1812850-ungeschwaerzt-1

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 981 –                                  Drucksache 18/12850 (informationstechnische Operationen) sicherzustellen, dass Informationen, die einen Bezug zu den Vereinten Na- tionen (VN) oder der EU aufweisen, nicht zu gewinnen bzw. zufällig erfasste automatisiert zu löschen seien. Im Anschluss wurde in dem Vermerk die Frage aufgeworfen, ob diese Löschvorgabe auch auf den Bereich der stra- tegischen Fernmeldeaufklärung zu übertragen sei. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Im Ergebnis wurde geschlussfolgert, dass die strategische Fernmeldeaufklärung auch künftig Telekommunikatio- nen aufklären dürfe, an denen Institutionen wie VN o. ä. beteiligt seien. Es werde angeregt, hausintern und ggf. extern zu erörtern, inwiefern eine Steuerung derer Telekommunikationsmerkmale im Rahmen der Routine-Fern- 5859 meldeaufklärung als auftragskonform anzusehen sei. 5860 Zu dem ihm vorgehaltenen Vermerk vom 16. Februar 2009                      hat der Zeuge D. B. ausgeführt: „Aber mir wurde eben vorgelegt [           ] - ein Vorgang von 2009, wo auch zu dieser Thematik und noch weitergehend auch ausgesagt wird, und im Jahr 2013 lag - - oder im Jahr 2011, wo ich die Unterabteilung übernommen habe, lag auch nichts Diesbezügliches vor. Ich muss doch immer nur sofort und mit Vehemenz und ganz schnell Weisungen erteilen, wenn ich erkenne: Da läuft irgendwas total schief. Solange mir dafür kein Anhaltspunkt vorliegt, 5861 kann ich mir auch mit einer Weisung Zeit lassen, wie das andere auch getan haben.“ Der Zeuge hat in diesem Zusammenhang betont, dass über diesen Vorgang auch kein Hinweis in der Handakte 5862 für den Unterabteilungsleiter enthalten gewesen sei und er insofern keine Kenntnis über diesen gehabt habe. 5863 Er habe das Schreiben erst jetzt – im Jahr 2015 – zur Kenntnis bekommen.                         Nach seiner Erinnerung sei daher die E-Mail vom 7. Mai 2013 auch nicht Auslöser seiner Aktivitäten gewesen: „Also, ich habe nicht ausgesagt, dass diese E-Mail von 2013 der Ausgangspunkt meiner Überlegungen sei, sondern ich habe ausgesagt, ich wisse nicht mehr den genauen Anlass. Ich weiß auch nicht genau, ob es April oder Mai war. Es war im Frühjahr 13, deutlich vor den ersten Snowden-Veröffentlichungen. Und meines Erachtens war dieses Gutachten nicht Auslöser; denn in diesem Rechtsgutachten sind ja mehrere Fälle angesprochen, und es gilt ja auch insgesamt, dass die Juristen der Abteilung sich darüber Gedanken machen, eine diesbezügliche Rechtsklarheit für die Bearbeiter zu schaffen. Insofern musste ich mich 5864 in diese Angelegenheit auch nicht einmengen.“ Kurz darauf hat der Zeuge D. B. in einer weiteren Einlassung zu der Thematik erklärt: „Also, ich hatte ja schon gesagt, dass im Jahr 2013 diese Gutachtenäußerungen - Gutachten in Anführungszeichen -, also dieser Schriftverkehr aus 2009, den ich auch im Nebenab- druck 2013 in einer Mail erhalten habe - nicht erinnere und keine Rolle gespielt hat bei der Weisungserstellung. Bei der Weisungserstellung war es so, dass ich keine einfachen Un- terscheidungen gemacht habe [           ] Also, A raus, B rein, so einfach ist diese Weisung nicht 5859)   MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 5 (VS-NfD – insoweit offen). 5860)   MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 4 ff. (VS-NfD – insoweit offen). 5861)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 56 f. 5862)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 50. 5863)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 52. 5864)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 64.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 982 –                          Drucksache 18/12850 gestrickt, sondern sie geht bewusst auf Abwägungen und Prüfung der Auftragskonformi- 5865 tät.“ Auch der Zeuge W. K. hat betont, dass die Vorgänge aus den Jahren 2009 und 2013 nicht zueinander in Beziehung gestanden hätten, da es sich um eine ganz andere Erfassungsart gehandelt habe. Zwar sei ihm der Vorgang be- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. kannt. Es sei dabei aber nicht um die Frage gegangen, ob an der Praxis bezüglich der Steuerung von Selektoren 5866 etwas geändert werden müsse. Der frühere BND-Präsident Schindler vermutete als Anlass der Überlegungen des D. B. zur Erstellung einer neuen Weisungslage die Frage begrenzter Ressourcen: „Es war eine Frage der Ressourcen. Ich habe ja versucht, bei meinem Amtsantritt im Grunde genommen jede Organisationseinheit des Bundesnachrichtendienstes einmal zu be- suchen, und war also - beispielsweise im Jahre 2012 - viel in Referaten, viel in der Abtei- lung Technische Aufklärung. In diesen Gesprächen wurde immer wieder deutlich, dass wir personell an unsere Grenzen stoßen. Und das hat mich bewogen, beispielsweise - was jetzt nichts damit zu tun hat - zu sagen: Der Bundesnachrichtendienst ist in seinem Auftrag zu breit aufgestellt. – Die weltweite Aufklärung halte ich für überprüfbar. [...] Und genauso bei der Technischen Aufklärung wurde mir deutlich, dass, wenn wir uns konzentrieren - weniger, aber richtige Steuerung machen -, das besser ist für die Auftragserfüllung. Und 5867 deshalb haben wir das damals diskutiert und auch so angestoßen." An anderer Stelle hat er hierzu ausgeführt: „Ich hatte ja [...] in vielen Gesprächen mit der Abteilung TA über die Frage des Ressour- ceneinsatzes gesprochen. Und für uns Führungsverantwortliche war klar: Es fehlt an allen Ecken und Kanten. - Und ich glaube, eine Ratio war, dass Herr D. B. eben den Personal- einsatz besser organisieren wollte. Und da kommt es eben darauf an: Weniger ist mehr. - 5868 Und unter dem Gesichtspunkt, glaube ich, war das auch eine Initiative von ihm." 3.        Deaktivierung BND-eigener Selektoren vor Oktober 2013 Bereits im Laufe des Prozesses der Weisungserstellung wurde im Sommer 2013 damit begonnen, kritische BND- eigene Selektoren zu deaktivieren. Der Zeuge D. B. hat dies damit begründet, dass sich bereits im August 2013 bestimmte Eckwerte herauskristallisiert hätten, die unmittelbar durch das Referat T2D umgesetzt worden 5869 seien. Konkret habe sich dieser Vorgang wie folgt gestaltet: „Also, der heutige Zeuge B. R. hat ja dann vertretungsweise die Aufgabe des Referatslei- ters T2D ab August übernommen. Und mit dem habe ich den zu dem Zeitpunkt bestehenden 5865)       D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 65. 5866)       W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 45. 5867)       Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 7. 5868)       Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 32. 5869)       D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 50.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 983 –               Drucksache 18/12850 Weisungsentwurf weiter bearbeitet und diskutiert. Und in diesem Anhang zu diesem Wei- sungsentwurf war so eine Matrix, wo verschiedene Fallunterscheidungen getroffen waren, und in verschiedenen Feldern der Matrix stand dann drin kategorisch ‚nein‘. Also es stand bei manchen Feldern drin ‚grundsätzlich möglich‘, ‚grundsätzlich nicht möglich‘, ‚Aus- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. nahmegenehmigung durch‘, und es gab gewisse Felder, da stand kategorisch ‚nein‘ drin. Und der Herr B. R. hat dann meines Erachtens dies zum Anlass genommen, da, wo kate- 5870 gorisch ‚nein‘ drinsteht, diese Steuerungsmerkmale zu deaktivieren im August.“ B. R. hat in öffentlicher Sitzung am 29. September 2016 bestätigt, er habe damals mehrere hundert Selektoren 5871 selbst deaktiviert. Er hat geschätzt, dass es sich insgesamt um 700 Selektoren gehandelt habe. Am 19. Januar 2017 hat der Zeuge B. R. ausgeführt, dass er Ende Juli 2013 mit den ersten Deaktivierungen be- gonnen habe. Von Ende Juli bis Ende August 2013 habe er „immer mal wieder“ ohne ein bestimmtes System 5872 Selektoren deaktiviert. „Das, was in die Richtung EU und NATO ging, habe ich deaktiviert.“ Auf die Frage, ob die Aussagen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihrem Regierungssprecher aus dem Sommer 2013 zu „Abhören unter Freunden“ einen Einfluss auf seine Arbeit gehabt hätte, hat B. R. ausgeführt: „Wir haben geguckt, ob unsere Fahrt in die richtige Richtung ging. Und sie ging in die 5873 richtige Richtung.“ Zur Frage eines Zusammenhangs zwischen der Deaktivierung von NSA- und BND-Selektoren hat der Zeuge D. B. ausgesagt: „Nochmals: vollkommen voneinander unabhängige Dinge. Die eine: Überprüfung der NSA-Selektoren und Deaktivierung, im August 2013 abgeschlossen, keine Meldung nach oben. Ende Oktober 2013: Weisung aus dem Bundeskanzleramt an den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, und der an die Abteilung Technische Aufklärung, BND-eigene 5874 Selektoren, die existieren, zu deaktivieren.“ Der Zeuge D. B. hat weiter ausgesagt, die Hausleitung nicht über die Deaktivierungen BND-eigener Selektoren informiert zu haben, da es aus seiner Sicht keinen Anhaltspunkt dafür gegeben habe, dass dieser Vorgang mel- 5875 denswert sei. Etwas Gegenteiliges sei ihm auch von dem zuständigen Referatsleiter nicht mitgeteilt worden. Sowohl er als auch B. R. seien der Auffassung gewesen, dass es sich um einen Routinevorgang handele, „und 5876 Routinevorgänge werden nicht nach oben gemeldet“. Hierzu hat indes der Zeuge Heiß, Leiter der die Fach- und Dienstaufsicht über den BND führenden Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, ausgeführt: „Meine Perzeption ist selbstverständlich, dass dies kein Routinevorgang ist, und so was hätte man mitteilen können. Es ist aber vorstellbar, dass ein Techniker sagt: ‚Ich schaue 5870)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 34. 5871)    B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 123 f. 5872)    B. R., Protokoll-Nr. 126 II – Auszug offen, S. 49. 5873)    B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 120 f. 5874)    D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 44. 5875)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 35. 5876))   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 25.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 984 –                       Drucksache 18/12850 mal nach, was es da gibt, und wenn das nicht mehr gewünscht ist, tue ich das raus‘, ohne sich da weitere Gedanken drüber zu machen. Denn die Handlungsmotive der Arbeitsebene, gerade in einer technischen Abteilung, gehen meistens eher dahin, viel zu steuern und viel zu erlangen; denn das ist, sagen wir mal, positiv für das betriebsinterne Image. Und die Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. politische Sensibilität, auf einen einzelnen Selektor mal zu schauen, die war nach meiner Beurteilung nicht durchweg vorhanden, und wir hoffen sie mit unseren sehr genauen Wei- sungen und neuen Ansätzen der Überprüfung von Selektoren jetzt so langsam zu entwik- 5877 keln.“ 5877)   Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 41.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            – 985 –                     Drucksache 18/12850 V.      Änderungen im Verfahren vom 28. Oktober 2013 bis März 2015 1.      Herausnahme zahlreicher Selektoren aus der BND-eigenen Erfassung a)            Die Weisung von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 28. Oktober 2013 Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Im Oktober 2013 ließ sich der damalige Präsident des BND, Gerhard Schindler - nach Aussage des Zeugen D. B. zum ersten Mal - über die BND-eigene Steuerung von Zielen mit Bezug zu Partnerstaaten berichten. Die Initiative 5878 sei dabei „vom Präsidenten“ ausgegangen.                    In diesem Rahmen habe es zunächst allgemein mündliche Unter- richtungen darüber gegeben, dass in Einzelfällen zur Lageaufklärung in Krisengebieten gewisse Selektoren von Partnern auftragsgerecht mitgesteuert würden. Dabei sei aber keine genaue Analyse der gesteuerten Selektoren 5879 erfolgt. Der Zeuge D. B. hat in diesem Zusammenhang konkretisiert: „Ich habe aber vorhin gesagt, dass im Oktober `13 der Präsident uns gefragt hat bezüglich der Steuerung, Erfassung von Institutionen von Partnerstaaten und dass aus der Fachabtei- lung gesagt wurde, in bestimmten Fällen sei das auftragsgerecht und sinnvoll - je nach Abwägungsprozess -, und ein kategorisches Verbot würde aus unserer Sicht nicht dem 5880 Auftrag gerecht. Es ist dann aber anders entschieden worden.“ 5881 Aufgrund der Vorarbeiten                habe der Präsident über die Bewertung der Unterabteilung T2 informiert werden können und „ich hatte auch den Eindruck, dass er diese Bewertung sehr gut verstanden hat. Ob er sie gegenüber dem Bundeskanzleramt vertreten hat und das Bundeskanzleramt anders ent- schieden hat, das kann ich natürlich nicht sagen. Wir - oder ich hätte meinen Weisungsent- wurf gut gefunden und gerne realisiert. Aber es ist nun mal so, auch im Verwaltungshan- 5882 deln: Ober sticht Unter. Man wird gehört; man hat seine Argumente vorgebracht.“ Nach Aussage des Zeugen Gerhard Schindler erfolgte die Unterrichtung in Reaktion auf das Zitat der Bundes- kanzlerin am 24. Oktober 2013. Vor der Sitzung des Europäischen Rates in Brüssel am 24. Oktober 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der Medienberichterstattung über ihr mutmaßlich von der NSA abgehörtes Handy gesagt: „Ausspähen und Freunden, das geht dar nicht“ [siehe auch B.I.2.b)]. Der Zeuge Schind- ler selbst sei von einem Mitarbeiter des BND unterrichtet worden, die Situation habe er nicht mehr genau in Erinnerung. Nach seiner Erinnerung sei er aber durch den Zeugen W. K. oder den Zeugen D. B. oder beide infor- 5883 miert worden.            Nach dem genauen Termin gefragt, ergänzte der Zeuge, dass das Gespräch bestimmt nicht am 5884 Tag der Äußerung der Bundeskanzlerin stattgefunden habe, sondern wahrscheinlich zwei bis drei Tage später. 5878)       D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 23. 5879)       D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 44. 5880)       D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 48. 5881)       Zu den Vorarbeiten aus dem Frühjahr und Sommer 2013 siehe unter G.IV. 5882)       D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 49 . 5883)       Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 25 f. 5884)       Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 26.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 986 –                          Drucksache 18/12850 Auf Nachfrage, wie er informiert worden sei (ob man gesagt habe, „Wir haben ein Problem“, oder ob man schon 5885 eine Liste in der Hand gehabt habe), erklärte der Zeuge Schindler unter Vorhalt eines Dokuments                  : „Das weiß ich nicht mehr. Ich weiß auf jeden Fall, dass in einer Besprechung eine solche Liste existierte, [   ] - die ich mir dann auch angesehen hatte. Die kam auch nicht in dem Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Sinne - um das noch mal deutlich klarzustellen -: „Wir haben ein Problem, weil wir etwas Ungesetzliches machen, weil wir etwas Fehlerhaftes machen“, sondern sie haben nur auf die Problematik hingewiesen, dass doch eine beachtliche Anzahl von EU- und NATO-Zie- len gesteuert wird im Bundesnachrichtdienst und das unter dem Gesichtspunkt der politi- 5886 schen Äußerung der Kanzlerin möglicherweise – [               ] - ein Problem werden könnte.“ Der damalige Präsident des BND, Gerhard Schindler, habe seinerseits den damaligen Chef des Bundeskanzler- amtes, Ronald Pofalla, Ende Oktober 2013 über das Problem BND-eigener Aufklärung informiert. In der Beweis- aufnahme hat sich aber nicht zweifelsfrei klären lassen, wann genau diese Unterrichtung erfolgte. 5887 Der dienstliche Terminkalender des Zeugen Pofalla              weist für den 24. Oktober 2013 folgende Gespräche aus: „9:30 bis 10:30 Uhr: Gespräch mit Hrn. Schindler, Hrn. Fritsche, Hrn. Heusgen, Hrn. Heiß, 5888 Hrn. Maaßen, Regierungssprecher Seibert.“ „12:45 bis 13:45 Uhr: Gespräch mit Hrn. Schindler, Hrn. Fritsche, Hrn. Heiß, Hrn. Maa- 5889 ßen“ 5890 „14:00 bis 16:00 Uhr: Sondersitzung PKGr“ 5891 „18:00 bis 18:30: Gespräch mit Hrn. Schindler, Hrn. Fritsche, Hrn. Heiß, Hrn. Maaßen“. Für den 28. Oktober 2013 von 14:00 bis 15:00 Uhr weist der Terminkalender des damaligen Chefs des Bundes- 5892 kanzleramts „Gespräch mit Hrn. Schindler, Hrn. Fritsche, Hrn Heiß, Hrn. Maaßen, Hrn. Heusgen“ aus. Zum Zeitpunkt des Gesprächs, in dem über die BND-eigene Steuerung informiert wurde, hat der Zeuge Pofalla ausgeführt, dass dieses am Rande der Termine am 24. Oktober 2013 oder 28. Oktober 2013 stattgefunden haben 5893 müsse. Nach seiner Erinnerung halte er aber den 28. Oktober 2013 für wahrscheinlicher.                  Auch der Zeuge Schindler hat ausgesagt, sich nicht an den konkreten Zeitpunkt erinnern zu können. Auf Vorhalt des Kalenders 5894 hat er aber erklärt, dass es vermutlich der 28. Oktober 2013 gewesen sei. Auch der Zeuge W. K. erinnerte sich an den 28. Oktober 2013 als den Tag, an dem der damalige BND-Präsident Schindler nach seinem Termin im Bundeskanzleramt dem Zeugen D. B. und ihm selbst die Weisung zur Deakti- 5895 vierung der Selektoren erteilt habe [siehe unter G.V.1.c)]. 5885)   MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 149. 5886)   Schindler, Protokoll-Nr. 126, S. 26. 5887)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 32. 5888)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 32. 5889)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 34. 5890)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 32. 5891)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 32. 5892)   Terminkalender Pofalla, MAT A BK-47, Bl. 34. 5893)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87. 5894)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 26. 5895)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 16, 30.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 987 –                                  Drucksache 18/12850 Dass er schon am 24. Oktober 2013 mit dem Bundeskanzleramt über die Problematik gesprochen habe, hielt der Zeuge Schindler indes nicht für möglich. Hierbei verwies er insbesondere darauf, dass es nach seiner Erinnerung eine Liste oder eine Übersicht gegeben habe, „von drei, vier Seiten oder so was, wo Botschaften beispielsweise aufgelistet waren von Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. EU- und NATO-Staaten, und in dieser Sammlung kam mir das dann doch ein Stück weit 5896 ungeheuer vor“. Der Zeuge Schindler hat in diesem Zusammenhang insbesondere betont, sich nicht vorstellen zu können, dass 5897 diese Liste bereits am 24. Oktober 2013 existiert habe.          Zwar wolle er nicht ausschließen, dass eine solche 5898 bereits zuvor in der Abteilung TA im Entstehen gewesen sei.              Er selbst habe diese Liste indes auf jeden Fall 5899 nach dem Zitat der Bundeskanzlerin vom 24. Oktober 2013 erstmalig gesehen.                   Er hat zudem bekräftigt, vor der Bundestagswahl nie eine Liste gesehen und nicht gewusst zu haben, dass zu BND-eigenen Selektoren gear- 5900 beitet worden sei. Auf Nachfrage, ob er angesichts der Aussage der Bundeskanzlerin ein politisches Problem gesehen habe, hat der Zeuge Schindler aber erklärt: „Sonst hätte ich es nicht Herrn Pofalla berichtet. 5901 [   ] ich bin hingefahren [ins Bundeskanzleramt] und habe es ihm gesagt.“ Und weiter hat er erklärt: „Deshalb habe ich dann, einen Tag später oder zwei Tage später den Chef des Bundeskanz- leramtes, Pofalla, darüber unterrichtet und habe ihm aber auch vorgeschlagen, dass wir das 5902 abstellen. Er hatte das auch so dann angewiesen.“ Nach übereinstimmender Aussage der hierzu befragten Zeugen war bei dem Gespräch im Bundeskanzleramt ne- ben BND-Präsident Schindler und dem Zeugen Pofalla noch der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, anwesend: „Fest steht eins: Als ich Herrn Pofalla über die eigene Erfassung des Bundesnachrichten- dienstes unterrichtet habe, war es ein kleiner Kreis. Auf jeden Fall war da nicht Herr Maa- ßen dabei, nicht Herr Heusgen und wer auch immer, sondern es war der Abteilungsleiter 6 5903 dabei und vielleicht noch ein Mitarbeiter oder kein Mitarbeiter; aber das war es auch.“ 5896)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 11 f. 5897)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 27. 5898)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 27. 5899)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 27. 5900)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 27. 5901)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 26. 5902)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 12. 5903)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 28.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 988 –                  Drucksache 18/12850 Der Zeuge Schindler hat an anderer Stelle ergänzt, dass dieser Termin nicht zwingend im Kalender habe einge- tragen sein müssen. Es gebe ja Gepflogenheiten: Großer Kreis, Ende der Besprechung und danach setze man das 5904 in einer kleinen Runde weiter fort. Dieses Szenario wurde auch vom Zeugen Pofalla für wahrscheinlich gehalten: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Ja, so habe ich es in Erinnerung, dass wir einen Termin hatten und er mich dann gebeten hat am Ende des Termins, ob er mich über eine Sache unterrichten könnte. Und dann sind nach meiner Erinnerung – ich habe es ja gesagt - Herr Heiß und ich quasi mit Herrn Schind- 5905 ler sitzen geblieben vermutlich.“ Nach Aussage des Zeugen Pofalla war „der Abteilungsleiter 6 des Kanzleramtes, bei dieser Unterrichtung auf meinen Wunsch anwesend“. Denn er habe sich nie unter vier Augen in nachrichtendienstlichen Dingen von Drit- 5906 ten unterrichten lassen. Zum Gegenstand der Unterrichtung im Bundeskanzleramt vom Oktober 2013 haben die Gesprächsteilnehmer unterschiedliche Angaben gemacht. Der Zeuge Schindler referierte hierzu aus seinem Sprechzettel für die Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 6. Mai 2015, den er auch so vorgetragen habe: „Im Oktober 2013, ein genaues Datum ist mir nicht erinnerlich, hat mir die Abteilung TA vorgetragen, dass bei einer Prüfung unserer eigenen Erfassung deutlich geworden sei, dass wir Telekommunikationsmerkmale zu Einrichtungen und Personen von Partnern steuern. Dies sei zwar auftragskonform, aber angesichts der öffentlichen Diskussion möglicher- weise bedenklich. Auftragskonform bedeutet zum Beispiel ‚Botschaften von EU-Staaten und/oder NATO-Partnern in Krisengebieten oder in Einsatzgebieten der Bundeswehr‘ oder zum Beispiel ‚nichtdeutsche Firmen von EU-Staaten wegen Proliferation‘. Ich habe diesen Umstand Ende Oktober 2013 dem damaligen ChefBK unter Beisein des AL 6 vorgetragen und vorgeschlagen, dies trotz des darauffolgenden Erkenntnisverlustes grundsätzlich ein- zustellen. Dem hat ChefBK zugestimmt. Eine entsprechende mündliche Weisung habe ich nach meiner Erinnerung entweder noch am gleichen Tag oder einen Tag später weiterge- 5907 geben.“ Nach Erinnerung des Zeugen Heiß habe Präsident Schindler in dem Gespräch „vorgetragen, dass es in Krisengebieten dazu kommen kann, dass man Informationen er- hebt über das Krisengebiet, aber die Informationen holt aus einer Botschaft eines Partner- 5908 staates, die in dem Krisengebiet über eine ganz besondere Kompetenz verfügt, - Auf Nachfrage, ob es sich dabei um eine Botschaft in Europa gehandelt haben könne, hat der Zeuge Heiß geant- wortet: 5904)     Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 28. 5905)     Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 104. 5906)     Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87. 5907)     Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 37. 5908)     Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 15.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                           – 989 –                             Drucksache 18/12850 5909 „Nein, im Krisengebiet.“ und weiter: „[   ]: Das Ziel, Informationen über das Krisengebiet zu erheben - - wurde der Weg ge- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. wählt, weil Botschaften in Krisengebieten über eine ganz besondere Kompetenz für das 5910 Krisengebiet verfügten, Informationen zu erlangen.“ Die Frage, ob er oder der Zeuge Pofalla nachgefragt hätten, ob darüber hinaus auch Botschaften abgehört würden, 5911 hat der Zeuge Heiß hingegen verneint.                  Er hat aber dennoch betont, dass der durch den Zeugen Schindler ge- schilderte Vorgang von den Gesprächsteilnehmern übereinstimmend als politisch heikel im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die NSA-Selektoren angesehen wurde. Daher sei entschieden worden, die in Rede stehende Steuerung abzustellen. Er hat dabei ausdrücklich betont, dass „das Diktum der Kanzlerin da auch die Leitlinie gewesen“ sei.5912 Der Zeuge Pofalla hat zum Inhalt des Gesprächs ausgesagt: „Nach meiner Erinnerung hat mich der damalige BND-Präsident Schindler Ende Oktober 2013 mündlich darüber informiert, dass der BND in Krisenländern befreundete Botschaften aufgeklärt habe. Nach meiner Erinnerung wusste er noch nicht mal, ob dies auch für Nicht- Krisen-Länder gelte und für welche befreundeten Botschaften dieses genau gelte. Ich habe 5913 daraufhin angeordnet, diese Aufklärung sofort einzustellen.“ 5914 Insbesondere sei in diesem Rahmen nicht von Selektoren die Rede gewesen.                         Insgesamt sei der Begriff „Selek- tor“ ihm gegenüber in seiner Amtszeit nicht erwähnt und mit ihm auch nicht über dieses Thema gesprochen wor- 5915 den. Nicht erinnern konnte sich der Zeuge Pofalla, ob Präsident Schindler in dem Gespräch schriftliche Informationen 5916 vorgelegt habe. Auf stillen Vorhalt des auch dem Zeugen Schindler vorgehalten Dokuments                             erklärte er: „Er hatte keine, also, nach meiner Erinnerung, keine Akte dabei, aus der er vorgetragen 5917 hat, sondern er hat es mündlich vorgetragen.“ Möglicherweise habe Präsident Schindler das in Rede stehende Schreiben auch erst später an dem Tag erhal- 5918 ten.          Der Zeuge Heiß hat hierzu in seiner Vernehmung auf entsprechenden Vorhalt erklärt, der Zeuge Schindler sei nicht mit den vorgelegten Inhalten „gekommen“, sondern habe allgemein ausgeführt, wie die kritische Steue- 5919 rung funktioniere. 5909)         Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 15. 5910)         Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 16. 5911)         Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 16. 5912)         Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 28. 5913)         Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87. 5914)         Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 90. 5915)         Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 98. 5916)         MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 149. 5917)         Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 118. 5918)         Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 118. 5919)         Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 67.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 990 –               Drucksache 18/12850 Nach Wahrnehmung des Zeugen Pofalla habe auch Präsident Schindler von den in dem Gespräch mitgeteilten 5920 Informationen erst kurz zuvor erfahren. Auch für diesen sei der Vorgang „überraschend“ gewesen              : „Er [Schindler] konnte ja - ich habe es ja bereits gesagt - nicht mal sagen, um welche Kri- 5921 senländer es sich handelt oder ob auch Nicht-Krisenländer dabei gewesen wären. [       ] Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. b)        Berichtsanforderung durch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla? Vor diesem Hintergrund habe er, der Zeuge Pofalla, nach seiner Erinnerung um weitere Klärung gebeten: „mir sei in dieser Sache direkt und umfassend schriftlich zu berichten, sobald es klare Er- 5922 kenntnisse in dieser Sache gebe“. Eine solche Berichtsanforderung war dem Zeugen Schindler indes nicht erinnerlich. Vielmehr sei klar gewesen, 5923 dass die kritischen Selektoren nach Weisung von Kanzleramtsminister Pofalla deaktiviert werden sollten. Auch der Zeuge Heiß hat in seiner, der Vernehmung des Zeugen Pofalla zeitlich vorangegangenen, öffentlichen Vernehmung keine Berichtsanforderung erwähnt. Er wurde jedoch in der an die Vernehmung des Zeugen Pofalla anschließenden STRENG GEHEIM eingestuften Sitzung hierzu befragt und hat zu dieser Frage vom Zeugen Pofalla abweichende Angaben gemacht: „Von einer Berichtsanforderung weiß ich nichts. Ich will aber nicht ausschließen, dass sie ergangen ist. Ich habe sie aber nicht gehört. Wenn das am Rande eines anderen Gesprächs erfolgt ist, ist das vielleicht auch unter vier Augen erfolgt, diese Berichtsanforderung. Ich jedenfalls wusste von dieser Berichtsanforderung nichts. Hätte ich das gewusst, hätte ich 5924 selbstverständlich nachgesteuert, wann denn dieser Bericht kommt.“ Der Zeuge Pofalla hat zur Frage, ob er einen Bericht vom BND erhalten habe erklärt: „Einen Bericht in dieser Sache habe ich dann in den mir verbliebenen Wochen in der Re- 5925 gierung nicht mehr bekommen.“ Dies sei seiner Auffassung nach aber auch nicht sicher zu erwarten gewesen. So habe der Zeuge Schindler häufig zwei bis drei Monate gebraucht, um bestimmte Sachverhalte so aufzuklären, dass er diese als gesicherte Vorgänge habe vortragen können. Gleichwohl habe der Zeuge Pofalla aber deutlich gemacht, „dass ich einen solchen Bericht will und ich genaue Kenntnis darüber haben will, worum 5926 es dabei geht.“ Auch aus Sicht des Bundeskanzleramtes habe seiner Meinung nach kein Anlass bestanden, hinsichtlich des Be- richts nachzufassen. So habe es im Sommer 2013 sehr häufig Unterrichtungen mit der Abteilung 6 und dem BND 5920)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 91. 5921)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 93. 5922)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87. 5923)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 30 f. 5924)   Heiß, Protokoll-Nr. 128 II – Auszug offen, S. 3. 5925)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87. 5926)   Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 99.
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