gewesen, wie oft Befragungen durch die HBW ohne Beteiligung 7341 eines BND-Mitarbeiters erfolgt seien. Die Entscheidung, einen AND-Mitarbeiter die Befragung allein durchführen zu lassen, sei – so die Zeugin A. K. 7342 – nicht auf Referatsebene, sondern durch die Außenstellenleitungen erfolgt. Innerhalb des BND wurde die Alleinbefragung durch AND-Mitarbeiter unter dem Aspekt ihrer Nutzung von Tarnpapieren diskutiert. Da gemäß der Dienstvorschrift zum Gebrauch von Ausweispapieren und sonstigen Ur- kunden eine solche nur unter Aufsicht von BND-Mitarbeitern zulässig war [siehe oben unter H.II.3.a)bb)], fragte das Sachgebiet EACYA im Referat EAC beim Referat EAZ des BND an, ob ein unbegleiteter Einsatz von AND- Befragern im Hinblick auf die Dienstvorschrift zulässig sei. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Papiere 7343 unmittelbar vor dem Einsatz ausgegeben und sofort danach wieder in Verwahrung genommen würden.                                       Das Referat EAZ hatte keine Einwände. Der dortige Mitarbeiter M. S. schrieb hierzu: „Ich sehe die Angelegenheit aber ohnehin eher unproblematisch. Die ‚DV zum Gebrauch von Ausweispapieren‘ sieht die Nutzung von (BND-)Ausweispapieren durch AND-Ange- hörige grundsätzlich unter Aufsicht von BND-MA vor. Für die Befragung durch Partner- Befrager bedeutet dies m. E. nicht zwingend eine Begleitung, insbesondere dann, wenn sachliche Gründe dagegen stehen (wie z.B. die gegebenen Kapazitäten). Der Grundge- danke der DV ist ja, dass die Nutzung der Ausweispapiere unter enger Kontrolle des BND erfolgen soll, was durch die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise i.Z.m. der Nutzung 7344 der Papiere ohnehin gewährleistet ist.“ aaa) Gründe für die Alleinbefragungen Die Zeugin A. K. hat vor dem Ausschuss bekundet, Alleinbefragungen durch AND-Partner seien dann erfolgt, wenn es aus Kapazitätsgründen notwendig gewesen sei, etwa wenn nach Personalrotationen BND-Mitarbeiter 7345 nicht schnell genug nachbesetzt oder junge Mitarbeiter eingearbeitet worden seien.                      Auch die spontane Erkran- kung des eingeplanten deutschen Befragers habe dazu führen können, dass der AND-Befrager allein in den Ein- 7346 satz geschickt worden sei. In einem Besprechungsvermerk des BND vom 21. November 2013 heißt es: 7339)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 14. 7340)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 20. 7341)   Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 75. 7342)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 74; vgl. auch U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71. 7343)   E-Mail des Referats EAC an das Referat EAZ vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7344)   E-Mail des Referats EAZ an das Referat EAC vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 (VS-NfD – insoweit offen). 7345)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 25. 7346)   U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 71.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 1163 –                                Drucksache 18/12850 „Berichte über Befragungen, die von MA der Partner allein (ohne Teilnahme eines BND- Befragers) durchgeführt wurden, sind richtig. Diese erfolgten im Einzelfall aufgrund der angespannten Personalsituation an den Befra-Außenstellen unter enger organisatorischer 7347 und inhaltlicher Aufsicht des BND im Vor- und [                 ] Nachgang.“ Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Insbesondere wenn das Verhältnis von deutschen und ausländischen Befragern in einer Außenstelle zugunsten von letzteren unausgewogen war, sei es nicht immer möglich gewesen, AND-Befrager durch einen BND-Mitar- 7348 beiter begleiten zu lassen.             Im Jahr 2013 seien in der HBW insgesamt doppelt so viele AND- wie BND-Befrager eingesetzt gewesen, weshalb erstere ohne die Möglichkeit einer Alleinbefragung untätig hätten bleiben müssen 7349 und der Dienstbetrieb der Befragungsstellen massiv beeinträchtigt gewesen wäre.                           Der Zeuge R. C. hat bekun- det, dass eine Alleinbefragung durch einen AND-Mitarbeiter auch dann erfolgt sei, wenn sich dieser aufgrund 7350 sprachlicher oder thematische Befähigung besonders dafür geeignet habe. bbb) Länderbezogene Einschränkung der Alleinbefragungen Mit E-Mail vom 25. Juli 2006 wurde im BND eine Weisung des BND-Präsidenten Ernst Uhrlau bekannt gegeben, der zufolge keine Weitergabe von operativ-taktischen Informationen, Zielkoordinaten oder militärisch-relevanten Einzelhinweisen bezüglich bestimmter Länder an ANDs erfolgen solle. Der Routineaustausch sei hiervon nicht 7351 berührt. In Zweifelsfällen solle die Freigabe durch die Leitung des BND-Referats 90A erfolgen.                               Dies hatte Auswirkungen auf die Praxis der Alleinbefragungen durch AND-Mitarbeiter. Mit Schreiben an die Außenstellen vom 26. Juli 2006 erließ die Leitung des Referats 12C (später EAC) im Hinblick auf diese Lage eine Weisung folgenden Inhalts: „Ich bitte zu den erwähnten Ländern [               ] keine VP [Vorprüfung] durch AND-Befrager erfolgen zu lassen. Asylbewerber aus den o. g. Ländern, die von Partner-Befragern befragt werden, sollten zukünftig mit einem hauptamtlichen Zweitbefrager abge[fragt] wer- 7352 den“. Anlass dieser Weisung war der BND-Untersuchungsausschuss im Nachgang des Einmarschs US-amerikanischer 7353 Truppen in den Irak.             Die Weisung wurde den Partnern im Integrierten Befragungswesen bekannt und stieß dort auf Unverständnis, sodass seitens der DIA sogar das Verbleiben im System der integrierten Partner in Frage 7354 gestellt wurde.          Gleichwohl galt auch im Oktober 2007 innerhalb des Befragungswesens die Regelung, nach 7347)    Besprechungsvermerk des BND zur geänderten Sprachregelung bezüglich der HBW vom 21. November 2013, MAT A BND-2/2a, Bl. 271 (272), (VS-NfD – insoweit offen). 7348)    Beitrag der HBW-Außenstelle BC10 zum Jahresbericht 2007, MAT A BND-2/5b, Bl. 95 (97), (VS-NfD – insoweit offen). 7349)    E-Mail des Referats EAC an das Referat EAZ vom 19. Juni 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 126 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7350)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 17. 7351)    E-Mail des Referats 90AE vom 25. Juli 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 113 (VS-NfD – insoweit offen). 7352)    Schreiben des Referats 12C (später EAC) vom 26. Juli 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 115 (VS-NfD – insoweit offen). 7353)    Protokoll zum „Jour fixe“ des Referats EAC vom 15. Dezember 2008, MAT A BND-2/3d, Bl. 48 (51), (VS-NfD – insoweit offen); vgl. auch Unterrichtungsvorlage des Referats 12C (später EAC) vom 18. Oktober 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 110 (112) (VS-NfD – insoweit offen). 7354)    Unterrichtungsvorlage des Referats 12C (später EAC) vom 18. Oktober 2006, MAT A BND-2/3b, Bl. 110 (111) (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 1164 –                                 Drucksache 18/12850 der bei Vorprüfungen und Befragungen von Quellen aus bestimmten Ländern ausschließlich BND-Befrager ein- 7355 zusetzen seien.             Diese Weisungslage wurde schließlich durch die AND-Partner „stillschweigend hingenom- 7356                                    7357 men“           und auch praktisch befolgt. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. ccc) Endgültige Unterbindung der Alleinbefragungen Mit Unterrichtung vom 25. November 2013 teilte der BND der Bundesregierung mit, dass in der Vergangenheit 7358 Befragungen durch Partnerbefrager auch ohne Teilnahme eines BND-Befragers erfolgt seien.                                          Am selben Tag 7359 – und in Reaktion auf diesen Bericht                   – erließ der Leiter des für die Dienstaufsicht über den BND zuständigen Referats 603 des Bundeskanzleramts, der Zeuge Albert Karl, folgende Weisung an den BND: „Ich bitte sicherzustellen, dass ab sofort Befragungen nur noch im Beisein von BND-An- 7360 gehörigen durchgeführt werden.“ Er habe, so der Zeuge Karl, über den Erlass der Weisung zuvor den Leiter der Abteilung 6, den Zeugen Günter 7361 Heiß, informiert.            Der Charakter der HBW als eine Legendenbehörde des BND und der Umstand, dass die fachliche und organisatorische Leitung des Integrierten Befragungswesens bei diesem lag, hätten ihn zu der Wei- 7362 sung veranlasst.            Damit waren, nach Bekundung der Zeugin A. K. nunmehr auch bei Personalengpässen keine 7363 unbegleiteten Befragungen von AND-Mitarbeitern mehr zulässig. d)             Ort, Dauer und Häufigkeit der Befragungen Die Befragungen fanden grundsätzlich am Aufenthaltsort der zu befragenden Person statt, regelmäßig in der Erst- 7364 aufnahmeeinrichtung, einem Übergangswohnheim oder einer anderen Wohneinrichtung.                                           Die Leitungen der 7365 jeweiligen Einrichtungen wurden hierüber vorab informiert.                         Je nach Möglichkeit wurde in einem freien Raum 7366 der jeweiligen Einrichtung oder in einem Café oder einem Lokal befragt.                                 Die HBW hatte Kontakt zu den 7367                                                                   7368 jeweiligen Einrichtungen                , unterhielt dort aber keine eigenen Räumlichkeiten.                   Der Zeuge U. P. hat geschil- dert, dass der auf die Vorprüfung folgende Termin in aller Regel nicht mehr in der Unterkunft des Befragten stattgefunden habe, sondern seitens der HBW versucht worden sei, einen Besprechungsraum oder das Hinterzim- 7369 mer eines Restaurants anzumieten.                    In Ausnahmefällen hätten Befragungen auch in der HBW-Dienststelle am 7355)      Protokoll der Befragerführer-Tagung vom 24. bis 25. Oktober 2007, MAT A BND-2/1d, Bl. 34 (38), (VS-NfD – insoweit offen). 7356)      Beitrag der HBW-Außenstelle 2C60 zum Jahresbericht 2008, MAT A BND-2/5b, Bl. 127 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7357)      R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 52. 7358)      Hintergrundinformation zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Befragungswesen des BND vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 22 (23), (VS-NfD – insoweit offen). 7359)      Wolff, Protokoll-Nr. 76 I, S. 77. 7360)      E-Mail des Zeugen Karl an den Leiter des Leitungsstabes des BND vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 28 (VS-NfD – insoweit offen). 7361)      Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 96. 7362)      Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 74. 7363)      A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 59. 7364)      R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11. 7365)      U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 68. 7366)      A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 31; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11; Hintergrundinformation zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Befragungswesen des BND vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 22 (24), (VS-NfD – insoweit offen). 7367)      R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11. 7368)      A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 31. 7369)      U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 69.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                – 1165 –                            Drucksache 18/12850 7370 Hohenzollerndamm in Berlin-Wilmersdorf stattgefunden.                            Nach Bekundung der Zeugin Leistner-Rocca gab es 7371 keine Befragungen der HBW in den Räumen des BAMF. Das Gespräch zur Vorprüfung einer Zielperson habe dem Inhalt nach zwischen einer halben und dreiviertel Stunde, unter Berücksichtigung von ausschweifenden Antworten und Dolmetschertätigkeit zwei bis zweieinhalb Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7372 Stunden gedauert.                Soweit die Vorprüfung positiv verlief, hingen Dauer und Häufigkeit der weiteren Befragun- 7373 gen vom Umfang des rezeptiven Wissens und der Kooperationsbereitschaft des Befragten ab.                                  Konnte das re- zeptive Wissen einer Zielperson nicht bei einem Treffen vollständig abgeschöpft werden, kam es zu weiteren 7374                                                                                7375 Befragungsterminen.                 Solche Befragungen verteilten sich dann auf zwei oder drei Treffen.                 Es konnten aber 7376 auch bis zu zehn Treffen erforderlich sein.                  In Einzelfällen wurden Quellen über Wochen oder Monate hinweg 7377                                                                                                  7378 befragt           , wobei die einzelnen Befragungen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen erfolgten.                      Der Zeuge R. C. hat insoweit bekundet, dass in 90 bis 95 Prozent innerhalb einer Befragung eine vollständige Abschöpfung erfolgt 7379 sei. In den restlichen Fällen seien weitere Befragungen erforderlich gewesen. Wenn es zu Befragungen in mehreren Terminen gekommen sei, sei jeweils ein Feedback an die auswertenden Bereiche des Geschäftsbereichs 2 im BND geliefert worden, auf dessen Grundlage dieser dann seinerseits Fragen 7380 eingesteuert habe. Im Durchschnitt habe – wie der Zeuge U. P. geschildert hat – die gesamte Befragung einer Zielperson, einschließ- 7381 lich Vor- und Nachbereitung, etwa eine Woche in Anspruch genommen. e)              Sprache Die Befragungen erfolgten regelmäßig in der Landessprache des Befragten. Hierbei wurde jeweils ein Sprach- 7382 mittler eingesetzt, bei dem es sich in über 80 Prozent der Fälle um einen Dolmetscher handelte.                                  Sprach die befragte Person hinreichend gut Englisch oder Französisch, war die Hinzuziehung eines Dolmetschers entbehr- 7383 lich. Ebenfalls auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers wurde verzichtet, wenn der im Team eingesetzte AND-Be- 7384 frager die Landessprache der Zielperson sprach.                      Bisweilen wurde ein entsprechend sprachkundiger AND-Be- 7385 frager auch nur als Sprachmittler hinzugezogen.                       Die Vermeidung von Dolmetscherkosten sei nicht zuletzt 7386 einer der Gründe für die Kooperation mit AND im Integrierten Befragungswesen gewesen.                                  So wurde etwa in 7387 der HBW-Außenstelle Berlin im Jahr 2010 ein PIII-Befrager mit besonderen Sprachkenntnissen eingearbeitet. 7370)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 52. 7371)          Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 43. 7372)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 81. 7373)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21. 7374)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 96. 7375)          A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 18. 7376)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21. 7377)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 58. 7378)          Vgl. U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 97. 7379)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 53. 7380)          A. K., Protokoll-Nr. 67 I, S. 36; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21. 7381)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 59 7382)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 99. 7383)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 78. 7384)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 36; vgl. R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 30. 7385)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 31. 7386)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 36. 7387)          Protokoll der 4. Ressourcenbesprechung des Referats EAC vom 17. und 18. Mai 2010, MAT A BND-2/5c, Bl. 113 (114), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 1166 –                         Drucksache 18/12850 Dies hatte zur Folge, dass der AND-Mitarbeiter die Befragung in einer Sprache führte, die der anwesende BND- 7388 Befrager nicht verstand.                Der Zeuge R. C. hat allerdings ausgeschlossen, dass in einer solchen Befragungssi- tuation die Zielperson durch den AND-Befrager im Wege von Drohungen zur Preisgabe von Informationen, etwa über den Aufenthaltsort eines Milizenführers, erpresst worden sei. Der BND-Befrager hätte es anhand der Mimik Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7389 und Stimmlage des Befragten mitbekommen, wenn dieser unter Druck gesetzt worden wäre. f)           Kompensation Der Untersuchungsausschuss hat sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit durch die HBW befragte Personen für ihre Kooperation Geld oder geldwerte Vorteile erhalten haben. Die Zeugin A. K. hat hierzu angeben, dass den Befragten lediglich ihre Fahrtkosten erstattet und ein Essen oder ein Getränk bezahlt worden seien. Tagessätze, Zuwendungen oder sonstige geldwerte Leistungen habe es nicht 7390 gegeben.            Der Zeuge R. C. hat demgegenüber bekundet, insbesondere bei länger andauernden Befragungen seien Befragten Aufwandsentschädigungen in Höhe von zehn bis 20 Euro pro Stunde gezahlt worden. Es habe zudem die Möglichkeit gegeben, nach Abschluss einer Befragung der Zielperson einen Bonus in Geld zukommen 7391 zu lassen.          Der Zeuge U. P. hat mitgeteilt, in der Berliner Außenstelle der HBW sei man mit derartigen Zah- 7392 lungen sehr restriktiv umgegangen. Die Zahlung von Kompensationen an befragte Personen war in Verwaltungsbestimmungen näher geregelt. 7393                                                        7394 Den Verwaltungsbestimmungen war als Anhang                         je ein Formular für einen Abrechnungsantrag                 und einen 7395 Auszahlungsbeleg               beigefügt. g)           Dokumentation während der Befragung 7396 Die Befrager notierten sich den relevanten Inhalt der Befragung grundsätzlich handschriftlich.                          Insbesondere bei Folgebefragungen kamen nach Auskunft des Zeugen R. C. auch „technische Hilfsmittel“ zum Einsatz, um 7397 anhand von Karten o. ä. geografische Angaben zu präzisieren oder zu überprüfen.                     Soweit Mitarbeiter der DIA 7398 alleine Befragungen vorgenommen hätten, seien diese von ihnen protokolliert worden.                        Allerdings wurden nach 7399 Erinnerung der Zeugin A. K. keine Video- oder Tonaufnahmen der Befragungen angefertigt.                              Auch der Zeuge 7400 U. P. hat bekundet, dass keine elektronischen Gesprächsaufzeichnungen erfolgt seien. 7388)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 30. 7389)   R. C., Protokoll-Nr. 110 II – Auszug offen, S. 32. 7390)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 70. 7391)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 36 f. 7392)   U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 96. 7393)   Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105, (VS-NfD – insoweit offen). 7394)   Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105 (113), (VS-NfD – insoweit offen). 7395)   Aktualisierung der Verwaltungsbestimmungen für das Befragungswesen vom 1. März 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 105 (115), (VS-NfD – insoweit offen). 7396)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 50; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 70. 7397)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 61 f. 7398)   R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 18. 7399)   A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 90 f. 7400)   U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 70.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 1167 –                             Drucksache 18/12850 h)          Nachbereitung, Berichterstellung, Meldung 7401 Im Nachgang wurden die Ergebnisse einer Befragung in ein computergestütztes System eingetragen.                                    Aus den Mitschriften, die die Befrager vor Ort anfertigten, wurde – nach der Befragung – ein Bericht verfasst, der dann in Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7402 eine Meldungsdatenbank einfloss, die der Auswertung zur Verfügung stand.                              Der Bericht hatte einen formu- 7403                                                                                                         7404 larmäßigen Aufbau.               Informationen, die relevant erschienen, wurden in Form einer Meldung festgehalten. Bericht und Meldung wurden durch den oder einen der an der Befragung beteiligten Befrager verfasst, gegebe- 7405                                                         7406 nenfalls auch den AND-Befrager.                  Die Abfassung erfolgte in deutscher Sprache. Die gefertigten Meldungen wurden dem Arbeitsbereich „Auftragssteuerung und Koordination“ im Referat EAC 7407 zugeleitet.          Dort wurde beurteilt, ob sie inhaltlich hinreichend fundiert waren und dem Auftragsprofil der Bun- 7408 desregierung entsprachen. 4.      Anzahl der Befragungen und der daraus resultierenden Meldungen Die Anzahl der durch die HBW durchgeführten Befragungen und der hieraus resultierenden Meldungen unterlag 7409 nach Angaben der Zeugin A. K. Schwankungen. 7410 Im Durchschnitt seien es für die gesamte HBW etwa 300 Befragungen pro Jahr gewesen.                                  Der Zeuge R. C. hat hierzu bekundet, diese Angabe beziehe sich eher auf den Zeitraum 2011 bis 2013; vorher seien es erheblich mehr 7411 gewesen.          Dies deckt sich mit Angaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2013: „Im Durchschnitt der vergangenen zwei bis drei Jahre fanden pro Jahr 500 bis 800 Vorge- 7412 spräche statt. Im Ergebnis wurden im Anschluss etwa 200 bis 300 Personen befragt.“ In der Außenstelle Berlin fanden nach Bekundung des Zeugen U. P. im letzten Vierteljahr 2012 etwa 20 bis 25 7413 und im Jahr 2013 noch 30 Befragungstermine statt. 7414 Auch das Meldungsaufkommen der HBW sei zusehends rückläufig gewesen.                                  Die genaue Anzahl von Befra- gungen und Meldungen der HBW in den Jahren 2010 bis 2013 ergibt sich aus als GEHEIM eingestuften Unter- lagen des BND. 7401)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 29. 7402)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 34 f. 7403)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 24. 7404)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 11. 7405)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 34. 7406)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 42. 7407)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 64. 7408)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 64. 7409)    Vgl. A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 25. 7410)    A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 13. 7411)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 58. 7412)    Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013, Plenarprotokoll 18/3, S. 212. 7413)    U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 77. 7414)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 33.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            – 1168 –                               Drucksache 18/12850 Als Gründe für den Rückgang der Befragungen wie auch der Meldungen wurden von der HBW der über Jahre 7415 hinweg stattfindende Rückgang der Asylbewerberzahlen                         sowie die zunehmend „deutlich absinkende intellek- 7416 tuelle Qualität von Zielpersonen / Quellen aus besonders interessierenden Regionen“                                benannt. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 5.        Erhebung von zur Zielortung nutzbaren Daten Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, inwieweit durch die HBW Daten erhoben wurden, die zur zielge- nauen Lokalisierung von Personen im Rahmen eines Kampfdrohnenangriffs nutzbar sein könnten [siehe dazu bereits unter H.I.4.a)], insbesondere Mobilfunknummern. Die Zeugin A. K. hat hierzu ausgeführt, dass nach ihrem Kenntnisstand im Rahmen der Befragungen nicht gezielt 7417 nach Mobilfunknummern oder E-Mail-Adressen Dritter gefragt worden sei. 7418 „Meiner Erinnerung nach ergab sich das [             ] höchstens als Beifang.“ 7419 Solcher „Beifang“ sei insgesamt höchst selten gewesen. Überhaupt sei es grundsätzlich nicht die Aufgabe ihres Referats gewesen, nach Terrorzellen, -netzwerken oder 7420 deren Angehörigen zu forschen.                   Auch die amerikanischen Befrager seien im Rahmen der Befragungen nicht 7421 an Mobilfunknummern interessiert gewesen.                      In ihrer zweiten Vernehmung durch den Ausschuss hat die Zeu- gin A. K. freilich auch bekundet: „Im Rahmen des Auftrags sind auch möglicherweise [Mobilfunk]nummern erhoben wor- 7422 den.“ Im Übrigen hat sie angegeben, ihr sei nicht erinnerlich, ob tatsächlich Mobilfunknummern erhoben worden 7423 seien.          Der Zeuge R. C. hat dem gegenüber mitgeteilt, dass bei den Befragungen auch Telefonnummern erho- 7424 ben worden seien.                 Nähere Angaben zum Grund für die Erhebung von Telefonnummern und deren Nutzung 7425 hat der Zeuge R. C. in einer als GEHEIM eingestuften Vernehmung gemacht.                                Auch sei in den Befragungen bisweilen nach dem Aufenthaltsort konkreter Personen gefragt worden, soweit dies von Interesse und die befragte 7426 Person hierzu auskunftsfähig gewesen sei. Die Zeugin A. K. hat bekundet, ihr sei nicht bekannt, dass Befragte gebeten worden seien, auf ihren Computern 7427 oder Mobiltelefonen gespeicherte Daten zur Verfügung zu stellen.                        Der Zeuge R. C. hat insoweit bestätigt, dass 7415)       Konzeptionsvorschlag für die Veränderungen im Befragungswesen vom 15. November 2009, MAT A BND-2/5c, Bl. 87 (91), (VS-NfD – insoweit offen); Strukturvorschlag im Schreiben des BND an das Bundeskanzleramt vom 2. Februar 2011, MAT A BK-2/8e, Bl. 56 (58), (VS-NfD – insoweit offen) 7416)       Beitrag der HBW-Außenstelle 2C60 zum Jahresbericht 2008, MAT A BND-2/5b, Bl. 127, (VS-NfD – insoweit offen). 7417)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 97. 7418)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 98. 7419)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 98. 7420)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 16 f. 7421)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 17; A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 8. 7422)       A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 41. 7423)       A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 14, 19. 7424)       R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 27. 7425)       R. C., Protokoll-Nr. 110 II (Tgb.-Nr. 284/16 – GEHEIM), S. 4. 7426)       R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 29. 7427)       A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 72.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 1169 –                               Drucksache 18/12850 7428 „es nie Thema“ gewesen sei, dass ein Befragter sein Mobiltelefon oder Laptop mitbringe und auswerten lasse. Aus als GEHEIM eingestuften Unterlagen des BND ergibt sich zu diesem Fragenkreis Näheres. Der Zeuge R. C. hat weiter ausgeführt: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „[   ] um entsprechende Objekte zu lokalisieren, haben auch wir entsprechend [                          ] Google Earth, Google Maps, solcherlei Dinge verwendet und haben auch mal den entsprechenden Personen vorgehalten, sie mögen doch bitte mal den Bereich, in dem sie tätig waren, dort lokalisieren und einfach mal markieren, ob sie sagen können, in welchem Bereich sie tätig 7429 waren.“ 6.      Weitergabe von Daten aus den Befragungen an AND Zur Weitergabe der Befragungsergebnisse an die Partner gab die Bundesregierung im November 2013 an: „Die Befragungsergebnisse der alliierten Befrager werden im Meldungssystem des BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erst nach der Freigabe erfolgt die Über- 7430 mittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz an den alliierten Partnerdienst.“ a)        Zuständigkeit Der Zeuge R. C. hat zur Zuständigkeit für die Prüfung der Weitergabe von Meldungen an die AND-Partner Fol- gendes ausgeführt: „Die Meldungen, die wir erstellt haben, die wurden in die Führungsstelle geschickt mit einer Empfehlung, ob sie für den AND freizugeben sind oder zu sperren sind. [                                  ] Die letztendliche Entscheidung, ob dem Vorschlag der Außenstelle so entsprochen wurde, fiel 7431 in der Führungsstelle, die fiel bei EAC.“ In seltenen Fällen habe es zwischen ihm und der Führungsstelle unterschiedliche Auffassungen bezüglich der 7432 Freigabe oder Sperrung einer Meldung gegeben, die dann diskutiert worden seien.                             Nach Kenntnis des Zeugen 7433 U. P. habe man sich über Bedenken des Befragers aber nicht hinweggesetzt. 7428)    R.C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 26. 7429)    R. C., Protokoll-Nr. 110 II – Auszug offen, S. 6 f. 7430)    Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013, Plenarprotokoll 18/3, S. 212 (213). 7431)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 42. 7432)    R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 43. 7433)    U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 89.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                  – 1170 –                                Drucksache 18/12850 Die Zeugin A. K. hat den Vorgang so geschildert, dass die Entscheidung über die Freigabe einer Meldung für die 7434 AND-Partner durch die auswertenden Dienststellen im BND getroffen                                   und dann durch den Bereich „Auftrags- 7435                                                     7436 steuerung und Koordination“ (AuKo                         ) im Referat EAC umgesetzt worden sei.                   Dies habe aber nur in Zwei- 7437 felsfällen gegolten; über die Weitergabe von Routinemeldungen habe sie selbst entschieden.                                         Auch nach Be- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. kundung des Zeugen U. P. oblag die Entscheidung über die Meldungsweitergabe der Führungsstelle im Referat, 7438 die sich in Einzelfällen mit den auswertenden Bereichen abstimmte. b)               Grundsatz Die im Rahmen des Integrierten Befragungswesens erhobenen Kenntnisse standen nach Auskunft der Zeugin 7439 A. K. grundsätzlich allen beteiligten Partnerdiensten zur Verfügung.                              Dies hat auch der Zeuge R. C. bekundet: „Alles, was im nationalen Interesse lag [               ] wurde nicht weitergegeben, grundsätzlich alles 7440 andere ja.“ Die Beteiligung der Partnerdienste an den Befragungsergebnissen erfolgte nach Ermessen des deutschen Part- 7441 ners. c)               Absehen von der Datenweitergabe aus Gründen nationalen Interesses Von der Weitergabe von im Rahmen des Integrierten Befragungswesens erhobenen Informationen wurde abge- 7442 sehen, wenn dies im nationalen Interesse lag.                         Im Einzelfall wollte der BND bestimmte Informationen allein 7443 nutzen.           Weitere Details hat der Zeuge R. C. in einer als GEHEIM eingestuften Vernehmung durch den Aus- 7444 schuss mitgeteilt. Zudem konnten die auswertenden Stellen des BND eine Meldung mit einem Sperrvermerk versehen, so dass 7445 deshalb eine Weiterleitung an die Partnerdienste unterblieb. d)               Einschränkungen der Datenweitergabe aus anderen Gründen aa)       Quellenschutz Auch wenn sich eine befragte Person negativ über die Vereinigten Staaten von Amerika geäußert habe, sei, so die Zeugin A. K., zum Schutz der Quelle gelegentlich auf eine Meldungsweitergabe an den AND verzichtet wor- 7446 den. 7434)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 16. 7435)          Vgl. Schreiben der Leiterin Organisation des BND an den Leiter des Referats 611 im Bundeskanzleramt vom 2. Februar 2011, MAT A BK-2/8e, Bl. 56 (61), (VS-NfD – insoweit offen). 7436)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 65. 7437)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 71. 7438)          U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 88. 7439)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 15. 7440)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 62 f. 7441)          Sprechzettel des BND für die Sitzung des PKGr am 19. Februar 2014, MAT A BK-2/8i, Bl. 34 (VS-NfD – insoweit offen). 7442)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 16; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 42; Schreiben des BND-Präsidenten Gerhard Schindler an Bundeskanzler- amtschef Ronald Pofalla vom 22. November 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 131 (132), (VS-NfD – insoweit offen). 7443)          R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 63. 7444)          R. C., Protokoll-Nr. 110 II (Tgb.-Nr. 284/16 – GEHEIM), S. 4 f. 7445)          Schreiben des BND-Präsidenten Gerhard Schindler an ChefBK Ronald Pofalla vom 22. November 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 131 (132), (VS-NfD – insoweit offen). 7446)          A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 65.
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