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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                   – 1181 –                         Drucksache 18/12850 auch hier entsprechenden Bedarf, auch entsprechende analytische Dienstleistungen abzu- fragen. Das sind also verschiedene Spezialisten, die in diesem Bereich tätig sind. Das kön- 7503 nen Regionalspezialisten sein.“ Analytische Dienstleistungen werden in fünf Kategorien erbracht: Planer, Analysten, Berater, Ausbilder und Ma- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7504 nager.          Der Bereich der Analysten umfasst u. a. Nachrichtenanalysten, die nachrichtendienstliche Quellen aus- werten und überprüfen, nachrichtendienstliche Systeme und Auswertungstools bedienen und entwickeln und Be- drohungsanalysen erstellen, sowie Militäranalysten, die Konzepte für strategische Einsätze, operative und logisti- sche Fragen, Organisationsstruktur, Ausrüstung und Modernisierung der Streitkräfte analysieren und entwik- 7505 keln.          Der Zeuge Dr. Ney hat insoweit bekundet: „Das sind oft Auswerter, Regionalexperten für Länder, die von Deutschland aus geführten amerikanischen Truppen - - ob in Afrika oder sonst wo, es sind Manager, es sind Compu- 7506 terspezialisten, ITLeute – es ist ein ganz großes Spektrum –, Trainer.“ Zu den im Bereich analytischer Dienstleistungen tätigen Firmen, für die Befreiungen im Sinne von Art. 72 ZA- 7507 NTS beantragt und gewährt wurden, gehörten beispielsweise Booz Allen Hamilton Inc.                                    , Northrop Grumman 7508                                                         7509 Space & Mission Systems Corporation                       und Lockheed Martin Integrated Systems, Inc.                 Für mehrere Unter- 7510 nehmen wurden mehrfach Befreiungen gewährt. In einem Sachstandsvermerk des Auswärtigen Amts zur Unternehmensprivilegierung vom 1. August 2013 heißt es: „Erfasst sind nur Unternehmen, die ausschließlich für die Truppe, das zivile Gefolge sowie deren Mitglieder und Angehörige tätig sind und die ihre Tätigkeit auf Geschäfte beschrän- ken, die von deutschen Unternehmen nicht ohne Beeinträchtigung der militärischen Be- 7511 dürfnisse der Truppe betrieben werden können.“ In den Jahren 2001 bis 2005 erfolgten auf Grundlage der Rahmenvereinbarung in ihrer jeweiligen Fassung 92, in den Jahren 2006 bis 2009 77 und in den Jahren 2010 bis Mitte 2013 92 Verbalnotenwechsel, mit denen Unter- 7512 nehmen im Rahmen des DOCPER-Verfahrens im Sinne von Art. 72 ZA-NTS privilegiert wurden.                                           Nach Aus- kunft eines Vertreters der US-Botschaft in der Bundesrepublik beschäftigte das US-Verteidigungsministerium mit Stand August 2013 136 Contractors in Deutschland, davon 14 aus dem Bereich der nachrichtendienstlichen Un- 7513 terstützung. 7503)          Schulz, Protokoll-Nr. 77 I, S. 90. 7504)          Anhang zur Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 2001; Verbalnote vom 27. September 2005, BGBl. 2005 II, S. 1115; Schulz, Protokoll- Nr. 77 I, S. 90. 7505)          Verbalnote vom 27. September 2005, BGBl. 2005 II, S. 1115. 7506)          Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 29. 7507)          Memorandum for Record, Anhang zur Verbalnote vom 20. Januar 2010 (BGBl. 2010 II, S. 940 f.), MAT A AA-3/1e_2, Bl. 72. 7508)          Memorandum for Record, Anhang zur Verbalnote vom 30. Juni 2009 (BGBl. 2009 II, S. 1162 f.), MAT A AA-3/1e_2, Bl. 56. 7509)          Memorandum for Record, Anhang zur Verbalnote vom 10. September 2009 (BGBl. 2009 II, S. 1275 f.), MAT A AA-3/1e_2 Bl. 58. 7510)          Vgl. Übersicht über DOCPER-Vereinbarungen, Anhang 3 zur Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (35 – 43). 7511)          Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amts vom 1. August 2013, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 224, (225), (VS-NfD – insoweit offen). 7512)          Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (9). 7513)          E-Mail von James Melville an den Zeugen Schulz vom 2. August 2013, MAT A AA-1/7e, Bl. 15.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                           – 1182 –                                Drucksache 18/12850 3.       Inhalt der Privilegierung Nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes beinhaltet die Privilegierung von Unternehmen im Rahmen des DOCPER-Verfahrens eine Befreiung von den deutschen Vorschriften über den Handel und das Gewerbe mit Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7514 Ausnahme des Arbeitsschutzrechts.                  Ebenfalls nicht umfasst sind nach Schilderung des Zeugen Dr. Ney die 7515 Vorschriften über Steuern und Einfuhr.                 Zudem stellte eine erteilte Privilegierung eines Unternehmens zugleich 7516 die aufenthaltsrechtliche Grundlage deren nichtdeutscher Mitarbeiter dar.                         Es verbleibe jenseits der Privilegie- rung bei der Regelung von Art. II NTS [siehe hierzu bereits unter H.I.6.a)], nach der das deutsche Recht zu achten sei und insbesondere nach diesem verbotene Formen von Spionage und Telekommunikationsüberwachungen 7517 nicht zulässig seien. 4.       Verfahrensablauf a)              Verfahrensablauf bis Juni 2013 Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgte im DOCPER-Verfahren für jeden einzelnen Auftrag an ein Unternehmen eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesre- 7518 publik Deutschland in Form eines Verbalnotenwechsels, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.                                      Das DOCPER-Büro als Vertretung der US-Seite ersucht das Auswärtige Amt per Verbalnote um die Gewährung von Befreiungen für nichtdeutsche Wirtschaftsunternehmen gemäß Art. 72 ZA-NTS und der Rahmenvereinba- 7519 rung.          Da es sich jeweils um eine völkerrechtliche Vereinbarung handelt, ist auf deutscher Seite das Auswärtige 7520 Amt für den Abschluss zuständig.                Bei der Prüfung amerikanischer Verbalnotenentwürfe im Auswärtigen Amt wurde bereits 2003 großer Wert auf die Unterscheidung zwischen Unternehmen im Bereich der Truppenbetreuung 7521 und solchen aus dem Bereich analytischer Dienstleistungen gelegt.                        Dem US-amerikanischen Notenentwurf ist 7522 der Dienstvertrag zwischen dem Unternehmen und den US-Streitkräften                              sowie ein sogenanntes Memorandum 7523 for Record beigefügt.             Das Memorandum enthält zusammenfassende Angaben zum vertragschließenden Un- 7524 ternehmen, zur Laufzeit des Vertrages, der Anzahl der privilegierten Mitarbeiter und zur Tätigkeit.                              Die Kon- trolle der Tätigkeit der privilegierten Unternehmen nach Abschluss des Verbalnotenwechsels obliegt den Bun- 7525 desländern. 7514)      Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8). 7515)      Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26. 7516)      Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 29 f. 7517)      Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8); Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G-10 Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 f. (VS-NfD – insoweit offen); Lei- tungsvorlage des Auswärtigen Amtes vom 2. August 2013, MAT A BK-1/7a_2, Bl. 144 (VS-NfD – insoweit offen). 7518)      Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G 10-Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 (VS-NfD – insoweit offen). 7519)      Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8); Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G 10-Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 (235), (VS-NfD – insoweit offen). 7520)      Schulz, Protokoll-Nr. 77 I, S. 90 f. 7521)      Anleitung des Referats 503 des Auswärtigen Amtes zur Vorbereitung von Notenwechseln im DOCPER-Verfahren vom 9. Dezember 2003, MAT A AA-3/3q, Bl. 56. 7522)      Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amts vom 1. August 2013, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 224, (225), (VS-NfD – insoweit offen). 7523)      Anleitung des Referats 503 des Auswärtigen Amtes zur Vorbereitung von Notenwechseln im DOCPER-Verfahren vom 9. Dezember 2003, MAT A AA-3/3q, Bl. 56 (57). 7524)      Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8); Vermerk des Referate 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G 10-Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 (236), (VS-NfD – insoweit offen); vgl. etwa Memorandum for Record, Anhang zur Verbalnote vom 30. Juni 2009 (BGBl. 2009 II, S. 1162 f.), MAT A AA-3/1e_2, Bl. 56 f. 7525)      Schulz, Protokoll-Nr. 77 I, S. 91; Hintergrundinformation des Auswärtigen Amtes zur PKGr-Sitzung vom 19. August 2013, MAT A AA- 1/3f, Bl. 230 (232), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 1183 –                                  Drucksache 18/12850 Die Verträge wurden durch das Auswärtige Amt daraufhin geprüft, ob sie den Anforderungen von Art. 72 ZA- 7526 NTS und der Rahmenvereinbarung entsprachen.                           Die Prüfung erfolgte durch das u. a. für die Rechtsstellung 7527                                                    7528 ausländischer Streitkräfte zuständige              Referat 503 des Auswärtigen Amtes.                      Nach Bekundungen des Zeugen Dr. Ney erfolgte die Prüfung zunächst ausschließlich auf Plausibilität hin und unter Zugrundelegung eines Ver- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7529 trauensverhältnisses zwischen den USA und der Bundesrepublik. Bereits im Jahr 2008 gaben allerdings Vorwürfe der Gefangenenüberstellung in das US-Militärgefängnis Guan- tanamo unter Einbeziehung von US-Basen im Bundesgebiet für das Auswärtige Amt Anlass zu einer Einzelfall- prüfung von Unternehmensprivilegierungen, bei denen Anhaltspunkte für eine Beteiligung der jeweiligen Unter- 7530 nehmen an entsprechenden Transporten bestand.                         Im Hinblick darauf legte das US-Verbindungsbüro eine Er- klärung vor, in der die Beteiligung des zu überprüfenden Unternehmens an Gefangenenangelegenheiten, Verhören oder ähnlichen Aktivitäten negiert und angeboten wurde, zukünftig im Rahmen des DOCPER-Verfahrens stets 7531 entsprechende Erklärungen abzugeben.                    Dies wurde durch die Leitung des Referats 503 befürwortet, wobei gleichwohl weiterhin eine genaue Prüfung der Tätigkeitsbeschreibungen zu erfolgen habe und in Zweifelsfällen 7532 bei der US-Seite Rücksprache zu halten sei. b)        Reaktionen des Auswärtigen Amts aufgrund der Snowden-Enthüllungen Im Sommer 2013 führten die Enthüllungen durch Edward J. Snowden und der Verdacht massenhafter Ausspähung deutscher Bürger durch US-amerikanische Nachrichtendienste dazu, dass im Auswärtigen Amt die bisherige 7533 Prüfpraxis in Frage gestellt wurde.              Trotz einer am 2. August 2013 ergangenen Erklärung des US-amerikani- schen Gesandten, die im Rahmen des DOCPER-Verfahren privilegierten Firmen würden sich umfassend an das 7534 deutsche Recht halten, wurde das Verfahren in fünf Punkten geändert                             : –    Einfügung einer Klausel zur Einhaltung des deutschen Rechts in jeden Verbalnotenwechsel –    Erweiterung der Klausel auf die Verpflichtung der US-Seite, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen und ihre Angestellten deutsches Recht einhalten –    Einbeziehung von Bundeskanzleramt, BMI und BMVg in die Überprüfung der zu privilegierenden Unter- nehmen –    „Revitalisierung“ der Beratenden Kommission gemäß Nr. 10 der Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 2001 7535 zur Klärung verbleibender Fragen mit den US-Amerikanern. 7536 Die Beratende Kommission hatte bis dahin seit 2008 nicht mehr getagt. 7526)    Vermerk des Referats 503 des Auswärtigen Amts vom 1. August 2013, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 224 (225), (VS-NfD – insoweit offen). 7527)    Organigramm des Auswärtigen Amtes, Stand: 11. Februar 2013, MAT A AA-2a, Bl. 17. 7528)    Leitungsvorlage des BMJ vom 5. August 2013, MAT A BMJV-3/1a, Bl. 4 (8); Vermerk des Referate 503 des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2013 zur Vorbereitung einer Sitzung der G 10-Kommission, MAT A AA-3/1a_2, Bl. 234 f. (VS-NfD – insoweit offen). 7529)    Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26. 7530)    Vermerk für die Referatsleitung 503 des Auswärtigen Amtes vom 10. Juli 2008, MAT A AA-3/3m, Bl. 221 (VS-NfD – insoweit offen). 7531)    Vermerk für die Referatsleitung 503 des Auswärtigen Amtes vom 10. Juli 2008, MAT A AA-3/3m, Bl. 221 (VS-NfD – insoweit offen). 7532)    Handschriftlicher Vermerk auf dem Vermerk für die Referatsleitung 503 des Auswärtigen Amtes vom 10. Juli 2008, MAT A AA-3/3m, Bl. 221 (VS-NfD – insoweit offen). 7533)    Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 16. 7534)    Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 16 f.; vgl. auch Vermerk des Auswärtigen Amtes zur Vorbereitung der Sitzung der G 10-Kommission vom 26. August 2013, MAT A AA-3/3k, Bl. 129 (132), (VS-NfD – insoweit offen). 7535)    Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 8 f. 7536)    Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (257), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                           – 1184 –                                   Drucksache 18/12850 In einer Besprechung des Auswärtigen Amtes mit Vertretern der US-Botschaft erläuterten diese die Aufgaben 7537 bestimmter zum Notenwechsel anstehenden Unternehmen näher                                   und sicherten zu, dies zukünftig stets zu 7538 tun. Zunächst wurden Notenwechsel zu Unternehmen, die analytische Dienstleistungen erbringen sollten, zurückge- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7539                                  7540 stellt oder wegen Ablaufs der beantragten Vertragslaufzeit abgelehnt.                              Die zuvor bisweilen erfolgte          rück- 7541 wirkende Erteilung der Befreiung war nun nicht mehr möglich.                         Die ersten Verbalnotenwechsel nach den Snow- 7542 den-Enthüllungen waren zunächst für den 17. Dezember 2013 geplant                                  , wurden dann aber für den 28. Januar 7543 2014 in Aussicht genommen.                    An diesem Tag fand denn auch erstmals seit Juni 2013 wieder ein Verbalnoten- 7544 wechsel „für unproblematische Aufträge, insbesondere zu Truppenbetreuung“ statt. Die Einfügung einer Klausel über die Einhaltung des deutschen Rechts durch die Unternehmen und die Verpflich- 7545 tung der US-Seite darauf hinzuwirken, wurde umgesetzt                         ; so heißt es etwa unter Nummer 6 der Verbalnote vom 29. September 2015: „Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch- führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen das deutsche Recht geachtet wird. Ferner wird sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und ihre Beschäf- tigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen das deutsche 7546 Recht achten.“ In dem zugehörigen Memorandum for Record ist niedergelegt: „In Zusammenhang mit allen Aspekten dieser Dienstleistungen wird deutsches Recht ein- gehalten. Nach den Vertragsbedingungen sind Arbeitnehmer unter diesem Vertrag weder jetzt noch in Zukunft mit der Überwachung von in Deutschland lebenden deutschen Staats- angehörigen befasst. Derartige Tätigkeiten sind nicht Teil des Arbeitsauftrags. Sollte ir- gendjemand von Vertragsarbeitnehmern verlangen, derartige Tätigkeiten auszuführen, so sind diese angewiesen, den Auftrag abzulehnen und umgehend ihr Management zu infor- mieren. Außerdem erhalten alle Personen jährliche Schulungen im Bereich Aufsicht im Nachrichtenwesen, einschließlich Grenzen ihrer Informationsgewinnungsvollmachten in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung im Rahmen dieses Vertrags. Alle Produkte und Berichte werden vor Abschluss offiziell von US-Regierungsmitarbeitern geprüft, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu gewährleisten und die Möglichkeit von Vertrags- 7537)      Gesprächsprotokoll vom 4. Dezember 2013, MAT A BMVg-3/9d, Bl. 217 (218), (VS-NfD – insoweit offen). 7538)      Gesprächsprotokoll vom 4. Dezember 2013, MAT A BMVg-3/9d, Bl. 217, (VS-NfD – insoweit offen). 7539)      Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (258), (VS-NfD – insoweit offen). 7540)      Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 26. 7541)      Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (257), (VS-NfD – insoweit offen). 7542)      Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 16. Dezember 2013, MAT A BMVg-1/4g_3, Bl. 115 (VS-NfD – insoweit offen). 7543)      Leitungsvorlage des Referats 503 des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2014, MAT A AA-5, Bl. 256 (258), (VS-NfD – insoweit offen). 7544)      Hintergrundinformation zur Gesprächsvorbereitung zur ND-Lage vom 4. März 2014, MAT A AA-5, Bl. 324 (326). 7545)      Gesprächsunterlagen für den Jour Fixe der Abteilung 5 des Auswärtigen Amtes vom 6. Januar 2014, MAT A AA-3/3l, Bl. 7. 7546)      BGBl. 2016 II, S. 366 ff.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 1185 –                                 Drucksache 18/12850 verletzungen in Zusammenhang mit der Gewinnung untersagter Informationen auszu- schließen. Die Manager des Unternehmens, die Arbeitnehmer unter diesem Vertrag beauf- sichtigen, müssen einmal im Jahr zusätzliche Schulungen durch den zugewiesenen Intelli- gence Oversight Officer durchlaufen und regelmäßig an von der Regierung angebotenen Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7547 Auffrischungskursen über Grundsätze und Verfahren teilnehmen.“ c)           Die Beteiligung weiterer Ressorts der Bundesregierung am Notenwechsel Am 17. Dezember 2013 verfasste der Zeuge Dr. Ney ein an die zuständigen Abteilungsleiter im BMI, BMJ, BMVg und Bundeskanzleramt gerichtetes Schreiben die für die US-Streitkräfte in Deutschland tätigen Unterneh- men und den anstehenden Notenwechsel betreffend, in dem es heißt: „US-Unternehmen, die für US-Streitkräfte in Deutschland Dienstleistungen erbringen, er- halten gem. Rahmenvereinbarungen von 1998 und 2001 in Verbindung mit NATO-Trup- penstatut Befreiungen und Vergünstigungen durch Notenaustausch. Die US-Unternehmen sind dabei an deutsches Recht gebunden. Dem Auswärtigen Amt ist bisher kein Verstoß gegen deutsches Recht bekannt, es hat jedoch die jüngsten Hinweise in den Medien zum Anlass genommen, die von US-Seite vorgelegten Unterlagen genauer zu hinterfragen. Diesbezügliche Entscheidungen sollten nach Entscheidung durch Staatssekretär Dr. Harald Braun künftig von allen betroffenen Ressorts mitgetragen werden. Der für den 17. Dezem- ber 2013 geplante Notenaustausch wurde daher verschoben. Für Durchsicht und Mitzeich- nung der anliegenden Vorlage bis zum 9. Januar 2014 wäre ich Ihnen dankbar und bitte 7548 Sie, auch den zuständigen Staatssekretär Ihres Hauses zu befassen.“ Hintergrund waren nach Angabe des Zeugen Dr. Ney die eingeschränkten Möglichkeiten des Auswärtigen Amtes, 7549 innerstaatliche Überprüfungen von Unternehmen zu veranlassen. Im Bundesministerium der Justiz sah man keinen Anlass zu einer Beteiligung, weil es sich bei den Notenwechseln um Einzelentscheidungen des Auswärtigen Amtes handele, die anders als Gesetz- oder Verordnungsentwürfe keiner rechtlichen Mitprüfung unterlägen; auch inhaltlich seien keine Materien betroffen, die in die Zuständigkeit 7550 des BMJ fielen.              Der Zeuge Dr. Ney hat bekundet, das BMVg sei zur Mitzeichnung bereit gewesen, das BMI 7551 und das Bundeskanzleramt nicht. In einer Leitungsvorlage des Zeugen Karl, Leiter des Referats 603 im Bundeskanzerlamt, vom 23. Januar 2014 wurden grundsätzliche Vorbehalte gegen das Verfahren des Notenwechsels vorgebracht und sogar vorgeschlagen, die US-Seite darum zu bitten, die analytischen Dienstleistungen wieder durch die Streitkräfte selbst durchführen 7552 zu lassen.          Ferner heißt es dort: 7547)   Memorandum for Record zur Verbalnote vom 29. September 2015, MAT A MAD-1/2g, Bl. 82 f. 7548)   Schreiben des Zeugen Dr. Ney vom 17. Dezember 2013, MAT A BMVg-1/4g_3, Bl. 114. 7549)   Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 27. 7550)   E-Mail des Abteilungsleiters IV im BMJ vom 7. Januar 2014, MAT A BMJV-1/1r_3, Bl. 19 f. 7551)   Dr. Ney, Protokoll-Nr. 89 I, S. 29. 7552)   Leitungsvorlage des Referats 603 im BKAmt vom 23. Januar 2014, MAT A BK-1/4t, Bl. 194 (196), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                           – 1186 –                                     Drucksache 18/12850 „Auch eine Beteiligung am Verfahren durch Abfrage der bei den Diensten vorliegenden ND-Erkenntnisse lässt keine abschließende Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit der be- 7553 troffenen US-Unternehmen und deren Tätigkeiten zu.“ Auch im BMI wurde keine Veranlassung gesehen, eine interne Vorlage des Auswärtigen Amtes mitzuzeich- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7554 nen.       Bereits im Vorfeld habe das BMI Fehlanzeige bezüglich etwaiger Negativerkenntnisse über die im No- 7555 tenwechsel avisierten Unternehmen gemeldet. Das Auswärtige Amt hatte weiterhin erhebliches Interesse an einer Mitwirkung des Bundeskanzleramts, des BMI und des BMVg am Notenwechsel, vorzugsweise im Wege einer Beteiligung dieser Ressorts an der Beratenden 7556        7557 Kommission, jedenfalls aber in Form der Erteilung eines „nihil obstat                         “.          Es schlug folgendes vierstufiges 7558 Verfahren vor             : –      US-Seite übermittelt dem Auswärtigen Amt Anträge zur Privilegierung von Aufträgen von US-Unterneh- men, wobei Anträge zur Truppenunterstützung regelmäßig vom Auswärtigen Amt genehmigt würden. –      Bei Anträgen zur Privilegierung von Unternehmen, die analytische Dienstleistungen erbringen sollen: Stel- lungnahmen von Bundeskanzleramt, BMI, BMVg; liegen keine Negativerkenntnisse vor, erklären diese „nihil obstat“, anderenfalls beruft das Auswärtige Amt die Beratende Kommission ein und übermittelt die Ergebnisse der Besprechung mit der US-Seite den Ressorts mit der Bitte um Stellungnahme. Fällt diese erneut negativ aus, wird erneut die Beratende Kommission einberufen oder der US-Antrag abgelehnt. –      Das Auswärtige Amt erstellt Staatssekretärs-Vorlage mit zu privilegierenden Aufträgen und übermittelt diese vorab zur Unterrichtung an BMI, BMVg und Bundeskanzleramt. –      Verbalnotenwechsel zur Privilegierung der Aufträge mit US-Botschaft durch Auswärtiges Amt. 7559 Über den Vorschlag wurde Konsens erzielt.                    Die Ressorts erklärten sich bereit, im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags mitzuteilen, inwieweit nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu den jeweiligen Unternehmen 7560 vorlägen. Das durch das Auswärtige Amt in der Folge verwendete Ressortanschreiben zur Prüfung von Notenwechseln hat folgenden Inhalt: „anbei übersende ich Ihnen wie vereinbart die von der US-Seite übermittelten Anträge zur auftragsbezogenen Privilegierung von US-Unternehmen mit der Bitte um Stellungnahme zu den Aufträgen bis zum XX. 7553)      Leitungsvorlage des Referats 603 im BKAmt vom 23. Januar 2014, MAT A BK-1/4t, Bl. 194 (196), (VS-NfD – insoweit offen). 7554)      Leitungsvorlage des Referats ÖS III 3 im BMI vom 9. Januar 2014, MAT A BMI-1/10r_12, Bl. 346 (347) (VS-NfD – insoweit offen). 7555)      Leitungsvorlage des Referats ÖS III 3 im BMI vom 9. Januar 2014, MAT A BMI-1/10r_12, Bl. 346 (VS-NfD – insoweit offen). 7556)      „Es steht nichts entgegen“. 7557)      Gesprächsvorbereitung zur ND-Lage vom 4. März 2014, MAT A AA-5, Bl. 324 (326 f.). 7558)      Vier-Schritte-Workflow, Anlage zur Gesprächsvorbereitung zur ND-Lage vom 4. März 2014, MAT A AA-5, Bl. 324 (328). 7559)      Leitungsvorlage des Referats 603 im BKAmt vom 14. März 2014, MAT A BK-1/4t, Bl. 267 (268 f.), (VS-NfD – insoweit offen). 7560)      Protokoll einer Besprechung des Auswärtigen Amtes mit Vertretern anderer Bundesministerien und der Länder vom 16. Januar 2014, MAT A AA-3/3l, Bl. 224 (226), (VS-NfD – insoweit offen).
1186

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                               – 1187 –                             Drucksache 18/12850 Die US-Seite hat für die anliegenden Aufträge eine Privilegierung nach Artikel 72 Abs. 1, 4 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut i.V.m. Rahmenvereinbarung für analytische Tätigkeiten vom 29. Juni 2001 (in der Fassung vom 28. Juli 2005) beantragt. Beigefügt sind die Memoranda for Record (Zusammenfassung des jeweiligen Auftrags) Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. sowie Kopien der Verträge zu den jeweiligen Aufträgen. Soweit Sie für Ihren jeweils eigenen Geschäftsbereich ein „nihil obstat“ erklären (keine negativen Erkenntnisse oder Fragen zu den Aufträgen), geht das AA davon aus, dass aus Ihrer Sicht keine Bedenken gegen die Privilegierung des jeweiligen Antrags bestehen und Sie die Entscheidung zur Privilegierung mittragen. Referat 503 wird dann eine Vorlage zur Privilegierung der betreffenden Anträge vorbereiten und Ihnen diese vorab zur Unterrich- tung übermitteln. Anschließend erfolgt ein Verbalnotenwechsel zur auftragsbezogenen Pri- vilegierung. Soweit aus Ihrem jeweiligen Geschäftsbereich negative Erkenntnisse, kritische Stellung- nahmen oder Fragen mitgeteilt werden, wird das AA diese im Rahmen der Beratenden Kommission mit der US-Seite thematisieren. In der Sitzung gewonnene Erkenntnisse wer- den Ihnen mit der Bitte um erneute Stellungnahme übermittelt. Solange hinsichtlich eines US-Antrags nicht alle Fragen zur Zufriedenheit aller von BKAmt, BMI, BMVg und AA 7561 geklärt sind, wird der betreffende Antrag nicht positiv beschieden werden.“ 5.        Kenntnis und Auskünfte der Bundesregierung Die Bundesregierung teilte am 14. April 2011 mit, dass im Zeitraum vom Januar 2005 bis Februar 2011 207 analytische Dienstleistungen erbringenden Unternehmen Vergünstigungen nach Art. 72 ZA-NTS gewährt worden 7562 seien.          Die Dauer der Privilegierung liege zwischen zwei Monaten und fünf Jahren und orientiere sich an der 7563 Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages der Streitkräfte mit dem Unternehmen.                                 Es seien Befreiungen von den Vorschriften über die Ausübung von Handel und Gewerbe, mit Ausnahme der Arbeitsschutzvorschriften, nicht jedoch von Steuern, Zöllen, Einfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen und Devisenkontrollen gewährt 7564                                                                                                           7565 worden.           Der Bundesregierung seien keine Verstöße von privilegierten Unternehmen bekannt. Die Bundesregierung erläuterte weiterhin, Vergünstigungen nach Art. 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens zum 7566 NATO-Truppenstatut würden für konkrete Einzelaufträge und nicht für Unternehmen insgesamt gewährt. Diese Fälle würden durch Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung geregelt, 7567 die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.                     Rahmenvereinbarungen dazu bestünden für „soziale und me- 7568 dizinische Truppenbetreuung“ und für „analytische Dienstleistungen“                            . Zuständig sei in der Bundesregierung 7561)       Gebilligter Anschreibensentwurf des Auswärtigen Amtes vom 7. März 2014, MAT A AA-3/3h, Bl. 138 f. 7562)       Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6. 7563)       Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6. 7564)       Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 6. 7565)       Antwort der Bundesregierung vom 11. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/5586, S. 7. 7566)       Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 1. 7567)       Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 2. 7568)       Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 2 f.
1187

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 1188 –                                Drucksache 18/12850 7569 das Auswärtige Amt, welches BMI, BMVg und Bundeskanzleramt beteilige                              . Partner auf US-Seite sei das 7570 Department of Defense Contractor Personnel Office (DOCPER). Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass im Wege des DOCPER-Verfahrens privi- legierte Unternehmen für zivile US-Nachrichtendienste, andere US-amerikanische Stellen oder Nachrichtendien- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7571 ste anderer Länder tätig gewesen seien. 7569)   Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 3. 7570)   Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/5622, S. 3. 7571)   Hintergrundinformation des Auswärtigen Amtes für die Sitzung des PKGr am 19. August 2013, MAT A AA-1/3f, Bl. 230 (232), (VS- NfD – insoweit offen); Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT- Drs. 18/5622, S. 5.
1188

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 1189 –                               Drucksache 18/12850 IV.     Festnahme- oder sonstige hoheitliche Handlungen durch US-Bedienstete auf deutschem Staatsgebiet? 1.      Festnahme des estnischen Staatsangehörigen A. S. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. a)        Presseberichterstattung Am 30. Juni 2008 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, zwei Agenten des US-amerikanischen Secret Service hätten am 3. März 2008, kurz vor 22:00 Uhr, den estnischen Staatsbürger A. S. am Terminal 1 des Frank- 7572 furter Flughafens festgenommen.                A. S., der mit seiner Verlobten eingereist und auf dem Weg nach Bali gewe- sen sei, stehe im Verdacht unter dem Pseudonym „Jonny Hell“ zu einem weltweit operierenden Zirkel von Hak- kern zu gehören, der in großem Stil mittels Schadsoftware sensible Daten, insbesondere Kreditkartennummern, 7573 erlangt und verkauft habe.           Die Mitarbeiter des Secret Service hätten die Ablichtung eines kalifornischen Haft- befehls vom 8. Februar 2008 für den nicht im deutschen Fahndungssystem notierten A. S. bei den deutschen Po- 7574 lizeibeamten vorgelegt.           Aufgrund dieses Haftbefehls habe die diensthabende Staatsanwältin die vorläufige 7575 Festnahme des A. S. angeordnet.               Die US-Behörden hätten einen weiteren Haftbefehl vom 12. März 2008 über- 7576 sandt, der sich aber auf einen anderen Fall als der kalifornische Haftbefehl bezogen habe.                      Nach Angaben seines Rechtsanwalts gebe es Indizien dafür, dass A. S. und seine Verlobte bereits in der Frankfurter Innenstadt durch 7577 die Agenten des Secret Service observiert worden seien. b)        Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden In einer Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums heißt es zum Ablauf des Geschehens: „Am 3. März 2008 reiste der estnische Staatsangehörige A. S., Aleksandr mit seiner Le- bensgefährtin [        ] mit dem Schengen Binnenflug OV 061 von Tallin nach Frankfurt/Main und beabsichtigte am gleichen Tag mit dem Flug SQ 325 nach Singapur (planmäßiger Ab- flug 22:00 Uhr) weiterzureisen. Um 21:27 Uhr wurde die Bundespolizeidirektion Flugha- fen Frankfurt/Main durch Mitarbeiter des Generalkonsulates Frankfurt/Main über die Flug- absicht des Betroffenen und über ein bestehendes Fahndungsersuchen (hier Interpol Washington vom 19. Februar 2008) informiert, wonach der Betroffene mit Haftbefehl des Bundesstaates Kalifornien wegen des Verdachts des Computer/Kreditkartenbetruges ge- 7578 sucht wird.“ 7572)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7573)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7574)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7575)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7576)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7577)    Der Spiegel vom 30. Juni 2008 „Jagd auf Jonny Hell“. 7578)    Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 1190 –                               Drucksache 18/12850 Nach einem Bericht des für grenzpolizeiliche Angelegenheiten zuständigen Referats 22 der Bundespolizei wurden am 3. März 2008 gegen 21:58 Uhr zwei Mitarbeiter des US-amerikanischen Secret Service bei der Einsatzleit- 7579 stelle der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main I vorstellig.                        In einer Hintergrundinformation des Bundes- ministeriums des Innern heißt es: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Der US-Secret Service (USSS) ist neben seinen Aufgaben im Bereich des Personenschut- zes hauptsächlich zuständig für die Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das Gebiet der Finanzkriminalität umfasst vor allem Geldfälschung, Finanzbetrug, Scheckbetrug, Fäl- schung von Äquivalenten zu Währung (beispielsweise Travelers Cheques), bestimmte Fälle von Computerbetrug und Kreditkartenbetrug. Insbesondere ist der USSS zuständig für die Cybercrime-Bekämpfung zum Schutz der US-amerikanischen Finanzmärkte vor “Electronic Crime” . Die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit den USA im Be- 7580 reich der          erfolgt in den meisten Bereichen über die gegenwärtig sechs im Generalkon- sulat in Frankfurt/Main angesiedelten VB des USSS oder über Europol, das mit dem USSS 7581 eine Zusammenarbeitsvereinbarung geschlossen hat.“ Gegen 22:00 Uhr sei eine Streife der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main II durch die Einsatzleitzentrale beauftragt worden, A. S. festzustellen und zur Sachverhaltsklärung zur Einreisewache im Flugsteig B zu beglei- 7582 ten.          Der Betroffene sei von den Streifenbeamten etwa zwischen 22:00 Uhr und 22:15 Uhr im Bereich des 7583 Gates B 46 (Flughafengebäude 206, Ebene 2) angetroffen worden.                                Die Streifenbeamten hätten übereinstim- 7584 mend mitgeteilt, dass A. S. diesen Bereich erst kurz vor ihrem eigenen Eintreffen erreicht habe.                                Ausweislich einer Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums war die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle zu diesem Zeit- 7585 punkt bereits abgeschlossen. A. S. sei mit seiner Lebensgefährtin zur Überprüfung des Sachverhalts in den Wachenbereich der Bundespolizei 7586 gebeten worden.               Etwa zeitgleich seien die Mitarbeiter des Secret Service von der Einsatzleitzentrale zur Ein- 7587 reisewache gebracht worden.                     Das Gate, an dem A. S. angetroffen worden sei, sei von der Wache drei, die 7588 Einsatzleitstelle fünf Gehminuten entfernt. In einer zusammenfassenden Darstellung des BKA heißt es abweichend, A. S. habe sich noch auf dem Flug von Tallin nach Frankfurt/Main befunden, als die Lageeinsatzzentrale der Bundespolizei durch den US-Secret Service 7589 informiert worden sei.                Zudem hätten ihn Kräfte der Bundespolizei im Beisein der Mitarbeiter des Secret Ser- 7590 vice vom Flugzeug abgeholt und zur Klärung des Sachverhalts auf die Wache verbracht. 7579)         Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29. 7580)         Wortauslassung im Original. 7581)         Leitungsvorlage des BMI vom 26. November 2013 zur Beantwortung einer Anfrage der Abg. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 198 (200 f.). 7582)         Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29. 7583)         Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29. 7584)         Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29. 7585)         Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. November 2013 zu einer mündlichen Anfrage der Abg. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 156. 7586)         Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136. 7587)         Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums vom 25. Juni 2008 zu einer Parlamentarischen Anfrage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MAT A BMI-1/6g_1, Bl. 136 f. 7588)         Bericht des Referats 22 der Bundespolizei vom 9. Juni 2008 an das BMI, MAT A BMI-2/5e, Bl. 29 f. 7589)         Sprechzettel des BKA zur Teilnahme des BKA an der ND-Lage vom 1. Juli 2008, MAT A BMI-2/3e, Bl. 21 (22). 7590)         Sprechzettel des BKA zur Teilnahme des BKA an der ND-Lage vom 1. Juli 2008, MAT A BMI-2/3e, Bl. 21 (22).
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