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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 971 –             Drucksache 18/12850 „Wir wenden ja Selektoren an, nur die, die ich schon vorher geprüft habe mit der Auswahl der Satelliten, der Auswahl der Kabel. Es gibt einen Vorfilter vor DAFIS. DAFIS hat meh- rere Stufen, wird kontinuierlich weiterentwickelt, das Filterprofil in DAFIS. Und ganz am Schluss haben Sie selbstverständlich den Nachrichtenbearbeiter. Wenn dann noch Ver- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. kehre übrig sind, die nach all diesen automatischen Schritten nicht erkennbar waren als grundrechtsrelevant, dann gibt es noch eine Weisung, wie der Bearbeiter zu verfahren hat, um das System nachzubessern, und wie er mit den Verkehren zu verfahren hat. Also, es ist ein vielstufiges System, das sich nicht damit erschöpft, dass man nur ‚.de‘ oder ‚+49‘ zur 5809 Filterung heranzieht.“ Ausdrücklich hat der Zeuge W. K. aber darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Steuerung von EU- oder NATO-Zielen keine Sensibilisierung der Bearbeiter vorgenommen worden sei. In dieser Hinsicht habe keine Be- lehrung stattgefunden. Ihm sei auch keine Weisung bekannt, die auf eine politische Sensibilisierung abgezielt habe. Solange ein Sachverhalt keinen G 10-Bezug aufgewiesen habe, sei keine Kontrolle in Hinblick auf Ein- schränkungen von EU- und NATO-Zielen erfolgt. Auf Nachfrage hat der Zeuge W. K. ausgesagt, eine Weisungs- lage, Handreichung oder Belehrung hinsichtlich der Frage, ob man Parlamente, Journalisten oder Berufsgeheim- 5810 nisträger steuert, sei ihm nicht bekannt. „Es ist nicht so, dass jeder andere zum Abschuss freigegeben ist; aber es ist so, wie ich vorhin gesagt habe: Wir hatten für G 10 Rechtsregime, und bei den anderen Erfassungen 5811 war eine Kontrolle in dem Sinne nicht da; es gab keine Weisungen dazu.“ Und in als GEHEIM eingestufter Sitzung hat er hierzu konkreter ausgeführt: „Ich habe heute schon gesagt: G-10-Schutz ist recht eng genommen worden; aber anson- sten gab es eben das Auftragsprofil. Und wie man den Auftrag erfüllt - - Wenn es dazu notwendig war, jetzt Selektoren zu steuern innerhalb der EU oder NATO, da gab es nie eine Weisung, die einem das untersagt hätte. Also, von daher war das nie ein Thema, dass 5812 man das hinterfragt hat.“ c)        Steuerung kritischer Selektoren Vor diesem Hintergrund hat auch der Zeuge T. P., Sachgebietsleiter in der BND-Außenstelle Rheinhausen, be- stätigt, dass ein Sachbearbeiter früher jede Persönlichkeit des öffentlichen Lebens hätte steuern können. Nach 5813 Einsetzung des Untersuchungsausschusses habe sich dies geändert. Gleichzeitig hat der ehemalige Leiter der Abteilung TA, Zeuge Pauland, in diesem Zusammenhang bemängelt, dass die Leitungsebene sich zu wenig mit den konkret gesteuerten Selektoren beschäftigt habe: 5809)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 8 f. 5810)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 14. 5811)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 17. 5812)   W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 59. 5813)   T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 69.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                               – 972 –             Drucksache 18/12850 „Aber es hat eben keiner reingeguckt von der Führung. Und ich glaube mal schon, dass man da ein Controlling-Instrument machen kann, ob die Dinge, die man aufklärt, auch wirklich der Schwerpunkt des BND sind, der Schwerpunkt der Fragen der Bundesregie- rung. Da kann ich mir schon was vorstellen, dass das technisch geht; aber es war eben Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. einfach nicht vorhanden. Und im normalen Tagesgeschäft - ich kann es nur noch mal wie- derholen - sind Sie nicht drin als AL. Sie kriegen Finished Intelligence. Ich habe jeden Tag die Meldungen gelesen. Aber aus der Meldung lesen Sie nicht raus, welcher Selektor an- 5814 geschlagen hat auf welcher Strecke.“ Auch der Zeuge Dr. Heuser, ehemaliger Leiter der Abteilung TA beim BND, hat auf die Frage, ob ein Sachbear- beiter tatsächlich in der Lage sei, die Konsequenzen der Steuerung kritischer Selektoren zu verantworten, Selbst- kritik geübt: „Im Prinzip ja, wobei ich dem Sachbearbeiter zugetraut hätte, dass er gesagt hätte: Da ist ein Problem, - da muss ich meine Vorgesetzen konsultieren. - Ich muss auch sagen, dass ich selber persönlich sehr überrascht war über diese Tatsache, dass so etwas gemacht wor- den ist. Keine Frage: Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich das abgestellt. Ich 5815 frage mich auch, wie das möglich gewesen ist.“ In als GEHEIM eingestufter Sitzung hat der Zeuge Dr. Heuser auf Vorhalt hierzu weiter ausgeführt, über die in 5816 Rede stehenden Steuerungen zu keinem Zeitpunkt unterrichtet worden zu sein: „Das sind ja alles Dinge, die außerhalb des Aufklärungsprofils der Bundesregierung liegen. Wenn ich davon Kenntnis bekommen hätte, hätte ich zweifellos das Ganze in die Form einer Leitungsvorgabe gekleidet und die Frage gestellt, obwohl ich die ja selber schon be- reits hätte beantworten können: Sollen wir weiter diese Selektoren verwenden, ja oder 5817 nein?“ 4.      Die Deaktivierung eingesteuerter Selektoren In den Zeugenvernehmungen spielte darüber hinaus die Frage eine Rolle, ob und unter welchen Umständen bereits eingesteuerte Selektoren deaktiviert und aus der Steuerung entfernt werden konnten bzw. tatsächlich entfernt wurden. Eine Überprüfung und ggf. Deaktivierung erfolgte dem Zeugen D. B., ehemaliger Leiter der Unterabteilung T2 beim BND, zufolge erst über die tatsächlich erzielte Erfassung: „Jetzt zeigt dieser Selektor nicht die beabsichtigte, erhoffte Aufklärungswirkung, sondern zeigt Ergebnisse aus ganz anderen Bereichen, ist also nicht auftragsrelevant; dann würde 5814)     Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 40. 5815)     Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 72 f. 5816)     Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 92. 5817)     Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 93.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 973 –                        Drucksache 18/12850 man das herausnehmen. Oder auch: Über Jahre hinweg zeigten sich keine Aufklärungser- gebnisse; dann wäre das auch ein Grund, die entsprechenden Selektoren zu deaktivie- 5818 ren.“ Der Zeuge W. K., Leiter der BND-Unterabteilung T1, hat diese nachträgliche Überprüfung im Produktionsprozess Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. so beschrieben: „Und wenn diese Selektoren dann zur Anwendung kommen, werden die Meldungen, die an den Geschäftsbereich 2 gehen, bewertet, und das ist dann, wenn Sie so wollen, über die Meldungsbewertung, das Controlling, worüber wir dann feststellen, ob die Selektoren in Ordnung waren, ob die Strecken in Ordnung waren, ob der gesamte Prozess funktio- 5819 niert.“ Genauer hat er zu dieser Frage ausgeführt, dass ein wesentlicher Aspekt die Rückmeldung des auswertenden Bereiches sei: „Wenn Sie über den Einsatz der Selektoren Meldungen gewinnen und diese dann zur Mel- dungsbewertung abgeben, dann erhalten Sie ja eine Bewertung. Wenn die Bewertung so lautet: ,Ist wertlos; davon brauchen wir auch nichts mehr‘, ist das für Sie ja ein Zeichen, dass Sie mit diesem Selektor nicht weiterkommen oder mit diesen Selektoren, die Sie hier angewendet haben. Wenn die Bewertung natürlich heißt: ,Das ist hervorragendes Material, das wird verwendet‘, vielleicht sogar für die Ausgangsberichtserstattung direkt, manchmal auch noch mit Hinweisen versehen: ,Bitte mehr‘, ist das dann der Hinweis: Dieser Selektor ist wertvoll und vor allem auch, sagen wir mal, für die nachrichtendienstliche Aufklärung 5820 relevant.“ Der Zeuge W. K. hat allerdings eingeräumt, dass diese Art der Kontrolle bei unzureichender bzw. ausbleibender Erfassung nicht funktionierte: „Ja, wenn einer [ein Selektor] jetzt schlechte oder gar keine liefert: Jetzt im Nachhinein hat man ja festgestellt, der verblieb dann da einfach und hat nichts mehr getan. - Ein Vorwurf, der in dem offenen Bericht der Task Force steht, ist ja auch die Nichtnachvollziehbarkeit unserer Steuerung. Wenn so ein Selektor dann über Jahre im System bleibt, ist natürlich irgendwann nicht mehr nachvollziehbar: Warum ist der eigentlich da? - Das ist etwas, das werden wir in Zukunft abstellen; das ist auch ein berechtigter Vorwurf. Aber in der Ver- gangenheit war es eben oft so, dass die Selektoren einfach keiner mehr angefasst hat. Die 5821 sind auch nicht mehr aufgefallen; denn sie führten ja zu keinen Meldungen.“ Auf diese Problematik hat auch der Zeuge Dr. Heuser hingewiesen: 5818)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 10. 5819)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 6. 5820)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 7. 5821)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 27.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 974 –               Drucksache 18/12850 „Man muss ja unterscheiden: Die Tatsache, dass ein Selektor in einer Datenbank liegt, be- deutet ja noch lange nicht, dass es dazu auch Erfassung gibt; das sind ja zwei verschiedene Dinge. Wir haben ohnehin mit dem Problem zu kämpfen gehabt, dass unsere Selektorenli- sten viel zu lang waren; sie waren viel zu umfangreich. Die große Masse der Selektoren Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. hat gar nicht gegriffen, wie wir das in unserem Jargon genannt haben. Es wäre eine Aufgabe gewesen, wenn man die Zeit gehabt hätte, in großem Stil die Selektoren mal durchzuarbei- ten und jetzt unabhängig von politischen Sensibilitäten [         ] mal daraufhin zu bereinigen: Was ist wirklich notwendig und was nicht? - Das war uns sehr wohl bewusst, dass das mal hätte sein müssen - ich will es mal so formulieren -, was aber aufgrund der Erfordernisse der Tagesarbeit in dieser Form nie erfolgt ist. Die Selektorenlisten waren immer alle viel zu groß, wohl wissend, dass die große Masse überhaupt niemals zu irgendeinem Ergebnis 5822 führt.“ In als GEHEIM eingestufter Sitzung hat er hierzu konkreter ausgeführt: „Wenn etwas 2005 eingestellt wird, bleibt dann zehn Jahre in den Selektorenlisten, dann ist das für mich ein Indiz dafür, dass das irgendjemand mal eingestellt hat aus irgendeiner Begründung heraus, und es hat sich niemand mehr drum gekümmert offensichtlich. Das heißt, man hat es, denke ich, mit einer Art von Leiche zu tun. Das hätte dann Gegenstand einer Bereinigung sein müssen. Dann wären vermutlich noch sehr viel mehr Fälle dieser Art bereinigt worden. Aber ich sagte eben schon: Wir waren uns dieser Notwendigkeit, die Selektorenlisten mal einer grundsätzlichen Revision zuzuführen, aus rein, wenn Sie so wol- len, DV-technischen Gründen - gar nicht so sehr mit Hinblick auf eine etwaige politische Brisanz -, sehr wohl bewusst. Es ist aus Mangel an Arbeitskapazität nicht erfolgt, jedenfalls 5823 nicht während meiner Amtszeit.“ Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge W. K. auch darauf hingewiesen, dass das gesamte System der Fernmelde- aufklärung über Jahrzehnte gewachsen sei: „Wir werden dieses ganze System umstellen. Das ist auch ein Ergebnis der Untersuchungen der PKG-Taskforce, die ja auch einen öffentlichen Bericht dazu gemacht hat, wo auch Empfehlungen abgegeben worden sind, und die vor allem Dinge festgestellt hat - - Wie soll ich hier sagen? Ich habe Ihnen gerade gesagt: Es fand ein Controlling statt. Was nicht statt- fand, war tatsächlich eine - Analyse, eine Bestandsanalyse oder, wenn Sie so wollen, eine 5824 Kontrolle der eingesteuerten Selektoren.“ Die Zeugenvernehmungen haben allerdings auch ergeben, dass bereits vor dem Untersuchungszeitraum damit begonnen worden war, bei der Erfassung von Selektoren zu einer verbesserten Qualitätssicherung zu gelangen. Der Zeuge D. B., damals Leiter der Unterabteilung T2 des BND, hat hierzu ausgeführt, dass dieser Prozess seines 5822)   Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 67. 5823)   Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 96. 5824)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 8.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 975 –                  Drucksache 18/12850 5825 Wissens nach in der Zentrale begonnen und dann über die Jahre mit den Außenstellen fortgesetzt worden sei. Dabei sei insofern eine Grundrevision durchgeführt worden, als bereits verschiedene „Tools“ zur Verwaltung der Selektoren geschaffen worden seien. „Und bei dem Übergang in die jetzige Datenbank ist natürlich im Übergang geprüft worden Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. und Datenbereinigung betrieben worden: ‚Gehören die da auch alle rein?‘, und dabei ge- 5826 prüft worden: Nur die, die da reingehören, sollen da auch überführt werden.“ Eine Rolle hat dabei auch die Einführung einer BND-einheitlichen personenbezogenen Datenbank gespielt. Nach Aussage des Zeugen R. U., damals Leiter der BND-Außenstelle in Bad Aibling, wurde diese PBDB dort 2013 5827 oder 2014 eingeführt.           In diese seien dabei die Daten aus den bis dahin bestehenden Systemen übernommen worden, im Falle der Außenstelle Bad Aibling die Daten aus der bis dahin für die Selektoren gepflegten Datenbank 5828 TND [Target Number Database]. Konkret seien die Sachbearbeiter bei der Umstellung angehalten worden, die Qualität der Daten zu überprüfen. Dies sei auch häufiger Thema bei Dienstbesprechungen unter den Referatsleitern gewesen: „Mit der heutigen Datenbank war auch eine Verpflichtung da, zu jedem Datensatz eine Referenz zu hinterlegen. Referenz insofern: Warum ist das gesteuert? Hat das schon zu Meldungen geführt? Wollte das die Auswertung haben? Wo kommt das her? - Wenn man so eine Referenz natürlich zu jedem Datensatz hat, ist die Überprüfung weit einfacher zu machen; das war in den Vorgängersystemen so nicht und ist natürlich auch bei der Über- 5829 nahme nicht so passiert“. Bei den Zeugenvernehmungen wurde insofern bezüglich der früheren Verfahren darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Vergangenheit oft nur noch schwer festgestellt werden konnte, warum ein bestimmer Selektor durch den BND eingesteuert worden war. Dies hat z. B. der Zeuge Schindler bestätigt: „Es ist leider so, dass ja neben dem Anklicken des Bezuges zum Auftragsprofil der Bun- desregierung in aller Regel keine weitere Dokumentation erfolgte. Das bedeutet, es ist sehr schwer, von heute rückwärts zu schauen: Warum ist im Jahre 1998 ausgerechnet dieser Selektor im Nachbarland der Bundesrepublik Deutschland eingestellt worden? Da gibt es zwar eine Nummer, die auf das Auftragsprofil verweist, aber es ist eben keine weitere Do- kumentation vorhanden. Und deshalb ist es in vielen Fällen schwer im Nachhinein erklär- bar, warum jetzt ausgerechnet diese E-Mail-Adresse oder diese Telefonnummer gesteuert 5830 worden ist.“ 5825)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12. 5826)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12. 5827)   R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 6. 5828)   R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 6. 5829)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12. 5830)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 6.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 976 –                      Drucksache 18/12850 IV.     Aktivitäten hinsichtlich der Steuerung BND-eigener Selektoren bis Oktober 2013 1.      Erarbeitung einer Weisung zur Steuerung BND-eigener Selektoren Im Frühjahr des Jahres 2013 begannen innerhalb der Abteilung TA Überlegungen zum Umgang mit der Steuerung Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. kritischer BND-eigener Selektoren. Nach Aussage des Zeugen D. B., Leiter der Unterabteilung T2, sei im Früh- jahr 2013 die Frage aufgekommen, „inwieweit Botschaften und Regierungseinrichtungen ganz allgemein bei uns 5831 gesteuert und erfasst werden, nach welchen Kriterien das erfolgt“. „Ich hatte mit dem Referatsleiter T2D einmal in der Woche einen Jour Fixe, wo ich alle Themen, die so anlagen, mit ihm durchgesprochen habe, und eines dieser Themen, die im Frühjahr 2013 aufkamen, war: ‚Welche Kriterien gibt es denn für eine Botschafts- und Regierungsinstitutionssteuerung?‘, ganz allgemein, also ohne jegliche Einschränkung auf 5832 EU- oder Partnerstaaten, sondern ganz allgemein: alle Staaten dieser Welt.“ Im weiteren Verlauf, nachdem festgestellt wurde, dass es dazu keine Weisungslage gebe, habe D. B. den Refe- ratsleiter T2D aufgefordert, eine diesbezügliche Weisung im Entwurf zu erstellen: „Und dazu wurden alle möglichen Fallunterscheidungen getroffen bezüglich der Botschaf- ten von Kernländern, der Botschaften von Partnerländern - Welche Staatsangehörigkeit hat also die entsprechende Einrichtung, wo befindet sich deren Sitz? - und ob dieses erlaubt sei, unter welchen Umständen es erlaubt sei, wie die Auftragskonformität usw. sicherzu- 5833 stellen sei.“ Er hat dabei gegenüber dem Ausschuss auf hinsichtlich der Steuerung von Selektoren zu treffende Abwägungs- entscheidungen verwiesen, ob auftragsrelevante Informationen nur auf diesem Wege zu beschaffen seien. Nur in diesem Fall sei die entsprechende Steuerung oder Miterfassung rechtmäßig und auftragskonform. Es müsse un- terschieden werden: „Was darf ich aktiv steuern, und was darf ich mit erfassen, wenn eine gesteuerte Person in Kontakt mit Botschaft oder einem anderem trifft? Auch dieser Fall ist ja dann abzuwägen, 5834 um zu einer Richtlinie zu kommen.“ Der Zeuge B. R. hat zum Gang der Weisungserteilung bestätigt: „Mein damaliger Referatsleiter bekam von dem Unterabteilungsleiter, ich glaube, im zwei- ten Quartal 2013 den Auftrag, eine Matrix zu erstellen, um dem Mitarbeiter zu helfen, was 5835 er darf und was er nicht darf.“ Die Arbeiten an der Matrix hätten dabei im zweiten Quartal 2013        begonnen. 5836   Auftrag des Unterabteilungslei- ters sei gewesen, sich in Bezug auf die Steuerung im Bereich der Fernmeldeaufklärung Gedanken zu machen und 5831)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45. 5832)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 50. 5833)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45. 5834)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 54. 5835)    B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 102. 5836)    B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 118.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 977 –                    Drucksache 18/12850 dieses in einer einfachen Form für die Mitarbeiter so umzusetzen, dass jeder auf einen Blick sehen könne, was erlaubt sei und was nicht.5837 Mit den Arbeiten seien neben ihm, dem Zeugen B. R., selbst noch „zwei, drei“ seiner Mitarbeiter befasst gewesen. Der Zeuge D. B. sei dabei laufend über den Stand der Arbeiten informiert worden: „Dieses wurde dann diskutiert und, wie schon gesagt, am Schluss eine Entscheidung von Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 5838 ihm getroffen, in welche Richtung es gehen soll.“ Auch der Zeuge D. B. hat bestätigt, dass in den regelmäßigen Wochenbesprechungen mit B. R. immer wieder über die Inhalte der Weisung gesprochen worden sei. Zum Ablauf und den dabei angestellten Abwägungen hat er konkret ausgeführt: „Da ging es zum Teil darum: Wie machen wir die Abstufung bezüglich der Prioritäten im Auftragsprofil? Wie machen wir eine Fallunterscheidung? Welche Nationalitäten haben die entsprechend zu steuernden Ziele? Welche Abwägungsprozesse - kam dann im Laufe der Zeit - sind dabei zu führen? Was ist dabei zu beachten? Weitere, ich sage mal, Verfei- nerungen waren auch: Darf ich aktiv steuern? Darf ich miterfassen? Darf ich verwerten, wenn ich es von einem Dritten bekomme? Alle diese Sachen sind dann sukzessive in diese 5839 Weisung bis dann zum Ende September 2013 eingeflossen.“ Allmählich sei der Kreis der an der Weisungserstellung Beteiligten erweitert worden. Während zunächst nur der Referatsleiter T2D verantwortlich gewesen sei, seien im weiteren Verlauf auch die Unterabteilung T1 mit den Außenstellen, das Rechtsreferat der Abteilung TA sowie weitere Referate der Unterabteilung T2 einbezogen wor- 5840 den.       Der Leiter der Unterabteilung T1, der Zeuge W. K. hat bestätigt, im Spätsommer 2013 die letzten Ent- würfe der Weisung zur Mitzeichnung und zur Überprüfung erhalten und diese auch mit den Außenstellen bespro- 5841 chen zu haben.            Kernpunkt sei dabei gewesen: „Können wir mit so einer Weisung in Zukunft auch noch die Auftragserfüllung sicherstel- len? – Das war eigentlich immer der wesentliche Gedankengang. Und darin finden sich ja auch - wie wir das jetzt ja auch einführen werden im Zuge des neuen Gesetzes - verschie- dene Anordnungsschwellen je nach, ich sage mal, politischem Risiko. Und diese Dinge 5842 wurden eben erörtert.“ Zum zeitlichen Ablauf hat der Zeuge B. R. erklärt, dass die Erstellung der eigentlichen Matrix sehr schnell gegan- gen sei. Auf Wunsch des Unterabteilungsleiters sei diese aber mehrfach umgebaut worden: „Aus einer ersten Matrix wurde eine zweite Matrix in ein bisschen anderer Form. Und dann wurde daraus eine E-Mail, die versandt werden sollte, wo man in schriftlicher Form dar- über informiert, die dann auch mehrfach umgebaut werden musste, mit Einbindung auch - 5837)      B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 118. 5838)      B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 118. 5839)      D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 30. 5840)      D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 30. 5841)      W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 25. 5842)      W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 25.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 978 –                               Drucksache 18/12850 die dann auch den Juristen vorgelegt worden ist, damit der Wortlaut auch justiziabel ist. 5843 Und ich glaube, im Oktober, Ende Oktober ist die erste E-Mail dann rausgegangen.“ Nach Erinnerung des Zeugen D. B. waren die Arbeiten bereits Ende September 2013 abgeschlossen. Er hat aus- 5844 geführt, dass der Weisungsentwurf weitgehend konsolidiert gewesen sei.                  Warum die dann eigentlich ange- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 5845 strebte formelle Mitzeichnung aller Beteiligten nicht mehr erfolgte, könne er nicht sagen, er wisse es nicht.            Er hat aber darauf hingewiesen, dass die Arbeiten Ende Oktober 2013 unterbrochen worden seien als sich BND- Präsident Schindler persönlich über die Problematik der BND-eigenen Selektoren informieren ließ und in der Folge eine eigene Weisung erteilt habe. Dieser habe konkret nachgefragt: „‘Was ist gesteuert?‘ - da gibt es ja eine schriftliche Antwort in den Akten -, und mündlich wurde ihm auch erläutert, wie waren so die Prozesse, die wir so in der Weisung ja auch da aufgeführt haben, zu welchem Zwecke wird wer aufgeklärt und was sind da für Abwägun- 5846 gen zu tätigen.“ Nach einem möglichen Zusammenhang gefragt hat der Zeuge D. B. darauf hingewiesen, dass der Präsident des BND vor der Weisungserteilung im Oktober 2013 in groben Zügen über den sich in der Erarbeitung befindlichen Weisungsentwurf mündlich informiert worden sei. Der Zeuge konnte sich indes nicht erinnern, ob dies unmittel- 5847 bar durch ihn selbst oder einen anderen Mitarbeiter erfolgt sei.          Die in eine andere Richtung zielende Weisung des Präsidenten habe dann den laufenden Prozess abbrechen lassen: „Da gibt es verschiedene Mails und verschiedene Akten hier drin - ich glaube, auch noch spätere, auch noch von Anfang September -, wo man dann auch die Fortentwicklung dieser Weisung sieht. Also, die Weisung - mit der Weisung wurde begonnen im Frühjahr, April/Mai 2013 - war im September weitgehend konsolidiert, ist aber so nicht erlassen worden. Und Ende Oktober ist dann eine Weisung gekommen, [                   ] Also, die damit nicht übereinstimmt. Der Weisungsentwurf sagt, unter gewissen Umständen seien auftragskon- form auch Regierungseinrichtungen von Partnerländern zulässig. Wenn die Information nicht auf andere Weise beschafft werden kann, wenn politische Sensitivität abgewogen wurde, dann sei es zulässig, während die Weisung vom Präsidenten jetzt sagte: In keinem Fall ist eine Steuerung oder Erfassung von einer Institution eines Partnerstaates er- 5848 laubt.“ 2.      Fraglicher Zusammenhang der Weisungserstellung mit anderen Ereignissen Angesichts der im Jahr 2013 durch die Snowden-Enthüllungen ausgelösten öffentlichen Diskussionen hat sich der Ausschuss nicht zuletzt mit der Frage beschäftigt, was der Anlass der Weisungserstellung war. Der Zeuge D. B. hat dabei jeden Zusammenhang mit den Snowden-Enthüllungen verneint. Insbesondere habe er bereits im Früh- 5843)    B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 103. 5844)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 48. 5845)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31. 5846)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31. 5847)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31. 5848)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45 f.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 979 –               Drucksache 18/12850 jahr 2013, vor den im Juni 2013 erfolgten Snowden-Veröffentlichungen, den Referatsleiter T2D darauf angespro- chen, inwieweit Botschaften und Regierungseinrichtungen durch den BND gesteuert und erfasst würden und nach 5849 welchen Kriterien dies erfolge. Auch auf ausdrückliche Nachfrage hat der Zeuge D. B. bestätigt: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Also, die genaue Ursache für diese Idee kann ich nicht mehr sagen. Was ich sagen kann: Es gab nicht irgendwie einen besonderen Vorfall, wo ich gesagt hätte: ‚An dem mache ich fest, und da müssen wir jetzt mal kritisch‘ oder dass mir bekannt geworden wäre, da wären 5850 Missstände, die sofort abzustellen wären. Den genauen Grund weiß ich nicht mehr.“ Insbesondere habe aus seiner Sicht zum damaligen Zeitpunkt keine dringende Handlungsnotwendigkeit bestan- den: „Was ich ausschließen kann: dass irgendwie ein besonderes Ereignis da gewesen wäre, das der unmittelbaren Abstellung bedurft hätte - denn dann hätte ich gesagt, das und das ma- chen wir ab sofort gar nicht mehr -, sondern es schien mir nur insgesamt regelungsbedürf- tig. Insofern ist auch der lange Zeitraum erklärbar, weil man natürlich eine Weisung erstel- len wollte, die alle Fälle, alle Abwägungen da berücksichtigt und nicht noch, ich sage mal, 5851 sieben Ergänzungen, nachdem sie einmal auf dem Markt ist, bedarf.“ In einer späteren Vernehmung hat der Zeuge D. B. ausgesagt: „Also, das genaue Anfangsgespräch erinnere ich nicht. Das Einzige, was ich sicher sagen kann, ist, dass es keinen konkreten Anlass gegeben hat, der der Abhilfe bedurft hätte. Ich hatte wohl den Eindruck, dass eine Weisung in diesem Fall erforderlich sei, und der Refe- ratsleiter hat dem nicht widersprochen und hat mir aber auch dann in den wöchentlichen Besprechungen mitgeteilt, dass er auch keinen sofortigen Umsetzungsbedarf - - gegeben 5852 hat.“ Der Zeuge W. K., Leiter der Unterabteilung T1 beim BND, hat einen Zusammenhang zwischen den Snowden- Veröffentlichungen und der Weisungserstellung jedenfalls ab Sommer 2013 hergestellt: „Also, mir war schon klar - - Wir waren ja jetzt schon im September 2013, und die Diskus- sion lief ja schon seit Juni, nach den Snowden-Veröffentlichungen. Also, es wäre jetzt naiv, zu sagen, dass ich geglaubt habe, alles kann so bleiben, wie es ist. Also, mir war schon 5853 klar: Wahrscheinlich wird es eine Änderung geben.“ Weiter hat er hierzu ausgeführt: 5849)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45. 5850)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 50 f. 5851)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 51. 5852)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 30. 5853)   W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 59.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             – 980 –                       Drucksache 18/12850 „Und als ich dann den Weisungsentwurf gesehen habe, war mir schon klar: In diese Rich- tung wird es wohl irgendwie gehen. Es macht jetzt keinen Sinn, sich da dagegen zu sträu- 5854 ben.“ Von Interesse ist für den Ausschuss in diesem Zusammenhang auch eine E-Mail des kommissarischen Referats- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. leiters des Justiziariats (TAG) der Abteilung TA vom 7. Mai 2013 gewesen. Diese E-Mail war gerichtet an einen Juristen aus dem Stab der Abteilung TA und eine Juristin aus dem Rechtsreferat der Abteilung TA und wurde in Kopie u. a. auch an den Leiter der Abteilung, den Zeugen Pauland, sowie sämtliche Unterabteilungsleiter gesen- 5855 det.          In dieser wurde darauf verwiesen, dass seit dem ANSO-Skandal teilweise Unsicherheiten hinsichtlich der SIGINT- und ITO-Aufklärung von supra-, internationalen-, ausländischen Regierungs- und Nichtregierungsorga- nisationen herrschen würden. Verbunden war dieser Hinweis mit dem Vorschlag, Handlungssicherheit zu schaf- fen. Hierzu könne die „Sache“ in rechtlicher Hinsicht TA-intern aufbereitet und auf dieser Grundlage eine Wei- 5856 sung des Leiters der Abteilung TA erarbeitet werden. Hintergrund des ANSO-Skandals war ein Vorgang aus dem Jahr 2008. Hierzu hat Der Spiegel im Dezember 2008 berichtet: „Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat über Jahre ein Büro der Deutschen Welthunger- hilfe in Afghanistan überwacht. Gegenüber den Entwicklungshelfern offenbarte der BND, er habe von Oktober 2005 bis April 2008 den E-mail-Verkehr des von der Welthungerhilfe geleitete Afghanistan NGO-Safety Office (ANSO) teilweise mitgelesen. Die Abhöraktion sei ‚zur Erkennung und Begegnung internationaler terroristischer Anschläge‘ durchgeführt worden, die Auswertung der Informationen habe der ‚Einschätzung der allgemeinen Si- cherheitslage in Afghanistan‘ und dem Schutz deutscher Einrichtungen gedient. Besonders pikant: Zu dieser Zeit wurde die Welthungerhilfe von Ingeborg Schäuble geleitet, der Ehe- frau des Bundesinnenministers. Das ANSO ist ein gemeinsames Büro westlicher Nichtre- gierungsorganisationen in Kabul und bündelt die Erkenntnisse der Hilfsorganisationen. Die Stelle unterhält Außenbüros in vier afghanischen Provinzen, finanziert wird sie von der Europäischen Union. Das Netzwerk sei ein ‚Seismograph‘ der Entwicklung am Hindu- kusch, heißt es bei der Welthungerhilfe. Offenbar wollte der BND von diesem internen Wissen möglichst frühzeitig und umfangreich profitieren. Insgesamt speicherte die zustän- dige Pullacher Abteilung mindestens 2000 E-Mails einer internen Verteilerliste. Weil auch Deutsche überwacht wurden, stuft der BND die Kabuler Kommunikation als ‚grundrecht- lich geschützt‘ ein. Allerdings hatte eine Geheimkommission des Bundestages die Opera- 5857 tion gebilligt. Die Welthungerhilfe will den Fall vorerst nicht offiziell kommentieren.“ Laut einem Vermerk des Leiters des Justiziariats der Abteilung TA vom 16. Februar 2009 an den Abteilungslei- 5858 ter          war in der Folge aufgrund einer Weisung aus dem Bundeskanzleramt in Bezug auf die ITO-Aufklärung 5854)         W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 59. 5855)         MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 1 (VS-NfD – insoweit offen). 5856)         MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 2 (VS-NfD – insoweit offen). 5857)         Der Spiegel, Nr. 50/2008 „BND spähte deutsche Entwicklungshelfer aus“. 5858)         MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 4 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
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